1828 / 294 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

schon des Festes wegen, welches gefeiert wurde, andererseits kauften sie sich hier fuͤr den uͤbrigen Theil der Reise Vor⸗ roͤthe aller Art ein, zu welchem Endzweck sie den einen Theil ihrer mitgebrachten Waaren und Handels⸗Artikel verzußern mußten. Eben dasselbe fand nun auf der Ruͤckreise statt.

Nachdem ein Theil von Nubien und ganz Sennaar durch Mehemet Ali's Kriege der Aegyptischen Herrschaft unterworfen ist, seitdem ist auch der Handel mit die⸗ sen Provinzen fast ganz dem Aegyptischen einverleibt, und kann als ein Theil des einheimischen Verkehrs, der zwischen den Provinzen, einzelnen Landschaften, Staͤdten und Doͤrfern so lebhaft und haͤufig ist, angesehen werden. Die⸗ ser Zwischenhandel erstreckt sich auch bis zu den naͤchsten Nach⸗ barn in Osten und Westen, und ist weniger abhaͤngig von den Launen der Regierung, als von den physischen Beduͤrf⸗ nissen des Volks, der Verschiedenheit des Bodens und der Lokalitaͤt, und von den gegenseitigen Verhaͤltnissen der Ein⸗ wohner, welche nicht abgebrochen werden koͤnnen, so lange diese Voͤlkerschaften die naͤmliche Religion, gleiche Sitten und gleiche Gebraͤuche haben. Dies ist der wesentliche Unterschied dieser Handels⸗Verhaͤltnisse von jenem groͤßern Handelsbetrie⸗ be der Regierung. Im Jahr 1823 wurden fuͤr 6,976,400 Piaster Aegyptische Waaren ausgefuͤhrt. Dagegen ist es bei⸗ nahe unmoͤglich den reinen Betrag der Einfuhr anzugeben, weil der groͤßte Theil der eingefuͤhrten Waaren als Eigen⸗ thum der Regierung passirt, und keinen Zoll giebt, und da⸗ her von den Zoll⸗Beamten nicht verzeichnet wird. Die Re⸗ gierung giebt sich Muͤhe die Ansicht zu verbreiten, daß die Einfuhr um die Haͤlfte geringer an Werth sey als die Aus⸗ fuhr, und daß der uͤbrige Belauf der verkauften Waaren in baarem Gelde, in Spanischen Piastern, Zechinen und Un⸗ garischen Ducaten eingehe; dies sind naͤmlich die einzigen Muͤnzsorten, welche man bis jetzt im Umlauf sieht. Doch moͤchte dies wohl in keinem Fall das wahre Verhaͤltniß seyn; denn wenn auch nicht zu leugnen ist, daß die Mittel gestie⸗ gen sind, so muß man doch auf der andern Seite anerken⸗

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nen, daß die Beduͤrfnisse der Regierung wenigstens in eben dem Maaße, wenn nicht noch mehr gestiegen sind. Die seit mehreren Jahren in Frankreich, England, Holland, Deutschland und Italien von Ali gemachten Bestellungen von Kanonen, Kugeln, Gewehren, ganzen Artillerie⸗Parken und der⸗ glei kleidung der neu organisirten Armee, der Ankauf oder Bau von Kriegsschiffen, das An⸗ schaffen von Tauwerk, Segeltuch und anderen zur Anlegung und Erhaltung einer groͤßeren Flotte nothwendigen Dingen, von sehr kostspieligen mechanischen Werkzeugen und Maschi⸗ nerien zum Behuf der neu zu errichtenden Fabriken, vor al⸗ len aber das Verschreiben einer Menge von auslaͤndischen Arbeitern und Vorstehern in denselben, die alle nebst einem

sehr hohen Lohn freie Ueberfahrt nach Aegypten bekommen;

glleichen mehr, von Tuch zur Be

dies alles bringt nothwendigerweise wenn nicht ein Ueber⸗ gewicht der Einfuhr, doch ganz gewiß ein vollkommenes Gleichgewicht mit der Ausfuhr hervor.’ Der zunehmende Mangel an guten Geldsorten, vorzuͤglich daß die Spanischen Piaster seit einigen Jahren fast ganz aus dem Verkehr ver⸗ schwunden sind, sprechen doch dafuͤr, daß die Ausgaben ge⸗ gen die Einkuͤnfte sich mindestens die Waage halten, wenn man nicht die allgemein verbreitete Vermuthung anzunehmen geneigt ist, daß das gute Geld in der Schatzkammer aufbe⸗ wahrt und dadurch dem Cirkuliren entzogen werde. Zu alle dem kommt noch hinzu, daß die Regierung ihre Einkaufe im Auslande sehr theuer machen muß, daß der Austausch von Aegyptischem Indigo, Baumwolle und Getreide zu sehr ge⸗ ringen Preisen geschieht, daß die meisten Uebereinkuͤnfte und Handels⸗Verbindungen, die der Pascha mit dem Auslande geschlossen hat, nichts weniger als vortheilhaft auf die Dauer fuͤr ihn sind; nimmt man dies alles zusammen so wird das wahre Verhaͤltniß zwischen Ausfuhr und Einfuhr leicht klar werden. Der Peascha ist dem Großherrn zu einem jaͤhrlichen, theils in Waaren, theils in baarem Gelde zu entrichtenden Tribute verpflichtet, wodurch ihm ein bedeutender Theil der Waaren entgeht, mit denen er außerdem Handel treiben eoͤnnte. Die desfallsigen Verpflichtungen sind schon sehr alt. Nach einem Friedens⸗Vertrage, der 1507 zwischen Selim II. und den 24 Bey's, welche damals Aegypten beherrschten, ge⸗ schlossen wurde, hat Aegypten jaͤhrlich an die hohe Pforte einen Tribut zu bezahlen, der sich in Waaren und Geld un⸗ gefaͤhr auf 4 Millionen Fr. belaͤuft, wovon die Haͤlfte nach Mekka geht. Nach dem 2ten Artikel jenes Vertrags ist die hohe Pforte auch berechtigt, bei einfallendem Kriege 12,000 Mann von Aegypten zu fordern, welches Recht denn jetzt auch gegen die Griechen in Anspruch genommen ist. G . In der

8 5 uu 8 8 tage⸗G schen Aegypten und Konstantinopei sta gefunden, wozu die schlechten Muͤnzsorten dieser Laͤnder i Verhaͤltniß zu den Spanischen Piastern Anlaß gegeben he

ben. Bei alle dem wuͤrde der Handel mit Europa imme

eschaͤfte zwi

noch der vortheilhafteste seyn, wenn nicht die in letzteM ——QQ—COCOOn——'

Zeit von da ausgegangenen neuen Handels⸗Systeme eine Ver anderung in dieser Hinsicht bewirkt haͤtten. Von 819 Schi fen, die im Jahre 1823 beladen von Alexandrien ausgingen waren 444 nach Europaͤischen Haͤfen bestimmt.

Zur Befoͤrderung des innern Verkehrs hat Mehemed⸗A sehr viel gethan, er hat den Canal Machmudie, der den Nil m dem alten Hafen von Alexandrien verbindet, graben lassen, d Canal nimmt der Stadt Fua gegenuͤber seinen Anfang, geht vem da durch ein oͤdes und unfruchtbares Land. Seit seiner G oͤfnung im Jahre 1820 war er fuͤr Nil⸗Schiffe fahrba Er hat eine Laͤnge von ohngefaͤhr 8 bis 10 Meilen, sei Tiefe richtet sich nach der Hoͤhe des Nils und wechselt In schen 6 bis 20 Fuß. In den Monaten Mai und Ju wo der Nil die geringste Tiefe hat, ist auch der Canal ses flach, und dies hat seit laͤngerer Zeit schon dem Waare Transport nach Alexandrien Schwierigkeiten in den Wegg legt. Auf gleiche Weise haͤngt auch die Breite dieses Cang von dem Wasserstande des Nils ab; wenn das Wasser ni drig steht, so uͤbersteigt sie nicht 30 Fuß, doch im Allgemeine kann man 60 bis 80 Fuß annehmen. Waͤre dieser Can auf die gehoͤrige Weise angelegt, haͤtte er durch andere V kehrungen die hinreichende Tiefe erhalten, so wuͤrden auf de selben Wege alle Waaren⸗Transporte von Cairo, laͤngs do Landungs⸗Plaͤtzen am Nil, nach Alexandrien geschehen ko nen, die sonst auf der laͤngeren und oft schwierigen Kuͤst Fahrt von Rosette nach Alexandrien gehen, denn obgleichd Weg nicht weit ist, so sind es doch die heftigen Kuͤstenwin und der niedrige Stand des Meeres im Sommer, wellb die Schiffe mehrere Wochen, ja Monate lang hindern, v Rosette auszulaufen. Dies wird noch vermehrt durch Ungeschicklichkeit der Araber im Seewesen, und durch d unzweckmaͤßigen Bau der Kuͤsten⸗Fahrzeuge, die nur dazu die ten, den Verkehr und die Verbindung mit Alexandrien diesem Wege zu erschweren. 8 8.

So lange nun der neu angelegte Canal in schiffban Zustande blieb, so lange hatte die Zwischen⸗Schifffahrt ihr regelmaͤßigen und sichern Gang. Da aber die Arbeit u fuͤr den Augenblick berechnet war, und durchaus ohne get rige Ueberlegung, so waren schon im 3ten Jahre nach Vollendung des Canals Ausbesserungen aller Art noͤth Die Regierung ließ nun mit großen Kosten eine dazu ges nete Reinigungs⸗Maschine kommen, die in England angef tigt, in Aegypten zusammengesetzt und durch Dampf get ben werden sollte, große Prahme wurden dazu in Aler drien und an den Ufern des Nils gebaut, auch Kohlen m ten aus England verschrieben werden, was alles doch eige lich unnoͤthig war, da Aegypten in den Armen seiner C wohner und in seinen Ochsen die einfachste und dabei wenigsten kostspielige Triebkraft solcher Unternehmungen ; Endlich nach allen Vorbereitungen wurde die Sache ins W gesetzt, und ging nicht, die Maschine war theils feh haft, theils war die Kraft zu schwach, und es sollte das eine andre Maschine angeschaft werden. Nun erst sah ein, daß man von Anfang an den unrichtigen Weg ein schlagen hatte, und die 2 Millionen Piaster und viele M schenleben, die der Canal bisher schon gekostet, waren! nahe vergebens geopfert. Als die Franzosen Aegypten beß hielten, wollten sie den alten Canal, der sonst vond manich (am Nil, suͤdlich von Fua) nach Alexandrien gif wieder ausgraben und fahrbar machen, doch sollte dier 2 fuͤhrung nach dem dazu entworfenen Plane eine Mil Franken und 5 Jahre Arbeit kosten. Weit entfernt, diesen zu befolgen, haben Ali's Ingenieure die Canallinie wahrsche lich aufs Gerathewohl bestimmt; mehrere Kruͤmmungen 0 hinreichende lokale Ursachen, geben zu dieser Vermuth⸗ Anlaß. An dem Ausg nge des Canals von Machemdie den Hafen von Alexandrien, hat der Pascha ein großes? gazin bauen lassen, um darin Getreide und andre Waar die entweder auf Schiffen von Außen, oder auf dem Ca von Innen ankommen, aufzubewahren. In dieses Vorrat Haus tragen das ganze Jahr hindurch Tausende von Arn schen Lasttraͤgern die verschiedenartigsten Waaren von unten im Canal liegenden Booten, waͤhrend andere Tausen andre Waaren in die Boote hinuntertragen, von denen⸗ zu den im Hafen liegenden Schiffen gebracht werden. bestaͤndige Ebbe und Fluth von Handelswaaren, diese un woͤhnliche Thaͤtigkeit, die sich auf einen Ort zusammen draͤm

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neuesten Zeit haben auch viel Wechsel⸗ und Agio⸗

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ese auffallend und oft phantastische Mischung so vieler Na⸗ onen und Sprachen, so vieler Religionen und Sekten, alle diese rtwaͤhrend beschaͤftigten halbnackten und von der Sonne aschwaͤrzten Menschen, dabei das verworrene Getoͤse und beschrei, die Menge von Kameelen und Last⸗Eseln, diese mer mit rauchenden Tuͤrken angefuͤllten Kaffeehaͤuser, die ntgestreiften im Winde flatternden Segel einer unendlichen denge Barken und andrer Fahrzeuge, die an der einen Seite st unter den Fuͤßen der Zuschauer pfeilschnell herfliegen, auf r andern Seite die Hunderte großer Schiffe mit den wehen⸗ n Flaggen aller Nationen, dazu die Moscheen mit ihren ppeln und glaͤnzenden Halbmonden, das weite unendliche eer, das diese sonst so oͤden nackten Kuͤsten bespuͤlt, und die hohe aͤule des Pompejus, die sich allein als Bild fruͤherer Herr⸗ gkeit und alten Glanzes uͤber die Stadt erhebt, das ist exandrien, der Mittelpunkt eines Handels der halben Welt. ei dem Regierungs⸗Antritt des Paschas wurden kaum 80 100 kleinere Schiffe beladen, waͤhrend jetzt 1000 große hht hinreichen, die uͤberfluͤssigen Produkte des Handels auf⸗ nehmen. Aegypten hatte so gut wie keine Armee, und jetzt t es 30,000 Mann disciplinirter Soldaten, und seine öotte hatte 50 Segel. Der Waaren-Zoll macht einen sehr bedeutenden Theil Staats⸗Einkuͤnfte aus, aber die Entrichtung desselben hier von den vielen Plackereien und uͤbertriebenen Kon⸗ llen befreit, welche sie sonst so unangenehm gemacht haben. r Zoll, welcher in den Vorstaͤdten von Cairo (Bulah und Cairo) und zu Alexandrien fuͤr Waaren, welche zu Lande aus prien, der Tuͤrkei und Barbarei, aus Ober⸗Aegypten und dem nern Afrikas kommen, erlegt wird, ist von der Regierung an Meistbietenden verpachtet, und zwar jaͤhrlich. Die Zoͤlle bei rseir und Suez laͤßt die Regierung selbst verwalten fuͤr ropaͤische Artikel werden uͤberhaupt 3 pCt. als Zoll⸗Abgabe zahlt, und die Waare selbst wird nur einmal verzollt. Da⸗ en wird fuͤr einen Theil der Waaren die aus Syrien und alle, die aus dem Innern Afrikas, der Barbarei, Yemen d Sigjor kommen, bis auf 10 pCt. bezahlt, je nachdem Paͤchter mit der Regierung eins geworden, oder diese es phlen hat. Alle ausgehende Aegyptische Waaren bezahlen Ct. vom Werthe, und so entstehen oft durch die prekai⸗ Schaͤtzungen des Waaren⸗Werthes, bei den entfernteren en ungesetzmaͤßige oder fuͤr die Gelegenheit bestimmte Zoll⸗ gaben. Dagegen kann man sich keine schnellere Zoll⸗Expedition ischen als zu Alexandrien und Cairo; sie ist ohne alle unnoͤthi⸗ Umstaͤnde, und ohne jede andere Vermehrung der gesetzlichen aben, außer dem freiwilligen Geschenk, welches die Kauf⸗ nte bei dem Abschluß ihrer Rechnungen den hoͤheren Zoll⸗ mten machen. Das Schmuggeln ist in Aegypten sehr en, der davon zu hoffende Gewinn ist zu klein, und Ver⸗ und Strafe im Verhaͤltniß dagegen zu groß. Die Ord⸗ g und vor allen die unbedeutende Zahl von Zollbeamten, man auf den Zoͤllen von Alexandria trifft, ist bei der un⸗ uren Waaren⸗Menge, welche die Zoll⸗Kammer passirt, zu undern. Die Gewalt der Zoll⸗Beamten ist auf die Kuͤste hraͤnkt, ein noch im Hafen liegendes Schiff kann alle bliche Arten von Waaren am Bord haben, erst wenn sie Land gebracht werden, sind sie der Visitation der Zoll⸗ nmmer unterworfen. Nach dem Urtheil eines Englaͤnders ist der Pascha, wie Sohn, mehr Kaufmann als Regent*), wenigstens ist gegen Europaͤische Kaufleute, die sich dort niederlassen, liberal und zuvorkommend; er unterstuͤtzt sie vorschuß⸗ e mit großen Waaren⸗Lagern, welche vor dem Bezahlungs⸗ min mehreremal umgesetzt wurden und sich somtt mehr⸗ verzinsten; so sammelten in wenigen Jahren Haͤuüser, ohne alle eigne Habe anfingen, ein bedeutendes Vermoͤ⸗ Man findet jetzt 5 Assecuranz⸗Comtoirs zu Alexan⸗ n, alle auf Actien von 500 1000 Piaster gestellt; das e ist die Compagnia d'Assicurazione Alessandrina mit 000 Piastern Capital, wovon immer 25,000 in der Kasse muͤssen. Die Staats⸗Einkuͤnfte Aegyptens beliefen sich einiger Zeit auf jaͤhrlich beinahe 25 Millionen Piaster. 1“ * 8 9 Notes during a visit to Egypt, Nubia, the ( and Jerusalem by Sir Frederic Henritter.

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8. Berlin, 31. Oct. chung des Koͤnigl. Ober⸗ burg, Hr. v. Bassewitz, Amtsblatte) haben des K ster Cabinets 189. daß dn- Verwaltung der Stabdt Berlin welche seit dem Jahre 1822 22 itte 1 fsie gache. 22 Jahre 1822 unter unmittelbarer Aufsicht gierung zu tritt:

Nach’ Inhalt einer Bekanntt

vom 23sten d. M. (im heutigen

Potsdam untergeordnet werden soll.

auf die Ressort⸗Verhaͤltnisse der Regierun setzliche Einrichtung ein, und die Koͤnigl. dam bildet in diesen Angelegenhe gistrat zunaͤchst vorgesetzte Instanz.

In allen Angelegenheiten der Finanz⸗ Stadt Berlin, bei welchen

ten, welche die mithin z. B. bei weiterer wesens, bei Beschwerden der Stadtverordneten bei Beschwerden Einzelner uͤber Verletzung der

der Staͤdteordnung oder nach sonstigen Vorschriften nen in Beziehung auf das Gemeinwesen Rechte, uͤber versagtes oder entzogenes

die versagte freie Ertheilung desselben, uͤber len, uͤber Steuer⸗Praͤgravationen, Magistrats⸗Personen und in allen and dieser Art wird die Koͤnigl. Regierung zu Potsdam die dem hiesigen Magistrate zunaͤchst vorgesetzte Behoͤrde seyn. Die gedachte Koͤnigliche Regierung hat daher auch die Aufsicht uͤber die mit der hiesigen staͤdtischen Ve

stalten zu fuͤhren, z. B. uͤber die die Sparkasse u. s. w. Koͤnigl. Maj. ist aber in derselben Art auch in Beziehung auf andere von dem Magistrate verwaltete Institute, welche den eigentlichen Stadthaushalt nicht betreffen, z. B. den Gesinde⸗Praͤmien⸗Fonds ꝛc. zu verfahren.

2) Die der Koͤnigl. Regierung zu Potsdam zunaͤchst

Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt,

wuͤrde nach der Instruction vom 31. December 1825 das Ober⸗Praͤsidium der Provinz Brandenburg seyn; da jedoch den Ober⸗Praͤsidenten nur als Stellvertretern der Ministerien die Entscheidung in Communal⸗Angelegenheiten beigelegt ist,

am Sitze des Letztern selbst vorkommenden Geschaͤft dem Zwecke der Instruction nicht entsprechen wuͤrde, so haben des Koͤnigs Majestaͤt das Ober⸗Praͤsidium von dieser Stellvertre⸗

geruhet. Letzterm in diesen Angelegenheiten unmittelbar untergeben.

Beruͤhrung tritt. derselben ohne Einwirkung einer Zwischen⸗Behoͤrde.

gen Straßen⸗Pflasters und der deshalb zwischen dem Fiscus und dem Magistrat obschwebenden Streitigkeiten, die Rechte und Verbindlichkeiten des Fiseus lediglich zu vertreten hat,

bar untergeordnet; eben so

6) Das hiesige Koͤnigl. Polizei⸗Praͤsidium, welchem die Vertretung des Fisci in Hinsicht der Rechte desselben auf die Leistungen der Stadt zu der Waͤcht⸗Erleuchtungs⸗ und

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Reinigungs⸗Kasse und die andern Verpflichtungen der Stadt

ern Angelegenheiten

G 1 Verwaltung unmittelbar zusammenhaͤngenden, von dem Magistrate administrirten An⸗

Nach besonderer Bestimmung Sr.

tung zu dispensiren, und die Entscheidung in Faͤllen dieser Art dem Koͤnigl. Ministerium des Innern zu uͤbertragen Die gedachte Koͤnigliche Regierung bleibt daher

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2„ a⸗ Praͤsidenten der Provinz Branden⸗

1

onigs Majestaͤt mittelst Allerhoͤch⸗ „Ordre vom 2. August d. J. anzubefehlen ge⸗

2

dem J des inisteriums des Innern stand, der Koͤnigl. Re⸗

Hiernach

1) wegen der Communal⸗Angelegenheiten, in Beziehung g die allgemeine ge⸗ 8 Regierung zu Pots⸗ iten die dem hiesigen Ma⸗

Verwaltung der 1 . der Staatsbehoͤrde eine Einwir⸗ kung zusteht, so wie uͤberhaupt in allen denjenigen Geschaͤf⸗ Handhabung der Staͤdteordnung herbeifuͤhrt, Regulirung des Stadtschulden⸗ esen . G uͤber den Magistrat, und des Magistrats uͤber die Stadtverordneten, nach ih⸗ zustehenden Buͤrgerrecht, uͤber 1 zweifelhafte Wah⸗ ferner bei Bestaͤtigung der

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vorgesetzte Instanz in Angelegenheiten der erwaͤhnten Art,

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gs⸗

und eine Stellvertretung des Koͤnigl. Ministerii bei einem,

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3) Der Militair⸗Commissarius von Berlin, welcher in den zu seinem Ressort gehoͤrigen Angelegenheiten die Stelle der Regierung vertritt, bleibt in Hinsicht dieser Geschaͤfte die dem Magistrate vorgesetzte Behoͤrde, und dem Koͤnigl. Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet, daher er mit der Koͤnigl. Regierung zu Potsdam deshalb nicht in 58

4) Was die Gewerbesteuer⸗Angelegenheiten anbelangt, 82 so bleibt dem Herrn Finanz⸗Minister die bisherige Leitung

5. Die Koͤnigl. Ministerial⸗Bau⸗Commission, welche in 5 Hinsicht der Geschaͤfte ihres Ressorts, namentlich des hiesi⸗

bleibt ferner dem Koͤnigl. Ministerium des Innern unmittel⸗