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1“ tadelt, was nicht ihr Werk ist,
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den seltsamen Satz auf,
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woo diese nicht mehr am Ruder
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daß, nachdem sie den Preß⸗Unfug als das ge⸗ sie selbst jetzt diesen
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faͤhrlichste aller Uebel bezeichnet hatte,
Unfug bis aufs Aeußerste treibt; allein dieses hat doch sei⸗
Die Gazette hatte sich einigen „System verdungen; jetzt, sind, bleibt sie ihnen treu, und findet Alles gefaͤhrlich, Dies
nen bekannten guten Grund. Naͤnnern und ihrem Regierungs
was dem von ihnen befolgten Systeme zuwiderlaͤuft.
allerdings zuweilen die Graͤnzen der Schicklichkeit uͤberschrei⸗ ten, ist Alles in der Ordnung. — Ein einziges Journal (die Quotidienne) bietet dem aufmerksamen Beobachter ein nicht zu loͤsendes Problem dar; ein einziges macht sich durch einen wun⸗ derlichen Gang bemerklich, bei welchem sich weder der Punkt, von dem es ausgeht, erkennen, noch das Ziel, das es vor Augen hat, errathen laͤßt. Ein erklaͤrter Feind alles Beste—
henden, und ebenso der eingestandene Gegner alles Kuͤnfti—
gen, verwirft diese Zeitung in ihrem Zorne das Boͤse; ebenso tadelt sie aber auch die Abschaffung desselben; verweigert man ihr eine Buͤrgschaft, so verlangt sie selbige hartnaͤckig, bewil⸗ sie ihr dagegen, so verwirft sie diese mit Unwillen; mit dem Courrier français gegen das vo⸗ und zugleich mit der Gazette gegen das jetzige; im verflossenen Jahre eine Feindin aller Willkuͤhr, aͤrgert sie sich in dem laufenden uͤber die gesetzliche Ord⸗ nung. So ist das Blatt beschaffen, welches wir taͤglich mit neuer Ueberraschung lesen, und woruͤber wir von aller Welt eine Aufklaͤrung verlangen, ohne daß irgend Jemand im Stande waͤre, sie uns zu geben. Noch gestern stellte dasselbe daß sich das Gewissen der Minister
rige Ministerium,
nicht uͤber die Gesetz⸗Sammlung hinaus erstrecke; in ihren
Augen sey keine Sache gut oder lich oder gesetzwidrig, Geywicht abmessen. ser Ansicht zieht, ist der, nahe sey.
weil sie die Berechnung eines Journals z1 welches kuͤrzlich mit geheimer Freude bemerkte,
des Evangeliums, die Ueberlieferung aus
bischoͤfen Juni bemerkt der M
chlecht, sondern nur gesetz⸗ und hiernach lasse sich ihr moralisches Der Schluß, den der Verfasser aus die⸗ daß das Ministerium seinem Tode Wenn man indessen bedenkt, was der Koͤnig bei einer feierlichen Gelegenheit aͤußerte, daß naͤmlich die Kraft der Throne in der Handhabung der Gesetze beruhe, so moͤchte man aus jener Ansicht eher schließen, daß das Ministerium noch lange leben werde.“
Ueber den (gestern erwaͤhnten) Beitritt von 14 Erz⸗ und Bischoͤfen zu der Verordnung vom 16. essager des Chambres: „Wir n besonders herausheben zu muͤssen, zu Schanden macht, daß kaum erst 30 Bischoͤfe der Verordnung nachgekommen waͤren. Zugleich wird dadurch die Vermuthung widerlegt, daß es weitlaͤufti⸗ ger Unterhandlungen beduͤrfe, um unsere hohe Geistlichkeit zur Einigkeit mit der Regierung zu bewegen; vorzuͤglich aber geht daraus hervor, daß das Episcopat das Interesse der Kirche nicht so weit vergißt, um den Rathschlaͤgen einiger unruhigen Zeitungsschreiber Gehoͤr zu geben. Lauter als
glauben die Zahl vierzeh
diese haben gluͤcklicherweise zu unseren Praͤlaten der Geist
fruͤhern mindestens eben so katholischen Zeiten, als die heutigen, die bekannte Ansicht des Roͤmischen Hofes und die gesunde Vernunft ge⸗ sprochen. Ihr Betragen wird das Land lehren, den Die⸗ nern der Kirche nicht die Thorheiten gewisser Theologen un⸗ serer Zeit beizumessen, die ihrer Seits in den Augen derer, die Bossuet gelesen haben, ebenfalls Neuerer sind. Was die Regierung betrifft, die bei der Ausfuͤhrung der Landes⸗Ge⸗ setze nie eine andere Absicht gehabt hat, als der Religion zu dienen, so wird sie sich jetzt, wie wir glauben, beeifern, die frommen Anstalten, woraus die Diener der Kirche hervor⸗ gehen sollen, unmittelbar in den Genuß der ihnen von dem Monarchen zugesicherten neuen Wohlthaten zu setzen.“
Der Constitutionnel enthaͤlt einen langen Artikel, worin er darzuthun sucht, daß der Staats⸗Rath, unter welchem Gesichtspunkte man ihn auch betrachten moͤge, sey es als Ge⸗ richtshof oder als gesetzgebende Behoͤrde, eine dem Geiste der Charte widersprechende Institution sey. ginnt er, „erkennt als Rathgeber der Krone nur die verant⸗ wortlichen Minister, als Richter nur unabsetzbare, vom Koͤ⸗ nige ernannte Justiz⸗Beamte an. Die Rathschlaͤge der Mini⸗ ster offenbaren sich durch die Verordnungen, welche sie gegen⸗
zeichnen, und fuͤr welche die Deputirten⸗Kammer sie ankla⸗
gen, die Pairs⸗Kammer sie verurtheilen kann. Wofuͤr ist aber der Staats⸗Rath verantwortlich? Wer kann seine Raͤthe, seine Requeten⸗Meister anklagen? Welcher Gerichtshof hat das Recht, sie, die den Lauf der Gerechtigkeit in allen ihren Stu⸗ fen hemmen, wegen Mißbrauchs der Gewalt zu richten? Diese Unverletzbarkeit ist von allen angemaaßten Rechten das un⸗
ertraͤglichste, und die Staatsraͤthe genießen dasselbe de faclo,
„Die Charte,“ be⸗
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wie sie de 82812 Raͤthe und Richter sind. Die Beding gen, welche die Gerechtigkeit constituiren, sind, wie in der ten Sitzung ein Redner von der Opposition sagte, die Oefe lichkeit der Verhoͤre, die Unabsetzbarkeit der Richter und muͤndliche oder schriftliche Abhoͤrung saͤmmtlicher Patrtz in allen solchen Faͤllen, wo ein bestehendes Recht am kennen oder ein Urtheil zu faͤllen ist. Die Staatsraͤthe absetzbar, sie richten und rathen bei verschlossenen Thu unter den Augen und dem Einflusse der Parthei, die se zahlt, ernennt und absetzt; sie richten nur, wenn man es nen befiehlt. Jetzt nennen die Vertrauten der M. ster unter den Gesetz-⸗Entwuͤrfen, welche die Kamme der naͤchsten Sitzung beschaͤftigen sollen, ein Gesetz, dem Staats⸗Rath die gesetzliche Existenz, welche die Che ihm verweigert, geben solle; seine Organisation werde d eine Koͤnigl. Verordnung geregelt werden. Unterwirft kuͤnftige Gesetz die Staatsraͤthe der ministeriellen Van wortlichkeit, so macht es dieselben zu Ministern, macht e unabsetzbar, so ernennt es sie zu Richtern: in beiden e wird der jetzige Staats⸗Rath aufgeloͤst und eine neue! waltungs⸗- oder richterliche Behoͤrde geschaffen. Wie fassungswidrig dergleichen Schoͤpfungen sind, darf nicht bewiesen werden. Wenn der Staats⸗Rath in den Com ten der Befugnisse der verwaltenden und richterlichen
hoͤrden Urtheile faͤllt, so usurpirt er legislative Functio
denn die Befugnisse der Richter koͤnnen nur durch eine bestimmt werden. Das Recht, die Erlaubniß zur I. gung der Agenten der Regierung vor den Gerichtshoͤfen ertheilen oder zu verweigern, hemmt den Lauf der Geret keit und bedeckt die Vergehen einer Verwaltung, wie Villeèlesche, mit dem Mantel der Unstrafbarkeit. Die len, Breve's, Decrete u. s. w. des Roͤmischen Hofes nen durch die Einregistrirung des Staats⸗Rathes nicht setzeskraft fuͤr Frankreich erhalten, ohne die Nationalll haͤngigkeit zu verletzen. Das Erkenntniß in Streitsache Verkaͤufen der National⸗Domainen ist auch eine der? maaßten Befugnisse des Staats⸗Raths. Diese Streitigh finden zwischen dem Kaͤufer, d. h. dem Buͤrger, und Verkaͤufer, d. h. dem Staate, statt. Der letztere kann Kaͤthe zu Schiedsrichtern waͤhlen, aber wo sind die Se richter fuͤr den Kaͤufer? Der Staat wird auf diese † in seiner eigenen Sache Richter.“ — Am Schlusse des satzes heißt es ferner: „Der Staats-Rath ist, wie eifrigsten Vertheidiger zugeben, keine politische Gewa ist keine richterliche Gewalt, denn er hat weder die „ noch die Garantieen, noch die Formen derselben; er administrativer Ueberfluß, ein ministerieller Luxus, der uͤber 500,000 Fr. kostet.“ — Der Messager des Ch alt vom 8. Novbr. fuͤhrt in einem Aufsatze mit der Ueberst „Einige Irrthuͤmer des Constitutionnel in Bezug all Staats⸗Rath“, die Vertheidigung dieser Behoͤrde; 6 nicht richtig zu behaupten, die Beschluͤsse des Staats⸗. haͤtten nicht die Garantie der Verantwortlichkeit; sieh an sich gar keine Kraft, wenn sie nicht in eine K Verordnuͤng verwandelt und also von einem verannn chen Minister gegengezeichnet worden seyen. Der Mef versucht nun die Nuͤtzlichkeit und Nothwendigkeit des 9 Raths zu beweisen, und unter dessen Befugnissen beso diejenige zu vertheidigen, welche sich auf die Verfolgung nigl. Beamten vor den Gerichtshoͤfen bezieht. „Wir h nicht“, aͤußert er, „alle Details des Constitutionnel folgen, auch nicht alle Befugnisse des Staats⸗Raths! fertigen, sondern nur das Beduͤrfniß eines gemischten richtshofes in administrativen Streitsachen verfechten. glauben z. B. eben so wie der Constitutionnel, daß es sey, die auf Staats⸗Domainen bezuͤglichen Streitsachen Gerichten wieder zu geben; es ist heutzutage kein 52 grund vorhanden, eine Ausnahme in dieser Beziehu rechtfertigen.“
Die (kuͤrzlich erwaͤhnte) Commission zur Pruͤfung neuen Militaͤir⸗Strafgesetzbuches besteht, nach einer D tigung des Moniteurs, aus den Pairs, Graf Mols, von Ambrugeac und Vicomte Dode de la Brunerie; de neral⸗Lieutenants, Grafen Sebastiani und von Loverdot General⸗Major Vicomte von Champagny; dem Ritter“ dem Staats⸗Rath Baron Zangiacomi; dem General caten beim Cassationshofe, Herrn La Plagne Barrls⸗ dem Koͤnigl. Procurator zu Argentan, Herrn Victor K
Die vornehmsten Bewohner der Insel Bourbon sichtigen, ihrem vormaligen Gouverneur, dem Bara⸗ Freycinet, welcher vor zwei Jahren in gleicher Eige⸗ nach dem Franzoͤsischen Guiana versetzt worden ist, nad
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ein Zeichen der Erinnerung an seine treffliche ein silbernes Service mit der Inschrift: „Herrn inrich von Freyeinet, die dankbare Insel Bourbon“ zu ver⸗ en. Der Koͤnig hat vor einigen Tagen durch den See⸗ inister die Erlaubniß dazu ertheilen lassen. Der fa Herausgeber der Gazette de France vor dem hiesi⸗ Zucht⸗Polizei⸗Gerichte erscheinen muß. Die Gazette nerkt heute, dieser Proceß werde allem Anscheine nach das ßte Interesse darbieten, da die Sache der Monarchie, die ch die Zeitumstaͤnde von der Rednerbuͤhne herab nur so ach vertheidigt worden sey, jetzt vor Gericht von einem beredtesten Organe der royalistischen Meinung (dem Ad⸗ aten Hennequin) werde verfochten werden. Die colossale Syhynx, die juͤngst aus Aegypten hier auf Seine angelangt ist, wird auf vre aufgestellt werden. Großbritani “ London, 4. Novbr. Ein hiesiges Blatt (der Atlas) aus guter Quelle wissen, daß Donna Maria in einigen gen Sr. Majestaͤt dem Koͤnige, als Koͤnigin von Portugal, de vorgestellt werden. Die Morning⸗Chroniele aͤußert sich uͤber Herrn iel und das ihm gegebene Mittagsmahl folgendermaaßen: err Shiel wird in seine Heimath mit besseren Begriffen von glischer Artigkeit zuruͤckkehren, als sie ihm durch Herrn tchbull's poͤbelhafte Insolenz beigebracht worden sind. Anfuͤhrer der Bauern fanden Zuhoͤrer, die fuͤr sie paß— aber die Rede Shiel's, die sie nicht hoͤren wollten, hat r im ganzen civilisirten Europa gefunden, und dem Aus⸗ de einen neuen Beweis von der Illiberalitaͤt und der chraͤnktheit der Unterdruͤcker der Katholiken geliefert. ern hatte Herr Shiel das Gluͤck, vor einer ganz andern Ver⸗ mlung zu erscheinen — vor Zuhoͤrern, die ihm fuͤr die edsamkeit dankten, mit der er die, in seinem Vaterlande ief gekraͤnkte buͤrgerliche und religioͤse Freiheit schilderte, die begierig die erste Gelegenheit ergriffen, um ihren eu gegen die gehaͤssige und schlechtbegriffene Politik an
noch als rwaltung,
Tag zu legen, die einen Mann von so ausgezeichneten
enten dahin brachte, ein Fremdling in seinem eigenen de zu seyn. — Der Saal war voll bis zum Ersticken, uͤber 200 Personen, die Einlaßkarten begehrten, war abzuweisen genoͤthigt. — Der Himmel weiß es, daß Frage wegen der katholischen Emancipation uns nicht ist; denn so lange die Union zwischen beiden Inseln eht, ward sie vor der Englischen Nation durch die bered⸗ en und geschicktesten Parlaments⸗Redner von allen Seiten uchtet. Man koͤnnte daher voraussetzen, daß es einem dner haͤtte schwer werden muͤssen, einen Gegenstand wie en in einem gewissermaaßen neuen Lichte darzustellen, hdaß das Bewußtseyn, vor Zuhoͤrern zu sprechen, denen Gruͤnde dafuͤr und dawider genau bekannt sind, der irme seines Vortrages sehr viel Eintrag wuͤrde gethan gen. Und dennoch hat Herr Shiel gestern, so zu sagen, eine neue hn gebrochen; und wir halten dafuͤr, daß er den Unterschied schen seinen Anstrengungen und denen der Parlaments⸗ dner, die sich herabließen, Theilnahme fuͤr die Leiden Katholiken zu fuͤhlen, sehr richtig charakterisirt. Im use der Gemeinen duͤrfen die Vertheidiger der katholischen che nicht Alles sagen, was sie in ihrem Innern von der holischen Association und den katholischen Aufwieglern ken. Sie muͤssen die Heftigkeit der Association tadeln, d das Hoͤchste, was sie in liberalem Sinne thun koͤnnen, daß sie diese Heftigkeit, indem sie solche tadeln, auf Rech⸗ ig der ungerechten Gesetze schreiben, unter denen die Ka— liken seufßen. Sie duͤrfen es nicht sagen, daß die durch Einfluß der katholischen Associgtion erfolgte Aufregung Katholiken zu einem loͤblichen Zweck im wahren Inter⸗ ihrer Unterdruͤcker selbst ist. Sie duͤrfen es nicht sagen, man es in allen Laͤndern, und zu allen Zeiten gesehen ,‚wie die Geduld der Unterdruͤckten der Maaßstab des ohlwollens der Unterdruͤcker ist, — und daß man es nie ehen hat, daß die Gewalthaber ihrer Macht entsagen, ne dazu gezwungen zu seyn, oder das Wiedervergeltungs⸗ cht zu fuͤrchten. Herr Shiel konnte in der Geschichte sei⸗ „Vaterlandes blaͤttern, die Jahre 1778, 1782 und 1793 ausheben und zeigen, daß Irland nie etwas erlangte, als un Englands zt sein Vermittler war. Er konnte zur
nen Preußischen Staats⸗
12te d. M. ist der Tag, an welchem der verant⸗
dem kleinen Hofe des
en und Irland.
erste Mittheilung uͤber dieen g
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Zeitung N.
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Kraͤftigung seiner Sache sich auf Amerika berufen, wo Ver⸗ nunft und Politik umsonst an die Macht apellirten, die sich unuͤberwindlich waͤhnte. Jene Redner duͤrfen nicht sagen, 8 daß die Maͤßigung des Parlamentes eine Folge der Heftigkeit der Katholiken ist; denn wenn es moͤglich, und mit den Huͤlfsquel⸗ len Englands leicht vereinbar waͤre, die Irlaͤnder mit Truppen und Geld zu baͤndigen, so wuͤrde von einer hochherzigen Politik nicht die Rede seyn. Wenn die Angreifenden zugleich Richter und 1 Advokaten sind, so ist kein Mangel an Maͤßigung gegen diese zu fuͤrchten, wohl aber ein großer Mangel an liebevoller Ge⸗ ncun, gegin Angegriffenen. Sehr richtig bemerkt ein eruͤhmter Reisender: der Landmann genießt nur in einem 1 sehr kleinen Theile von Europa die Fruͤchte seines Fleißes ungestoͤrt, und man ist zu dem Gestaͤndniß genoͤthigt, daß die buͤrgerliche Freiheit nicht sowohl das Resultat einer vor⸗ geschrittenen Civilisation, als die Wirkung solcher heftigen Krisen ist, in welchen eine Klasse oder ein Staat von der Uneinigkeit einer anderen Klasse, oder eines anderen Staa⸗ tes Vortheil zog. Die wahre Vollkommenheit gesellschaftli⸗ cher Institutionen haͤngt ohne Zweifel vom Unterricht und intellectueller Bildung ab; doch die Verbindung der Schwung⸗ federn unter einander, die einen Staat in Bewegung setzen, ist von der Art, daß diese Bildung bei einem Theil der Na⸗ tion bedeutende Fortschritte machen kann, ohne den Zustand der niederen Klassen zu verbessern. Beinahe das ganze noͤrd⸗ liche Europa bestaͤtigt diese traurige Erfahrung. Dort giebt es Laͤnder, wo, trotz der geruͤhmten Civilisation der hoͤheren Klassen, der Bauer noch in eben solcher Erniedrigung sein Leben zubringt, als vor drei⸗ oder vierhundert Jahren. Das ist die Sprache einer philosophischen Geschichte, aber keine Sprache, wie sie die Unterdruͤcker hoͤren moͤgen. — Herr Shiel hat die Anzahl der Liberalen und Uneigennuͤtzi⸗ gen, die in Betreff der Behandlung Irlands richtig fuͤhlen,“ nicht uͤberschaͤtzt. Es giebt in England gewiß viele dunkle Flecken, und viele Personen, denen daran gelegen ist, daß sie im Dunkeln bleiben. In solchen Faͤllen muß Scchlechtig⸗ keit immer den Sieg uͤber Rechtschaffenheit und Unabhaͤn⸗ gigkeit davon tragen, weil die Erfahrung uns lehrt, daß Menschen, deren persoͤnliches Interesse es ist, einen be sonderen Plan zu verfolgen, immer energischer sind, als Die⸗ jenigen, die keinen Egoismus kennen. Die Anfuͤhrer der Braunschweiger z. B. strengen sich weit mehr an, als ihre Gegner, die denselben Rang im Leben bekleiden, weil sie fuͤr ihren persoͤnlichen Nutzen arbetten, waͤhrend die Liberalen nur in sofern fuͤr den ihrigen wirken, als er dem ganzen Lande zugute kommt. Die Erfuͤllung der Hoffnungen der
Liberalen haͤngt von allgemeiner Kenntniß der wahren Lage
der Dinge ab; wogegen die Winchelsea's und die Knatch⸗ bull's mit ihren Anhaͤngern nur hoffen koͤnnen, ihre Sache zu gewinnen, wenn das Volk in dem Grade unwissend bleibt, daß es sogar eine Ehre in seiner Erniedrigung sucht. — Die Hauptstadt hat das ihrige gethan, um den Flecken abzu waschen, den der National⸗Charakter in Penenden⸗Heath bekommen hat.“ 8 Eben dieses Blatt sagt: Die Reden, welch bei Gelegenheit des Mahles des Braunschweig⸗Clubs zu Maidstone am Freitag gehalten wurden, sind unter der Kri⸗ tik. Die einzige Sache, welche erwaͤhnt zu werden verdient war die Erklaͤrung des Grafen von Winchelsea, daß die Braunschweiger sich nicht allein dem Papstthume apponir ten, sondern allen solchen in diesem Lande errichteten Ver⸗ bindungen, deren letztes Ziel es waͤre, unter der Maske buͤr⸗ gerlicher und politischer Freiheit alle unsre Einrichtungen besonders aber die protestantischen, von Grund aus zi zerstoͤren. Die Dessenter sollten immer daran denken daß der Herzog von New⸗Castle, Graf Winchelsea, und die andern Leiter der Braunschweiger in eben dem Maaße den Zugestaͤndnissen an die Katholiken entgegen sind, al sie die Aufhebung der Test⸗ und Corporations⸗Akte miß billigen. Bei diesem Mahle wurde auch eine Adresse an die Freisassen der Grafschaft Kent von jenem gro ßen Politiker und Heiligen, dem Lord Bexley, ausge theilt, welche einen ehrgeizigeren Charakter hatte, als di uͤbrigen Reden der Braunschweiger. Wie es scheint, wa Lord Bexley einer Feindlichkeit gegen die Ansichten der Braunschweiger verdaͤchtig gewesen; in dem Eingange dieser Adresse bemuͤht er sich sehr, zu zeigen, daß er in der auf die ken Gegenstand ertheilten Antwort