träge zu der unerw gestiegen.
die guͤnstige Fru
samkeit si
aus dem Ueberschuß der Beitraͤge eine Stistung zur
Behoͤrden, war nur lallmaͤhlig dann trat erst. die Wirksamkeit der Orisvereine ein, welche sich mit dem Aufzeichnen der Beduͤrftigen aus den Listen, zu deschaͤftigen, und zu be⸗ gurachten hatten, ob die Beitragequoten ganz, oder zum Theil auf den Unteestuͤtzungsfoncs zu uͤbernehmen seien, endlich mußte sich der Centralverein der Pruͤfung und
Feststellung dieser Auszuͤge unterziehen, um dte Beitraͤge
gewissenhaft anweisen zu koͤnnen. Auch bei Anweisun g dieser Unterstuͤtzungen wurde immer der Grundsatz fest⸗ gehalten, daß alle oͤffentlichen Anstalten, so auch Ki.⸗ chen, Schulten, Stistungen und Co porationen davon ausgeschlossen blieden, in der sichern Voraussetzung, daß diese entweder in der Verpflichtung der Bethetligten, 8 der in den milden nnd freigedigen Gesinnungen der
Theilnehmer die Mittel zu ihrer Erhaltung und Auf⸗
huͤlfe finden wuͤrden. Nicht alle Ortsvereine hatten die⸗ sen Grundsatz richtig aufgefaßt, und deshalb mußten ihnen die Vertheilungslisten zur Abanderung oft mehr⸗ mals zuruͤckgegeben werden, und so ist durch diese man⸗ nigfaltigen Zoͤgerungen und Hiadernisse die Rechnungs⸗ legung bis jetzt hingehalten worden.
Durch die vielseitige Theilnahme waren die Bei⸗ arteten Hoͤhe von 100,000 Thirn. Als der Central⸗Verein nun in Berathung vahm, in welchem Verhaͤltnisse die den Beschaͤdigten fruͤher zugesicherten Unterstuͤtzungs⸗Betraͤge zu erhoͤhen seien, ging aus mehrerg Kreisen die Nachricht ein: wie 8 virügs⸗Witterung auf die uͤberschwemm⸗ ten Feleer und Wiesen so wohlthaͤtig wirke, daß vielen
Famtlien, zu deren Reitung fernere Geldunterstuͤtzung noch vor wenigen Wochen unumgaͤnglich noͤthig geschie⸗ naeen, jetzt die Au sicht eroͤffnet sei, ouch Fleiß und Spa.⸗ g— ch wieder aufhelfen zu können. Den Grund⸗ satz festhartend, daß nur dort Unterstuͤtzung zu reichen sei, wo eigene Anstrengung die Rettung nicht bewirken esnne, stellte sich zetzt der Centralverein selbst die Frage: ob es nicht dem Sinne der Wohlthaͤter entsprechen werde, einen Theil fuͤr Nothfäͤlle gleicher Art, und zum fortwaͤhrenden Schutze der mit Ueberschwemmung be⸗
drohten Rheinbewohner aufzubewahren. Die Bedenken weurden erwogen; aber den Ausschlag gaben die Berichte der Behoͤrden und die Erwäͤgung: daß der Beitrag der Geber im Regierungsbezirke kelbst, fast ein Drittel des Gaͤnzen beträgt. Der Centralverein faßte jedoch noch einen festen Beschluß; sondern gab seine Absicht in der unter dem 4. Maͤrz 1826 zum Drucke gefoͤrderten Be⸗ kanntmachung in folgenden Worten kund:
„Der Ueberschuß soll zu einem Kapitalfonds zu
ten nur durch besorgt werden;
ie
. Huͤlfeleistungen fuͤr kuͤnftige Ueberschwemmungen, zins⸗ blar ange
legt werden; — eine Bestimmung, welche hof⸗ ich den Beifall der edlen Geber fiaden wird.“
Erst als kein Einspruch hierauf erfolgte, sah man es als dem Wunsche der Wohlthaͤter gemaͤß an, daß
fenil
Unterstuͤtzung der Rheinbewohner in kuͤnftigen Ueber⸗ schwemmungsfaͤllen geschaffen und diese Stiftung als ein bleibendes Denkmal der menschenfreundlichen Gesin— nung so vieler Edlen erhalten werde.
Nachstehendes ist die Uebersicht saͤmmtlicher Ein Sgr.
ahmen des Vereins: Thlr. sgr. pf. 1) Von des Koͤnigs Majestaͤt und dem
Koͤgiglichen Hause . .
2) Von Koͤniglichen hohen Behoͤrden
dem Koͤniglichen Militair .
der Landwehrlr.
dem Reg. Bez. Aachen
2 „ 2„ Arnsberg..
8 „ „ Breslau..
1111 .ogesann
8
38) Zinsen üHv
Ciln Coblenz. Danzig. Duͤsseldorf Erfurt. Frankfurt Koͤnigsberg Liegnitz. Magdeburg. Marienwerdr Merseburg Minden. Muͤnster. Oppeln Posen Potsdam.
Stettin 45 7437, Stralsund . ngs Gegenstaͤnde und rohe
be⸗
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8
4,4822
2. 9
23) 24) 25) 26) 27)
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9 8 8 2 1 2 2 G 8 9 2 2 8 * — 1- 9
Bekleidu Stoffe. . 8 Gaden von Ungenannten durch kannte Personhen Von Ungenannten unmittelbar Koͤnigreich Großbrittannien. „„ Hannover. 33) „ DBaierükn. 34) (d‚der Niederlande. 35) Churfuͤrstenthum Hessen. 36) Großherzogthum Anhalt⸗Bernburg 37) Von dem Verein zu Frankfurt a. M.
90 2 0 0 0 0⁴
20
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2 90 2ℳ 0
Ueberhaupt den Samm,⸗
1 190
101,688
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llungen des im Jahre 1816 zu Cleve
8
7 zu Danzig: den Gedruckt bei Feiter und Eisersdorff.
gebildeten Central Huͤlfs⸗ und Un⸗ terstuͤtzungs Vereins fuͤr die Wasser⸗ beschaäͤdigten des ehemaligen Reg. Bez. Cleve betraͤgt einschließlich der Zinsen bis zum 31. Dezember 1826
Hauptsumme der Einnahme 103880
Nach der desfallsigen Haupt⸗Nachweisung habch aus der Einnahme des Vereins verabreichten Unte
zungen uͤberhaupt 82,982 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. benn naͤmlich: fuͤr beschaäͤdigte und weggerissene Gebaͤude Thlr. 7 Sar. 5 Pf.; zur Herstellung beschaͤdigter Ge
stuͤcke 4083 Thlr. 12 Sgr.; zur Anschaffung von 6
korn und des Viehstandes 30,719 Thlr. 27 Sar. 6 zur Anschaffung verschiedener Lebenserfordernisse 17 Thlr. 16 Sgr.; zum täͤalichen Unterhalte 9245 T. Sgr. 10 Pf.; fuͤr sonstige Beduͤrfnisse und Aus aller Art: 4942 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf.; zur Herstäh der Daͤmme 8317 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. Außerdem sind zu verschiedenen Ausgaben (an laäͤndischen Geld⸗ und Brief Porto⸗Auslagen, fuͤrz
tion der Bekleidungsgegenstaͤnde ꝛc.) noch 458 h.
7 Pf. verwandt worden und haben sonach liche Ausgaben 83,443 Thlr. 24 Sgr. 9 Pf. beh Die hiernach von der Summe der Einnahme stand verbliebenen 20,436 Thlr. 11 Sgr. sind de der vorerwähnten Bestimmung gemaͤß, zur Disy der Koͤniglichen Regierungen gestellt worden.
Koͤni gliche Schauspiele Freitag, 28. Dezember. Koͤnig von Ormus,“ Oper in 4 Abtheil., nach! marchais. Musik von Salieri. Die Ballets sind Koͤnigl. Balletmeister Telle. (Hr. Geisler, vom 2 Axur, als Gastrolle.) “
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ransp. 25,593
nnahme bei den Brie
Im Opernhause:
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(amtliche Nachrich
Bekanntmachung. mder, seit dem 1. d. M. in hiesiger den Stadt⸗Post eine fuͤr das Publikum noch be⸗ rte Einrichtung zu geben, Briefe vom 1. Januar 1828 ab freigestellt sein, hestellgeld fuͤr derartige Briefe gleich bei der Aus⸗ dg zu entrichten oder die Bezahlung dem Empfaͤn⸗ uͤberlassen. Auch soll fuͤr diejenigen Korrespon⸗ weiche eine gröͤßere Anzahl frankirter Stadrbriefe nmal aufgeben eine Moderation des Stadt Porto imn. Die Brief Sammlungen so wie die Expedi⸗ er Haupt Brief⸗ Annahme im Hof⸗Post⸗Amte
demnach vom gedachten Tage an auch unfran Stadt, Briefe annehmen, wofuͤr das Bestellgeld à alsdann vom Eäpfaͤnger eingezogen wird. Doch biervon die Briefe an die Koͤntglichen Geheimen 6, Minister, an die Departements Ehefs und Ge v Kabinets⸗Raͤthe, an die General⸗Adjutanten — Maäjestaͤt des Koͤnigs so wie an alle Koͤnigliche Faäͤdtische Behoͤrden ausgeschlossen. Alle in diese gehoͤrende Briefe muͤssen nach wie vor vom Ad⸗
frankirt werden. Unbedingt ausgeschlossen von f, Sammlungen bleiben hie vor ohne Ruͤcksicht darauf, ob die Bestellung Bezahlung des Bestellgeldes verlangt wird oder
des Koͤnigs Majestaͤt, so wie an die en des Koͤnigl. Hauses,
Posten abgesendet wer⸗ r rekommandirt sind: nach Staaten
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die Briefe an tinzen und Prinzessinn je Briefe welche mit den den sollen und frankirt ode belche Geld enthalten oder welche
bbestimmt sind, wohin die Befoͤrderung nur gegen
Franko moͤglich ist.
Natur der Sache, daß, falls der nger einen unfrankirten staͤdtischen Brief nicht mt, der Absender das Bestellgeld dafuͤr bei der ade nachtraͤglich zu erlegen hat. Den Aufgebern ther Briefe, besonders nicht frankirter, wird hier⸗ derholt empfohlen, auf die Ruͤckseiie der Adresse hmen und die Nummer ihrer Wohnung zu setzen, ste dieses nicht aus besondern Gruͤnden zu vermeiden en. Nur bei einer solchen Notiz ist es moͤglich, daß lbare Stadtbriefe den Absendern schleunig zuruͤckge⸗ werden koͤnnen. Fehlt jene Bemerknng und ist hbsender nicht zufällig aus der Aufschrift und dem afte zu erkennen, so muͤssen die nicht anzubrin⸗ Briefe an die Kommission zur Ermittelung der der unbestellbarer Briefe gewiesen werden, womit thalt unvermeidlich verbunden ist. Diejenigen in btadt zu bestellenden Briefe, welche die Aufgeber
en wollen, muͤssen zur Unterscheidung mit dem “ 1“”“
Bezahlung des s liegt in ber
2
8 Worte „frei sselbe Absender 25 Stuͤck staͤdtischer, eigener Briefe
soll den Aufgebern staͤd, zahlt werden.
2
4 bezeichnet werden.
oder eine groͤßere Anzahl davon auf einmal zur Be⸗
Residenz be⸗ stellung ausliefert, so soll nur die Haͤlfte des gewöhnli⸗
chen Stadtporto, näöͤmlich fuͤr jeden Brief ½ Sgr. be⸗ Diese Moderation kann jedoch nur dann eintreten, wenn der Absender die Briefe frankirt. Je⸗ den Korrespondenten der Hundert und mehrere Slüͤck frankirter, eigener Stadtbriefe bei der Stadt⸗Post⸗ Expedition auf einmal abliefert, soll von jenem ermaͤßigten Bestellgelde noch der vierte Theil erlassen werden, so, daß er fuͤr jeden Brief nur 4 ½ Pfennig zu bezahlen hat. Fuͤr die mit den Posten weiterge⸗ hende unfrankirte Korrespondenz, welche hei den Brief⸗ sammlungen aufgeliefert wird, ist das Bestellgeld à ½ Sgr. auch ferner gleich bei der Aufgabe zu entrichten. Doch duͤrfen diese Briefe nie mit dem Worte „frei“ bezeichnet werden. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerk⸗
sam gemacht, daß auch die Adressen zu Guͤtern, welche
mit Frachtfuhre oder Schiffsgelegenheit hier ankommen, von den Briefsammlungen gegen das gewoͤhnliche Bestellgeld à 1 Sgr. frankirt und unfrankirt und bei der Aufgabe
von 25 oder mehreren Adressen im Falle der Frankirung gegen das vorbemerkte moderitte Bestellgeld zur Besor⸗ gung angenommen worden. Es muß aber auf dergleichen
Adressen der Ausspannungs⸗ oder Ausladungsplatz ange;
geben sein, damit die Empfaͤnger wissen, wo die Guͤter abzuholen sind. Die Briefsammlungen sind mit Ver⸗ zeichnissen uͤber den Abgang und die Ankunft der Po⸗ sten beim hiesigen Hof⸗Postamte versehen worden, da⸗ mit sie den Korrespondenten auf Begehren hieruͤber Aus⸗ kunft geben koͤnnen.
Die Bunde mit den aufgegebenen Briefen, welche von den Briefsammlungen täͤglich 5mal an die Stadt,“ post⸗Expedition im Postgebaͤude gesendet werden, werden
22. 23.
bei den 13 Briefsammlungen Nr. 1. 3. 25. 27. 39. 45. 46. 54 und 57 um “ uhr Morgens , Vormittagsgs
„ Nachmittags und 3““
rigen 47 Brief⸗ Sammlungen aber
rine halbe Stunde spaäter geschlossen. Das Naͤ⸗ here hieruͤber enthaͤlt die besonders gedruckte Bekannt⸗ wachung mit dem ausfuͤhrlichen Plane uͤber die Einrich⸗ tung der Stadt⸗Post. Von dieser Bekanntmachung werden einige Exemplare an jeden der hiesigen Hausbe⸗ sitzer sowohl zu seiner eige Mittheilung an seine Miet werden. 16 Die Brief⸗Sammlung Nr. 23. befindet sich jetzt Alte Friedrichsstraße Nr. 21.
17. 2
6
nen Kenntnißnahme als zurur her unentgeldlich distribuirt