1828 / 225 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

eͤeoͤnnen woͤchentlich 2 bis 3 Pfd. Sterling (18 bis

nomen war, als es sich der groͤßte Ungluͤcks⸗Prophezeier nur buͤnschen kann.

xees zum Jahre 1800 fuͤhrten die Amerikaner jaͤhrlich nur 2,735,090 Pfund Thee aus China aus. Seit dem letzten Kriege mit England und in den ersten drei Jahren der erneuerten Handelsverbindungen mit China fuͤhrten die Vereinigten Staaten jaͤhrlich 8,607,137 Pfund aus; in den Jahren 1824 und 1825 sogar bis 13,314,449 Pfund. Aus dieser kurzen Uebersicht steht man, daß der Handel Amerika's mit China, nur fuͤr den Thee, in 25 Jahren um 387 pCt. gestiegen ist; waͤhrend der Handel der Ostindi⸗ schen Compagnie in demselben Zeitraum nur um 23 pCt. sich vermehrt hat. Mit Ausnahme von Groß⸗Britanien und Canada hat die Ostindische Compagnie keinen Markt⸗ platz fuͤr die Chinesischen Producte; die Amerikaner hinge⸗ gen ziehen vom ganzen Continent Europa’'s und von Suͤd⸗ Amerika bis zu den Philippinen und Sandwich⸗Inseln Gewinn. In den letztgenannten drei Laͤndern dehnt sich ihr Handel mit jedem Jahre weiter aus, so daß er im Jahre 1825 sich auf 229,505 Pfund Sterling belief.

Im Jahre 1805 betrug der Werth der Einfuhr der Vereinigten Staaten in China 740,795 Pfund Sterling; im Jahr 1825 berechnete man ihn auf 1,620,060 Pfund Sterling. Rechnet man dazu die Ausfuhr mit 1,823,442 Pfund Sterl., so betraͤgt ihr gesammter Handel mit China die bedeutende Totalsumme von 3,443,502 Pfd. Sterl.

Der Ausfuhr-Handel der Ostindischen Compagnie von Europa nach China war lange stationair. In den sechs Jahren bis gegen 1820 betrug er jaͤhrlich 1,491, 163 Pfd. Sterl. Die jährliche Ausfuhr von den Indischen Besitzun⸗ gen nach China betrug in demselben Zeitraum 368,521 Pfd. Sterl. Das Ganze betraͤgt also 1,859,694 Pfd. Sterl.

Die Ausfuhr aus China kann ungefaͤhr eben so hoch berechnet werden, und wuͤrde fuͤr den Handel der Ostindischen Compagnie mit China die Gesammt⸗Summe von 3,719,388 Pfd. Sterl. ergeben.

Nach Briefen aus Havana ward am 6. Juli ein Spa⸗ nischer Schooner mit 405 Sklaven eingesandt, welcher sich einer Englischen Kriegs⸗Schaluppe zwischen hier und Matan⸗ zas bemaͤchtigt hatte. Zwei andern Sklaven⸗Schiffen gelang es zu entkommen. Die Nord⸗Amerikanische Kriegs⸗Schaluppe Natchez, Capt. Budd ist in Verfolgung der Kaper begriffen, die sich eines nach Philadelphia gehoͤrenden Schooners und einer unbekannten Brigg bemaͤchtigt hatten.

Die Times enthaͤlt folgenden Auszug aus einem Briefe von Van Diemens Land vom 28. Maͤrz:

Ich freue mich, Ihnen sagen zu koͤnnen, daß die Land⸗ streicher, die so vielen Schaden im Lande verbreiteten, seit einigen Monaten schon eingefangen und hingerichtet worden sind. Das von dem Gouverneur angenommene Polizei⸗Sy⸗ stem, und starke im Innern vertheilte Militair-Posten wer— den hoffentlich diesem Unwesen den Todesstreich gegeben ha⸗ ben. Das Schaafstehlen wird indessen noch stark getrieben, woruͤber man sich der geringen Bevoͤlkerung wegen und be⸗ sonders in den Bergen, eben nicht wundern darf. Mehrere der beruͤchtigtsten Schaafdiebe haben im Laufe von 2 Jahren ihr Leben am Galgen beschlossen. Was unsern Ackerbau be⸗ trifft, so haͤtten wir uns nicht zu beklagen, wenn wir nur bessern Absatz fuͤr unser Getreide und Fleisch haͤtten. Da unsere Colonie aber nur aus 17,000 Menschen besteht und wir 450,000 Schaafe und 40,000 Stuͤck Rindvieh besitzen, so laͤßt sich leicht begreifen, daß es schwer seyn muß, Schaafe und Rindvieh los zu werden. Beide Gegenstaͤnde haben in⸗ nerhalb 3 Jahren gegen 40 pCt. in ihrem Werth verloren. Da sich fast Alles mit Ackerbau beschaͤftigt, so sind die Maͤrkte mit Getreide und Vieh uͤberschwemmt, und werden es wohl noch Jahre lang bleiben. Die weiblichen Verbre⸗ cher, die sich hier verheiratheten, sind nicht sehr fruchtbar ge⸗ wesen; nach einer gemachten Berechnung kam auf 15 dieser Weiber nur 1 Kind. Die Bevoͤlkerung kann mithin nur durch die freien Ansiedler zunehmen. Da wir einen trock⸗ nen Fruͤhling und Sommer hatten, so war unsere Erndte schlecht, und der Weizen, der voriges Jahr 3 ½ à 4 Fhillinge der Bushel kostete, gilt jetzt 7 Shillinge. Viele Paͤchter koͤnnen fuͤr ihr Getreide kein baares Geld bekommen, und sind genoͤthigt, es gegen Thee, Zucker und andere in der Haushaltung noͤthige Artikel zu vertauschen und die Kaufleute moͤgen dann das Getreide ausfuͤhren, so gut sie koͤnnen. Indessen können diejenigen, die ein kleines Capital besitzen und fleißig und maͤßig sind, sehr gut leben, besonders wenn sie nahe an Wasserverbindungen wohnen. Mechaniker werden sehr theuer bezahlt. Tischler, Grobschmiede, Schuster und Schneider 22 Rthlr.) verdienen; sie arbeiten nur 4 oder 5 Tage und bringen die

uͤbrigen in den Trinkhaͤusern zu. Kleidungsstuͤcke sind! theuer, und werden unglaublich viel und schnell verbran was der harten Arbeit zuzuschreiben seyn moͤchte, der Menschen in einem neuen Lande sich zu unterziehen gezwun sind. Weite Beinkleider, die in Glasgow 9 ½¾ Shillinge steten, sah ich hier zu 25 Shillinge verkaufen, und so sind Verhaͤltniß die Preise anderer Artikel. Nach Aetenst

welche die Hobart Town Gazette bekannt machte, verbran

diese Colonie allein an Englischen Waaren jaͤhrlich fuͤr als 120,000 Pfd. Sterl. In Verhaͤltniß zu unserer B kerung ist die Masse der verbrauchten Waaren sehr betiu lich, und groͤßer als bei irgend einem Volke in Curopa. Spanien.

Madrid, 7. Aug. Se. Maj. der Koͤnig treffen der Koͤnigin Maj. und der Koͤnigl. Familie den llten ein; den 12ten wird in allen Pfarrkirchen ein feierliches Deum gesungen werden, und ist fuͤr denselben Tag 9ů=. kuß angesagt, so wie große Gala bei Hofe, den 183ten 14ten halbe Gala und Illumination vier Naͤchte hinde und ist dem, im heutigen Diario enthaltenen Befehl zust allen Bewohnern von Madrid anbefohlen, das Aeußere Haͤuser, die Balkon's ꝛc. mit Teppichen, seidenen Stofe auszuschmuͤcken. Alle in denjenigen Straßen belegene ser, welche der Koͤnig in dem dazu bestimmten Triumy gen durchziehen wird, sind, obrigkeitlichem Befehl zufe von den Eigenthuͤmern derselben und auf deren Kosten gemalt werden. Den Individuen aus den niedern Ke ist erlaubt worden, den 11ten, 12ten, 13ten und 14ten i Straßen mit Begleitung von Tambourins und andern lichen Instrumenten zu tanzen.

Zu Anfang dieses Monats haben die Kriegah Goeletten Andaluza und Diligente den Befehl erhaltn, Cadix auszulaufen und an der Spanischen Kuͤste, besen an den Vorgebirgen San Vicente und Santa Mu kreuzen.

Morgen trifft das iste

triff Regiment Garde zu zi Barcelona hier ein. 1““

Paohr eu ga8. 11u Die Hamburger Boͤrsenhalle enthaͤlt nachstehen. tenstuͤck, welches wir mit dem Bemerken mittheilem t den bis jetzt hier eingegangenen Londoner Blaͤtten keine Meldung geschieht. der Bevollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Kaisers vong silien wider die an ihm veruͤbte Usurpation der K. Portugals.

Als wir am 24. Mai d. J. einen foͤrmlichen Prat die Portugiesische Nation richteten: 1) wider alle Velukz der Erbrechte Sr. besagten Kaiserl. Maj. und Ihrer 2 Tochter; 2) wider die Abschaffung der, von diesem M. chen frei octroirten und gesetzlich eingefuͤhrten Institut in Portugal; 3) wider die gesetzwidrige und hintm Einberufung der alten Stände dieses Koͤnigreiches,! durch sehr lange Verjaäͤhrung und in Folge oberwaͤhntn stitutionen zu seyn aufgehoͤrt hatten: da naͤhrten wit die schmeichelnde Hoffnung, daß der schreckliche Frevll von jene Handlungen das Vorspiel gewesen, nicht in lung gehen wuͤrde und haͤtten gerne geglaubt, daß die hende Stellung, welche die, in Lissabon residirenden M. der auswaͤrtigen Hoͤfe genommen, so wie die Bestret eines Theils des braven Portugiesischen Heeres, die Anst der meineidigen und rebellischen Faction hemmen ul Vollendung einer Usurpation wuͤrden hindern koͤnnen, fruchtbar an Ungluͤck werden mußte und die den gehl Grundsatz der Legitimitaͤt in Europa antastete. Alet Herzen, die den Verrath und Meineid verabscheuen, dieselben Hoffnungen; allein weder die Vorstellungen de

dem Gluͤcke Portugals am meisten betheiligten Maͤchte,

der edle Widerstand, welchen in jenem Koͤnigreiche die g der Legitimitaͤt und alle, welche die Heiligkeit der Eide

schaͤtzen, geleistet, haben der Wuth einer Faction einen.

anlegen koͤnnen, die unwiderruflich entschlossen war, Verbrechen der Usurpation, welches sie im Sinne trug vervollstaͤndigen.

Durch Volksgeschrei, gewaltsame Absetzungen, zeal Einkerkerungen, empoͤrende Proscriptionen, Verleitungen heimliche Umtriebe, so wie durch jede Art gehaͤssigen verworfener Mittel, hat sich die Faction den Weg gel der sie zu dem strafbaren Ziele, das sie sich vorgesezt ren mußte; und ihr Lauf war so rasch, daß das Wes Usurpation bald zu Stande kam, zum Aergerniß fiür Maͤchte Europa's, die es im Voraus mit foͤrmlichem

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gemeinen

Am 23. Juni d. J. sah man in Lissabon die sich so nenden drei Staͤnde des Koͤnigreichs sich installiren, die in der That nur eine Versammlung von Gesellen jener ßlichen Factionen waren; und nachdem alles lange vor⸗ zu dieser aͤrgerlichen Ceremonie vorbereitet gewesen, sing damit an, sogleich die Frage in Vorschlag zu bringen: die Krone Portugals beim Ableben Sr. Majestaͤt des igs Johanns VI. auf seinen aͤltesten Sohn, den Kaiser Brasilien und Kronprinzen von Portugal, oder auf sei⸗ uͤngsten Sohn, den Infanten Dom Miguel, uͤberge⸗ solle?“*) Auf diesen Vorschlag folgte die Ablesung erbaͤrmlichen und hinterlistigen Anrede fuͤr die Nach⸗ „Rechte Sr. Hoheit auf jene Krone und wider die Kaisers unsers Durchlauchtigen Herrn, den man sich rfing, als einen auslaͤndischen Fuͤrsten vorzustellen, wel⸗ seines Erstgeburtsrechtes durch seine Gelangung auf den on von Brasilien vor dem Tode seines Vaters verlustig orden sey. . In diesem Gerichte der Ungerechtigkeit und der Usur⸗ on erhob niemand die Stimme fuͤr die Sache der Legiti⸗ t, die die Sache Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien Koͤnigs von Portugal ist. Diese ehrenvolle Vertheidi⸗ ggebuͤhrte von Rechtswegen dem Procurator der Krone; mer wurde nicht eingeladen, dieses ehrenvolle Amt zu chten, was beweiset, daß er nicht unter den Schuldge⸗ gewesen.

Die Einstimmigkeit war demnach unter den Verschwo⸗

n, die sich mit dem, ihnen nicht zustehenden Titel der Staͤnde schmuͤckten, so groß, daß sie in derselben Siz⸗ die Frage haͤtten entscheiden koͤnnen; allein um der tugiesischen und allen Nationen in beiden Welten desto zu imponiren, zogen sie es vor, es erst nach einer illu⸗ en Berathschlagung von mehreren Tagen zu thun, legten wirklich am 28. Juni dem Haupte der, in Lissa⸗ eingefuͤhrten illegitimen Regierung das Ergebniß ihres ssigen Anschlages, d. h. ihre verbrecherischen und ein⸗ nigen Wuͤnsche fuͤr die Usurpation, die sie zu sanctio⸗ berufen worden waren, vor; welche auch leider! am uli d. J. in Lissabon zur Vollendung kam, einem , dessen Gedaͤchtniß stets beweinenswerth in den Jahr— ern Portugals bleiben wird, durch die unheilvollen en, welche dieses schlimme Ereigniß unfehlbar herbeifuͤh⸗ wird. Betrogen in unsrer Erwartung, finden wir uns jetzt r der gebieterischen und schmerzlichen Nothwendigkeit, den Nationen beider Hemisphaͤren die ganze Treulosig⸗ der oberwaͤhnten Handlungen, so wie die Falschheit der nde aufzudecken, welche wider die unbestreitbaren und kannten Rechte unsres Durchl. Herrn, des Kaisers von silien und Kronprinzen von Portugal, auf die Krone s5 Koͤnigreiches im Augenblicke des Ablebens des Koͤnigs s6 Vaters, vorgebracht worden. Wir wissen (und alle Staatsrechtslehrer erklaͤren es so), bei Erloͤschung der directen und legitimen Linie einer

kerenden Dynastie und wenn sich in den Collateral⸗Linien

rere Praͤtendenten auf die Nachfolge zu der erledigten ne darstellen, deren persoͤnliche Anspruͤche zweifelhaft es den hoͤhern Behoͤrden des Staats zusteht, diese wich⸗ National⸗Frage zu entscheiden, und die Geschichte Por⸗ ls selbst liefert uns davon zwei Beispiele: das eine beim

se des Koͤnigs Dom Ferdinand und das andere in dem

enblicke, wo die Portugiesische Nation, das unleidliche Spaniens abschuͤttelnd, das Durchl. Haus Braganga den Thron setzte.

Da aber eine solche Frage nicht stattfinden kann, wo

Kron⸗Nachfolge durch das Erstgeburtsrecht eintritt (und

ist der Fall Portugals in Beziehung auf Se. Maj. den er von Brasilien, aͤltesten Sohn Sr. Maj. des Koͤnigs

dann VI., der uͤberdem von seinem Vater selbst und von (Maͤchten Europas in der Eigenschaft als Kronprinz

Portugal vor und nach der Theilung, die durch einen

lichen Tractat der Portugiesischen Krone zwischen Ihren gten Majestaͤten geschehen ist, anerkannt worden), so iten die Erbrechte unsres Durchl. Hrn. auf Anlaß des

bens des Koͤnigs seines Vaters nicht in Zweifel gezo⸗ werden und wurden es auch nicht.

*) Soll wohl heißen: haͤtte uͤbergele! sollen.

ßischen

1“ Staats⸗

EFhe auch nur die traurige Nachricht von der Eroͤffnung dieser kostbaren Nachfolge in Rio⸗Janeiro eingegangen war, waren Se. Kaiserl. Maj. schon als Koͤnig von Portugal proclamirt und unverzuͤglich in dieser Eigenschaft von allen Souverainen und Regierungen Europa's anerkannt worden. Diese Proclamirung und diese Anerkennung bilden, aus freiem Triebe und in aller Form geschehen, einen so unum⸗ stoͤßlichen und feierlichen Beweis der Legitimitaͤt der Erb⸗An⸗ spruͤche Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien auf die Krone Portugals, daß wir uns begnuͤgen koͤnnten, nur diesen der usurpatorischen Faction entgegen zu stellen, die sich unter⸗ fangen hat, der einhelligen Meinung der Maͤchte Europa's und der Mehrheit der Portugiesischen Nation Trotz zu bie⸗ ten. Allein wir wollen uns auf diese Anfuͤhrung nicht be⸗ schraͤnken, wir thun mehr; wir wollen diese beiden Gruͤnde bestreiten, auf welche die treulose Faction sich berufen hat, um diese unbestreitbaren Rechte anzugreifen:

„1) Den, aus einem alten Gesetze der Cortes von La⸗

mego gezogenen, das wir mit den eigenen Worten abschrei⸗ ben wollen: „Sit ita in sempiternum, quod prima filia re- gis recipiat maritum de Portugale, ut non veniat regnum ad extrancos et si cubaverit cum principe extraneo, non sit regina, quia nunquam volumus nostrum regnum ire fore Portugalibus, qui reges fecerunt sine adjutorio alieno, per suam fortitudinem.“ Durch Sinnverdrehung dieses Gesetzes (dessen Vorhanden⸗ seyn uͤberdem sehr zweifelhaft ist, wir aber gern einraͤumen wollen) nimmt die usurpatorische Faction an, daß durch Ihre Gelangung zum Throne Brasiliens Se. Kais. Maj. Ihre Eigenschaft als Portugiesischer Prinz verloren haben und da⸗ durch unfaͤhig zur Nachfolge der Krone Portugals, nach dem Ableben Ihres Vaters geworden sind. Die falsche Anwen⸗ dung des Gesetzes ist hier offenbar. Dieses Gesetz verbietet den Koͤniginnen Portugals, einen, der Geburt nach, fremden Fuͤrsten zu heirathen, hindert aber nicht, daß Portugiesische Prinzen die Krone eines andern Staats erwerben, noch daß sie in der Krone Portugals succediren koͤnnen, nachdem sie eine andere Souverainitaͤt an sich gebracht; und die Ge⸗ schichte Portugals giebt selbst den Beweis. Koͤnig Dom Alphons III., der Portugiesischer Prinz und Besitzer der Grafschaft Bologna war, folgte auf seinen Bruder Koͤnig Sancho II., indem er die Souverainitaͤt uͤber Bologna beibe⸗ hielt. Koͤnig Alphons V. trug neben der Krone Portugals die von Castilien und Leon. Und Koͤnig Emanuel vereinigte auf seinem Haupte die Kronen Portugals, Castiliens, Leons und Arragoniens. Und da dieses Gesetz fruͤher nicht den Grafen von Bologna, Dom Alphons, von der Kron⸗Nachfolge Portu⸗ gals ausgeschlossen hat, konnte es eben so wenig jetzt Se. Maj. den Kaiser von Brasilien und Koͤnig von Portugal von dieser selbigen Erbfolge ausschließen.

„2) Den, aus einem spaͤterhin am 12. Sept. 1642 vom Koͤnige Johann IV. auf Verlangen der drei Staͤnde und zur Ratification des Gesetzes von Lamego erlassenen Gesetze. Es heißt in diesem zweiten Gesetze: Daß der Kron⸗Nach⸗ folger ein in Portugal geborner Prinz seyn soll, und kein Prinz, der von Geburt ein Auslaͤnder ist, wie naher Ver⸗ wandter des Koͤnigs er auch sey, ihm jemals solle succediren koͤnnen.“

Da nun diese Ausschließung einzig die, in einem frem⸗ den Lande gebornen Prinzen trifft, so ist es klar, daß sie nicht auf Se. Kaiserliche Majestaͤt angewandt werden kann, die in Portugal geboren sind. Da uͤberdem weder in dem einen noch dem andern Gesetze der Fall der Theilung der Krone der Portugiesischen Monarchie durch feierliche Ueber⸗ einkunft zwischen dem Koͤnige und dessen legitimen Erben und Nachfvlger vorausgesehen worden (was zum erstenmale in Portugal zwischen Sr. Majestaͤt dem Koͤnige Johann VI. und seinem aͤltesten Sohne Dom Poedro eingetreten ist), so koͤnnen, wir wiederholen es, diese Gesetze in dem vorliegen⸗ den Falle keine Anwendung finden. Bei der Ratification des Tractats vom 29. August 1825, durch welchen jene Thei⸗ lung bewirkt worden, promulgirten Se. Majestaͤt der Koͤnig Johann VI am 15. November 1825, ein Gesetz und immer⸗ waͤhrendes Edict, worin Sie ihren aͤltesten Sohn, den Kai⸗ ser von Brasilien, in dessen Eigenschaft als Kronprinz von Portugal anerkennen und ausdruͤcklich alle Gesetze, Herkom⸗ men, Reglemente und Beschluͤsse der Cortes, die dieser Ge⸗ setz⸗Bestimmung entgegen seyn moͤchten, widerrufen. Fuͤr

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