8
Preise des Getr der Kartofften . reise des Getre⸗ er Kar offe “
in den fuͤr die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstaͤdten
. m Monat Juni
nach einem monatlichen Durchschnitte, saͤmmtlich in Preuß. Silbergroschen und nach Preuß. Maaß angeg
Gerste (große und kleine.)
Gerste (große und kleine) Sgr. 18 ⅔ 1G 6 ¾
4½
Namen der St ä d e.
Kar⸗ toffeln
MNamen ür9 1 der Ede.
Weizen .XIRoggen (gelb.) † 29
Sgr.] Sgr.
Königsberg. .. 43³⅔ 25 ⅔ Memel... .. 48 ½ 273 Tilsit.. 45 23 ¾ Insterburg. 39 Nastenburg. 45 Neidenburg
Hafer Hafer
Sgr.
Sgr. 365
Sgr. 1 dnuir Schweidnitz .... Neissee. .
5 Leobschütz ......
Durchschnitt⸗Preise der 10 Schles. Städte!
Magdeburg. 3 Stendal. V
H. ◻☛ι +29 ꝗ2 2
22 —
— *n
S12
₰ Sͤe SE
sA2 —
8 + — ₰—N— 22
—-—2 8
C02⸗e 9Ue Ce e ⸗ —
Aᷓ Uc
—
1 21 ½
— —₰
4
24 10 56 n Danzig.. 1 1 Elbing... Ssk 630 ½ 13 22 ½ 20 . 12 Thorn .. .. . 47z 37 3 92 1 7 ⅔ Nordhausen 1 —— * — Grsurt . . .e. Durchschnitt⸗Preise 4 G 8 urchschnitt⸗ Hreise Bromberg .. 19⅔ Durchse 2 Fraustadt.. 16½
25 ⅔ 9½ 29 12 8 Konitz 2„ . ⸗ —7α 2₰ Graudenz ... ...52 33 16 Halberstadt. — „„ Halle 0 2 20 * 2 82 2 der 11 Preuß. Städte Poerga. . .. .. Posen . der 7 Sächs. Städte [,533
1 0 1115 6 Minden....
Paderborn..
— . 22 8— 4 — 24 8 1 11““ 88 22ℳ 80† 8 901209 elcht, Bp. w Emnesene.
1““ 82 8 t & 8 *
v 277 E )
—
eSTEEEEbbe tn.
aer⸗itrm unl 14 mmvhan wiennwüthee e ee aee
es Win. hain. 28.en 8.
Fdrhsn
aat
ers. 128 Z.8. 222t ⸗) ei. a. Kö Fia Inag 2 . Srz4.
. 5. M * 7 8 8 1 vIh h ert. 71 -2 9 EETEEEI
„Zeitung.
ö
5 — 5 8
h 8 11““
22
. 8. * 8 1 8 89 11 WI1u1. 7 2 EEE 85 1““ 8 “ —“
1.““
9200. Berlin, 1 vET“
Umtliche Nachrichten. Kronik des Tages. 9
ene Majestaͤt der Koͤnig haben dem Großherzoglich gichen Geheimen Staatsrath von Hofmann, den g Adler⸗Orden 2ter Klasse und dem Großherzoglich sscchen Ober⸗Finanzrath Biersack, den Rothen Adler⸗ zter Klasse zu verleihen geruhet. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den Consul Rouler harseille zum Commerzien⸗Rath zu ernennen geruhet.
Der bei dem Ober⸗Landesgericht zu Glogau angestellte jeCommissarius Neumann ist zugleich zum Notarius m Departement dieses Gerichts ernannt worden.
Ee. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Auzust von Preußen och dem Herzogthume Sachsen von hier abgegangen.
Abgereist: Seine Excellenz der General⸗Lieutenant un, Inspecteur der 1sten Artillerie⸗Inspection, nach lberg an der Elbe EEE111“] ichis 8* 218 “
8
2f.
WI1ö6““ EEEEE1“ 8
Zeitungs⸗N. 1
Frankreich. 898 Sö Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 21. Juli. Gegenwart einer unglaublichen Menge von Zuschauern, hlauf den oͤffentlichen, als den vorbehaltenen Tribunen — jete Hr. Girod diese Sitzung, eine der interessantesten hanzen Jahres, mit dem Berichte uͤber die Proposition Herrn Labbey de Pompidres: das vorige Ministerium n Anklagestand zu versetzen. In der Loge des Herzogs Bourbon bemerkte man den Herzog von Chartres und ribune des diplomatischen Corps zierte eine dreifache eschoͤn geschmuͤckter Damen. Im Saale selbst herrschte ungemeine Bewegung, und fast alle anwesende Depu⸗ deren man 384 zaͤhlte, waren im Kostuͤm. Der chrerstatter druͤckte sich im Allgemeinen in folgender Art „Zum erstenmale, meine Herren, sind Sie berufen, hohe Vorrecht, welches Ihnen der 55ste Artikel der te einraͤumt, zu gebrauchen. Wenn die vorigen Mini⸗ das heilige Pfand des Koͤniglichen Vertrauens verun⸗ „und die Macht, die ihnen nur zur Bewahrung des ines und der Wohlfahrt Frankreichs, so wie zur Auf⸗ haltung der Rechte Aller anvertraut war, zu schnoͤden en gemißbraucht haben, so werden Sie hinsichtlich ihrer großen Act parlamentarischer Gerechtigkeit ausuͤben. n dieselben dagegen die Opfer eines Hasses sind, den rechtliche und feste Verwaltung ihnen zug⸗zogen hat, wenn sie sonach der Gegenstand einer ungerechten und umderischen Anklage sind, so sind Sie ihnen eine efertigung schuldig, worauf die Augeklagten einen um geoͤzeren Anspruch haben, als sie, von den oͤffent⸗ Angelegenheiten bereits entfernt, gegen die An⸗ eihrer Feinde nur um so weniger geschuͤtzt sind. Die Com⸗ on, von den Gefuͤhlen dieser doppelten Pflicht innig drungen, ist nur von diesem in dem ganzen Laufe ihrer sten, wozu kaum 23 lang: Sitzungen hingereicht haben deren Resultat si: Ihnen gegenwaͤrtig mittheilt, geleitet ben. Wir haben zuvoͤrderst untersucht, welche Regeln die imer in der Ausuͤbung ihres Vorrechts zu befolgen habe, . Befugniss: si uns habe uͤbertragen wollꝛn, und wir in dieser Hinsich: auf groge Schwierigkeiten gestoßen.
[ ““ *ℳ
Mittwoch
1111““] qq“ 8068. Irntit 19828.
gütracht
den
2*
Zwar räumen der 55. und 56. Artikel der Charte der Kam⸗ mer das Recht ein, die Minister fuͤr Verrarh und Erpres⸗ sungen anzuklagen, allein, was man unter diesen Vergehen verstehe, und wie die gerichtliche Belangung einzuleiten sey, dies sollte noch durch besondere Gesetze festgestellt werden, die indessen bis heute noch nicht gegeben sind. Unter diesen Umstaͤnden mußte die Commission sich fragen, ob, in Erman⸗ gelung solcher Gesetze, der 55. Artikel der Charte in Fallen, wo dessen Ausfuͤhrung fuͤr nothwendig erkannt wuͤrde, un⸗ ausgefuͤhrt bleiben muͤßte, und ob sonach die Minister ihre Pflichten gegen Thron und Land ungestraft verletzen duͤrften. Wir haben nicht diese Meinung gehegt, meine Herren. Vielmehr sind wir des Dafuͤrhaltens gewesen, daß das Vor⸗ recht der Kammer, die Minister anzuklagen und zu richten, nicht eitel und illusorisch seyn sollte, und daß in Ermange⸗ lung gesetzlicher Bestimmungen zur Ausuͤbung desselben, es den Kammern geduͤhre, das anzuwendende Verfahren aus dem gemeinen Rechte zu entnehmen, und dasselbe mit all den Garantieen zu umgeben, welche die Klugheit und Gerechtig⸗ keit in dem Interesse des Staates und der angeschuldigten Minister erheischen moͤchten, daß mithin, wenn die Deputirten⸗ Kammer einen Minister anzuklagen beschließt, sie selbst die Formen der Einleitung des Prozesses, die Pairs⸗Kammer dagegen die Formen der ihr zustehenden Procedur, so wie des Erkenntnisses feststellen muͤsse. Denn Sie wissen, m. H., daß das Urtheil und die Strasbestimmung nicht zu Ih⸗ rem Ressort gehoͤren. Was dagegen die Bezeichnung der Thatsache betrifft, so werden wir uns bald daruͤber ausge⸗ sprochen haben, Aus der verfassungsmaͤßigen Gerichtsbarkeit der Deputirten⸗Kammer in dem vorliegenden Falle geht unbezwei⸗ felt das Recht, ja die Verpflichtung hervor, eine Untersuchung zu veranstalten; und weit entfernt, daß diese Folgerung die AUchtung vor der Koͤniglichen Praͤrogative irgend verletzt, ist sie vielmehr ganz dazu geeignet, deren Aufrechthaltung zu sichern. Es ist nothwendig, daß die Kammer die Wahrheit ergruͤnde; wie duͤr te man ihr daher die einzigen Mittel dazu benehmen? Ohne die großen Vortheile einer solchen Untersuchung beson⸗ ders hervorzuheben, ist dieselbe schon deshalb nothwendig, weil sie eine maͤchtige Buͤrgschaft gegen die Gefahren darbie⸗ tet, womit politische Leidenschaften, Uebereilung oder Irr⸗ thum dem Staate und den angeschuldigten Ministern drohen koͤnnen. Eine Anklage⸗Proposition annehmen, oder sie ver⸗ werfen, ohne die Thatsachen zu untersuchen, worauf sie sich gruͤndet, wuͤrde alle Pflichten dieser Kammer verletzen, und auf sie selbst die schrecklichste Verantwortlichkeit laden heißen. Der Einwurf, daß durch solche Untersuchung der Einleitung des Prozesses von Seiten der Pairs⸗Kammer vorgegriffen wuͤrde, verdient keine Beruͤcksichtigung; eine jede der beiden Kammern wuͤrde darum nicht minder unabhaͤngig von der andern seyn, gleichwie in der Gerichts⸗Ordnung von dem er⸗ sten Instructions⸗Richter an bis zum Praͤsidenten des Assi⸗ senhofes, eine jede der Gerichts⸗Personen der vier Grade, welche eine Instruction durchlaufen kann, sich frei in ihrer Sphaͤre bewegt, und die eingezogenen Erkundigungen nur nach ihrem eigenen Gewissen und den Graͤnzen ihrer Ge⸗ richtsbarkeit pruͤft. Nachdem wir solchergestalt die Natur der Befugnisse dieser Kammer deutlich erkannt hatten, fragte
die Commission sich, ob sie die gegen die vorigen Minister angebrachten Thatsachen, eine jede fuͤr sich allein pruͤfen, oder ob sich nicht vielleicht aus der Zusammenstellung derselben ein ganzes System, welches sich zu einer Anklage eigne, bilden sollte. Es gereicht uns zum Vergnügen meine Herren, Ihnen anzuzeigen, daß wir diese letztere Verfahrungsweise, welche
zu sehr an die Anschuldigungen in Masse erinnert, wodurch schon so manches Opfer gefallen ist, verworfen haben. Gleich⸗ wohl haben wir jene Thatsachen nicht bloß aus den Ent⸗ wickelungen geschoͤpft, womit Herr Labbey de Pompidres sei⸗
nen Vorschlag begleitet hat; wir haben vielmehr alle That⸗