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lich nur durch das Ungebuͤhrniß eines Einzelnen, die Verhandlungen oüber atelen Gegenstand und die Abstim⸗ mung uͤvber die einzelnen Pankte durch die oöͤffentlichen Blaͤtter bekannt gemacht worden sind.
B. Die von den Staͤnden angebrachten Petitionen
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* Ueber das Gesuch um Ueberlassung des Hofgar tenhauses zu Duͤsseldorf zu den staͤndischen Versammlun gen lassen Wir durch Uasern Finanz⸗Minister weitere Eroöͤrterungen anst llen und werden Uusera getreuen Ständen küuͤnftig Uasere Entschließung eroͤffnen.
2) Die von ihnen uͤber die Wichtigkeit der freien Rheinsch ffehrt fuͤr den Handel der dortigen Provinz geaͤußerten Ansichten billigen Wir, und widmen daher, wie schon seither geschehen, aach ferner der Herstellung einer ve tragsmaͤßigen Uebereinkunft mit der Koöoͤnigl. Niederlaͤndischen Regierung alle unsre Sorgfalt. Den Erfolg aber werden Wir dem naͤchsten Landtage bekanst
machen. ie verschiedenen zu Abhuͤlfe des Nothstan
3) Was die des des Ackerbaues ꝛe. gemachten Antraͤge anlangt, so
wollen Wir zwar nicht verkennen, daß die durch allge meine, auch in andern europaͤischen Laͤndern fuͤhlbaͤre, Ursachen herbeigefuͤhrte Erutedrigung der Preise aller länedlichen Produkte und die von eintgen Nachbarstaaten gesteigerten Einfuhrabgaben auf dieselden, auch eie land⸗ bautreibende Klasse in den Rheinprovinzen mehr oder weniger in Verlegenheit setzen, muͤssen jedoch den ge⸗
treuen Staͤnden in Bezug auf die vorgetragene Schil⸗—
derung der dermaligen Verhaͤltnisse des Ackerstandes und
auf die zu seiner Erleichterung in Vorschlag gebrachten Maaßregeln Folgendes eroͤffnen.
Zu 1) Die Angabe uͤder den Verfall der Brant⸗ weinbrennerei und Brauerreigewerbes in den Rheinpro vinzen durch die innern Getraänkesteuern steht mit der Erfahrung im Widerspruche, auch kann so wenig auf
eine Herabsetzung dieser Steuern, als auf Fixation der⸗ selden fuͤr eine einzelne Provinz, die sich als unthunlich
und ohne Hemmung des innern Verkehrs nicht ausfuͤhr har dartellt, eingegangen werden. Zu 2) Obgleich die dermaligen Eingangsabgaben auf fremoes Vieh sich bisher auch in den Rgeinprovin zen als hinlaͤnglich bewaͤhrt haben, die Einfuhr von au ben zu vermindern, die inlaͤndische Biedzucht aufzumun tern und eine groͤßere Viehausfuhr moͤglich zu machen, so wird doch gegen Ende dieses Jahres, mit welchem ue“ dermalige Tarif ablaͤuft, die Raͤchlichkert einer Erho hläung des Eingangszolles auf Vieh, Getraide und an ddere landwirthschaftliche Produkte, sei es uͤberhaupt, oder fuͤr die westlichen Provinzen insbesondere, von neuem gepruͤft, auf die Wuͤnsche der getreuen Staͤnde dabei die moͤglichste Ruͤcksicht genommen und das Resul tat durch den neuen Tarif zu ihrer Kenntniß gebracht
werden. z3u 3. In Ruͤcksicht der freien Rheinschifffahrt be ziehen Wir Uns auf Unsere obige unter 2. ertheilte Resolution und haben uͤbrigens durch Unsere Gesand⸗ ten und diplomatischen Agenten, namentlich in Bezug aauf die Kornausfuhr, alle Bereitwilligkeit zu Handels 8 vertraͤgen mit den Nachbarstaaten bereits zu erkennen gegeben, in so fern es moͤglich sein wird, dadurch Vor theile zu erwerben, die nicht durch anderweitige groͤßere Aufopferungen erkauft werden muͤssen. 1 Zu 4. und 5. Wegen der Grund⸗ und Klassensteuer weisen Wir auf die Eroͤffnungen hin, welche der Land tags Abschied auf dieserhalb gemachten besondern, hier anur im Allgemeinen wiederholten, Antraͤge enthaͤlt. Was zu 6. das Gesuch um Herabsetzung der Ge⸗ neindesteuern anlangt, so haben Wir bereits angeord⸗
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1111142444“ net, daß bei den Anforderungen der Staatsbehoͤrden a. die Kommunen auf die dermaligen unguͤnstigen Zeitpe haͤltnisse Rücksicht genommen und auf moöͤglichste Vo minderung der Kommunalsteuern hingewirkt werden sol Sollte eine Behörde dieser Anordnung nicht nachkon men, so wird das vorgesetzte Ministertum auf die P. schwerde der Gemeinde, wie es schon seither geschehen das Noͤthige anordnen. Im Allgemeinen laͤßt sich e her nichts in der Sache verfuͤgen, da sich die den G meinden obliegenden privatrechtlichen und all gemeing gesetzlichen Verbindlichkeiten nicht aufheben lassen.
Was die Freiheit der ehemaligen Domainen Grun stuͤcke von den Beitraͤgen zu den bei ihrer Acquisitie bestandenen Gemeindeschulden anlangt, so werden getreuen Staͤnde nicht unerwogen lassen, daß einersah die Domannen selbst nach alterer deutscher Verfassi zu den Gemeindelasten nicht beitragspflichtig gewet sind, und daher urspruͤnglich dei Kontrahtrung der gr. tentheilts aus jener alten Zeit herruͤhrenden Schuln auf ihre Bettraͤge nicht har gerechnet werden koͤnne daß ferner, wenn uͤberhaupt unter diesen Umstaͤnden! Gemeinden durch die Befreiung derselben von Bein gen zu den Schulden ein Verlust erwachsen ist, den ( meinden dafuͤr ourch die franzoͤsischen Gesetze vermitt der Niederschlagung mehrerer Schuldgattungen Er geleistet worden, endlich auch den G meinden nicht u wehrt wird, die Domaineabesitzer zu persoͤnlichen O0t ern anzuziehen. Es muß daher bei der Befreiung! gedachten Grundstuͤcke von jenen Beitraͤgen lediglich wenden. —
Was endlich zu 7. das Gesuch um Befestignne ie Rheinufer anlangt, so weisen Wir Unsere gettem Staͤnde deshalb auf die unter B. 17. enthaltene beiece dere Resolution hin. “
(Fortsetzung folgt.)
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Köoͤnigliche Schauspiele.
Sonnabend, 17. November. Im Schauspielhau „Das Kaͤthchen von Heilbronn,“ großes Ritter⸗Sche spiel in 5 Abtheilungen, nebst einem Vorsptel in 1 . zug, genannt: „Das heigmliche Gericht,“ von H Kleist; fuͤr die Buͤhne bearbeitet von Holbein. ( Devrient: den Graf von Strahl; Mad. Devrie Kaͤthchen.) —
Sonntag, 18. Novbr. Im Opernhause: „Adc und Rondeau fuͤr Pianoforte,“ von Kalkbrenner, getragen von Friedrich Woͤrlitzer. Hierauf: „Cong stuͤck fuͤr Violine,“ ausgefuͤhrt von dem Koͤntgl. K mermusikus Herru Maurer. Dann: „Alexander⸗M.e mit Variationen, fuͤr Pianforte,“ von Moscheles, getragen von Friedrich Woͤrlitzer. Und: „Der Maure Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Franz. Le Mag des Scribe, zur beibehaltenen Musik von Auber, he beitet vom Hren. Baron v. Lichtenstein.
Im Schauspielhause: „Minna von Barnhel oder: „Des Soldatengluͤck,“ Lustspiel in 5 Abthe gen, von Lessing. her; „Der Vorsatz,“ laͤndliche Scene in 1 Aufzug, F. v. Holbein. (Hr. Devrient: Hans; Mad. Devrit Gretchen.)
Montag, 19. Noohr. Im Opernhause: Zum stenmale wiederholt: „Robinson Crusoé,“ Melodran 3 Abtheilungen, aus dem Franzoͤsischen uͤbertragen der Koͤnigl. Schauspielerin Fr. Krickeberg. Musik A. Picceini. 1II
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ckt bei Feisterund Eisersdorff.
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Hierbei eine litterarische Beilage. 8
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Berlin, Montag, den 19ten November 1827.
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Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Maäjestaͤt haben den bisherigen Kam⸗ gergerichts⸗ Assessor Kuͤhne zum Regierungs⸗Rath bei er Regierung zu Potsdam allergnaͤdigst zu ernennen, nd die Bestallung in dieser Eigenschaft fuͤr ihn Aller⸗
8 öchstselbst zu vollziehen geruhet.⸗
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Kam⸗ nergerichts, Assessor Bennecke zum Regierungs⸗Rath ei der Regierung zu Frankfurt an der Oder allergnaͤ igst zu ernennen, und die Bestallung fuͤr ihn in dieser igenschaft Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruhet.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Medi⸗ inal, Rath bei dem Medizinal⸗Collegio zu Breslau, ofessor Dr. Remer zum Regierungs, und Medizi⸗ al⸗Rathe bei der dortigen Regierung allergnaͤdigst zu rnennen geruhet. . 1 1
Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, den Oberlan⸗ esgerichts Rath Hundrich zu Halberstadt zum Ober⸗
Drokurator bei dem Landgerichte in Duͤ sseldorf zu er⸗ ennen.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Super⸗ ntendenten Dr. Tritzsche in Dobrilugk zum Professor onorarius bei der vereinigten Universität in Halle zu neunen, und die fuͤr denselben ausgefertigte Bestallung
Fllerhoͤchstselbst zu vollziehen geruht.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Prediger
Scherff zu Jaͤnichendorff, im Regierungsdezirk Pots⸗ am, und dem Buchhalter Kempf bei dem Haupt⸗ aarenlager der Porzellan Manufactur hierfelbst, das Ugemeine Ehrenzeichen erster Klasse zu verleihen geruht.
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Zeitungs⸗Nachr b Ausland.
5. Maj., der Dauphin und die Dauphine aus Fontai⸗ ebleau und die Herzogin von Berty aus Rosny ange ommen. — Gestern hat der Koͤnig im Ministerrath raͤsidirt.
Der Erzbischof von Paris hat ein Mandement erlas⸗ n, um neuntaͤgige Gebete, bei Gelegenheit der allge⸗ neinen Wahlen, anzuordnen.
Aus dem offiziellen Bericht des Contre⸗Admirals Rigny ergiebt sich, daß im Gefecht bei Navarin 3 Of⸗ ziere und 43 Leute getöͤdtet und 3 Offiziere und 119 eute verwundet worden sind.
In einem Artikel des Moniteurs uͤber den Sieg bei Navarin heißt es: die Fruͤchte des Sieges sind icht der Antheil der Sieger allein; auch den Besiegten
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Paris, 12. Novbr. Vorgestern Nachmittag sind
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Statten; diesem alten ottmanischen Reiche, dessen Aufrechthaltung dem politischen Gieichgewicht Eu⸗ ropens noch nuͤtzlech ist; und welches, durch die U’ber⸗ zeugung seiner Schwaͤche, den Traͤumereien von Tyran⸗ nei und Rache entrissen, seine wahre Lage und die Pflichten, welche sie ihm auferlegt, besser kennen lernen wird. Auch jenem großen Vasall der Pforte wird die⸗ ser Sieg frommen, dessen Geist das edle Reis der Ci⸗ vilisation auf einen Wildling zu pfropfen gewußt hat, und dessen Eifer ihn in einen Abgrund zu stuͤrzen drohte. Jetzt, wo er seine Verbindlichkeit gegen seinen Oberherrn geloͤst hat, wird er den schwierigen Kampf aufgeben, zu welchem ihm seine strenge Beobachtung der einge⸗ gangenen Verpflichtungen gelertet hatte. Jetzt gehoͤrt er den Beduͤrfnissen und dem Gluͤck der Provinz ganz an, die ihm ihre Wiedergeburt verdankt, und die ihm jedes Oofer reich lohnen wird. Die weitern Folgen des Tages vom 20. Oktober sind in den Haͤnden der sieg⸗ reichen Maͤchte, d. h., der europaͤischen Maͤchte, denn ganz Europa hat gesieat. Nunmehr sei jede Kriegs⸗ ruͤstung der griechischen Inseln, wie auch den Bewoh⸗ nern der Kuͤsten der Barbarei untersagt und jede Uebertretung dieses ausdruͤcklichen Verbots als Seeräͤu⸗ berei geahndet; dieses wird auch sein, denn es ist ge⸗ recht und leicht; und die Welt wird die wahren Vor⸗ theile erkennen, welche die Folge sein werden dieses Ruhms, dem die hochherzigste Uneigennuͤtzigkeit zum Grunde liegt.
Unsere Zeitungen enthalten ein Privatschreiben aus Navarin vom 22. Oktober, worin der Verlust der Tuͤr⸗ ken auf ungefaͤhr drei tausend Mann angeschlagen wird; sehr bemerkenswerth ist es, daß kein einziges Schiff der Verbuͤndeten verloren gegangen ist, wiewohl einige durch das feindliche Kanonenfeuer sehr gelttten haben; uͤbri⸗ gens hat man auch in diesem Gefecht wahrnehmen koͤn⸗ nen, daß sich die Tuͤrken mit mehr Muth und Erbitte⸗ rung als Geschicklichkeit schlagen.
Ein Oppositionsblatt sagt, die drei Geschwader seien außer Stand, die See zu halten; die Gazette de fr. beweiset die Unwahrheit dieser Aeußerung, indem sie daran erinnert, daß nur zwei Schiffe des franzoͤsischen Geschwaders genoͤthigt sind, nach Toulon zuruͤckzukehren, um auesgebessert zu werden, die uͤbrigen bessern sich mit ihren Vorrathsstuͤcken in See aus, und werden sehr bald im Stande sein, ihre Operationen fortzusetzen. Hr. v. Rigny hat dennoch unter seinem Befehl: zwei Linien⸗ schiffe von 74 Kanonen, vier Fregatten von 58 und 44 Kanonen, zwei Corvetten und 11 kleinere Fahrzeuge. Außerdem werden ihm naͤchstens nachgeschickt werden: aus Brest das Linienschiff von 80 Kanonen, der Conque⸗ rant aus Toulon, die Fregatte Iphigenia von 60 Kano⸗ nen und zwei Korvetten; endlich sind drei andere Fre⸗ gatten im Begriff, nach dem mitteuandischen Meere ab⸗
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