1828 / 214 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 13 Aug 1828 18:00:01 GMT) scan diff

8 8

und Frankreich gethan, und dem Ibrahim Pascha befohlen

heaben Morea zu raͤumen. (Sicher ist, daß er mit den alli⸗ irten Admiralen unterhandelte, um abzuziehen, wenn ihm Transportschiffe und Lebensmittel verschafft wuͤrden.) Neuer⸗ dings haben wieder 20 Oestreichische Schiffe Fermane erhal⸗ ten, um durch den Bosphoras nach Odessa zu gehen, so daß die Sperre desselben so zu sagen aufgehoben ist. Vom Kriegsschauplatz wird gemeldet, daß Hussein Bey die Kom⸗ mandanten der Festungen Isaktscha und Matschin gleich nach ihrer Ankunft bei der Armee habe enthaupten lassen. Folgendes ist ein Verzeichniß der vom 26. Jun. bis 10. Jul. hier angekommenen Schiffe: Oestreichische: 2 von Odessa mit Getreide; 2 von Smyrna mit Salz; 1 von Modagna leer; 3 von Syra leer. Sardinische: 1 von Mariampol mit Getreide; 2 von Taganrog mit Getreide; 7 von Ge⸗ nuag leer; 1 von Foce mit Salz; 2 von Malta mit verschie⸗ denen Waaren.

*

Ein Schreiben aus Triest vom 31. Jull (in demsel⸗ ben Blatte) giebt, nach Handelsbriefen aus Ancona, Nach⸗ richt von der (wie wir letzthin bereits gemeldet) zwischen dem

Praͤsidenten von Griechenland, Grafen Capodistrias, und

Ibrahim⸗Pascha zu Navarin statt gehabten Unterredung wegen Raͤumung Moreas von Seiten der Aegyptischen Trup⸗ pen, mit dem Beifuͤgen, daß darauf sogleich ein Aegyptisches Kriegsfahrzeug nach Alexandrien abgeschickt worden seyn soll, um Mehmed⸗Ali uͤber die Lage der Dinge aufzuklaͤren, und denselben um Transportschiffe zur Aufnahme der in Grie⸗ chenland befindlichen Aegyptischen Truppen zu bitten. Graf Rigny besand sich zu Korfu; Herr Stratford⸗Canning wird daselbst erwartet. Man glaubte (wie ebenfalls berelts ge⸗ meldet worden) daß die Unterhandlungen uͤber die Pacifica⸗ tion und Unabhaͤngigkeit Griechenlands, denen der Graf Lapodistrias beiwohnen wird, in Kurzem eroͤffnet werden duͤrften. Die Blokade der von den Aegyptern in Griechen⸗ land besetzten Haͤfen wird inzwischen (so meldet jenes Schrei⸗ ben weiter) auf das strengste fortgesetzt, und einige Aegyp⸗ tische Schiffe, welche es versuchten, dieselbe bei Modon zu uͤberschreiten, sollen von den Kriegsschiffen der Verbuͤndeten in Grund gebohrt worden seyn. Man spricht hier auch von der Blokade von Alexandrien und den, Dardanellen durch die drei vereinten Geschwader, im Falle, daß die Ränmung

Koreas nicht statt faͤnde, und fuͤgt hinzu, daß diese Maaß⸗ regel sogar von einer Landung begleitet seyn duͤrfte, wenn Mehemed⸗Ali sich weigerte, seinen Sohn zuruͤckzurufen, oder die Pforte die zu Korfu festzusetzenden Stipulationen nicht billigen wollte.

Nachrichten aus Korfu vom 19. Juli zufolge (in einem Roͤmischen Blatte) war Admiral Codrington am Bord des Linienschiffs Asia nach London abgesegelt. Das Grie⸗ chische Geschwader hat unter den Befehlen des Admirals Sachturi in den Gewaͤssern von Messenien acht Schiffe weg⸗ genommen, welche den Tuͤrken in Modon Lebensmittel brin⸗ gen wollten.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

888 Es ist zwar in dieser Zeitung schon verschiedentlich von dem neuen Zoll⸗Tarif der Vereinigten Staaten die Rede ge weesen; bei der großen Wichtigkeit, die jedoch derselbe fuͤr die Handels⸗Verhaͤltnisse zwischen Europa und Nord⸗Amerika hat, wird es nicht uninteressant seyn, den wesentlichen In⸗ halt desselben nachstehend vollstaͤndig mitzutheilen, und daran einige, die Entstehungs⸗Geschichte dieses Tarifs betreffende Mittheilungen aus einem Schreiben eines sachkundigen Beob⸗ achters in Neu⸗York zu knuͤpfen. 1 Zoll⸗Tarif vom 19. Mai 1828.

1) Vom 1. September 1828 ab sollen anstatt der jetzi⸗ gen Zoͤlle die folgenden erhoben werden, naͤmlich: Von Eisen in Stangen und Stäben, weder ganz noch theil— weise gewalzt, 1 Cent pro Pfund. Gußeisen 62 ½ Cents F·ro 112 Pfund.

VVpon Eisen in Stangen und Staͤben, ganz oder theilweise gewalzt, in Stuͤcken oder in andern weniger vollendeten Fermen, als Stangen und Stabeisen, ausgenommen Guß⸗

keeeisen, 37 Dollars pro Ton. 1“

Von Eisen⸗ oder Stahldraht, nicht uͤber Nr. 14., 6 Cents

pro Pfund, und uͤber Nr. 14. 10 Cents pro Pfund.

Von rundem Eisen oder Kupferschmieds⸗Staͤben, bis 6

Zoll im Durchmesser inclusive; ferner von gespaltenem oder gewalztem Nageleisen, Eisenblech und Reifeisen, 3 Cents pro Pfund, B 1 Vpon Beilen, Hohleisen, Reißeisen, Schmiedeisen, Sicheln, Sensen, Schaufeln von Eisen oder Stahl, Gebissen aller

Schraubstoͤcken und eisernen Schrauben fuͤr H vom Werth, als Zuschlag zum jetzigen Z Von Stahl, 1 ¾ Dollars fuͤr 112 Pfund. Von Blei in Bloͤcken, Staͤben oder Platten, 3 Cen Pfund; Bleikugeln, 4 Cents pro Pfund. Von Mimum und Bleiweiß, trocken oder geoͤlt, 5 C. Pfund; Silberglaͤtte, bleierne Roͤhren und Vla 5 Cents pro Pfund. 2) Vor und nach dem 30. Juni 1828 sollen anst

8. *

b A brtiitda6s,

selben Zoll, und glaͤserne Gefaͤße, als Flaschen u. s. w. jedes nicht uͤber 6 Unzen fassen, Dollars pr. Groß. schiefer, nicht laͤnger als 12 Zoll und nicht breiter als 588% b 4 Dollars pr. Ton; uͤber 12, und nicht mehr als 14 jetzigen Zoͤlle, die folgenden erhoben werden, nämsicll lang, 5 Dollars pr. Ton; uͤber 14, und nicht mehr Von roher Wolle, 4 Cents pro Pfund und dazu 40 5 16 Zoll, 6 Dollars; uͤber 16 und nicht mehr als 18 Werth bis zum 30. Juni 1829; von der Zeit au nl, 7 Dollars; uͤber 18 und nicht mehr als 20 Zoll, 8 immer 5 pCt. mehr, bis der Zoll vom Werthe lars; uͤber 20, und nicht mehr als 24 Zoll, 10 Dollars. wird. Alle noch auf dem Felle befindliche Wolle si Ton. Kcüt Gewicht und Werth taxirt werden, und denselben 3 fertafeln jeder Art 33 ½ pCt. vom Werth. 211 len, als alle andere Wolle. nwollenzeuge aller Art, oder theilweise aus Baumwolle Von Fabrikaten aus Wolle, oder mit Wolle vermiscazehende Zeuge, (mit Ausnahme von Nanking, der direct Ausnahme von Teppichen, Bettdecken, Bomht China gebracht wird) die mit Zuschlag von 20 pCt. Strumpfwaaren, Muͤtzen, Handschuhen, Kappen un in sie vom Cap der guten Hoffnung, oder von jenseits den), die da, von wo sie kommen, nicht mehr als z— elben kommen, und mit Zuschlag von 10 pCt. wenn sie die Pard kosten, sollen als 50 Cents kostend ge andern Orten kommen, weniger als 35 Cents pr. werden und 40 pCt. vom Werth bis zum 390. Jmn Hard kosten, sollen als 35 Cents kostend angenommen zahlen; von da an aber 45 pCt. Alle Wollen u den, und davon den zuschlaͤglichen Zoll zahlen. Flanelle und Boye ausgenommen, die nicht mehr lejn allen Faͤllen, wo der Zoll nach dem Werth bestimmt Cents pro Yard kosten, zahlen 14 Cents pro Düder noch werden sollte, ist der wahre Werth der Guͤter Fabrikate aus Wolle oder zum Theil aus Wolle berlhen dazu bestimmten Beamten genau auszumitteln. Un⸗ die obengenannten ausgenommen, die mehr als z0. pro Yard kosten aber nicht uͤber 1 Dollar, sol Dollar angenommen werden und 40 pCt. vom War len bis zum 30. Juni 1829; dann aber 45 1 Werth. G Die naͤmlichen Fabrikate, die uͤber 1 Dollar, aber nit als 2 ½ Dollars pro Yard kosten, sollen als 281¼ kostend angenommen werden und 40 pCt. vom W. zum 30. Juni 1829 zahlen; dann aber 45 pCt. Die naͤmlichen Fabrikate, die uͤber 2 ½⅛ aber nicht uͤbe lars die Yard kosten, sollen zu 4 Dollars ang

lendet, und zahlen den naͤmlichen Zoll. Ist dieser Zoll Werthe nach, so werden zu letzterem alle Kosten mit aahhme der Assuranz, zugeschlagen, und uͤberdem noch . wenn die Waaren vom Cap der guten Hoffnung oder jenseits desselben, und 10 pCt. wenn sie von andern herkommen. Wenn besagte Guͤter von andern Orten ührt werden, als wo sie fabrizirt und erzeugt worden so soll derjenige Preis zum Maaßstabe genommen wer⸗ den sie da kosteten, wo sie fabricirt oder erzeugt wur⸗

. Uebersteigt der wahre Werth der Guͤter um 10 poLt.

werden und 40 pCt. vom Werth zahlen bis zum n der Factura angegebenen Werth, so sollen selbige einen 1829: dann aber 45 pCt. onellen Zoll von 50 pCt. auf den gesetzlich bestimmten

Von den nämlichen Fabrikaten, die uͤber 4 Dollau ais Strafe zahlen. 8 de sollen 45 pCt. vom Werth bis zum 30. Juni 182nlder E aber 59 pCt. entrichtet werden.

Von wollenen Bettdecken, Strumpfwaaren, Muͤtzen, schuhen und Binden 35 pCt. vom Werth; von Kleidungsstuͤcken 50 pCt. vom Werth.

Von Bruͤßler, Tuͤrkischen und Wilton⸗Teppichen 71 pro Yard. Von allen Venetianischen Teppic Cents pro Yard. Von allen andern Teppiche Wolle, Flachs, Hanf und Baumwolle, ganz oder 9e 32 Cents pro Yard; Von allen gedruckten oder ten Patent⸗Fuztreppich⸗Zeugen 50 Cents pro . anderen Gattungen als die gewoͤhnlichen, 5 Ce —½ Yard. Von Moͤbel⸗Wachstuch 15 Cents pro D

Der ßregein zur Aussindung des wahren Werthes der Guͤter ffen, und daruͤber dem Congreß in der naͤchsten Sitzung ht erstatten. 28. 4) h dem 1. Januar des naͤchsten Jahres hoͤren an folgende Zoͤlle, als: 11“ Se maschls Deutsche⸗ Spanische und Mittelländische Weine, Fassern, 15 Cents pro Gallon, ausgenommen rothe Fran⸗ scheund Spanische Weine, die nur 10 Cents pro Gal⸗ 2 le diefe Weine in Flaschen so wie die sicilianischen und en hier nicht benannten Weine in Flaschen, Kisten

Art, staͤhlernen Ellenmaaßen und Waagschaalen, Geisfuͤßen,

„Von Fußmatten 15 Cents pro ard.

Von rohem Hanf 45 Dollars bis zum 30. 1829; von der Zeit an aber jaͤhrlich immer 5 mehr, bis zu 60 Dollars pro Ton. Von baumwe Sacktuch 4 ½ Cents pro Yard bis zum 30. Jun⸗ und dann 5 Cents. 8

Von rohem Flachs 35 Dollars pr. Ton bis zum 390 1829 und dann jaͤhrlich immer 5 Dollars mehr bics Dollars pr. Ton.

Von Segeltuch 9 Cents pr. ¶MYard und mehr bis zu 12 Cents pr. VYard. 882

Von Zucker⸗Syrup 10 Cents pr. Gallon. .

Von jeder Gattung von destillirtem Spiritus 15 Cal Gallon als Zuschlag zu dem jetzigen Zoll.

Von allen Seidenwaaren, oder zum Theil aus Seide hend, die von jenseiks des Caps der guten Hoffnung men, 30 pCt. vom Werth; vom 30. Juni 1809 an⸗ mehr; alle andere zahlen 20 pCt. vom Werth.

Von Indigo ein vermehrter Zoll von 5 Cents pr.] vom 30. Juni 1829 an bis zum 30. Juni 1830, und von 10 Cents jaͤhrlich bis zu 50 Cents.

Vom 30. Juni 1828 an hoͤrt der Ruͤckzoll auf die A

aller, in den Vereinigten Staaten aus Zucker⸗Syruy

lirter Brandtweine auf; auch wird auf Segeltuch

Ruͤckzoll gezahlt werden, wenn nicht wenigstens 508G

auf einmal in einem Schiffe versandt worden.

3) Nach dem 30. Juni 1828 soll Fensterglas im

haͤltniß von 10 zu 15 Zoll Groͤße 5 Dollars fuͤr 100 U

zahlen; ungeschnittenes Fensterglas in Scheiben,

Faͤssern, 30 Cents pro Gallon mit Zuschlag des Zolles die Flaschen. Peres und Madeiraweine in Flaschen, oder Faͤssern 50 Cents pro Gallon mit Zuschlag des s fuͤr die Flaschen.

da ene, Fie ach 8g 1,9 e lieg ahlen den n Zoll. d Füt- h Harh ebe Weine wird ein Ruͤckzoll bewilligt, bestehenden Ruͤckzoll⸗Gesetzen gemaͤß.

1I1

Nachstehendes ist der (Eingangs erwaͤhnte) Auszug aus Schreiben aus Neu⸗York. j

Es war in der Sperre des letzten Krieges mit England, bis 1815, daß das Manufaktur⸗System in den Ver⸗ gten Staaten zuerst Wurzel schlug. iode auf der Ba Mone rrichter 1 ments stuͤrzten bei dem Eintritt des freien Verkehrs groͤß⸗ heils wieder zusammen, und diejenigen, welche mit gro⸗ Anstrengung sich noch schwebend erhielten, bestuͤrmten Kongreß mit Petitionen, um einen beschuͤtzenden Tarif. Tarif von 1816 erfolgte; man fand indeß bald, dies sey hnicht genug, und nach wiederholten vergeblichen Ver⸗ en, die den heftigsten Widerstand bei den suͤdlichen Staa⸗ der Union fanden, ging endlich der Tarif von 1824 mit Saͤtzen von 25 bis 33 ½ pCt., mit einer geringen Stim⸗ Mehrheit im Kongresse durch.

Es Faeen bierdurch insbesondere die Baumwoll⸗Fabriken ordinaire Sorten, bis zu dem Werthe von 25 Cents pro Dard und darunter, bevortheilt, welche sich denn auch so

jaͤhrlich;

an Bett⸗ und Leibwaͤsche, I1“

lkes von nahe an 12 Millionen,

r Allgemeinen Preußischen S

dete Fabrikate werden eben so hoch geschaͤtzt, als waͤren

Staats⸗Secretair ist beauftragt, die zweckmaͤßigsten

alten Einfuhr⸗Zoͤlle auf Weine auf, und letztere zahten

dem 1. Januar 1829 noch im Zoll⸗

Die waͤhrend jener sis des Monopols errichteten Fabrik⸗Eta⸗

ell verbreiteten, daß sie schon jetzt das ganze Beduͤrfniß eines

26 a N r. 214.

.

1. 9 2 2 ts⸗Zeitung

und andern haͤuslichen Gebrauch jeder Art befriedigen, so daß die Einfuhr an fremden Leinen zum eigenen Verbrauch bis zum Unbedeutenden herabgesunken ist. Die Tuch⸗Fabriken dage⸗ gen, unter einem Schutze von 33 ¼ pCt. und in einem un⸗ gleich schwierigeren Manufaktur⸗Zweige, befanden sich in einer weniger vortheilhaften Lage und blickten mit Neid auf ihre gluͤcklichern Nachbarn. Seit 3 Jahren schon wurden daher fortdauernd Versuche gemacht, ihnen ein aͤhnliches Mo⸗ nopol wie den Baumwoll⸗Fabriken zuzuwenden, jedoch ver⸗ geblich, bis man im vorigen Sommer, unterstuͤtzt von dem General⸗Gouvernement, die Sache von Neuem, mit allen zu Gebote stehenden Huͤlfsmitteln, wieder aufnahm, und zu Harrisburg in Pensilvanien eine Versammlung von nahe an 100 Manufacturisten und Agriculturisten zu Stande brachte, deren Resolutionen dem diesjaͤhrigen so eben been⸗ digten Congresse in der Form einer Petition vorgelegt wurden. Wenn man urspruͤnglich nur ein erweitertes Monopol fuͤr die Baumwoll⸗Fabrikanten, fuͤr alle Stoffe bis zu dem Werth von 30 Cents pro Yard und darunter, und ein aͤhnliches Monopol fuͤr die Wollen⸗Manufacturisten, im Auge gehabt hatte, und die mittelbare Bevortheilung der Schaafzuͤchter, als eine natuͤrliche Folge hieraus sehr beredt darstellte; so uͤberzeugte man sich doch bald, daß eine solche isolirte Maaß⸗ regel niemals durchzusetzen seyn wuͤrde, sondern daß man sich entschließen muͤsse, andere Interessen zu Huͤlfe zu rufen und den Gewinn zu theilen, den man lieber fuͤr sich allein behal⸗ ten haͤtte. 1

Dies ist die einfache Erklaͤrung des neuen Tarifs, der sich auf solche Weise uͤber alle Hauptzweige der innern In⸗ dustrie verbreitet hat. Um die Hauptsache zu retten, hat man sich entschließen muͤssen, wo moͤglich jeden der Unions⸗ theile, wenn auch hin und wieder nur scheinbar, zu protegi⸗ ren. Die Tarif⸗Discussion gewann hierdurch in der That

das Ansehen einer allgemeinen Austheilung von Protectionen, in der jeder sich beeilte, seine Praͤtensionen auf s Beste geltend zu machen, von den heftigsten Debatten der Repraͤsentanten der verschiedenen Staaten an, bis zu den Petitionen der Herren Merchant⸗-tailors, Master⸗tailors und Journey⸗men⸗tailors, und Regenschirmmachern in den großen Staͤdten herab. Das erste und schwerste Opfer, welches die Woll⸗Fabri⸗ kanten zu bringen hatten, war die hoͤhere Besteuerung der fremden rohen Wolle, weil ohne eine solche, die Stimmen der Repraͤsentanten von den Agrikultur⸗Staaten, insbeson⸗ dere von New⸗York und Pensilvanien nicht zu gewinnen waren. Der gegenwaͤrtige Zoll von 4 Cts. pro Pfund, neben einer Procent⸗Abgabe die bis zu 508 steigen soll, ist als ein gaͤnz⸗ liches Verbot aller fremden Wolle anzusehen, wovon bisher die groͤbste und feinste Sorte, erstere von Buenos⸗Ayres, Peru und der Levante, die letztere von England und burg eingefuͤhrt wurde. Die Erfahrung kann erst lehren, in welchem Maaße hievon die Landbauer vortheilen werden. Die Mannfacturisten duͤrften durch den neuen Tarif fuͤr diejenigen Tuchwaaren, die zwischen den fixirten Werthsaͤtzen von resp. 50 Cents, 1 Dollar, 2 Dollars 50 Cents und 4 Dollar pro Yard liegen, und hiernach mit 60 bis 150 pCt. belegt sind, ein gäͤnzliches Monopol, und selbst fuͤr diejenigen Tuchsorten gerade zu jenen Werthsaͤtzen und uͤber 4 Dollars, die mit 45 bis 50 pCt. belegt sind, eine be⸗ traͤchtliche Verminderung der bisherigen Einfuhr zu erwar⸗ ten haben. Diejenigen fremden Tuche, die sich schon jetzt im Lande befinden, werden sich hiernach, durch die zu erwarten⸗ den hoͤhern Preise wahrscheinlich gut verkaufen lassen.

Die Besteuerung der rohen Wolle war indeß noch nicht hinreichend, eine Majoritaͤt fuͤr die Wollen⸗Fabrikanten zu sichern, und man sahe sich genoͤthigt, noch andere Reit⸗ mittel hinzuzufuͤgen, und zwar die hoͤhere Besteuerung des fremden Roh⸗Eisens, grober Eisenwaaren (dies wird auf den bisherigen Absatz der Europaͤischen Fabrikate in diesen Sor⸗ ten nachtheilig einwirken, weniger auf den in Stahl, da bis jetzt keine einzige Stahl⸗Fabrik in den Vereinigten Staaten existirt, und alle bisherigen Versuche vergeblich gewesen sind) Stahl, Glas und Brandwein zum Besten von New⸗York, Pensilvanien, Ohio, New⸗Jersey, Maryland, und des Hanfs, Flachses, Segeltuchs, Baumwoll⸗Packtuchs zum Besten von Kentucky. So viel man schon jetzt sehen kann, werden die Landbauer hierbei die Betrogenen seyn, indem der Fabrikant, wenn eine Preis⸗Erhoͤhung der rohen Wolle und anderer rohen Stoffe uͤberhaupt erfoigen sollte, ihnen diese im Preise

8 8 1u“ 11u 82 .

2 Eö“ .“ 4 8

1“