1828 / 316 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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mit dem, was es unter Augustus war, wo sein Verfall an⸗ fing, wo die vorwaͤrts schreitende Bewegung aufgehalten war, wo schlechtere Prinzipe angefangen hatten, ihre Herrschaft auszuuͤben; so muß das Ergebniß dieser Vergleichung bei jedem Unbefangenen doch immer das seyn, daß Rom unter

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Frage seyr richtig: „Die menschlüchen Gesellschaften entstehen, leben und sterben auf der Erde, und erfuͤllen ihre Bestim⸗ mung aber sie umfassen nicht den ganzen Beruf des Menschen. Ihm bleibt noch der edelste Theil seiner selbst, die Faͤhigkeit, Gott und die Idee eines kuͤnftigen Lebens zu fassen. Wir haben eine andere Bestimmung als der Staat!“*) Nach Allem, was bisher gesagt ist, leuchtet es ein, daß die Geschichte der Civilisation von einem zwiefachen Stand⸗ punkte aus betrachtet werden kann, der Geschichts⸗Schreiher kann sich in das Innere des menschlichen Geistes versetzen, waͤhrend einer bestimmten Zeit, eine Reihe von Jahrhun⸗ derten hindurch, und bei einem oder mehreren auserwaͤhlten Voͤlkern. Er kann von hier aus alle Begebenheiten, alle Umgestaltungen, alle Revolutionen, die das Innere des Men⸗ schen erfuͤllt haben, von jenem Standpunkte aus betrachten, und wenn er nun damit zu Ende gekommen ist, so hat er eine Geschichte der Civilisation in dem Volke, und in der

) Meinung des Herrn Royer⸗Collard uͤber

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egiums, pag. 7. und 17.

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St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Bo. Ob. incl. Litt. H Kurm. Ob. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berlin. Stadt-Ob.] dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. de. in Th. Z. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf.

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Holl. vollw. Duc. Friedrichsd'or.

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Redacteur

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Berlin, Sonntag

tungs-Nachrichten. Ausland. Paris, 16. Nov. Der Marquis von Pastoret hatte gestern die Ehre, Sr. Maj. in einer Privat⸗Audienz den sehnten Band ber Verordnungen der Koͤnige von ankreich vorzulegen. 82 Gelogenheit der in dem Personale des Staats⸗Raths und chiedener Praͤfekturen stattgefundenen Veraͤnderungen liest in dem Moniteur den nachstehenden, allem Anschein amtlichen Artikel: „Im Monate Januar dieses Jah⸗ glaubte der Koͤnig, den Berathungen der Kammern, Erkenntnissen der Gerichtshoͤfe und den Resultaten der hlen aufmerksam folgend, neue Rathgeber zu sich be⸗ n zu muͤssen. Diejenigen, die er unter den damaligen en und schwierigen Verhaͤltnissen mit seinem Vertrauen öte, konnten uͤber das von ihnen zu befolgende System t zweifelhaft seyn. Sie fanden die Partheien zum Kam⸗ geruͤstet, die Religion durch die in deren Namen veruͤb⸗ Mißbraͤuche gefaͤhrdet, die Verwaltung mit Argwohn Feindseligkeiten umgeben, die Regierung als eine Fein⸗ der bevorstehenden Staats⸗Einrichtungen verschrieen, die hrung und Unruhe der Gemuͤther bis auf den hoͤchsten d gesteigert, und mitten unter dieser allgemeinen Erbit⸗ ng eine neue Kammer. Was sollten die Minister thun, [was war ihre erste Pflicht? die Gemuͤther zu beruhigen, haß zu besaͤnftigen, verderbliche Irrthuͤmer zu bekaͤm⸗ hund zu zerstoͤren, dem Lande Vertrauen und Hoffnung soflößen, die Religion gegen die Angriffe, denen sie bloß ilt war, dadurch, daß man ihren Feinden jeden gerechten und zur Klage benahm, zu schuͤtzen; Frankreich den wirk⸗ en Genuß des ihm von seinen Koͤnigen gemachten großen geständnisses zu verbuͤrgen, und solchergestalt den unseligen danken zu entfernen, daß man Namens der Krone dar⸗ sinne, das zuruͤckzunehmen, was sie gegeben, und was nkreich als ein Pfand seiner Zukunft mit Waͤrme auf⸗ ommen hatte; dem Throne die Kraft zu geben, die in der Beobachtung der Gesetze schoͤpfen muß; die tützen desselben dadurch zu vermehren, daß man die ienste aller Derer fuͤr 8 in Anspruch nahm die che mit Ehren und Rechtlichkeit zu leisten im Stande ren; alle seine Kraͤfte aufzubieten, um durch die twafnung der Partheien die Monarchie zu bereichern; Monarchen vor Aller Augen so zu zeigen, wie er ist und eer seyn will, stark und maͤchtig aber auch gerecht, auf⸗ htig und großmuͤthig, ein Koͤnig seines Landes, aber auch Vater seines Volkes, entschlossen, seiner Krone Achtung verschaffen aber auch treu dem geleisteten Eide: dies r das Tagwerk, welches die Minister sich aufgaben, nach⸗ nsie ihre Lage erforscht, uͤber die großen Lehren der Ge⸗ sichte nachgedacht, den gegenwaͤrtigen Zustand des Reiches Ueberlegung gezogen und mit jenem rastlosen Eifer, der h von Ehrenmaͤnnern, auf denen eine große Verantwort⸗ gkeit lastet, erwarten laͤßt, die geeignetesten Mittel unter⸗ cht hatten, dem Lande die Unfaͤlle zu ersparen, welche ein vorsichtiges und eigensinnig verfolgtes System ihm berei⸗ n konnte. Alle ihre Handlungen, alle ihre Plaͤne, alle ihre een sind in diesem Geiste ersonnen, diesem Ziele entgegen⸗ führt worden. Man hat zuweilen ihren Maaßregeln den amen von Zugestaͤndnissen gegeben. Hat man hiermit gen wollen, daß die Minister dem Koͤnige gerathen, die oigen des verfassungsmaͤßigen und gesetzlichen Systems, das aufrecht erhalten und vervollstaͤndigen will, allmaͤhlig zu daß sie der Meinung ge— Richtung der Gemuͤther wenn man die Volks⸗

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esen, es sey bei der allgemeinen die Krone mehr dabei zu gewinnen,

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den 23ůfen November. 2 1828.

freiheiten, so wie solche von der Charte ausfließen, con⸗ solidire, als wenn man bestaͤndig den Vorschlag von Gesetzen zur Sicherstellung derselben vermeide, und sol⸗ chergestalt die oͤffentliche Meinung mitten unter Arg⸗ wohn und Besorgnissen je mehr und mehr erbittere, so hat man recht gehabt; dies ist in der That die Absicht des Ministeriums gewesen und dasselbe hat sonach dem Köͤ⸗ nige wirklich Zugestaͤndnisse vorgeschlagen. Will man aber damit behaupten, daß die Rechte und Praͤrogativen der Krone, daß die wesentlichen Befugnisse der Verwaltung, daß das heilige Interesse der Religion vernachlaͤssigt oder den Anforderungen des Partheigeistes, vielleicht auch dem eitlen Wunsche sich populair zu machen, aufgeopfert worden seyen,

so ist eine solche Behauptung eben so ungerecht als verlaͤum⸗ derisch. Die Minister sind von dem Gedanken durchdrun⸗ gen, daß die Sicherheit des Thrones die Aufrechthaltung unserer jetzigen Verfassung erheische; sie wissen, daß das ehe⸗ malige Gebaͤude unserer Staats⸗Einrichtungen in Truͤmmern liegt und daß es in Niemandes Macht steht, dasselbe wieder aufzurichten; es leuchtet ihnen ein, daß eine Monarchie ohne Verfassung nicht bestehen kann, daß unsere Koͤnige nur durch die Gesetze regieren koͤnnen und wollen, daß uͤbrigens auch die Gewalt ein schlechter Behelf der souverainen Macht

ist und die Wohlfahrt der Staaten nicht foͤrdern kann. Mit

solchen Feßsznecs und einer solchen Ueberzeugung mußten die Minister nothwendig das von ihnen befolgte System an⸗

nehmen. Fest entschlossen, dabei zu beharren, 1 ihnen obliegenden Pflichten mit Ruhe und festem Muthe; die peinlichste von allen ist ohne Zweifel diejenige, welche sich auf die Personen bezieht. Allzu haͤufige Veraͤnderungen in dem Verwaltungs⸗Personale sind eine eben so verdrießliche als schaͤdliche Sache; sie laufen dem Interesse des Landes wie dem Einflusse der Regierung gleich zuwider; auch moͤchte wohl einige Gefahr damit verknuͤpft seyn, wenn man den Beam⸗ ten leichthin die Lehre geben wollte, daß der Eifer, den sie heute in

ren Amtsverrichtungen zeigen, ihnen morgen als Ursache ihrer Ungnade und ihres Verderbens angerechnet werden koͤnnte. Ab-..

setzungen duͤrfen als ein der Regierung zu Gebote stehendes Mit⸗ tel nur in seltenen Faͤllen und in engen Graͤnzen stattfinden. Die Minister haben bewiesen, daß dies ihre Ansicht sey,

denn es moͤchte schwer halten, irgend ein Ministerium nam⸗

haft zu machen, dessen Zusammensetzung durch eine geringere lnzahl strenger Maaßregeln bezeichnet worden ist, als das jetzige. Dennoch treten Faͤlle ein, wo solche Maaßregeln von der Nothwendigkeit geboten werden. Das erste Beduͤrfniß der Minister ist das Vertrauen. Wo diese Hauptbedingung dem Koͤnige, noch dem Staate nuͤtzen. Das Vertrauen laͤßt sich aber nur durch eine innige Uebereinstimmung des Wortes mit der That erwerben, und diese Uebereinstimmung kann nur bestehen, wo zwischen Denen, welche Befehle zu ertheilen, und Denen, die sie zu vollziehen haben, Einklang herrscht. Andererseits steht der Staatskoͤrper, der dazu berufen ist, dem Monarchen Rathschlaͤge zu ertheilen und dessen Be⸗ schluͤsse, so wie die den Kammern vorzuschlagenden Gesetz⸗ Entwuͤrfe, vorzubereiten, in einer so engen Verbindung mit den Ministern, er hat so viel Beruͤhrungs⸗Punkte mit der Staatsverwaltung, und seine Mitwirkung knuͤpft sich in so vielen Faͤllen an die ministerielle Verantwortlichkeit, daß die Existenz desselben, statt einer Beihuͤlfe, nur ein Hinderniß darbieten wuͤrde, wenn zwischen seinen Mitgliedern und der Regierung nicht eine Uebereinstimmung in Ansichten und Gesinnungen obwaltete. In den Praͤfekturen haben einige Veraͤnderungen stattgefunden, und die, durch das letzte Bud-⸗ get nothwendig gewordene neue Organisation des Staats⸗ Rathes hat zur Entfernung einiger seiner Mitglieder

aus dem ordentlichen Dienste, zur Zuruͤckberufung eini⸗ ger Anderer, die fruͤher daraus entfernt rden wa⸗

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