11““
Von denselben hochherzigen Gefuͤhlen beseelt,
aber auch sogleich zur Vollfuͤhrung einer edlen und schoͤ⸗ 8 That 8. “ Breitenfeld, die Matrosen Karl Drews und Peter Moͤller von Wyk bei Greifswald, so wie der Matkose Johann Schroͤder von Raddewitz auf Ruͤgen, und erhalten von dem ꝛc. Wallis die Erlaubniß, das Schiffs⸗ Versuch zur Rettung der Ungluͤck⸗
boot auszusetzen, und den lichen zu machen. .
Der Capitain bleibt mit der uͤbrigen geringen Besatzung unter drohenden Gefahren fuͤr die eigene Selbsterhaltung am Bord zuruͤck, und Breitenfeld unternimmt mit den gedach⸗ ten drei Matrosen, im Vertrauen auf Gott, die kuͤhne That. Mit groͤßter Muͤhe wird das Boot in See gelassen und fast von der bewegten See zerschellt an das Schiff geworfen; ja es bricht sogar eine Planke des Boots; — nichts schreckt
aber den muthigen Breitenfeld und die durch sein Beispiel
angefeuerten Genossen. 1 G Um 11 Uhr verlassen die kuͤhnen Retter das Schiff,
nachdem sie einige zur Rettung dienliche Geraͤthschaften ins Boot genommen, und allein ihre Richtung nach dem Orte hinnehmend, woher ihnen das Huͤlfegeschrei entgegen schallt, durchbrechen sie mit Anwendung aller Kraft die wildbewegten Fluthen, und entdeckt der mehrgedachte Steuermann endlich in einer Entfernung von circa 150 — 200 Schritten ein Schiffswrack, worauf mehrere Menschen sich festgeklammert haben und uͤber welche die See sich bricht.
Es gelingt ihnen, in die Naͤhe der Huͤlfsbeduͤrftigen zu kwommen, und diese flehen auf das dringendste, daß das ret⸗ tende Boot und seine Fuͤhrer sich naͤhern und sie aufnehmen moͤchten. füs⸗ — Breitenfeld, mit aller Waͤrme des Herzens und des regsten Mitgefuͤhls, bleibt besonnener Mann, stellt den Un⸗
gluͤcklichen mit wenigen Worten vor, daß eine weitere Au⸗ naͤherung des Bootes an ihr Schiff nur ihren gemeinschaft⸗ lichen Untergang gewiß herbeifuͤhren werde, sie dagegen Gott vertrauen und bigen muthvollen Anordnungen Folge leisten moͤchten. Er wirft darauf den Ungluͤcklichen eine, zu diesem Zwecke mitgenommene, sogenannte zu, da⸗ mmit Einer nach dem Andern durch dieselbe ins Boot gezogen d die Ungluͤcklichen, dieses ein⸗ zige, aber gefaͤhrlich scheinende Rettungsmittel zu benutzen; aber als der Anfuͤhrer der Schiffsbruͤchigen sich, die Leine um den Leib geschlungen, Gott vertrauend, in die Fluthen gestuͤrzt hatte, und gluͤcklich durch die Wogen in das Boot der Retter gezogen war, da folgen auch die Uebrigen dem Beispiele ihres Fuͤhrers, tenfeld und seinen muthigen Gehuͤlfen, nach rastloser Arbeit einer Stunde, die neun Mann starke Schiffsbesatzung des Schiffs „Atalante““, gefuͤhrt vom Schiffs⸗Capitain Johann Gottfried Grawitz, von Stettin nach Bordeaux mit einer Ladung Stabholz bestimmt, zu retten. Inzwischen war das Schiff „Marie“, trotz aller An⸗ strengung des edlen Wallis, doch weiter fortgetrieben, und
1
werden moͤge. — Noch zoͤgern
och bedurfte es großer Anstrengung, mit dem uͤberfuͤllten Doch auch dies gelang den
Boote das Schiff zu erreichen. Braven, und um 1 Uhr waren alle gluͤcklich am Bord des
gedachten Schiffes, wo die armen Ungluͤcklichen, welche nur das nackte Leben gerettet, mit trockenen Kleidungsstuͤcken ver⸗ sehen und mit Speise und Trank erfrischt wurden.
Da der ꝛc. Wallis bei der finsteren Nacht nicht sehen oder hoͤren konnte, so war er, wegen der langen Abwesen⸗ heit seines Bootes und dessen Fuͤhrer, sehr besorgt, und uͤber⸗ ließ sich unwillkuͤhrlich dem niederschlagenden Gedanken, daß solches etwa von der hohen See umgeworfen seyn und seine brave Mannschaft in Ausuͤbung edler Menschenpflicht
den Tod in den Wellen moͤge gefunden haben; in welchem
Falle er sein Schiff mit den wenigen nachgebliebenen Leuten und bei der stuͤrmenden See auch nicht haͤtte leiten koͤnnen.
Die Mannschaft beider Schiffe saͤumte nicht, im schul— digen Gefuͤhle des Dankes und der Verehrung, dem Aller⸗ hoͤchsten fuͤr die, ihr gewordene Rettung knieend zu lobsingen und zu preisen.
Der ꝛc. Wallis braschte nunmehr voll, und steuerte sei— nen Cours O. z. N. Der Wind war N. fuͤr gereffte Se⸗ gel, und das Schiff erreichte am 15. September v. J. Hel⸗ singoͤr, wo der Capitain Grawitz lichem Danke fuͤr ihre Rettung ꝛc. abgingen, ihre Ruͤckkehr in die Heimath zu sorgen.
Stettin, 7. Maͤrz. Unter den jetzt noch lebenden Ve⸗ teranen des siebenjaͤhrigen Krieges ist Friedrich Vogdts, aus Falkenwalde im Randowschen Kreise, gewiß einer der
merkwuͤrdigsten. Er trat am 4ten d. M. sein 102tes Lebens⸗ Jahr an, diente im Regiment v. Belling Husaren, wurde verwundet, und nahm nach dem Hubertsburger Frieden sei⸗
G
um weiter fuͤr
erbieten
bis an ihr Lebens⸗Ende huldreichst bewilligt haben. dem ihm die Erwirkung derselben verheißen war,
und es gelingt dem braven Brei⸗
und seine Leute, nach herz⸗
nen Abschied. Seit dieser Zeit hat er sich stets als loͤhner erhalten, und in dreien Ehen 24 Kinder gezeugt. in der letzten Zeit haben ihn seine abnehmenden Kraͤfte zwungen, zu fremder Huͤlfe Zuflucht zu nehmen. An sein 102ten Geburts⸗Tage erschien er im landraͤthlichen Buͤrz um persoͤnlich, die Unterstuͤtzung in Anspruch zu nehm welche des Koͤnigs Majestaͤt den Veteranen jenes Krie 1. N. wurde von dem Kreis⸗Landrath den zum 3ten Provinzial⸗Land versammelten Herren Abgeordneten vorgestellt, und erh von ihnen durch Subscription ein so ansehnliches Gesche daß er ganz neu bekleidet und mit einer baaren Summe seine Heimath entlassen werden konnte.
eNaccheichtenn Mit Hinsicht auf das Ableben Leo's XII. und di durch veranlaßte, jetzt vorseyende neue Papst⸗Wahl, z es den Lesern der Staats⸗Zeitung nicht unwillkommen - nachstehende Darstellung der herkoͤmmlichen Vorgaͤnge Rom, von dem Augenblicke des Todes eines Papstes bis erfolgten Wahl seines Nachfolgers, zu erhalten.
Die erste amtliche Handlung, welche der Cardinal⸗K merling nach dem Tode des Papstes vollzieht, ist die geh liche Constatirung des Todes selbst durch Aufnahme daruͤber sprechenden Protocolls. Er nimmt hierauf den senannten Fischer,Ring in Empfang, auf welchem, ne dem Wappen des Verstorbenen, St. Peter dargestellt ist, Angelruthe auswerfend. Dieses Siegelringes bedienen die Paͤpste bei den Breves, welche sie selbst unterzeichn Der Ring wird von dem Cardinal⸗Kaämmerling auf ewah um bei der ersten Congregation den Cardinaͤlen vorgezet zu werden, in deren Gegenwart er demnaͤchst zerbrochen wiß Gleich nach erfolgter foͤrmlicher Constatirung des Todes v laͤßt der Cardinal das Zimmer, in welchem sich der Verstu bene befindet, um den Befehl ergehen zu lassen, daß große Glocke des Capitols das Trauer⸗Gelaͤute anstimn damit der Stadt der Tod ihres Oberhirten verke det werde. Das Trauer⸗Geleaͤute besteht darin, man waͤhrend einer halben Stunde mit einem Ham auf die Glocke schlaͤgt, indem man zwischen je 3 und 4 Se gen eine Pause von einigen Minuten macht. Sobald große Glocke des Capitols das Zeichen gegeben, ertoͤnt g ches Gelaͤut von allen Kirchen Roms.
Demnaͤchst nimmt der Cardinal⸗Kaͤmmerling, im N men der Apostolischen Kammer, deren Vorstand er ist, G sitz von dem Pallast, und laͤßt in Folge dessen ein Invent rium von Allem aufnehmen, was nicht Privat⸗Eigenthum Verblichenen ist. Was dieses letztere betrifft, so glauben kanntlich die Domestiken des Papstes, ein herkoͤmmlich Recht zu haben, so viel als nur moͤglich sich davon ʒuzu⸗ nen. Bei dem Tode Ganganellis verfuhren seine Lelte do bei mit einer solchen Habsucht, daß, als der sterbende Hayf von einer Ohnmacht, in deren Folge man ihn schon fuͤr ta gehalten hatte, wieder zu sich kam, die Tapeten von Waͤnden abgerissen, das ganze Zimmer leer, und sogar Leu ter und Licht vor dem Bette verschwunden waren. Sobald Cardinal⸗Kaͤmmerling aus den Paͤpstlichen Gemaͤchern ruͤckkehrt, so findet ein besonderer Vorgang zwischen und dem Hauptmann der Schweizer⸗Garde statt. Es he 9. sich naͤmlich darum, das Dienstverhaͤltniß dieser Trupye welches gern. Der Gebrauch schreibt vor, daß diese Uebert kunft auf folgende Weise geschehe. Der Hauptmann, an Spitze eines Theils seiner Garde, tritt vor den Cardir Dieser sieht ihn im Begriff abzuziehen, und fragt, was bedeuten solle? „Wir gehen fort,“ antwortet ihm der Hau mann, „der Papst ist todt, wir haben nichts mehr hier; thun.“ Der Cardinal erwiedert: „Ihr sollt uns als 6. den dienen, die wir waͤhrend der Vacanz Haupt der M rung sind.“ — „Aber wer bezahlt uns denn?“ fragt Officier. „Nun,“ antwortet der Cardinal, „wir sind 6 die Euch bezahlen;“ und der Contract ist gemacht. J Schweizer erhalten dann den vollen Sold des Monats, dessen Laufe der Papst gestorben ist, rimistischen Dienstes bekommen sie, tion SPeschlasen ist, eine Vermehrung des Soldes.
Den alten Statuten der
Sengt, waͤhrend der Erledigung des Paͤpstlichen Stuhls, die in den gdessdc Stabt, inden aahre, mit einem rothen Baldachin uͤberdeckt, wird mit
oberste Civil⸗Autoritaͤt er sich auf diese geistlichen Herrschaft wieder beilegte,
anerkannter Oberherr der Stadt
mit dem Tode des Papstes erlischt, zu verlcge
und waͤhrend ihres ind eer bis eine neue Capitucisach Verlauf dieser 24
Stadt Rom zufolge war deer Leichnam mit uͤblichen
wischenzeit seine Unabhaͤngigkeit von der . b de. ecns⸗, Diese Rechte erhieltestavaliere der Noble⸗Garde die Wache dabei.
11“ e1I ¹
Tülgroͤßtentheils nicht nur, nachdem der Senat seit dem n Jahrhundert aufgehoͤrt hatte, dem Kaiser
Huldigung isten, und lediglich vom Papste abhing, der eben dadurch
Rom wurde, sondern nachdem der Anwachs der Macht des Cardinal⸗Kaͤm⸗
ings der Roͤmischen Kirche, die Einsetzung des Gouver⸗ s und andre Ursachen, jener fruͤhern dacht und der staͤdti⸗ Unabhaͤngigkeit des Senats erheblichen Abbruch gethan⸗
n. Doch hoͤrte seit jener Zeit die Wuͤrde eines Sena⸗ mit dem Tode des Papstes auf, weil die Ernennung ben von diesem (dem Papste) ausgegangen war, aber die Conservatoren, deren Erwaͤhlung doch auch, wenigstens end des 16ten Jahrhunderts, vom Papste ausging, verei⸗ n mit ihrer administrativen Macht auch die richterliche, e nur der Senatoren⸗Wuͤrde beiwohnte. Diese nun wa⸗ it der Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ruhe in der bt beauftragt, und wurden dabei von e der dreizehn Quartiere der Stadt unterstuͤtzt. n Folge dieser Rechte pflegte, bis zum Ende des vori⸗ Jahrhunderts, der Senat sich bei der Nachricht von ode des Papstes sogleich zu versammeln, und den Be⸗ u ertheilen, daß die Truppen der Municipalitaͤt als⸗ bis auf 13 Compagnieen, fuͤr jedes Viertel der Stadt vervollstaͤndigt wuͤrden. Der Gouverneur verstaͤrkte ch das Corps der Sbirren, welche von dem sogenann⸗ Harigello befehligt werden, um in Verbindung mit der die oͤffentliche Ruhe aufrecht zu erhalten. Unterdessen meln sich auch die eigentlichen Paͤpstlichen Soldaten, hbesetzen die Engelsbruͤcke und die Engelsburg, um den an und spaͤterhin das Conclave zu decken. Noch am Todestage des Papstes schreitet man auch zur htung und Bestallung einer Regentschaft. Es liegt da⸗ as Princip zum Grunde, daß mit dem Ableben des
es die hoͤchste Autoritaͤt in die Haͤnde des Cardinal⸗
giums uͤbergehe, von diesem wird die Regierungs⸗Gewalt Regentschaft uͤbergeben, deren einziges permanentes Mit⸗ der Cardinal⸗Kaͤmmerling, zweiter Cardinal⸗Bischof, ist, n man auch fuͤglich als Regenten betrachten kann, da Privilegien und Rechte eines solchen genießt; er laͤßt hen mit seinem Wappen schlagen, eine Abtheilung der eizer⸗Garde begleitet ihn, wenn er ausfaͤhrt, und um⸗ sainen Staats⸗Wagen. In seinen Funectionen ist er Eintritt des Conclave durch einen der drei Vorstaͤnde ardinals⸗Ordnungen unterstützt, welche sich von drei zu agen der Reihe nach folgen, und welche zusammen das 6 fuͤr die Besorgung der Geschaͤfte bilden. Waͤhrend bauer des Conclaves wechseln die drei Cardinaͤle alle he mit einander nach Maaßgabe ihrer Anciennitaͤt. Sitzungen der Regentschaft wohnt auch der Se⸗ des Consistoriums, der nun Secretair des heili⸗ ollegiums geworden ist, bei. Diese Sitzungen selbst mtaͤglich und zwar am Nachmittage gehalten, waͤhrend n das Collegium, zu General⸗Sitzungen in den ittags⸗Stunden nach abgehaltener Todtenfeier sich mlet. Das Lokal, welches fuͤr diese Versammlungen t yo werden pflegt, ist, mit Ausnahme der ersten, welche aäikan gehalten wird, die Sakristei von St. Peter. Kieser ersten schreiben die Constitutionen der Paͤpste in der neun Tage, an welchen die Obsequien gehalten jeine solche allgemeine Congregation vor, außerdem aber noch bei wichtigen vorkommenden Gelegenhei⸗ ferordentliche Congregationen zusammenberusen wer⸗ bie dies nach dem Tode des Papstes Pius VlIlI. der ar. Die Trauer⸗Ceremonien und Kirchenfeierlichkei⸗ sce bei dem Tode eines jeden Papstes erfolgen, dau⸗ ich der gesetzlichen Fe nge na⸗ 13 Tage. Man kann tauerzeit in 2 Abschnitte eintheilen, wovon der erste tsten Tage in sich schließt, welche nur zur Vorberei⸗ er Feierlichkeiten dienen, welche in den folgenden 9 9 vor sich gehen sollen. Diese 9 Tage sind eigentlich die ühht, und werden von ihrer Dauer Novendiales ge⸗ 8 Der Leichnam des Verstorbenen bleibt noch 24 in in demselben Zimmer, in welchem das Ableben er⸗ s; er ist hier immer von Poͤnitentiarien umgeben, ihne Unterbrechung, von dem Augenblick des Todes in dem der Beerdigung, Gebete hersagen. Stunden schreitet man zur und zum Einbalsamiren. Nachdem dies geschehen, Haus⸗Gewaͤndern bekleidet,
einem Zimmer des Pallastes oͤffentlich ausgestellt.
gkerzen umgeben, und außer den Poͤnitentiarien hal⸗ Jeder⸗
der Municipal⸗
Obsequien des gestorbenen Hauptes der Christenheit
Wö“ 8 4 1ö 8 88 . — “ mann wird zugelassen, um die Leiche zu sehen un) die mit rothen Pantoffeln bedeckten Fuͤße zu kuͤssen.
Bald darauf wird die Leiche in einem feierlichen Zuge nach der Sigtinischen Kapelle gebracht. Das Ceremon iell bei dieser Feierlichkeit ist bemerkenswerth. Sie findet naäͤm⸗ lich dann nur statt, wenn der Papst nicht im Vatican ge⸗ storben ist. Die Revpraͤsentanten der weltlichen und geist⸗ lichen Macht sind dabei so gemischt, daß man den Leichenzug eben so gut fuͤr den eines Feldherrn als fuͤr den eines Fuͤrsten der Kirche halten koͤnnte. Der Ursprung die. ses so eigenthuͤmlichen Gebrauchs ist in der aͤlteren Geschichte der Paͤpste zu suchen, wo naͤmlich der Tod eines derselben oft das Zeichen zu einem Aufstande des Volks gab, welcher die Herrschaft, deren Haupt eben das Leben verlassen hatte, ganz zu beendigen drohte. Selbst der Leichnam war oft nicht sicher vor den Ausbruͤchen der Volkswuth, und um dies WIu vermeiden, gab man dem Leichenzuge eine zur Deckung hin⸗ reichende militairische Begleitung, und dieser Gebrauch erhielt sich auch noch in den Zeiten, als die Veranlassung laͤngst nicht mehr eingetreten war. Noch im Jahre 1559 bei dem Tode Pauls IV. hatte man alle Muͤhe und Anstrengungen noͤthig, um den Leichnam des Papstes auf dem Zuge nach dem Vatican den Mißhandlungen der Volkswuth zu entziehen.
Ist der Zug nun in der Sigtinischen Kapelle angelangt, so legen die Poͤnitentiarien dem Leichnam die Paͤpstlichen Gewaͤnder an, und setzen ihm die Mitra auf.
Der Leichnam bleibt nun bis zum Aten Tage, an wel⸗ chem der feierliche Zug nach der Peterskirche erfolgt, in der Sigytinischen Kapelle. Vorher aber findet die erste Versamm⸗ lung des heiligen Collegiums statt, in einem der großen Saͤle, welche sich in der Naͤhe der Sirtinischen Kapelle im Va⸗ tican befinden. Dieser Saal heißt la Camera de paramenti. Diese erste Versammlung des heiligen Collegiums ist der Lesung der Paͤpstlichen Constitutionen gewidmet, welche die Art und Weise, wie das Conclave gehalten werden sollen, bestimmen, jeder Cardinal leistet daratif den Eid. Nach die⸗ ser Feierlichkeit zerbricht man den Fischerring, und das Pet⸗ schaft, mit welchen das den Paͤpstlichen Bullen angehaͤngte Siegel ausgedruͤckt wird. Die Chefs der Datarie und der Expedition der Breve bringen in versiegelten Kaͤstchen die Bittschriften, welche bei ihren Tribunalen eingereicht, und vor dem Tode des Papstes nicht besorgt werden konnten. Dann wird der Gouverneur von Rom in seiner Wuͤrde be⸗ staͤtigt, und man waͤhlt zuletzt die Redner fuͤr den Leichen⸗ Sermon, und fuͤr die Anrede, welche bei Eroͤffnung des Con⸗ clave an das heilige Collegium gehalten wird, aus.
Ist die Sitzuns beendigt, so begiebt sich das heilige Collegium zur Sirtinischen Kapelle, und der Leichenzug be⸗ ginnt. Dieser Zug bietet einen wahrhaft feierlichen Anblick dar, er besteht hauptsaͤchlich aus den Cardinaͤlen und der zahlreichen Geistlichkeit der Kirche von St. Peter. Vor der Bahre, auf welcher man den Leichnam des Papstes traͤgt,“ schreiten die Paͤpstlichen Saͤnger einher. Die Noble⸗ und die Schweizer⸗Garde folgen der Begleitung. Acht Canonici tragen die Enden des Leichentuchs. Hat der Zug nun Kirche erreicht, so wird der Leichnam auf den Katafalk 887 legt, welcher in der Mitte der Kirche errichtet und von sehr großen Wachskerzen umgeben ist, um ihn ordnen sich die Cardinaͤle. Ein Erzbischof, Dechant des Kapitels, liest die vorgeschriebenen Gebete vor, worauf die Kapelle die Respon⸗ sorien ertoͤnen laͤßt. Nach Beendigung dieser Feierlichkeit wird der Leichnam in die Kapelle des heiligen Sacraments gebracht, in welcher er bis zur eigentlichen Beerdigung ver⸗ 1 bleibt. Nur die Fuͤße desselben bleiben außerhalb des Gitters, um von den Glaͤubigen, mit denen die Kirche den ganzen Tag angefuͤllt ist, gekuͤßt werden zu koͤnnen. Dies geschieht in den ersten 4 vorbereitenden Tagen vor dem Anfang der eigentlichen Obsequien, welche, wie oben schon erwaͤhnt, von ihrer Dauer Novendiales genannt sind. Eigent⸗ lich bezeichnen diese Novendiales diejenigen 9 Tage, welche unmittelbar auf den Todestag folgen, und die Benennung selbst hat ihren Ursprung in den Todten-Gebraͤuchen der al⸗ ten Roͤmer, woher die Kirche sie in ihren ersten Zeiten schon entnommen und sanctionnirt hat. Das Conclave muß den Gesetzen nach unmittelbar an dem Tage nach Verlauf der Novendialen beginnen.
Was nun die Obsequien betrifft, so werden diese taͤglich in der Kapelle des Chors gefeiert, und bestehen fuͤr einen jeden der 9 Tage aus der feierlichen Messe des Requiem, und aus Gebeten, welche die Absolutionen des Ver⸗ storbenen genannt werden. Diese werden um einen Katafalk abgelesen und gesungen. In dieser Absicht er⸗ richtet man fuͤr die ersten 6 Tage einen nicht zu großen