Fabri er ganzen Monarchie, werden Unsern getreuen Standen selbst die Schevierigkeiten nicht eut, gehen, welche damitt verbunden sein wuͤrden, wenn man jeden Fabeikanten im Umfange der Monarchie bei dem ausschließeneen Besitze jedes von ihm zu Unterscheidang seines Fabrikats willkuͤhrlich gewaͤhlten Zeichens schuͤtzen wolle, da, naoch den bei Ue serm Ministerio des Jonern Feeingegangenen N chrichten, in Selingen allein bloß fuͤr Messer uͤber tausend verschiedene Zeichen im Gange sind. Hiernach werden sie selbst beurtheilen, bis zu welcher Ahnzeohl diese Zeichen in der ganzen Monarchie aust igen muͤssen, und daß es, selbst wenn die Muͤhe und Kosten der Anlegung und Fortfuͤhrung von Verzeichnung nicht gescheut wuüͤrden, doch mit der groͤßten Aufmerksamkett unmoöͤglich ist, bei der Bestaͤtigung eines neuen von ei⸗ nem Fabrekanten gewaͤhlten Zeichens dafuͤr zu stehen, daß nicht bereits ein gleiches oder sehr aͤhnliches von ei⸗ nem andeern gebraucht werde. Die sicherste Bez ichnung eines Fabrikats bleibt die mit dem Namen und Wohn orte eines Fabrikanten. Gegen das Nachmachen dieses Zeichens schutzt sowohl das franzoͤsische Strargesetz, alr das allgemeine Laudrecht Th. 2 Tir. 20, §. 1440, 1445 üäüüund 1451; daher denn ein neues Gesetz nicht juͤr erfor⸗ derlich erachtet werden kann. Doch haben Wir ein⸗ nochmalige kommissarische Untersuchung des Gegenstan des angeoronet und werden hiernaͤchst ermessen, ob und welche ergaͤnzende Bestimmungen hierunter noch erforder lich sein moͤchten. 23) Auf das Gesuch um Entrichtung eines eigenen Gerichts und einer eigenen Hypothekenkammer fuͤr die Stadt Elberfeld, koͤnnen Wir zwar fuͤr jetzt, da erst nach Einfuͤhrung der preußischen Gesetze die definitive Orga nisation der Gerichte erfolgen werd, keine Entschließung feassen; werden jedoch kuͤnftig, wenn jene Organisation Sitatt fiadet, auf das Beduͤrfniß der Stadt Elberfel üund ihrer gewerbreichen Umgegend landesvaͤterlichen Be dacht nehmen. .“ 8 24) Was die gewuͤnschte Aufhebung oder Figxatien der Transeriptionsgebuͤhren bei Veraͤnderung des Grund Heeigenthums anlangt, so machen Wir Unsern getreuen Siaͤnden bemerklich, daß die in Folge der noch beibehal etenen fruͤhern Hypothekenverfassung auf dem linken Rheiaufer noch bestehenden franzoͤsischen Hypothekenge buͤbren durch das Stempelgesetz vom 7. Maͤrz 1822 kei⸗ neswegs aufgehoben, wohl aber die desfallsigen Kosten durch Verwandlung der Enregistrirungsgebuͤhr bei Ver anderung des Grundeigenthums in eine neue, den vier ten Theil derselben betragende Stempelabgabe, sehr er⸗ leichtert worden sind. Jene Hyvothengebuͤhren, welche bei Eintragͤngen, wo nicht das Eigenthum der Grund⸗ stuͤücke uͤbergeht, dort geringer, als die in den andern Provinzen uͤblichen Sporteln sind, wie solches die Spor⸗ teltaxordnung ergiebt, koͤnnen daher auch fuͤr jetzt weder abgeschafft, noch auf einen festen Satz ermaͤßigt, wohl aber werden bei Einfuͤhrung einer neuen Hypotheken Ordnung solche nach der dann einzufuͤhrenden allgemei⸗ nen Sporteltaxordnung bestimmt werden.
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25) Das Breduͤrfniß der Unsern getreuen Staͤnden in Antrag gebrachten allgemeinen Revision der Pfarrei Circumscriptionen ist zur Zeit nicht dargethan, auch von
den ki chlichen Obern nicht einmal aäusgesprochen worden. Witr finden daher auch fuͤr jetzt noch keine Veranlassung, dieses Beduͤrfniß als wirklich vorhanden anzunehmen. Uebrigens ist in einzelnen Faͤllen fuͤr Befriedigung des kirchlichen Beduͤrfnisses durch Wiederherstellung suppri⸗ mirter Huͤlfspfarreien unter Mitwirkung der Pfarrge meinden so viel moͤglich gesorgt worden; auch wird in geeigneten Faͤllen fernerhin dafuͤr gesorgt werden. 26) Auf den Antrag, wegen Verbesserung der Pfar⸗
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r A r werden jedoch, in einzelnen Faͤllen bereits geschehen, dei besonders di genden Anlaͤßen nach den Kräften der Staatstas Aushuͤlfen zu bewilligen geneigt sein. Wenn aber Staͤnde eine allgemeine Erhoͤhung der Piorrgehalte 9” schen, so kann solche nur in derselben Art bewirkt h- den, wie solches bisher theilwerse durch diejenigen g. meinden geschehen ist, die von der durch Art. 67 1 71 eer organischen B stimmungen fuͤr den kathohjsc Kultus gegebenen Ermachtigung Gebrauch gemaͤcht ben, welchen Falls Wir vom naͤchsten Landtage ah messenen Vorschlaägen htieruͤber entgegensehen.
27) Was den Antrag auf Anstellung kathelsge Geistlichen zur Wahrnehmung der Seelsorge bei! Mintair in den Haupt Garnison Orten anlangt, so keunen Wir auf das Vollstaͤndigste an, fuͤr die religtoͤse Bildung der Soldaten von der gt Wechiigkeit ist, und haben deshalb Anordnung getogp. daß in dieser Hinsicht fuͤr den katholischen Theil der mee Alles geschehen solle, was nach der bestehenden litair Kirchenverfassung zulaͤrsig ist. Hiernach wird, dtsherigen Verfahren gemaß, auch fernerhin die d
dieser Konfession vorhanden sind, ein m Geistlichen st ich uͤbertragen, an andern Orien aber Lafuͤr g werden, daß mehre Male im Jahre katholische Geist zur Ausuͤbung der gottesdienstlichen Hanclungen kommen. Unsere Minister der Geistlichen Angelegug ten und des Krieges haben Wir zu fernerer Bug tung dieses Verfahrens angewiesen, wonach demt. so wesentliche Abaͤnderung der Militair⸗Kirchenverfasen als die Anstellung katholischer Feldprediger im Fre sein wuͤrde, sich nicht als nothwendig darstellt.
28) Das von Seiten Unserer getreuen Staͤnde folgte Anerkenntniß dessen, was fuͤr die Vervollstaͤ gung und Verbesserung des oͤffentlichen Uavterrichts den Rheinprovinzen geschehen ist, gereicht Uns zum sondern Woylgefallten. Den Antrag, die Errichtung Buͤrgerschulen betreffend, finden Wir aller Beruͤcksit gung wuͤrdig. Auch ist von Seiten Unsers Minis des oͤff ntlichen Unterrichts schon fruͤher, und jetzt! neue, eine diesfallsige Verfuͤgung an saͤmmtliche R. rungen der dortigen Provinz, zur baltigen maͤglich Abhuͤlfe des in Anregung gebrachten Bebuͤrfnisses n sen worden, in deren Verfolg auch Unser Ministe des Innern bemuͤht sein wird, in den geeiagneten †
schaffen sind, zur Errichtung hoͤherer Puͤrgerschulen zuwirken. Wie sonach beide Ministerien nach Ressort diesem als wichtig anerkannten Gegenstande Aufmerksamkeit widmen werden, also erwarten m Hinsicht der Beschaffenheit der Mittel aus Kemm
Fonds die besondere Mitwirkung der Staͤnde.
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Koͤnigliche Schauspiele
Donnerstag, 22. Nov. Im Schauspielhause:; Verschwoͤrung des Fiesko zu Genua,“ Trauerspiel Abth., von Schiller. (Hr. Devrient, vom Stadttz zu Leipzig: Fiesko, als letzte Gastrolle.) — (Hr. M. Verina.).
Freitag, 23. Novbr. Im Opernhause: „Die s Muͤllerin,“ Oprr in 2 Abtheil. Musik von Pactl Hierauf: „Die beiden Tanten,“ komisches Ballet
Abtheilungen, Musik von Gyrowetz. 2
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KirFronik des Tages.
Publicandum. 1 * Naͤchdem auf die in Gemaͤßheit der Allerhoͤchsten inetsordre vom 22. April d. J. (Gefetz⸗Sammlung 1 1060.) gegen Ausfertigung von 6 Millionen Tha in Kassen⸗Anweisungen, zu deponirende gleiche . in verzinslichen Sraatsvopieren, von der Ge⸗
1 Staats⸗Kasse anderweitig 500,000 Thlr. in Staats⸗ e auf die in unserer
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hulöscheinen eingeliefert, und die anntmachung vom 23. August d. IJ. bereits angege e Art außer Cours gesetzt, auch in unserem Deposi o verwahrlich niedergelegt worden sind, dagegen aber gleicher Berrag in Kassenanweisungen à 1 Thlr. an General⸗Staats⸗Kasse abgeliefert wird, so bringen ‚, der Allerhoͤchsten Bestimmung gemäaͤß, in der Anlage Verzeichniß jener jetzt deponirten Staats⸗Schuld ine, nach ihren Nummern, Littern und Betraͤgen mit zu oͤffentlichen Kenntniß. “ k 14“ Herlin, den 23. November 1827. Haupt, Verwaltung der Staats⸗Sch von Schuͤtze. Beelitz. Deetz.
Angekommen. Der Koͤnigl. Polnisch meister und Polizei⸗Direktor, St Suminski, von Leipzig. 8
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e General— aatsrath Graf
Zeit
Ausland.
Paris, 15. Nov. Gestern hat der Koͤnig, nach er Ruͤckkehr von der Jagd, die Frau Herzogin von ist, besucht. [Der Moniteur enthaͤlt eine ausfuͤhrliche Koͤnigl. donnanz uͤber den Dienst der See Offiziere und Leute, al auch uͤber ihre Rechte und Pflichten und uͤber die Koͤnige, den Ministern und den Offizieren gebuͤh ubden Honneurs. — Das gestern ausgegebene Gesetz lletin enthaͤlt ebenfalls sieben Koͤnigl. Ordonnanzen gen Ernennung von eben so viel Präͤsidenten der ahl,Collegien an die Stelle derjenigen, welche dieses t abgelehnt haben. Vorgestern sind der Herzog von Damas und der erzog von Riviere von hier abgegangen, um sich resp. ach Dyyon und Bourges zu begeben, wo sie in den Pahlcollegien praͤsidiren werden. 1 Die Gazette de france sagt, die liberalen Zeitun⸗ n haͤtten ihren Eifer fuͤr die alten Freunde der libe⸗
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von Rochow.
23sten November 1827.
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. ““ 8 “ ralen Ideen so weit getrieben, daß sie in ihre Liste der li beralen Candidaten die Namen einiger laͤngst verstor⸗ benen Freunde des Liberalismus aufqenommen haͤtten. Fuͤnforocentige Rente 101 Fr. 30 C. — Dreiproc. 70 Fr. 80 C: . London, 14. November. Die Fuͤrsten Lieven und Esterhazy, so wie der franzoͤsische Geschaͤftstraͤger, Hr. Roth, hatten in diesen Tagen wiederholte Zusammen⸗
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welcher auch von den meisten Kabinetsministern Besuche erhielt und haͤuftze Mittheilungen mit dem Groß, Ad⸗— miral und mit dem Lord Goderich hatte.
Die Hofzeitung vom 10. d. enthaͤlt Mittheilungen aus den Depeschen, welche vom Vice Admiral Codring, ton beim Admiralitaͤts⸗Amte eingegangen sind. Der Bericht des Vice Admirals ist vom Bord des K. Schif⸗ fes Asia, im Hafen von Navarino, vom 21. Oktober datirt. (Er ist mit dem Inhalte des auszugsweise nach der Florentiner Zeitung von uns mitgetheilten Berichts großentheils gleichlautend.) Wir entheben demselben folgende Stelle: Wenn ich, wie ich mit dem groͤßten Bedauern thue, den Umfang unsers Verlustes erwaͤge, so troͤste ich mich mit der Betrachtung, daß die Maß⸗ nahme, welche eine Schlacht zur Folge hatte, durchaus nothwendig war, um das Resuktat zu erhalten, welches im Tractat bezweckt wurde, und daß uͤberdies unsre Gegner an dem Gefechte durchaus Schuld waren. Als ich fand, daß das geruͤhmte ottomannische Ehrenwort der muthwilligen und barbarischen Vernichtungslust zum Opfer gebracht wurde, und daß man unsre Zuversicht zu Ibrahims Aufrichtigkeit aufs schnöoͤdeste mißbrauchte, kann ich nicht leugnen, daß ich Lust fuͤhlte, die Ueber⸗ treter zu zuͤchtigen. Allein es war meine Pflicht, mir
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Einhalt zu gebieten, und ich hielt auch ein; auch darf ich Sr. K. H. versichern, daß ich, wenn wir nur irgend ein Mittel gewußt haͤtten, diese unheilvolle Extremitaͤt noch immer vermieden haben wuͤrden⸗
Dem Bericht sind 10 Beilagen beigefuͤgt. Num. 1. ist das Protokoll der Verathungen der drei Admirake, vom 18. Oktober. Der Inahalt desselben bildet den Ein⸗ gang des von der Gazette de France letzthiu mitgetheil⸗ ten Berichts. (S. Num. 270. der Staats⸗Zeitung, Artikel: Nachrichten aus Griechenland.)
Nr. 2. ist ein Schreiben des Capitain Hamilton an Vice Admiral Codrington, [worin die Graͤuel Ibra⸗ him's in Morea geschildert werden. Es ist vom 18. October datirt.
Nr. 3. Aussage des Secretairs des Kapudana⸗Bey, im Hafen von Navarino, den 21. Oetober.
3 Tuͤrkische Linienschiffe: 1 Tuͤrkischer Admiral; 84 Kanonen, 850 Mann, 650 Todte; eins dito von 84 K., 850 M.; eins dito von 76 K., 850 M., 400 Todte. — 4 Aegyptische Fregatten, jede von 64 K., mit 4 bis 500
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kuͤnfte mit dem Grafen Dudley im auswaͤrtigen Amt,