S verloren gehen, ohne daß
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dadurch dieser
wesentliche Theil der Bilanz in seinem veranschlagten Verhaͤltniß gestoͤrt werde.
Und so lassen Sie uns, geehrte Herren, dann hoffen (heißt es am Schluß), daß der Wendepunkt in unseren Ge⸗ schaͤften gekommen ist, und daß die Rheinisch⸗Westindische Compagnie einer bessern Zukunft entgegen geht, waͤhrend sie nie aufgehoͤrt hat, den eigentlichen Zweck ihrer Stiftung, Belebung des vaterlaͤndischen Gewerbfleißes und das Auf⸗ finden von Absatz⸗Kanaͤlen fuͤr das Produkt desselben — zu erfuͤllen.
Ueckermuͤnde, 10. Febr. In der hiesigen Vorpom⸗ merschen Landarmen⸗Anstalt befanden sich am Schlusse des Jahres 1827 106 Detinirte; eingebracht wurden im Laufe des Jahres 1828 260 (Summa 366); entlassen und abge⸗ gangen sind 235. Am 31. Dec. 1828 verblieben mithin in der Anstalt 131 Personen.
Unter den eingebrachten Individuen waren 249 Inlaͤn⸗ der und 11 Ausläaͤnder. Von den Abgegangenen sind 14 ver⸗ storben, 4 entwichen, 13 als Auslaͤnder uͤber die Graͤnze ge⸗ bracht, 197 nach ihrem Wohnorte entlassen und in Freiheit gesetzt, und 7 anderen Anstalten uͤberliefert. 1
Unter den im Durchschnitt in der Anstalt gewesenen 106 Individuen befanden sich 29 ganz arbeitsfaͤhige, 22 halb arbeitsfaͤhige, 20 ein viertel arbeitsfaͤhige 28 Kruͤppel, Kranke und ganz Arbeitsunfahige, und 7 Kinder. Die Arbeitsfaͤhigen verdienten: 1) wirklich baar, durch Ar⸗ beiten fuͤr Andere und durch Bearbeitung von Fabrikaten, 886 Rthlr. 28 Sgr. 5 Pf.; 2) durch Arbeiten fuͤr die An⸗ stalt und Oeconomie, 661 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; zusammen 1548 Rthlr. 9 Sgr. 8 Pf.; mithin nach dem oben angege— benen Verhaͤltnisse auf einen ganz Arbeitsfaͤhigen jaͤhrlich 34 Rthlr. 12 Sgr. 24½ Pf.
Die Speisekosten betrugen, einschließlich der Oeconomie⸗
Verwaltung und der bessern Verpflegung der Kranken und
85
15 8 8 8 —
8 2
4
Jahren.
Kinder uͤberhaupt, 2738 Rthlr. 26 Sgr. 10 Pf., d. h. auf den Kopf jaͤhrlich 25 Rthr. 10 Sgr. 2 ½½ Pf. und taͤglich 2 Sgr. 41½½ Pf.
Die Bekleidungs⸗Kosten erforderten einen Aufwand von uͤberhaupt 733 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf., naͤmlich fuͤr einen maäͤnnlichen Detinirten 8 Rthlr. 4 Sgr. 7 Pf. und fuͤr eine weibliche Detinirte 4 Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf. jaͤhrlich.
Fuͤr Unterhaltung der Lagerstellen wurde ausgegeben 267 Rthlr. 5 Sgr. 6 Pf.
Alle uͤbrigen Ausgaben, als: Besoldung der Officianten, Heizung, Erleuchtung, Reinigungs⸗Material, Wirthschafts⸗ Utensilien, Arznei, Transport⸗,, Bau⸗ und Reparatur⸗Kosten und unbestimmte Ausgaben betrugen 4447 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf. 1
S. saͤmmtlichen Kosten der Anstalt im Jahre 1828 be⸗ liefen sich also auf 8186 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. 8
Bei den Bekleidungs⸗Kosten ist jedoch zu bemerken, daß die Abgelieferten in der Regel ganz abgerissen und zum Theil kaum bedeckt ankommen, also gleich eingekleidet werden muͤs⸗ sen und mit vollstaͤndiger Kleidung nur wieder entlassen
werden. Stralsund, 31. Jan. Am 10. October v. J. starb
in dem Franzburger Kreisdorfe Karnin die Wittwe Katha⸗
rine Marie Toͤpper in einem Alter zwischen 106 und 109 Die Ungewißheit des Alters schreibt sich daher, weil das Kirchenbuch des Tauforts Niepars verbrannt seyn soll. Diese Frau gebar 12 Kinder, und unter diesen Dril⸗ lings⸗Toͤchter, welche alle drei ein hohes Alter erreicht haben. Eine derselben verstarb vor 9 Jahren, gerade zu der Zeit, als ihre alte Mutter, in ihrer Eigenschaft als geschickte Heb⸗ amme, in ihrem 97sten oder 101sten Lebensjahre eine Frau, ohne alle fremde Huͤlfe, von einem Kinde entband. Außer einer geringen Verdunkelung der Augen waͤhrend der letzten Lebenszeit hatten die Sinne der Hochbejahten nicht beson⸗ ders gelitten, und noch zwei Tage vor ihrem Tode verließ
sie, ohne alles menschliche Zuthun, ihr Bette und verfuͤgte über eine ihr aus einem Legate zugekommene kleine Summe.
Vermischte Nachrichten.
In einer kuͤrzlich gehaltenen Versammlung der Gesell⸗ schaft der Alterthumsforscher las Hr. Croffon Croker die Be⸗ schreibung einer Menge von Exemplaren Roͤmischer Toͤpfer⸗— arbeit vor, die er im vergangenen Herbst in der Nachbar⸗ schaft von Caͤsars Lager in Kent hatte ausgraben lassen. Nach der großen Mannigfaltigkeit der irdenen Gefaͤße, von
denen gegen 200 verschiedene Gattungen vorhanden sind, die nicht nur zum Luxus, sondern auch fuͤr die Kuͤche dienten, so wie nach der Menge von menschlichen Gebeinen, steinernen Saͤr⸗
gen, Muͤnzen, und endlich nach den aufgefundenen Mauern
eines Roͤmischen Tempels zu urtheilen, duͤrfte man mit Grund
voraussetzen koͤnnen, daß die Stadt Noviomagus in der Nah barschaft gestanden haben muͤsse. — Es wurden der Versamn lung ferner eine Schrift uͤber Schulkarten der Alten und ein bisher noch nicht oͤffentlich erschienener Brief der Koͤnigin C
.
sabeth vorgelesen.
—j—
Koͤnigliche Schau spiel ö
Mittwoch, 18. Febr. Im Opernhause: Concert. Huvertuͤre von Herrn Wilhelm Braun. 2) Violin⸗C. cert von Rode (Erster Satz), vorgetragen von Aug Birnbach, Schuͤler des Koͤnigl. Concertmeisters Herrn Ha ning. 3) Oboe⸗Concert, componirt und vorgetragen w dem Großherzogl. Meklenburg⸗Schwerinschen Hof⸗Mustt Herrn Wilhelm Braun. 4) Nocturne Concertant, fuͤr Haf und Violoncello, componirt von Bochsa, und vorgetrmg von Mlle. Bertrand, erste Harfenspielerin Sr. Majestaͤt Koͤnigs von Frankreich, und dem Koͤnigl. Kammermuste Herrn Ganz. 5) Variationen von Rode, gesungen von Koͤnigl. Saͤngerin Fraͤul. v. Schaͤtzel. 6) Russisches Tha fuͤr Harfe, arrangirt von Bochsa und vorgetragen von Bertrand. Hierauf: Therese, die Nachtwandlerin, pante misches Ballet in 2 Abtheilungen, vom Koͤnigl. Balletz ster Titus. Musik von Herold.
Im Schauspielhause: Keine Franzoͤsische Vorstellun
Donnerstag, 19. Febr. Im Opernhause: Kabale
Liebe, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Fr. von Schil
Im Schauspielhause: 1) L'Artiste, vaudeville er acte, par Scribe. 2) La demoiselle à marier, vauderü nouveau en 1 acte, par Scribe. 3) Le petit enfent „. digue, pièce comique en 1 acte,
1
Koͤnigsstaͤdtsches Mittwoch, 18. Febr. Lenore. Wegen eingetretener Hindernisse kann das angekuͤndit
Melodram: „Die Rache wartet“ heut nicht gegeben werde
9 ( Fe 8 Donnerstag, 19. Febr. Graf Ory. ““ 4152 AI 8 Be5 I 8 89.
Eö’ .“ 8 Den 17. Febr. 1829.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cou- E
105 ½ 105 107 ⅛ 10
[Z. Brief. Geld.] 93 ½ 93 103¼ [103 102 ⅔ 102 ½⅞ 92 Q⅔ 92 ⅔ 92 ⅞ 92 ⅔ 102 [101 ½ 100 ½ 99 ⅞ — 92 ¾ 101¾ 35⅔
943
Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Pomm. Dom. do. Märk. do. do. Osipr. do. do. Rückst. C. d. Kmk do. do. d. Nmk
Zins-Sch. d. Kmk dito d. Rmk
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 220 Kurm. Ob. m. l. C Neum. Int. Sch do. Berlin. Stadt-Ob. dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Z. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf. 96 Pomm. Pfandbr. 104⁷
mechsel- und IIISn. (Berlin, den 17. Febr.)
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk.
„1 LStl.
. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 100 Rbl.
106 ½ 58 8½ 588 59
— 59
36
98
95
99 ¾
Holl. Fll2 Duc. Friedrichsd'or. Disconto
18 ½ 13 ½ 1
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Preuss. C Brief. 0
142
141 ½ 15 0 ⅔ 149 ⅔ 6 2⁄½ 80 ½ 102 ½ 102 ½
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Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt.
Amsterdam- dito
London
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Wien in 20 Xr.
Augsburg
Breslau
Leipzig
Frankfurt a. MNM. WZ3Z. . . Petersburg. BN
102 ⅔ 102 ⅔
8 Amsterdam, 12. Febr. 8—* 8 r. 5 pCt. Metalliq. 94⁄. Bank-Actien 1348. Loose 100 Fl. 198. Part. Oblig. 376 ⅛. Russ. Engl. Anl. 88. Russ.
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Hierbei als besondere Beilage der Landtags⸗Ab schit e des Großherzogthul
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fuͤr die Provinzial⸗Staͤnd
Posen.
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8 Landtags⸗Abschied
die Provinzial⸗Staͤnde des Großherzogt .“ Po sen 16
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, Koͤnig Preußen ꝛc. ꝛc. entbieten Unseren zum ersten Provin⸗ andtage des Großherzogthums Posen versammelt gewe⸗ getreuen Staͤnden Unseren gnaͤdigen Gruß. Wir ha⸗ hie vom Landtage Uns dargelegten Versicherungen treuer nglichkeit an Uns und den Staat mit landesvaͤterlichem gefallen aufgenommen, auch den Geist der Ordnung und lacht, welcher bei den Berathungen geherrscht hat, so een Eifer und die Gruͤndlichkeit, mit welcher Unsere ge⸗
Staͤnde sich diesen Berathungen unterzogen haben,
ufriedenheit anerkannt, und ertheilen denenselben auf
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bgegebenen Gutachten und angebrachten Bitten folgende
utioner 1“
vX4X“X“ dem Landtage zur Berathung vorgelegten Ge⸗ genstaͤnde betreffend.
Da Unsere getreuen Staͤnde sich wegen Zusammen⸗ der Wahl⸗Bezirke fuͤr die collectiv⸗waͤhlenden Staͤdte ie Land⸗Gemeinen ꝛc. eine weitere Erklaͤrung vorbehal⸗ aben, so geben Wir der Erlassung der im Gesetze vom Laͤrz 1824 §. 4. ꝛc. vorbehaltenen Verordnung noch An⸗ und erwarten vom zweiten Landtage daruͤber ein voll⸗ ges Gutachten.
Hem Antrage, der Stadt Gnesen eine Virilstimme zu len, sind Wir statt zu geben nicht abgeneigt. Da aber mit Virilstimmen versehenen Staͤdte die Diaͤten und Kosten ihres Abgeordneten fuͤr sich allein aufbringen
1 n, so fraͤgt sich's, ob die Stadt hierzu ohne Beschwe⸗
der Einwohner die noͤthigen Mittel besitzt, und durch Gemeine⸗Vertreter dem gedachten Antrage beitritt. Un⸗ bber. Praͤsident ist beauftragt, hieruͤber noch die erforder⸗ Erkundigungen einzuziehen, uͤberhaupt aber den Land⸗ hi den ferneren Verhandlungen, auf alle diejenigen Ge⸗ aͤnde noch besonders aufmerksam zu machen, welche bei erfung der vorbehaltenen Verordnung zu beruͤcksichtigen werden. Einstweilen haben Wir die vorgeschlagenen Saͤtze der gelder und Reise⸗Kosten mit 3 Rthlrn. fuͤr jeden Tag, Rthlr. 20 Sgr. fuͤr jede Meile der Hin⸗ und Ruͤck⸗ enehmigt, wollen auch geschehen lassen, daß der Be⸗ uͤr den ersten Landtag aus den Bestaͤnden der Depar⸗ tal⸗Fonds zu Bromberg und Posen entnommen werde,
ogegen bei dem naͤchsten Landtage uͤber deren kuͤnftige Auf⸗
ung Uns Antraͤge zu eroͤffnen sind. 8 Wir haben aus der Erklaͤrung Unserer getreuen
dar e uͤber den zweiten ihnen zur Begutachtung vorgeleg—
egenstand entnommen, daß in den einzelnen Theilen aͤndischen Verbandes solche Communal⸗Verhaͤltnisse, welcher nach §. 57 des Gesetzes vom 27. Maͤrz 1824 fs ihrer Abwickelung besondere Versammlungen noth⸗ g seyn duͤrften, nicht vorhanden sind. Der einzige hierher gehoͤrige Gegenstand waͤre das nicht r obgedachten Schrift, sondern in einer andern Erklaͤ⸗ behandelte Schuldenwesen der Departements Posen Promberg. Wegen dieser Angelegenheit sollen aber die uͤrten aus jedem der beiden Departements bei ihrer Ver⸗ ng zum Provinzial⸗Landtage sich, von denen des andern tements abgesondert, zu berathen berechtigt seyn, auch denselben die erforderlichen Nachweisungen vorgelegt n. Da nun auch die von ihnen ernannten Bevollmaͤch⸗ zu den in der Zwischenzeit vorkommenden Geschaͤften ig legitimirt sind, so findet die Nothwendigkeit besonde⸗ aͤndischen Versammlungen in den einzelnen Landesthei⸗ icht statt. in Beziehung auf dasjenige, was von Unseren getreuen den uͤber die nach der Verfassung des Herzogthums chau bestandenen Kreis⸗ und Departemental⸗Raͤthe an⸗
lrt worden ist, wird ihnen bemerklich gemacht, daß der
dieser Institutionen weit vollstaͤndiger durch die Kreis⸗ Provinzial⸗Staͤnde erreicht werden wird. Was dagegen die Verwaltung der einzelnen Communen gt, so wird solche Gegenstand besonderer Entschließung Bis dahin, daß solche gefaßt werden wird, bleibt es
Preußischen
“ e e — 124 7½
Staats⸗Zeitung Nr.
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lediglich bei der jetzigen Einrichtung, daher Wir auch in Be⸗ ziehung auf die Woyts und ihre Verhaͤltnisse zur Zeit keine Veraͤnderung eintreten lassen koͤnnen.
888
3.) Was die von Unseren getreuen Staͤnden in Bezie⸗ hung auf die Kreis⸗Ordnung geschehenen Antraͤge anlangt, so haben Wir solche nicht allenthalben genehmigen koͤnnen,
seren andern Provinzen besteht, herbeigefuͤhrt werden wuͤr⸗ den, welche wir durch besondere provinzielle Verhaͤltnisse nicht gerechtfertigt finden. Wunsche des Landtages den Kreis⸗Staͤnden beizulegende Re⸗ vision der Klassen⸗ Kreis⸗Staͤnden keiner andern Provinz zugestanden worden. Es muß daher auch dort bei dem bewenden, was in Bezie⸗ hung auf diesen Gegenstand im Allgemeinen bereits feststeht oder ferner festgestellt werden wird.
in den verschiedenen Kreisen und zu verschiedenen Zeiten, Abweichungen von dieser Vorschrift haͤufig nothwendig wer⸗ den wuͤrden. tiger Provinz, wie in den uͤbrigen, die Kreis⸗Staͤnde wenig⸗ stens einmal jaͤhrlich zu versammeln. Es wird ihnen aber
nisse auch oͤfter und zur schicklichen Zeit zu berufen. Auch laͤßt sich aus gleichen Gruͤnden die Dauer des Kreistages nicht im Voraus mit Genauigkeit bestimmen. Den Landraͤthen muß demnaͤchst in vinz, wie in allen uͤbrigen, der gn; sammlungen der Kreis⸗Staͤnde und die
in den Ver⸗ eitung der Be⸗
nisse keine Abweichung von der diesfalls bestehenden Regel erfordern, Wir auch den dortigen Kreis⸗Staäͤnden eine Mit⸗ wirkung bei Besetzung der Landraths⸗Stellen einzuraͤumen beabsichtigen, und deshalb das Noͤthige besonders zu erlassen Uns vorbehalten.
Den von Unsern getreuen Staͤnden in Antrag gebrach⸗ ten Kreisrath neben den Kreis⸗Staͤnden, und als einen blei⸗ benden Ausschuß derselben in dortiger Provin lassen, finden Wir Uns um so weniger bewogen, als eine solche Einrichtung nirgends in Unserer Monarchie be⸗ steht, auch die Nothwendigkeit derselben sich nirgends gezeigt hat. Jn Hinsicht der Qualification der von den Stadt⸗ und Land-⸗Gemeinen zu den Kreis⸗Tagen zu erwaͤhlenden Abge⸗ ordneten finden wir die von Unseren getreuen Staͤnden vorgeschlagene Abweichung von dem, was in den andern Provinzen verordnet ist, durch die Lage der dortigen Com⸗ munal⸗Verhaͤltnisse wohl begruͤndet, und haben deshalb be⸗ stimmt, daß, mit Vorbehalt der wegen Alters festgesetzten Ausnahme, die zu Landtags⸗Deputirten qualificirten Perso⸗ nen auch zu den Stellen der Kreistags⸗Abgeordneten waͤhl⸗ bar, und die Wahlen nicht an Verwaltungs⸗Beamte gebun⸗ den seyn sollen. — Welche Personen zu Deputirten der Stadt⸗ und Land⸗Gemeinen auf den Kreis⸗Tagen qualificirt seyen, wird daher kuͤnftig, durch das unter 1 erwaͤhnte noch vorbehaltene Gesetz, weiter zu bestimmen seyn. Bei der ersten Einrichtung der Kreistage aber werden die, wegen der ersten Fs ertheilten vorlaͤufigen Vorschriften in Anwendung gebracht.
Hiernach und sonst nach den bestehenden allgemeinen
das Großherzogthum Posen entworfen worden, deren Pu⸗ blication durch die Gesetz⸗Sammlung erfolgen soll.
4) Ueber die, wegen Verguͤtung des bei Viehseuchen ge⸗
toͤdteten Viehes, zu ergreifenden Maaßregeln, erwarten Wir noch das Gutachten Unsers Staats⸗Ministeriums, und wer⸗ den bei Fassung Unserer Entschließung auch die Erklaͤrung
des dortigen Landtags nicht unerwogen lassen.
Nicht minder werden 8
5) die Erklaͤrungen Unserer getreuen Staͤnde, uͤber die buͤrgerlichen Verhaͤltnisse der Juden, bei der weitern Bera⸗ thung der Sache in Erwaͤgung gezogen werden.
6) Mit besonderer Zufriedenheit haben Wir die Gruͤn
lichkeit anerkannt, mit welcher die getreuen Staͤnde das von
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8
da hiedurch zum Theil Abweichungen von dem, was in Un⸗
8
Was namentlich die nach dem
teuer⸗Listen anlangt, so ist solche den
Einen bestimmten Tag zur Versammlung der Kreis⸗ Staͤnde ein fuͤr allemal festzustellen, haben Wir nicht fuͤr zweckmaͤßig erachtet, da, nach Verschiedenheit der Geschaͤfte 1
Die Landraͤthe sind zwar verpflichtet, in dor⸗ 1
uͤberlassen bleiben muͤssen, selbige nach dem wahren Beduͤrf:
dortiger Pro⸗
rathungen verbleiben, da die dortigen provinziellen Verhaäͤlt⸗
errichten zu 8
8
Grundsaͤtzen ist die unter A. beigehende Kreis⸗Ordnung fuͤr—
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