rragen.
seey, ihn nicht ungehoͤrt zu verdammen.
s nordoͤstliche Graͤn⸗ zen war von Seiten der Vereinigten Staaten der Vor⸗ schlag gemacht worden, daß der 49ste Grad noͤrdlicher Breite von den Rocky Mountains an, bis zum stillen Ocean, thei⸗ len solle; der, suͤdlich von jeder Linie belegene Landstrich sollte den Vereinigten Staaten verbleiben. In diese Vorschlaͤge
ging England indessen nicht ein, sondern wollte, daß der ü9ste Breitegrad die Graͤnzlinie seyn sollte, und zwar Fßn den Felsengebirgen an westwaͤrts, bis dahin, wo sie den äͤußer⸗ sten noͤrd oͤstlichen Arm des Oregon durchschneiden; von dort an sollte sie bis zum Ocean dem Laufe dieses Stromes fol⸗ gen, und die Schiffarth auf selbigem beiden Nationen frei stehen. Eine im Jahr 1818 zwischen den Vereinigten Staa⸗ ten und Großbritanien abgeschlossene Uebereinkunft hat der gegenwaͤrtigen Besitznahme des Oregon eine neue Schwierig⸗ keit in den Weg gestellt. Es ward naͤmlich in selbiger fest⸗ gesetzt, daß alles um den Oregon liegende Land mit seinen Haͤfen und Gewaͤssern den Schiffen und Buͤrgern beider Staaten offen stehen solle. Diese Uebereinkunft lief im letz⸗
Iten October zu Ende, ward aber durch eine neue Ueberein⸗
kunft wieder in Kraft gesetzt, in welcher es jedem von beiden Theilen frei gestellt wird, sich von ihr mit einer vorherge⸗ gangenen 12monatlichen Aufkuͤndigung loszusagen. Es fraͤgt sich mithin, ob die vorgeschlagene Besitznahme, ohne vorhergegangene Aufkuͤndigung, nicht eine Verletzung der Uebereinkunft seyn wuͤrde? ja, es unterliegt keinem Zweifel, daß solches der Fall seyn werde. Man wendet indessen dagegen ein, daß, da Großbritanien bereits gegen die Ueber⸗ einkunft gehandelt haͤtte, die Vereinigten Staaten auch nicht mehr an sie gebunden waͤren. England soll naͤmlich auf dem in Rede stehenden Landstriche Forts erbaut haben; auch ist im Jahre 1821 im Parlament wirklich eine Acte 38675 gangen, der zufolge Englands buͤrgerliche Rechtspflege sich uͤber die ganze Landstrecke ausdehnt. Dieser Acte zufolge kann jeder Buͤrger Amerika's dort verhaftet, und nach Ober⸗Canada vor Gericht gebracht werden. Andererseits giebt dieser Gegenstand Gelegenheit zu wichtigen Betrachtungen. Der bestrittene Landstrich ist von außerordentlichem Werth, von großer Aus⸗ dehnung, fruchtbar, beguͤnstigt von einem fuͤr diese Regionen ungewoͤhnlich mildem Clima, und bietet die Aussicht zu nicht zu berechnenden Handels⸗Vortheilen dar. Von der Muͤndung des Oregon aus kann man in 2 Monaten nach Chili und den Ostindischen Gewaͤssern und in 30 Tagen nach Peru, Chili und den Sandwich⸗Inseln segeln. — In den Congreß⸗Verhandlungen entwickelte sich viel Talent und Eifer zu Gunsten der Bill, indessen trugen die Gruͤnde und⸗ Ein⸗ wendungen ihrer Gegner demungeachtet den Sieg davon; die Bill ward naͤmlich mit einer Majoritaͤt von 99 gegen 75 verworfen.
8 Die in New, YPork seit 1806 bestehende Franzoͤsische Wohl⸗ thaͤtigkeits⸗Gesellschaft, deren Zweck es ist, den dortigen huͤlfs e⸗ duͤrftigen Franzosen und Schweizern beizustehen, hatte vor eini⸗ gen Wochen ihre jaͤhrliche Sitzung. Die Einnahme im vorigen
Jahre hatte 1456 Dollars und die Ausgabe 1246 Dollars be⸗
Die Beitraͤge kommen durch Unterzeichnungen zu⸗
Bolivar, Staat Tennessee, ist eine neue Wochen⸗ die im Geiste der neuen Verwaltung redi⸗
seammen. 8 In schrift erschienen, girt wird. — Red⸗Jacket (rothe Jacke), ein bekannter Indianischer sich gegenwaͤrtig in Albany, um dort im
4 Hiäaͤuptling, befindet oͤffentliche Reden, oder, nach dem beliebten Mode⸗ Woruͤber er sprechen weiß man bis jetzt noch nicht; doch glaubt man, daß es an Zuhoͤrern nicht fehlen werde, indem Red⸗Jacket als einer
8 8 Ausdruck, Vorlesungen zu halten.
sten Redner seines Stammes beruͤhmt
AUHeber die Meinung derjenigen Personen „ die dem Gesandten der Vereinigten Staaten, Herrn Poinsett, einen bedeutenden Antheil an der letzten Revolution in Mexico zuschreiben (S. Nr. 61 der Staats⸗Zeitung), bemerkt eine Washingtoner Zeitung, daß man es Herrn Poinsett schuldig — Schon allein sein höoher Charakter und seine bekannte Ergebenheit fuͤr die Grunbdseaͤtze buͤrgerlicher Freiheit muͤßten jeden Gedanken zu⸗ ruͤckweisen, als ob er zu einer von so gewaltsamen Maaßregeln begleiteten Revolution haͤtte die Haͤnde bieten koͤnnen. Und wie wollte man uͤberdem (fraͤgt jenes Blatt) ein solches Ver⸗ fahren mit seinem Charakter als Repraͤsentant einer fried⸗ lichen Republik in Uebereinstimmung bringen? — Wir sind uͤberzeugt (heißt es am Schluß), daß dem, gegen Herrn Poinsett verbreiteten Geruͤcht ein Irrthum zum Grunde liegt, den die Zeit aufklaͤren wird
Das Diario Fluminense vom 5. Nov. v.
in den trefflichen Absichten des Praͤsidenten,
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1 J. e haͤlt ein Kaiserliches Decret, wonach die Abgaben von! Umladung und Wieder⸗Ausfuhr fremder Waaren „ sie maͤg auf fremden oder einheimischen Schiffen eingefuͤhrt sen auf 2 pCt. herabgesetzt werden, und in dieser Hinsicht Bestimmung vom 26. Mai 1812 aufgehoben wird.
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Das Journal du Commerce giebt folgendes Sche ben aus Les Cayes, vom 4. Jan.: „Eine von der R rung vor Kurzem getroffene Maaßregel hat einen Stillsta in den kaufmaͤnnischen Geschaͤften zur unmittelbaren Fr gehabt. Das General⸗Schatzamt von Port⸗au⸗Prince mittels einer Verfuͤgung die sogenannten Schlangen⸗Cem men, welche vier Fuͤnftheile des cireculirenden baaren Gelhe ausmachen, fuͤr unguͤltig und außer Umlauf erklaͤrt. Regierung hat dabei den lobenswerthen Zweck, der stets nehmenden Einfuhr der falschen Muͤnze Einhalt zu thwf man hat aber versaͤumt, Vorkehrungen zu treffen, um diß
Naaßregel unschaͤdlich zu machen. Jener Verordnung;
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folge mußten alle Inhaber von Schlangen⸗Centimen
innerhalb zwanzig Tagen bei dem Schatzmeister melden, die alte Muͤnze gegen neue auszuwechseln. Die Kast waren aber leer
Schatzkammerscheine ausgegeben, haben. Dieser uͤble Zustand wird aber hoffentlich nicht lan dauern, da die Regierung in Eile neue Muͤnzen schlag laäͤßt, um die Scheine einzuloͤsen. — Man hofft allgem auf den gluͤcklichen Ausgang der Sendung des Herrn 6 Macary; wenn aber Frankreich nicht gaͤnzlich auf die Vo theile verzichtet, zu deren Leistung wir uns beim Empfan der Emancipation unbesonnener Weise verpflichtet haben,
ist kein guͤnstiger Erfolg fuͤr unsere Republik zu erwarte Der furchtsame und schwankende Gang der Regierung nicht geeignet, Vertrauen einzufloͤßen; noch nie sind in eing Staate die Gesetze und Reglements so schnell auf einande gefolgt. Kaum ist eine Maaßregel getroffen, als auch sche eine andere von eben so unsicherem Erfolge an ihre Ste tritt, und dennoch haben diese Veraͤnderungen ihre Qu der stets genie ist, in eine Maaßregel zu willigen, wenn er gluͤckliche Nen von We hosfft... e““
8 “ * H E1““ 3 8 CI1“ Eö 7 ür
welche gar keinen Crel
(Fortsetzung des in Nr. 64 abgebrochenen Artikels.) Eben so, wie das Heer, befindet sich die andre Hauy stuͤtze des Staats, sein Verwaltungs⸗ und Beamten⸗Wes in einem Zustande, welcher im Ganzen sowohl, wie in einzelnen Theilen, dem unterrichteten Beobachter Maͤngel un Schwaͤchen aller Art darbietet. Es ist nicht zu laͤugnen, oͤn der aͤußere Organismus der Verwaltung des großen Chives schen Reichs auf eine Weise eingerichtet ist, welche der Mit⸗ lichkeit nach das Gedeihen und Erbluͤhen der Wohlfahrt d Ganzen, sowohl wie des Einzelnen verspricht, indem Dienste eines jeden, seinen Kenntnissen und uͤbrigen Ve haͤltnissen nach, fuͤr das Ganze, welches in der Person Kaisers repraͤsentirt wird, in Anspruch genommen und nutzt werden; und zwar so, daß ein jeder einen integrin den Theil der Familie bildet, unter welcher der ganze Staat v estellt wird, und deren souveraines und unumschraͤnktes OM s. der Kaiser ist. Insofern steht der Kaiser als Oberhaupt il der Familie, und sein Wille ist ihr Gesetz, dem der Einze sich selbst und alle seine Interessen zum Opfer bringen m Dieses Princip waltete fruͤher in groͤßerer oder geringen Reinheit im Chinesischen Reiche, die Kaiser herrschten u regierten ganz im Geiste desselben, und es lag bei der waltung aller Zweige des Staatswesens zum Grunde. OO dem aber die Dynastie der Manshu zu dem Besitz des 0. nesischen Thrones gekommen ist, hat es immer mehr ü gehoͤrt, sich geltend sn machen, die Herrscher sind nicht in ewohnt, das Verhaͤltniß zu ihrem Volke als das eit Vaters zu seiner Familie zu betrachten, sondern -- Princip des Eroberers und Besiegers, welches das Net in ihre Gewalt brachte, kam nach und nach and Stelle des fruͤheren, mit dem Eindringen des fremden Vi kes verlor sich immer mehr jene fruͤhere Einigkeit, und ba fanden sich Manshuren und Chinesen, aͤußerlich zwar ei Volk bildend, doch in allen inneren Verhaͤltnissen als G ger und Besiegte gegenuͤber. Daß von Seiten der Chines an Reactionen gedacht wurde, liegt in der Natur der Sach von welcher Art aber diese sind, und wie sie sich aͤußer wird weiter unten untersucht
und statt des versprochenen Geldes wurl
n verderblichen Einfluß aufmerksam zu machen,
e 8 9 ]
e feindselige Gesinnung beider Voͤlker gegen einander noth⸗ ndig auf die Verwaltung des Staats hervorbringen mußte. en Chinesen fehlt schon an sich jenes Princip von Ehre,
elches ein so leuchtendes Kleinod in der
Krone Europaͤischer
ildung ist, und gesellt sich nun zu diesem, an sich schon so üdlichen Mangel, noch gegenseitige Feindschaft, Haß und Erbit⸗
ung
n Egoismus freies Feld eroͤffnet. zteressen zu befriedigen, und die lgemeinere, denen man das Ich rt ganz und gar auf. Hinsicht jetzt in China der
gegen die herrschende Dynastie, so ist dem Eigen nutz und Ein Jeder sucht nur seine Beziehung auf Höhere und zum Opfer bringen muß, Und dies ist denn nun auch in je⸗ Fall, Regierung, Verwaltung
d Beamtenwesen befinden sich in einem Zustande, der noth⸗
ndig andere Gestaltungen der d auch schon herbeigefuͤhrt haͤtte, tht einen ungeheuren Koloß bildete,
Dinge herbeifuͤhren muß, wenn das ganze Reich der in der Gewoͤhnung
das Alte und lange Ertragene ergraut ist, dessen Bewe⸗
ngen mithin zwar
langsam, aber wenn sie einmal gesche⸗
i, dann auch erschuͤtternd sind.
Das beste Bild von dem Leben und Treiben in China, Bezug auf Staatsverwaltung und Beamtenwesen, giebt Geschichte zweier Minister, welche in der neueren Zeit
R
ih bis nach Europa gedrungen sind;
üder des Staats saßen und deren Namen und Ruf es wird daher nicht
interessant seyn, etwas Naͤheres uͤber dieselben mitzuthei⸗
ene
Der erste dieser Minister, Ssun genannt, war eine Erscheinung unter den Chinesischen Beamten, denn
geichnete sich durch einen tiefen Geist, ausgebreitete Kennt⸗
e und eine erprobte Rechtschaffenheit aus.
n
Er hat sich
iedrigem Stande bis zu dem Range eines Pre⸗
er⸗Ministers des Chinesischen Reichs emporgeschwungen.
on Geburt ein Mongole, und zwar
ben
hina'
zu dem Stamme der⸗ gehoͤrig, welcher den Manshuren bei der Unterjochung s behuͤlflich war, genoß er als solcher das Vorrecht,
dem Gerichtshofe der auswaͤrtigen Angelegenheiten ange⸗
It zu werden, denn die
un
bümetscher (Bitcheschi),
Beamten dieses Ministerli werden ießlich mit den Mongolen jenes Stammes besetzt. nun begann seinen Dienst im Gerichtshofe als bloßer durch seine ausgezeichneten Faͤhig⸗
en erregte er bald Aufsehn, seine Vorgesetzten gewannen
lieb, empfahlen ihn, — heimen Rathe (Dsiun⸗Dsitschu)
und er wurde des Kaisers Zaͤnglung.
eer hatte er Gelegenheit, in naͤhere Beruͤhrung mit dem
iser
stieg so schnell,
ter)
Russischen General⸗Major Na r di te er auch Gelegenheit, seinem sten, der ihm dessen r naͤmlich im Norden sgebrochen, an dessen Spitze des Kaisers gestellt hatte.
zu kommen, welcher ihn nun persoͤnlich lieb gewann. daß er im Jahre 1792 schon Amban (Statt⸗ und als solcher die Unterhandlungen mit el, Statthalter von Irkutsk, e Erneuerung des Kiachtaschen Handels, fuͤhrte. Hier Kaiser einen großen Dienst zu sicherte. Es
von Urga war,
Gunst fuͤr lange Zeit des Reichs ein großer Aufstand sich ein angeblicher Verwand⸗ Der Aufstand wurde unter⸗
ckt, aber der Anfuͤhrer desselben, jener angebliche Ver⸗
dte des Kaisers,
hatte sich so viel Liebe und Gunst bei
Volke erworben, daß der Kaiser es nicht wagte, ihn
dien
zog nun im Lande umher, und setzte Volks immer fester. So kam
nte
Volkes; beiden suchte er des Volkes mit aller
em
er allem diesen
termaaßen oͤffentlich hinrichten zu lassen. Der Betruͤ⸗ sich in der Gunst er auch nach Urga. Ssun den Willen des Kaisers, aber auch die Stimmung zu genuͤgen. Er kam dem Lieb⸗ Pracht entgegen, nahm ihn in eigenen Pallaste auf und bewirthete ihn herrlich, in⸗ die groͤßte Oeffentlichkeit geben ließ.
h einigen Tagen verbreitete sich das Geruͤcht im Volke,
hnanbte des Kaisers sey zli
sah n.
Im Jahre 1794 wurde
ge
dieselbe bis nach Canton.
durch wichtige Nachrichten nach dem Suͤden des Reichs gerufen worden, und ihn das Volk wieder. Ssun hatte ihn enthaupten
Ssun vom Kaiser mit dem Em⸗ der Englischen Gesandtschaft beauftragt, und beglei⸗ Der Erfolg der Gesandtschaft
wie bekannt, nicht der guͤnstigste, vieles davon ist, wie
damals allgemein
glaubte, dem Entgegenwirken und den
esweges freundlichen Gesinnungen des Ssun gegen die
Nänder, zuzuschreiben.
n
nesi
Aus Abneigung naͤmlich gegen den
chen General⸗Gouverneur von Canton, und aus Ei⸗
t uͤber die großen Gefaͤlligkeiten, welche die Englaͤnder
5 erwiesen hatten, verursachte ie
et zu haben der K
werden, hier genuͤgt es, issede eines Ministers erhoben.
Ssun, der damals schon vermochte, daß Lord Macartney, ohne etwas ausge⸗ von Sseche wieder zuͤruͤckgeschickt wurde. aiser Dsaͤzin den Thron bestieg, wurde Ssun zur Von nun an bekleidet er
Expedient in dem
militairische Wuͤrden, er kommt als
als General⸗Inspektor der Mongolischen und Manfhurischer Truppen nach Jli. Hier blieb er lange Zeit, bis der Kaiser ihn, eingedenk seiner bei Gelegenheit der Gesandtschaft des Lord Macartney bewiesenen Geschicklichkeit, 1816 nach Peking rief, um seine Dienste waͤhrend der Anwesenheit der Gesandt schaft des Lord Amherst in Anspruch zu nehmen. Doch wa diese Gesandtschaft, ohne den Kaiser gesehen zu haben, noch vor Ssun's Ankunft genoͤthigt, zuruͤckzureisen. Nachdem Ssun nun noch einige Zeit in seinen fruͤhern Verhaͤltnissen von der Hauptstadt abwesend war, berief ihn der Kaise wieder nach Peking und ernannte ihn zum Vorsitzer des Kriegs Collegiums. Bald darauf erhielt er einen sehr wichtige Auftrag, der seine Abwesenheit von Peking noͤthig machte und diese Abwesenheit brachte ihn um sein Amt. Der Kai ser hatte naͤmlich die Nachkommen einiger Manshuren⸗Fuͤrsten, unter dem Namen der Chuan⸗Taidsi, d. h. der Gelb⸗Umguͤr⸗ teten, bekannt, nach Mukdeng, der ersten Stadt der Man⸗ shurei, gesandt, diese hatten dort Unordnungen aller Art an⸗ gerichtet, und Ssun wurde nun, um alles beizulegen, als oberster Civil⸗ und Militair⸗Befehlshaber dorthin gesandt. Nicht lange nach seiner Abreise aus der Hauptstadt vermißte man im Kriegs⸗Collegium das Reichssiegel, welches der Kai⸗ 4 ser gewoͤhnlich bei seinem Aufenthalte in Peking gebraucht, um damit, statt einer Unterschrift, seine eigenen Befehle zu bekraͤftigen. Ssun's Feinde benutzten diesen Vorfall, um ihn beim Kaiser anzuschwaͤrzen und verdaͤchtig zu machen. Er selbst war bei der ganzen Sache unschuldig, aber da ihm als Vorsitzer die meiste Schuld beigelegt wurde, so de⸗ V gradirte ihn der Kaiser vom General zum Hauptmann, und versetzte ihn in eine der Festungen der großen Mauer, welche Schang⸗chai hieß. Doch hiemit noch nicht zufrieden, warfen ihm seine Feinde am Hofe bald neue Verbrechen vor. Wh⸗ rend seines oben erwaͤhnten Amtes in Mukdeng hatte er einen der aufruͤhrerischen gelbumguͤrteten Fuͤrsten hinrichten lassen. Dies wurde ihm jetzt zu einem großen Verbrechen gemacht. Der Kaiser, durch die Einfluͤsterungen der Feinde Ssun's immer mehr erbittert, berief ihn nach Peking und setzte ihn dort vom Hauptmann zum Faͤhnrich herab. Ssun zog sich nun, tief gekraͤnkt, von Allem zuruͤck, und lebte bis zum Tode des Kaisers, der im August 1820 erfolgte, einsam in einem kleinen Kloster der Hauptstadt, doch genoß er immer noch der vollkommensten Achtung des Volks. Als man den Leichnam des verstorbenen Kaisers Dsaezin aus dem Kaiserhofe in einen besondern Tempel brachte, so hatten sich eine Menge von Beamten, welche die Ungnade des Kaisers in der letztern Zeit getroffen hatte, auf beiden Seiten des Weges aufgestelst, und auch Ssun befand sich darunter. Der neue Kaiser Daohuan, der jetzt auf dem Throne sitzt, erkannte, waͤhrend er den Leichnam seines Vor⸗ gaͤngers begleitete, den Ssun, rief ihn zu sich, und, da er ihn schon von fruͤherher kannte, so versicherte er ihn seiner unveraͤnderten Achtung und Zuneigung. Zuerst von allen unter dem vorigen Kaiser in Ungnade Gefallenen, wurde Ssun
8
des Wohlwollens des neuen Kaisers gewuͤrdigt, er erhielt alle seine fruͤheren Aemter und Ehrenstellen wieder, und ward außer⸗ dem noch Mitglied des Gerichtshofes der Procuratoren. Abe seine Strenge in Befolgung und Ausuͤbung der Gesetze, de Geist der Unpartheilichkeit und der Entschlossenheit im Han deln, welcher ihn beseelte, machte seine alten Feinde von Neuem wieder thaͤtig; der Kaiser, um ihn Allem diesen zu entziehen, versetzte ihn mit einer Rang⸗Erhoͤhung als Am ban nach Sheche. So sehr sich dieser ungewoͤhnliche Mant durch Kenntnisse und durch genaue Erfuͤllung der Gesetze auszeichnet, eben so sehr ist er durch Uneigennuͤtzigkeit und eigene Armuth bekannt. Waͤhrend er Verbrecher verfolgte und bestrafte, uͤberhaͤufte er Duͤrftige mit seinen Wohlthaten, und opferte, um ihnen zu helfen, seine ganze Habe. In der Mongolei, im oͤstlichen Turkestan und im eigentlichen China, gedenkt das Volk seiner nur unter dem Namen des großmuͤ⸗ thigen Ssun, und jedenfalls ist er eine merkwuͤrdige Aus⸗ nahme unter den meisten anderen hohen Chinesischen Beam⸗ ten, die gewoͤhnlich aller Eigenschaften, welche ihn auszeich⸗ neten, ermangeln. h ““ (Fortsetzung folgt.) “
1“
Inband..
Danzig, 27. Febr. Nach Inhalt des zwoͤlften Jahres⸗ Berichts der Friedens⸗Gesellschaft von Westpreußen haben deren Einnahmen in dem Zeitraume vom 3. August 1827 bis dahin 1828, mit Einschluß des Bestandes von 43 Rthlr.
25 Sgr. 6 Pf. aus der vorherigen Rechnung, berhaupt 1942 “ 2 8