1827 / 221 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 22 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

deurs, 31 Compagnie Commandeurs,

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2 Separat Compagnien, zu⸗

gaden, 7 Halbbrigaden un

sammen aus 31 Compagnien. Die Bezirke fuüͤr die Bri⸗

gasden sine: Jurburg (Grorgienburg), Groono, Radzivil und Dubossary; fuͤr die Halbbrigaden: St. Petersdurg, Reval, Riga, Libau, Odesso, Theodosta, Taganrog; fuͤr die Separat⸗Compagnien: Archangelsk und Kertsch⸗Je⸗ nikale. Das Personal besteht aus 6 Brigade Comman

119 Auffehern,

156 Aufsehergehuͤlfen, 2018 Graͤnzreitern, 1227 Fußwaͤch⸗ tern und 37 Schreibern, deren Besoldung und Quar⸗ tiergeld sich in Allem auf 239,182 Rabel belaͤuft.

Durch außerordentliche Gelegenheit ist die traurige

““ Nachricht eingegangen, daß die Stadt Abo, Jahrhun⸗

derte lang die Hauptstadt des Großfuͤrstenthums Finn⸗ land, und bis jetzt der ehrwuͤrdige Museositz desselben, iin einen Aschenhaufen verwandelt ist. In der Nacht vom 24. auf den 25. a. St, ist das Ungluͤck geschehen. Das Feuer, durch Unvorsichtigkeit ausgekommen, griff⸗ vom Sturme begleitet, so verderdlich um sich, daß in 7 Stunden die Stadt zu beiden Seiten des Flusses zu sammt der Bruͤcke in Flammen stand. Als Ruine ra⸗ gen jetzt der uralte Dom, das Hofgericht, das Uaiver⸗ itaͤtsgebaͤude, das Rathhaus, die Apotheken, das Pest⸗ haus, die Buden aus dem rauchenden Schutthaufen her⸗ vor und erinnern an das gewesene Abo.

Stockholm, 11. September. J. M. die Koͤnigin werden binnen einigen Tagen von Ramloöoͤsa hier zuruͤck⸗ erwartet. p

Aus Helsingborg meldet man, daß am 29. v. M. 3 Russische Fregatten und ein Cutter durch den Suad passirten und ihre Richtung nach der Ostsee nahmen. Zwei andre Russische Briggs lagen noch vor jenem Ha⸗

fen vor Anker. Vor einigen Tagen ist an der Kuͤste von Schonen

ein sehr reich beladenes, einem Bostoner Hause zugehs⸗ riges Americanisches Schiff gestrandet. Ein großer Theil der aus Segeltuch und feiner Leinwand bestehenden La⸗ dung ist bereits unbeschäͤdigt ans Land gebracht.

Madrid, 10. September. Hr. Recacho hat sich genoͤthigt gesehen, nach Portugal zu entfliehen, um nicht ermordet zu werden. Die Nachrichten aus Catalonien haben die Regierung bewogen, die Zusammenziehung ei⸗ nes Heeres von 18000 Mann zu verfuͤgen, welche unter den Befehl des Grafen d'Espagna gestellt und gegen die Aufruͤhrer geschickt werden wird. ECs st Zect, daß nach⸗ druͤckiche Maßregeln ergriffen werden, denn man hoͤrt

von nichts, als von Graͤueln und Mordthaten, die sich die Aufruͤhrer zu Schulden kommen lassen. Barrelona strotzt von Menschen, die dort einen Zufluchtsort vor den Bedruͤckungen der Aufruͤhrer suchen.

Briefe aus Lissabon vom 29. vorigen Monats mel⸗ den, daß J. K. H. die Infantin Regentin in ihrem Pallast von Ajuda angekommen ist; sie war von einer Abtheilung portugtesischer Reiterei und von einer Schwa⸗ dron englischer Husaren begleitet, die bei ihr den Dienst thut. J. K. H. war im Begriff, nach Caxtas abzugehn, um dort das Seebad zu brauchen.

Tuͤrkei. Unterm 21. Juli ist von Seite des Kai serlich russischen Bothschafters in Konstanli opel fol gende Bekanntmachung, als Erneuerung eines fruͤheren Publikandums, erschienen: „Der Kaaiserl. russische ge heime Rath, außerordentlicher Botschafter bei der ho⸗ hen Pforte, Graf von Ribeaupierre ꝛc., glaubt es seiner

Pflicht angemessen, den russ. Schiffscapitains, sowohl der Kriegs⸗ als der Kauffahrteischiffe, in Erinnerung zu bringen, daß sie auf keine Weise die bereits fruͤher be⸗ kannten und existirenden Reglements fuͤr die russische Schiffahrt in der Levante verletzen, und in nichts die aufgestellten Grundsaͤtze der strengen Neutrolitaͤt zwi— schen den kriegfuͤhrenden Maͤchten stoͤren duͤrfen. Dem— nach ist allen russischen Schiffsbefehlshabern streng ver⸗ boten: 1) sich mit dem Transport von Truppen, seten

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4“*“ es griechische, tuͤrkische oder aͤgyptische, zu befassen;) Lebensmittel, oder sonst aagderweitige Huͤlfsmittel“ delagerten festen Plaͤtzen und andern zuzufuͤhren; 3); gend eine Blockade, die durch Gegenwart von Krie fahrzeugen der kriegfuͤhrenden Maͤchte constatirt ist verletzen; 4) irgend ein Eigenthum, sei es Grieche Tuͤrken oder Aegyptiern gehoͤrig, an ihren Bord zu 1 men, noch weniger alle Gegenstoͤnde, die unter dem men Kriegscontrebande bekannt sind; 5) die russisch Schiffs Kommandanten sind demnach verbunden, sich G mit einfachen Handels⸗Speculationen zu befassen, 8 sich unsern obenerwaͤhnten Vorschriften genau und n verletzlich zu fuͤgen. Diesenigen, die sich burch Zunit vandeln dieser Verfuͤgungen schuldig machen, verlig nicht nur allen Anspruch auf den Schutz ihrer Ru. rung, sondern haben auch allen Schaden zu tragen, en semals Intervention von ihrer Regierung zu ihren G sten zu erwarten, auch keinen Anspruch auf etwan Verguͤtung. Gegenwaͤrtiges soll in die italtenische! griechische Sprache uͤbersetzt, gedruckt und bekannt; macht werden. Allen Schiffscapitaͤns, weiche ihre Fn nach der Levante richten, werd ein Exemplar dieser neuerten Verordnung zu ihrer Richtschnur und Ben⸗ men mitgegeben. Pera, den 9. (21.) Juli 1827. beaupierre. Auf Verordnung Sr. Exc. des Botsch ters, der Collegienrath Baron v. Nuͤckmann. . Nach den in dem neuesten Blatte des zu Smytn erscheinenden Observateur Impartial (vom 17. Aug.) wie nach den im Spectateur Oriental vom 11. Auani enthaltenen Nachrichten, sind die Zwistigkeiten in Pu plia noch nicht voͤllig beigelegt; vielmehr stehen die vm theien sich noch immer drohend gegenuͤber. Das loehmae naunte Blatt enthaͤlt Folgendes aus Argos vom 29. Jul Seit der an Bord des englischen Schiffs Asia statt habten Conferenz ist zu Nauplia eine Art von Wafft stillstand eingetreten, es ist jedoch nichts ab geschlosse worden und man kann in jedem Augenblick wied handgemein werden, trotz der Anwesenheit des Comm dore Hamilton, der solches zu verhindern bemuͤht jj Griechenland, welches jetzt fast gaͤnzlich in Nauplia con zentrirt ist, ist in drei bestimmte Partheien getrennt

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die Regierung, die Lique, die aus Koletti, Photo M

ras und Alexander Metaxa besteht, und dann die Betth der Griva. Die letztgedachte Parthei hat den Palank des und einen Theil der Staodt besetzt, die Ligueh die Waͤlle und den andern Theil der Stadt inne, d Regierung endlich, von Fabvier und Church unterstilht aber ohne Macht und außer Stande, sich Achtun 1l verschaffen, befindet sich in der Ebene von Argos. N Mitglieder derselden wuͤnschen eine Annaͤherung an e Grivas und scheinen geneigt, ihnen, um Alles zu soͤhnen, den Befehl im Palamides zu uͤberlassen. Fablt ist am 23. mit 500 Mann hier angekommen; der G. neral Church Tags darauf mit eben so viel „Truppe jedoch erwartet er, wie er sagt, seine Division, Colee troni, Vater und Sohn, sind in den Gebirgen. D. Doctor Bailly, der fuͤr jetzt zu keiner Partei gehzͤe den jedoch alle Parteien gleichmaͤßig von sich zu stoße scheinen, waͤre beinahe in Nauplia ermordet worden U hat sich nur mit vielen Schwierigkeiten von da geren

und an Bord der Goelette des Bairischen Obristen „†

Heidegger gefluͤchtet, wo er sich jetzt befindet. Alexats Metaxa hat seine Partei vor 2 Tagen verlassen nach Astros auf der andern Seite des Meerbusens 90 fluͤchtet. Lord Cochrane ist am 26. nach Poros gegange

Der Observateur Impartial vom 17. August mi det aus Myconi vom 10. August: Die Parteien in Nauplia bedrohen sich noch immer; die Sulioten harren bei der Behauptung der Festung, der Generc Church ist Herr der Stadt und haͤlt jene belagert. Die provisorische Regierung befindet sich zu Burtzi. Sel der letzten Uebereinkunft ist kein Blut weiter verg

Etdauernd verlassen.

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örden, die Einwohner der Stadt verweilen jedoch un⸗ Zelten in der Ebene von Argos und die Stadt ist zdet. Aus Nauplia selbst enthaͤlt das genannte lalt Folgendes vom 10. August: Die Partheien stehen noch immer drohend gegenuͤber und die Stadt ist Der Odrist Fabvier ist mit ei Theile seiner Mannschaften nach Methana zuruͤck ehrt, um die Unruhen zu daͤmpfen, die unter den von n in seinem Goöuvernement, so nennt er Methana zuruͤckgelassenen Teuppen entstanden sin d. b Die zu Hydra erscheinende „Griechische Biene“ ldet dagegen im Blatte vom 21. Juli (3. August.): rerfahren so eben, daß es dem General Church ge⸗ gen ist, die verschiedenen Parteten zu Nauplia mit ander auszusoͤhnen; Theodor Geiva wird fernerhin Palamides mit 200 M. besetzt halten, und Strato Eitadelle mit 100 M., waͤhrend ein gewisser Tzala⸗ ino, aus Sparta, provisorischer Waffen⸗Commandant der Stadt sein wiro. Der Spectateur Oeiental giebt im neuesten Blatte m 18. Aug.) nach dem Oesterreichischen Beobachter von den Times mitgetheilten Traktat vom 6. Juli in treff Griechenlanes. Der Spectateur fuͤgt aus Brie⸗ aus Nauplia vom 22. Juli folgende Unterredung zu, welche am selbigen Tage zwischen einem, aus astantinopel von dem englischen Gesandten Hen. atford Canning abgeschickten Gesandtschafts⸗Secre⸗ und der provisorischen Regierung von Griechenland t gefunden haben soll: Frage. Ist die Befreiung siechenlands ganz und vollstaͤndig? üntw. Der Grieche d nicht mehr mit dem Tuͤrken leben, jedoch wird iechenland einen jaͤhrlichen Tribut entrichten und der nzoͤsische Admiral, Hr. v. Rigny, erwartet zu Smyrna letzten Entscheidungen der Gesandten und der Pforte, er dann hierher bringen wird. Frage. Wenn Sultan nicht einwilliget; was wereen dann die üͤchte thuen? Antw. Sie werden alsbald das Aus, fen der tuͤrkischen Flotten, das heißt der von Kon⸗ ntinopel, von Aegypten und von der Barbarei ver⸗ dern. Wenn der Vicekoͤnig von Aegypten diesen Be⸗ der 3 Maͤchte erfaͤhrt, so kann ich mir nicht den⸗ daß er sein Geschwader auslaufen lassen sollte. allen Faͤllen sind alle Maßregeln getroffen, um das utvergießen zu hindern. 1““

Der versto tho endall zu Luͤtckeneder hat der Pfarre zu Luͤrckeneder e Bibliothek und ein Kapital von 300 Thlr., der hule daselbst ein derglerchen von 100 Thlr., dem nkenhause zu Paderborn ein dergleichen von 200 r., dem Warsenhause daselbst ein dergleichen von 200 ein Kapital von 1000 Thlr., dessen Zinsen ein

Ptypendium fuͤr einen Stuͤdrrendeu aus dger Gemeinde

Keneder bilden sollen, sein saͤmmtliches uͤbriges Ver⸗ en den Armen zu Luͤtckeneder testamentarisch ver⸗

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Verhandlungen ersten Provinzial⸗Land⸗Tages des thums Schlesien, der Grafschaft Glatz u des Markgrafthums Ober Lausitz. (Cortsetzung.) 88 Die 10te Koͤnigl. Proposition erforderte das Gut⸗ en der Staͤnde uͤber einen Gesetzentwurf in Betreff polizeilichen Verhaͤltnisse des Leinengewerbes in Schle⸗ Die Staͤnde erkannten hierin mit dankbarem Ge⸗

le die landesväaͤterliche Fuͤrsorge welche Se. Majestaͤt,

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rer beziehen, auch auf die evangelischen

em fuͤr die Provinz so wichtigen Gewerbe wiemen.

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Das Beduͤrfniß einer Revision der Ordnung vom 6.

April 1788 war seit langer Zeit gefuͤhlt worden und

Ausichten des Landtags waren in allem Wesentlichen mit dem Gesetzentwurf vollkommen einverstanden. Nar in Betreff des Flachshandels im Kleinen, einiger Mo, dificationen in den Bleich, und Schau⸗Anstalten und 3 einiger nothwendig befundenen A stufungen der fuͤr Contra- ventionen angeordneten Strafen glaubten die Stände

gen zu duͤrfen. Diese gutachtlichen Vorschlge sind, nch 8

Jnhalt des Landtags Aoschieds, in der unterm 2. Juni

erlassenen (durch das 15 e Stuck der Gesetzsammlung

zue oͤffentlichen Kennitniß gedrachten) V rordnuung in Betreff des fraglichen Gegenstands, so weit es nach dem Zwecke dieser Veroronung und nach Mraßgade der all⸗ 8 gemeinen Verwaltungs⸗Grundsatze zaͤlaßig war, beruͤck⸗ 8 sichtigt worden. In der 11ten Koͤargl. Proposition war den Ständen ein Gutachten uͤder die Nothweneig⸗ keit, diejeuigen Paragraphen des fuͤr den katcholischen Theil von Schlesten geltenden Schul⸗Reglements vom 18. Mai 1801, welche sich auf das Einkommen der Leh⸗ Schulen der Provinz auszudehnen, abgefordert worden. Die gut⸗ achtliche Aeußerung der Stande war dagegen, wobei dieselben zugleich oie Bitte aussprachen, dem naͤchstkom⸗ 3 menden Provinzial⸗Landtage einen allgemeinen Gesetze entwurf uͤber eie Regulirung des schlesichen Schulwes sens zur Begutachtung vorlegen zu lassen. Nach Juhalt . des Landtags⸗ Aoschieds hͤaben Se. Maj. sich zwar be⸗ wogen gefunden, dem Antrage des Landtags: die frag⸗ liche Ausdehnung bis zum naͤchsten Provinzial Laudtage nicht eintreten zu lassen, statt zu geben, 8 daß die Berathung uͤder diesen Gegenstand dann wieder aufgenommen werde. Provinz Schlesien defindlichen Irrenhaͤuser abzuhelfen, hatten Se. Maj. der Koͤnig genehmigt, daß ein Theil der Gebaude des ehemaligen Kloster Leubus und des ehemaligen Kapuziner⸗Kloster zu Brieg zur Einrichtung 88 von Jer⸗Anstalten verwendet werden koͤnnte, und in der Alerhoͤchsten 12ten Proposition sowohl uͤber die Ein-⸗— richtung selbst, als über die Aufbringung der ersorderli⸗

chen Kosten von den Staͤnden, ein Gutachten erforbert. 8 1”

Die dem Landtage mitgetheilten Beilagen wiesen nach, daß die auf beide Anstalten bereits ver vandten Kosten 25,000 Thlr., die noch erforderlichen 60,000 Thlr. be⸗ truͤgen, die laufenden Kosten fuͤr 200 Kranke jaͤhrlich 29,136 Thlr. erforderten, welches mit den Zinsen der Einrichtungs⸗Kosten auf ein jaͤhrliches Erfordern von 33,386 Tylr. steigt. Die Staͤnde, wenn auch die lan⸗ desvaͤterliche Absicht und die Guade nicht mit welcher Seine Mazjestät die genannten Gebaͤade zum Besten der vereinigten Landestheile den Instituten uͤber⸗ lassen wollen, trugen doch Bedenken, ohne ausdräuͤck⸗ lichen Allerhoͤchsten Befehl eine so bedeutende Bela⸗ stung fuͤr die verbun enen Provinzen zu uͤbernehmen. Sie baten deshalb Se. M⸗)] in Beruͤcksichtigung der unguͤnstigen Zeitverhaltnisse, die Errichtung gedachter Anstalten aus Staatskassen bestreiten und die Beitraͤge des Landes zu denselden auf die Bekoͤstigungs, und Be⸗ kleidungskosten der Kranken zu beschranken. Sie glaub⸗ ten indes doch, dem Allerhoͤchsten Auftrage zufolge sich einer Berathung uͤber die zweckmaͤßige Einrichtung und Verwaltung der betreffenden Irrenanstalten unterziehen zu muͤssen. Sie haben demgemaͤß die ihnen vorgelegten Kostenanschlaͤge gepruͤft und mehrfache Zweifel uͤber die Angemessenheit derselden fuͤr einzelne Gegenstaͤnde aus⸗ zusprechen fuͤr noͤthig erachtet; sie haben ferner ein Re⸗ gulativ fuͤr die staͤndische Verwaltung der Anstatten aus⸗ gearbeitet und fuͤr den Fall, daß das obige Gesuch nicht gewaͤhrt werden koͤnnte, die Bitten an Se. Maj. ge⸗ richtet: 1) Diejenigen Fonds, die schon jetzt bei den Arbeits- und Correctionshaͤusern fuͤr die Verpflegung

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