woruͤber er Bericht abstattete, ruͤhrte von Advocaten in Rouen, her, welcher gegen Falschmuͤnzer verlangte.
tigste Eingabe, einem gewissen Tougard, die Abschaffung der Todesstrafe b Hr. J. Lefobvre hielt diese Strafe, der auch die Verfer⸗ tiger falscher Banknoten unterworfen sind, fuͤr unangemessen, da allzustrenge peinliche Gesetze zur Ungestraftheit fuͤhrten und sonach dem beabsichtigten Zwecke gerade zuwiderliefen. Herr v. Tracy benutzte die Gelegenheit, um sich im Allgemeinen daruͤber zu beschweren, daß das peinliche Gesetzbuch mit der Todesstrafe viel zu verschwenderisch umgehe. Er glaubte, daß diese Strafe gegen Falschmuͤnzer, Verfertiger falscher Staats⸗ papiere, Brandstifter und Diebe niemals angewendet werden duͤrfe, da das Leben eines Menschen immer unendlich hoͤher stehe, als irgend eines dieser Verbrechen. Herr v. Berbis war dieser Meinung nicht. Er hielt die Brandstiftung gerade
hatte naͤmlich, als sie vor geraumer Zeit ihren Gatten, e ehemaliges Convents⸗Mitglied, verlor, auf dessen Grabstei folgende Inschrift setzen lassen: „Das Vaterland verlien in ihm einen seiner besten Buͤrger und die Freiheit eing ihrer eifrigsten Vertheidiger.“ Kaum war die Kunde hieryy mehrere Jahre spaͤter zu den Ohren des neuen Koͤnigliche Procurators zu Domfront, Herrn von Girardville, gelang als dieser sich ohne Weiteres in Begleitung einer Gensdarmej Brigade nach Carneille begab, den Leichenstein zerschlage und die Inschrift wegnehmen ließ. Die Wittwe Bertranmg empoͤrt uͤber diesen Vorfall, trug bei dem Koͤnigl. Gericht; hofe zu Caen auf die Bestrafung des Thaͤters an. IX. General⸗Procurator tadelte zwar den Gewalt⸗Mißbrauch d Procurators zu Domfront, wies aber nichtsdestoweniger de Antrag der Bertrand zuruͤck, indem ihre Inschrift beleizg gend fuͤr die Wuͤrde und die Rechte des Koͤnigs gewesen sem
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Aergernisse ein Ende gemacht werde; und hierzu bleibe ihhts weiter uͤbrig, als die Tages⸗Ordnung. Der Baron ercier aͤußerte sich mit großer Lebhaftigkeit uͤber das chlose Attentat des Procurators zu Domfront. Es sey urig, meinte er, daß die Minister solche Maͤnner im Amte hen, die sich durch dergleichen tadelnswuͤrdige Handlungen n Lande gehaͤssig machten und ihren Stand verunehrten. von Salverte stimmte ihm bei; das durch eine Grab⸗ schrift gegebene Aergerniß koͤnne, aͤußerte er, die Gewalt⸗ tigkeiten eines Procurators nicht entschuldigen. Beide langten die Ueberweisung der Bittschrift an den Justiz⸗ inister, Andere dagegen stimmten wieder fuͤr die Tages⸗ nung. Hr. Ravez gab endlich der Sache den Ausschlag. in Koͤniglicher Procurator,“ sagte er, „vernichtet eine ruͤhrerische Grab⸗Inschrift; er wird deshalb bei seinen rgesetzten verklagt; der Gerichtshof erklaͤrt aber, daß er
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Großbritanien und Irland. 1 parlaments⸗Verhandlungen. Im U berHa wurden am 23. Februar*) zuvoͤrderst mehrere Petitio⸗ nen in Lokal⸗Angelegenheiten uͤberreicht, und demnaͤchst uͤber verschiedene, ebenfalls Lokal⸗Verhaͤltnisse betreffende Bills verhandelt. Sodann uͤbergab Sir R. Vyvyan mehrere Petitionen verschiedener Kirchspiele und Districte der Graf⸗ schaft Cornwallis gegen fernere, den Katholiken zu machende Bewilligungen, wobei er versicherte, daß die Mehrzahl der Einwohner der Grafschaft von derselben Gesinnung wie die Bittsteller beseelt waͤren, und den lebhaften Wunsch hegten, daß die Verfassung, so wie sie bei der Revolution im Jahre 1688 festgestellt worden, unversehrt erhalten werde. — Herr Penda rves dagegen erklaͤrte, er koͤnne mit den Aeußerun⸗ gen seines ehrenwerthen Collegen uͤber die angeblichen Gesin⸗ nungen in Cornwallis keinesweges einverstanden seyn; viel⸗
nterhause
fuͤr dasjenige Verbrechen, worauf die Todesstrafe am anwend⸗
barsten sey, indem dadurch nicht bloß das Eigenthum ver⸗ nicht veranlaßt sehe, der Sache Folge zu geben. Statt
den Weg Rechtens einzuschlagen, wendet die Klaͤgerin mehr sey er uͤberzeugt, daß der einsichtsvollste und vermoͤ⸗
1 Theil der Grafschaft entschieden zu Gunsten
er uͤberließ es indessen der Beschwerdefuͤhrerin, den gedachte Procurator gerichtlich zu belangen. Die Wittwe Bertrand
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nichtet, sondern zugleich das Leben der Personen in Gefahr ge⸗ bracht werde. Auf diese Aeußerung bestieg Hr. v. Tracynochmals die Rednerbuͤhne; er erklaͤrte jetzt, daß seine Ueberzeugung noch viel weiter gehe, als er sie anfangs ausgesprochen gehabt habe; als Buͤrger, wie als Deputirter, nehme er naͤmlich kei⸗ nen Augenblick Anstand, zu behaupten, daß kein Staat in irgend einem Falle berechtigt sey, die Todesstrafe uͤber einen seiner Buͤrger zu verhaͤngen. Als der Redner bei diesen Worten lebhaft unterbrochen wurde, fuͤgte er hinzu, dies sey seine persoͤnliche Meinung; er wisse sehr wohl, daß nicht Alle so dächten, wie er, mindestens aber muͤsse man die To⸗ desstrafe nur in den wenigsten Faͤllen eintreten lassen, und er werde sich z. B. nie uͤberzeugen koͤnnen, daß die Hinrich⸗ tung eines Menschen mit einer nachgemachten Banknote ir⸗ gend im Verhaͤltnisse stehe. Der Minister des Innern aͤußerte sich uͤber den Gegenstand in folgender Art: „Wenn man den Grundsatz gelten lassen will, daß der Staat das Recht nicht habe, selbst die großen Verbrecher mit dem Tode zu bestrafen, so muß man, als nothwendige Folge auch zu der Ansicht gelangen, daß heutiges Tages eben so viele Morde veruͤbt werden, als die Assisenhoͤfe Todes⸗Urtheile faͤllen. Die Frage, die uns beschaͤftigt, ist eine von denen, die sich ohne Nachtheile nur in den Buͤchern der Publicisten eroͤrtern las⸗ sen. ier aber, in einer Versammlung von Gesetzgebern, handelt es sich nicht um bloße Theorieen, sondern um Worte, die, von der Rednerbuͤhne herab, sich uͤber ganz Frankreich verbreiten koͤnnen. Ich erklaͤre daher, daß es gefaͤhrlich, hoͤchst gefaͤhrlich ist, in dieser Versammlung auf eine so ab⸗ solute und allgemeine Weise das ganze System unserer pein⸗ lichen Gesetzgebung zu tadeln, und diesen Tadel durch die blutigen Worte zu verkuͤndigen: „„das Gesetz verordnet den Mord“7. Haͤtte die Kammer sich darauf beschraͤnkt, die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Nachtheile zu lenken, die dadurch entstehen, daß man gewisse Verbrechen, wie z. B. die Falschmuͤnzerei, mit einer allzustrengen Strafe belegt; haͤtte sie bloß den Wunsch zu erkennen gegeben, daß der Staat die Todesstrafe so selten als moͤglich in Anwendung bringen moͤge, so wuͤrden die Freunde der Menschheit, wie die der Gerech⸗ tigkeit, ihren Worten nur Beifall gezollt haben; aber man hat sich zu allgemeinen Ansichten verleiten lassen; man hat dem Staate ein Recht, das allerdings furchtbar ist, das derselbe aber kraft der bestehenden Gesetze ausuͤbt, streitig machen wollen; einen solchen Grundsatz konnte ich nicht ungeruͤgt lassen.“ Nach dieser Erklaͤrung bestieg Hr. v. Tracy zum drittenmale die Rednerbuͤhne, um die stillschweigende Beschul⸗ digung des Hrn. v. Martignac, als ob er durch die Eroͤrte⸗ rung der in Rede stehenden Frage seine Rechte als Deputir⸗ ter uͤberschritten habe, zuruͤckzuweisen; gleichwie es jedem Buͤrger freistehen wuͤrde, in einer Bittschrift an die Kam⸗ mer auf die Abschaffung der Todesstrafe anzutragen, muͤsse es auch ihm vergoͤnnt seyn, seine Meinung uͤber diesen Ge⸗ genstand unverhohlen auszusprechen; er wiederhole daher, daß seiner Ansicht nach die Todesstrafe eigentlich nie in Anwen⸗ dung kommen duͤrfe, und daß diese Ansicht von vielen hoͤchst achtbaren Maͤnnern getheilt werde. Nachdem noch die Her⸗ ren Girod und v. Laboulaye sich uͤber den Gegenstand Feaffi hatten, wurde die Bittschrift des Tougard, dem
ntrage der Commission gemaͤß, dem Grobßsiegelbewahrer uͤberwiesen, und in dem Nachweis⸗Buͤreau deponirt. — Die Eingabe eines Lyoner Buͤrgers, welcher eine neue Orga⸗ nisation der Leihhaͤuser verlangte, wurde dem Minister des Innern zugestellt. — Unter den Bittschriften, woruͤber, nach Hrn. Boulard, Hr. Daunant Bericht erstattete, war keine, die einer besonderen Erwaͤhnung verdiente. Dagegen trug der vierte Berichterstatter, Hr. Clement, eine Petition vor, welche eine interessante Discussion veranlaßte. Die Wittwe
theilte diesen Beschluß dem Großsiegelbewahrer mit, klagte aber nicht. Jetzt wendet sie sich, in ihrem und ihrer Fo der und Kindeskinder Namen, an die Kammer, beschwen sich, daß man ihr nicht gerecht geworden sey und verlang Genugthuung fuͤr den erlittenen Schimpf. — Der Berit erstatter erklaͤrte, die Commission habe sich nicht weiter mie
Gewalt gemißbraucht habe oder nicht, da dies eine erwieset That sache sey, auch der vorige, wie der jetzige Justiz⸗Min ster, ihre Mißbilligung daruͤber zu erkennen gegeben haͤtten. Ebe so wenig habe die Commission untersuchen zu muͤssen † glaubt, ob das Betragen des gedachten Procurators geg den 11ten Artikel der Charte, welcher fruͤhere politische M. nungen der Vergessenheit uͤbergebe, verstoße; doch glaube st daß diese Bestimmung der Charte unmoͤglich eine Grab⸗J schrift rechtfertigen koͤnne, welche gleichsam eine Lobrede a die strafbarsten Handlungen enthalte; allerdings habe die Fe milie des Bertrand Ursache, sich uͤber den Procurator; Domfront zu beschweren, doch bleibe ihr dazu der gerichtlig Weg offen, der allen Franzosen zugaͤnglich sey, den sie inde sen noch nicht eingeschlagen habe; wohl aber verdiene de Betragen des Procurators eine sorgfaͤltige Untersuchum unter diesen Umstaͤnden trage die Commission darauf an,] Bittschrift der Bertrand, in so fern es sich darin von ei Rechts⸗Verweigerung handele, durch die Tages⸗Ordnu zu beseitigen; in Betreff des Betragens des Proc rators zu Domfront aber dem Grobßsiegelbewahrer
uͤberweisen. — Der Marquis von Pina verlangt daß man uͤber die ganze Eingabe zur Tages⸗Ordnung schrei da, wenn gleich die Charte die Vergessenheit vergangeng Zeiten verlange, es doch nimmermehr erlaubt seyn duͤr unter der Regierung eines Bruders und Nachfolgers d Koͤnigl. Maͤrtyrers, dem Koͤnigs⸗Morde oͤffentlich eine Lf rede zu halten. Der Vicomte Lemercier nahm sich d Wittwe Bertrand an; er machte namentlich auf den UwKan aufmerksam, daß das gedachte Denkmal bereits seit 6 M. ren auf dem Kirchhofe zu Carneille bestanden habe, ohne dahe den gerichtlichen oder den Municipal⸗Behoͤrden eingefal⸗ sey, die Strenge der Gesetze gegen die Inschrift desselben Anspruch zu nehmen. Herr von Conny hielt einen beu ten Vortrag, worin er mit lebhaften Farben die Gefll schilderte, die sich seiner bemaͤchtigt, als er gehoͤrt, daß ein Manne, wie Bertrand L'Hosdinière, der das Todes⸗Urt seines Koͤnigs mit unterzeichnet gehabt, uͤberhaupt ein De mal, noch dazu aber ein solches gesetzt worden sey, worin als einer der besten Buͤrger geschildert werde. „Als Fru reichs Mandatarien“, so schloß der Redner, „ist uns ein
liges Gut anvertraut, das der National⸗Ehre. Wir weng daher mit ganz Frankreich sagen: der Procurator zu Dv front hat einem Gesetze gehorcht, das nirgends geschrich steht, das aber allen Gesetzen vorangegangen ist und uͤberleben wird, — dem Gesetze der Ehre. Im Namen beleidigten Landes, im Namen der National⸗Ehre, diee
Franzosen theurer als sein Leben ist, verlange ich dahen die Bittschrift, welche man der Kammer einzureichen! wagt hat, durch die Tages⸗Ordnung beseitigt werde.“
Der Großsiegelbewahrer (nicht der Minister h Innern, wie in der Nachschrift zum gestrigen Blut der Staats⸗Zeitung irrthuͤmlich gemeldet worden bemerkte, wie der Umstand, daß die Wittwe Bertrand, si den Weg Rechtens einzuschlagen, sich an die Kammer wenn ganz eigentlich beweise, daß sie noch immer von den Geß nungen beseelt sey, die ihr die Grab-Inschrift auf 1- verstorbenen Gatten eingegeben haͤtten, und die er nicht wu ter bezeichnen wolle; es komme jetzt nur vor Allem dar
Bertrand⸗L'Hosdinière zu Carneille im Departement der Orne
an, daß die Sache endlich erledigt und dem dadurch gege
der Frage beschaͤftigt, ob der Procurator zu Domfront seitt
an die Deputirten⸗Kammer. Dieses Verfahren ist nicht ezlich; denn entweder war der Bescheid des Gerichtshofes echt, und dann mußte die Klaͤgerin sich dabei beruhigen, rer war es nicht, und dann mußte sie ihn auf dem ge⸗ ichen Wege anfechten. Sie hat es nicht gethan; sie also auf ihr Recht verzichtet. Welches Interesse, ge ich, verdient hiernach nach die Wittwe Bertrand? phl weiß ich, daß man mich fragen wird, ob der Koͤnigl. ichtshof zu Caen nicht einen ungerechten Bescheid ertheilt 6. Hierauf antworte ich aber meinerseits: Was geht dies h an? (Murren zur linken Seite.) Einen Augenblick! pen Sie versichert, meine Herren, daß ich die Schwierig⸗ nicht umgehen will; ich antworte: Was geht dies Euch Euch steht die Untersuchung des Bescheides nicht zu; r habt kein Recht, die Handlungen der Gerichtshoͤfe zu fen. Diese sind gluͤcklicherweise unabhaͤngig, und von dem ge an, wo sie es nicht mehr waͤren, wuͤrde ich Sie und z Frankreich beklagen. Man tadelt das Betragen des vcurators zu Domfront, und doch giebt man zu, daß Inschrift strafbar war, und daß der Urheber der⸗ n haͤtte vor Gericht belangt werden koͤnnen. Im rigen, so ist der gedachte Procurator schon von seinen gesetzten zurecht gewiesen worden, und es bleibt sonach is mehr uͤbrig, als uͤber die Bittschrift der Bertrand zur es⸗Ordnung zu schreiten.“ — Als es hierauf zur Abstim⸗ g kam, erklaͤrte sich die Versammlung in Betreff des n Theiles der Bittschrift (wegen einer Rechts⸗Verwei⸗ ung) einstimmig fuͤr die Tages⸗Ordnung. Der zweite il(das Betragen des Procurators zu Domfront betreffend) de zwar mit starker Stimmen⸗Mehrheit ebenfalls durch Tages⸗Ordnung beseitigt, allein auf diesen Beschluß, wel⸗ sich die ganze linke Seite widersetzt hatte, folgte ein er Tumult, daß es dem Berichterstatter unmoͤglich wurde, ferner Gehoͤr zu verschaffen, und der Praͤsident sich bald auf genoͤthigt sah, die Sitzung aufzuheben. In großer begung verließen die Deputirten den Saal.
Paris, 2. Maͤrz. Am 27sten v. M. legte das Buͤreau Deputirten⸗Kammer dem Koͤnige die in der Sitzung vom 1 cPa hs ehen 26 Gesetz⸗Entwuͤrfe von oͤrtlichem In⸗ v. An demselben Tage Abends war großes Concert bei der ogin von Berry, wozu uͤber 500 Personen geladen wa⸗ und worin sich unter Andern Mad. Malibran und Mlle tag n dem Zeitraume vom 1. Febr. bis zum 1. Maͤr nd 310 neue Emigranten⸗Entschädigunds⸗Ansprüche bes Gehoͤrde angemeldet, und von den fruͤheren 153 als guͤl⸗ nerkannt und in das große Buch der oͤffentlichen Schuld tragen worden. Die Gesammt⸗Summe der eingeschrie— Forderungen betrug am 1sten d. M. in Kapital 186,284 Fr. (7 Millionen mehr als am 1. Febr.); in en 22,634,770 Fr. 1 der Courrier frangais meldet aus Rom: eCollegium besteht aus 58 Cardinaͤlen; ist der Erzherzog Rudolph mit 41 Jahren, der aͤlteste Lärdinal Firrao mit 93 Jahren. Unter ihnen sind 6 mal⸗Bischoͤfe, 42 Cardinal⸗Priester und 10 Cardinal⸗ onen; die ersteren zaͤhlen zusammen 433 Jahre, die 2 2777 und die dritten 674 Jahre. Die Gesammt⸗ er Alters⸗Jahre der Mitglieder des heiligen Collegiums t also 3884.“ Der Graf v. Saldanha und der Oberst hier angelangt, angeblich um dem Koͤnig lufnahme zu danken, welche de
„Das
der juͤngste der⸗
Pizarro sind aus e fuͤr die großmuͤ⸗ n Portugiesischen Aus— geworden i
katholischen Anspruͤche gestimmt sey. An
diesfaͤlligen weiteren Debatte nahm auch son Theil, um die Ausicht des Sir R. dem eigentlichen Stande der Frage
laubniß zur Einbringung e
an arbeitsfaͤhige Menschen.
Nachtheile diese Bewilligunge herruͤhren, wo man wegen de chen Steigens der Koruͤpreise, Verhaͤltniß standen, Unterstuͤtzung angedeihen zu lassen fuͤr noͤthig hielt. — dem Hr. Hume einige Worte uͤber den Gegenstand geaͤ und Hr. Lott seinen Beifall zu der beabsichtigten gel erklaͤrt hatte, erhielt Hr. Slaney die gewuͤnschte
n haben, die aus einer
Unterstuͤtzung aus dem Armen⸗Fonds erhalten soll. —
aufzufordern, eine Uebersicht der noch nicht abgelaufenen Zeit⸗Verpachtungen von Kronlaͤndereien, desgleichen der An⸗ traͤge zu neuen Zeit⸗Pachtungen und der in den letzten 7 Jahren statt gehabten Grundstuͤcks⸗Veraͤußerungen gewisser Art, zu ertheilen. Nach einigen Aeußerungen von Herrn Hume und Herrn Warburton ward der Antrag geneh⸗ migt. — Durch eine Botschaft des Oberhauses ward dem⸗ naͤchst das Unterhaus benachrichtigt, daß ersteres der Bill we⸗ gen Unterdruͤckung gefaͤhrlicher Vereine in Irland, mit einem Amendment, beigetreten sey. Auf den Antrag des Kanzlers der Schatzkammer erklaͤrte sich das Haus mit diesem Amend⸗ ment einverstanden. — Nachdem sodann, der Tages⸗Ordnung gemaͤß, der Ausschuß⸗Bericht uͤber die Annuitaͤten⸗Bill er⸗ stattet worden war, erklaͤrte der Kanzler der Schatzkammer auf eine Frage des Hrn. Warburton, daß man sich im Schatz⸗ Amte es moͤglichst angelegen seyn lassen werde, alle derglei⸗ chen Tontinen⸗Berechnungen und die Grundseaͤtze, auf denen selbige beruhen, zu berichtigen. — Schließlich zeigte der Kanz⸗ ler der Schatzkammer noch an, daß am folgenden Montage die Einbringung des Artillerie⸗Etats beabsichtigt werde, wor⸗ auf dann das Haus sich (um 8 ¾ Uhr Abends) vertagte.
— Am 25sten Februar fand keine Sitzung statt; es hat⸗ ten sich nur 36 Mitglieder im Unterhause eingefunden.
In der Sitzung des Oberhauses v. 26. Febr. üͤber⸗ reichten zuerst die Marquis v. Downshire und Anglesea verschiedene Petitionen katholischer Gemeinden in Irland gegen die, die Kirchspiels⸗Versammlungen betreffende Aecte. — Aus dem Unterhause uͤberbrachte Sir Alex. Grant die Bill zur Unterdruͤckung der Associationen und zeigte den Lords an, daß das im Oberhaufe dazu gemachte Amende⸗ ment von den Gemeinen ebenfalls angenommen worden sey. — Der Marquis von Anglesea uͤberreichte hierauf die Bittschrift, welche in der am 20. Jan. zu Dublin statt ge— fundenen großen Versammlung (in der Rotunda) zu Gun—⸗ sten der Katholiken beschlossen worden war. Zweien Um⸗ staͤnden, sagte der Marquis, verdanke diese besonders zu be⸗ achtende Bittschrift ihren Ursprung: den Resolutionen, welche zuerst von 69 Pairs unterzeichnet worden seyen, und der bekannten „protestantischen Erklaͤrung“ von zweien Herzoͤgen, 17 Marquis, 28 Grafen, 11 Viscounts, 22 Baronen, 35 Baronets, 52 Mitgliedern des Unterhauses und mehr als 2000 Personen aus anderen Staͤnden. Der Marquis wollte eben die Bittschrift, ihrem ganzen Inhalte
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Verhandlungen des Oberhauses vom 'obigen T.
erten in Frankreich zu Theil
sind bereits gestern mitgetheilt worden. ö1““
Maaßre⸗ l hatt Fr. Erlaub⸗ niß zur Einbringung der Bill, wonach kein Arbeitsfaͤhiger, so lange er von dritten Personen Beschaͤftigung hat, eine Herr
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Hr. Huskis⸗ 5 von — 8 zu berichtigen. — Herr Slaney bat, in Folge “ Ankuͤndigung, um 5* ni iner Bill, Behufs Verbesserung
des Gesetzes wegen Geldbewilligungen aus dem ena n82 Er setzte auseinander, welche
s ploͤtzlichen und außerordentli-x— die mit dem Tage⸗Lohn außer
der unbemittelten Klasse eine besondere
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Harvey brachte demnaͤchst in Antrag, das Wald⸗ und Forst⸗Amt 8
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