9 11“ b —
1808 und die darauf erfolgte Vereinbarung vom 21. April 1809 die Normen darbieten.
Die Aufhebung des gemeinsamen Deutschen Reichs Verbandes hatte zu der Zeit zur Sicherung der politt⸗ schen Existenz den Eintritt in den Rheinischen Bund veranlaßt, und die Staͤnde verkannten bei solchergestalt veraͤnderten Umstaͤnden keinesweges die Notyhwencigkeit, durch mehrfache und bleibende Huͤlfen die Lasten dieses neuen Verhaͤltnisses mit zu uͤbernehmen.
Es ward dieserhatb nach Maasgabe der Verfassung
ipulirt: b „daß Se. K. Hoh. sich an den Aufkuͤnften aus dieser (neuen) gewoͤhnlichen Contribution und Steuern als einem angemessenen und feststehenden Beitrage Ihrer getreuen Staͤnde zur Bestreitung der Kosten des Mi litairs, der Fortificationen, der sonstigen Landes Ad⸗ ministration, und auch der Gesandtschaft, auf immer wollen genuͤgen lassen, jedoch die verfassungsmaͤßigen Leistungen gesammter Landes⸗Unterthanen in außeror⸗ dentlichen, von Sr. Herzogl. Durchlaucht nicht adhaͤn⸗ genden Faͤllen, welche von der Gewalt der Zeit Um stände und dem Gesetze der Nothwendigkeit herbeige⸗ fuͤhrt werden köoͤnnten, allemal vorbehaͤltlich.“ Wenn nun schon aus der Natur der Sache und dem Begriffe einer jeden solchen Aversions⸗Behandlung her⸗ vorgeht, daß dabei eine gewisse Basis der uͤbernommenen Kosten und Laesten unterliegt, und der Bestand der po⸗ litischen Verhaͤltnisse, welche dieselben veranlassen, vor⸗ ausgesetzt wird; so hat die gedachte Vereinbarung in der obigen Fassung auch schon ausdruͤcklich und vorher⸗ sehend hierauf Bedacht genommen.
Wie daher durch die Gewalt der von außenher so maͤchtig eintretenden Zeit Umstaäͤnde der Rheinische Bund aufhoͤrte, und Se. K. Hoheit nur durch Ihren Beitritt zu der Gesommtverbindung des deutschen Bundes Ih ren Laͤndern den noͤthigen gegenseitigen Schutz und eine politische Selbststaͤndigkeit zu verschoffen und zu gewaͤh⸗ ren vermochten; so konnte solches allgemein nicht andets als unter der Bedingung eines schon auf dem Friedens⸗ fuß in Bereitschaft zu haltenden und sowohl nach der Zahl, wie nach den verschiedenen Waffengattungen be⸗ deutend vermehrten Militairstandes, als Contingent ge schehen. Weshalb denn auch bei der Gruͤndung des deut⸗ schen Bundes und durch dessen weitere Beschluͤsse es be⸗ stimmt ausgesprochen ward, daß solche vermehrte Lasten auf den Laͤndern selbst ruhen und von den Unterthanen getragen werden sollten. 8
Es wuͤrde sich auch, ohne bestimmte Verabredung fuͤr dergleichen Faͤlle, nun wohl schwerlich behaupten, noch weniger rechtilich durchfuͤhren lassen, daß die Kosten solcher vermehrten Bundesverpflichtung von dem Landes⸗ herrn schon fruͤher, als er sie nur gekannt, also aus dem Reiche der bloßen Moͤglichkeiten hin, und ehe seldige existent geworden, schon in einer, auf fruͤhern anderwei⸗ tigen Einrichtungen basirten Aversions⸗Behandlung mit uͤbernommen worden.
Allein die erwaͤhnte Vereinbarung mit den Staäͤn⸗ den hat nicht nur zum Voraus, auf diesen Fall einer
v ö“ “ g- 8 6 8 —
durch die Zeitumstäaäͤnde herbeigefuͤhrten politischen Ver⸗ 8
aͤnderung, so sichern Bedacht genommen, daß sogar die Art und Weise zur Aufbringung der solchergestalt ent⸗ stehenden Kosten — nicht durch die gewoͤhnlichen Kon⸗ tributionen und Steuern, wie hierbei verheißen worden — sondern durch die verfassungsmoͤßigen Leistungen ge⸗ sammter Landes Unterthanen, vorweg bestimmt worden. Se. K. Hoh. koͤnnen sich mithin schon aus jenem Staatsvertrage befugt halten, diese vermehrten Kosten zur hinlänglichen Stelung des Deutschen Bundes Con,⸗ tingents um so mehr in Anspruch zu nehmen, und Ihre Staͤnde zu deren Bewilligung anzuhalten, als hievon der ehrenvolle Stand, den Sie mit Jorem Lande im Deutschen Bunde einnehmen und die weitere Erfuͤllung
8 * 5 ½ 1A e. . „* . — „
EE . E
politischen Verpflich:
Ihrer eingegäangenen selden abhaäͤngt und bedingt wird.
Se. K. H. köoͤnnen solche Bewilligung der Stäͤnke aber auch in Ansehung des Betrags der Kosten selbst ats besondern Gegenstandes, nicht schwierig und ungg, wiß sinden, um zu einer Differenz im Rechte geeigneg zu sein. Die Verhandlung vom Jahre 1809 begreist dekanntlich außer dem damals nur in einer geringen Zahl von bloßer Infanterie zu stellenden Militaͤr sit den Rheinbund, auch die Fortificationen, alle sonstige Landes Aoministrationen, und die Gesandtschaften. dlieb also dem EYrmessen des Landesherrn uͤberlassen wenn gesammte Regierungslasten gehoͤrig bestritten wh den, wie viel von Ihm auf die einzelnen Zweige . Verwaltung, und insdesondere auf das Militäaͤr von zugewiesenen gewoͤhnlichen Contribution und den Sten ern verwendet werden wollte. Niemals also kann, lange eine solche Aversions Behandlung besteht, wonn
auch das Maaß des Beitrags von den Domainen dune deren bestimmten Anziehung zu den gewoͤhnlichen Sta
ern festgestellt werden, es Gegenstand und Frage ü Untersuchang oder Entscheidung werden, in wie we die bereits bewilligten Staͤndischen Beitraͤge nicht scht ausreichen moͤchten, um die neue Last mit zu Pberac men. Vielmehr bedarf es nur der Ausmittelung derse ven, welche, sobald man sich daruͤber nicht vereinbar koͤunte, durch einige Sachkundige, die von ein paar nachbarten Regierungen fuͤglich zu erbitten waͤren, vat einem allgemeinen Durchschnitt den Kosten⸗Betrag ff die in Friedenszeit zu haltende groͤßere Zahl der Jrtmw⸗ terie, so wie für die Artillerie, die Kavallerie und Nw. serve — letztere beide nach der bundesmaͤßigen Bestim, mung, die sie noch nicht haben — zur Beseitigung allt Verschiedenheit, nur erfolgen kann.
Se. K. H. vermoͤgen solchergestalt Ihrerseits keine eigentlichen und wirklichen Gegenstand zu etner Rechte entscheidung hierbei aufzufinden. Und Allerhoͤchst sie he gen auch im Landesvaͤterlichen Vertrauen zu den so o
bewaͤhrten Gesinnungen Ihrer getreuen Ritter⸗ anste
Laͤndschaft noch die feste Zuversicht, daß dieselbe auchetr. ner das destehende gute Einverstaͤndniß in Anhaͤngliakei bewahren, und nach nochmaliger ernstlichen gereista Pruͤfung der gegenwaͤrtigen landesherrlichen Eroͤffnun gen, die hierdurch in en lichen Antrag gebrachte hin
laͤngliche Deckung und Bewillizung der vermehrten K.
sten ces deutschen Buͤndes Contengents auf j'etzt ahsg haltendem Convocattonstage in Guͤte vereinbaren wertag Wenn nun, in Folge des letzten Langtags⸗Ab schh⸗
der Loͤbliche Engere Ausschuß, Namens der Ritter⸗ Landschaft, diejerhald auf Anwendung der Comprons Jastanz nach der Patent Verordnung vom 28. Nom 1817 angetragen hat; so wollen Se. K. Hoh. zu en Ende auf gegenwaͤrtig ausgeschriebenen Convocationstn Lzuvoͤrderst, nach der Vestimmung im Art. 1. gedache Patent⸗Verordnung den Weg der Beseitigung cue
unmittelbare gütliche Unterhandlungen aufrichtig, tes
lich und ernstlich versuchen und eroͤffnen lassen. Nℳo
dem Allerhoͤchstdieselden Ihre Commrssarien dazu gewiesen haben, so gewartigen Hoͤchstsie ein gleic von Ihrer getreuen Ritter, und Landschaft und wol derselden aufgeben, eine Deputation aus ihrer M zu ernennen und in ben Stoand zu setzen, zw ckmäh⸗ Unterhandlungen dieserhalb mit den Allerhoͤchstvero neten Commissarien einzuleiten und zur allgemetn Staͤndischen Berathung und Beschlußnahme vorzub reiten. Sollte dieser endliche guͤtliche Versuch jetoch wile Erwarten und Absicht Sr. K. H. ein genuͤgendes M sultat nicht herbetfuͤhren: so wuͤrden Se. K. H. zu Ihret innigsten Bedauern Sich in die Nothwendigkeit weitele Landesherrlicher Verfuͤzungen auf verfassungsmaͤßiget Wege gesetzt sehen, und wollen ferner zunaͤchst dieserhal
“ 8
Entscheidung auf compromissarischem Wege, besagter Patent⸗Verordnung, sofort ein⸗
' 2 2 †
Auleitung
n lassen. Auf diesen Fall ergehet hier zugleich die weitere
esherrliche Proposition dahin: daß uͤber die Wehl den verschiedenen Compromiß Arten und den mo⸗ rocedendi dabei noch die naͤhere Bestimmung Verabredung zwischen den Allerhoͤchstverordneten issarien und der Staͤndischen Versammlung ge⸗ n werden solle. id so versichern Se. K. H. schließlich Ihrer ge Ritter, und Landschaft, daß Sie derselben sammt onders in Gnaden gewogen verbleiben, Gegeben auf dem Convocationstage zu Rostock, den ptember 1827. . S.) Ad Mandatum Serenissimi speciale. Großherzogl. Mecklenburg⸗ Schwerinsche zu ge⸗ genwaͤrtigem Convocationstage Allerhoͤchst⸗ vpperordnete Commissarien. 1 L. H. v. Plessen. E. v. Roͤder.“) An eben dem Tage erschien hier noch von einem annten Verfasser folgende Dreuckschrift: „Beitraͤge beurtheilung der Frage: Ob und in wie weit Rit nd Landschaft des Mecklenburgschen und Wenden Kreises der Herzogthuͤmer Mecklenburg die Kosten gen haben, welche in Friedenszeiten die Unterhal des Mecklenburaschen Contingents zum Deutschen Herfordert? Rostock, gedruckt bei Adlers Eeben, 4.“ 1 Madrid, 4. September. Folgendes ist der voll⸗ ge Inhalt des (bereits erwaͤhnten) in Beziehung e Uarühen in Catalonien in der Gazette erschte⸗ Manifests: „Offizieller Artikel. Se. Exe. Htaatssecretair im Depactement des Krieges hat Hefehl des Koͤnigs unsers Herrn folgendes Schrei⸗ Se. Excell. dem General Capitain der Provinz pnien gerichtet: Die Berichte Eurer Excellenz vom at August 1825 bis jetzt, die Berichte der General⸗ aine von Valencia und Arragonien, die bei dem sterio der Gnaden und der Jastiz eingegangenen heilungen, endlich die auf die Ereignisse in Cata; bezuͤglichen Aktenstuͤcke, welche saͤmmilich Sr. stät vorgelegt worden sind, stellen eine Reihe von achen dar, worin ein Geist des Aufruhrs sichtdar er an den Ufern des Ebro geboren, den oͤstlichen von Catalonien in diesem Jahre bewegt hat. Za⸗ urde Tortosa der Hauptgegenstand der Aufmerk⸗ t der Ruhestoͤrer, welche, nach den Berichten vom t und September 1825, Aunstalt machten, sich den gust gewaltsam in den Besitz dieses Platzes zu um ihn zum Mittelpunkt des Aufruhrs zu ma⸗ Ihr Bestreben wurde bei Zeiten unterdruͤckt, und de eine Untersuchung gegen sie eingeleiter. Der desahl durch ein Dekret vom 26. Juli 1826, daß rozeß beschleunigt und baloigst beendigt werden Weder die seitdem vergangene Zeit, noch die da ergriffenen Maaßregeln haben einen wirksamen ück auf die Empoͤrer gemacht. Gegen Ende des 1826 begannen sie neuen Aufruhr, versuchten sie eeuem Tortosa einzunehmen und hegten sagar die hhe Absicht, hinsichtlich von Peniscola. Die Mit⸗ igen Ew. Exc., die Berichte der niedern Behoͤrde, eneral Fiscals, und des General⸗Capitains von ia destaͤtigten mehr und mehr das Vochandensein pöͤrung, und die Meinung, die man von ihren nehegte. In diesem Jahre haben die Aufruͤhrer gehandelt; Anfangs Maͤrz erschienen sie ploͤtzlich Anfuͤhrung von Llobera in Lorta und Pauls. Die Uen Seiten eingehenden Berichte deuteten auf ei⸗ euen Versuch, der gegen Tortosa gerichtet werden sie enthielten nähere Nachrichten uͤber die An⸗ der Ruhestoͤrer, deren Hauptraͤdelsfuͤhrer Llobera
0 ten sich neue Banden; der Anhang von — Trilas wuchs; letzterer erließ eine Proclamation, worin er alle Royalisten zu den Waffen rief, indem er saate, der Fall des Thrones sei nahe, und der Augenblick da, wo die geheimen Gesellschaften so einflaßreich wie fruͤher sein wuͤrden. Die Meldungen, daß eine Verschwoͤrung im Gange sei, wurden häafiger; es erfolgten anderes Proclamattonen, deren eine, die in Perpignan gedruckt werden sollte, die Kundmachung enthielt, es sei die Ab⸗ sicht der Empoͤrer, den Koͤnig unsern Herrn aus der Gefangenschaft, in welcher er sich b finde, zu erloͤsen, es wuͤrde am 1. Aoril ein Aufst nd statt si rden, welcher von dem kurz vorher beim 7ten J fanterie Regiment an⸗ gestellten Lreutenant Planos auf Manresa und Vrch, und von Ballester, Divat, Carnicer, Caballeria, Boffil, dem Obristlieuteaant Buassons genannt Jep Dels Es⸗ tangs, und von Paigbo. Des bald darauf erfolgte Er—⸗ scheinen unserer Leute bestaͤtigte die Aagaben.⸗ Die zur Unterdruͤckung des Aafruhrs ergriffenen nachdruͤcklichen Maaßregeln hatten die Wirkung, daß die Bonden aus⸗ einander getrieben und mehrere Aufruͤhrer verhaftet und einige den Gesetzen gemaͤß erschossen wurden. Bis da⸗ hin ließ das Zusammentreffen der einzelnen Bewegun⸗ gen allerdings auf eine wirkliche Verschwoͤ ung schließen; allein die Verschtedenheit der Geruüchte undeder Mangel an Einheit der Proclamationen und der Handlungen der Aufruͤhrer gaben der Mathmßung Rrum, doß ihr einziger Zweck sei, Unordnung zu steften, um hieraus Vortheil zu ziehn; dieses war auch die Meinung eines wuͤrdigen Prälaten, welcher den Aufstand als das Werk von Leuten betrachtet hat, die wenig Mittel, noch weniger Geld, und viel Beduͤrfnisse haben. Nachdem die Hauptraͤdelsfuͤhrer ihre gesetzmaͤßige Strafe erlitten hatten und die bewaffneten Banden zerstreut worden waren, geruhten S. M. in Ihrer Bettuͤbniß uͤber die Strafe der Schuldigen und mehr noch uͤber die fuͤr ihre Famrlien hieraus folgenden Leiden, am 30. April d. J. eine Amnestie zu gewaͤyren, und mehrere Raͤoelsfuͤhrer, welche die Koͤnigliche Milde erflehten, zu begnadigen. Die Gemuͤther fingen au, ruhiaer zu werden; die Koͤniglichen Freiwillegen hatten zur Unter⸗“⸗ druͤckung der Unruhen wesentlich beigetragen, die Linien⸗ truppen hatten gleichen Math gezeigt, die Civilbehoͤrden ihren Eifer an den Tag gelegt und man schmeichelte sich mit der Hoffnung, daß in den Monaten April, Mai und Junt *. J. die Unruhen zu Ende gehen wuͤrden. Es steht aber geschrieben in der Geschichte der Revolu⸗ tionen, daß die Menschen oft aus Geldsucht, oft aus Unstetigkeit Alles daran setzen, Unruhen zu befoͤrdern, wenn sich eine Aussicht zur Ruͤckkehr der Ordnung und des Friedens zeigt.
Imn Monat Juli d. J. erneuerte sich der Aufstand in Catalonien machte rasche Fortschritte und faßte end⸗ lich Fuß in der Gegend von Minreza, Vich und Ge⸗ roma. Einige der begnadigten Raͤdelsfuͤhrer organisir⸗ ten neue Banden. Der Ooristlieutenant Bussons zeigte sich wieder, nicht mehr als ein von Bergen zu Bergen gejagter Fluͤchtling, sondern in offenem Felde mit dem Titel des Generals der koͤniglich genannten Division,
und die Erhebung von Contributionen aller Arten ver⸗ 8
fuͤgend. Die Eifzhrung hat gelehrt, daß die Strenge des Gesetzes hinsichtlich der großen Menge gemildert werden kann; eben so gegen die Radelsfuͤhrer zu ver⸗
fahren, dieses hieße aber der Sache des Koͤnigs schaͤdlich 8 sein; denn diese mißbrauchen die koͤnigliche
ihre Verschwoͤrungen in ein guͤustigeres Licht zu Hierdurch war es moͤglich, daß Menschen ohne rung durch die Vorspiegelung verfuͤhrt werden konnten,
daß jene aufruͤhrerischen Handlungen im Interesse e 11“
Koͤnigs unseres Herrn stattfaͤnden, eine Behauptung,
der die Langmuth der
“ 8
Regierung Glauben verschaffte.
84
setzen. Erfah⸗
1“