Gewalt zu verlieren und bald stieß es an einen Gossen⸗
stein, wodurch ein Rad brach und die Maschine ins Stocken gerieth. Im Allgemeinen kann der Versuch ge⸗
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teres erneuert.
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”“ lungen genannt werden; die gemachte Erfahrung wird auf die Mirttel hinleiten, den Unvollkommenheiten abzu⸗
helfen, welche den ersten Versuch nicht zur vollen Be⸗
friedigung ausfallen ließen. Hannover, 21. Sept. Die in dem Koͤnigreiche
hinsichtlich des Buͤcher⸗Nachdrucks bestehrenden Vorschrif⸗
ten, nach welchen der Nachdruck, so wie der Verkauf der Nachdruͤcke bei Strafe der Confiscatlon saͤmmtlicher Exemplare der nachgedruckten Schriften und einer Geld⸗ buße von 10 Rthlr. in Ansehung aller derjenigen Schrif⸗ ten untersagt ist, welche entweder von inlaͤndischen Buch⸗ handlungen oder Buchdruckereien verlegt oder von ein⸗ heimischen Verfassern im In⸗ oder Auslande herausge geben worden, sind zufolge des Ausschreibens des Koͤnig⸗ lichen Cabinets Ministerii vom 17. d. M. bis auf Wei⸗ Selbige sollen in Gemaͤßheit einer, mit
der K. Preuß. Regierung getroffenen Uebereinkanft, vom 1. Nov. d. J. an, in gleicher Maaße und zum Schutze al ler derjenigen Schriften in Anwendung gebracht wer⸗ den, welche von Buchhaͤndlern oder Buchdruckern in den gesammten Koͤnigl. Preuß. Staaten verlegt, oder von Koͤnigl. Preuß. Unterthanen verfaßt, in⸗- oder außerhalb der Koͤnigl. Preuß. Monarchie herausgegeben sind, oder ferner verlegt oder herausgegeben werden sollten, wohin, gegen die hiesigen Koͤnigl, Unterthanen fuͤr die von ihnen verfaßten oder bei ihnen vetlegten Schriften in den Koͤnigl. Preuß. Staaten einen gleichen Schutz wie die Koöoͤnigl. Preuß. Unterthanen zu gewaͤrtigen haben. Die Obriskeiten sind auf die Befolgung obiger Vorschriften
attendiren zu lassen, mit dem Hinzufuͤgen angewiesen, deaß eine gleiche Verabredung wider den Buͤcher⸗Nach⸗
druck mit der Herzogl. Braunschweigschen Regierung bereits im Jüihre 1778 getroffen, deren Dispositionen auch gegenwaͤrtig noch in Kraft seien.
Der Kaiserl. Oesterreichische, bisher bei dem hiesigen Koͤnigl. Hofe accredttirte, gegenwaͤrtig aber zum Ge⸗ sandten an dem Koͤniagl. Baierschen Hofe zu Muͤnchen ernannte Gesandte, Graf v. Spiegel zum Diesenberge⸗ Hanxleben Excellenz, ist am 18. hieselbst eingetroffen, um das Abberufungsschreiben seines hoͤchsten Hofes zu uͤberreichen. Se. Excell. haben von hier sich nach Braun⸗ schweig begeben.
Vom Main, 20. Septbr. Auf der Ruͤckreise aus dem Bade Bruͤckenau sind Ihre Majrstaͤten der Koͤnig und die Koͤnigin von Baiern gestern um 10 Uhr Vormittags im besten Wohlsein in Nuͤrnberg eingetroffen und im Gasthof zum rothen Roß abgestiegen. Im Gefolge be⸗ fanden sich die Oberhofmeisterin Freifrau von Redwiz und die Schluͤsseldame Graͤfin von Gravenreuth, dann
der Oberststallmeister Frehr. von Keßling und der Oberst
und Fluͤgel⸗Adjutant Fuͤrst von Thurn und Taxis. Kaum angelangt, begaben Sich Se. Maj. der Koͤnig, beglei⸗ tet von dem General⸗Commissar und Regierungspraͤsi⸗ denten von Mieg, auf den Platz bei der St. Aegydien⸗ kirche, um das vor dem Gymnasium⸗Gebaͤude aufgestellte Standbild Melanchton's zu besichtigen, und von da in die Werkstaͤtte des braven Kuͤustlers Burgschmid, der eben beschaͤftigt ist, das kunstreich gegossene lebensgroße Standbild des Freiherrn v. Fechendach, vormaligen Bi⸗ schofs von Bamberg, zu ziseliren. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin hatten Sich inzwischen, in Begleitung Ihrer durchlauchtigsten Herren Bruͤder, der Prinzen Eouard und Friedrich von Sachsen⸗Altenburg, in die Maqa zine des Kaufmanns Bestelmeyer begeben, woselbst kurz darauf auch Se. Maj. der Koͤnig eintraf. Um 1 Uhr waren die Allerhoͤchsten Herrschaften in den Gast⸗ hof zuruͤckgekehrt, und nach dem Mittagsmahle wurde die Reise bereits um 3 Uhr, unter den Segenswuͤnschen
und dem Lebehoch von Nuͤrnbergs Bewohnern, nach
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Weissenburg fortgesetzt. Ihre Majestaͤten Abends in der Seeteenb 8
Zu der am 18. Sepr. in Muͤnchen eroͤ sammlung der deuischen Naturforscher und zu der K. Obersthofmeisterstab den aufs Bereitwilligste uͤberlaͤssenen R schmackvoll hat dekoriren lassen, ist zahl ruͤhmlichst bekannter Gelehrten Auslande eingetroffen.
Auf den fraänkischen Markt tig die Fruchtpreise, Schiffsladungen mit Getreide Main abwäͤrts nachh Rheine gehen. Dort ist insbesondere der Reps sehr; sucht, und steigt im Preise. In den Niederlanden nj rieth er, und deswegen sind die Preise des Ruͤboͤlse
Rom, 13. Sept. Der Fuͤrst Gagarin hatte 7. d. die Ehre, Sr. paͤbstlichen Heiligkeit, als auße dentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Minister Maj. des Kaisers von Rußland und Koͤnigs von Pa das Beglaubigungs⸗Schreiben seines Souverains
uͤberreichen. Zu Ancona brach am 1. d. in dem mit dem neu
Theater verbundenen Kaffeehaufe eine furchtbore Feug
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ffneten Vas Aerzte, we vom Stadtmagistr
eine bedeutende P. aus dem In, unp
plaͤtzen steigen gegenwi
brunst aus, indem ein Aufwaͤrter die große Unvorsl
tigkeit beging, mit brennendem Lichte in der Hand 1 ohne irgend eine Vorkehrung, sich in das unter) Kaffeehause befindliche Magazin zu begeben, um ii⸗ Flasche mit Spiritus aus einem Fasse zu fuͤllen. Duch die kraͤftigsten Anstrengungen der schnell zum Uschen herbeieilenden Einwohner gelang es, nach 2 Stime das Feuer zu bewaͤltigen. Der Schade an verbrannt Waaren, welche in dem gedachten und 2 daran stoßende schnell vom Feuer ergriffenen Magazinen lagen, ist traͤchtlich.
Bei Zagarolo war am 4. d. ein heftiges Hagelme ter, welches dreiviertel Stunden lang anhielt und grer Verwuͤstungen in dasiger Gegend anrichtete.
Madrid, 4. Sept. (Schluß des gestern ab gehn chenen Manifests.) „ Es sind seit der Restauration c wohl die Royalisten, welche mit den Waffen gekaͤmp als diejenigen, welche durch ihre Leiden widerstanden ihre Treue oͤffentlich an den Tag gelegt haben odl Opfer der revolutionairen Absetzungen geworden warg nach Maaßgabe ihrer Fähigkeiten zu Staatsaͤmtern rufen worden. S. M. haben wiederholte Verfuͤgung erlassen, daß vorzugsweise die Offiziere angestellt weng sollten, welche aus den Reihen der Royalisten trimg ganz vorzuͤglich sind aber diejenigen beoacht worne welche bis dahin zu den catalonischen Divrsionen gehet ten. Nichts desto weniger legen die Aufruͤhrer den 1 gesetzten Behoͤrden die naͤmliche Schuld als den gie men Gesellschaften bei; sie verlaͤnmden die angesehnste Diener des Koͤnigs, dessen Regierung sie schlecht me nen, und der sie im Augenblick, wo sie ihrer Um stuͤtzung am meisten beduͤrften, Hemmnisse aller Att den Weg zu legen suchen; sie gehn in ihrer Bethoͤr so weit, daß sie der Meinung Glauben zu verschef suchen, als wuͤrden Se. Maj staͤt von Ihren U ngebhw gen unterdruͤckt, und bestreben sich durch diese M Gaukelei die Unabhaͤngigkeit und Wuͤrde des Koͤniges
untergraben und Unordnung zu erzeugen, um den Est
der Freunde des Throns zu schwaͤchen. Wie aber kag man wagen, zu behaupten, unser Koͤnig weree unterorüch da er sich des Vollgenusses seiner Souverainitaͤt erfrell da die alten Gesetze und Herkommen beobachtet werdelh die alten Corporationen in ihre Rechte wieder ein gesete
die Eigenthuͤmer aus der Revolutionszeit ihres Besibc verlustig geworden, S. M. mit der aͤnostlichsten Soll falt fuͤr die Erhaltung der Grundgesetze Sorge trageht
worden sind Rüsgfist annehmen werden, sollen ohne Gnade erschossen
die nachdruͤcklichsten Maaßregeln ergriffen um jede Neuerung zu verhuͤten, und ein auf den
thhaussaal sehr 29
Wund man bemerkt, daß wierl
gbes⸗ salengn309, 8er Krone, wie Spaniens Core hert. Mit Eifer fuͤllt die Koͤnigliche Garde die Luͤt⸗ aus, welche die Entfernung der franzoͤsischen Trup nwin der Umgebung des Koͤnigs gelassen hatte; die ganisation des Heeres befestigt sich von Tag zu Tage; Heer zeigt sich getreu; die letzte Aushedung geschah geller und leichter als jemals. Die dem Mutterlaude reuen uͤderseeischen Besitzungen besinden sich in einem z wachsenden Wohlstande. Die Koͤniglichen Freiwil⸗ n empfangen ihre Organisation unmittelbvar aus den nden des Koͤnigs, und werden von allen Ministerien huͤtzt. Die Ordens⸗ und Welt⸗Geisteichkeit, welche Revolution von dem oͤffentlichen Unterricht entfeint 4, uͤbt diesen Beruf nach zeitgemaͤßen Regeln wieder Die wiederum gestaltete Polizei ist den Behoͤrden ertraut worden, welche in alter Zeit damit beauftragt en. Durch weislich erwogene Verfuͤgungen ist Orod⸗ g in die Verwaltung der Staatseinkuͤnfte gedracht den, und der Augendlick ist nicht fern, wo kluge Re⸗ en eine Gleichstellung der Einkuͤnfte mit den Aus⸗ en bewirken werden; der Credit hat sich bis jetzt, un⸗ chtet der großen Handelscrisis, worunter Europa ge⸗ en hat, erhalten. Und gerade einen solchen Augen⸗ waͤhlt man, um eine ihrem Ursprunge nach so un, dige, ihrem Wesen nach so thoͤrigte Revolution an⸗ tteln. Man beruft sich auf das Interesse der Reli⸗ und des Koͤnigs und ist ungehorsam gegen die von . Maj. eingesetzten Behoͤrden; es wird Unordnung iftet, der Rachegeist ausgeregt, das Volk aufgewie⸗ und mit dem Rufe der Religion und des ab⸗ uten Koͤnigs die Grundlage der Religion und Monarchie untergraben. Unruhige Gemuͤther, wie der Neuerer von allen Zeiten, sehen uͤberall Unheil d nirgends Gutes. Und doch kann der Religton und Koͤnige nur durch bestaͤndigen Gehorsam, durch be⸗ dige Treue, durch Dankbarkeit, Gehorsam und Frie⸗ gefrommt werden. Se. Majestaͤt sind betruͤbt, daß e genoͤthigt sind, die Aufruͤhrer zu strafen, aber auch er betruͤbt, daß, geschaͤhe es nicht, die Unordnung ehmen wuͤrde, und ihr vielleicht nicht mehr gesteuert den koͤnnte. Dies ist eine getreue Darstellung des⸗ was in Catalonien geschieht, und der Folgen, die sich bieten. S. M. haben befohlen, daß sie bekannt ge⸗ cht werden sollte, damit alle die Waͤhrheit erfahren, die Uebelgesianten nicht auf die Unwissenheit der rigen neue Verderbensplaͤne stuͤtzen. Se. Maj. sind schlossen, nicht laͤnger zu dulden, daß die Gewalt sich Rechte der gesetzmaͤßigen Macht anmaße und daß erhabener Name zu einem so traurizen Zwecke ge⸗ braucht werde; Sie haben daher, um die Reinheit monarchischen G sinnungen und die Wohlthaten der auration zu erhalten und den aufruͤhrerischen Auf⸗ en, welche einige Manufacturdistricte beunruhigen, Ende zu machen, fuͤr gut befunden, zu befehlen, wie igt: 1) Die Besatzung von Catalonien wird eine be⸗ ende Verstaͤrkung von Linientruppen erhalten, ohne die auf andern wichtigen Punkten gebrauchte Macht meeine Verminderung erleide. 2) Um dem Gene Capitaͤn (Campo Sagrado) bei seinen vielen Geschaͤf⸗ eine Erleichterung zu gewaͤhren, wird ein General onnet) ernannt werden, der unter des ersteren Be⸗ e, mit den Militaͤr⸗Operationen speziell beauftragt „und die zur Vernichtung der Aufruͤhrer bestimmten nopen befehligen wird. 3) Dieser General wird den kuͤhrern seinen Auftrag und die ihm von Sr. Maj. eilte Vollmacht bekannt machen; er wird, mit Aus⸗ hme der Raͤdelsfuͤhrer, alle diejenigen begnadigen koͤn⸗ , welche innerhalb einer gegebenen Frist die Waffen derlegen werden; alle diejenigen, welche die ihnen an⸗ otene Amnestie nicht innerhalb der vorgeschriebenen
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werden. 4) Er wird die Rebellen unablaͤssig verfolgen, dis daß er sie zum Gehorsam gebracht hat. 5) Er wird defugt sein, uͤber die Koͤnigl. Freiwilligen, die er brau⸗ chen moͤchte, zu verfuͤgen. 6) Diejenigen Freiwilligen, welche den Befehlen des Generals nicht gehorchen, oder aus Furcht, Mitschuld, oder aus andern Gruͤnden an den Kampf gegen die Aufruͤhrer Theil zu vehmen sich weigern moͤchten, sollen entwaffnet und fuͤr immer der Ehre verlustig sein, bei den Koͤnigl. Truppen zu dienen. 7) Sie werden folglich aufgesordert werden, ihre Pflich⸗ ten zu erfuͤllen, die Aufrechthaltung des Friedens und der Oronung im Innern zu beschuͤtzen, und es wird ih⸗ nen die Aussicht gegeben werden, daß sie Se. Mazjestaͤt, was demnaͤchst auch geschehen wird, zur Verleihung von Belohnungen vorgeschlagen werden sollen. 8) Endlich ermäͤchtigen Se. Maj. den genc inten General, wenn er es fuͤr gut befindet, die getreuen und zuverlaͤssigen Unterthanen, die sich freiwillig anbieten moͤchten, zu be⸗ waffnen, um den Sr. M. schuldigen Geyorsam zu er⸗ halten, die Aufruͤhrer zu verfolgen und cen Frieden wie⸗ der herzustellen. — Gegenwaͤrtige Mittheilung richte ich auf Besehl Sr. Maj. an Ew. Exc., damit Sie die er⸗ forderlichen Anstalten zu deren Ausfuͤhrung treffen, und Sie dieselbe an alle Gouverneurs und an alle Behoͤrden von Catalonien zufertigen. S. M. vertrauen auf die Umsichtigkeit Ew. Excell. und sind uͤberzeugt, daß Sie durch eine nachdruͤckliche Ausfuͤhrung dieser Maaßregeln und unter Mitwirkung aller Civil, und Militaͤrbehoͤr⸗ den, das Ansehen der Krone in den empoͤrten Gegenden wieder aufrichten und den Frieden, dessen der Staat so sehr bedarf, und welcher das Ziel der heißen Wuͤnsche Sr. Mazj. ist, wieder herstellen werden. Gort hade Ew. Exc. unter seinem heiligen Schutz. (Unterz) Der Mar⸗ quis v. San, Brano. Madrid, 31. August 1827.
27. Maͤrz 1824, wegen Anordnung der Provinzalstaͤnde
in den Rheinprovinzen, desgleichen in Westphalen, vor⸗ behaltenen Bestimmungen, nicht minder auch die Kreis⸗ ordnung fuͤr die genannten Provinzen, welche Se. Maj., nachdem Sie die gutachtlichen Vorschlaͤge der, auf dem Landtage versammelt gewesenen Staͤnde dieser Provin⸗ zen vernommen, unterm 13. Juli d. J. zu erlassen ge⸗ ruht haben. Nach Inhalt der erstgedachten von jenen Verordnungen, besteht der Stand der Fuͤrsten in den Rheinprovinzen, nachdem die Grafschaft Wied Runkel dem Fuͤrsten von Neuwied apheim gefallen ist, Se. Maj. denburg Schöͤnstein, nicht minder dem Fuͤrsten von Salm⸗ Reifferscheidt Dyck fuͤr sein, groͤßtentheils aus ehemali⸗ gen reichsunmittelbaren Besitzungen gestiftetes Majorat Virilstimmen in genanntem Stande verliehen haben, aus dem Fuͤrsten von Solms⸗Braunsfels, dem Fuͤrsten von Solms⸗Hohen solme Lich, dem Fuͤrsten von Wied, dem Fuͤrsten von Hatzfeld, dem Fuͤrsten von Salm Reisler⸗ scheidt Dyck. Zum Stande der Ritterschaft qualefieirt nach dem Gesetze (die noͤthige persoͤnliche Qualrficatien vorausgesetzt) der Besitz eines ehemaligen reichsritter⸗ schaftlichen oder landtagsfaͤhigen Guts in der Provinz, von welchem wenigstens eine Grundsteuer von 75 Thlr. als Hauptsteuer entrichtet wird. Das Normaljahr, in welchem diese Steuer entrichtet worden sein muß, i das Jahr 1824. Ritterguts, welcher Bruͤdern oder mehreren Mitgliedern eie nes Geschlechts zusteht, ist einer der Mitbesitzer in der
Ritterschaft stimm faͤhig und waͤhlbar. 8 kleinen adlichen
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8 idirten der Besitz mehrerer nicht confoli Bces Behseiah
sammlung fuͤr die Koͤnigl. Staaten enthaͤlt die beibden
Verorduungen in Betreff der, nach den Gesetzen vom
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auch dem Fuͤrsten von Hatzfeld fuͤr seine Herrschaft Wil⸗ 8
Beim gemeinschaftlichen Besitze eines
Dagegen befaͤhigt