1829 / 9 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nen irgend eine Vorkehrung dagegen getroffen worden; gleich⸗

u1“ v“] eeiines der Vereinigten Staaten zum Vortheil Uines anderen zu vermehren. Dem großen, durch jene Aecte geheiligten

Grundsatze einem von denen, auf welchen die Constitu⸗ tion selbst begruͤndet wurde hoffe und vertraue ich, wer⸗ den die Autoritaͤten der Union selbst beistimmen. Aber wenn

einer der durch die Acte auferlegten Zoͤlle bloß dadurch den

Fabrikanten erleichtert, daß er die Kosten des Pflanzers vermehrt,

so mag eine nochmalige sorgfaͤltige Durchsicht ihrer Bestimmun⸗ gen, mit Huͤlfe der praktischen Erfahrung dahin gerichtet seyn, um diejenigen Punkte, welche der Landes Industrie Schutz verleihen, auch ferner beizubehalten, diejenigen aber, welche ein großes National⸗Interesse nur durch die Unter⸗ druͤckung eines anderen befoͤrdern, entweder zu entfernen, oder durch andere zu ersetzen.“ „Die vereinigten Staaten von Amerika und das Volk eines jeden einzelnen derselben, bilden jedes fuͤr sich eine sou⸗ veraine Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt des Ganzen wird unter der, ihm durch die allgemeine Constitution zugestandenen Autoritaͤt von dem Congresse ausgeuͤbt. Die gesetzgebende Gewalt jedes einzelnen Staates wird von Versammlungen ausgeuͤbt, die ihre Autoritaͤt von der Constitution dieses be⸗ sonderen Staates herleiten. Jeder ist souverain in seiner

Provinz. Die Vertheilung der Gewalt unter ihnen setzt eine gegenseitige Uebereinstimmung dieser Autoritaͤten voraus. Die Mitglieder der Staats⸗ und General⸗Regierungen sind

aalle eidlich verpflichtet, beiderlei Autoritäaͤten zu unterstuͤtzen, und einer, wie der anderen, muͤssen sie gehorsamen. Der Fall eines Conflictes zwischen diesen beiden Gewalten ist gar nicht vorausgesetzt worden, noch ist jemals in unseren Institutio⸗

wie eine edle Nation des Alterthums laͤnger als fuͤnf Jahr⸗ hunderte ohne ein Gesetz zur Bestrafung des Vatermordes bestand.“

„Mehr als Ein Mal jedoch sind im Verlauf unserer Ge⸗ schichte das Volk und die Legislaturen eines oder mehrerer Staaten, besonders in Momenten der Aufregung, in solchen Conflicten befangen gewesen; und es ist dadurch zur Sprache gekommen, daß es unconstitutionnell sey, den Acten des Con⸗ gresses sich auf irgend eine Weise zu widersetzen. Nie hat das Volk irgend eines unserer Staaten seiner gesetzgebenden Macht auch die Gewalt zuerkannt, eine Acte des Congresses fuͤr unconstitutionnell zu erklaͤren. Wenn wir uns den Fall solcher sich im Streite befindlichen Gesetzgebung denken und dabei voraussetzen, daß ein dergleichen Zwist von den aus⸗ uͤbenden und richterlichen Autoritäten noch genaͤhrt werde, so muͤssen Vaterlands⸗ und Menschenliebe ihre Augen von einem Zustande abwenden, der durch die feindliche Stellung der Partheien und durch das Volk, das ihr unvermeidliches Opfer wird, bezeichnet ist.“

„Die Berichte von dem Secretair im Kriegs⸗Departe⸗ ment und von den verschiedenen, Stellen liefern uns eine genaue Auseinandersetzung von der oͤffentlichen Geschaͤfts⸗Verwaltung desselben im Laufe dieses Jahres. Den gegenwaͤrtigen Zustand der Armee und die Vertheilung der Macht, aus welcher sie zusammengesetzt ist, ersehen wir aus dem Berichte des Ober⸗Generals. Verschie⸗ dene Veraͤnderungen sind, im Laufe dieses Jahres, in der Verfuͤgung uͤber die Truppen fuͤr nothwendig erachtet wor⸗ den, und die Mannszucht der Armee, wiewohl man hin und wieder einige Ausnahmen zugeben muß, ist im Ganzen vor⸗ trefflich gewesen.“

„Die Aufmerksamkeit des Congresses wird vorzuͤglich in Anspruch genommen, hinsichtlich desjenigen Theiles des Berichts unseres Secretairs vom Kriegs⸗Departement, welcher unsere mit den Indianischen Volksstäͤmmen bestehenden Verhaͤltnisse angeht. ei der Errichtung des Foͤderativ⸗Gouvernements und unter der gegenwaͤrtigen Verfassung der Vereinigten Staaten ward der Grundsatz aufgestellt, jene Staäͤmme als fremde und unabhaͤngige Maͤchte zu betrachten, und eben so auch als Landeigenthuͤmer. Weiterhin wurden sie mehr als Wilde behandelt, und wir hielten es sowohl der Politik als der Menschenpflicht gemaͤß, allen unsern Einfluß auf sie anzu⸗ wenden, um sie zum Christenthume zu bekehren, und sie so dem Schooße der Civilisation zuzufuͤhren. Als unabhaͤngige Maͤchte unterhandelten wir mit ihnen durch Tractate; als Landeigenthuͤmer kauften wir von ihnen alle diejenigen Be⸗ sitzungen, zu deren Veraͤußerung wir sie bewegen konnten; als Mitbruͤder, roh und unwissend wie sie waren, suchten wir ihnen Religion und andere Kenntnisse beizubringen. Zuletzt war es unser Bestreben, diejenigen unter ihnen, die wir fuͤr die Civilisation gewinnen konnten, unseren eigenen In⸗

stitutionen einzuverleiben. Vor unserer Revolurion sind sie von den Europaͤischen Gewalthabern zuweilen als Kinder be⸗

16 1“] als Land⸗Inhaber auf Discretion, dener

diesem untergeordneten;

man, wenn es, rade fuͤr gut befunden wurde, ihre Besitzungen wegnahm, haͤufig sogar als Jaͤger, die man durch unbedeutende Di dafuͤr entschaͤdigte, daß man sie zuweilen von dem den vertrieb, auf dem ihr Wild ausgerottet wmf Nachdem dieses System von uns abgeschafft wurde, hat, es scheint, noch keine vollkommene Wuͤrdigung der Falh einer solchen Veraͤnderung statt gefunden. Unsere Bemuh gen sind weit erfolgreicher in der Erwerbung ihrer Laͤnderg gewesen, als in der Mittheilung unserer Lehren und Geistes der Civilisation. Aber indem wir uns ihre 9. reviere jen geeen, haben wir auch die Verpflichtung i nommen, ihnen neue Subsistenzmittel zu verschaffen; wenn wir einmal das seltene Gluͤck hatten, ihnen die Kit der Civilisation beizubringen, und die Lehren des Chrisf thums unter ihnen zu verbreiten, so stießen wir unvermu ter Weise bald auf andern Widerstand; sie fingen an, d Staat im Staate zu bilden, und strebten nach Souveng taͤt mitten in den Besitzungen der Mitglieder unserer U Dieser Stand der Dinge macht es nothwendig, daß Mittel gefunden werde ein Mittel, das zugleich e ungluͤcklichen Naturkindern Gerechtigkeit widerfahren aber auch den Mitgliedern unserer Confoͤderation ihre 6 verainitaͤts⸗ und Eigenthums⸗Rechte vollkommen sicher Zu diesem Behufe werden die in seinem Berichte befindln Ansichten des Secretairs vom Kriegs⸗Departement, als Grundzuͤge zu einem Gesetzes⸗Vorschlage, der Aufmerksa des Congresses empfohlen.“ 1

Der Bericht des Kriegs⸗Bau⸗Departements bietet eine gedraͤngte Uebersicht der Fortschritte in den Systeg welche wir zur Befoͤrderung des allgemeinen Besten, Autoritaͤt des Congresses, zu befolgen angefangen habeng deren Organisation bereits vollendet ist. Die Wirku dieser Systeme haben bereits sehr viel zur Sicherheit " tragen, so wie sie auch in der Folge noch mehr zur Ehre zum Ruhme der Nation gereichen werden.“

„Das erste dieser großen Systeme ist das der Fortij tionen, welche unmittelbar nach Beendigung unseres let Krieges angefangen wurden. Eingefuͤhrt unter den A cien meines unmittelbaren Vorgäͤngers, ist es seitdem! den obersten Behoͤrden mit ausdauernder und freigebe Aufmunterung fortgesetzt worden. Verbunden mit den gle zeitigen Bestrebungen zur Vermehrung und Verbesserung serer Flotte, bereitet dieses System unserm ausgedehn Lande einen Vertheidigungs⸗Zustand, der jedem moͤglich Angriff gewachsen seyn wird. In wenigen Jahren wird auch dahin gediehen seyn, daß wir durchaus nicht mehr fuͤrchten haben, es koͤnne unsere Seekuͤste wieder einmal 0

Schauplatz einer feindlichen Invasion werden.“

„Als die naͤchste dieser großen Maaßregeln unserer litik koͤnnen wir die bereits eingeleiteten großen Werke trachten, die saͤmmtlich zum Besten des Landes gereic Es gehoͤren dazu die Beaufsichtigung der Landstraßen, Untersuchung des Laufs der Kanaͤle, die Arbeiten, um Versandung der Fluͤsse und Haͤfen zu verhuͤthen, die in maͤßheit der Congreß⸗Acte vom 30. April 1824 begon wurden.“

„Der Bericht liefert zugleich eine tabellarische bersicht von den Fonds, die seit den beiden letzten S sionen des Congresses auf alle jene Fortificationen u andern Arbeiten zum oͤffentlichen Besten verwendet wurde und in welcher Art es geschehen ist. Ein anderes tabelle sches Verzeichniß weist diejenigen Arbeiten nach, die der Kriegsbau⸗Commission vorgeschlagen, aber noch nicht Werk gesetzt wurden; und liefert zugleich eine Veranschlag saäͤmmtlicher Kosten. Ein dritter tabellarischer Nachweis lich enthaͤlt den Bericht der Militair⸗Academie von V Point. Fuͤr dreizehn Festungen, die auf verschiedenen P. ten unserer atlantischen Kuͤste von Rhode⸗Island bis ½

Ausgabe dieses Jahres auf 1,000,000 Dollars. schiedene andere große Unternehmungen, die hier specift werden, sind außerdem noch 1,000,000 Dollars aus Staats⸗Schatze geflossen. Zu diesen zwei Milllic Dollars sind auch noch 250,000 hinzuzufuͤgen, die 1 dazu verwendet hat, einen Molo nahe der Muͤndung Delavare⸗Stroms zu errichten, ferner zur Unterstuͤtzung un rerer gemeinnuͤtzigen Unternehmungen in den verschiede Staaten, zur Erhaltung der Leucht⸗Thuͤrme, der Tonnen der Steindaͤmme an der Kuͤste. Man wird durch alles! ses eine vollkommene Uebersicht von der Freigebigkeit unse Nation erlangen, die sich immer da kund thut, wo es Verbesserung ihres Zustandes gilt.“

handelt worden, die man am Gaͤngelbande fuͤhrt; oft auch

unter diesen großen nationalen Unternehmungen ist

Anordnungen sind auch getroffen worden, fuͤr die Er⸗

siana errichtet wurden, belaͤuft sich zusammengenomme

Fuͤr uu

ademie von West⸗Point, fuͤr sich betrachtet, eine der wich⸗ en, und in Betracht ihrer Wirksamkeit eine der weit fassendsten. In diesem Institute wird ein Theil des Ein⸗ imens der Nation dazu verwendet, um die Erziehungs⸗ sten eines foͤhigen Theiles unserer Jugend zu tragen, die ct hauptsaͤchlich in den Kriegs⸗Wissenschaften ausgebildet d. Es ist dies die lebende Ruͤstkammer der Nation. hrend die anderen segenvollen Werke, die dem Congreß den vorgelegten Berichten aufgezaͤhlt wurden, dazu be⸗ imt sind, das aͤußere Ansehen des Landes zu verbessern, Leichtigkeit der Verbindungen zwischen den verschiedenen eilen der Union zu vermehren, oͤffentliche Arbeiten zu un⸗ üͤtzen, alle Bequemlichkeiten zu erhoͤhen und die Genuͤsse s Einzelnen zu vermehren, erweitert der Unterricht, zu West⸗Point ertheilt wird, die Herrschaft des Geistes, giebt seinen Kraͤften die fernere Richtung. Die wohl⸗ igen Wirkungen dieses Instituts hat man sowohl in der ee, als in dem intellectuellen Fortschreiten der buͤrgerli⸗ Gesellschaft uͤberall wahrgenommen.“ Mtt den gewoͤhnlichen Jahres⸗Berichten des Secretairs fuͤr Seewesen und der dazu gehoͤrenden Commission, wird Durchsicht des Congresses auch das vorgelegt werden, in diesem Departement fuͤr den oͤffentlichen Dienst ge⸗ en ist. Die Unterdruͤckung der Seeraͤuberei in den indischen und Griechischen Gewässern nahme vollkommen bewirkt worden. Waͤhrend des Krie⸗ zwischen Buenos⸗Ayres und Brasilien haben oͤfters perschiedenen Kriegs⸗Maaßregeln mit den Rechten eines ralen Handels collidirt. Willkuͤhrliche Blokaden, unre⸗ ühige Eintragungen in die Muster⸗Rolle, oft auch ge⸗ same Pressung der Seeleute, Beeintraͤchtigungen des dels, ja sogar Pluͤnderungen, die unter einem gesetzlichen vande statt finden; dies sind lauter Unordnungen, die inem Seekriege unvermeidlich sind. Unsere Flotten⸗Com⸗ deurs in den oͤstlichen Gewaͤssern der Suͤd⸗Amerikani⸗ Kuͤsten und in denen des Griechischen Archipelagus, wa⸗ zu erforschen bemuͤht, in wiesern auch wir dabei bethei⸗ seyen. Die Ehre unseres Landes und die Rechte unse⸗ Mitbuͤrger sind dabei neuerdings auf das Umfassendste nd gemacht worden. Die Erscheinung neuer Geschwader Mittellaͤndischen Meere und die Blokade der Dardanellen, ihnen uns neue Gefahren fuͤr die Freiheit des Handels die Nothwendigkeit, unsere Seemacht in diesen Gewaͤs⸗ stationair zu halten. Ich lade den Congreß ein, dem kerholten Begehren des Secretairs fuͤr das Seewesen, hes die unablaͤssige Verbesserung der Flotte betrifft, eine igte Beachtung zu schenken.“ „Ein Beschluß des Hauses der Abgeordneten, welcher ellte, daß eins unser kleineren Fahrzeuge nach dem Stillen in und der Suͤdsee gesandt werde, um die Kuͤsten, In⸗ Haͤfen, Untiefen und Riffe in diesen Gewaͤssern zu un⸗ chen, und um ihre wahre Lage fester zu bestimmen, ist s der Ausfuͤhrung nahe gebracht worden. Das Fahr⸗ ist in Bereitschaft abzugehen; der gluͤckliche Ausgang Un ternehmens koͤnnte durch eine freigebige Ausstattung des⸗ vsehr erleichtert werden. Auch wuͤrde die Hinzufuͤgung eines en, und vielleicht eines dritten Fahrzeuges, Vieles zu Zicherheit derjenigen unserer Mitbuͤrger beitragen, die inem Unternehmen anschließen, dessen Erfolge vom Hoͤch⸗ Interesse fuͤr unser Land werden koͤnnen.“ Zugleich mit dem Berichte des Secretairs fuͤr das See⸗ wird, in Gemaͤßheit der Congreß⸗Acte vom 3. Maͤrz die stufenweise Verbesserung unserer Flotte betreffend, die Darlegung der stattgefundenen Ausgaben, und der em Zwecke getroffenen Maaßregeln vorgelegt werden. Vorraͤthe von Schiffs⸗Bauholz sind bereits angeschafft imn, um den kuͤnftigen Beduͤrfnissen der Flotte zu genuͤ⸗

ang und den ferneren Anbau des Eichbaumes, der auf boden der Vereinigten Staaten waͤchst, und der sowohl handels⸗ als dem Kriegs⸗Schiffsbau jaͤhrlich eine bedeu⸗ Auantitaͤt des schaͤtzbarsten Materials liesert. Der weier trockenen Docks in Charlstown und in Norfolk ntefriedigend vor, und verspricht ein dauerhaftes Eta⸗ 5 Marine⸗ Kagazine der Vereinigten Staaten sind Gr. und Plaͤne gemacht worden zu ihrer Verbesserung Ebessern Erhaltung des, darin niedergelegten oͤffent⸗ igenthums.“ lus dem Bericht des General rweiterung seines

eis de zener. „Postmeisters geht die 1e, Srgpe⸗ ig se Institutes hervor. Seit dem bis jetzt ist die Zahl der Postaͤmter von 200 bis ggewachsen; die Einkuͤnfte derselben haben sich von

ist mit geringer

Straßen aber in jenem Jahre nur 5642 betraͤgt jetzt 114,536. Waͤhrend in derselben Zeit (seit 1792) die Zahl der Einwohner sich ungefaähr um das Dreifache vermehrte, ist das Einkommen der Post fast um das 40 fache gewachsen, und auch die Kunststraßen haben eine 20 bis 25fache Ver⸗ mehrung erhalten. Der Zuwachs des Einkommens in den letzten 5 Jahren betraͤgt allein so viel, als die ganze Revenuͤe dieses Departements im J. 1812. Die Ausgaben desselben im verflossenen Rechnungsjahre haben die Einnahmen noch um 25,000 Doll. uͤberstiegen. Es ist dieser Ausfall durch die Ver⸗ mehrung von Postbeförderungs⸗Mitteln und Erleichterungen auf einer Ausdehnung von nahe an 800,000 (2) Meilen entstanden. Das Plus fruͤherer Jahre ist dazu ebenfalls ver⸗ wendet worden; denn wenn es auch als Geundsatz erscheint daß lediglich das Einkommen dieses Departements auf dis Deckung seiner Ausgaben verwendet werde, so liegt es doch niemals in dem Finanzplane unseres Gouvernements, den in jenem Zweige entstehenden Ueberschuß zu andern alz seinen eigenen Zwecken zu verwenden. Das Verlangen des Gene⸗ ral⸗Postmeisters, daß die Taxe fuͤr die Sicherheitsleistung der den Posten anvertrauten Gelder etwas verringert werde verdient die Beachtung des Congresses.“ 8

Ein Bericht der Commission fuͤr die oͤffentlichen Bau⸗ ten in dieser Stadt zeigt, wie viel waͤhrend des laufenden Jahres guf die letzteren gewendet worden ist. Man wird sehen, daß die humanen und wohlwollenden Absichten, welche der Congreß bei der Erlassung der Acte vom 20. Mat 1826 hegte, indem er fuͤr die Errichtung einer Straf⸗Anstalt in diesem Districte Soege trug, in Erfuͤllung gegangen sind. Es bedarf nun noch weiterer gesetzlicher Bestimmungen zu dem Eude, um die Uebertreter der Gesetze, deren Urtheil da⸗ hin geht, daß sie durch persoͤnliche Haft fuͤr ihre Verbrechen buͤßen sollen, nach jener Anstalt zu schaffen, und um die Be⸗ schaͤftigung derselben so wie die uͤber sie zu fuͤhrende Aufsicht zu reguliren.“

„Die Commission, welche in Folge der Acte vom 2ten März 1827, Behufs der Festsetzung der Anspruͤche solcher Personen, die unter dem 1sten Artikel des Genter Vertrags zu Entschaͤdigungen berechtigt sind, und zur Vertheilung der von der Regierung von Großbritanien, nach der Convention vom 13. Nov. 1826, bezahlten Summen unter jene Berech⸗ tigten, niedergesetzt worden, hat ihre Arbeiten am 30. letzten August geschlossen, indem sie den Reclamanten die Summe von 1,197,422 Dollars 18 Cents zusicherte, vonach noch 7537 Dollars 82 Cents uͤbrig bleiben, welche unter die ge⸗ nannten Personen pro rata vertheilt wurden.“

„Die dem Berichte des Commissairs des General⸗Laͤnde⸗ rei⸗Amts beigefuͤgten Angaben zeigen die gegenwaͤrtige Lage jenes gemeinsamen Eigenthums der Union. Der Vetrag, welcher aus dem Laͤnderei⸗Verkauf fuͤr das Jahr 1827, und die erste Haͤlfte von 1828 in die Schatzkammer geflossen ist, kommt auf beinahe 2 Millionen Dollars zu stehen. Die Rathsamkeit: den Termin zur Abtragung der von den Kaͤu⸗ fern oͤffentlicher Laͤndereien den Vereinigten Staaten schuldi⸗

lichen Bestimmungen

gen Gelder, welcher durch die Acte vom Lssten Maͤrz au den 4. Juli naͤchsten Jahres festgesetzt ist, See .. schieben, wird die Erwaͤgung des Congresses in Anspruch nehmen, dessen Wachsamkeit und sorgsamer Aufmerksamkeit die Regulirung und Erhaltung dieses großen National⸗Erb⸗ theils, so wie die Verfuͤgung uͤber dasselbe vom Volke der Vereinigten Staaten anvertraut worden

»v Unter den wichtigen Gegenstaͤnden auf welche die Aufmerksamkeit des gegenwaͤrtigen Congresses bereits hingelenkt worden ist, und welche dessen weitere und genaue Eroͤrterung noͤthig machen duͤrften, wird die Fuͤrsorge fuͤr den fuͤnften Census oder die fuͤnfte Zaͤhlung der Bewoh⸗ ner der Vereinigten Staaten seyn. Die Verfassung der Vereinigten Staaten erfordert, daß diese Zaͤhlung jedesmal innerhalb der Zeit von 10 Jahren statt finde, und das Datum, von welchem die letzte Zaͤhlung anfing, war der erste Montag im August 1820. Die gesetzlichen Bestimmungen, nach denen die fruͤheren Zaͤhlungen vor sich gingen, waren in der, der Ausfuͤhrung dieser Maaßregel unmittelbar vorherge⸗ gangenen Congreß⸗Sitzung festgestellt worden. Indessen er⸗ gaben sich daraus, daß die Sache so spaͤt zur Berathung gekommen war, erhebliche Nachtheile. Jenes Gesetz, so wie auch die Anordnung wegen der fruͤheren Zaͤhlungen, enthielt die Bestimmung: daß der Census durch die Mar⸗ schaͤlle der verschiedenen Bezirke und Gebietstheile nach vom Staats⸗Secretair ertheilten Instructionen erfolgen solle. Die Vorbereitung dieser Instructionen und ihre Uebersen⸗ dung an die Marschaͤlle erforderte mehr Zeit, als den gesetz⸗ zufolge zwischen der Annahme des Ge⸗

Dollars auf 1,500,000 vermehrt; die Zahl der Post⸗

wirklichen An

setzes und dem

8 b fange der Zaͤhlung verfließen