1829 / 74 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

664-6(Cosmas Drag 901. 2983S 1 citirt von Gebhardi in der angefuͤhrten Geschichte T. III. pag. 42. Herzog Svatspluk von Maͤhren zu Ollmuͤtz ließ sich durch Mutina Wrpowiz bewegen, einen Zwist mit seinem Oberherrn, Herzog Borzivoi anzufangen, der aber mißgluͤckte

Meer wuͤrde Gelegenheit zu Handelsverbindungen mit . Masanderan und Astrabad (in Persien) darbieten; 1 koͤnnten Tiflische Kaufleute mit der groͤßten Bequemiie ihre Unternehmungen auf ganz Afganistan, auf die Buch Caschmir und Tibet ausdehnen. Die Karavanen von⸗ brauchen nach Erzerum und Tauris 15 Tage, und 60

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und weshalb er fliehen mußte. Im Jahre 1107 gelang es ihm aber, den Herzog Borzivoi zu vertreiben. Borzivoi kam freilich mit vielen Polen wieder und brach in Boͤhmen 1108 ein, wo er viel Unheil anstiftete, allein Svatopluk kehrte bald mit großer Heeresmacht zuruͤck und ließ alle Wrßowize, deren er habhaft werden konnte, hinrichten, weil er sie fuͤr die Urheber des Polnischen Einfalls ansah. Ein entronnener Wrßowiz raͤchte sich aber und hieb dem Herzoge auf dem Zuge zur Kaiserlichen Armee von hinten zu in’s Haupt, so daß er gleich todt niederstuͤrzte, 21. Sept. 1109.

Von den entronnenen Wrßowizen siedelte sich einer in Franken an, und von diesem stammte der juͤngst verstorbene Kammerherr ab. In Wuͤrzburg und Prag hielt man diesen fuͤr den einzigen lebenden Sprossen dieser uralten Familie. Indessen kann es wohl seyn, daß die jetzigen Wrssowre von anderen, dem Blutbade entronnenen Wrssowren abstammen,

nach Bender⸗Buckher oder nach dem Persischen Ma 4 ß 1

sen. Von da nach Bombay segelt ein Kauffahrttz

in 15 bis 20 Tagen. Auf diese Weise kann sich l— ““ auf einem kurzen und gefahrlosen Wege sehr leicht miiihihicictl dien in Verbindung setzen *) Astrachan, das einerseitsul 8 St. Petersburg und andererseits mit dem Asowschen P in bestaͤndigen Beziehungen steht, wuͤrde gleichfalls einen deutenden Theil am Astatischen Handel erhalten.

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Berlin, Sonntag den 165ten Maͤrz

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8 V 111“*“ 4*“ 1 e1““ . II“ 1 rator die Protocolle und sonstigen Pa 8 stenmale: Familienleben Heinrich IV., historisches Lhsh Ze itn N q ch r ichten. frator zustellen, und, 88 2 8 deehans in 1 Aufzug, nach dem Franzoͤsischen. Hierauf: Das Whh n Ausla h.H. 9 1X1A“ eulpaten und den Civil⸗Partheien anzeigen. Der General⸗ terwort, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von E. Raupach,. 111“ .CL Pprocurator macht die Sache unmittelbar darauf bei der Sonntag, 15. Maͤrz. Im Opernhause: Oberon, S.. Frankreich. Anklage⸗Kammer anhaͤngig, welche nach dem Inhalte der Artikel 235 u. f. der Prozeß⸗Ordnung verfaͤhrt. Art. 2.

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Sonnabend, 14. Maͤrz. Im Schauspielhause, zun

und wuͤrde es daher nicht uninteressant seyn, wenn die jetzi⸗ gen Grafen dieses Geschlechts dem Publikum hieruͤber Auf⸗ chluͤsse mittheilen wollten. Da die Wrssowre nie wieder zu ihrem Ansehen und zu allen ihren alten Besitzungen in Boͤh⸗ men gelangten, so war der verstorbene Graf auch nicht in

glaͤnzenden Vermoͤgens⸗Umstaͤnden.

Das Journal d'Odessa erwaͤhnt mit vielem Lobe eines in einer Russischen Monatsschrift enthaltenen Aufsatzes unter dem Titel: „Wahrscheinliche Aussicht zu einer Er⸗ neuerung des alten Landhandels mit Indien, uͤber Grusien.“ Der Verfasser stellt zuvoͤrderst dar, daß der Verfall dieses Handels nicht der Entdeckung des Caps der guten Hoffnung zuzuschreiben sey, welche erst fast 30 Jahre nach Vertreibung der Genuesen aus Caffa und der Entfernung der christlichen

lotte aus dem Schwarzen Meere statt gefunden; vielmehr sey die Eifersucht und die Maaßregeln der beiden maͤchtig⸗ sten Republiken damaliger Zeit, Venedig's und Genua's, die naͤchsten und wahren Veranlassungen gewesen, daß der in⸗ dische Handel genoͤthigt worden sey, sich einen andern Weg zu suchen, der dann allerdings durch die unerwartet guͤnsti⸗ gen Resultate, welcher sich die neuen Unternehmungen zu er⸗

freuen hatten, bald die fruͤhere Verbindungsstraße in gänz⸗ liche Vergessenheit gebracht habe. „Die neuesten Maaßre⸗ zun der Russischen Regierung“ (sagt der Verfasser weiter⸗

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in), „ja selbst der Gang der Begebenheiten waͤhrend der letzten Jahre scheinen jedoch verkuͤnden zu wollen, daß es Rußland vorbehalten sey, jene alte Handelsstraße wieder zu eroͤffnen. Daß die groͤßte Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, einen solchen Plan mit Erfolg gekroͤnt zu sehen, dafuͤr spricht zuvoͤrderst die voͤllige Abwesenheit von Monopolien oder privilegirten Gesellschaften, die sich auf den Asiatischen Han⸗ del beziehen, und dann die Sicherheit der Person und des Eigenthums, der man sich unter dem Schutz der Russischen Regierung zu erfreuen haben wuͤrde. Astrachan und Tiflis wuͤrden alle Mittel darbieten, um den Handel mit Indien zu jeder Zeit im Frieden zur See und im Kriege auf schiffbaren Fluͤssen ununterbrochen fortzufuͤhren. Schon Robertson, der so viel uͤber den Asiatischen Handel geschrieben hat, setzt die großen Vortheile auseinander, die aus Handelsverbin⸗

dungen zwischen dem Schwarzen und Kaspischen Meere her⸗ Tiflis, mit seiner geographischen Lage, hat die Aussicht, einst eine der bluͤhendsten Handelsplaͤtze zu werden; beinahe in der Mitte zwischen jenen Meeren liegend ist es ganz dazu geeignet, schnell, leicht und ohne Gefahr eine fortgesetzte Verbindung mit ihnen zu unterhalten. Das Schwarze Meer bringt Tiflis in Beruͤhrung mit den Kuͤsten Anatoliens, mit den Haͤfen des suͤdlichen Ruͤßlands, und mit den Donaumuͤndungen; mit Huͤlfe von Dampfbooten kann es innerhalb 8 Tagen mit den von ihm entferntesten Punkten Das Kaspische

„“) Mit Bewilligung der Regierung beschaͤftigt man sich be⸗ reits mit Erbauung von Dampfbvooten, die zwischen Odessa und

vorgehen muͤssen.

am Schwarzen Meere communiciren *).

reput⸗ P we (Anmerk. des Journ. dOdessa.)

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Ballets; Musik von C. M. v. Weber.

quet nicht mehr zu haben.

Im Schauspielhause: Der junge Ehemann, Lustsf 3 Abtheilungen, Hierauf: Strudelkoͤpfchen, Lustspiel Aufzug. Und: Der Platzregen als Eheprocurator, de sirte Anekdote in 1 Aufzug. 1“

11“ K oͤnigsstaͤdtsches Theater. Sonnabend, 14. Maͤrz. Der todte Gatte. Hi

zum Erstenmale: Der Spiegel, oder: Laß das bleiben! spiel in 1 Akt, von A. v. Kotzebue. Zum Beschluß, Erstenmale: Truͤbsale einer Postwagen⸗Reise, komische maͤlde in 6 Rahmen und 2 Aufzuͤgen, frei nach dem zoͤsischen, von Louis Angely.

er liner Börse. Den 13. März. 1829.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. 8&

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der Elfen, romantische Feen⸗Oper in 3 Abtheilungen, Zu dieser Opern⸗Vorstellung sind Billets zu dem

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Emamammans 4 9372 /y93 [Kur- u. Neum. do. 103 ½ 103 [Schlesische do. [102 5⅞ͤ [Pomm. Dom. do. 92 ½ 92 ¼ [Märk. do. do. 92 ½ 92 ¾ [Oaipr. do. do. 101 Rückst. C. d. Kmk. 100 ½ 99 do. do. d. Nmk. 92 ¾ [Zins-Sch. d. Kmk dito d. Nmk. EEIETETEEEqEEEETö vI. 9 1 [Holl. vollw. Duc. PFriedrichsd'or . Disconto

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St.-Schuld -Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22. Kurm. Ob. m. l. C. Neum. Int. Sch do. Berlin. Stadt-Ob dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. de. in Th. Z. Westpr. Pfdb. A dito dito B. Grosshz. Pos. do Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbr.

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Hamburg, 11. März. Oesterr. 5p Cent. Metalliques 97 ¼. Bank-Actien 1100. . en 18 der , 1A1A4“ Hiebei als besondere Beilage eine Bekanntmachun Vereins zur Sammlung von Beitraͤgen zur Unterst. der evangelischen Gemeinde von Rio de Janeiro.

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8I1 .») In den letzten 5 Jahren kamen sehr viele Engline einige Franzosen aus Calcutta, uͤber Bender⸗Bukher und Uh Odessa an, um von dort aus ihre Reise nach London odet

ris fortzusetzen. (Anmerkung des Journ. dO desst⸗

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Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 6. arz entwickelte der Baron Pelet seinen Vorschlag, kuͤnftig 8 Vice⸗Praͤsidenten mehr zu waͤhlen, sondern ein fuͤr mal festzusetzen, daß die 4 Candidaten zur Praͤsidentur, welche die Wahl des Koͤnigs nicht gefallen, von Rechts⸗ gen Vice⸗Praͤsidenten sind. „Noch zu Anfang der dies⸗ rigen Sitzung“, bemerkte Herr Pelet „sind wir Zeugen ge⸗ en, wie, nachdem wir bereits 5 Candidaten zur Praͤst⸗ tenstelle ernannt, die Wahl von 4 Vice⸗Praͤsidenten mit⸗

geheimer Abstimmung uns noch zwei volle Tage geraubt

Warum sollen aber die 4 nicht gewaͤhlten Candidaten

Praͤsidentenstelle nicht von Rechtswegen Vice⸗Praͤsiden⸗

seyn? Wenn wir dem Koͤnige 5 Candibaten zu jener tell in Vorschlag bringen, erklaͤren wir dadurch nicht, daß s diese fuͤnf Mitglieder der Kammer die Wuͤrdigsten zur rrichtung jenes hohen Amtes scheinen? Hiernach sollte man inen, daß wenn eins von diesen zum Praͤsidenten gewaͤhlt örden, die anderen Viere nothwendig Vice⸗Praͤsidenten iden muͤßten. Bei der jetzigen Einrichtung aber ist ihnen se Stelle nicht nur nicht vorbehalten, sondern sie sehen sich so⸗ gaͤnzlich davon ausgeschlossen; denn da wir nicht wissen, n der Koͤnig von den ihm vorgeschlagenen 5 Candidaten in Praͤsidenten ernennen wird, so koͤnnen wir auch keinen von gen zum Vice⸗Praͤsidenten waͤhlen. Um diesem Uebelstande huhelfen, nebenbei aber auch noch, um Zeit zu gewinnen, mache der Versammlung einen Vorschlag, zu dessen Gunsten das snteresse der Kammer sowohl, als das des Landes zu spre⸗ in scheint.“ Der Praͤsident verlas hierauf den Text der toposition, und trug demgemaͤß darauf an, zu dem 6ten nikel des Reglements der Kammer folgenden Zusatz zu

ichen: „Die 4 Mitglieder, auf welche des Koͤnigs Wahl n Praͤsidentenstelle

nicht gefallen ist, sind von Rechtswegen eschraͤsdenten.“ Die Versammlung erklaͤrte mit starker iwmen⸗Mehrheit, daß sie den Vorschlag in Erwaͤgung se Nur die Herren von la Bourdonnaye, von Montbel heinige andere Mitglieder der aͤußersten rechten Seite mten dagegen. Die Proposition des Hrn. Pelet wird dah gedruckt, unter die Buͤreaux vertheilt und einer Com⸗ sion zur Pruͤfung uͤberwiesen werden. An der Tages⸗ nung war jetzt der Bericht uͤber den, bereits im vorigen ahre angenommenen Gesetz⸗Entwurf in Betreff des Fluß⸗ scfängs. Hr. Mestadier stattete denselben ab; er erklaͤrte, Haüe betreffende Commission verschiedene Aenderungen darin genommen habe, entwickelte die Gruͤnde zu denselben, und demnaͤchst auf die Annahme des Entwurfes an. Die seathungen uͤber diesen Gegenstand werden am 9ten d. M. innen.

Paris, 8. Maͤrz. Der Messager des Chambres thaͤlt den Bericht, welchen der Baron Pasquter am 5ten M. uͤber den Duell⸗Gesetz Entwurf abgestattet hat, so wie se Gesetz⸗Entwurf selbst, wie er von der betreffenden Com⸗ ion veraͤndert worden ist. Derselbe lautet nunmehr wie

gt (man vergleiche damit den Original⸗Text in Nr. 54 der

t. 3.): „Art. 1. In die Zahl der Handlungen, welche das traf⸗Gesetzbuch als Vergehen, Verbrechen oder Versuche zu erbrechen bezeichnet und als solche bestraft, werden alle Re⸗ kate eines Duells zwischen zwei oder mehreren Personen, selbe mag mit Seiten⸗ oder Schießgewehr gefuͤhrt worden n, gerechnet. Sind diese Resultate gehoͤrig erwiesen, so wer⸗ ndie Inculpaten verhoͤrt, und geeigneten Falls nach den in der minal⸗Proceß Ordnung bestimmten Formen verhaftet. In⸗ thalb 24 Stunden nach dem letzten Verhoͤre muß der K. Procu⸗

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In der unabhaͤngigen gebung der Menschen das Gewissen des Einzelnen stellt, ist

Haͤlt die Anklage⸗Kammer die einem Inculpaten ur La

Mheseen Beweise fuͤr hinlaͤnglich, so sie di⸗ af. chuldigten in allen Faͤllen dem Assisenhofe. Art. 3. Das Geschwornen⸗Gericht soll stets befragt werden, ob, abgesehen von den Umstaͤnden, die das Strafgesetzbuch als Entschuldi⸗ gungs⸗Gruͤnde fuͤr das veruͤbte Verbrechen oder Vergehen gelten laͤßt, in den Beleidigungen oder groben Beschimpfun⸗ gen, welche die Herausforderung herbeigefuͤhrt, oder aber in den Umstaͤnden, welche die incriminirten Thatsachen ver⸗ anlaßt oder begleitet haben, ein hinlaͤnglicher Entschuldigungs⸗ Grund liege. Ist die Antwort der Geschwornen auf die Frage, ob ein solcher Grund vorhanden sey, bejahend, so soll der Gerichtshof gegen die Schuldigen auf eine Haft von hoͤchstens zwei Jahren und mindestens einem Monate erken⸗ nen. Ueberdies soll derselbe die Beaufsichtigung an einem Orte, welcher die Schuldigen mindestens 12 Myriameters (etwa 24 Lieues) von demjenigen, wo das Vergehen veruͤbt worden ist, entfernt haͤlt, verfuͤgen koͤnnen. Diese Beauf⸗ sichtigung kann in keinem Falle laͤnger als zwei Jahre dauern. Der Gerichtshof soll auch noch fuͤr einen Zeitraum, welcher nicht laͤnger als drei und kuͤrzer als ein Jahr seyn darf, auf den Verlust aller im Art. 42 des Straf⸗Gesetzbuches aufgefuͤhrten staͤdtischen, buͤrgerlichen oder Familien⸗Rechte, oder eines Theiles derselben, erkennen koͤnnen. Art. 4. Zwei⸗ kaͤmpfe zwischen activen Militairs gehoͤren vor die Kriegs⸗ Gerichte, werden aber denselben Strafen unterworfen, als ob sie unter Civilisten stattgefunden haͤtten; es moͤgen Entschuldigungs⸗Gruͤnde dafuͤr sprechen oder nicht.“

Die Auotidienne tadelt die von der Pairs⸗Kammer vorgenommenen Aenderungen; namentlich findet sie es viel zu hart, daß man das Duell unter die im Straf⸗Gesetzbuche bezeichneten gewoͤhnlichen Verbrechen und Vergehungen rei⸗ hen will. „Auch wir,“ aͤußert dieselbe, „verabscheuen den Zweikampf, w im hohen Grade barbarisch. Bei alle dem aber wied man uns doch nie glauben machen, daß der junge Militair, der, fortgerissen von einem unsinnigen Ehrgefuͤhle, sich getrieben fuͤhlt, seinen Feind zu toͤdten oder sich von ihm toͤdten zu lassen, in den Augen des menschlichen Gesetzes eben so straf⸗ bar sey, als der wuͤthende Meuchelmoͤrder, der den guͤnstigen Augenblick erspaͤht, um den entwaffneten Greis zu erdolchen und sich seiner Schaͤtze zu bemaͤchtigen. Niemals moͤchte ir⸗ gend Jemand eine Identitaͤt zwischen beiden Faͤllen finden. Was daher eine Verbesserung seyn soll, wird nur eine noch groͤßere Abscheulichkeit, und dies beweiset uns immer mehr, daß unsere Gesetzgeber einen falschen Weg eingeschla⸗ gen haben, auf dem sie sich immer tiefer verirren. Auch wir halten den Zweikampf fuͤr ein Verbrechen, nicht aber deshalb, weil es dem Gesetzgeber gefaͤllt, ihn dem Todschlage und dem Diebstahle Fleich zu stellen, sondern weil Gott verbietet, sich selbst oder Anderen, unter welchem Vor⸗ wande es sey, das Leben zu nehmen; mit einem Worte, wir betrachten den Zweikampf, gleich dem Selbstmorde, aus dem Gesichtspunkte des goͤttlichen, nicht des menschlichen Gesetzes. Lage, worin die conventioneille Gesetz⸗

Jeder Herr uͤber sein Leben, und kann es sich nehmen, wenn er will. Hiernach also waͤre der Selbstmord kein Verbrechen; er wird aber zu einem solchen, und zwar zu einem graͤßlichen, nach der moralischen Theorie einer Gesetzgebung, die hoͤher steht, als der Wille des menschlichen Gesetzes. Was aber ist der Zweikampf anders 1 seiti Abkem nen, sich

und finden ihn in unseren aufgeklaͤrten Zeiten