1829 / 32 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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E1“ 11“ ihre Koͤniglichen Hoheiten der Großherzog und bredieen von 1A“ sind von Heu⸗Strelitz hier eingetroffen, und auf dem Koͤnigl. Schlosse

selben in Bereitschaft gesetzten Zimmern

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feitungs⸗Nachrich

Paris, 25. Jan. Vorgestern nach der Messe bewil⸗ igte der Koͤnig dem Deputirten, Grafen von Saint⸗Aulaire, ine Privat⸗Audienz, und arbeitete demnaͤchst hinter einander nit den Ministern des Krieges und der Justiz.

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aders von funfzehn Linien⸗Schiffen und daruͤber uͤber⸗ tragen und die Wir mit einer provisorischen Admirals⸗Bestal⸗ lung versehen haben, sollen, waͤhrend der Dauer ihres Com⸗ mando’s, die mit der Wuͤrde eines Marschalls von Frank⸗ reich verknuͤpften Ehren und Vorrechte genießen.“

In dem Moniteur lies't man noch folgende, dem An⸗ scheine nach amtliche Berichtigung: „Mehrere Zeitungen ha⸗ ben aus dem Précurseur de Lyon einen Artikel ab edruckt, wo von Kriegs⸗Ruͤstungen in den Staaten Sr. Garbint⸗ schen Majestaͤt, deren Zweck schwer zu errathen sey, gesprochen wird. Es ist darin von nichts Geringerem als von der 8 ompletti⸗ rung der Cavallerie; der Errichtung eines neuen Regiments von dieser Waffe; der Bildung leichter Lrrnllerie⸗Compagnieen ; dem Ankaufe von 1800 Pferden, Pulver und Waffen; der Aus⸗ besserung der Militair⸗Straße von Nizza nach Col di Tenda; der Aufpflanzung von 400 Kanonen an der Gränze; der

Anfertigung von 60,000 Paar Schuhen und 30,000 Unifor⸗ men und dergl. die Rede.

Das Ganze soll, wie sich von selbst versteht, moͤglichst geheim betrieben werden. „„Dies,““

fuͤgt der Précurseur hinzu, „„sind Thatsachen; was die

Bewegungsgruͤnde dazu betrifft, so begreifen wir sie nicht.““

Beides, Thatsachen und Gruͤnde, koͤnnen wir ihm angeben.

Die Sardinische Armee auf dem Friedensfuße zaͤhlte vor dem Monat März 1821 sechs Cavallerie⸗Regimenter. Die be⸗ traͤchtlichen Ausgaben, welche die damaligen traurigen Ereig⸗

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nisse nach sich zogen, veranlaßten die Regierung, jene sechs Regimenter auf vier zu reduciren, und die reitende Artillerie vorlaͤufig ganz eingehen zu lassen, bis daß die von der Re⸗ gierung angenommenen weisen Maaßregeln den Finanzen ihren fruͤheren Flor zuruͤckgegeben haben wuͤrden. Jetzt, wo diese Finan⸗ zen sich in dem bluͤhendsten Zustande befinden (die Fonds stehen, der Prnent.ehe Zeitung zufolge, 7 pCt. uͤber pari), hat die Sardinische Regierung beschlossen, den reitenden Artille⸗ rie⸗Train und eines der Cavallerie - Regimenter, die damals eingegangen waren, wieder herzustellen, um dadurch ein rich⸗ tiges Verhaͤltniß zwischen den verschiedenen Waffen herbeizu⸗ fuͤhren. Statt Kriegs⸗Ruͤstungen in der Sardinischen Armee, steht diese sonach noch nicht einmal auf complet⸗ tem Friedensfuße, und wird selbigen auch nur langsam, und unter Beobachtung derjenigen Ruͤcksichten, welche die strengste Sparsamkeit gebietet, erreichen. Ein Gleiches wird hinsichtlich der allmaͤhligen Instandsetzung der auf den ver⸗ schiedenen Graͤnzen Plͤtze der Fall seyn. Der Précurseur fragt: „Se cher Feind bedroht denn den 8 Turiner Hof?“ Wir koͤnnen seine wohlwollende Besorg⸗ Ze111ö15151 8 niß, die sich ohne Zweifel noch von der angeblichen Besetzung 224 Contre⸗Admiralen, (ddeer festen Plaͤtze Bramant und Alexandrien herschreibt, welche 44 Schiffs⸗Capitainen 1ster Klasss, ihn vor einigen Monaten so sehr beunruhigte, vollständig 66 Schists⸗Eapitainen 2rer Klass, voerscheuchen. Der Turiner Hof hat keinen Feind, und wird 1650 Fregatten⸗Capitainen, vsppon Niemandem bedroht; er hat nur gute Nachbaren, die 4 1 1s. 500 Schiffs⸗Lieutenauts, und (sicch eben so freundschaftlich gegen ihn benehmen, als er 966 550 Schiffs⸗Faͤhnrichen (seen sie, und denen seine Wuͤrde und Unabhaͤngigkeit gleich, mäͤßig am Herzen liegen.“ Die bereits hier anwesenden Mitglieder der Deputirten: Kammer haben gestern die große Deputation gewaͤhlt,

Erst am 22sten d. M. ist der Fuͤrst von Polignac hier ingetroffen, und hat noch am Abend desselben Tages Audienz beim Koͤnige gehabt. P.

1 Der Moniteur enthaͤlt in 9 Columnen einen Bericht des Seeministers an den Koͤnig uͤber die Einfuͤhrung des

Einregistrirungs⸗Wesens auf Martinique, Guadeloupe und seinen Dependenzen, und dem Franzoͤsischen Guyana. Hier⸗

auf folgt in 33 Columnen eine Koͤnigl. Verordnung uͤber

denselben Gegenstand. Sie zerfaͤllt in zwei Titel, und ist vom 31. Dec. v. J. datirt.

Eine zweite Koͤnigliche Verordnung vom 12. Dec. v. J. (ebenfalls im Moniteur) handelt von dem Personale des See⸗Ministeriums: „Da Wir erkannt haben“, heißt

les darin, „daß die Ausdehnung Unserer Seemacht eine Ver⸗ bröͤßerung des Persouales Unserer Marine unumgaͤnglich noͤ⸗ Mbig macht, so haben Wir, auf den Antrag Unsers Minister⸗ Staats⸗Secretairs fuͤr die Marine und die Colonieen, ver⸗ ordnet und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Die Zahl er Generale, Stabs⸗ und anderen Officiere des Koͤnigl.

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Marine⸗Corps soll hinfuͤhro aus

bestehen. Doch sollen die zur Ergaͤnzung dieser Staͤmme er⸗ die i b

forderlichen Befoͤrderungen Vnr gareh8⸗ v. 85. von Uns naͤher bestimmenden Fristen statt finden. Ernennun⸗ die in gen, 86 über 5. bisherige asbesae Zahl hinaus er⸗ der Koͤnigl. Sitzung dem Köͤnige entgegen gehen soll. Gleich⸗ 8 folgt sind, sollen von heute an in dieselbe einrangirt werden. zeitig sind die Eintritts⸗Karten. zu dieser Sitzung und der Art. 2. Die Zahl der Zoͤglinge erster und zweiter Klasse wird heiligen Geist⸗Messe vertheilt worden. Herr Lefsvre⸗Gineau, auf 350 sestgesetzt; bis daß aber der Stamm der Schiffs⸗ welcher, als aͤltestes Mitglied der Kammer, vorläaͤufig den WFaͤhnriche vollzaͤhlig seyn wird, soll Unser Seeminister Vorsitz in derselben fuͤhren sollte, ist am 23sten d. M. vom 1 alhhrlich die Zahl der Candidaten bestimmen, die, nach⸗ Schlage getroffen worden. Das provisorische * raͤsidium dem sie das Pefchrittegelhe Erkawen seee chhebhn Sfer eüne sjetst gn Grafen Duchaͤtel oder Herrn Labbey e. Grade eines Zoͤglings 2ter Klasse zugelassen werden koͤn⸗ vompidres uͤbergehen. 1 henb en. Art. 3. 88- Würde eines Wranshal⸗ von Frankreich Der Baron von Cauna, Deputirter des Departements oll denjenigen von Unseren Vice⸗Admiralen, welche die der Heiden, ist in Saint⸗Sever mit Tode abgegangen; er von Uns noch naͤher festzusetzenden Bedingungen erfuͤllt ha⸗ saß auf der rechten Seite der Kammer. b bzen, verliehen werden koͤnnen. Art. 4. Diejenigen von Seit gestern enthalten saͤmmtliche hiesige Zeitungen, 5 Unseren Vice⸗Admiralen, Ober⸗Befehl eines —Gesetze vom 18. Jult gemaͤß, den Namen ihres verantwort⸗

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