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5 P. 5 „ 2 8* - 4 . N9 Steuerpflichtigen selbst diejenigen waͤhlen, welche in dieser Hinsicht eine Art von Tyrannei uͤber sie ausuͤben. Die Wahl
ddieser Conseils durch die Gemeinen ist also ganz zu billigen, und es fraͤgt sich nur noch, welche Bedingungen zur Theil⸗
nahme an diesen Wahlen berechtigen sollen. Die Ernennung
der Munizipal⸗Conseils kann nicht auf die Waͤhler der De⸗ putirten beschraͤnkt werden. machte nur eine
Die Constitution von 1791 Klasse von Waͤhlern, welche zugleich die Doeputirten, die Justiz⸗Behoͤrden, die Departemental⸗ und Munizipal⸗Beamten, ja selbst die Bischoͤfe waͤhlten. Zugleich war der Wahl⸗Census so niedrig gestellt, daß fuͤr den Ein⸗ zelnen keine Unbilligkeit darin lag. Die Interessen der Ge⸗ meinden sind von ganz anderer Art, als die des Staats, und die Verfassung des ganzen Landes kann keine Aehnlich⸗ keit mit der Verwaltung einer Gemeinde haben. Der Buͤrger kann, wenn er auch keine hundert Thaler an directen Steuern zahlt, bei der Verwaltung seiner Stadt doch sehr betheiligt seyn. Fuͤr die Wahl der Municipal⸗Raͤthe muͤssen also an⸗ dere Notabilitaͤten gesucht werden, als fuͤr die rein politische Deputirten⸗Wahl. So koͤnnen z. B. die Pfarrer, Nota⸗ rien, Geschworne, die Ritter der Ehren⸗Legion und die des Ludwigs⸗Ordens, die Manufakturisten, Kaufleute, Lehrer an den Universitaͤten, bei der Wahl des Municipal-⸗Conseils
ebenso gut mitstimmen, als die am staͤrksten Besteuerten,
denn sie haben dasselbe Interesse an einer guten staͤdtischen Verwaltung, als die reichen Grundbesitzer, ja vielleicht noch
nehr, da sie ununterbrochen in der Stadt leben, waͤhrend jene oͤfter reisen. Das neueste Gesetz uͤber die Jury beruht auf diesen Ansichten. In den Dorf⸗Gemeinden muß dage⸗
gen der Einfluß der Grundbesitzer fast ausschließlich vorherr⸗
schen, denn hier kommen nicht so viele andere Interessen mit
ihren Rechten und Beduͤrfnissen in Confliett.
Nach Artaud. Des Canaux exécutés par le Sou- vernement depuis 1821 à 1822. Paris, 1828. 8. Die Verwaltung der Bruͤcken und Wege in Frankreich hatte in den Jahren 1821 und 1822 Anleihen eroͤffnet, welche bis zu dem sehr großen Betrage von 129,200,000 Fr. stie⸗ gen, wogegen sie sich verpflichtet hatte, dem Publikum in verschiedenen Zeitraͤumen, deren weitester sich bis auf 1832 erstreckte, 2,153,268 Metres oder 538 Lieues an neuen Ka⸗ naͤlen zu liefern. Es steht jetzt aber allgemein fest, daß auch nicht ein einziger von den 13 Anschlaͤgen, auf welche die
deshalb eingegangenen Verbindlichkeiten sich bezogen, bis zu
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dem Zeitpunkte, welchen die Administration selbst sich gesetzt hatte, vollendet und ausgefuͤhrt werden wird, ja, was noch mehr ist, der Termin, welcher fuͤr die Anschlaͤge von 1821 bestimmt war, ist seit einem Jahre schon abgelaufen. Von einer andern Seite her hat der Minister des Innern in seinem Be⸗ richt an den Koͤnig vom letztvergangenen 20. Mai in den Ent⸗ wuͤrfen und Anschlaͤgen noch einen Irrthum von 47,910,000 Fr. angezeigt, dazu muß man noch die Summe von 19,720,000
Fr. rechnen, welche schon in die Budgets der Administration
wuͤrden uͤbertroffen werden.
der Bruͤcken und Wege fuͤr die Jahre von 1822 bis 1828 eingetragen sind, wo sich dann, bei Zusammenziehung aller dieser Summen, ergiebt, daß die fraglichen Kanaͤle dem Lande schon eine Last von 197,820,000 Fr. aufgebuͤrdet haben. Artaud untersucht nun, worin jene auffallenden Rechnungs⸗Fehler liegen, und durch welche Mittel das große Desficit in Bezug auf die Kanäaͤle ausgefuͤllt werden koͤnnte. Die Antwort auf die erste Frage ist leicht. In den Jahren 1821, 1822, 1823 hatten der Minister des Innern und die Verwaltung der Bruͤcken und Wege der Regierung und den Kammern, so wie den Gesellschaften dadurch zu im⸗ poniren gewußt, daß sie sagten: es sey nichts vernachlaͤssigt worden, um mit Genauigkeit den Belauf der Kosten zu veran⸗ schlagen, und daß diese Veranschlagungen nicht durch die Kosten — f Um wahrhaft genau zu seyn, haͤtte man im Gegentheil sagen muͤssen, daß eigentlich gar
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kein Anschlag gemacht worden sey. Hr. Artaud beweif durch Auszuͤge aus den Berichten der Administration Bruͤcken und Wege selbst; er zeigt, wie fuͤr einen der naͤle, welche fuͤr die nuͤtzlichsten gehalten werden, fur der Loire naͤmlich, die Entwuͤrfe noch nicht einmal voöll! sind, nachdem man schon seit 6 Jahren angefangen hat der Ausfuͤhrung dieses Kanals zu arbeiten. Er verf ferner, daß man beim Beginnen der Arbeit, die Zahl Schleusen, welche erforderlich seyn wuͤrden, nicht wußte man die Art der Arbeiten, welche die Natur und die dung des Terrains nothwendig machen, nicht kannte. ser Kanal sollte, den Anschlaͤgen zufolge, welche man 182 Kammern vorlegte, eine Laͤnge von 187,166 Motres h⸗ und zwar nicht mehr und nicht weniger; dem Ba aber, welchen der Minister des Innern daruͤber vor zufolge, ist jetzt eine Ausdehnung von 203,000 Metr forderlich geworden, so daß sich nur ein kleiner Irrthun 4 Lieues in dem Projekte findet, welches man als vollke richtig den Kammern vorgelegt hatte.
Was fuͤr eine Sorgfalt man auch bei der Berech der Ausgaben und Kosten fuͤr aͤhnliche Unternehmungen det, sie sind immer Rechnungsfehlern unterworfen, welche bei der Beruͤcksichtigung der ganzen Abschaͤtzung begeht, wenn man sie auf die unbestimmtesten Angaben hin! nimmt, ohne irgend eine strenge Untersuchung, so darf die Schuld davon nicht auf die Art der dabei vorkon den Arbeiten uͤbertragen, denn man hat sie ja eben vorher uͤberlegt und beruͤcksichtigt. Die Lasten, welche den Arbeiten an den Kanäaͤlen entspringen, werden inme 37 Jahren das Budget mit einer jaͤhrlichen Summe 11,737,300 Fr. beschweren. In dem laufenden Jahre werden schon 5,472,911 Fr. dafuͤr bezahlt, und diesen geheuern Uebergewicht der Kosten fuͤr diesen Gegenstanm dankt man, wenigstens zum groͤßten Theil, die taͤglich; mende Verschlechterung der Wege.
Um allem diesem abzuhelfen, will nun Herr Artauh die Ausfuͤhrung dieser Arbeiten an einzelne Compag ausgethan wuͤrde, in deren eigenem Nutzen und Im es laͤge, die Arbeiten in moͤglichster Vollkommenheit
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stellen, indem sie, um ihre Ausgaben zu decken, auf de trag aller dieser Unternehmungen angewiesen wuͤrden.
Koͤnigliche Schauspiele.
Donnerstag, 13. Nov. Im Schauspielhause, zun stenmale wiederholt: Christinens Liebe und Entsagung, . in 2 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen, von Th. Hierauf: Der Kammerdiener, Posse in 4 Abtheilungen
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Koͤnigsstaͤdtsches Theater.
Donnerstag, 13. Nov. Zum Erstenmale: Nichtchen Großonkel, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen Baron von Lichtenstein. Hierauf, zum Erstenmale: De terbrochene Schwaͤtzer, Lustspiel in 1 Akt, nach dem? zoͤsischen, von Contessa. Zum Beschluß, zum Erstenn Der neue Gutsherr, komische Oper in 1 Akt, nach Franzoͤsischen, von Castelli; Musik von Boyeldien. den beiden ersten Stuͤcken wird Hr. Huth, Mittglied Orchesters des Koͤnigsstaͤdtschen Theaters, ein Adagio Polonaise auf dem Violoncell vortragen.
16““ Auswärtige Börsen. 1“ Wien, 7. Nov.
5pCt. Metalliq. 95. Bank-Actien 1084.
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ch 1 Der Moniteur macht abermals 14 Dioͤcesen namhaft, in welchen die n vom Juni in Ausfuͤhrung gekommen sind. Die Zahl der noch ruͤckstaͤndigen Bischoͤfe betroͤgt sonach nur noch etwa 15. — beiden Deputirten Herren Casimir Périer (vom Aube⸗Dept.) und Jaecques Lefébvre (vom Seine⸗Dept.) sind der Ehren⸗Legion ernannt worden. — Der Constitutionnel enthalt ein Schreiben aus Lissabon vom 22sten v. M. 1 behaupter wird, es sey am 14ten in der Provinz Tras⸗os⸗Montes zwischen einer Guerilla, unter Anfuͤhrung des Met Serpa Pinto, und einem Linien⸗Regimente Dom Miguel's zu einem Gefechte gekommen, wobei Letzteres mi
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Todten und Verwundeten in die Flucht geschlagen worden sey. (2)
— Gestern schloß 3pCtige Rente 74 Fr. 20 Cent., 5pCtige Rente 105 Fr. 40 Cent. Oesterr 58 Metalliq. 94251. Geld. Bank⸗Actien 1299.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Part. Oblig. 1234.
Redacteur John, Mitredacteur Cott
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Berlin, den 13ten November. Durch einen, gestern aus St. Petersburg hier einge⸗ fenen Courier ist die hoͤchst betruͤbende Nachricht von daselbst am 5ten d. M. erfolgten Ableben Ihrer Maje⸗ der Kaiserin Mutter eingegangen. Se. Majestaͤt Koͤnig und das ganze Koͤnigliche Haus sind durch die⸗ unerwarteten Verlust in die allergroͤßte Betruͤbniß ver⸗ worden.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Schullehrer Kuhlo alstern, im Regierungs⸗Bezirk Minden, das Allgemeine enzeichen zweiter Klasse zu verleihen geruht.
Ihre Koͤniglichen Hoheiten der Prinz und die Pri n⸗ in Karl von Preußen, sind von Weimar hier ein⸗ offen. 1
Ihre Durchl. die Prinzen Wilhelm und Alexan⸗ zu Solms⸗Braunfels, sind von Dessau hier ange⸗
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r de S. h 8. Der Koͤnigliche Hof legt Freitag, den 14ten d. M., die er fuͤr Ihre Majestaͤt die Kaiserin Maria Feodo⸗ na von Rußland auf 3 Wochen an. Berlin, den 12ten November 1828. von Buch, Ober⸗Ceremonien⸗Meister. Die Damen erscheinen die erste Woche in schwarzen dern, schwarzen Kopfzeugen, Eventaillen und Hand⸗ hen, die zweite Woche mit weißen Kopfzeugen, weißen staillen und Handschuhen, die dritte Woche mit Kanten Blonden. Die Cavaliere, wenn sie nicht Uniform tragen, erschei⸗ in der ersten Woche mit angelaufenen Degen und nallen, in den beiden letzten mit weißen Degen und 8 c aen ““ Das 18te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, welches heute egeben wird, enthaͤlt unter r. 1164. die Verordnung uͤber die einstweilige Fort⸗ dDdauer des Capitalien⸗Indults fuüͤr die CECredit⸗Systeme von Ost⸗ und West⸗ Preußen; vom Aten, und r. 1165. die Erklaͤrung wegen der mit der Großherzogl. Mceecklenburg⸗Schwerinschen Regierung verabre⸗ ddeten Maaßregeln zur Verhuͤtung der Forst⸗ Frevel in den Graͤnzwaldungen; vom 5ten d. M. Debits⸗Comtoir. IT11“
Berlin,
Der Justiz⸗Commissarius Fetkoeter in Hoͤrter ist zu ch zum Notarius im Departement des Ober⸗Landesgerichts Daderborn, bestellt worden.
‚Abgereist: Se. Erzbischoͤfliche Gnaden der Erzbischof Gnesen und Posen, Dr. von Wolicki, nach Posen.
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v1“ Bei Gelegenheit des Namensfestes des haben noch mehrere Ordens⸗Verleihungen statt gefunden. Der Rath Lasagni beim Cassations⸗Hofe hat das Commandeur⸗ Kreuz, und der aͤlteste Rath bei demselben Gerichtshofe, Hr. Lepoitevin, das Offizier⸗Kreuz der Ehren⸗Legion erhalten. Außerdem sind noch unter verschiedenen anderen Beamten 3 Offizier⸗ und 18 Ritter⸗Kreuze desselben Ordens vertheilt worden. Der aͤlteste Rath beim Cassations⸗Hofe, Hr. Bailly, und der erste Chirurgus Sr. Maj., Hr. Thevenot de St. Blaise, haben den Barons⸗Titel erhalten.
Die Quotidienne ist mit den statt gefundenen Or⸗ dens⸗Verleihungen gar nicht zufrieden: „Es ist mit Schmerz bemerkt worden,“ sagt dieselbe „daß unter denen, die auf den Antrag des Ministers des oͤffentlichen Unterrichts Aus⸗ zeichnungen und Belohnungen erhalten haben, sich Maͤnner befinden, welche sich zu Grundsaͤtzen bekennen, die mit denen eines monarchischen und christlichen Unterrichts voͤllig im Widerspruch stehen. Hieraus geht hinlaͤnglich hervor, in welchem Sinne heutiges Tages der oͤffentliche Unterricht ge⸗ leitet wird. Wenn man die geistlichen Schulen schließt, so ist nichts natuͤrlicher, als daß man die gottlosen Professoren mit Ehrenbezeugungen uͤberhaͤuft. Doch wuͤrde es kluͤger und politischer seyn, wenn man sich mindestens das Ansehn gehen wollte, als ob die gegen die Priester veruͤbten Ge⸗ waltthaͤtigkeiten nicht gegen die Religion selbst gerichtet waͤ⸗ ren, und zu diesem Behufe muͤßte man die Belohnungen fuͤr diejenigen aufsparen, welche diese Religion ehren oder mindestens achten (naͤmlich fuͤr die Jesuiten). Das Gegen⸗ theil hiervon rechtfertigt in vollem Maaße die Besorgnisse aller Wohlgesinnten. Auch muß man sich nicht wundern, daß so viele junge Leute auswandern, um einen Zufluchts⸗ ort in der Schweiz und in Spanien zu suchen. In Frei⸗ burg giebt es deren schon 400, und dieser Umstand allein ist eine große Anschuldigung gegen die Minister. Wenn wir indeß versucht waͤren, uns uͤber einen solchen Entschluß vie⸗ ler Familien in Frankxeich zu betruͤben, so wuͤrden wir dem⸗ selben bald unsern Beifall schenken muͤssen, wenn wir taͤg⸗ lich sehen, wie Unter uns Grundsaͤtze geheiligt werden, welche das Herz der christlichen Familien⸗Vaäͤter zerreißen und sie fuͤr die Zukunft ihrer Kinder zittern lassen muͤssen.“
Auch Herr von Barrande, Unter⸗Lehrer des Herzogs von Bordeaux, hat das Kreuz der Ehren⸗Legion erhalten. Mit dieser Auszeichnung ist mindestens die Quotidienne zu⸗ frieden. Die Liste der Personen, die auf den Antrag des Ministers des Innern Orden erhalten hahben, ist noch nicht bekannt gemacht worden; man glaubt, daß sie etwa 60 Na⸗ men enthalte,
Es haben sich (wie bereits gestern gemeldet) abermals 14 Dioͤcesen in die Verordnung vom 16. Juni gefuͤgt, naͤm⸗ lich die zu Sens, Angouléème, Angers, Bayeux, Chalons, Coutances, Clermont, Langres, le Mans, Meaux, Mont⸗ pellier, Orleans, Saint⸗Brieux und Saint⸗Flour. Mittelst Verordnung vom 5ten d. M. haben Se. Maj. sowohl die Zahl der geistlichen Secundgir⸗Schulen in diesen Dioͤcesen, als die Gemeinden, worin sie bestehen sollen, festgesetzt, auch durch eine zweite Verordnung von demselben Tage die von den betreffenden Erzbischoͤfen und Bischoͤfen getroffene Wahl der Suͤperioren und Directoren jener Schulen bestaͤtigt.
Die Obsequien des Marquis Dessolles haben vorgestern in der Kirche zur heiligen Valeria stattgefunden. Nach Be⸗ endigung der religioͤsen Feier wurde der Leichnam nach dem Kirchhofe des Paters Lachaise gehracht. Die Zipfel des Lei⸗ chentuchs trugen der Marschall Graf Molitor, die Pairs, Marguis von Semonville und Graf Bôliard, und der Ge⸗ neral⸗Lieutenant Mathieu Dumas. Als der Zug an der Gruft angelangt war, hielt der General⸗Lientenant, Graf Sebastiani, folgende Rede: „Noch wenige solcher Trauer⸗ zuͤge, und fast das ganze Geschlecht, dem die großen Bege⸗
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