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Abgaben handelt, woruͤber nach Vorschrift des §. 78. Theil II. Titel 14 des allgemeinen Landrechts, der Rechtsweg nicht zulaͤssig ist. E“ 4
2) Wir haben bereits Unserm Justiz⸗Minister anbefoh⸗ len, in den Provinzen, in welchen Sammlungen von Pro⸗ vinzial⸗Rechten vorhanden waren, solche revidiren, in den andern aber solche entwerfen zu lassen. Hiernach wird auch in Beziehung auf das Herzogthum Sachsen verfahren wer⸗ den, daher Wir Uns vorbehalten, dem Landtage das Weitere deshalb zu erkennen zu geben.
3) Wir haben ferner in Gewaͤhrung des Antrags Un⸗ serer getreuen Staͤnde Unserm Justiz⸗Minister aufgetragen, die Beschwerde uͤber die Beschraͤnkung der Competenz der
Gerichts⸗Aemter in Vormundschafts⸗Sachen zu erledigen, und
zu verfuͤgen, daß die gerichtliche Leitung der Vormundschaf⸗
ten uͤber nicht eximirte Pflegebefohlne, insofern damit keine
Vermoͤgens⸗Verwaltung verbunden ist, ohne Ruͤcksicht auf die Summe des Vermoͤgens, in Gemaͤßheit der Instruction vom 4. Mai 1820 §. 10. Art. 3., den Gerichts⸗Aemtern uͤberlassen werde, indem es nicht Unsere Absicht gewesen ist,
durch Unsere Cabinets⸗Ordre vom 13. Juli v. J., welche lediglich die Erweiterung der Competenz der Gerichts Aem⸗
ter zum Zwecke hat, solche in dieser Hinsicht zu beschraͤnken.
Endlich haben Wir b
8 4) im Landtags⸗Abschiede vom 17. Mai v. J. unter II. C. 3. uͤber die Frage: ob und mit welchen Maaßgaben den
Justiz⸗Commissarien und einzeln stehenden Richtern die Ver⸗ waltung von Patrimonial⸗Jurisdictionen zu gestatten? nach vorgaͤngigen naͤheren Eroͤrterungen Uns Entschließung vor⸗ behalten. 1
— Wir haben nun zwar nach erfordertem Bericht Unsers
Staats⸗Ministerii die gesetzlich bestehende Vorschrift, welche
die Vereinigung der Aemter eines Richters und Justiz⸗Com⸗
missarii verbietet, aufzuheben, Uns nicht veranlaßt gefunden, muͤssen vielmehr den Gerichtsherren es uͤberlassen, in Er⸗ mangelung eines eigenen Iustitiarius die Verwaltung ihres
Gerichtes einem benachbarten groͤßeren Patrimonial⸗Gerichte u uͤbertragen, oder sich dem naͤchsten landesherrlichen Unter⸗
Gerichte anzuschließen. Da jedoch ein solches Auskunfts⸗
Mittel nicht uͤberall anwendbar seyn duͤrfte, so haben Wir
Unsern Justiz⸗Minister beauftragt, die Ober⸗Landesgerichte ahin anzuweisen, daß sie den Gerichts⸗Amtleuten und an⸗ eren in Unserem unmittelbaren Dienste stehenden Richtern
die Uebernahme von Justitiariaten nicht ohne besonders
dringende Gruͤnde erschweren sollen.
8 Bei dem naͤchsten Landtage soll Unsern getreuen Staͤn⸗ en eine Uebersicht dessen vorgelegt werden, was in Bezie— hung auf obige Resolutionen weiter verfuͤgt worden seyn wird.
8 Urkundlich haben Wir gegenwaͤrtigen Landtags⸗Abschied
ausfertigen lassen, selbigen auch Hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen, nd bkeiben Unsern getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 24sten October 1828.
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von Schuckmann. von Lottum.
von Altenstein. von Bernstorff. von Hacke. von Dankelmann. 1111444*“
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Breslau, 19. Nov. Vergangenen Sonntag den 16ten d. vereinigten sich zu einem gemeinschaftlichen Mittags⸗Essen im Kaufmanns-Zwinger, saͤmmtliche Mitglieder des Magi— strats nebst der Mehrzahl der Stadt⸗Verordneten, Bezirks⸗ Vorsteher und der mit andern oͤffentlichen staͤdtischen Aem⸗ tern bekleideten Buͤrger, zusammen 136 Personen, um in dankbarer Anerkennung des segensreichen Einflusses, den die heute vor zwanzig Jahren erschienene Staͤdte⸗Ordnung aus Breslau's Communal⸗Verwaltung gehabt hat, den Jahres⸗ tag derselben feierlich, jedoch ohne Stoͤrung der Theilnehmer in ihrer Berufs⸗ und Gewerbs⸗Thaͤtigkeit, zu begehen.
1 Magdeburg. Ein der Kaͤmmerei zu Aschersleben zu— gehoͤriger Sandsteinbruch unfern der Stadt, die Stephans⸗ Grube genannt, welcher seit vielen Jahren nicht benutzt wor⸗ den, ist von Neuem aufgeraͤumt und verspricht reichliche Aus⸗
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te. Der Sandstein ist von besonderer Guͤt und e sich zu Bauwerken, Krippen ꝛc. E11““”“
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Koͤnigliche Schauspiele.
Sonntag, 23. Nov. Im Opernhause: Christi Geh Oratvrium von G. Freiherrn von Seckendorff, in Muste setzt vom Koͤnigl. Kapellmeister G. A. Schneider.
Preise der Plaͤtze: Ein Billet im Parterre 1 F
Ein Billet im Parquet 3 Rthlr. Ein Platz im Orch ½ Rthlr. Ein Billet zu einer Parquet⸗Loge 3 Rthlr. Billet zum Balcon und einer Loge des ersten Ranges! R. Ein Billet zum Balcon des zweiten Ranges 3 Rthlr. Logen⸗Billet des zweiten Ranges ½ Rthlr. Ein Logen⸗ let des dritten Ranges *½. Rthlr. Amphitheater 1. N.
Im Schauspielhause: Die Schuld, Trauerspiel Abtheilungen, von Muͤllner. v
Montag, 24. Nov. Im Schauspielhause: Vorm und Muͤndel, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von E. Rauy
In Potsdam: Die Verwechselungen, Lustspiel in theilungen, nach dem Franzoͤsischen, von E. Lebruͤn. auf: Solotanz. Und: Das Heirathsgesuch, Localposse Aufzug von J. E. Mand. 1“
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Koͤnigsstaͤdtsches Theater. 8
DSponntag, 23. Nov. Lenore. 88 Montag, 24. Nov. Zum Erstenmale: Die Schwes⸗ von Prag, komische Oper in 2 Akten. Musik von Wa Muͤller. Dienstag, 25. Nov. Auf Begehren: Sargines, f sche Oper in 2 Akten. Musik von Paͤr.
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1 er liner Börse. 11“ Den 22. Nov. 1828. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cu
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Pomm. Pfandbr. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Pomm. Dom. do. Märk. do. do. Ostpr. do. do. Rückst. C. d. Kmk do. do. d. Nmk. Zins-Sch. d. Kmk.
dito d. NRmk.
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St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Bo. Ob. incl. Litt. H Kurm. Ob. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berlin. Stadt-Ob. dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Z. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf. Disconto
mechsel- und Geld-Cours. (Berlin, den 22. Nov.)
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 LStl. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 100 Rbl. 100 Rbl.
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Berlin, den 24sten November 1828.
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. 2
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Grafen Ferdi⸗ d von Harrach den Charakter eines Wirklichen Ge⸗ en Rathes, mit dem Praͤdikate Excellenz, zu ertheilen
Dem Berg⸗Hautboist Friedrich Bluͤ hurg ist unterm 11ten November ein Patent auf eine mittelst Modell und Beschreibung nachge⸗ wiesene neue und eigenthuͤmliche Art der Bespan⸗ nnung von Saiten⸗Instrumenten, um dadurch einen staͤrkern Ton zu erhalten, den Zeitraum von Sechs Jahren, vom Tage der Ausfer⸗ ig an gerechnet, und fuͤr den ganzen Umfang des Preu⸗ en Staats ertheilt worden. 1“ Das 19te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, swelches heute egeben wird, enthaͤlt: unter Nr. 1166, den Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrag mit den freien und Hanseestaͤdten Luͤbeck, Bre⸗
men und Hamburg, Vom äten v. N.
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Debits⸗Comtoir.
Rom, 8. Nov. Se. K. H. der Kronp
Hoͤchstwelcher (wie bereits gemeldet) diese Hauptstadt öten d. verlassen hat, ist am selbigen Tage, gegen 6 Uhr ds, in Veletri eingetroffen, nachdem Er auf dieser Tour sowohl durch ihre Lage, als durch Kuͤnstschaͤtze beruͤhm⸗ nPunkte, wie Frascati, Grotta⸗Ferrata, Marino, Al⸗ 9 ꝛc. in Augenschein genommen hatte.
Ge. K. H. wollten am 6ten in Mola di Gaeta Ihr htLuartier halten und am 7ten in Neapel eintreffen. Hoͤchstdieselben hatten die letzten Tage Ihres hiesigen enthalts der Besichtigung aller nur irgend bedeutenden hälde⸗Gallerieen, Kunst⸗Sammlungen und Palaͤste ge⸗ met.
Von der von dem Geheimen Legations⸗Rath Bunsen stalteten Gemaͤlde⸗Ausstellung, auf welcher 25 Preußi⸗ und 11 Kuͤnstler anderer Deutschen Laͤnder ihre Arbei⸗ zeigten, sind Se. K. H. in hohem Grade befriedigt ge⸗ en, und haben Sich auf das Huldreichste mit saͤmmtli⸗ Kuͤnstlern zu unterhalten geruhet.
Rom, 8. Nov. Am 4. d. M. als an dem St. Karls⸗ ward, auf Veranstaltung des Franzoͤsischen Botschafters, umte von Chateaubriand, das Namensfest seines Monar⸗ in der Koͤnigl. Franzoͤsischen St. Ludwigskirche feierlich igen. Er selbst begab sich um 10 Uhr Vormittags mit Gemahlin und dem Gesandtschafts⸗Personale nach der ge, wo der Patriarch von Antiochien die Messe hielt. Glockenklang verkuͤndete bald die Ankunft des Papstes, Vicomte und dessen Ge⸗ empfangen wurde. heiligen Ludwig eine stille Messe gehoͤrt, und dann am pt⸗Altare die Reliquien des heiligen Karl verehrt hatte, ießen Sie die Kirche. Abends waren die Saͤle des Vicomte hier anwesenden Franzosen geoͤffnet. Außer mehreren snaͤlen, Praͤlaten und dem hohen Roͤmischen Adel,
317. Berlin, Montag den Zaßen
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welche zugegen waren, wurde das Fest durch das Erscheinen Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Kronprinzen von Preußen, er⸗ hoͤht, Hoͤchstwelche, mit dem Heiligen⸗Geist⸗Orden geschmuͤckt, bis tief in die Nacht verweilten. — Der Pallast des Vi⸗ comte Chateaubriand war an zwei Abenden erleuchtet. — Auch der Director der Akademie der schoͤnen Kuͤnste in Frank⸗ reich, Guerin, gab den in Rom anwesenden Franzoͤsischen Kuͤnstlern ein heiteres Mahl. . Nachrichten vom Kriegs⸗Schauplatze. G 898 neuesten St. Petersburgschen Blaͤtter melden Fol⸗ gendes: Aus Bucharest vom 15. (27.) Oct. ist die durch den Adjutanten des General⸗Lieutenants, Baron Geismar „ dort⸗ hin uͤberbrachte Nachricht von der ploͤtzlichen Raͤumung Ka⸗ lafats Seitens der Tuͤrken, und von deren schleunigem Ruͤck⸗ zug nach Widdin eingetvoffen. Sobald der General⸗Lieute⸗ nant, Baron Geismar, diese unerwartete Retirade vernom⸗ men hatte, zog er, ohne einen Augenblick zu verlieren, mit seinen Truppen nach Kalafat. Als sie sich diesem Platze naͤ⸗ herten, uͤberzeugten sie sich an Ort und Stelle, daß die Tur⸗ ken das Feld geraͤumt und ihre Verschanzungen im besten Stande zuruͤckgelassen hatten; dieselben sind mit Pallisaden 889 Kasematten versehen, und koͤnnten eine Belagerung aus⸗ alten. 18 8 Welcher Umstand auch diesem
schleunigen Abzuge zum Grunde liegen mag, so ist auf jeden Fall die Besetzung von Kalafat durch unsere Truppen als hoͤchst wichtig anzusehen, denn dadurch wird die Ruhe in der kleinen Wallachei wie⸗ der hergestellt, und die Erlangung verschiedener Beduͤrfnisse erleichtert, die bisher sehr unzureichend und unsicher war, weil diese Gegend sich den Invasionen der Feinde mehr oder minder unterworfen sah.
In dem Gefechte vor Schumla am 20. September (2 Oct.), fiel eine feindliche Granate in einen Patronkasten der vordersten Linie, wodurch drei Patronen desselben in die Luft flogen und der Kasten in Brand gerieth. Ein Junker von der 2ten leichten Compagnie der 9ten Artillerie⸗Brigade, Namens Kolokolow, wurde dieses gewahr, eilte nach dem brennenden Kasten und begann die Patronen aus demselben zu werfen. Durch sein Beispiel ermuthigte er auch den Feuerwerker Onutschin, den Bombardirer Sachar Komissarow und den Kanonier Klim Tarassow, ihm beizustehen. Nach dem sie alle Patronen hinausgeworfen hatten, gossen sie die nahestehenden Wassergefaͤße uͤber den Kasten aus und wand⸗ ten so alle fernere Gefahr ab. Der Ober⸗Befehlshaber der 2ten Armee, General⸗Feldmarschall Graf Wittgenstein, belohnte Onutschin, Komissarow und Tarassow mit dem Ehrenzeichen des Militair⸗Ordens und brachte den Vorfall zur Allerhoͤchsten Kenntniß, mit der Bitte um Befoͤrderung des Junkers Ko⸗ lokolow zum Offizier. Seine Majestaͤt der Kaiser geru⸗ hete Allergnaͤdigst dem Junker Kolokolow fuͤr seine kuͤhne und ruͤhmliche Handlung das Ehrenzeichen des Militair⸗Ordens zu verleihen, ihn unmittelbar zum Unter⸗Lieutenant zu befoͤr⸗ dern und den Befehl zu ertheilen, seine That durch die oͤf⸗ fentlichen Blaͤtter bekannt zu machen.
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St. Petersburg, 15. Nov. Die Nordische Biene theilt folgende Nachrichten uͤber die letzten Stunden der Hoͤchstseligen Kaiserin Maria mit:
„Noch am 23. Oct. (4. Nov.) um Mittagszeit zeigte sich der Zustand Ihrer Maj. nicht offenbar bedenklich, und die Hoffnung zu Ihrer baldigen Genesung schien unzweifelhaft. Nun begann die Krankheit zuzunehmen, doch bis um 5 Uhr Nachmittags f
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fanden selbst die Aerzte keinen Anlaß zur Be⸗ sorgniß. Gegen 6 Uhr bemerkten Personen, die sich bei Hofe einfanden, um uͤber das Befinden Ihrer Maj. Erkundigung einzuziehen, eine wachsende Unruhe auf den Gesichtern, und als um 6 Uhr der Minister des Kaiserl. Hofes nach dem