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nien abzusendenden bevollmaͤchtigten Minister aufgegeben wer⸗ den, daß er bei seiner Ankunft in Spanien sich daruͤber Kenntniß verschaffe, zu welchem Preise hiesige Russische Waa⸗ ren dort abgesetzt werden und welche Unkosten dabei vor⸗ kommen, wie auch uͤber die Fracht von Spanien nach Hol⸗ land, und von allem diese Gegenstaͤnde Betreffenden dem Commerz⸗Collegium eine ausfuͤhrliche Auskunft ertheile, da⸗ mit dasselbe nach erhaltener Auskunft dem Senat einen um⸗ staͤndlichen Bericht abstatten koͤnne.“
Da es ziemlich gewoͤhnlich geworden war, daß Handels⸗ Geschaͤfte von den Großen des Reichs betrieben wurden, so erhielt auch der Ober⸗Jaͤgermeister Naryschkin den bisher der Krone eigenthuͤmlichen Theerhandel in Archangel und zwar unter so vortheilhaften Bedingungen, daß ihm aus diesem Handel eine jaͤhrliche Einnahme von mehr als 30,000 Ru⸗ beln zufließen konnte. Das Privilegium dazu wurde auf 20 Jahre ertheilt; und der Senats⸗Ukas vom 17. Sept. 1760 enthaͤlt unter andern folgende Motive: „Dem General en Chef und Ritter Naryschkin ist auf sein im Senat einge⸗ reichtes Ansuchen der Theerhandel der Krone in Archangel bewilligt, indem dieser Handel der Krone wenig Vortheil bringt, und um die Schwierigkeiten und das Risiko zu ver— meiden, welchem die Krone bei diesem Theerhandel ausgesetzt ist, wie auch, um die Theer⸗Gewinnung fuͤr die Produzen⸗ ten nuͤtzlicher zu machen und mehr auszudehnen. Mit dem Kaufmann Plomann hat der Ober⸗Jaͤgermeister eine frei⸗ willige Uebereinkunft fuͤr die dem erstern noch zustehenden
Jeahre zu treffen. U. s. w.“ “ Unterm 25. Oktober 1760 erschien ein Senats⸗Ukas, dlurch welchen fuͤr die merkantilische Ausbildung der kauf⸗ maͤnnischen Jugend Verfuͤgungen getroffen werden; unter andern wird darin verordnet: „In Ansehung eines nach Holland abzufertigenden Agenten befiehlt der dirigirende Se⸗ nat: Zur Wahrnehmung des Kron⸗Interesse sowohl beim * Verkauf der der Krone gehoͤrigen Waaren als auch zum groͤßeren Vortheile des Handels der Russischen Kaufmann⸗ schaft, sollen jetzt in Holland ein Agent nebst einem Gehuͤl⸗ fen und zur Erlernung des Handels und Bedienung eines Comtoirs einige der Soͤhne der angesehensten Kaufleute an⸗
gestellt werden, und ihre Abfertigung soll kraft der von Ih⸗
rer Majestaͤt der Kaiserin bestaͤtigten Vorstellung des Senats vpom 15. Maͤrz 1744 erfolgen, ohne einen ferneren Befehl IJIhrer Majestaͤt einzuholen. Auch in Betreff der Hanf⸗ und Flachsbracke erschien abermals ein Senats⸗Ukas vom 7. April 1761, worin befohlen wird, daß zur Befoͤrderung des Zutrauens der Auslaͤnder, und zur Vermehrung des Absatzes dieser Produkte, die Zahl der Hanf⸗ und Flachsbracken durch ddie Wahl der Kaufmannschaft nach den in den fruͤheren 8 Verordnungen vorgeschriebenen Regeln auf zwoͤlf vermehrt werden soll. Die Stadt Narva hatte durch die haͤufigen, fast alljaͤhr— lich getroffenen, verschiedenen Verfuͤgungen einen großen Cheil ihres Holzhandels eingebuͤßt, wodurch die Buͤrger einen bedeutenden Verlust in ihrem Erwerb erlitten. Der Magi⸗ strat uͤberreichte deshalb dem Senat eine Vorstellung, auf weelche derselbe unterm 13. April 1761 eine Entscheidung zur voͤlligen Zufriedenheit der Einwohner ertheilte: „Damit cheißt es darin) die Kaufleute der Stadt Narva gleich allen getreuen Unterthanen Ihrer Kaiserl. Majestaͤt Ihrer muͤt— terlichen Fuͤrsorge sich erfreuen und nach und nach zu einem hoͤhern Wohlstande gelangen, soll es ihnen, gemaͤß dem Ukas des Kaisers Peters des Großen vom Jahre 1721, erlaubt seyn, Holz am Lugaflusse auf drei Jahre nach Grundlage ddes Ukas von 1736 zu fäͤllen und auszufuͤhren, in Balken, nicht in Brettern, zu 60 Ladungen jaͤhrlich. Nach Ablauf der drei Jahre sollen sie am Lugaflusse kein Holz mehr faͤl⸗ len, sondern ihren Bedarf in dem angegebenen Verhaͤltniß der Ladungen vom Peipussee und den in denselben fallenden Fluͤssen beziehen. Wenn sie in einem Jahre das bestimmte Quantum nicht verschiffen, so moͤgen sie im folgenden das Zuruͤckgebliebene, wenn sie es wuͤnschen, nebst dem gewoͤhn⸗ lichen jaͤhrlichen Quantum verschiffen. — Der General⸗Feldzeugmeister, Graf Schuwalov, fand seine Rechnung nicht bei dem ihm auf 20 Jahre ertheilten
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rer, Oper in 3 Abtheilungen,
Monopolium, gesalzenes Rindfleisch aus Archangel? ren und gab es deshalb auf. Die erste Ver schiffun 1758 hatte ihm nur wenige Procente Gewinn geg der zweiten im J. 1759 hatte er die Haͤlfte des Cap. loren. Daher ward dieser Handel durch einen Sen vom 18. August 1761 wieder allgemein freigegeben, fruͤher gewesen war.
Unterm 20. August 1761 ward mit einem Ukas nats ein neuer Tarif fuͤr den Siberischen Handel gemacht. Nach demselben sollten sowohl die Ausfuhr innern Zoll⸗Abgaben in klingender Muͤnze bei dem 8” in Kjachta, in den Zoll⸗Aemtern von Zuruchantujeveg schewsk und Semipalatinsk, erhoben, in Ermang klingenden Muͤnze sollen aber auch die edlen Metal ber und Gold in Barren, angenommen werden, um das Silber zu 19 ⅞ Kop. (Silber) das Solotnik uj zu 2 R. 75 Kop. ꝛc.
Bis hierher gehen im Allgemeinen die Verop der Regierung fuͤr den Russischen Handel waͤhrend gierung der Kaiserin Elisabeth. Aus einem (in der Zeitung vollstaͤndig mitgetheilten) Verzeichniß der Ausfuhr aller Russischen Haͤfen und Land⸗Zoll⸗Ae Jahre 1761, so wie der Zoll⸗Einnahmen, aus den N des ehemaligen Commerz⸗Collegiums ergiebt sich, da genannten Periode der Werth der Einfuhr in Rubel 7,187,088 Rub. 44 ¾ Kop. (außerdem an Gold umd 797,722 Rub. 42 Kop.), die Zoll⸗Abgabe in Thalern Rub. 8 ¼ Kop., außerdem die Zoll⸗Abgabe in Silbeg 1,032,930 Rub. 90 ¼ Kop betragen hat. Die Ausz betragen 9,745,049 Rub. 70 Kop., die Zoll⸗Abgabe lern 332,500 Rub. 40 ⅞ Kop., und außerdem in St beln 861,532 Rub. 59 ¾ Kop. Es ergiebt sich hier die Ausfuhr staͤrker gewesen ist, als die Einfuhr um?, Rub. 25 ½ K.
(Fortsetzung folgt.’)
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“ Koͤnigliche Schausplele. Dienstag, 9. September. Im Opernhause: Der mit Tanz. Musik von Mittwoch, 10. September. Im Schauspielhau buchstaͤbliche Auslegung der Gesetze, Lustspiel in 1 von Broͤmel. (Neu einstudirt.) Hierauf, zum Erst Der beste Ton, Lustspiel in 4 Abtheilungen vom
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Koͤnigsstaͤdtsches Theator.
Dienstag, 9. September. Elodie, oder: Der K
auf dem wuͤsten Berge. Oper in 3 Akten; Musikn ter Caraffa.
Mittwoch, 10. September. Zum Erstenmale wie Die Brautschau, oder: Der Schmetterling. Origina in 5 Akten von W. Marsano.
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Berliner Börsse. 88 Den 8. Sept. 1828.
Amtl. Fonds- und Geld.- Cours- Zettel. (Preuss.
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St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Bo. Ob. incl. Litt. H Kurm. Ob. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berlin. Stadt-Ob. dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Z. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Groschz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf.
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Pomm. Pfandbr. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Pomm. Dom. do. Märk. do. do. Ostpr. do. do. Rückst. C. d. Kmk do. do. d. Nmk. Zins-Sch. d. Kmk. dito d. Nmk.
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KeLirronik des Tages.
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errichts, welcher in der Koͤnigl. Bau⸗Akademie vom etober 1828 bis Ende Februar 1829 ertheilt wird.
Arithmetik, Algebra und Elementar⸗Geometrie: Hr. or Dr. Ohm, Montags, Dienstags, Donnerstags eitags von 10 ⅜ — 12 Uhr.
Analysis und hoͤhere Geometrie: Hr. Geh. Hofrath uͤson, Dienstags und Donnerstags von 8 — 10 Uhr, pnnabends von 2 — 4 Uhr. .
Statik und Hydrostatik: Hr. Dr. Dietlein, Mon⸗ Nittwochs und Freitags von 10 ½ — 12 Uhr. Maschinen⸗Lehre: Derselbe, Dienstags, Donner⸗ d Sonnabends von 10 — 12 Uhr. Stadt⸗Baukunst: Hr. Professor Rabe, Montags, chs und Freitags von 8— 10 Uhr. Maschinen⸗Bau: Hr. Ober⸗Muͤhlen⸗ und Bau⸗ r Schwahn, Dienstags und Donnerstags von hr.
der Gebaͤude und perspectivische Uebun⸗ weite Abtheilung: Hr. Architekt Stier, Dienstags, chs, Freitags und Sonnabends von 10— 12 Uhr. Experimental⸗Physik, Chemie und Mineralogie: fessor Accum, Montags und Mittwochs von 3 bis
Situations⸗Karten⸗Zeichnen: Hr. Professor Dr.
us und Hr. Bau⸗Inspector Julius, Mittwochs nnabends von 2 — 4 Uhr. 4 Freie Handzeichnung und Bauverzierungen: Hr. Ihr Roͤsel, Dienstags und Freitags von 2— 4 Uhr.
Architectonisches Zeichnen: Hr. Professor Mei⸗
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den 10ten September.
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gebrochen sind, muͤssen wir einerseits den schwereren Gewalt⸗ thaͤtigkeiten und Stoͤrungen zuvorkommen, die der Russische Handel bei der Getreide⸗Ausfuhr durch die Straße von Kon⸗ stantinopel zu leiden haben wuͤrde, und andererseits der Ot⸗ tomanischen Pforte die Moͤglichkeit benehmen, ihre Haupt⸗ stadt durch Lebensmittel aus Russischen Haͤfen zu verprovian⸗ tiren. Aus diesen Gruͤnden haben Wir es fuͤr nothwendig gehalten, von jetzt an die Ausfuhr von Getreide aller Arten 15 aus allen Haͤfen des Schwarzen und des Asowschen Mee⸗ * res ohne Ausnahme und unter welcher Flagge es sey, defi⸗ nitiv zu verbieren. Wir uͤbertragen Ihnen insbesondere die Sorge, diese Maaßregel in Ausfuͤhrung zu bringen, und fuͤr die strenge Beobachtung derselben wachsam z8 seyn. 5. gez. icolaus. Frankreich. Paris, 3. Sept. Zisten v. M. Abends gegen 6 Uhr in Meaux eingetroffen, nachdem Hoͤchstdieselben an der Graͤnze des Departements der Seine und Marne von dem Praͤfekten, dem commandi⸗ renden General der Provinz und dem Unter⸗Präfekten von Meauyr complimentirt worden waren. In Meaux wurde bei der Ankunft Sr. Majestaͤt der Maire dieser Stadt an der Spitze des Stadt⸗Rathes von dem Minister des Innern dem Koͤnige vorgestellt. Im Pallaste des Bischofes, wo fuͤr Sz. Majestaͤt das Nachtquartier bestellt war, empfingen Hoͤchstdieselben fofort die Militair⸗ und Civil⸗Behoͤrden, von denen mehrere zur Tafel gezogen wurden. Unmittelbar nach Tische wurden die Damen bei dem Koͤnige vorgelassen und von Sr. Majestaͤt eingeladen, einem Feuerwerke beizuwoh⸗ nen, welches auf einer Terrasse, dem Bischoͤflichen Pallaste gegenuͤber, abgebrannt wurde. Die ganze Stadt so wie der Thurm der Cathedrale waren herrlich erleuchtet. Am folgen⸗ den Tage Morgens um 8 Uhr wollten Se. Majestaͤt Ihre Reise nach Chalons fortsetzen. Im Gefolge der Dauphine, welche (wie bereits gemel⸗
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nd Hr. Bau⸗Inspector Schramm, Montags und tags von 2— 4 Uhr. 1 lin, den 28. August 1828.
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gekommen: Der Pair von England, Lord Clan⸗ „ von Hamburg. gereist: Se Excellenz der Wirkliche Geheime Rath r⸗Praͤsident der Provinz Pot Sa ck, na
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essa, 23. August. Ihre Majestaͤten der Kaiser Kaiserin haben gestern Hoͤchst Ihren Landsitz verlas⸗ auf einige Tage in hiesiger Stadt zu residiren. Maj. der Kaiser haben unterm 8ten (20sten) d. General⸗Gouverneur von Neu⸗Rußland und Bessa⸗ olgendes Rescript erlassen: b . 8 r dem Bruche mit der Tuͤrkei waren die Schiffe, 1 Russischen Haͤfen Getreide geladen hatten, bei ih⸗ chfahrt durch die Straße von Konstantinopel ver⸗ i Bedruͤckungen ausgesetzt. Die Tuͤrkische Regie⸗ ang sie oft, ihr die nach anderen Orten bestimmten in zu einem willkuͤhrlich festgestellten Preise und zum il der Eigenthuͤmer zu uͤberlassen. Pt, wo durch die Erklaͤrung eines gerechten Krieges
det) am 1sten d. M. die Hauptstadt verlassen hat, befinden sich die Herzogin von Damas, die Marquise von Vaudreuil und der Ober⸗Stallmeister Marquis von Conflans⸗
Durch eine Verordnung vom 17ten v. M. haben Se. Maj. verfuͤgt, daß drei Linien⸗Infanterie⸗Regimenter — ein jedes aus einem Generalstabe und drei Bataillonen, das Bataillon aus acht Compagnien bestehend — gebildet, und besonders dazu bestimmt werden sollen, den Dienst in den Colonien zu versehen; eins derselben sol; in Senegal, Guiana und den Franzoͤsischen Niederlassungen oͤstlich vom Vorgebirge der guten Hoffnung, die beiden andern aber auf Martinique und Guadeloupe in Garnison stehen. Ein Artikel der Ver⸗ ordnung, wodurch jene Regimenter organisirt werden, be⸗ stimmt uͤberdies, daß in jeder Colonie fuͤr die Truppen Schu⸗ len des wechselseitigen Unterrichts eingefuͤhrt werden sollen.
Seit dem 1. August sind neuerdings 130 Emigranten⸗ Entschaͤdigungs⸗Anspruͤche bei der Behoͤrde angemeldet wor⸗ den. In derselben Zeit sind 224 fuͤr guͤltig befundene An⸗ spruͤche in das große Buch der oͤffentlichen Schuld eingetra⸗ gen worden. Der Gesammt⸗Betrag der eingeschriebenen Li⸗ guidationen belief sich am isten d. M. in Kapital auf 715,892,494 Fr. (9 Millionen mehr als am 1. August) in Renten auf 21,476,978 Fr. Im Ganzen genommen sind bisher 30,180, Anmeldungen erfolgt. .
Bei Kroͤffnung der vorgestrigen ersten Sitzung des hiesigen Assisenhofes ereignete sich der Fall, daß von den 36 Ge⸗ schwornen und ihren 4 Stellvertretern nicht die von dem peinlichen Gesetzbuche festgesetzte Minderzahl von 30 zugegen war. Nur 28 waren anwesend; die 12 uͤbrigen waren theils verreist, theils auf der Jagd, oder hatten sich auf sonstige Weise entschuloigen lassen. Einer derselben, ein Seidenhaͤndler Namens Debonne, der in Privat⸗Angelegen⸗
ere freundschaftlichen Verbindungen mit diesem Reiche
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heiten nach Lyon gereist war, wurde, da seine Entschuldi⸗
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Se. Majestaͤt der Koͤnig sind im