1827 / 228 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 01 Oct 1827 18:00:01 GMT) scan diff

smuche anlangt, so ist 1) hinsichtlich des Antrags, den

Bedarf an Pferden fuͤr die Remonte der in Schlesien garnisonirenden Truppentheile, in der genannten Pro⸗ vinz anzukaufen, denselben eroͤffnet worden, daß, da die in den Jahren 1821 bis 1824 gemachten Versuche er geben haben, daß dei dem Zustande der Pferoezucht in Schhlesien und dei der dort herrschenden sehr nachtheili ggen Gewohnheit des zu fruͤhen Anspannens der Pferde, in Folge dessen volljaͤhrige Pferde zur Remonte nicht anders als sehr gebraucht zu bdekommen sinod, der frag⸗ liche Remonte⸗Bedarf Daselbst nicht in der Quaalitaͤt zu erhalten ist, wie es erforderlich, um die geyoͤrige Zein hindurch in der Art gebraucht werden zu koͤnnen, wie wie sie durch den Zweck einer vollstaͤndigen Ausdildung der Kavallerie und Artillerie bedingt wird. Die Er fuͤlung der Wuͤnsche der Staͤnde wird mithin zunaͤchst davon abhaͤngig dleiben, daß fuͤr die Verbesserung der Pferdezucht gesorgt und besonders auch die erwaͤhnte nachtheilige Gewohnheit des zu fruͤhen Anspannens der Pferde abgeschafft werde. Se. Maj. wollen aber, sobald der Remonte⸗Bedarf der Schlesischen Truppentheile theil⸗ weise oder ganz in der gehoͤrigen Qualitat in der Pro vinz anzukaufen sein wird, gern auch dort die naͤmliche Maaßregel eintreten lassen, welche in den uͤbrigen Pro⸗ vinzen, in denen der Zustand der Pferdezucht den Re monte⸗Ankauf gestattet, schon seit mehreren Jahren zur Anwendung kommt, und wird zu dem Ende schon in diesem Jahre ein anderweiter Versuch gemacht werden, einen Theil des Remonte⸗Bedarfs in der Provinz Schle sien anzukaufen. 2) Die wegen zweckmaͤßiger Beschraͤn, kung der Gewerbefreiheit eingereichten Vorschlaͤge sollen bei dem gegenwaͤrtig in der Ausarbeitung begriffenen neuen Gewerbe⸗Polizei Gesetze benutzt und beruͤcksichtigt werden, und behalten Se. Maj. Sich vor, dieses Gesetz vor seiner Publikation den Staͤnden zur Begutachtung vorlegen zu lassen. 3) Zu den von den Staͤnden ge⸗ wuͤnschten Abaͤnderungen des GewerbesteuerGesetzes vom 30. Mai 1820 haben Se. Maj., nachoem Sie diesen Gegenstand der sorgfaͤltigsten Pruͤfung der Behoͤrden unterziehen lassen, in Betracht der von dem Staats Ministerio dargestellten, (dem Landtags, Abschiede hei⸗ gefuͤgten) Gruͤnde keine Veranlassung nehmen koͤnnen. 4) In Betreff der Anträge auf Beseitigung einiger aus den neuen Gesetzen uͤber die Gewerbe hergeleiteten Nach, theile haben Se. Maj. Anstand genommen, dein Ge⸗ suche: daß die seit dem Gesetze vom 2. Nov. 1810 ent⸗ standenen neuen laͤndlichen Schankstellen dem Verlags⸗ rechte der Dominien, in deren ehemaligen Zwangsbezir ken sie errichtet worden waͤren, unterworfen werden, zu willffahren, weil eine solche Festsetzung nicht bloß mit der Vorschrift des §. 54 des Gewerbe⸗Polizei⸗Eoikts vom 7. Sept. 1811, in Widerspruch stehen, sondern auch einen Eingriff in die wohlerworbenen Rechte der Besitzer dieser neuen Schankstellen, welche auf den Grund der ihnen gesetzlich zugesicherten Befreiung von

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Entschaͤdigung oder Abloͤsung zu vermehren, bod⸗ gefunden, da aber ein gnßetn Leank den hene Eeden zur naͤhern Peuͤfung und Beachtung geeignet schi haben S. Maj. den Ministern des Innern, der e aufgegeben, eine Verord

und der Finanzen den in Rede stehenden Gegenstand f

n uͤr vinz Schiesien zu entwersen, welche Sr. zur anderweitigen E

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. 1 Mej. dar rklaͤrung werden wegen Figxaticn und Branntwein Abgaben mit dn chen Fadrikationg Brennerei en trig werbtreiden den gabe, hat in Erwaͤgung der ia andtags⸗Abschiede angegebeneg icht en werden koͤnnen. 7) Auf z von den Staͤnden bevorworteten Antrag der Staͤt wegen Verguͤtigung der Brandschaͤden der Festu 1 Staͤdte vom Jahre 1806 und 1807 haben Se. Maj 6 den von dem Staatsministerio (in einem dem 12n1 Abschiede beigefuͤgten Promemoria) entwickelten Gn den einzugehen, zwar Bedenken tragen muͤssen 0 jedoch vorbehalten, in solchen Faͤllen, wo die Hͤlfe Staats zur Erhaltung einzelner Zahlungspflichtiger dun aus nothwendig sein sollte, nach vorhergegangener I. tersuchung der individuellen Verhaͤltnisse, Beihuͤlfe 1 Staats eintreten zu lassen. 8) Auf die von den Sühn den gemachten Antraͤge wegen Steuerung der uͤberh nehmenden Brandstiftungen haben Se. Maj. den Jufh Minister angewiesen, auf die pflichtmaͤßige Thaͤti 8 der gerichtlichen Behoͤrden, in Ermittelung und de strafung jener Verbrechen nach den bestehenden Gesehe seine besondere Aufmerksamkeit zu verwenden, demnaͤchf haͤben Allerhoͤchstoieselben auch befohlen, daß die bereit angeordnete Revesion des Criminal Rechts und der Cri minal⸗HOrdnung sich mit der sorgfaͤltigsten Berathung daruͤber beschaͤftigen sollen: ob und welche Abaͤnder un gen, es sei in der Strafbestimmung oder in dem Gn richtsVerfahren, fuͤr die Erreichung des Zwecks det Verhuͤtung eines so gefaͤhrlichen Verbrechens nothwendi⸗ und rathsam sein. (Fortsetzung folgt.) 1

Koͤnigliche

vvae- demnaͤchst vorlegen lassen. 6) Auf den An

der Verbrauchssted,⸗ 9- der Snatres Fabrikation und Compensation dieser anclichen Steuern, welche die laͤndli Berechtigten von der Brauerei und ten, so wie der von staͤdtischen Ge entrichtenden Servis⸗Ab entgegenstehenden (im L Gruͤnde nicht eingegang

Schauspiele.

4 Sonnabend, 29. Sept. Im Oprshauf⸗; 1

Juan,“ Oper in 2 Abtheil., mit Tanz. Musik vmoh

Mozart. (Mlle. Henriette Sontag, Koͤnigl. Kamme

sangerin: Donna Anna, als erste Gastrolle.) Billets zu den Logen des dritten Ranges, zun

Parterre und Amphitheater, sind im Billet, Verkayft⸗

Buͤreau noch zu haben. Sonntag, 30. Septbr. Im Schauspielhause: hause: dor und Olga,“ Trauerspiel in 5 Abrhenlonaen 8 rd hierin wieder auftreten,

Raupach. (Hr. Devrient wi sen des Herrn vol

dem Verlagszwange ihre Einrichtung getroffen haben, enthslten wuͤrde. Die in Antrag gebrachten Deklara⸗ tionen des §. 30 des allegirten Edikts, sollen bei den gegenwaͤrtig Statt findenden Berathungen uͤber die Frage: ob und in welcher Art dieser Paragraph zu de⸗ klariren sei? in Erwaͤgung genommen werden, und es wird sodann die diesfallige Allerhoͤchste Entscheidung erfol⸗ gen. 5) Die wegen Regulirung des Abloͤsungswesens der Bankgerechtigkeiten in den mittlern und kleinern Staͤn— ten gemachten Vorschläge haben Se. Maj. zwar zum Theil und namentlich in so weit, als solche dahin gehen durch Erleichterung des Anerkenntnisses der Eigenschaft einer gegebenen Realgerechtigkeit, als einer „vererbli⸗ chen, veräaͤußerlichen chließlichen,“ die Fälle der

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ckt bei Feister und Eise

In Charlottenburg: „Die Ro Malesherbes, laͤndliches Gemaͤlde in 1 Aufzug, von Kohe due. (Hr. Kriete, vom Stadttheater zu Magdebutz Peter, als Gastrolle). Hierauf: „Zwei Nichten fll Eine,“ Lustspiel in 2 Abtheil., von Kotzebue. Und: „U! A. w. g.,“ oder: „Die Einlad ungskarte,“ Schwank’n 1 Aufzug, von Kotzebue, (Hr. Kriete: Ferdinand.) Billets zu dieser Vorstellung sind im Billet⸗Ver⸗

kaufs⸗Buͤreau im Schauspielhause, und Abends in Cha lottenburg an der Kasse zu haben.

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Im gestrigen Blatte dieser Zeitung, in der Be kanntmachung der Gewinne der Zten Koͤnigl. Lotterie, bei den Gewinnen zu 100 Thlr. lies 25722 st. 25721

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Berlin, Montag, den 1sten October 1827.

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achrichten.

Kronik des Tages.

tg,Strelitz sind von Leipzig hier eingetroffen.

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Das 17te Stuͤck der Gesetzsammlung, welches heute sgegeben wird, enthaͤlt: unter Nr. 1089. die Allerhoöͤchste Kabinetsordre vom 16. Au⸗ gust d. J., wegen Einleitung einer Verein⸗ barung mit den einzelnen Staaten des sdeutschen Bundes zum Zweck gemeinschaft⸗ lliichen Schutzes der Rechte der Schriftstel⸗ ler und Verleger wider den Buͤcher⸗Nach⸗ ”“ druck. 1 Ferner die Ministerial⸗Erklaäͤrungen unter 1090. vom 11., uͤber die mit Hannover getrof⸗ ffene Vereinbarung, den Schutz der Rechte dder Schriftsteller und Verleger in den bei⸗ derseitigen Staaten wider den Buͤcher⸗ Nachdruck betreffend. 1091. vom 18., desgleichen mit dem Großherzog⸗ thum Hessen und unter 1092. vom 27. v. M. mit dem H denburg. Mit dem heutigen Tage tritt w daͤnumerations⸗Termin ein. 8 Berlin, den 1. Oktober 1827. Debits⸗ Komtoir. 1 8.

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Angekommen. Der Fuͤrst Gal Dresden. . Abgereist. Se. Exc. der General⸗Lieutenant und ommandirende General des vierten Armee Korps, von Jagow, nach Magdeburg. Der Koͤnigl. Großbrittannische General⸗Major Bel⸗

on, nach Wien. ““ Der Kaiserl. Russische Hofra

hvon Dobolli, als Kourier vo

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Der Moniteur giebt, als Nachtrag zu seinen fruͤ⸗ heren Mittheilungen uͤber unsern Seshandel eine voll⸗ staͤndige Uebersicht unseres uͤberseeischen Handelsverkehrs mit allen Weltgegenden. Es geht hieraus hervor, daß der Zuwachs der Einfuhr hauptsaͤchlich von Rußland, Schweden, Preußen, Portugal, Haiti und den Verei⸗ nigten Staaten herruͤhrt, und die Ausfuhren am mei⸗ sten nach Schweden, Daͤnemark, den Niederlanden, Preußen, Oesterreich, Aegypten, Chilt, Peru, der Insel Mauritius und den englischen Besitzungen in Ostindien zugenommen hat.

Es soll, wie man sagt, in Paris eine große An⸗ stalt errichtet werden, um Bier nach einer verbesserten Methode zu brauen, und es zu billigern Preisen, als bisher zu liefern, damit dieses Getraͤnk unter den nie⸗ dern Klassen gebraͤuchlicher werde. Es ist in der That merkwuͤrdig, daß bisher so wenig Fleiß auf diese Fabri⸗ kation verwendet worden ist.

Vor Kurzem wurden 19 Vagabonden in den Kalk⸗ oͤfen von Montmartre verhaftet, welche, wie es scheint, schon seit langer Zeit Leuten, die kein Obdach haben zum Zufluchtsorte dienen.

Briefe aus Toulon vom 17. Sept. melden Folgen⸗ des: „Die Kriegsbrigg la Champenoise wird ehestens nach Algier wieder absegeln; dieses Schiff hat den fran⸗ zoͤsischen Consul in Algier nach Frankreich gebracht. Man versichert, daß der Nachfolger desselben bereits er⸗ nannt ist, und daß die Mißhelligkeiten mit diesem Staate unter Bedingungen beseitigt worden sind, die fuͤr den franzoͤsischen Handelsstand sehr guͤnstig sind.

Vorigen Freitag fand auf der Ebene von Grenelle eine Criminalverhandlung ganz eigener Art statt, indem in einem Zeitraum von 5 Stunden die Verhandlung selbst, das Urtheil, die Appellation, das Appellations⸗ urtheil und die Hinrichtung erfolgten. Der Angeklagte, Namens Bruͤllmann, aus dem Kanton Thurgau, Gre⸗ nadier im Iten Garde⸗Regiment (ein Schweizer, Reg.) war 27 Jahr alt, diente seit 6 Jahren, und seine Auf⸗ fuͤhrung war so musterhaft gewesen, daß er in dieser Zeit auch nicht mit der kleinsten Strafe belegt worden war. Am 7. Sept. Abends stand er auf einem Posten des Carrousselplatzes als sich ihm ein Betrunkner naͤ⸗

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Frankfurt a. M.

Ausland.

aris, 24. Sept. Vorgestern ist in 1e, Een. bei Seiner Maj. gewesen. J. K. H. die Herzogin von Berry hat vorgestern die Gewerbe

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herte, welchen er, wie die Anklage lautet, anfiel, ihm seine Uhr raubte und diese unter das Schilderhaus warf. Das Zeugniß des Klaͤgers blieb unbeachtet, weil er im Zustande der Trunkenheit gewesen war; bie beiden ein, zigen guͤltigen Zeugen waren hiernach zwei Damen, welche in demselben Augenblick uͤber den Platz gefahren waren, das Geschrei „Diebe“ gehoͤrt, und gesehen hat⸗ ten wie die Schildwache sich buͤckte und etwas unter das Schilderhaus warf, wo sich hernach die Uhr des Klaͤgers vorfand. Es erfolgte eine Untersuchung und das Gericht sollte auf den 21. abgehal en werden. An

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