1. Die Schul⸗Einrichtung betreffend. 3z3Zum Unterricht und Erziehung in der Schul⸗Anstalt koͤnnen nicht mehr als hoͤchstens 6 der Eleven angenommen werden. Außer dem Unterricht erhalten solche von der Stif⸗ tung Wohnung, Kost, Waͤsche, Feuerung, Licht und Aufwar⸗
tung, so wie besondere Pflege in Krankheitsfaͤllen, wofuͤr im
Z“ jährlich 200 Rbthl. Silber (etwa 150 Rthlr. Pr. C.)
entrichtet werden. In der Regel sollen alle Eleven
bezahlen, doch sind einige Freistellen fuͤr Soͤhne unvermoͤ⸗ gender Beamten und sonstiger wuͤrdiger Staatsdiener be⸗ stimmt, woruͤber sich der Koͤnig die Disposition selbst vorbehaͤlt.
Die von der Direktion angenommenen Eleven muͤssen die im Re⸗
gglement naͤher bestimmte Waͤsche, Leinenzeug und Kleidungsstuͤcke
mitbringen, und solche waͤhrend ihres Anfenthalts in der Stif⸗ tung in gehoͤrigem Stande erhalten. Zur Aufnahme in die Schul⸗Anstalt wird indeß erfordert, daß der Eintretende sein 10tes Lebens⸗Jahr zuruͤckgelegt habe und nicht uͤber 16 Jahr alt sey, daß er fertig Daͤnisch und Lateinisch geschriebene und gedruckte Schrift lese, die Daͤnische Sprache ohne bedeutende orthographische Fehler zu schreiben verstehe, die vier Spezies rechne, von unbescholtener moralischer Auffuͤhrung sey, und keinen bedeutenden koͤrperlichen Schaden an sich trage. Nach vorgaͤngiger Pruͤfung wird dem Eleven die Klasse angewie⸗ sen, worin er aufzunehmen ist. —
Die Schule hat 4 Klassen, jede Klasse dauert gemein⸗ lich 2 Jahr, so daß also die ganze Schulzeit durch alle Klas⸗ sen in der Regel sich auf 8 Jahr erstreckt. Außerordentli⸗ cher Fleiß und Fortschritte koͤnnen hierbei jedoch eine Abkuͤr⸗ zung bewirken.
In der Schule wird in Sprachen: Daͤnisch, Latein, Griechisch, Franzoͤsisch, Deutsch, und Englisch gelehrt und geüͤbt — in Wissenschaften: Religion und Moral, Geo⸗ graphie, Geschichte, Mathematik und Naturgeschichte. Auch wird in den verschiedenen Zweigen der Gymnastik, so wie im Zeichnen und Musik Unterricht ertheilt. Im Hebraͤischen wird kein oͤffentlicher Unterricht gegeben, dagegen desto mehr Fleiß und Zeit auf die lebenden Sprachen, namentlich Fran⸗ zoͤsisch und Deutsch verwendet.
Nach vollendetem Schul⸗Unterricht gehen die Eleven zur academischen Anstalt uͤber; doch nur nach desfalls bestandener Pruͤfung.
2 8 2) Die academische Lehr⸗Anstalt.
Aunuf der Academie werden die in den Schulen angefan⸗ genen Studien in der Lateinischen und Griechischen Philo⸗ logie, der Geschichte, Natur⸗Geschichte, der Daͤnischen, Fran⸗ zoͤsischen, Englischen und Deutschen Literatur fortgesetzt; wozu dann noch theoretische und praktische Philosophie, Physik und Astronomie kommen.
. Die Vorlesungen werden von dem Direktor der Acade⸗ mie und den dazu bestellten Lectoren, in 3 Semestern gehal⸗ ten, so daß der akademische Cursus in 1 ½ Jahr beendigt werden kann; — die Vorlesungen zu dem Beamten⸗Examen bleiben indeß den Universitaͤten zu Kiel und Kopenhagen vor⸗ behalten. Wer von der Soroe⸗Akademie sich zu einer der
gedachten Universitaͤten begeben will, muß sich desh alb zuvoͤr⸗
derst der philosophischen Pruͤfung in Soroe unterwerfen; diese geschieht oͤffentlich in Gegenwart saäͤmmtlicher Lehrer und sonstiger Zuhoͤrer.
Waͤhrend des akademischen Cursus werden die Akademi⸗
sten gleichzeitig zu den ihrem Alter angemessenen gymnasti⸗
schen Uebungen angefuͤhrt, als da sind: Reiten, Fechten u.
dgl. m.; eben so werden die in den Schulen begonnenen
Uebungen im Zeichnen und der Musik fortgesetzt, wenn sich
Anlage oder Lust dazu bei ihnen zeigt. 1
. Ein Hofmeister oder eigner Bediente wird auf der Aka⸗
demie eben so wenig als in den Schulen gestattet.
1 38,389” Akademisten bezahlen gleichfalls 200 Rbthl. Silb.
3) Das praktische Institut fuͤr Ackerbau und Forstwesen.
Sobald die Umstaͤnde es erlauben, soll das mit der Aka⸗ demie verbundene praktische Institut fuͤr Ackerbau und Forst⸗
wesen in Gang gesetzt werden; die Haupt⸗Tendenz desselben
ist die Praxis, doch sollen auch die erforderlichen theoretischen
werden.
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Zu diesem Institute sollen vornehmlich D. zugelassen werden, welche nach ihrem zu Soroe b Schul⸗ und akademischen Cursus sich auf den Ackerz das Forstwesen legen wollen. Da indeß deren Anzae licherweise nur gering seyn duͤrfte, so soll das Insti gegen Bezahlung von Auswaͤrtigen benutzt werden wenn sie die noͤthigen Vorkenntnisse dazu besitzen. 1 4) Die akademische Disciplin. Ueber die von den Akademisten waͤhrend ihres halts in der Anstalt zu beachtenden Verpflichtungen,; dieselben bei ihrem Eintritt gedruckte Anweisungen. tretung dieser Vorschriften und sonstige Vergehungen vom akademischen Rath, der aus dem Director u saͤmmtlichen Lectoren besteht, untersucht, geruͤgt und Die Strafen destehen in privater und oͤffentlicher weisung und Geldbußen von 2 bis 20 Rbthl. Silbe che der Akademie anheim fallen. Bei groͤberen Ve kann der Rath auf Verweisung von der Akademie er woruͤber indeß jedesmal berichtet, und die Koͤnigliche tigung eingeholt werden muß.
Zu den Unterrichts⸗Anstalten zu Soroe haben i nicht nur adliche, sondern auch nichtadliche, rechte Buͤrger⸗Kinder ohne Unterschied Zugang.
Die bei der Academie angestellten Lehrer und sind von gewissen oͤffentlichen Abgaben und persoͤnlich sten frei, und ist der Stiftung zugleich Stempelpapi heit bewilligt. Sie hat ferner ihr eignes Siegel, einen von der aufgehenden Sonne beleuchteten Phoͤn stellt mit dem Motto: Redivivus luce nova. Uebe Schilde befindet sich der Koͤnigl. Namenszug mit der schrift: D. G. Rex Daniae, Vand. et. Goth. Restaurate demieae Soranae.
Koͤnigliche Schauspiele. Dienstag, 2. September. Im Opernhause: große Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz; frei bes nach: La Clemenza di Tito. Musik von Mozart. Fink, vom K. K. Hof⸗Opern⸗Theater zu Wien, als Gastrolle.)
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Kͤni gsstaͤdtsches Theater. Dienstag, 2. September. Zum Erstenmale wled Elodie, oder: Der Klausner auf dem wuͤsten Berge. in 3 Akten; Musik vom Ritter Caraffa. Zu dieser Vorstellung finden die hoͤheren Opernprei
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Berliner Börse. 9 8 1“
hDen 1. Sept. 1828. 1
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Tomn— — 92 ⅞ [Pomm. Pfandbr.
102 ⅞ [Kur- u. Neum. do. 102 ¼ [Schlesische do. 99 [pomm. Dom. do. 91 ½ Märk. do. do. 91 58 [Ostpr. do. do. Rückst. C. d. Emk
do. do. d. Nmk. Zins-Sch. d. Kmk. dito d. Nmk. Holl. vollw. Duc. Friedrichsd'or .
Disconto
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Bo. Ob. incl. Litt. H Kurm. Ob. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berlin. Stadt-Ob. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. de. in-Th. Z. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf.
103¾ 102 ½
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103 91 4 101½ 31³ 96 ¾ 95 ½⅔ 100 ⅔ 96 ¾
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Aus wartige Börsen. L 2
ondon, 23. Augut. 2 EE1“ 8 89 1
8 1 “ Im gestrigen Blatte dieser Zeitung, in der Ge Preis⸗Tabelle, unter den Rubriken: Weizen, Rogg⸗
Wissenschaften von den Lehrern der Akademie vorgetragen
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ist uͤberall zu setzen: „Schffl.“ statt ve assur
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3procentige Rente 72 Fr. 55
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enseesshhdt. Fn
29. August. Oesterr. 58 Metalliq.
Gedruckt bei Hayn.
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NIIII6“ 94 ⅞. Bank⸗Actien 1294. Partial⸗Oblig. 123 5,. Geld.
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5procentige 107 Fr. 35 Cent. v111I1I1A1“ “
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gzetischen Messen und Nivelliren.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. eine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Ober-⸗Post⸗Di⸗ Geheimen Hofrath Goldbeck zu Memel, den Ro⸗ l[dler-Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗Laub zu verlei⸗
eruhet.
He. aönigliche Majestaͤt haben die Landraths⸗Stelle uch⸗Belzigschen Kreises, im Regierungs⸗Bezirk Pots⸗ dem Ritterguts⸗Besitzer von Tschirschky auf Glien eihen geruhet.
des Königs Majestaͤt haben dem Registrator bei dem .Hofgericht zu Greifswald, Borries, den Charakter
1X““ orlesungen, welche bei der Koͤnigl. Forst⸗Akademie zu lin, im Verlaufe des Winter⸗Halbjahres 18½ 3, vom 20. Oktober an, gehalten werden.
neyclopaͤdie der Forstwissenschaft, Herr Ober⸗Forstrath ,‚woͤchentlich 4 Stunden. 1—
aration, Derselbe, woͤchentlich 3 Stunden.
ritische Literatur⸗Geschichte, Derselbe, woͤchentlich 2
en.
aminatorium uͤber die gesammte Forstwissenschaft, Der⸗ woͤchentlich 6 Stunden.
rstliche Bodenkunde, Herr Professor Weiß, woͤchent⸗ tunden.
hysiologie der Gewaͤchse, Herr Professor Hayne, lich 3 Stunden.
emie und Physik fuͤr den Bedarf des Forstmannes,
Professor Turte, woͤchentlich 3 Stunden.
gebra und ebene Trigonometrie, Herr Professor Ide⸗
hoͤchentlich 5 Stunden. K
egelschnitte, Derselbe, woͤchentlich 4 Stunden.
bdologte, Herr Professor Lichtenstein, woͤchentlich 6
en.
brstrecht, Herr Dr. Laspeyres, woͤchentl. 4 Stunden.
rithmetik, Herr Docent Schneider, poͤchentlich 4
en.
ractische Geometrie, Herr Forst⸗Commissar Passow, tlich 6 Stunden. —
die naturwissenschaftlichen Sammlungen der Universitaͤt bei den Vortraͤgen benutzt und stehen den Studiren⸗
r Forst⸗Akademie offen. In den Ferien werden unter
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ug des Herrn Ober⸗Forstraths Pfeil practische Arbeiten
rste, im Herbste 1828, am Harze vorgenommen, der Commissarius Herr Passow ertheilt zugleich Unterricht
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Zeitungs⸗Nachrichten.
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hHaris, 27. Aug. Vorgestern, a
wurde in der Kirche zu Saint⸗Germain-⸗l'Auxerrois genannte Ludwigs⸗Messe gefeiert, worauf der Abbé t, Canonicus an der Kathedrale zu Troyes, dem Ge⸗
se gemaͤß, vor mehreren Mitgliedern der Franzoͤsischen
ie, eine Lobrede auf den heiligen Koͤnig hielt. Die niker versammelten sich demnaͤchst in großer Anzahl in gewoͤhnlichen Local, wo der bestaͤndige Secretair, Hr.
„ zuvoͤrderst einen Bericht uͤber den von Balzac ge⸗
stifteten Preis der Beredsamkeit abstattete. Sieben Schrif⸗ ten waren uͤber den Gegenstand desselben: „die Bestim⸗ mung der Fortschritte der Franzoͤsischen Sprache und Literatur seit Franz I. bis 1610,“ eingegangen und drei davon als ausgezeichnet befunden worden. Der Preis wurde den Herren Philarethes Chasles und Saint⸗ Marc Girardin, dem Herrn Mazens aber das Accessit zuer⸗ kannt. Damit ersterer nicht getheilt zu werden brauchte, setzte der Minister des Innern sofort noch einen zweiten Preis, gleichfalls eine goldene Medaille im Werthe von 1500 Fr., aus. Von den beiden gekroͤnten Preisschriften wurden hierauf nach uͤblicher Weise einige Fragmente vorgetragen. Die Academie hatte im vorigen Jahre fuͤr 1828, 1829 und 1830 drei außerordentliche Preise fuͤr Schrif⸗ ten von moralischem Nutzen vorgeschlagen; von den hieruͤber in dem laufenden Jahre eingegangenen 41 Schriften wurde indessen keine des Preises wuͤrdig befunden, und letzterer da⸗ her fuͤr das naͤchste Jahr aufs neue ausgesetzt. Den Be⸗ schluß der Sitzung machte der Praͤsident Herr Lemercier mit einem Berichte uͤber die bekannten von Hrn. v. Montyon gestifteten Tugend⸗Preise; es wurden deren im Ganzen 18 im Gesammt⸗Betrage von 16,000 Fr. vertheilt. Das ein⸗ stimmig angenommene Suͤjet des Preises der Dichtkunst fuͤr 1829 ist: „die Erfindung der Buchdrucker⸗Kunst“ und das des Preises der Beredsamkeit fuͤr 1830 „das ge⸗ schichtliche Lob des Malesherbes.“
Der Messager des Chambres bemerkt wiederholentlich, daß die Minister sich fuͤr den Widerstand, zu welchem thoͤ⸗ rigte Rathgeber die Diener der Kirche veranlaßten, durch keine Verfolgungen raͤchen, und daß die Verordnungen puͤnkt⸗ lich in Ausfuͤhrung kommen wuͤrden, denn wenn einerseits die Religion alle Ehrfurcht verdiene, so koͤnne andrerseits auch die Regierung ihren Rechten und Pflichten nichts ver⸗ geben. „Wir bemerken daher nochmals“, fuͤgt jenes Blatt hinzu, „daß eine gesetzliche Behoͤrde bloß der Gerechtigkeit, keinesweges aber der Verfolgung bedarf, um den Willen der Ungehorsamen zu beugen, und wir kennen in dem vorlie⸗ genden Falle ein Mittel die Sache durchzusetzen, ohne zu der Gensd'armerie seine Zuflucht zu nehmen. Die Verordnung vom Jahre 1814 befreite die geistlichen Secundair⸗Schulen von dem Universitaͤts⸗Regimente. Eine Gunst, die der Koͤ⸗ nig bewilligt hat, kann er aber demjenigen der ihm Trotz bietet, auch wieder entziehen; wollen daher einige von jenen Schu⸗ len sich in die Verordnungen vom 16. Juni nicht fuͤgen, so ist nichts einfacher als sie durch einen bloßen Ausspruch des Koͤnigl. Willens wieder der Universitäͤt unterzuordnen.“ Das Journal du Commerce fuͤgt diesen Betrachtungen noch hinzu, daß, um die Widerspaͤnstigen zum Gehorsam zuruͤck⸗ zufuͤhren, es nicht einmal einer neuen Koͤniglichen Verord⸗ nung beduͤrfen wuͤrde, da schon der Ste Artikel der Verord⸗ nung vom 16. Juni dazu vollkommen hinreiche. In diesem Artikel heißt es, daß diejenigen geistlichen Secundair⸗Schu⸗ len, in welchen die getroffenen Anordnungen in der festge⸗ setzten Frist nicht ausgefuͤhrt worden sind, als solche nicht ferner betrachtet werden und unter die Universttaͤt zuruͤck⸗ kehren sollen.
Mittlerweile meldet der Précurseur de Lyon, daß die Directoren des kleinen Seminariums zu l'Argentière damit umgehen, ihr Haus foͤrmlich zu verrammeln und nur der Gewalt zu weichen. „Wir wollten Anfangs,“ sagt jenes Blatt, „diesem Geruͤchte keinen Glauben beimessen; da in⸗ dessen die Zeitungen der Congregation selbst verkuͤndigen, daß dieser Weg eingeschlagen werden wuͤrde, so sieht man wohl, daß der Widerstand, zu dem man sich in l'Argentidre und den uͤbrigen geistlichen Schulen des Kirchsprengels vor⸗ bereitet, nur die theilweise Ausfuͤhrung eines allgemein an⸗ genommenen Systems ist.“
Die Quotidienne und die Gazette de France ruͤhmen
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