1829 / 77 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Mar 1829 18:00:01 GMT) scan diff

deren Betrachtungen, daß diese Maaßregel allein auf die Verantwortlichkeit der Minister, nicht als eine Uebereinkunft, nicht als ein Vertrag, sondern als ein Act der Regierung, vorgeschlagen werden muͤsse. Ich sage deshalb, mit Bezug auf die Beschraͤnkungen, deren Fortdauer man in Antrag gebracht hat, daß die Regierung ausschließlich verantwortlich bleibt, und daß kein Anderer zu Rathe gezogen worden. (Beifall.) Ich komme nun zu dem Hauptmoment der Maaßregel, und dieses ist, um es mit einem Worte zu sagen, die Abschaffung buͤrgerlicher Unfaͤ⸗ higkeiten und die Gleichstellung in politischen Rechten. (Hier wurde dem Redner lauter Beifall zugerufen.) Ausnah⸗ men und Beschraͤnkungen finden dabei statt und sollen durch besondere Gruͤnde gerechtfertigt werden. Es sind dies jedoch nur Ausnahmen von der Regel; die Regel selbst, ich wieder⸗ hole es, ist die Gleichstellung in buͤrgerlichen Freiheiten, (Beifall) und da sie dieses ist, so ist die Regierung zu der Erwartung berechtigt, daß die Roͤmischen Katholiken mit denjenigen Bestimmungen einverstanden seyn werden, welche ich als zur Sicherstellung unerlaͤßlich vorzuschlagen habe. Ein anderer Grundsatz der Maaßregel ist die Aufrechthaltung und die Unverletzlichkeit der protestantischen Religion, ihrer Lehren, ihrer Disciplin, und ihres Regiments, und es ist alle Sorgfalt, alle Aufmerksamkeit auf die Erhaltung der Integritaͤt dieses Gebaͤudes verwandt worden, welches durch die Gesetze des Landes vertheidiget, und durch die Liebe, die Achtung, die Zuneigung des Volkes beschuͤtzt wird. (Beifall.) Nach den Eroͤrterungen, welchen diese Frage waͤhrend so vie⸗ ler Jahre unterworfen gewesen, wuͤrde es unnuͤtz seyn, wenn ich auf eine Beschreibung der, die Katholiken betheiligenden Gesetze einginge. Es ist bekannt, daß diese Gesetze in ih⸗ rer Anwendung auf Englische und Irlaͤndische Katholiken abweichen. Die ersteren haben mit den anderen nicht gleiche Privilegien. Die Irlaͤndischen Katholiken koͤnnen zum Bei⸗ spiel Aemter bekleiden, zu denen Englische Katholiken nicht gelassen werden, und genießen diese letzteren auch nicht die⸗ selben Freiheiten. Allein wenn es billig ist, die Irlaͤn⸗ dischen Katholiken in den Besitz buͤrgerlicher Rechte zu versetzen, so ist es nicht minder billig, daß dieselben Pri⸗ vilegien auch den Englisch⸗Katholischen verliehen wer⸗ den. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich weiß sehr wohl, daß sich in der Schottischen Unions⸗Acte ein Artikel befindet, nach welchem die Ausschließung der Katholiken gerechtfertiget werden koͤnnte; allein wenn sie hier und in Irland zu poli⸗ tischer Gleichstellung gelangen, wie gehaͤssig wuͤrde es seyn, sie jenen in einem Lande zu verweigern, wo am wenigsten von Gefahren zu befuͤrchten ist. Ich schlage deshalb vor, daß man die Katholiken in Schottland gleich ihren uͤbrigen

katholischen Mitunterthanen betrachte. (Beifall) Die Mei⸗ nung, daß die, die Katholiken betreffenden Straf⸗Gesetze nicht mehr bestaͤnden, ist, glaube ich, ziemlich allgemein ver⸗ breitet. Sie ist jedoch falsch; es sind noch einige der Straf⸗ Gesetze nicht widerrufen, und die einzubringende Bill soll alle jene Gesetze aufheben. Sie beziehen sich hauptsaͤchlich auf den Besitz des Eigenthums. Nach dem bestehenden Ge⸗ setz kann ein Katholik kein Land⸗Eigenthuͤmer werden, be⸗ vor er nicht drei besondere Eide geleistet hat. Es geschieht oft, daß diese Eide gar nicht geleistet werden, weil sie nicht die Gewaͤhr fuͤr ein buͤrgerliches Amt ausmachen. Mit Hinsicht auf diesen Theil des Gesetzes, ist es die Absicht der Regierung, was den Besitz von Eigenthum anlangt, die

Katholiken mit den Dissentern auf gleichen Fuß zu stellen,

ohne daß sie im Fall einer Versaͤumung dem Straf⸗Gesetz unterworfen waͤren, und glaube ich, daß diese Maaßregel den Protestanten, wie den Katholiken, gleich willkommen seyn wird. Was demmaäͤchst den Genuß politischer Gewalt an⸗ belangt, so muß es einleuchten, daß die ganze Frage uͤber politische Macht in diesem Lande sich in den Zu⸗ tritt ins Parlament aufloͤst. (Hoͤrt!) Wollte man den Katholiken dieses Vorrecht verweigern, so wuͤrde Alles, was man gethan oder zu thun Willens ist, schlimmer seyn als nichts. (Hoͤrt!) Ohne diese Concession wuͤrde die Frage in ihrem alten Zustande, oder vielmehr in einem schlimmeren verbleiben, denn alle Privilegien, welche man den Katholiken, mit Ausschluß dieses Großen, zu gewaͤhren geneigt seyn moͤchte, wuͤrde von ihnen nur als Huͤlfsmittel in einem zukuͤnftigen Kampfe oder zur Verlaͤngerung dessel⸗ ben angewandt werden. (Beifall) Sollen wir daher die Frage feststellen, so lasse man sie uns jetzt ein fuͤr alle mal zu Ende bringen. (Lauter Beifall.) In der vorgeschlagenen Bill wird eine Klausel, die Aufnahme katholischer Pairs und katholischer Gemeinen in die beiden Haͤuser des Parla⸗ ments, enthalten seyn. Da ich wuͤnsche, daß, wenn diese Bill durchgegangen seyn wird, die Katholiken ruͤcksichtlich

des Parlaments mit den Protestanten auf voͤllig

befonderen Frage das Haus zu verlassen gezwungen seyn soll

b .“ leict Fuß gesetzt werden, so bin ich, was die Anzahl der d liken anlangt, die zu einem Sitz geeignet oder berech P moͤgen, allen E entgegen. Obgleich eschraͤnkung der Anzahl gedacht worden ist, so bezwe ich ihren guten Erfolg und die Moͤglichkeit, sie in Nüm⸗ den, welche ehemals, den Ausschluß zu bewirken, ange⸗ rung zu bringen. Gesetzt z. B., daß die Bill die katulhdt wurden. (Beifall.) Ich habe, so oft dieser Gegen⸗ schen Mitglieder fuͤr das Haus der Gemeinen auf die uuld zur Sprache kam und besonders im Jahre 1813 ge⸗ von 35 einschraͤnkte; wie ließen sich bei den allgemeipult, daß es unschicklich seyn wuͤrde, die Erklaͤrungen gegen

W falls ei eößere Zaht Kachvit ssubstantiation beizubehalten, sobald die Katholiken voll⸗ Vahlen, falls eine groͤßere Zahl Katholiken gewaͤhlt werllnss Theilnahme an politischen Rechten erlangt haben

vssi 9 8 Besilt dige sollte, bestimmen, wer aus dieser Zahl einen Besitz erhag 88. weil diese Erklaͤrung gegen Dissenter unnüͤtz ge⸗

oder zu seinen Constituenten zuruͤckgesandt werden sollte,

vielleicht wieder gewaͤhlt zu werden? Ich wuͤßte nicht, wüllen und von den Katholiken stets als gottlos verworfen einem solchen Fall⸗ die Wahlen deee zu deseitigen den ist. Ich schlage vor, den Suprematie⸗Eid fuͤr die Pro⸗ Zah 5 2 Mitgliedn . wie er von Anderen zu aen Zeiten geleistet gestalt zu beschraͤnken, so wuͤrde nur Feindschaft und . b; ist. Gegenwaͤrtig verweigern sie ihn und es ist noth⸗ trauen dadurch hervorgerufen werden. Es wuͤrde dann dig fuͤr die Katholiken, ein Bekenntniß zu erwaͤhlen, nen, als hielten wir sie fuͤr Personen, gegen deren get es sie in der Stelle des Suprematie⸗Eides abzulegen Haͤupter alle unsere legislative Wachsamkeit gerichtet whm Ich werde zugleich eine Formel vorschlagen,

9 z llen. muͤßtel’, und man wuͤrde sie als die Verfechter des kacblen so 8 b 8 schen Interesse betrachten. Weit entfernt, dauernd mitplhhe A1A4A4*”

F⸗ - rnd mituagungs⸗Eide entbunden sind, und beabsichtige, den Inhalt verbunden zu werden, wuͤrden sie sich aus gemeinschaft bben 8 einen einzigen Eid Haceaancerechr Rblcerflecee Gruͤnden unter einander vereinigen, ihr Ehrgeiz um Katholiken der ihnen strafbar scheinenden Ausdruͤcke uͤber⸗ Interesse wuͤrden sie von den uͤbrigen Mitgliedern des 8 88 ierung dennoch denselben Grad von Sicherheit ver⸗ ses trennen, und es duͤrfte sich sonach eine Parthei lte öc schla e vor, daß der Eid die fol ende Form haben soll:“ welche die Befoͤrderung des katholischen Interesse zu lth 8* Herr Peel die Eidesformel 1n- welche wir bereits entschiedenen und ausschließlichen Gegenstand machen 1 21 der Staats⸗Zeitung vollständig mitgetheilt haben.) (Hoͤrt!) Deswegen sage ich, daß kein Unterschied zwische 1 z Eide es im Stande sind“ (fuhr Herr Peel fort) 9n gemacht werden sollte, sondern daß die Katholiken 2 uns dieser hier diejentge Sicherheit, die wir verlan⸗ 8 See 67 868 5 ser kügg e 1es amngsesnnen, auch zewaͤhren. Man wird mir vielleicht dis nischen Kirche, und wie die Dissentern angesehen nehgendung machen, daß dieser Eid, den Worten nach, we⸗ ft, 1 ven ahn Eide, und daß es namentlich einige Formeln giebt, spruͤngen, und mit großer Umsicht und Gelehrsamkeit,] he sich auf Religions⸗Lehren beziehen zu denen sich der meinen sehr ehrenwerthen Freund (Horton) gemacht wotholtk nie bekennen kann. Ich gebe dies zwar zu, doch so habe ich ihn aufmerksam erwogen und glaube darnach, dse ich diese Formeln mit Bedacht ausgelassen, weil dadurch gleichfalls großen Einwendungen unterworfen ist. Es sollte Eid mehr Kraft erhaͤlt. Unmoͤglich wird man auch den wehe thun, wenn irgend ein Mitglied bei der Discussion â holiken noch E1“ der Lehre halten, daß es Ketzern keine Verpflichtung giebt daher man sie auch Feücst von 89 Federf c e Seestch karet die a hün en Verdacht begruͤndet ist (Beifall) einem Verdacht, uch die Katholiken mit Unwillen von sich weisen. Woll,⸗ vollfuͤhrt werden koͤnnte. Wir wuͤrden zu entscheiden he 318 vensdge Formeln auch jetzt Ban Fhe S Katho⸗ welche Fragen die Interessen der bestehenden Kirche beae fordern, so wuͤrde die Kraft des von ihnen zu leisten⸗ ten; und diejenigen, welche vielleicht dem Namen nachEides dadurch eher vermindert, als vermehrt werden, weshalb mit in Beziehung stehen, moͤgen in der That wenig weauch ihre Auslassung vorschlage; sollte inzwischen in diesem lich damit Verbundenes enthalten, dennoch wuͤrde das kasuse die Meinung vorherrschend seyn, daß jene Formeln lische Mitglied gezwungen seyn, sich waͤhrend der Disecs, Eide noch mehr Kraft verleihen duͤrften (man ruft: nen daruͤber zuruͤck zu ziehen; bei einem anderen Gegenssin, Nein!), so will ich mich ihrer Aufnahme nicht wider⸗ aber, der vielleicht dem Namen nach mit jenen Interessen nen. In den bisher bestehenden Eiden finden sich die For⸗ zu thun haͤtte, jedoch nichts destoweniger sie eben so weßzs; doch, wie gesagt, ich glaube, daß, indem man Worte lich betreffen koͤnnte, duͤrften die Katholiken nicht ausgesehüßt, welche das Gefuͤhl des Katholiken beleidigen, da⸗ sen werden. Wollte man den katholischen Mitgliedernh der buͤrgerliche Eid, den ich vorschlage, an Kraft ge⸗ die Rede, nicht aber auch das Votum zugestehen, so billllat. Denn, moͤge man von der vorgeschlagenen Maaß⸗ uͤberzeugt, daß die Gefahr, wenn uͤberhaupt eine stattslhl auch halten, was man will, ich mache sie in jedem Falle als durch geschickte und eloquente Reden in demselben Maazhl Maaßregel des Friedens geltend, die Niemandem wehe zeugt werden wuͤrde, als wenn dem Mitgliede die Untaun soll, und der ich nicht gern etwas Unnoͤthiges anhaͤn⸗ zung seines Interesse, durch das Votum frei stuͤnde. moͤchte. Von dem, was Herr Grattan, Lord Plunkett uͤberhaupt wuͤrde solch eine Verordnung eine Abweisuh der ehrenwerthe Baronet einmal, in Bezug auf die Eide von den Grundsaͤtzen seyn, auf welche ich mich bei der Mlzwschlagen hat, unterscheidet sich der gegenwaͤrtige nur sehr regel stuͤtze, eine Abweichung von dem großen Prinapbult; und halte ich es wuͤnschenswerth, daß man ihn an⸗ Gleichstellung der Rechte. (Beifall.) Ich halte es nuslsne, da es gut waͤre, wenn wir bloß Einen Eid haͤtten, fuͤr angemessen, den Eid zu verlesen, welchen ich als 1uh zwar einen solchen, der fuͤr die Sicherheit un⸗ Substituten desjenigen entworfen habe, der von den dermulr bestehenden Einrichtungen genuͤgt. In Gemaͤß⸗ Parlaments⸗Mitgliedern abgelegt wird, und den die Kh des Princips, aus welchem, bei Entwerfung dieser ken gegenwaͤrtig verweigern. Zuvoͤrderst bin ich uͤberzeugt,⸗ verfahren worden, ist nun beabsichtigt, daß Katho⸗ den Katholiken eine große Erleichterung und vielen ull zu Corporations⸗Aemtern in Irland zulaͤssig seyn sollen; stanten eine Genugthuung gewaͤhren wird, (Beifall) del welchen sie bisher nicht sowohl durch das Gesetz, als klärungen gegen Transsubstantiation abgeschafft zu llch die Vorschriften bei der Eidesleistung ausgeschlossen (Wiederholter Beifall.) Ich schlage in dieser Hinsichtaren. Auch zu den, zur Justizpflege gehoͤrenden Aemtern nur das Allernoͤthigste beizubehalten, aber in Bezuslen sie zugelassen werden. Bisher waren sie von dem den Sitz im Parlament und auf oͤffentliche Aemter ate eines Sherifs und von den hohen Aemtern in den ich die Protestanten von der gegenwaͤrtigen Nothwendit isten Gerichtshoͤfen ausgeschlossen; durch diese Bill aber 1b 4 b 3 8& len sie in Zukunft eben so waͤhlbar dazu seyn, als ihre diesen Eid abzulegen, befreien. Die Erklaͤrungen 5 2 jati 51. . 5ͦ(lltestantischen Mitbuͤrger. (Beifall.) Wenn man, in Be⸗ Transsubstantiation waren urspruͤnglich nicht fuͤr religioͤß V 8 kenntnisse oder Anerkennung der Lehre beabsichtiget. auf die Zulassung der Katheliken zu den hoͤheren Stellen wurden weder unter der Regierung der Koͤnigin Elisi der Armee, oftmals Befuͤrchtungen aussprechen hoͤrt, so

; r peint man zu vergessen, daß wir dieser vorgeblichen Gefahr noch unter 8 Nachfolger, sondern erst her Zeit Kan on seit wanngerer Zeit ansgesezt waren; denn Katholiken angewandt, als ein kraͤftiges Mittel zur Ausschließungd lange schon zu allen Stellen bet der Armee, mit ö““ liniger Ausnahme der eines obersten Befehlshabers, zu⸗ den soll, ist keine Ursach zur Beibehaltung jener Mittel

Auch glaube ich, das befuͤrchtete Uebel wuͤrde dadurch nicht &e lich vermindert werden, indem das, was ein solches Min nicht selbst durchzusetzen vermag, von seiner Parthei

chen Staa

S 8 1 8 * b . 8

4.8

gelassen worden. Was die Zulassung von Katholiken zu den hoͤheren Civil⸗Stellen betrifft, so muͤß ich zugeben, daß hier einige wichtige Erwaͤgungen zu machen sind. Aber es scheint mir, daß wenn wir einmal ihre Zulassung zum Par⸗ lamente ausgesprochen haben, dadurch auch schon ihre Zu⸗ lassung zu Civil⸗Aemtern ausgesprochen ist. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich stelle es in Zweifel, daß es weise sey, den Katholiken zu sagen, Gunst und Auszeichnung haben bei uns zwei ver⸗ schiedene Quellen, der populaire Staatsdienst ist Euch offen, doch von der Gunst der Krone bleibt Ihr ausgeschlossen.“ Die Auszeichnung eines TCivil⸗Amtes wird gewöͤhnlich nur dem großen Talente zu Theil, und halte ich es daher nicht fuͤr raͤthlich, der Krone wehren zu wollen, uͤber jeden ihrer mit Talent begabten Unterthanen verfuͤgen zu koͤnnen. Ich schlage vor, den Katholiken sowohl das Parlament zugänglich, als sie zum Staatsdienste faͤhig zu machen. Ich gehe nun dazu uͤber, die Ausnahmen zu betrachten, welche bei der allgemeinen Regel, die ich als Basis dieser Maaßregel Srn habe, statt finden sollen. Als leitendes Princip, auf welches sich diese Ausnahmen be⸗ gruͤnden sollen, bezeichne ich die Beruͤhrung gewisser Aemter mit der bestehenden Kirche. Die einzigen Aemter, die ich speciell zu Ausnahmen vorschlage, sind die des Lord⸗Lieute⸗ nants von Irland, oder eines andern Landes⸗Gouverneurs, welcher im Besitze des Kirchen⸗Patronats ist, des Lord⸗ Kanzlers und des Lord⸗Großsiegelbewahrers von Großbri⸗ tanien dies sind, wie gesagt, die einzigen Aemter, die ich speciel als Ausnahmen nenne. (Gr g Im Allgemeinen bezeichne ich nun noch als solche jedes Amt in oder bei der bestehenden Kirche; die geistlichen Grrichtshöfe, so wie die Appellationshoͤfe derselben; jede Stelle in siner geistlichen Stiftung, oder bei der Universität und bei den Collegien von Eton, Westminster und Winchester; desgleichen auch jede Schule, oder Stelle, die aus einer geistlichen Stiftung in diesem Koͤnigreiche herruͤhrt. Ich schlage vor, alle lokale Statuten und Verordnungen der bestehenden Universitaͤten, Collegien und Schulen, von wel⸗ chen die Katholiken bisher ausgeschlossen waren, unangeta⸗ ster zu lassen. Auch schlage ich vor, die Gesetze, in Bezug auf das Praͤsentations⸗Recht der Katholiken, beizubehalten; so wie, daß, wenn ein Katholik ein Amt inne haben sollte, mit welchem ein Kirchen⸗Patronat verbunden ist, der Krone die Macht zustehen soll, dieses Patronat auf einen Andern zu uͤbertragen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Auch soll es keinem Katholiken gesetzlich zustehen, ein Amt zu besitzen, dessen Inhaber der Krone die Besetzung der in der bestehenden Kirche von England und Irland vorkommenden Vacanzen vorzuschlagen hat. Ich halte diese Ausnahmen fuͤr nothwendig, um den Gemuͤthern der Protestanten ein Genuͤge zu thun, und die Kirche, in Be⸗ zug auf solche Bestimmungen, die auf speziellen Grundlagen beruhen, sicher zu stellen sie verletzen deshalb doch das Princip der Maaßregel nicht im Mindesten. (Beifall.) Ich glaube nun, den Entwurf der Maaßregel, die ich fuͤr die Zulassung der Katholiken zu buͤrgerlichen Rechten vorschlage, verständ⸗ lich und in einem genuͤgenden Detail entwickelt zu haben. Glaubt jedoch das Haus, daß noch ein Punkt sey, welchen ich nicht gehoͤrig eroͤrtert habe, so will ich mit Vergnuͤgen mehr daruͤber sagen.“ (Hoͤrt! hoͤrt) Lord Nugent fragte hier, ob es die Absicht der Regierung sey, diejenigen Punkte, welche sich auf die Wahlen beziehen, auch auf Eng⸗ land auszudehnen? Herr Peel erwiederte hierauf im Verfolg seiner Rede: „Es wird beabsichtigt, eine Aufhebung aller Gesetze in Bezug auf die Wahlen, so weit sie die Ka⸗ tholiken in England betreffen, vorzuschlagen. Ich gehe nun zu einem Theile dieses großen Gegenstandes uͤber, der wohl einer von den wichtigsten ist. Als mit dieser Maaßregel reicher Gnade und Concession verbunden, duͤrfte wohl nicht bestritten werden, daß auch von der andern Seite eine bessere Einrichtung nothwendig sey und gefordert werden darf. Kann wohl gelaͤugnet werden, daß wir in der Erleichterung der Katholiken weit gegangen sind? (Hoͤrt, hoͤrt!) Kann ge⸗ laͤugnet werden, daß wir Anstrengungen gemacht und Opfer gebracht haben, um eine Versoͤhnung zu Stande zu bringen? (Hoͤrt, hoͤrt!) Darum aber, sage ich, haben wir auch ein Recht, von den Katholiken und ihren Vertheidigern eine aͤhn⸗ liche Geneigtheit zu fordern, um fuͤr das, was wir unsrer⸗ seits gethan, auch Etwas zur Beruhigung der protestantischen Gemuͤther zu thun. Doch indem ich von einer vorzuschla⸗ genden Einschraͤnkung spreche, bin ich weit davon entfernt,