1829 / 56 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 25 Feb 1829 18:00:01 GMT) scan diff

der Baron Juchereau de Saint⸗Denys und der Marquis von Valmy eingeladen sind. Der vLetztere befindet sich seit einiger Zeit mit einem besondern Auftrage des General Mai⸗ son an den Praͤsidenten in Aegina; er spricht mit Leichtig⸗ keit die Orientalischen Sprachen. Der Baron Juchereau von Saint⸗Denys kehrt nach Frankreich zuruͤck.“ . Der Courrler de Smyrne vom 18. Jan. berich⸗ tet: „Zwischen dem General Church und dem Chef seines Generalstabes, dem General Dentzell ist es zu sehr ernsten Eroͤrterungen gekommen. Ein aus Tranokorio vom 24. Nov. datirter Brief des Letzteren enthaͤlt Folgendes: Nach der Ein⸗ nahme von Lutraki, welche die Griechen zu Meistern der Ebene von Larta machte, war noch die wichtige Position von Macrinoros zu nehmen uͤbrig, aber die Intriguen des Ge⸗ neral Church verminderten die Colonne Dentzel's von 1200 auf 300 Mann, wodurch dieser genoͤthigt wurde, zuruͤckzu⸗ ehen.“ 6 Dasselbe Blatt meldet aus Kanea vom 15. De⸗ cember? „Man faͤhrt fort, wegen eines friedlichen Vertra⸗ ges zu unterhandeln, den die Maͤchte wollen, den die Grie⸗ chen vereiteln und den die Tuͤrken wuͤnschen, obgleich sie ihn nur durch Opfer erkaufen koͤnnen. Der Englische Admiral,

der auf 24 Stunden nach Suda kam, hat nichts als einen Waffenstillstand de facto erreicht, der durch die Anwesenheit

Franzoͤsischer und Englischer Schiffe aufrecht erhalten wird; beide Partheien sind daher zwar noch bewaffnet, schlagen sich aber nicht. Dieser Stand der Dinge laͤßt die Griechen

im Besitz der Oliven⸗Erndte auf den Tuͤrkischen Grundstuͤcken;

die Tuͤrken wurden durch ihre Anfuͤhrer, welche den verbuͤn⸗

deten Maͤchten einen Beweis ihrer Maͤßigung und ihres

Wunsches einer Versoͤhnun n woollten, zuruͤckgehalten, ihr Eigenthum mit Gewalt der Waf⸗ fen wieder in Besitz zu nehmen. Suleiman⸗Pascha, der Se⸗ raskier der Insel, ein Mann von den besten Absichten und

mit den Insurgenten geben

ein gerechter und energischer Verwalter, konnte diesem Zu⸗

stande nicht laͤnger unthaͤtig zusehen, ohne sich in den Augen

seiner Regierung und des Volkes bloß zu stellen. Ohnehin

ist es sein Amt, den Einwohnern, deren Eigenthum von An⸗

dern gepluͤndert und geraubt wird, Gerechtigkeit zu verschaf⸗

8 4 fen. Seraskier daher Abgeordnete der Staͤdte Kandia und Petimo

*

Um aus dieser peinlichen Lage zu kommen, schickte der

zu den Befehlshabern der bei Suda stationirten Englischen und Franzoͤsischen Kriegsschiffe; diese Abgeordneten sollen im Verein mit dem von der Stadt Kanea gewaͤhlten uͤber einen

2 Waffenstillstand mit dem sogenannten obersten Rathe der

Kretenser unterhandeln. Dieser Rath besteht aus fuͤnf Maͤn⸗ nern von zweideutigem Rufe und ohne Eigenthum auf der Insel und aus einem Secretair, der nicht auf Kreta geboren ist. Wenn der Baron Reyneck, der Repraͤsentant des Grafen Capo⸗ distrias, eine Versoͤhnung aufrichtig wuͤnscht, warum waͤhlt er zu einem so wichtigen Geschaͤfte solche Maͤnner? Der Kretensi⸗ sche Rath wurde durch die Franzoͤsischen und Englischen Commandeurs von dem Schritte der Tuͤrken benachrichtigt und aufgefordert, drei Abgeordnete zu senden, um den von den Maͤchten angeordneten Waffenstillstand abzuschließen. Am 24. November kamen die Griechischen und Tuͤrkischen Depu⸗ tirten auf dem Linienschiff Wellesley, Capitain Maitland, zusammen. Letztere waren aus den durch Reichthum, Alter und Ansehen ausgezeichneten Eigenthuͤmern der Insel ge⸗ waͤhlt, waͤhrend die Griechischen Abgeordneten jung waren, und keinen Besitz auf der Insel hatten, und also bei einer Umwaͤlzung Alles gewinnen aber nichts verlieren konnten. Daher kam es denn auch, daß viel gesprochen, aber nichts abgeschlossen wurde. Die Griechischen Deputirten sprachen mit der groͤß⸗ ten Anmaaßung und verlangten noch mehr, als sie schon hat⸗ ten; unter andern auch, daß die Griechische Flagge kuͤnftig unbeleidigt unter den Kanonen der Festung Suda voruͤber⸗ segeln koͤnne. Man trennte sich ohne ein Resultat und ver⸗ tagte eine zweite Zusammenkunft auf unbestimmte Zeit. Die Tuͤrkischen Abgeordneten erstatteten dem Capitain Maitland einen schriftlichen Bericht uͤber die am Bord seines Schiffes

gehaltene Zusammenkunft, und beklagten sich uͤber das Be⸗ nehmen der Griechen, die ihnen drei den Interessen Kreta's

fremde Personen zum Unterhandeln geschickt haͤtten; sie for⸗ derten daher, daß der Griechische Rath neue Deputirte und

zwar unter den Eigenthuͤmern der Insel waͤhle, und schlugen

theils Geistlichen, theils

dazu eine Liste von 24 Griechen, Der Rath von Kreta

Capitani's und Grundbesitzern, vor.

wies die Forderungen der Tuͤrken mit Stolz zuruͤck, und es

hat daher seit jenem Tage keine Versammlung mehr stattge⸗

funden. Der Einfluß der Franzoͤsischen und Englischen Be⸗

fehlshaber wird aber hoffentlich neue Unterhandlungen und eine Beilegung der Streitigkeiten herbeifuͤhren. Die Euro⸗ paͤischen Kreuzer sind von unseren Kuͤsten verschwunden und

die Blokade hemmt also nicht mehr den Handel;

erscheinen bloß einige Griechische Goeletten, welche Lebensmitteln beladenen Schiffe vom Einlaufen in fen abhalten; die Fahrzeuge mit Englischer und Fran

Flagge untersuchen sie aber nicht.“ I

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerit⸗

Neu⸗York, 17. Jan. Der fuͤr „Wege und! eingesetzte Congreß⸗Ausschuß hat beschlossen, eine Bill chen, um die fuͤr einkommende Waaren in Folge dg Tarifs vor Erscheinung desselben erhobenen Additieon den Eigenthuͤmern wieder zu erstatten. Durch diese und befriedigende Maaßregel wuͤrden viele Ladunge welchen durch eine voreilige Verordnung die hohen; sten, wieder auf ihren gehoͤrigen Standpunkt gebracht

Der National⸗Intelligencer enthaͤlt di erwaͤhnten) beiden Briefe von James Madison an Cabell uͤber die von ersterem vertheidigten Rechte gresses, Taxen, Zoͤlle, Auflagen und Accise⸗Abgaha setzen und einzuziehen, so wie uͤber den Gang des die noͤthigen Bestimmungen zu erlassen. Die Gesche ser beiden Briefe, sagt das erwaͤhnte Blatt, ist i folgende: „Urspruͤnglich waren sie nicht zum Drucksg jetzt aber hat Herr Madison, auf dringende Pase einiger seiner Freunde, denen die Bekanntmachmnfe

von großem Interesse, und von der hoͤchsten Witzte R

die Nation schien, dazu seine Einwilligung gegein ach

gegenwaͤrtigen Lage unsers Landes koͤnnen die ehn dem Publikum nicht anders als aͤußerst willkom daß der ausgezeichnete Verfasser derselben einer def der Constitution, wenn nicht deren Vater war, einen noch groͤßern Werth. Noch mehr aber Wichtigkeit dadurch, daß sie auf Verlangen derjenig

nen, deren Meinungen den Ansichten entgegen h. welchen Herr Madison sich bekennt und die er vh

Er befindet sich in dieser Hinsicht als Mittelsman zwei streitenden Partheien; und hoffentlich wird er d einleuchtenden Gruͤnde Viele fuͤr sich gewinnen, die bishe die Rechte des Congresses bezweifelten, die er ihm Aus der philosophischen Ruhe seiner Zuruͤckgezogen vorgegangen, kann sein reiflich erwogenes und mit

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meinen P üereaxxnmavesmene

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„und nicht auch die Aufmunterung inneren Gewerb⸗ Lins Auge zu fassen haͤtte und wenn sonach letztere als ein Attribut der Macht, den Handel zu ordnen, tet werden duͤrfte, so wuͤrde daraus folgen, daß man gegen keine Monopole oder nachtheilige Handels⸗Ver⸗ ngetn fremder Nationen durch aͤhnliche Maaßregeln n, und zur Befoͤrderung innerer Industrie Handels⸗ nte abschließen koͤnnte, und die ausgedehnte Schifffahrt „Amerika's wuͤrde am Ende Gefahr laufen, vernichtet den. Denn wenn zum Beispiel in fremden Haͤfen Ab⸗ auf unsere Schiffe gelegt und dergleichen bei uns von „Schiffen nicht genommen wuͤrden, so wuͤrden natuͤrlich srigen bald vom Ocean verschwinden muͤssen. Daß die

erung der andel 8 ordnen, gehoͤrt, ist schon durch den Gebrauch en, den man davon in der ersten constitutionnellen eß⸗Sitzung machte; schon damals brachten Deputirte zirginien Zoͤlle, ja sogar Verbote, als Schutzmittel fuͤr Erzeugnisse ihrer Provinz in Vorschlag. Einen noch en Beweis, der allein schon hinlaͤnglich ist, die ganze auf einmal abzumachen, findet man in der, seit 40

stattgefundenen gleichmaͤßigen und practischen Sanc⸗ ieser Macht von Seiten der General⸗Verwaltung so⸗ ass der Verwaltungen aller einzelnen Staaten. Keine noch so sinnreiche Auslegung, und aus noch so achtungs⸗ r und patriotischer Quelle kommend, kann solcher Autori⸗ deiner so alten und allgemeinen das Gegengewicht Und gut ist es, daß es ohne die Dazwischenkunft derselben ttaͤt, welche die Verfassung bildete, nicht der Fall seyn kann; das wuͤrde der Festigkeit der Constitution und der Ge⸗ ald ein Ende machen, die doch eine so nothwendige schaft guter Regierungen ist, und deren Mangel man n Zeiten den Republiken vorwarf. Sehr auffallend dem Congreß gemachte Vorschlag: die ihm zu entzie⸗ Befugniß, den Handel auch in sofern zu ordnen, als

belegtes Urtheil nicht den Verdacht von Partheilichihh auf Aufmunterung der Fabriken bezieht, den einzelnen

gend einer Art auf sich ziehen. heit des Alters seine Worte sind Fruͤchte der ECrfag Folgendes ist der wesentliche Inhalt beider Schreiben Constitution“ (heißt es im ersteren) „giebt dem Com⸗ Macht, Taxen, Zoͤlle, Auflagen und Accise⸗Gebuͤhr legen und zu erheben, und den Handel zu ordnen.

sich jetzt, bb die Macht, den Handel mit fremden v

Aus ihm spricht diczten mit dem Beding zu uͤbertragen, daß der Congreß

Beschluͤssen beistimme. Kein Staat war von jeher von de esssbiaategeeln und den Nachtheilen einer Maaßregel uͤberzeugt, als Virginien; mehr als ein⸗

ward es in dessen Legislakur ausgesprochen, wie die Er⸗

gelehrt habe, daß die gegenseitigen Verhaͤltnisse der

sen Einheit in den Handelsverordnungen auf das drin⸗

zu ordnen, sich so weit erstrecke, um durch Zoͤlle, Ahittz erheischen. Bevor noch dem Congreß die Macht, den

kungen und Verbote einheimische Fabriken und eintgehthe

zu ordnen, uͤbertragen war, hatte Virginia auf man⸗

Produktion aufzumuntern? Diese Frage wird durtietzWeise versucht, was mit Special⸗Gesetzen auszurichten

Betrachtungen auf eine genugthuende Art beantweßg

hh aber endlich von den nachtheiligen Folgen derselben

Sinn der Worte „den Handel zu ordnen“ mus ⸗-pettzthgt; die Versammlung in Philadelphia im Jahre 1787 in ihrer allgemeinen Anwendung gesucht werden hte Verfassung, die das Resultat derselben war, machten anderen Worten in den Gegenstaͤnden, auf weithihiesen Versuchen ein Ende.“ Hr. Madison schließt

theilte Macht damals bezogen ward, als diese Wefhlh

Constitution ihren Platz fanden. Alle handelnde! cirende Nationen haben diese Macht immer so! daß sie zur Aufmunterung von Fabriken angewende muͤsse. Besonders ist das der Fall in Großbritm bekanntlich die Beschuͤtzung und Aufmunterung der eine der Haupt⸗Gegenstaͤnde der Handels⸗Verordunk ren. Ein solcher Gebrauch der, dem Congreß ubce. Macht, stimmt uͤbrigens auch mit der Absicht unpehg wartungen der Staaten uͤberein, als sie der Regice Macht uͤbertrugen; ganz besonders war das der den oͤstlichen Staaten, wo sich die meisten Fül finden, wovon die noch aufbewahrten Verle der damaligen Versammlung in Massachusetts die liefern. Außer diesen Verhandlungen sind zwar kan ren aus jener Zeit aunfbewahrt worden, indessen. nicht daran zweifeln, daß die andern, in jenem I Amerika befindlichen Staaten eben so dachten, 88 chusetts, und vorzuͤglich Connectieut und Rhode⸗ am meisten bevoͤlkert und natuͤrlich deswegen auch!

erste Schreiben mit der Bemerkung: er habe beweisen „daß dem Congreß verfassungsmaͤßiger Weise das Recht e, durch Handels⸗Verordnungen den innern Gewerb⸗ ufzumuntern, wobei der Congreß uͤbrigens, hinsichtlich usuͤbung dieses Rechtes, seinen Constituenten immer wortlich bleibe. (Das zweite Schreiben naͤchstens.)

8 I 4 8 3 n .

8 1 18. Ko lhumbien.

egendes ist das von Bolivar unterm 18. Nov. erlas⸗

keret, durch welches (wie wir gestern meldeten) die von Columbien der Einfuhr Spanischer Guͤter unter ler Flagge eroͤffnet worden sind. Art. 1. Die Aecte

80. Januar 1823, die von unseren Haͤfen die Spani⸗

Erzeugnisse und Fabrikate ausschließt, wird hiedurch in ihren Theilen widerrufen. Art. 2. Demzufolge sollen atur⸗Erzeugnisse, Guͤter und Fabrikate der Spanischen n und ihrer Colonieen, sogleich nach Bekanntmachung Decrets, in den Haͤfen der Republik zugelassen werden; der Bedingung jedoch, daß sie auf neutralen Schiffen

Fabriken zu der Machtvollkommenheit,

den

(Fortsetzung des in Nr. 45 abgebrochenen Artikels.)

igen, die den Gesetzen der Nation gemaͤß, zu der sie ge⸗ ausgeruͤstet sind, und weder einen Spanischen TCapi⸗ noch einen Spanischen Super⸗Cargo haben. Ausge⸗ Imen sind alle Contreband⸗Artikel und andere Erzeugnisse Fabrikate, deren Einfuhr durch die bestehenden Gesetze Verordnungen befreundeten und neutralen Nationen

pagt ist. Art 3. Sobald Spanien seine Haͤfen Co⸗ 8 debhbe˙e oͤffnet und die Einfuhr unserer Erzeugnisse und Fa⸗

brikwesen ergeben sind. Von den, suͤdlich von Pems belegenen Staaten sind nur noch die Verhandlungeln Virginia und Nord⸗Carolina statt gehabten Versan, vorhanden, in denen aber durchaus nichts zu finden eine entgegengesetzte Ansicht ausspricht. Wenn mnb setzmaͤßigen Auflagen nur die dadurch zu. bewlaß

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brikate in Columbischen Schiffen erlaubt, wird die hiesige Regierung eine gleiche Maaßregel treffen.

us Carthagena meldet man unterm 20. October: „So eben lief das Packetboot von Panama mit folgenden Nachrichten ein: Da der Commandant von Guayaquil eine

Peruanische Goelette vor dem Hafen kreuzen sah, sandte er

ihr zwei Goeletten entgegen, von denen sich aber nur eine mit ihr in ein Gefecht einließ. Nach einem heftigen Kampf entfernte sich die Peruanische Goelette in einem sehr schlech⸗ ten Zustande; die Columbische hatte 24 Todte und 30 Ver⸗ wundete. So hat also der Krieg zwischen Columbien und Peru begonnen. Man glaubt, der Commodore Jolly werde sobald als moͤglich mit der Fregatte Colombia von hier aus⸗ laufen, um unsere Seemacht im Stillen Ocean zu verstär⸗ ken. Der heute aus Bogota angekommene Courier hat uns keine Nachricht von Wichtigkeit mitgebracht. Es werden große Anstalten getroffen, um den am 28. d. M. eintreten⸗ Geburtstag Bolivars zu feiern.

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—1 Die vierte und letzte Haupt⸗Abtheilung des Heeres be⸗ steht aus gebornen Chinesen, welche angeworben werden, um die Besatzungen im Innern zu bilden. Dieser ganze Hee⸗ restheil ist unter dem Namen der Truppen von der gruͤnen Fahne bekannt, er ist der Zahl nach der staͤrkste, denn er ent⸗ haäͤlt bis 500,000 Mann, welche alle auf Chinesische Weise einexercirt sind, und deswegen zu den regulairen Truppen ge⸗ hoͤren. Doch bilden diese Truppen mehr eine Art von Gen⸗ darmerie, welche sich wie ein großes Netz uͤber das ganze Land verbreitet. Jeder Ort in China naͤmlich, von den groͤß⸗ ten Staͤdten bis zu den unbedeutendsten Flecken und Doͤr⸗ fern, hat eine verhaͤltnißmaͤßig große oder kleine militairische Besatzung. Das umliegende Land sogar steht unter bestaͤn⸗ diger militairischer Aufsicht, an den Heerstraßen und Kanaͤ⸗ len befinden sich naͤmlich in Entfernungen von 2 bis 3 Mei⸗ len viereckigte Gebaͤude, auf welchen sich Wachtthuͤrme erhe⸗ ben, die den Soldaten zum Aufenthalte dienen. Entsteht auch nur die geringste Bewegung in dem umherliegenden Lande, oder werden die Straßen auf irgend eine Weise un⸗ sicher gemacht, so sind sie gleich bei der Hand, um Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. Diese Wachten werden zu⸗ gleich auch als Couriere gebraucht; sie reiten mit großer Schnelligkeit von einer Wacht⸗Station zur andern, und uͤber⸗ bringen die Befehle der Regierung. Auch werden die meisten Privat⸗Briefe auf diese Weise besorgt, indem andere Gelegenheiten dazu ganz und gar fehlen. Von der Geschwindigkeit dieser Post kann man sich einen Begriff machen, wenn man erfaͤhrt, daß ein Brief, um von Peking nach Kanton zu gelangen, nur zwoͤlf Tage gebraucht, also taͤglich einen Raum von 50 Wegstunden zuruͤcklegen muß. Der groͤßte Theil der, zu der gruͤnen Fahne gehoͤrigen Truppen ist verheirathet; jeder Soldat naͤmlich, und besonders diejenigen, welche die Besatzung der im Lande zerstreuten Wachtthuͤrme bilden, erhaͤlt von dem Kaiser, wel⸗ cher der einzige Grundbesitzer von China ist, ein Stuͤck Land zur Pacht, welches zu den, seinen Wachtthurm oder seine Garnisonstadt umgebenden Laͤndereien gehoͤrt. Hier lebt der Kriegsmann nun mit seinem Faͤcher und Sonnenschirm, sei⸗ nen seidenen Stiefeln und seinem gesteppten Rock patriarcha⸗ lisch im Schooße seiner Familie. Der Charakter dieser Sol⸗ daten ist eben so friedlich, wie ihr Anzug. Die Uniformen, welche die Chinesische Armee im Frieden traͤgt, haben naͤm⸗ lich viel Aehnlichkeit mit der gewoͤhnlichen buͤrgerlichen Klei⸗ dung, bloß die Kurma, ein zum Ueberziehen geeignetes, spen⸗ zerartiges Gewand, ist dem Krieger eigenthuͤmlich. An den allgemeinen Festtagen erscheinen die Soldaten immer parademaͤ⸗ ßig, dann sieht man die Gemeinen wie die Officiere im hoͤchsten kriegerischen Glanze. Die Tchoustze und Tou-tze (unge⸗ faͤhr unser Capitain und Lieutenant) mustern ihre Unterge⸗ benen, und fuͤhren sie den hoͤheren Officieren vor. Auf der linken Seite des geruͤsteten Soldaten haͤngt sein Bogen mit einem großen Koͤcher, der, mit Eicheln besetzte, lange und weite Rock wird von einem Guͤrtel zusammengehalten, auf dessen rechter Seite ein Saͤbel haͤngt, die Kopfbedeckung ist von Leder oder Pappe und hat die Gestalt eines Trich⸗ ters, den oben eine eiserne Lanzenspitze mit einem Buͤschel rother Seidenfaͤden ziert. Der untere Theil dieser Kopfbe⸗

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