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111144“*““ ür die Pairschaft bedeutend vermehrt. Jetzt sind alle Pairschaf⸗ ten erblich, mit Ausnahme der sechzehn Schottischen Pairs, welche fuͤr die Dauer des Parlaments durch Wahl ernannt, und der 28 Irlaͤndischen Pairs, welche auf Lebenszeit ge⸗ waͤhlt werden. In England wuͤrde es fuͤr eine verfassungs⸗ widrige Lehre gelten, wenn man den erblichen Charakter die⸗ ser Wuͤrde laͤugnen wollte. — In Frankreich hat sich die Pairie mehr modificirt. Urspruͤnglich war sie, wie in Eng⸗ land, eine Folge des Lehns⸗Besitzes. Da die Laͤnde⸗ reien weniger getheilt waren, so bestanden die Pairs des Koͤniglichen Hofes nur aus den Inhabern großer Kron⸗ lehen; solche waren die Herzoͤge der Normandie, von Guy— enne, und Bourgogne, die Grafen von Flandern, von Tou⸗ louse und von Champagne. Bretagne, Anfangs ein Hinter⸗ lehen der Normandie, wurde erst unter dem heiligen Ludwig eine Herzogs⸗Pairie. Diesen sechs weltlichen Pairs wurden sechs geistliche hinzugefuͤgt, die fast saͤmmtlich Suffragan⸗ Bischoͤfe des Erzbischofes von Rheims waren. Die großen Lehen wurden allmählig mit der Krone vereinigt, und so wurde dieser erste Ursprung der Pairschaft vernichtet. Alle spaͤteren Pairswuͤrden wurden durch Koͤnigliche Briefe er⸗ theilt, und dadurch war diese Wuͤrde im 18 Jahrhundert zu einem leeren Titel herabgesunken. Die Pairs erschienen noch bei großen Staats⸗Feierlichkeiten, bei den Gerichtsta⸗ gen (lits de justice), aber mehr als eine Zierde der Krone und ohne politischen Einfluß. Der Titel blieb dennoch in den Fami⸗ lien erblich. Bei der Zusammenberufung der Generalstaaten war von einer erblichen Kammer die Rede, welche eine Waͤch⸗ terin und Bewahrerin der oͤffentlichen Freiheiten und ein vermittelndes Element zwischen dem Volke und der Krone seyn sollte. Die beredten Vortraͤge von Mounier und Lally⸗Tollendal fuͤr eine Pairs⸗Kammer sind bekannt. Die Pairschaft hat ihre wahre Quelle in der Charte und in der Koͤnigl. Verordnung, welche die Erblichkeit derselben festsetzt. Nur bei diesem Charakter der Staͤtigkeit kann sie die ihr ange⸗ wiesene Stelle im Staate ausfuͤllen. Die Nothwendigkeit einer Pairskammer wird zugegeben; sie muß sich aber auch von der Wahlkammer unterscheiden. Nur die Erblichkeit kann 82 jene Unabhaͤngigkeit verleihen, wodurch sie zugleich eine uͤtze des Thrones und eine Beschuͤtzerin der Verfassung wird. Sie hat mit dem Volke nichts gemein, Ihre Theil⸗ nahme an der gesetzgebenden Gewalt kommt aus einer an⸗ deren Quelle. Im Gefuͤhle ihrer Staͤtigkeit und Unabhaͤn⸗ gogkeit kann sie, wenn die Wahlkammer zu servil gegen die Minister ist, einen edelen Widerstand leisten, und im umge⸗ kehrten Falle wuͤrde sie sich einer aufruͤhrerischen Wahlkam⸗ mer gegenuͤber dem Geiste der Erhaltung treu zeigen. Man spricht von Substitutionen, welche durch unsere Gesetze ver⸗ boten wuͤrden. Wenn dieselben auch dem Princip der Gleich⸗ heit unter den Volksklassen zuwider seyn moͤgen, sind sie nicht eben darum dem aristokratischen Sinne der Pairskammer angemessen? Betrachtet man ein aristokratisches Element als nothwendig im Staate, so muß man dasselbe auch mit dem ihm entsprechenden Charakter bekleiden. Durch die Erblich⸗ keit der Pairs⸗Wuͤrde wird die Koͤnigliche Praͤrogative, die ausgezeichneten Maͤnner unserer Zeit in die Kammer zu be⸗ rufen, nicht aufgehoben. In England ernennt die Krone bei jeder Parlaments⸗Eroͤffnung eine bestimmte Anzahl erblicher Pairs, und dieser periodische Zuwachs hebt die unbedeuten⸗ den aber unvermeidlichen Uebelstaͤnde der Erblichkeit auf. Die Franzoͤsische Regierung wird, wie wir hoffen, diese con⸗ stitutionnelle Sitte nachahmen, und wenn im Uebrigen die Vererbung auf Seiten⸗Linien nicht nach strengem Rechte ist, so kann dieselbe, in gehoͤrigen Graͤnzen und vermittelst einer besondern Verordnung, welcher naͤhere Erkundigungen uͤber den Candidaten fuͤr die Pairs⸗Wuͤrde vorangehen muͤssen, von keinem Nachtheile seyn.“ Der Courrier frangais bemerkt in Bezug auf diesen Artikel des Messager, daß es ihm nie in den Sinn gekom⸗ men sey, die Erblichkeit der Pairs⸗Wuͤrde in gerader Linie anzufechten, sondern nur die Uebertragung derselben auf Seiten⸗Linien, als Schwiegersoͤhne, Neffen und Vetter, da, wenn eine solche Vererbung eingefuͤhrt wuͤrde, schwerlich je⸗ mals ein Pairs⸗Sitz vacant werden moͤchte, und sonach dem Talente wie dem Staatsdienste einer der maͤchtigsten Hebel zum Wetteifer entrissen werden wuͤrde. Das Journal du Commerce aͤußert heute seine Un—
zufriedenheit uͤber den Gang der Verwaltung in den heftig⸗
sten, um nicht zu sagen revolutionnairsten Ausdruͤcken. „Von der unheilbaren Schwaͤche des Ministeriums“, sagt dasselbe, Zeugen sowohl dessen Handlungen als dessen Unthaͤtigkeit. Taͤglich fordert die oͤffentliche Meinung von ihm die Entlas⸗ sung einiger hoͤheren Beamten, die noch von der vorigen Verwaltung herstammen; weig diese aber in den Vorzimmern
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gut aufgenommen wer
daß das Publikum sie mit derselben Nachsicht behanzp.
muͤsse, und sie werden sonach beibehalten. Zwei unbedeute Maͤnner allein sind entfernt worden, und einer davon ( Genoude) noch dazu, nicht etwa wegen seiner taͤglichen; griffe auf die Minister, nicht etwa weil er sich unter der rigen Verwaltung mit dem Erbe eines beraubten Famil⸗ vaters bereichert hat, sondern weil er ein ehrenvolles werbe treibt, welches angeblich mit den Functionen ei Mitgliedes des Staats⸗Raths nicht vereinbar ist. Alles! ist jaͤmmerlich. Wir wollen gleichwohl den Muth nicht sin lassen. Schwache Ministerien haben auch ihr Gutes; d. da die Kraft sich nothwendig irgendwo befinden muß, muß sie, wenn sie der Regierung nicht beiwohnt, nothn. dig den Kammern zu Gute kommen. Ein Land wie unsrige also, welches so lange unter dem Joche der Vern tung geseufzt hat, kann bei einer Verruͤckung der gesellsch lichen Gewalten nur gewinnen. Die Macht, welche die nister ihren Haͤnden entschluͤpfen lassen, wird ein Eigenth der Kammern. Sache der Deputirten ist es vorzuͤglich, Ministerium in die Bahn zuruͤckzufuͤhren, die dem Inten des Landes zusagt. Der Himmel hat uns eine plan⸗ willenlose Verwaltung verliehen, wahrscheinlich um die wandtheit unserer Repraͤsentanten zu erproben. Sollten zufaͤllig die Kammern eben so schwach und ungewiß zeig als die Minister, so muͤßte allerdings die Macht m eine Stufe niedriger steigen, um Jemanden finden, der dieselbe uͤbernaͤhme. Wir wollen da ganz ruhig seyn: es wird dem Staate an Lenke nicht fehlen.“
Die Gazette de France hatte gestern die bei mehrn Post⸗Offizianten veranstalteten Haussuchungen als eine M regel der Willkuͤhr und als eine Art von Inauisit mit dem Hinzufuͤgen geschildert, daß eine ganze Be⸗ ten-Klasse bei dieser Gelegenheit durch die Haͤnde Polizei gebrandmarkt und entehrt worden sey. Hier erwiedert der Messager des Chambres: „Wenn Grundsatz der persoͤnlichen Freiheit heilig ist, so ist Sicherheit der gesammten Gesellschaft es auch. Um d zu handhaben, muͤssen die Gesetze jene zuweilen aufopf So auch in der obigen Sache. Es handelt sich hier .
darum, ob die gedachten Postbeamten, Kraft der gesetzlich
Befugniß der richterlichen Behoͤrde, verhoͤrt worden st und da nun hieruͤber kein Zweifel obwaltet, so kann
auch nicht mit dem Worte Inquisition einen Act Koͤnigl. Procurators belegen, der in dem Interesse der sellschaft gesetzlich erlaubt ist und in seiner Ausdehnung in seiner Dauer durch unsere Gesetze genau bestimmt wi Verlangt man aber außer diesen Rechts⸗Ansichten auch h moralische Ansichten zu Gunsten der in Rede stehenden Ha suchungen, so fragen wir Jedermann, ob eine Verwaltm wo die Ehre gleichsam ein Erbtheil ist, durch eine Unte chung, welche die vieljaͤhrige Rechtlichkeit aller ihrer glieder außer Zweifel setzt, mehr gefaͤhrdet wird als du jene dumpfen Geruͤchte, welche Uebelwollende seit eini Zeit uͤber die Unredlichkeit derselben verbreitet und absicht vergroͤßert hatten. Ja noch mehr, wir fragen: ob das perst liche Interesse nicht hier mit dem allgemeinen zusamm trifft, damit jene Beschuldigungen endlich ein Ende halbe Uns scheint, daß diese wenigen Bemerkungen eine genuͤgen Widerlegung der Declamationen der Gazette enthalten,] wenn gleich sentimental, deshalb nicht minder ungegrt det sind.“
Der Handels⸗Minister hat abermals eine aus 11 M gliedern bestehende Commission ernannt, welche sich mit eit allgemeinen Revision der bestehenden Gesetze und Reglemen uͤber die Erfindungs⸗, Einfuhr⸗ und Vervollkommnungs⸗ tente beschaͤftigen soll. Das Journal du Commer fordert das hierbei interessirte Publikum auf, zu untersuch welcher Verbesserungen die Gesetzgebung in dieser Bezieh etwa faͤhig seyn moͤchte, und seine Ansichten daruͤber der dachten Commission mitzutheilen. An der Spitze derselt steht der Rath beim hiesigen Koͤnigl. Gerichtshofe undJ putirte, Hr. Girod (vom Ain⸗Dept.) — Auch der Großsiegel wahrer hat eine Commission niedergesetzt, um von dem sammten Mobiliare der Koͤnigl. Buchdruckerei, mit Einschl der Pressen, Typen u. s. w. ein Inventarium aufzunehme
Der Courrier frangais bezeichnet 4 Beamte, wel vorlaͤufig aus dem Staats⸗Rathe entfernt werden wuͤrde den ehemaligen Polizei⸗Director Franchet, den Ex⸗Poliz u.“ Delavau, und die Herren Dudon und von F. nilly.
Das Journal des Deobats ist es, welches (wie! reits gestern gemeldet) nach Briefen aus Marseille vom 20 8
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M. die Nachricht mittheilt, daß Koron sich du tion den Franzosen ergeben habe. Die Authenticitaͤt die⸗ r Nachricht muß indessen billig noch dahingestellt bleiben.
Der Contre⸗Admiral Collet, welcher noch kuͤrzlich das ommando vor Algier fuͤhrte, ist am 20sten d. M. zu Tou⸗ nan den Folgen einer scorbutischen Krankheit mit Tode hgegangen. Auf die Nachricht davon, haben Se. Maj. des⸗ i Sohn, den Schiffs⸗Faͤhnrich Collet, zum Lieutenant er⸗ bben.
Statt der bisher am Namenstage des Koͤnigs uͤblichen entlichen Vertheilung von Wein und Lebensmitteln, sind e Armen⸗Buͤreaux diesmal in den Stand gesetzt worden, e Beduͤrftigsten ihres Bezirks zu Hause zu bewirthen.
Großbritanien und Irland.
London, 25. Oct. Das Morning⸗Journal, ein latt, welches sich jedoch durch manche Angaben bisher als cht sehr glaubwuͤrdig bewaͤhrt hat, will wissen, daß der erzog von Wellington, im Namen des Koͤnigs, dem Marquis n Barbacena erklaͤrt habe, S
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Se. Maj. werde die junge Koͤ⸗ gin von Portugal nicht als Koͤnigin empfangen; dieselbe erde daher gar nicht nach Windsor gehen. Das genannte latt fuͤgt hinzu, der Graf von Aberdeen habe den Portu⸗ sischen Fluͤchtlingen ihr Gesuch: sie bewaffnen zu lassen,
rweigert. (Aus einem Handels⸗Schreiben.) Seit Ende s vorigen Monats ist es nur zu klar geworden, ß in England die Getreide⸗Erndte viel geringer in lantitaͤt und Qualitaͤt ausgefallen ist, als man fruͤher ubte. Daher die ansehnliche Steigerung in allen Getreide⸗ öorten und die Aussicht, daß solche sich ohne haͤufige Ver⸗ derung bis gegen die Zeit der naͤchsten Erndte erhalten rfte. — Weizen, der Haupt⸗Getreide-⸗Artikel hier im nde, ist in den mehrsten Gegenden um ein Viertheil niger gewonnen worden, als die gewoͤhnliche Erndte ge⸗ aͤtzt wird, und es ist wahrscheinlich, daß Alles, was das feste d liefern kann, hier zu maͤßigen Zoͤllen Absatz finden wird. Auch Hafer ist schlecht gerathen, und von Gerste wird bh, wenn auch ziemlich viel, doch nur schlechte Qualitaͤt fin⸗ na. — Wenn man den Einfluß erwaͤgt, den die in ganz ropa um 40 bis 75 pCt. erhoͤhten Getreide⸗Preise auf den rth, nicht allein des Geldes, sondern auch aller anderen hr oder weniger mit Getreide in Verbindung stehenden tikel haben muͤssen, so darf man nicht uͤbersehen, daß diese erhaͤltnisse — die daraus entstehende groͤßere Circulation „Geldes — und die ungewoͤhnliche Wohlfeilheit mancher zupt⸗Artikel des Handels geeignet seyn moͤchten, im Laufe Winters wesentliche Veraͤnderungen im Werthe der aren hervorzubringen. — Salpeter ist hier um 6 Den. er gegangen. — Nach unverzolltem Getreide zeigte sich in letzten Tagen die meiste Frage. — Weizen war 3 bis 4 hill. und Hafer 1 Shill. pro Quarter theurer. Die sechswoͤchentlichen, den Zoll bestimmenden Durch⸗ nitts-Preise waren hier am 24. Oct.: “ Weizen. Gerste. Hafer. Roggen. Quarter 64Sh. 9 D. 33 Sh. 9 D. 24 Sh. — D. 32 Sh. 2 D. ll also. 22 — 8 — 12 — 4 — 10 — 9 — 21 — 3 — Der Durchschnitts⸗Preis fuͤr die fruͤhere Woche fuͤr Wei— ist 75 Sh. 10 Den. Niederlande. Bruͤssel, 28. Oct. Die zweite Kammer versammelte h gestern Morgen um 11 Uhr zu einer geheimen Sitzung, der, wie man sagt, die Antwort-⸗Adresse auf die Thron⸗ ede diseutirt worden ist. Gegen 1 Uhr wurde die oͤffent⸗ e Sitzung eroͤffnet. 74 Mitglieder waren gegenwaͤrtig. chdem das Protokoll der vorigen Sitzung vorgelesen und genommen worden, fuͤhrte die dazu ernannte Commission Finanz⸗Minister in den Saal, welcher der Kammer das rliche und zehnjaͤhrige Budget vorlegte. Die darin ge⸗ chten Vorschlaͤge sind im Wesentlichen folgende: In dem setz⸗Entwurfe für das Budget von 1829 steht die ermehrung des Ertrags der Auflagen, die im Jahre 1827 en Ueberschuß von 3,963,477 Fl. gaben, als erster nnahme-Artikel mit etwa 3 Millionen, indem eine illion zur Verfuͤgung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs gestellt rden ist. Das Departement der auswaͤrtigen Angelegen⸗ ten soll 26,000 Fl., das des Innern eine Million mehr halten; das Departement des Krieges ist um 52,163 Fl., Marine um 626 Fl. und das der Finanzen um 12,500 vermindert. Der Minister schlaͤgt vor, 2,800,000 Fl. den Ankauf und die Tilgung der Staatsschuld zu ver⸗ enden. Das zehnjaͤhrige Budget betraͤgt etwas uͤber 68 eillionen, von denen 7 Millionen fuͤr Verwaltungs⸗Kosten timmt sind. Unter den Mitteln und Wegen fuͤr dieses üdget steht der Ertrag der Mahlsteuer mit 5,500,000 Fl.
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ch Capitu⸗
ö11111166“ Der Finanz⸗Minister aͤußert dabei, daß die Regierung diese Abgabe, welche der oͤffentlichen Meinung zuwider zu seyn scheine, aufzjuheben wuͤnsche und zur Ausfuͤllung der dadurch entstehenden Luͤcke, der Kammer Veraͤnderungen in der Grundlage der Personen⸗Steuer, eine Erhoͤhung der Abgabe auf Salz, Branntwein, inlaͤndische Biere, Essig u. s. w., vorschlage.
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Der auf die Schulden⸗Tilgung bezuͤgliche Ge⸗
setz⸗Entwurf schlaͤgt eine Vernichtung von 13,700,000 Fl.
der verzinsten Staatsschuld vor, wodurch jaͤhrlich 342,500 Fl. Zinsen erspart wuͤrden. Das Syndicat der Schulden⸗Til⸗ gung besitzt ein Capital von 36,587,600 Fl. Die Staatsschuld ist im Ganzen um 383,420,400 Fl. vermindert worden. Der Minister wurde nach gehaltenem Vortrage zuruͤckbegleitet, worauf der Praͤsident der Kammer mittheilte, daß er einen Gesetz⸗Entwurf uͤber die Vertheilung der Grundsteuer fuͤr 1829 und mehrere Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die Eintheilung des Landes in Provinzen und Arrondissements erhalten habe. Um 3 ½ Uhr wurde die Sitzung aufgehoben. Die erste Kam⸗ mer derx General⸗Staaten wird heute eine Sitzung halten. W Deutschland.
Dresden, 30. Oct.
6 Uhr allhier eingetroffen und im Hotel zur Stadt Berlin
abgestiegen, speisten gestern Mittags mit den Allerhoͤchsten
und Hoͤchsten Herrschaften an der Koͤnigl. Familien⸗Tafel, und sind heute Morgen um 7 Uhr wiederum von hier nach Altenburg abgereiset.
Hannover, 31. Oct. gin von Sachsen⸗-Gotha sind vorgestern von Hamburg hier eingetroffen, und haben nach einem Besuche bei J. K der von Cambridge die Reise nach Gotha gesetzt.
Nuͤrnberg, 28. Oct. Leopold von Sachsen⸗Coburg kam gestern nebst Gefolge von
fort⸗
168 Se. Durchlaucht der Prinz Lud⸗ S wig von Hessen⸗Homburg waren am 28. Oct. Abends haalb
J. H. die verwittwete Herzoo⸗
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz 1
Koburg hier an, uͤbernachtete hieselbst und setzte heute die
Reise nach Italien fort.
Frankfurt a. M., 30. Oct. Im Laufe dieser Woche 8 8
sind in hiesiger Gegend wieder einige Aufkaͤufe von Weizen
geschehen⸗ der Maynabwaͤrts gefuͤhrt worden ist. — Die
hiesigen Preise sind fuͤr Weizen Fl. 9 ⅛,‚ Korn Fl. 7 ½
Fl. 3 ½, Gerste Fl. 6¼. * Spanien.
Die Quotidienne meldet aus Cadix vom 11. Oct.: „Mehrere Kaperschiffe von Buenos⸗Ayres beunruhigen das Meer, und haben bereits etliche Fahrzeuge genommen. Kurzem hat ein Spanisches Schiff, der S
3 8 1u
Vor
San⸗Antonio, in der
hiesigen Bai angelegt, und einen Theil der Mannschaft der
Brigg Coradin mitgebracht, welche auf dem Wege von der Havana hierher in der Naͤheder Bermudas⸗Inseln von einem Argentinischen Piraten, der 8 Kanonen fuͤhrte, genommen worden war. Der General⸗Commandant des See⸗Departe⸗ ments unserer Provinz hat deshalb angezeigt, daß die Kriegs⸗
Fregatte Caßlda ihte bsehe. züe her e. ..
letzten Tage dieses Monats verschieben wird, um mehrere
Kauffahrer zu escortiren.“ Inland.
Duͤsseldorf. Die Vergleichung eines zehnjaͤhrigen Ab⸗ schnittes des Communal⸗Haushaltes in dem Regierungs⸗Be⸗ 4 & ““
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zirke gewaͤhrt manche interessante Data. 8
Die Volkszahl des Regierungs⸗Bezirkes betrug
am 1ten Januar 1818 am 1ten Januar 1828. 673638.
. mithin der Zuwachs . 80487 Seelen. Die Gemeinde⸗Verwaltungs⸗Kosten betrugen .
im Jahr 1818 92856 Rthlr. 29 Sgr. 6 P
9 2¼
1 7 7 21 4
8 Diese Verwaltungs⸗Kosten haben daher numerisch zuge⸗ nommen; im Verhaͤltnisse zu der wachsenden Bevoͤlkerung aber abgenommen.
Sie betragen jetzt auf den Kopf der Bevoͤlkerung 4 Sgr. 3 Pf.
Die polizeilichen
im Jahre 1818 auf . ¹ e“*“
Sie haben also um abgenommen.
Die Verbesserung in den verschiedenen Zweigen derz Ver⸗ waltung hat indeß in den 10 Friedens⸗Jahren nothwendig bedeutende Mehr⸗Ausgaben fuͤr die Gemeinden herbeifuͤhren muͤssen .
Ausgaben der Gemeinden beliefen sich 68,893 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. 64,436 ⸗ ““ 8 ⸗
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also mehr. 2193 Rthlr. 22 Sgr. 3 PfF.
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