8— teresse der Freiheiten der Kirche, als in dem der Buͤrger,
vporzuͤglich aber auch in dem der Regierung, die Koͤniglichen
Gerichtshoͤfe, und nicht den Staats⸗Rath waͤhlen muͤsse. „Der Ursprung dieser Appellationen“, fuhr der Redner fort, „ist allerdings sehr alt, allein die Mißbraͤuche, donen sie ab⸗
helfen sollten, sind noch aͤlter. Peter von Gruyeres, Koͤnigl.
hdvocat im 15ten Jahrhundert, war der Erste, welcher eine
“ solche Appellation einlegte. Es handelte sich 1) fuͤr das Land dar⸗
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um: od es unter Paͤpstlicher Herrschaft stehen, oder ein unabhaͤn⸗
giger Staat seyn solle; 2) fuͤr den Thron darum: ob der Koͤnig seine Rechte Gott und seinem Degen oder dem Papste zu verdan⸗ ken habe; 3) fuͤr die Gesetzgebung darum: ob sie unabhaͤngig sey, pooder sich Paͤpstliche Bullen aufdraͤngen lassen muͤsse; 4) fuͤr die Reechtspflege darum: ob alle Gerechtigkeit vom Koͤnige ausgehe, oder ob die geistliche Gerichtsbarkeit sich Eingriffe in dieselbe erlauben duͤrfe; 5) für die gesammte Gallikanische Geistlich⸗
keAeit darum: ob man sie in Schutz nehmen, oder sie Rom
und seinen Legaten blos stellen solle; ob man namentlich die niedere Geistlichkeit ihrem Schicksale uͤberlassen, oder sie vor dem Despotismus einiger Praͤlaten sicher stellen solle; — es handelte sich mit einem Worte um die Beschuͤtzung des ge⸗ seammten Civilstandes vor der geistlichen Autoritaͤt, die bestaͤndig doahin trachtete, ihre Graͤnzen zu uͤberschreiten. Dies, meine Herren, ist der heilige, volksthuͤmliche, monarchische, billige und wohlthaͤtige Ursprung der gedachten Appellationen; diese haben seitdem allerdings eine große Ausdehnung erlitten; warum aber? weil die Mißbraͤuche sich in gleichem Maaße ausgedehnt hatten, weil es kein Recht, keine Macht gab, welche die Geistlichkeit nicht an sich zu reißen gesucht haͤtte. Fruͤher wurden diese Appellationen sammtlich und ohne Un⸗ terschied des Gegenstandes, den sie betrafen, vor die Parla⸗ lamente gebracht, welche mit der Bewilligung des Koͤnigs an der gesetzgebenden Macht Theil nahmen, zugleich aber die richterliche Gewalt in ihrer ganzen Ausdehnung besaßen, und sogar die hoͤhere Polizei ausuͤbten. Hierin sehe ich aber keinen Grund, warum das vorige Oberhaupt des Staats dieselben dagegen wieder einzig und allein an den Staats⸗Rath, als einen Theil der administrativen Macht, verwiesen hat; man verfiel hier, glaube ich, in den entgegengesetzten Fehler; denn so wie nicht alle jene Appellationen zu dem Ressort der richterli⸗ chen Gewalt, so gehoͤrten auch nicht alle zu dem der admi⸗ nistrativen. Nicht zufrieden aber, sich seiner Macht gegen den Roͤmischen Hof bedient zu haben, mißbrauchte Napoleon dieselbe, und statt sich damit zu begnuͤgen, den Staat und die Kirche zu beschuͤtzen, usurpirte er Rechte, die er haͤtte achten sollen, bemaͤchtigte sich des Kirchenstaates, wie der Person des Papstes, wollte den Concilien Gewalt anthun und erbitterte dadurch die Gemuͤther. Jetzt war nicht mehr von der Freiheit, sondern nur noch von der Knechtschaft der Kirche die Rede. Statt sich darauf zu beschraͤnken, die geist⸗ liche Gewalt mit fester Hand in den ihr angewiesenen Graͤn⸗ zen zu halten, wie solches Karl X. thut und sein Ministe⸗ rium thun wird, erlaubte er sich selbst Eingriffe in die Rechte derselben, und wie die Verletzung eines Rechtes immer das Gefuͤhl desselben erweckt, so wurde der Gang der Regierung bald durch die ihm von der Kirche in den Weg gelegten Hindernisse gehemmt. Napoleon, bestuͤrzt uͤber die Schwie⸗ rigkeiten, die er sich selbst zugezogen hatte, erließ zuletzt im Jahre 1813 ein Decret, wodurch die gedachten Appellationen wieder den Koͤniglichen Gerichtshoͤfen uͤberwiesen wur⸗ den. Dieses Decret wurde aber im folgenden Jahre wieder aufgehoben, und dagegen jene Appellationen aufs Neue an den Staats⸗Rath verwiesen. Man will dieser Vorkehrung dadurch das Wort reden, daß man behaupter, die Oeffentlichkeit der Verhandlungen biete Nachtheile fuͤr dieselben dar. Und doch dachte fruͤher Niemand an eine solche Gefahr, obgleich die Oeffentlichkeit eben nicht zu dem Wesen der damaligen Regierung gehoͤrte. Warum fuͤrchtet man sie denn heute, wo diese Oeffentlichkeit mit zu dem Staatsrechte der Franzosen gehoͤrt, und sogar in dem Geiste des Evangeliums liegt; denn die Kirche, in der Reinheit ihres Ursprungs, empfiehlt selbst die Oeffentlichkeit bei der Unterdruͤckung der Mißbraͤuche ihrer Diener. Wenn mein Gedaͤchtniß mir treu ist, so sagt Einer der Apostel: peccan- tes presbiteros coram omnibus arguc, ut et cacteri timo- rem habeant. Suͤndigt ein Priester, so beschuldigt ihn vor dem ganzen Volke, coram omnibus; warum? des Beispiels wegen, damit die Uebrigen durch die Furcht zuruͤckgehalten werden. Ist es daher nicht in der That seltsam, daß heutiges Tages die Kirche allein die Unverletzlichkeit und Ungestraftheit fuͤr Diejenigen ihrer Diener in Anspruch nimmt, welche sich Miß⸗ breaͤuche, Vergehen oder Verbrechen zu Schulden kommen lassen? daß man uͤber sie den Roͤmischen Purpur oder einen andern Scchleier werfen will? Man will dies Verfahren dadurch
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et jus! Dies, m. H., ist
entschuldigen, daß man sagt, es sey nicht die Schuld
Religion, wenn einige ihrer Diener sich ihres Berufes u Welch ein Schluß, und wo findet sich etwe
werth zeigen. dem Aehnliches in den uͤbrigen Ständen? Wird das H; dadurch entehrt, daß ein Soldat durch ein kriegsrechtlich Erkenntniß als ein feiger Deserteur bestraft wird? Schaͤn⸗ es den Advokatenstand, wenn man Einem seiner Mitgliet einen Fehler, sey es auch nur einen Mangel an Zartgef vorzuwerfen hat? Die Kirche kann keine Ausnahme mache und kein Priester darf die Ungestraftheit fuͤr Verbrechen langen, wie solche leider oft nur zu augenscheinlich bei uns 1 geahndet geblieben sind.“ Redner noch die andern welche gegen die Ueberweisung der mehrerwaͤhnten Appe tionen an die Koͤniglichen Gerichtshoͤfe vorgebracht word sind, namentlich die Verschiedenheit der Gerichtsbarkeitn und der Territorial⸗Circumscriptionen, schloß derselbe in gender Art: „Grade die Beispiele, die man angefuͤhrt hi Wum das Unangemessene des Forums der Koͤniglichen richtshoͤfe zu beweisen, lassen mich die Wahl desselben; meisten wuͤnschen. In der That, wenn ein Bischof einer geistlichen Verordnung alle seine Befugnisse uͤbersche tet, die bestehenden Gesetze angreift, und sich gegen die V fuͤgungen der Regierung, denen er sowohl durch sein B. spiel, als durch seine Lehren, Gehorsam schuldig ist, aufleh so begeht er ein Vergehen, uͤber welches die Tribunäͤle lein Richter sind. Wollt Ihr ihn dagegen an den Stag Rath verweisen? der Inculpat ist fruͤher da, als Ihr, findet daselbst Andere seines Gleichen, und was die Foh davon ist, laͤßt sich leicht ermessen. Um jetzt von den 2 druͤckungen der niederen Geistlichkeit durch ihre Vorgesetzt zu sprechen: ist es nicht wahr, daß oftmals Geistlichen i der Suspendirung von ihrem Amte gedroht worden ist, wa sie es wagen sollten, den profanen Weg der Appellatione zuschlagen? Dies ist eine Folge der Rechtspflege bei ne schlossenen Thuͤren; vor den Gerichtshoͤfen wuͤrde man sich etwas nicht erlaubt haben. Noch berufen sich die Geg dieser letztern auf etwanige Mißbraͤuche in den Predigꝛ Gleichwohl giebt es keinen Punkt, wo die Ehre Buͤrgers mehr im Spiele waͤre als hier. Gerade n der Geistliche ein ernster Mann seyn soll, dessen Chara wenig geneigt ist, seinen heiligen Beruf zu mißbrauchen, hah die Worte, die er von der Kanzel herab verkuͤndigt nur! so mehr Gewicht; greift er daher den guten Ruf eines ner Pfarrkinder an, ist es dann nicht Sache der Tribung die Ehre des Beleidigten zu raͤchen und der Genugthuug dieselbe Oeffentlichkeit zu geben, womit die Beleidigung! folgte? Soll der Gekraͤnkte erst, von der aͤußersten Graͤn des Reiches, den Staats⸗Rath um Gerechtigkeit anfleh und zwar in einem Pallaste, wo der Bischof Zutritt, der schimpfte Buͤrger aber keinen hat, und wo sein Loos 1 einem Berichte und einer insgeheim motivirten Entscheidt abhaͤngt? Nein, dies ist nicht die Gerechtigkeit des Fuͤrsin (Anhaltender Beifall.) Bemerken sie uͤbrigens, m. H., 1 die Geistlichkeit sich selbst erniedrigt, um ein eitles Privi gium zu erringen. Damit ein Priester von seiner beleidigt Gegenpart nicht belangt werden koͤnne, reihet sie sich und die Beamten der Regierung und begiebt sich ihres heilig Berufs. Der Bischof ist jetzt kein Gottgesendeter ma
welcher Religion und Sittlichkeit verbreiten und die Mtl.
schen unterrichten soll; er ist nichts als ein Agent der 9 gierung. Lassen Sie uns daher, meine Herren, zu gesunden Grundsaͤtzen zuruͤckkehren und die Nothwendigkeit erkenn daß das Geistliche vom Weltlichen den bleibe, daß der Priester, in seinem Heiligthume und letzlich, wie jeder andere Franzose der gewoͤhnlich Gerichtsbarkeit unterworfen werde, sobald er dasselbe n laͤßt, die oͤffentliche Ordnung stoͤrt, den Gesetzen Hohn tet, die Stimme der Regierung verkennt, den Buͤrger bah⸗ digt, oder das Recht irgend eines Dritten verletzt. For die Theorie der Appellationen! Mißbraͤuchen der Geistlichkeit.“ Ungeachtet der großen muͤdung, die sich seit einigen Tagen in der Kammer zec wurde diese Rede, welche, wenn gleich voͤllig improvist doch kaum 10 Minuten dauerte, von der Versammlung 1 dem lebhaftesten Interesse aufgenommen und durch mel maligen Beifall unterbrochen; die Bittschrift, welche zu d selben Anlaß gegeben hatte, wurde fast einstimmig de Großsiegelbewahrer uͤberwiesen. Am Schlusse der Sitz stattete noch Herr J. Lefébvre den Commissions⸗Beril uͤber den Gesetz⸗Entwurf ab, wodurch der Platz Ludwie XVI. und die Elysaͤischen Felder der Stadt Paris abgett ten werden sollen, und stimmte fuͤr die Annahme desselbe indem er jedoch zugleich den Wunsch zu erkennen gab, dh
(Lauter Beifall.) Nachdem Einwendungen widerlegt hat
auf immer streng gesch
Summe zu den von der Stadt vorzunehmenden Verschöoͤne⸗ gen (2,230,000 Fr.) nicht namhaft gemacht, sondern am⸗ lusse des Artikels nur gesagt werde, die Abtretung ge⸗ he unter der Bedingung, daß innerhalb fuͤnf Jahren diejeni⸗ Verschoͤnerungen, woruͤber die Regierung und die Stadt naͤ⸗ uͤbereinkommen wuͤrden, vorgenommen werden. Um 3 Uhr die Versammlung in einen geheimen Ausschuß zusammen, sich mit ihrem besonderen Budget zu beschaͤftigen. (S. unten.) Paris, 28. Juli. Dte bisherigen Mittheilungen uͤber Expedition nach Morea werden heute durch nachstehenden kel des Moniteurs bestätigt: Die seit einigen Monaten ekuͤndigte Expedition nach Morea ist nun definitiv ange⸗ net worden. Der Koͤnig hat den Ober⸗Befehl derselben Gen. Lieutenant Marquis Maison, Pair von Frankreich, ertraut. Die General⸗Lieutenants Vicomte Tiburtius Seba⸗ ni, Baron Higonet und Schneider werden unter seinen fehlen stehen. Der General Baron Durieu ist zum Chef bder Oberst Trezel zum Unter⸗Chef des General⸗Stabes annt. Die Artillerie wird der Oberst Vicomte de la Hitte, Genie⸗Cerps der Oberst⸗Lieutenant Audoy befehligen. Der litair⸗-Intendant Baxon Volland ist mit der Leitung aller waltungs⸗Angelegenheiten beauftragt. . Einem andern Blatte (der Quotidienne) zufolge, sollen zur Expedition bestimmte Truppen am 5. August in Tou⸗ versammelt seyn und am 15ten desselben Monats von t aus unter Segel gehen.
Der Hof hat von heute an auf 11 Tage die Trauer den Herzog von Penthièsvre angelegt. Am Läasten d. M. empfing der Koͤnig in einer Privat⸗ dienz den Baron von Mareuil, welcher Ihm von seiner ssion am Lissaboner Hofe Bericht erstattete. Se. Maj. üheten, demselben uͤber die Art und Weise, wie er sich es Auftrags entledigt, Ihre volle Zufriedenheit zu erken⸗ zu geben. b
In dem oben erwaͤhnten geheimen Ausschusse der De⸗ irten⸗Kammer am Schlusse der vorgestrigen Sitzung fand, man vernimmt, ein sehr stuͤrmischer Auftritt statt. Der af von Saint⸗Aulaire hatte es naͤmlich uͤbernommen, die tschrift eines ehemaligen Beamten der Kammer, Namens
zal, vorzulegen und zu unterstuͤtzen. Dieser Gleizal hatte
Jahre 1814 eine Pension von 4000 Fr. unter der Be⸗ gung erhalten, daß er die seit zwanzig Jahren von ihm leidete Stelle eines Secretair⸗Redacteurs des gesetzgeben⸗ Koͤrpers niederlege. Gleizal war Convents⸗Mitglied ge⸗ sen, und hatte in dem Prozesse Ludwigs XVI fuͤr Auf⸗ Ib gestimmt; er bezog die obige Pension hbis zum Jahre 2, wo sie ihm von der Kammer gestrichen wurde. Herr n Saint⸗Aulaire verlangte nunmehr im Namen des Bitt⸗ lers, daß die Pension demselben nachtraͤglich und auch h ferner gezahlt werde. Herr Syrieys de Mayrinhac be⸗ g die Rednerbuͤhne mit einem Bande des Moniteurs, woraus das Votum Gleizals bei dem Prozesse des Koͤnigs vorlesen lite. Waͤhrend Einige ihn dazu aufmunterten, riefen Andere, her die Verfassung verletze; namentlich stuͤrzte Hr. Duvergier Hauranne zur Tribune, und erinnerte Hrn. Syrieys an den Artikel der Charte, wonach keinem Franzosen irgend eine einung oder ein Votum aus der Zeit vor der Wiederher⸗ lung der Monarchie nachgetragen werden duͤrfe. Die ge⸗ hte Stelle aus dem Moniteur wurde hierauf zwar nicht lesen, aber Hr. Syrieys widersetzte sich nichts desto weni⸗ der weitern Auszahlung der Pension, indem er bemerkte, Hr. Gleizal unter die Zahl Derjenigen gehoͤrt habe, die *s Votums halber Frankreich verlassen mußten. Waͤhrend ner Rede war aber die ganze Versammlung in Bewe⸗ ig, so daß der Redner kaum sein eignes Wort verstehen nte. Waͤhrend dieses Tumults bestieg Hr. Hyde de Neu⸗ *, in seiner Eigenschaft als Deputirter, die Rednerbuͤhne, derklaͤrte, daß er im Jahre 1815 der Erste gewesen sey,
die Verbannung derjenigen Koͤnigsmoͤrder, welche den hundert Tagen Theil genommen, verlangt habe;
folgenden Tage habe sich indessen ein Mann bei gemeldet und durch seine Vermittelung die Großmuth sKoͤnigs fuͤr sich in Anspruch genommen. „Tages zu⸗ fuͤgte der Redner hinzu, „hatte ich als Richter gehan⸗ t; jetzt mußte ich als Christ handeln. Ich legte die Bitte 58 Ungluͤcklichen zu den Fuͤßen des Thrones nieder und er— rkte fuͤr denselben von dem Koͤnige eine Unterstuͤtzung, die
auch in seiner Verbannung zu Theil wurde. Meine erren, wenn wir zu der in Rede stehenden Pension ver⸗ ichtet sind, so muͤssen wir sie auch zahlen: die Kammer
iß eben so gerecht seyn, als der Koͤnig barmherzig war.“ Diese mit dem 5.. “ de schien bine Augenblick die Kammer zu beruhigen, aber kamen 140 Schiffe mit 61,270 Tonnen an, und gingen 176
d begann der Tumult auf's Neuec. Zuletzt machte ein Uütglied den Vorschlag, die Eingabe des Gleizal der Bitt⸗
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schriften-Commission zuzustellen, und unter der größten Un⸗ ordnung gelang es endlich dem Praͤsidenten, diesen Vorschlag zur gx zu bringen, welcher schließlich angen ommen wurde.
Herr von Superviel, Bischof des Missouri⸗Gebiets, ein Franzose von Geburt, ist auf dem Schiffe „Carl und Vic⸗ tor”“ von Havana in Havre de Grace angekommen. Man glaubt, daß er nach uͤberstandener Quarantaine hieher kom⸗ men und in der Kirche zu U. L. F. die Messe verrichten werde. ““
Großbritanien und Irland.
London, 26. Juli. In die Stelle des Bischofs von London, welcher zum Erzbischof von Canterbury gewaͤhlt werden wird, tritt, dem Globe zufolge, der Bischof von Lincoln, und an die des letzteren der Bischof von Chester.
Die Irischen Blaͤtter vom Montage enthielten kein Wort uͤber den Aufruhr zu Ballinamore. Das Geheim⸗ niß, welches man uͤber jene Begebenheit deckte, machte die⸗ selbe nur noch beunruhigender. Einige protestantische Blaͤt⸗ ter hatten behauptet, es sey eine ganz neue Art von Feuer⸗ gewehr erfunden worden, mit welchem man vorhabe, alle Protestanten in Irland auszurotten. Es ist jedoch derglei⸗ chen noch nicht entdeckt worden. Die katholische Abgabe betrug in der letzteren Woche ungefaͤhr 1130 Pfund. Eine Summe von 182 Pfund ist aus Philadelphia geschickt worden.
Es wird allgemein bemerkt, daß das Herbeistroͤmen IJri⸗ scher Arbeiter nach England in dieser Jahreszeit geringer ist als gewoͤhnlich. Der Grund ist, weil die Armen in ihrem eignen Lande so wohlfeile und hinreichende Nahrungsmittel finden, daß sie nicht noͤthig haben, außerhalb dafuͤr zu ar⸗ beiten. Kartoffeln werden in den Staͤdten zu einem Pence fuͤr 14 Pfund Gewicht verkauft und in den entfernten Be⸗ zirken geben sie die Paͤchter denen, welche sich die Muͤhe nehmen, sie aus den Gruben hervorzuholen umsonst. Jedes Lebensmittel ist um 20 bis 30 pCt. wohlfeiler als in England.
Zu Dublin sind vor einigen Tagen in Gegenwart des Lord Lieutenants und zur Belustigung einer unzaͤhlbaren Menge von Zuschauern mehrere glaͤnzende Schiffs⸗Wettren⸗
nen gehalten worden.
Der aus einem Ueberflusse an Bevoͤlkerung entstehende Mangel an Beschaͤftigung zwingt Hunderte der aͤrmeren Schotten auf der westlichen Kuͤste, ihr Vaterland zu ver⸗ lassen und nach Nord⸗America zu gehn. Die Weise, auf welche sie ihre Reise ins Werk setzen, ist folgende: Eine Person, genannt der Emigranten⸗Agent, geht umher und ersucht die Leute, ein Papier zu unterzeichnen, wodurch sie sich verpflichten, in seinem Schiffe abzusegeln. Diejenigen, welche nicht Geld genug haben, um die Kosten der Reise — zu decken, geben dem Agenten Alles was sie besitzen, und auf diese Art werden Kuͤhe, Schafe, Pferde und andere bewegliche Sachen in Geld verwandelt. Sobald der Agent
eine hinreichende Anzahl von Personen zusammen hat,
miethet er ein Fahrzeug, welches ganz voll Menschen ge⸗ pfropft wird, so daß fuͤnf Erwachsene sich eines einzigen Bettes bedienen muͤssen. Der Preis fuͤr die Ueberfahrt nach Queber, Picton oder Miramichi ist drei Guineen, die Nahrung nicht mitgerechnet, fuͤr alle Personen uͤber 14 Jahr. Zwei Kinder von 7 bis 14 Jahren und 3 unter 7 Jahren werden fuͤr eine Person gerechnet. Wenn jedoch das Schiff auch den Mundvorrath liefert, so werden 42½ Guinee bezahlt. Von dem Elend und Ungluͤck, welches diese Auswanderungen veranlassen, von der Angst, welche die Trennung der Familien und das Zerreißen aller Bande alter Liebe und Freundschaft begleitet, ist es unmoͤglich eine Beschretbung zu liefern. Ein Jeder, welcher ein Emi⸗ granten⸗Schiff die Anker lichten gesehn, oder eine Hoch⸗ laͤndische Familie von ihren heimischen Fluren mit dem er⸗ habenen Gaelischen Liede: „Cha till mi tuille“ (wir kehren nimmer wieder) Abschied nehmen gehoͤrt hat, muß aufrich, tig bedauern, daß Umstaͤnde des Ungluͤcks und der Politik unsere armen Landsleute von den Kuͤsten vertreiben, an welche sie eine so starke Liebe fesselt. 1 8 f Eine vor Kurzem gedruckte parlamentarische Schrift in Betreff unserer Handels⸗Verhaͤltnisse mit Ostindien, liefert einen Beweis von der Zunahme und Wichtigkeit unseres Asiatischen Handels. Nach derselben liefen in einem Jahre (bis zum 5. Januar 1824) von Ostindien in Großbritaniens Haͤfen 89 Schiffe mit einer Last von 49,378 Tonnen ein; es gingen dahin ab 102 Schiffe, enthaltend 50,016 Tonnen. In dem mit dem 5. Jan. 1828 zu Ende gegangenen Jahre
Schiffe mit 73,890 Tonnen aus. Der in den 5 Jahren vor 1 dem 5. Jan. 1828 angegebene Werth der Ausfuhr von Groz⸗