1828 / 241 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Schiefer⸗Daͤchern von der Regierung zu geben sey, und welche Ausnahmen auf jeden Fall statt finden muͤßten?“ Nach dem Vorbilde Berns hat sich auch in Biel, durch die gemeinnuͤtzigen Bemuͤhungen wohldenkender Männer eine Gewerbs⸗Schule gebildet, welche die Ausbreitung und Ver⸗ vollkommnung verschiedener nuͤtzlicher Gewerbsfaͤcher beab⸗ sichtigt. In wenigen Wochen hat sich diese Anstalt, die Anfangs nur 7 Zuhoͤrer zaͤhlte, so ausgedehnt, daß bereits nunmehr 48 junge Maͤnner von verschiedenen Handwerken daran Theil nehmen. Aus freiem Antriebe wird darin von drei Lehrern, unter denen zwei am Gymnasium und einer an der Buͤrgerschule angestellt sind, in der Rechnungslehre und Schreibkunst unentgeldlicher Unterricht ertheilt. Der Stadt⸗Magistrat und die Kantons⸗Regierung haben ihren Beeiifall durch thaͤtliche Unterstuͤtzung der Anstalt zu erkennen 4*“ 11X1X“

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Spanien. Eizn Schreiben aus Barcellona vom 22. Aug. (in der Quotidienne) enthaͤlt, außer mehreren bereits bekannten Nachrichten, Folgendes: Unser General⸗Capitain Graf Espana, welcher oͤfters in der ihm untergebenen Provinz umherreist, ist gestern in Barcellona eingetroffen, von wo er unverweilt nach Seu d'Urgel abgehen wird. Um ar⸗ beitslosen Menschen Beschaͤftigung geben zu koͤnnen, hat sich derselbe an Se. Maj. gewendet, und um Gewaͤhrung der erforderlichen Geldmittel zur Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Canal von Urgel gebeten. Se. Maj. haben darauf dem General⸗Capitain die fuͤr gedachten Behuf reservirten Fonds uͤberwiesen und es steht sonach zu erwarten, daß die fraglichen Arbeiten alsbald wieder anfangen werden. 1“ Nachrichten aus Griechenland.

Von dem Inhalte des (letzthin bereits kuͤrzlich erwaͤhn⸗

ten) unterm 6. (18.) Juni in Hydra erlassenen Reglements in Betreff der Fremden⸗- und Paß⸗Polizei, theilen wir aus der Griechischen Biene nachstehendes Naͤhere mit:

Um die Einwohner des Departements und die Nation uͤberhaupt gegen die Uebelstaͤnde zu sichern, die aus der Zu⸗ lassung unbekannter Fremden entstehen, werden folgende Maaßregeln vorgeschrieben;

1) Kein Fremder darf in einer Stadt des Departements

eingelassen werden, wenn er nicht mit einem ordentlichen, ganz unverfaͤlschten, Passe versehen ist. 2) Die Beamten der Gesundheits⸗Polizei sind beauftragt, die Richtigkeit des im Passe bemerkten Signalements nach der Person des Rei⸗ senden zu bestaͤtigen. 3) Jeder Reisende, der keinen verstaͤn⸗ digen Grund fuͤr seine Ankunft in den Haͤfen der Insel und den Zweck seiner Reise angeben kann, wird abgewiesen. 4) Giebt der Reisende seine Wißbegierde, ein Handelsgeschaͤft, die Errichtung einer Gewerbe⸗Anstalt, Ausuͤbung eines Hand⸗ werkes, den Unterricht in einer Wissenschaft oder Kunst an, so ist er gehalten, zwei hiesige Buͤrger, die Eigenthuͤmer oder Kaufleute sind, als verantwortliche Buͤrgen fuͤr folgende Punkte bei der Orts⸗Behoͤrde zu stellen: a) daß der Fremde diejenige Person sey, fuͤr welche er sich ausgiebt, und b) daß er waͤhrend seines Aufenthalts auf der Insel die Gesetze achte und mit den noͤthigen Subsistenzmitteln versehen sey. Ausgenommen sind diejenigen, welche hieher kommen, um eine Erbschaft zu heben, oder von der Regierung eine Auf⸗ forderung erhalten haben. 5) In fremden Laͤndern oder in dem nicht freien Griechenland geborene Griechen sind densel⸗ ben Bestimmungen unterworfen. 6) Die Personen, welche, oohne sich in diese Maaßregeln gefuͤgt zu haben, auf der Insel betroffen werden, sollen verhaftet und bis zu ihrer Abreise oder ihrer Fortsendung in Haft behalten werden. Auch dann, wenn dergleichen Individuen angekommen sind, ohne sich im Buͤreau der Gesundheits⸗Poltzei zu melden, sol⸗ len sie als Uebertreter des Gesetzes bestraft werden. Sie sind

daher verpflichtet, dort ihren Paß abzugeben und werden eine Aufenthalts⸗Karte erhalten, deren Formel dem Regle⸗

ment beigefuͤgt ist. Diese Karte gilt fuͤr sechs Monate und kann erneuert werden, wenn die Buͤrgschaften in Kraft blei⸗ den. Hat der Reisende sich bei der Gesundheits⸗Behoͤrde gemeldet, aber die andern Formalitaͤten vernachlaͤssigt, so muß er binnen 3 Tagen abreisen. Widrigenfalls wird er fortgeschickt. 7) Die Schiffs⸗Capitaine haben ihre Passa⸗ giere bei der Gesundheits⸗Polizei zu melden. 8) Die einge⸗ bornen Griechen des freien Griechenlandes sollen nach Vor⸗ zeigung ihres Passes oder eines Erlaubnißscheins der Ge⸗ sundheits⸗Polizei, in dem v. Ziel ihrer Reise angegeben ist, werden.

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Briefe aus Carthagena vom 11. und 14. Juli (in doner Blaͤttern) fuͤgen der (von uns bereits mitgeth. Meldung, daß die Staͤdte Bogota und Carthagena I⸗ zum Oberherrn der Republik erklaͤrt haben, die Nac hinzu, daß er diesen Schritt in einem an die Obrigß der Hauptstadt gerichteten Schreiben gebilligt habe. Freunde beeifern sich, auch die uͤbrigen Staͤdte zur Nas rung dieses Beispiels zu bewegen.

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Mittel⸗Amerika.

Im Journal du Commerce liest man folgendes ꝙ. Schreiben aus Guatimala, vom 10. Juni: Die ganze publik und auch die Provinz San⸗Salvador genießt vollkommenen Ruhe, und wenn die Hauptstadt der letz noch Widerstand leistet, so hat derselbe mehr in dem starrigen Siune einiger Anfuͤhrer unter den Belagerten nen Grund, als in der Hoffnung auf Rettung. Seit ger Zeit sind die Unterhandlungen ins Stocken gerathen die Bestaͤtigung derselben ist in Folge eines streitigen tes, der die Interessen der Mexikanischen Republik um unsrigen betrifft, aufgeschoben worden. Erstere soll n die Erfuͤllung des Vertrages zwischen Guatimala und Salvador garantiren. General Arzu, der die Belag⸗ leitet, hat 14,000 Mann wohl organisirter Truppen seinen Befehlen, die Belagerten haben deren kaum! welche Don Raphael Merino anfuͤhrt. Der erstere beiden Feldherrn hat unter der Spanischen Herrschaft Artillerie gedient, der zweite in den Heeren Columbiem er sich militairischen Ruf erworben hat. Beide, von Geiste bruͤderlicher Versoͤhnung durchdrungen, haben hi Zusammenkuͤnfte gehabt, und es waͤre auch bereits eine einigung zu Stande gekommen, wenn nicht ein intrign Priester dieselbe verhindert haͤtte, der die Haupt⸗Trich dieses unheilvollen Krieges gewesen ist, indem er hoffte, die Wahl des von ihm verleiteten Volkes zum Bischof San⸗Salvador ernannt zu werden.

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Achen. Es gehoͤrt zu den erfreuli

hen Wahrneh gen, daß sich der Zustand der Gemeinden in mancher sicht, besonders in finanzieller Beziehung, immer meh⸗ mehr verbessert, und Ordnung, so wie Regelmaäͤßigke Haushalte zunimmt. Das Elementar⸗Schulwesen verl sich fortwaͤhrend duͤrch Anstellung tuͤchtiger Lehrer. I⸗ len Gemeinden der Kreise Duͤren und Montjoie, wo es an angemessenen Schulhaͤusern gebricht, sind die Baute selben in vollem Gange.

Koͤln, 3. Sept.. Nach einem Rescripte des K. Ministerii der Geistlichen⸗, Unterrichts- und Medizinal gelegenheiten vom 7ten v. M. ist Hrn. Christian Ge hieselbst der Auftrag ertheilt, sich der Ermittelung mer diger Gegenstaͤnde fuͤr Kunst und Alterthum in den R Provinzen zum Zweck der Sicherung und Einleitung Erhaltung zu unterziehen. Die hiesige Koͤnigl. Regit hat daher saäͤmmtliche ihr nachgeordnete Behoͤrden veran zur Ausfuͤhrung dieses Auftrages moͤglichst foͤrderlich zu

In der Nacht vom isten auf den dten d. ves dete ploͤtzlich der Ton der Sturmglocken eine Feuersbt dergleichen unsre Stadt seit langer Zeit keine so gräg gesehen hat, da die aͤltesten Leute sich nicht erinnern, hier ein Menschenleben in den Flammen umgekome Vielleicht durch Unvorsichtigkeit im Aufschuͤtten von nicht erloschenen Kohlen war in dem untern Theile!

Baͤckerhauses auf dem Buttermarkte Feuer ausgebrt und hatte mit solcher Schnelligkeit um sich gegriffen, die aus dem tiefsten Schlummer aufgeschreckten Beweo bereits jeden Weg zur Flucht versperrt fanden, da die Tu lichterloh brannte. Nur der Mann entkam ohne Verletze

Acht Personen: die Frau, sechs Kinder und ein Dienstn

chen, die nur durch Sturz aus den Fenstern sich zu re wußten, sind mehr oder minder, keine jedoch lebensgej lich, beschaͤdigt. Aber ein siebenjaͤhriges Kind fand

nen Tod in den Flammen! Auch ist man noch zur Zeit das Schicksal einer fremden Frau, die des Abends zuvo

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Der Handel aus Persien ward einer Gesellschaft uͤberlassen, und dem

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ause eingekehrt war, und nun vermißt wird, in Un⸗ eit. Uebrigens haben wir nur der schnellen und n Huͤlfe, die von allen Seiten herbeieilte, und der usrer von der umsichtigen Thaͤtigkeit der Behoͤrden en Loͤsch⸗Anstalten zu verdanken, daß dem schrecklichen e Einhalt gethan wurde, ehe derselbe die benachbarten ergriff, welches in der sehr engen Straße leicht moͤg⸗ vesen waͤre und dann unabsehbares Unheil herbeige⸗ haͤtte. önigsberg, 3. Sept. Am 30sten v. M. Vormittags ntschlief hier der, Tages vorher angekommene, Koͤnigl. e Ober⸗Baurath Herr Cochius, Ritter des eisernen 6. Im Begriff, einen Auftrag des Koͤnigl. Ministe⸗ des Innern, die Verbesserung der Schiffahrt betref⸗ auszufuͤhren, uͤberfiel ihn der Brustkrampf auf dem hHamm vor dem Hause des Kaufmanns Herrn Meyer, eder die menschenfreundliche Aufnahme und sorgfaͤltigste des Letztern, noch die Huͤlfe der um ihn beschaͤftigten konnten seine Erhaltung bewirken; er verschied im n seiner herbeigeeilten Freunde in kurzer Zeit. Heute die Leiche, begleitet von Verwandten, mehreren Beam⸗ d Mitgliedern der loͤblichen Kaufmannschaft, welche oͤßten Antheil genommen, auf dem Beerdigungs⸗Platz rgkirche H. 1“ btralsund. Die Anzahl der im Monat August in haͤfen des hiesigen Regierungs⸗Bezirks eingelaufenen betraͤgt 66, die der ausgelaufenen 73, welche letztere aͤchlich mit Getreide und Salz befrachtet und nach dem ade bestimmt waren. .““

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Vermischte Nachrichten. räge zur Geschichte des Handels, der Manu⸗ en, der Fabriken, des Bergbaues und an⸗ National⸗Gewerbe im Russischen Reiche.

(Fortsetzung.) Astrachan uͤber das Kaspische Meer

al⸗Lieutenant und Kammerherrn Woronzow auf sein en, mittels Senats⸗Ukas vom 31. Dec. 1759, die aus⸗ iche Erlaubniß zum Handel mit den an dem oͤstlichen nes Meeres wohnenden Voͤlkerschaften, den Bucharen, sern und Turkomanen von Astrachan aus, von 1760 af 30 Jahre unter der Bedingung, daß er nicht bloß Handel fuͤhre, sondern ihn auch von Zeit zu Zeit zu ern strebe, ertheilt. Es ist dem Unternehmer gestattet,

Russische und ausläͤndische erlaubte Waaren dahin

Erlegung der Hafen⸗ und innern Zoll⸗Abgaben zu fuͤh⸗ id von daher einzufuͤhren, auch die zu diesem Behuf er⸗ lichen Schiffe zu bauen. Der Zollpaͤchter Nikita Schemaͤkin uͤberreichte der Con⸗ der Kaiserin (dem Geheimenrathscollegium) eine Bitt⸗ , in welcher er die großen Vortheile fuͤr den Handel Keichs auseinandersetzte, wenn es erlaubt wuͤrde, die Seide aus Persien zollfrei einzufuͤhren, und das Quan— derselben, das zu den einheimischen Fabriken nicht bderlich waͤre, ins Ausland zu fuͤhren. Wie die renz diesen Vorschlag angesehen und wie Schemaͤkin Zweck erreichte, erhellet aus dem Senats⸗Ukas 23. December 1759 folgenden wesentlichen Inhalts: der vom Oberinspektor Schemaͤkin an die Konferenz gebenen Bitte, ihm zu erlauben Seide, Gold und Sil⸗ im Behuf der einheimischen Fabriken zollfrei einzufuͤh⸗ kommt die Pruͤfung und endliche Entscheidung uͤber Sache dem Senat zu. Jedoch ist von der Konferenz ossen, bei Absendung dieser Mittheilung an den Senat merken, daß die Darstellung Schemaͤkins uͤber den schlech⸗ zustand der einheimischen Fabriken voͤllig gegruͤndet ist, die von ihm in Vorschlag gebrachten Mittel, diesem abzuhelfen, einen guͤnstigen Erfolg versprechen und ascheinlich von der Art sind, daß sie seinen Eifer fuͤr Nutzen des Reichs, der alles Lob verdient, beweisen. r befiehlt der Senat: 1) Es soll dem Oberinspektor maͤkin erlaubt seyn, Seide aller Sorten, sowohl roh

frei zu verschreiben, jedoch nicht zum Verkauf. sehung der Vorstellung des Ober⸗Inspektors Schemaͤkin, daß,

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1 als gefaͤrbt, zum Gebrauch der einheimischen Fabriken zollfre einzufuͤhren und den Ueberschuß zollfrei ins Ausland auszu⸗ fuͤhren, unter der Bedingung, daß er hier in Sankt⸗Peters⸗ burg und in Moskau zum Gebrauch der Fabriken einen Vor rath zubereiteter und gefärbter Seide halte, soviel dessen di Fabriken beduͤrfen, und zu dem Behuf soll er die gehoͤrig Zahl Faͤrbereien und Spinnereien, wo diese Seide nach

Sorten gesponnen werden kann, anlegen, und bis diese Faͤrbe, 1“

reien und Spinnereien angelegt seyn werden, soll er das fuͤr di Fabriken gehoͤrige Quantum vom Ausland verschriebener Seide vorraͤthig haben; uͤber das Gold und Silber zur Einfuhr sollen noch die gehoͤrigen Berichte eingezogen werden. Damit aber seine großen, zur Unterhaltung der betraͤchtlichen vom Ausland

zu beziehenden Seiden⸗Vorraͤthe noͤthigen Kosten gedeckt werden koͤnnen, damit keine Stoͤrung ihm entstehe, soll vom Jahr 1760 an eine Zoll⸗Abgabe auf die Einfuhr und Ausfuhr jede andern Seide, außer der von ihm eingefuͤhrten, gelegt wer den, mit Ausnahme der von Temernikow, von der Persischen und von der fuͤr das linke Ufer des Kaspischen Meeres be⸗ stehenden Compagnie, fuͤr welche eigene Verfuͤgungen beste⸗ hen, und denen Seide einzufuͤhren erlaubt ist. Allein damit den Fabrik⸗Eigenthuͤmern kein Nachtheil daraus erwachse,

ist es ihnen gestattet, ihren Bedarf roher Seide, selbst zoll⸗ 2) In An⸗

da zum Ankauf Chinesischer Seide, und zum Anschaffer Italienischer durch die Tuͤrkei und Polen baares Geld aus dem

Lande zu schicken, nicht erlaubt ist, und kein Wechsel⸗Cours

dahin besteht, und daher es kein anderes Mittel zu diesem Handel giebt, als den Umtausch von Waaren, so soll mit Ruͤck⸗ sicht darauf es ihm gestattet seyn, auf der chinesischen Graͤnze kamtschatkische Biber fuͤr die Zollabgabe auszufuͤhren, naͤm⸗

lich fuͤr 10 Kop. vom Rubel, und fuͤr den Verkauf in die

zweite Hand 5 Kop., wie auch ukrainische und andere Laͤm merfelle mit Entrichtung der Zollabgabe, gleichfalls die Aus fuhr ukrainischer und anderer Laͤmmerfelle, bereiteter und nichtbereiteter, und Grauwerksfelle jeder Art gegen Entrich⸗ tung der bestehenden Zollabgaben, und jedem andern soll es vom Jahre 1760 an verboten seyn, ausgenommen: die Te mernikowische, Persische und die Kompagnie des linken Ufers des Kaspischen Meers. Dies Privilegium Schemaͤ⸗ kins soll fuͤr 30 Jahre gelten, u. s. w.“

Ungeachtet des Bestrebens der Regierung, den Hande mit Russischen Producten und Fabrikaten nach Spanien ir Gang zu bringen, hatte dies doch niemals gelingen wollen da sich bei der Nation wenig Hang zu auswaͤrtigen Handels⸗ Unternehmungen fuͤr eigene Rechnung zeigte. Jetzt wurd ein neuer Versuch gemacht. Die Conferenz (das Geheime Raths⸗Collegium) hatte daruͤber einen Beschluß folgenden wesentlichen Inhalts gefaßt, wie aus einem Ukas des Senats vom 21. Jult 1760 erhellet. „Der nach Spanien bestimmt bevollmaͤchtigte Minister, wirkliche Kammerherr, Fuͤrst Repnin hat aus Eifer fuͤr den Dienst Ihrer Kaiserl. Majestaͤt der Conferenz vorgestellet, daß zur Eroͤffnung eines Handels mi Spanien ein Versuch angestellet werden moͤge, naͤmlich es solle dorthin eine Fregatte und eine Pinke abgefertigt und der Kaufmannschaft erlaubt werden, dieselben mit eigenen einheimischen Waaren zu beladen, fuͤr die Fracht keine Be⸗ zahlung zu fordern und solche Zoll⸗Abgaben von den Waaren zu erheben, als von Russischen Waaren auf Russischen Schif⸗ fen erhoben werden. Dieser Plan ist von der Conferenz fuͤr nuͤtzlich gehalten und gut befunden und dem Admiralitaͤts⸗ Collegium der Befehl ertheilt worden, daß wenn keine Pinke fuͤr diese Abfertigung in Bereitschaft waͤre, so soll eine solch so bald als moͤglich ausgeruͤstet werden. Wegen der Fregatt wird fernerhin die Verfuͤgung erfolgen. Der dirigirende Senat wird sowohl davon in Kenntniß gesetzt, als auch da⸗ mit derselbe der hiesigen Kaufmannschaft bekannt mache, daß die Erleichterung in den Zoll⸗Abgaben in der Absicht ertheilt wird, damit dieser Handel befoͤrdert und verbreitet werde ꝛc.“

Das Commerz⸗Collegium erließ an den Senat in Anse hung dieses Handels eine Vorstellung, auf welche folgender Senats⸗Ukas erfolgte: „Dem Collegium der auswaͤrtigen Angelegenheiten soll ein Ukas zugesandt und demselben be⸗ fohlen werden, daß, da bisher sich fuͤr den Handel mit Spa⸗ nien keine Liebhaber gemeldet haben, so soll dem nach Spa⸗

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