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Perser die Akropolis am 29. Septe ies Jahr die Türken am 12. Mai. — Die bisher aus allen Seestaͤd⸗ ten der Türket eingegangenen Nachrichten lauten beru higend; die Tuͤcken haben nirgend gewaltsame Repressa⸗
lien gegen die Christen veruͤbt.
Maäͤnster. Die General, Visittation und Rech⸗ nungs⸗Abnahme des Land⸗Armenhauses in Benning⸗ hausen, welche am 8. und 9. Novbr. d. ꝛJ. unter Theil⸗ nahme der auf dem ersten Landtage gewaͤhlten Staͤndi schen Deputirten in Folge der Allerhoͤchsten Bewilligung im Landtagsabschiede, Statt gefunden hat, gewahrte auch in diesem Jahre volle Befriedigung. Auch die da⸗ mit verbundene Erziehungs⸗Anstalt fuͤr 20 verderbte Knaben laͤßt Gutes hoffen.
Die Einnahme im Jahre 1826 betrug uͤberhaupt 16,722 Thle. 24 Sgr. 11 Pf. darunter sind 99 Tolr. 6 Sgr. 7 Pf. an Bestand aus dem Johre 1825; desglei chen 466 Thlr. 21 Sgr. 1 Pf. Reste aus demselben Jahre, ferner 1309 Tolr. 4 Sar. 9 Pf. Zinsen vom Kapitalvermoͤgen, 1506 Tylr. 25 Sgr. Ertrag von Grund stuͤcken (resp. an Zettpacht und von eigner Bewirth schaftung), 1748 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. an Kostgeld, 1940 Thlr. 19 Ser. 1 Pf. an Ruͤckerstattung fuͤr Kost und Kleidung der Haͤuslinge aus dem ihnen zu agute gerechneten Arbeitsverdienste, 1547 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. von verkouften Fabrikaten, 6038 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf. an Provinzialbeitraͤgen aus den drei Regie ungsbezi ken Muͤnster, Arnsberg und Minden, 1654 Thle. Zuschuß aus der Regierungs⸗Hauptkasse in Arnsberg und 411 Thlr. 29 Sar. 8 Pf. an verschiedenen Einnahmen.
Die Ausgaben betruqen 17 431 Tylr. 15 Sagr. 6 Pf. worunter jedoch außer 273 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. fuͤr angekaufte 3 Morgen 42 Ruth. Weidegrund auch 1535 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. noch im Jahre 1825 ange legte Kevitalten und 4193 Tolr. 20 Sar. 5 Pf. im Jahre 1826 neu angelegte Kapitalien begriffen sind. Der sonach sich ergebende Ausgaben Vorschuß von 708 Thlr. 20 Sar. 7 Pf. wird durch die Einnahme Reste gedeckt.
Zu Ende des Jabres 1825 betrug das Kapitalver⸗ moͤgen 28,069 Thlr. 5 Sgr. 10 Pf. und durch den im Jahre 1826 erhaltenen Zuwachs von 4900 Thlr. war es Ende desselbigen Jahres auf 32,969 Thlr 5 Sgr. 10 Pf. angewachsen.
Was die Zohl der in der Anstalt befindlichen Per sonen detrifft, so waren Maͤn/ Wei] Kin⸗ Sum⸗ am 31. December 1825 ver— ner her der ma
In 1826 kamen hinzu: a) auslänoische Landstreicher 62 b) inlaͤndische . 25 144
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c) Ortsarme, Trunkenbolde und Taugenichtse.. d) Knaben in der Erziehungs Anstalt .
— Von diesen sind:
a) uͤber die Grenze entlassen b) in ihre Heimath entlassen c) als Gesinde untergebracht 2 8 d) anderen Austalten uͤber, e) gestoben. f) entlaufen.. 4
am 31. Decemb egü Bestand verblieben.. 130
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Durchschnittlich waren taͤglich 126 Personen in!; “ Anstalt, und, so weit gesund und arbeitstauglich, „ L1““ mancherlei Arbeiten im Hause, im Garten und auf L11““ Felbe ꝛc. ꝛc. beschaͤftigt. Der Arbeitsverdienst ist 1G
Häaͤuslingen berechnet, auf ihre Schuld fuͤr Kost ie ’ T l U Kleidung abgeschrieben und der Ueververdienst dei I8EE1A“ E Entlassung baar behaͤndigt wrden. ’1 “
Die privilegirte schlesische (Breslauer) 1.““
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Bitie an Menschenfreunde in allen † 8s 1“ dern, eine wohlthatige Erfindung für aͤaͤl * Armuth zur Erhalttung der Gesundsh 1AA4A“ verbreiten zu helfen.
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8LLELEE“ Die meisten armen alten Leute, vorzuͤglich auf
Lande, sterben am quaͤlenden Gekraͤchze ihrer vielen Bmf und Lungenkrankhetten, welche eine haͤufige Folge 1 des vielen Dampfes ihrer Lampen mit dea unreinfe Oele in den engen und niedrigen Stuben waͤhrend laͤngen Winter⸗Morgen und Abende. Dieser kamm oampf ist eine schwere Winterplage fuͤr Millionen, on ers fuͤr cie Alten und fuͤr bie kleinen Kinder, er setzt sich eben so an Waͤnde und an Sachken, als Nase, Brust und Lunge und verursacht Unreinlice Roͤcheln und schweres aͤngstliches Athemholen. Dis Verhaͤltnisse der Armuch jeden andern Ausweg, . Lampendampf zu vermeiden, unmoöͤglich machten, suchte ich’s, diesen Dampf aufzufangen, ehe er sich der Stube verbreitet. Es wird ein viereckiger odert der Teller von Eisenblech oder auch von Tyon uͤber Spitze der Lampenflamme auf drei mit eisernen Naͤgt deschlagenen Hoͤlzern, die Hoͤhlung auf abwarts gekehr aufgestellt. Der Dampf setzt sich als Ruß an den JT ler fest, und an den in wentgen Stunden sich ansetze den Zapfen von diesem Ruß, kann man sich die Schi lichkeit der vielfältig eingeathmeten Unreinigkeiten de ken. Der gesammelte Ruß ist zu allerlet Schwahf brauchbar und kann verkauft werden. Das Licht h auf die Arbeitenden um so mehr, wenn die innere Fleh des Tellers, an dessen Mitte die Lampenflamme reit mit Kreide oder anderem weiß gemacht wied. Die quemlichkeit, auf dem Teller etwas warm zu setzen! zu erhalten, sich auch wohl die erstarten Haͤnde oder unter dem Teller waͤmen zu koͤnnen, welcher gar in engen Stuben die Waͤrme etwas vermehrt, sonders aber die teinere Stubenluft und die befst Brust und Lunge, machen die Menschen bald geneigt dieser Verbesserung ihres Zustandes, wenn sie nur einen Versuch gemacht haben. Seldst der Dampf . den dicken Lichten wird damit aufgefangen und esten Vielen von Vortheil sein, dadurch wohlfeileres, me gleich schlechteres, Oel zu brennen. F. Mig uln
Berlin, Sonnabend,
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Kieronik des Tages. 8 EE11““
Des Koͤnigs Mafestaͤt haben den vormaligen Re⸗ rungs Secretair Dr. John den Character als Hof,⸗ h allergnaͤdigst bertzulegen, und das daruͤber ausge iigte Patent Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruhet.
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Der Geheime expedirende Seecretair, vormalige Re⸗ erungsRefereudarius, Weimann ist zum Justiz⸗ ommissarius bei dem Landgerichte zu Schneidemuͤhl stelt worden.
Der bisherige Oberlandesgerichts⸗Referendarius mppritz ist zum Justiz⸗Commissarius bei den Unter ichten des Fuͤrstenthumschen Kreifes, mit Ausnahme Stadt Colberg, bestellt und angewiesen worden, sei⸗ Wohnsitz in Coͤslin zu nehmen..
“ öa “ Angekommen. Der General⸗Major, diesseitige jerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister Koͤniglich Nievderlaͤndischen Hofe, Graf zu Wald⸗
rg⸗Truchseß, von Koͤnigsberg in Preußen.
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Zeitungs⸗Nachrichten
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Paris, 8. December. Gestern haben Seine Maj. v Grafen von Bombelles, Kaiserl. oͤsterreichischen
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———-,3ͦ— ——————————— Gedruckt bei Feiner und Eisersdorff.
Koönitagliche Schauspiele. Freitag, 14. Dezember. Im Opernhause: Nh. Galeerenseclaven,“ oder: „Die Muͤhle von Saint deron,“ Melodrama in 3 Abtheil., mit Tanz. Hiertt „Scenische Darstellungen im Cestuͤme,“ aus itall schen Opern, ausgefuͤhrt von der Koͤnigl. Saͤchsise
Hof, und Kammersaͤngerin Mlle. Palazzesi, und Koͤnigl. Saͤchsischen Hof und Kammersanger Hrn.] 1) Cavatine mit Chor, aus der Oper: Pastorella Fe dataria, von Vaccai, gesungen von Hrn. Zezi. M vatine mit Chor, aus der Oper: Tebaldo und Iscte von Morlaechi, gesungen von Mlle. Palazzesi. 3) The mit Vartationen, fuͤr Violine, componirt von NM. vorgetragen von dem 13jaͤhrigen Anton Wallers aus Dresden. 4) Duett, aus der Oper: Corradine, Rossini, gesungen von Mlle. Palazzesit und Hrn. 38 5) Ouvertuͤre. 6) Recitativ und Arie, von Hrn. N. siger, gesungen von Hrn. Zezi. 7) Rondo mit Chh aus der Oper: Zelmira, von Rossini, gesungen von N
sandten in Lissabon, Audienz ertheilt.
Den 25. v. M. sind die ersten Abtheilungen von Occupations, Armee von Catalonien in Frankreich der angelangt, das 41ste Infanterie⸗Regiment kam an sem Tage in Perpignan an, den 27. und 28. ist es ter marschirt. Bis Ende November sind taͤglich neue üppen durch Perpignan nach ihren verschiedenen Be⸗ wmungen marschirt.
Der Marine⸗Minister hat an alle Seepraͤfekten und arine⸗Commissarien, in Bezug auf unsre Handels⸗ ffahrt, ein wichtiges Rundschreiben erlassen, welches Wesentlichen Folgendes besagt; Die mit der Unter⸗ hung uͤber die Ursachen der verhaͤltnißmaͤßigen Theuerung srer Schiffahrt beauftragten Commissionen, haben sich nahe saäͤmmtlich gegen die Verordnung erhoben, wo⸗ ich in Frankreich die Patronen genoͤthigt sind, nach her langen Reise (voyage au long cours*)) ihr Schiff
) Die franzoͤsischen Seeschiffahrtsgesetze theilen die Seerei⸗ sen in Kuͤstenfahrt (petit cabotage) in große Kuͤstenfahrt
Redacteur Johne
den 15ten December 1827. w. 1“
neuen Verfuͤgung,
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abzutakeln, und ihre Leute zu enilassen, sie haben dieses
als einen Hauptgrund, warum die Fracht auf franzoͤst⸗ schen Scheffen so sehr theuer sei, angegeben.
Zur Ab⸗ stellung dieses Uebels haben sie verlangt, daß alle Schiffe ermaͤchtigt sein sollten, eine Zeitlang wie und wohin sie wollten, zu verfahren, weshalb den Patronen die Be, fugniß verliehen werden moͤchte, Seeleute auf mehrere Irhre anzunehmen. Der Minister bemerkt, in dieser Beziehung, daß die den Schiffspatronen auferlegte Ver⸗ pflichtung, ihre Mannschaftsrolle nach jeder langen Reise zu erneuern, keinesweges die Nothwendigkeit ein⸗ schließt, das Schiff abzutakeln, und die Mannschaft ganz
zu entlassen. Das Gesetz hat nur bezweckt, daß die See⸗ 8 leute sich nicht durch Privatvertraͤge dem Staatsdienste auf den Koͤntglichen Schiffen entziehn. Es wird daher hinreichen, wenn in der Zukunft die Scheffspatrone in die mit ihren Leuten abzuschließenden Vertraͤge die Klauu sel einschalten, daß sie nach jeder Reise, im Fall eine Aushebung stattfindet, verpflechtet sein sollen, ihrer Pflicht gegen den Staat, wenn die Reihe an sie kommt, zu ge⸗ nuͤgen. Ein ander Uebelstand, auf welchen die besagten Commissionen aufmerksam gemacht haben, ist die den Seeleuten bisher auferlegte Verpflichtung, sich nach Voll,; endung der Reise sogleich nach den Bezirken zuruͤckzube, geben, wohin sie gehoͤren. Dieses ist indeß ein Miß6 brauch. Das Gesetz schreibt bloß vor, daß jeder See⸗ mann nach Vollendung einer Reise und bevor er ein an⸗ deres Schüff besteigt, sich einen neuen Einschiffungs⸗Er⸗ laubnißschein auswirke. Diesen kann aber sehr wohl der Marine⸗Commissarius des Bezirks, wo sich das an, gekommene Schiff befindet, ertheilen, wenn er nur den Commissarius desjenigen Bezirks, wohin der fragliche Seemann gehoͤrt, davon sofort benachrichtigt. aus dem bisher Gesagten hervor, daß es durchaus nicht noͤthig ist, die Maaßregel von der Erneuerung der Mannschaftsrolle abzuschaffen, um die beabsichtigten Zwecke zu erreichen; indem dieselbe sehr wohl ausge;, fuͤhrt werden kann, waͤhrend das Schiff loͤscht und wiee⸗ der ladet, und sie uͤberdem fuͤr die Familien der Seee⸗,— leute von großer Wichtigkeit ist, indem diese hierdurch in den Stand kommen, Nachrichten zu erhalten, welche ihnen sonst auf keinem andern Wege zukommen wuͤrden. Der Marine⸗Minister hat demnach verfuͤgt: Schiffs Rheder nicht verpflichtet sein sollen, ihre Schiffe nach langen Reisen abzutakeln; daß die Seeleute befugt sein sollen, sich mit obgedachtem Vorbehalt, auf mehrers Jahre zu vermiethen; endlich daß dieselben, unter ger-;.— wissen Bedingungen ermaͤchtigt sein sollen, sich in an-.
dern, als ihren Immatrikulationsbezirken, einzuschiffen.
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auch die Reisen nach dem mittellaͤndischen Meere und der 85
Dostsee gerechnet werden sollen, und in lange Reisen (long cours). Die Schiffspatrone sind nach diesen Rubriken u8 auch in verschiedene Classen eingetheilt, ee n
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