1828 / 172 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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iche Schauspiele. nstag, 1. Juli. Im Schauspielhause. Auf Begeh⸗

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Trauerspiel in 5 Abtheil., von E.

Graͤfin Olga, als Gastrolle.) Mittwoch, 2. Juli. Im Opernhause, zum Erstenmale: Oberon, Koͤnig der Elfen, romantische Feen⸗Oper in 3 Ab⸗

theil., nach dem E Deutsche Buͤhne uͤbersetzt, von Theodor

C. M. v. Weber.

In Folge der zur ersten Auffuͤhrun

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K. K. Hoftheater zu Wien:

nglischen des J. R. Planché fuͤr die Hell. Musik von

Ballets vom Koͤnigl. Balletmeister Telle.

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Erstenmale wiederholt:

in 1 Akt von Carl von Holtei. Mittwoch, 2.

Collée, von Die Berliner

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Zum Erstenmale:

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G Kebnigsstaͤdtisches Theater. Ddienstag, 1. Juli. Lustspiel in 4 Akten nach

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eingegangenen Meldungen um Billets ur er g der Oper: Oberon, von Weber, sind die Billets zum Parquet und den Parque vergriffen, und deshalb nur no

t⸗Logen saͤmmtlich ch Billets zu den uͤbrigen

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Der Kobold.

Juͤnger. Hierauf, zum

in Wien.

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Bo. Ob. incl. Litt. H Kurm. Ob. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berlin. Stadt-Ob. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do- in Th. Z. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshz. Pos. do.

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Ostpr. Pfandbrf.

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Im gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung Z. 43. st. „zwar“ l. „jene “;

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EEu““ 88 8 Seine Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruhet, n bisherigen Wirklichen Legations⸗Rath Michag elis zum peheimen Legations⸗Rath zu ernennen und das fuͤr ihn aus⸗ fertigte Patent Allsrhoͤchst eigenhaͤndig zu vollziehen. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den bei dem Staats⸗ inisterium angestellten Geheimen Finanz⸗Rath Schau⸗ ann 1 Gehelmen Ober⸗Finanz⸗Rath zu ernennen und e daruͤber ausgefertigte Bestallung Aler öͤchsteigenhaͤndis vollziehen geruhet. SS- en Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Ober⸗Lan⸗ zgerichts⸗Assessor von Sieghardt, zum Rath bei dem andgericht in Wittenberg zu ernennen geruhet. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem pensionirten Stemp⸗ Brack zu Berlin das Allgemeine Chrenzeichen zweiter asse zu verleihen geruhet.

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Donnerstag den zten Jull, Nachmittags 4 Uhr, wird eKoͤnigliche Akademie der Wissenschaften zur Feier des bnitzischen Jahres⸗Tages eine oͤffentliche Sitzung halten.

Abgereist: Seine Excellenz der Wirkliche Geheime⸗ ath, Hofmarschall und Intendant der Koͤniglichen Gaͤrten dd Schloͤsser, Freiherr von Maltzahn, nach dem Meck⸗

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v“” airs⸗Kammer. Sitzung vom 23. Juni. Fort⸗ zung der Berathungen uͤber den Wahllisten⸗Gesetz⸗Entwurf. ei dem 13ten Artikel brachte der Graf Humbert von Ses⸗ nisons ein Amendement in Vorschlag, welches zu einer weit⸗ ftigen Discussion Anlaß gab, in deren Laufe sich der Gr. Villeèle, der Graf von Chastellux, der Vicomte Dubou⸗ age, der Graf von Ségur, der Herzog von Broglie, der af von Corbieère, der Graf von Kergorlay, der Baron gsquier, der Minister des Innern und der Koͤnigliche mmissarius Baron Cuvier vernehmen ließen. Das Amen⸗ nent wurde hierauf mittelst Kugelwahl mit 152 gegen 97 timmen verworfen, und demnaͤchst der 13te Artikel so wie darauf folgenden bis zum 17ten einschließlich angenom⸗ en. Ueber den 18ten Artikel, welcher die Gerichtsbarkeit Koͤniglichen Gerichtshoͤfe betrifft, aͤußerte bloß der Graf Saint⸗Roman seine Meinung, worauf die Fortsetzung Berathung auf den folgenden Tag verlegt wurde.

Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 23. ni wurde die Discussion in Betreff des Rechnungs⸗Ab⸗ lusses fuͤr 1826 wieder aufgenommen. Herr Bignon bte es, daß die Commission diesen Entwurf diesmal einer strengen Pruͤfung unterworfen habe, da sich aus dersel⸗ nleicht neue Thatsachen zur Anschuldigung des vorigen Mi⸗ eriums ergeben moͤchten. Der Redner aͤußerte bei dieser elegenheit, daß zwischen drei Mitgliedern dieses Ministeriums gewisser Beziehung eine merkwuͤrdige Uebereinstimmung herrscht habe; der Justiz⸗Minister habe naͤmlich durch seine iggesetz⸗Entwuͤrfe Jedermann eine Gelegenheit zum Lesen diehen wollen; der Minister des Innern habe, als ein nd alles Wissens, die Masse des Volks hindern wollen, s Lesen zu lernen, und der Kriegs⸗Minister habe die Zahl Unterofficiere unter dem Vorwande vermindert, daß es

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in den Regimentern nicht Soldaten genug gebe, welche le⸗ sei dieses schöne Ideal von Un⸗

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wissenheit ein bloßer Traum; man muͤsse aber en, d

es nie einen Verein von drei Ministern 94

wuͤrdiger und faͤhiger gewesen waͤren, denselben zu verwirk⸗

lichen. Bei dem Ministerium der auswaͤrtigen Angelegen⸗

heiten klagte Hr. Bignon uͤber Verschwendungen; die von fuͤr geheime

diesem Departement verausgabten 700,000 Fr.

Gegenstaͤnde, so wie die eine Million zur Begluͤckwuͤnschung des Kaisers Nicolaus bei dessen Thronbesteigung hielt derselbe fuͤr Ausgaben, die in einem verfassungsmaͤßigen Staate durchaus nicht an ihrem Orte waͤren. „Was hat,“ fragte er, „der damalige Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten uns als Ersatz fuͤr Frankreichs politische Erniedrigung und so viele unnuͤtze Ausgaben gegeben? die Giraffe und die Osagen.“ (Gelaͤchter.) Nach einer Aufrechnung aller der Uebel, welche die vorigen Minister, nach der Ansicht des Redners, dem Lande zugefuͤgt haͤtten, stimmte derselbe fuͤr die Verwerfung des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs. Hr. Syrieys de May⸗ rinhac behauptete, daß unter dem vorigen Ministerium in den oͤffentlichen Ausgaben die groͤßte Ordnung und Regelmäaͤßigkeit obgewaltet habe, und berief sich dieserhalb auf die eigne Er⸗ klaͤrung des Berichterstatters; er durchlief hierauf die ver⸗ schiedenen Zweige der Verwaltung, und nahm sich besonders der kleinen Seminarien an, welche seiner Meinung nach wohl einige Beruͤcksichtigung verdient haͤtten, da in dieselben groͤßtenthells Kinder von unbemittelten Landbewohnern auf⸗ genommen worden waͤren, die jetzt, wo jene Seminarien

wieder der Universtaͤt untergeortznet werden sollten, ihre bis⸗

herige vortreffliche Erziehung wuͤrden entbehren muͤssen; man duͤrfe es sich nicht verhehlen, fuͤgte der Redner 86 . daß 8 die Universitaͤt mit der gesammten Gesellschaft in einem gro⸗

ßen Prozesse liege; von allen Seiten erhoͤben sich Klagen gegen dieselbe; man beschuldigte sie der Unduldsamkeit, der Erschlaffung ihrer Grundsaͤtze und der Vernachlaͤssigung ihrer Pflichten, und unter solchen Umstaͤnden waͤre es nothwendig die 2 Institute in Schutz zu nehmen und besonders die Secundaͤr⸗Schulen von einer so verderblichen Fessel zu befreien. Der See⸗Minister bestieg bloß die Tribune, um, wie er sich aͤußerte, die Ansicht des vorigen Redners daß die beiden Verordnungen wegen der kleinen Seminarien vorzuͤglich dem Landmanne nachtheilig werden wuͤrden, zu widerlegen; stets werde der allerchristlichste Koͤnig dafuͤr Sorge tragen, daß die Erziehung der Landbewohner mora⸗ lisch und religioͤs sei. „Ich war,“ fuͤgte der Redner hinzu, „Ihnen diese Erklaͤrung schuldig, da Sie aus den Worten des vorigen Redners, welcher, als Beamter eine Maaßregel des Ministeriums laut zu tadeln fuͤr gut befunden hat, leicht haͤtten entnehmen koͤnnen, daß die Minister, in Betreff dieser Maaß⸗ regel, verschiedener Meinung gewesen waͤren; ich wiederhole

es aber, des Koͤnigs Rathgeber haben sich einmuͤthig fuͤr jene Maaßregel ausgesprochen, und wenn andere Beamte ihre Meinung nicht theilen, so ist dies eine persoͤnliche An⸗ sicht, die auf den Gang des Ministeriums nicht den minde⸗ sten Einfluß hat.“ Herr Etienne aͤußerte, daß, so lange er in der Kammer sitze, kein einziges Jahr verflossen sei, bo man nicht dem Budget einen Krieg auf Tod und Leben be, reitet habe; nichtsdestoweniger habe aber, nach einem langen 2 und hartnaͤckigen Kampfe, das Budget, dem man kaum die Haut geritzt, doch jedesmal das Schlachtfeld behauptet, und die Deputirten seien darauf mit schoͤnen Versprechungen und neuen Opfern fuͤr ihre Committenten nach ihren Provinzen zuruͤckgekehrt. „Wenn wir aber“ fuhr der Redner fort, „diese Hauptstadt verlassen, wo wir uͤberall auf Luxus und Ueberfluß stoßen, so erwartet unserer bei der Heimkehr das Bild des leidenden Ackerbaus, des danieder liegenden Han⸗ dels, des gehemmten Gewerbfleißes. Schon laͤßt das Petitions⸗ Recht die Klagen de gen bis in diese Raͤume er⸗ ö1“ 11““

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