1827 / 266 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 14 Nov 1827 18:00:01 GMT) scan diff

fel eingetreten,

Anstrengung fortgesetzt wurde. Das Resultat derselben war, das der groͤßere Toeil der tuͤrkisch äͤgyptischen Schiffe zerstoͤrt, verbrannt oder in die Luft gesprengt wurde. Auch die Schiffe der alliirten Maͤchte haben hedeutend gelitten und die Zahl der Todren und Ver wundeten soll auf beiden Serten sehr groß sein. Persien. Aus Petereburg ist die Nachricht ein, gegangen, daß die wichtige Festung Erivan in Persien sich den Russen ergeden hat. Die aus 3000 Mann be stehen de Garntson derselden ist mit ihrem Befehlsha⸗

ber Assan⸗Khan in Kriegs Gefangenschaft gerathen.

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Berlin, 12. Novbr. Die im 19ten Stuͤck der

Gesetzsammlung durch die Verorenung vom 30. Oectober v. J. bekannt gemachte Erhebungsrolle der Adgaden von Gegenstaͤnden, welche vom Auslande eingefuͤhrt, dder durchgefuͤhrt, oder aus dem Lanoe ausgeführt werden, für die Jahre 1828 bis 1830, enthält wenig erhebliche Abaͤnderungen des bisherigen Tarifs, und wo dergleichen eingetreten sind, bestehen sie hauptsaͤchlich in erweiterter Klasstfikation der Hauptartikel oder in Herabsetzung der Abgaden von einzelnen Gegenständen. Es kann dem Handelsstande wohl nur erwünscht sein, das Steuersy stem und mit demfelben, die Erhevungsrolle der Abga⸗ ben von fremden Gegenstaͤnden moͤglichst stabil, und selbst bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erneuerung der Tarifs von 3 zu 3 Jahren, durch denselben nicht allge meine Abaͤnderungen der Abgabensaͤtze ausgesp ochen zu sehen. Solche Ungewißheit uͤber die perioeische Be steuerung beschraͤnkt nur entferntere Spekulationen un⸗ stoͤrt den kaufmaͤnnischen Kalkul, denen es zutraͤglicher ist, wenn uur da Veraͤnderungen eintreten, wo besondere Konjunkturen und uͤberwiegende G uünode solche bedingen, oder wo allgemeine Ecleschterungen zulaäͤßig find.

Zu den letztern kann im neuen Tarif hauptsaͤchlich die Ermaͤszigung der Eingangsabgabe von fremden He ringen gerechnet werden. Bisher betrug dieselbe in den oͤstlichen Provinzen 3 Thlr. von der Tonne, jetzt ist sie zu Gunsten der unteren Volksklasse auf 2 Thlr. herab gesetzt, und als Ausnahme eine noch geoͤßere Ermaͤßi⸗ gung fuͤr die durch die Haͤfen von Danzig, Pillau und Memel eingehenden fremden Heringe bis auf 1 Thaler 10 Sgr. von der Tonne gewaͤhrt worden, weil dieser Artikel ein besonders Beduͤrfniß der unteren Volksklassen der dortigen Provinzen ist, und der Verkehr der Hafen, plaͤtze in demselben mit dem Auslande, gleichfalls dabei in Betracht kam. 4

Zu den ermaͤßigten Eingangsabgaben kann auch die Wiederherstellung der fruͤheren Tarifsaͤtze nach der He. berolle fuͤr die Jahre 1822 bis 1824 fuͤr fremde Tabacks hlaͤtter und Tabacksfaäbeikate gerechnet werden. Aehnliche Erleichterungen sind bei eintgen Fabrik materialien, namentlich bet roher Baumwolle und Schwe und manche andere Gegenstaͤnde durch veraͤnderte Klassifikation jetzt niedriger als bisher be⸗ steuert. 1

Auch der Thara Tarif hat eine erleichternde dem Be⸗

duͤrfniß entsprechende Ausdehnung erhalten.

In der Besteuerung der landwirthschaftlichen Pro⸗ dukte in den oͤstlichen Prooiazen, ist bis auf die Erhoͤ— hung der Eingangsabgabe fuͤr Hammeln von 10 auf 15 Scr. pro Stuͤck und mit Ausschluß der Besteurung des remden Hopfens mit 1 Rehlr. vom Zrutner, der bisher die allgemeine Eingangsabgabe erlegte, nichts ge⸗ aͤndert. Dagegen ist der Unterschied der Abgaben von fremdem Getrarde und Vieh, der bisher zwischen den östlichen und westlichen Provinzen beim Eingange dieser

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Gegenstaͤnde statt fand, aufgehoben und die Besteur derselben in bdeisen kandestheilen gleich gesetzt worze Ob diese von den Ständen der westlichen Provinzen wuͤnschte Maßregel, den gehofften Erjolg haden wer wird die Zeit lehren, daß in den oͤstlichen Provim keine namhafte Erhoͤhung der ohnehin schon dedeutn hohen Abgaben von fremden lanewirtschaftlichen Erze nissen statt gefunden hat, scheint wenigstens fuͤr das; gemeine Beste sehr ersprieslich.

Zur großen Erleichterung des Verkehrs wird es reichen, daß den Neben, Zollaͤmtern erster Klasse die weiterte Befugniß beigelegt ist, alle Gegenstaäͤnde, welchen die Gefaͤlle nicht uͤber 4 Rihlr. vom Zentner tragen und hoͤher belegte Waaren dis zum Abgaben trage von 50 Rchlr. fuͤr die ganze Ladung abtertegen duͤrfen, oa die Erhebungsbefugniß dieser Aemter die hierbei auf Artikel, welche nicht hoͤher als mit 3 Rt üund auf ganze Ladungen bis zum Abgangsbetrage 25 Rthlr. beschraͤnkt war.

Durch die Verorenung vom 30. Oktober d. J. auch der Waarentransport im Grenzbezirk, sowohl eingehenden Waaren, sobald die Anmeloung beim Gre Zollamte erfolgt ist, als bei dem Eintritt von Geh stääͤnden in den Grenzbezirk aus dem Jnlande und deren Ausgange nach dem Auslande, wesentlich dad erleichtert worden, daß die gesetzlich vorgeschriebene 2 schraͤnkung solcher Transporte auf bezeichnete Zollst ßen, erweitert und denselben bei gehoöriger Legitimat freiere Bewegung als bisher gestattet ist. Dieselde Verorduung hebt auch den §. 108 der ordnung auf, nach welchem den Erhebungsbeamten Recht zur Erstattung gor nicht oder unzureichend erhe ner Gefalle, gegen die Steuerschuldigen ohne Fristbese mung vorbehalten war.

Die Verordnung setzt dagegen fest, daß mit B. behaltung der Vorschrift, wonach zuviel erhobene faͤlle zuruͤckgezahlt werden, wenn binnen Jahresfrest, vo Tage der Versteuerung an gerechnet, der Anspruch a den Ersatz angemeldet und bescheiniget wird, auch 9 nicht oder zu wenig erhobene Gefaͤlle innerhalb Jahr feist zwar von dem Steuerschuldigen eingezogen werz koͤnnen, nach Ablauf des Jahres aber jeder Anssprf auf eine solche Nachzahlung gegen den Steuerschul gen ebenfalls erloschen sein, und dem Staate nur se Recht anf Schadenersatz gegen dvie Beamten, durch! ren Schuld die Gefaͤlle unrichtig oder gar nicht erz

ben worden, vorbehalten bleiben soll, ohne daß die I.

amten befugt sind, den Steuerschuldigen, wegen Na zahlung der Gefaͤlle in Anspruch zu nehmen. Auch de anderweite Festsetzung wird zur Beseitigung man bisher zwischen den Steuerschuldigen und E. hebungt amten vorgekommenen Differenzen gereichen, und sol immer mehr mit der Befestigung des Steuersysten auch in der Erleichterung desselben fuͤr den Verkehr y geschritten.

Koͤnigliche Schauspiele.

Dienstag, 13. Novbr. Im Schauspielhause: „2 Hund des Aubri,“ Posse in 1 Aufzug, von P. Wolff. Hierauf: „Ich irre mich nie,“ Lust piel i Aufzug, von C. Lebruͤn. Und: „André,“ Lastspiel 1 Aufzug, von C. Blum.

Mittwoch, 14. November. Im Opernhause. Erstenmale wiederholt: „Robinson Crusoëé,“ Melodre in 3 Abtheilungen, aus dem Franzoͤsischen uͤbertre von der Koͤnigl. Schauspielerin Fr. Krickeberg.

Die, zu diesen. Tage, auf der gedruckten Austt ung angekuͤndigte Vostellung der Oper: kann erst Freitag, den 16., gegeben werden, und begi der Verkauf der Billets derselbden, Mittwoch, den 1 Morgens 9 Uhr.

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Kronik des Tages. 6

Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruhet, den Oberlan⸗ sgerichts, Assessor von Wedell zum Rath bei dem

berlandesgerichte in Breslau zu ernennen.

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Im Bezirk der Koͤnigl. Regierun zu Erfurt ist der bisherige Diaconus Carl Gott⸗

b Grebner zu Berga als evangelischer Pfarrer zu

sanis, im Kreise Ziegenruͤck, befoͤrdert, und die katho sche Pfarrstelle zu Struth, im Kreise Muͤhlhausen, dem jsherigen katholischen Pfarrer zu Guͤnterode, Friedrich Nolte, uͤbertragen. 1t

zu Koͤln ist der Geistliche Joseph Oster zum Vi⸗ ar in Buir, Kreises Bergheim;

zu Srettin ist der bisherige Rector Thuͤmmel,

n Polzin, zum Prediger in Groß⸗Croessin und Born⸗ in, Neustettiner Synode; der bisherige Lehrer am Bymnasio zu Brandendurg, Eduard Jonas, zum 3ten rediger an der St. Jacobi⸗Kirche zu Stettin und er bieherige Rektor in Dramburg, Ruccius, zum Pre⸗ iger in Alt Stuͤdnitz, Jaeobsdorf und Schonfetd, Sy⸗ ode Drambu n.

Angekom Der General Major und In⸗ ekteur der Garde⸗Kavallerie, Graf von Branden⸗ rg, von Weimar.

Der Koͤniglich Schwedische General⸗ undblad, von. Stralfund.

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Paris, 7. November. Unsere Zeitungen enthalten üte vier wichtige Koͤnigliche Ordonnanzen, saͤmmtlich dm 5. d. M. datirt. Die erste loͤset die Deputirten⸗ ammer auf und beruft die Wahl⸗Collegien zusammen; d zwar die Bezirks⸗ Collegien und diejenigen der De⸗ rtements, wo nur ein Collegium besteht, auf den 17., e eigentlichen Collegien der Departements aber auf n 24. d. M. Sie setzt ferner fest, daß die Kammern, tung fuͤr das Jahr 1828 den 5. Februar eroͤffnet wer n soll. Die zweite Ordonnanz enthaͤlt die Ernen ung der Praͤsidenten und Vicepraͤsidenten der Wahl,⸗ ollegien. Die dritte lautet folgendermaßen: Carlꝛc. lllen die Gegenwaͤrtiges sehn werden unsern Gruß: In Betracht des 4. Artikels des Gesetzes vom 17. Maͤrz 1822; n Betracht unserer Ordonnanz vom heutigen Tage, welche

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Berlin, Mittwoch, den 14ten November 1827.

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die Aufloͤsung der Deputirten Kammer

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verfügt hat, ha“ ben Wir befohlen und befehlen, wie folgt: Art. 1. Un⸗

sere Ordonnanz vom 24. Juni d. J., welche die Gesetze

vom 31. Maͤrz 1820 und 26. Juli 1821 wieder in Kraft ge⸗ setzt hat*) wird nicht laͤnger in Wirksamkeit sein. Art. 2.

Unser Siegelbewahrer Minister Staatssekretair fuͤr die 11

Justiz und unser Minister, Staatssecretair des Innern

sind mit der Ausfuͤhrung der gegenwaͤrtigen Ordonnanz 8

Gegeben ꝛc. Die vierte Ordonnanz end: worunter 5 Erzbischoͤfe.

beauftragt. lich ernennt 76 neue Pairs,

waͤrtige Ordonnanz hierzu erhoben worden sind, in sofern erblich, 10 000 Fr. reinem Einkommen in liegenden Gruͤnden

stiften. Die drei ersten Ordonnanzen sind von Hrn. v. Väillele, als interimistischen Verwalter des Ministe, riums des Innern (Hr. von Corbieres ist krank), die letzte von Hrn. v. Villele als Praͤsidenten des Minister⸗ raths contrasignirt. Die meisten neuen Pairs sind Mit⸗ glieder von den Conseils der Departements, Staatsbe,

amte oder aͤngesehene Militaͤrpersonen, sie sind großen⸗ theils zugleich Gutsbesitzer.

Die seit einigen Tagen eroͤffnete Kunstausstellung zieht die Neugierigen und die Kunstfreunde in so gro-“ daß es wegen des großen Gedraͤnges kaum moͤglich ist, vor einem oder dem andern Gemaͤlde ruhig zu verweilen und ein richtiges Urtheil uͤber die ausgestellten Erzeugnisse der Kunst zu faͤllen. Es scheint jedoch auch in diesem Jahre die Genre⸗Malerei das Ue⸗;

ßer Zahl herbei,

bergewicht zu haben, welches sich dadurch wohl erklaͤren laͤßt, daß nur diejenigen, welche sich derselben widmen,

Aussicht haben, Kaͤufer fuͤr ihre Produkte zu finden, in- dem selbst reiche Privatleute selten andere Gemaͤlde kau⸗

fen koͤnnen, oder auch selbst an passenden Orten aufzu⸗ stellen Gelegenheit haben. 8

Der Dieb der Juwelen von Mlle. Mars ist in Genf verhaftet worden, als er einen Goldbarren, von

der eingeschmolzenen Einfassung der Brillanten herruͤh⸗ 8

rend, verkaufen wollte.

Fuͤnfprocentige Rente 101 Fr. 85 C. Dreiproc.

71 Fr. 90.⸗C. Vom Main, 9. November. serlich Russische Gesandte am Koͤnigl. Baierischen Hofe,

Graf von Woronzow Daschkow ist am 5. d. von Muͤn; chen nach Turin, seinem neuen Bestimmungs⸗Orte, ab,

gegangen.

Aus Mainz wird gemeldet: Die diesjöhrige Wein,

lese hat im Allgemeinen kein gutes Resultat geliefert

Die Pairswuͤrde ist fuͤr diejenigen, welche durch gegen⸗ nur als sie ein Majorat von wenigstens

Der bisherige Kaik;,

Sowohl im Rheingau als oberhalb Mainz sind im vo⸗ 8

rigen Winter sehr viele Traubenstoͤcke durch den starken Frost zu Grunde gegangen, besonders aber alte Stoͤcke.

*) Die naͤmlich gewisse periodische Schriften und alle poli⸗

tischen Zeitungen unter Censur setzen.

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