erkennen wird,
zuzugeben, daß ich mich dieser Maaßregel entferne; vielmehr ·d durch der Grundsatz der Gleichstellung noch strenger durchge⸗ fuͤhrt werden. Denn was man immer fuͤr Beschraͤn⸗ kungen, in Bezug auf die Katholiken, als nothwendig das wird man auch auf die uͤbrigen Unter⸗ thanen dieses Koͤnigreichs angewendet finden. Als Katholik
hat er daher kein Recht, sich zu beklagen; wir haben ihm
bewilliget, was er begehrte, wir haben die Unfaͤhigkeiten, die auf ihm gelastet, hinweggeraͤumt, wir haben ihn zu gleichen Rechten mit allen seinen Mit⸗Unterthanen gelassen; er kann wohl Einwendungen gegen das zu machen haben, was wir jetzt vorschlagen, doch als Katholik hat er sich nicht daruͤber zu beklagen. Ich habe wohl kaum noch noͤthig, das zu nen⸗ zen, was ich eben angekuͤndigt habe; denn zur Genuͤge muß auch meinen Zuhoͤrern der ungenuͤgende Zustand der Wahl⸗ freiheit in Irland auf dem Herzen liegen und sie wissen da⸗ her, daß es unmoͤglich sey, eine Maaßregel von dieser Aus⸗ dehnung zu besprechen, ohne zugleich jene wichtige Frage zu beruͤhren. (Hoͤrt, hoͤrt!) Unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden alte ich es fuͤr die Verbesserung des moralischen Zustandes er Irlaͤnder, so wie zur Begruͤndung der Verbesserung ihres buͤrgerlichen Zustandes, zugleich aber fuͤr die Sicher⸗ heit und Beruhigung protestantischer Gemuͤther, nothwendig, die große Frage der Wahl⸗Freiheit in Irland naͤher, und zwar mit von dem Gesichtspunkte aus zu betrachten, daß voellstaͤndige Sicherheiten gegen ihre Mißbraͤuche aufgefun⸗ en werden. Seitdem diese Frage in substantieller Form zuletzt vorgekommen ist, und zwar als im J. 1825 eine Bill in diesem Hause durchging — (hier bemerkte ein Mitglied, aß die Bill nicht durchgegangen sey) — sie hatte wenig⸗ ens (fuhr Hr. Peel fort) die Zustimmung dieses Hauses, und wiewohl sie von dem andern Zweige der Legislatur ihre weitere Foͤrderung nicht erhielt, so bin ich doch berechtigt, anzu⸗ fuͤhren, daß sie die volle Beistimmung dieses Feufes gehabt. Diese Bill also machte die Befaͤhigung zur Wahlfreiheit nach veraͤnderten Saͤtzen geltend, wozu sich das Haus durch viele wichtige Ereignisse veranlaßt fand. Im Jahre 1825 fanden
dadurch von dem leitenden Princip wird auch hiedurch
ich die Freunde Irlands uͤberzeugt, daß die Wahlfreiheit
ort auf Grundsaͤtzen beruhe und von der Art ausgeuͤbt erde, daß sie zu gerechten Einwuͤrfen Veranlassung gebe. Zu diesen Einwuͤrfen gehörte besonders die ohne allen Unter⸗ schied statt sindende Zulassung der Katholiken zur Wahlfrei⸗
1 heit, welche, wie sie in Irland besteht, die schon vorhandene
Disposition zu einer Spaltung des Landes nur noch ver⸗ mehren muß. Es wurde urgirt, daß die Freiheit allein von den großen Landbdesitzern ausgeuübt werde, denn die Freisassen, die zu ihren Zwecken abgerichtet seyen, handeln bloß als ihre Werkzeuge. Seit jener Zeit hat sich in⸗ dessen der Einfluß der Landbesitzer vermindert; er ist dafuͤr aber auf die Priester uͤbergegangen. Es waͤre vergebens, nicht zugeben zu wollen, daß, in Betracht dessen, was bei den letzten Wahlen fuͤr Louth, Monaghan und
Clare geschehen, eine Abaͤnderung in der Wahlfreiheit drin⸗
gend noͤthig sey. In der That haben wir ein Recht, zu verlangen, daß der geistliche Einfluß, welcher sich bei jenen Gelegenheiten so deutlich kund gab, nicht ferner in dieser un⸗ esetzlichen Weise ausgeuͤbt werde. (Beifall.) Zuerst und vor Klllemn wuͤnsche ich, die Frage der Wahlfreiheit von einem Gesichtspunkte aus zu betrachten, der mit der Religion durch⸗ aus nichts zu thun hat, und von den Katholiken als beson⸗ dere Kirchengemeinde ganz absehen kann. Ich wuͤnsche, sie als eine rein politische Frage besprochen, und zwar auf der Basis fruͤherer Beispiele und Principien. Das Haus moͤge alsdann entscheiden, ob nicht eine baldige Be⸗ schraͤnkung jener Freiheit dazu Faütragen duͤrfte, der Stimme des Landes einen mehr legitimen Ausdruck zu verschaffen, und den Grund zu großer Verbesserung seines duͤrger⸗ lichen und politischen Zustands zu legen. Lassen Sie uns zuerst die Zahl Derer, welche in Irland die Wahlfrei⸗ heit besitzen, mit der Zahl Derjenigen, die in England das⸗ selbe Recht ausuͤben, vergleichen. In einigen Grafschaften Irlands belaufen sich die registrirten Freisassen auf 13,000, in anderen auf 15 bis 17,000 und noch 87 Vergleichen wir nun die Zahl der Stimmen einer Irlaͤndischen Graf⸗ schaft mit der einer Englischen, und sehen wir alsdann den bedeutenden Unterschied des Eigenthums⸗Werthes — koͤn⸗ nen wir alsdann wohl noch sagen, daß bei einer Wahl⸗ Fercbe⸗ wie sie in Irland statt findet, die Stimme des andes durch unabhaͤngige und achtungswerthe Maͤnner ihren Ausdruck erhalte? — Bei der Wahl des Jah⸗ res 1820 war die Anzahl der Stinꝛmen in Bedford 4000, in Berks (mit 3 Candidaten) 2274; Cumberland 4406;
Devon 6298; Durham 3800; Glamorgan 1284; Middleser
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10,000; Sussex 5500; Westmoreland 4370. Es thut sehr leid, daß ich nicht auch ein Verzeichniß von der ¹
gebracht habe; doch glaube ich vollkommen correct zu wenn ich sage, daß in vielen Grafschaften jenes Landen bis 18,000 Stimmen votirt haben. Ich will nun die merksamkeit des Hauses auf dasjenige lenken, was in land mit Bezug auf die Wahlfreiheit, als sie so eingeri wurde, wie wir sie jetzt besitzen, geschehen ist; und sollte eines fruͤhern Beispiels beduͤrfen, als unterstuͤtzendes cip zu der Maaßregel, die ich jetzt vorschlage, so duͤrfte gende Acte und das, was die Veranlassung derselben ganz dazu passen. Die 8te Acte Heinrichs VI. ist diesen welche die Befaͤhigung zur Wahl⸗Freiheit auf den q eines 40 Shillings⸗Freigutes festsetzt; die Einleitung zu ser Acte setzt, zur Rechtfertigung der Maaßregel, den ligen Zustand Englands aus einander, und zwar vong Art, daß, wenn ich eines Beweises dafuͤr beduͤrfte, wi Legislatur den Uebelstaͤnden, die aus einer zu zahlreich 8 ten Wahl⸗Freiheit entstehen, vorbauen muß, ich gar besseren finden koͤnnte. In jener Einleitung heißt es: ) weil die in vielen Grafschaften des Koͤnigreiches findenden Wahlen von Rittern, die ins Parse kommen sollen, seit vielen Jahren von einer gg großen und gewaltigen Anzahl Personen ausgeuͤbt den, von welchen der groͤßte Theil aus Leuteng geringer Bedeutung und keinem Werthe besteht (man und sonach jeder von ihnen auf eine Stimme bei den len gleiche Anspruͤche mit den wuͤrdigsten Rittern und! der Grafschaft zu haben vermeint — wodurch aber auc Todtschlaͤge, Aufruhre, Raͤubereien und Spaltungen den Vornehmen dieses Landes veranlaßt worden — all ein wohl angemessenes und durchgreifendes Mittel zur huͤlfe angewandt werden.“ — Die Acte bestimmt hie daß jeder Waͤhler mindestens ein Freigut von 40 Shill (Grundzins) besitzen muß. — Ich habe aber außen noch eine Abhandlung aufgefunden, die zu dem Gegensun den ich dem Hause jetzt vortrage, so passend ist, daß ich! umhin kann, einen Theil davon hier vorzulesen. Der fasser ist Hr. Nathanael Bacon, Secretair des gelch Seldon, ein entschiedener Freund der Volks⸗Gerechtsan und Folgendes ist seine Darstellung von dem Zwecke e Statuts und von dessen Wirkungen auf die Verfassung ses Reichs: „So ist die Art der Wahl angeordnet, die ler aber sind von groͤßerer Bedeutung; denn bisher hatt jeder Mann von Englischer Abkunft, ohne Unterschied, Recht, zu waͤhlen oder gewaͤhlt zu werden, er mochte sich weiten Welt aufhalten, wo er wollte. Die freien Leute uͤberl nunmehr ihr Wahlrecht den Freisassen, vielleicht ohne zu wi was sie thaten; diese Veraͤnderung war eben so gut als groß, de 1) jene Zeiten waren nicht geeignet fuͤr eine große Maaßl an Civilisation; die Vorrede des Statuts zeigt, daß der ringste sich fuͤr eben so gut hielt, als der schaft, und dies fuͤhrte Partheiungen, Tumulte und Bluk gießen herbei. — 2) Wo die Menge vorwaltet, da hat geringere Sorte die Oberhand, und diese (im Allgeme unwissend) kann nicht von Personen und Zeiten urth sondern, da sie meistentheils mehr durch Partheigeist Zuneigungen, als durch richtige Einsicht geleitet wird, ihre Wahl danach aus und dadurch ward die allgemeine tional⸗Versammlung weniger erhaben und edel. — 3) Veraͤnderung ist auch eben so billig als politisch, denn kann vernuͤnftiger seyn, als daß diejenigen ihre Stimme der Wahl zur Volks⸗Versammlung abzugeben haben, Besitzungen mit den oͤffentlichen Steuern und Tagyen lastet sind? Was aber noch mehr als alles Ue ist, diese Hoͤherstellung der Freisassen in der gede Art der Wahl, war den Englischen Lehnsleuten sam, obwohl sie vielleicht solches nicht bedachten; wird sich aus folgenden drei Punkten klarer erg 1) es minderte die Macht der Lords und der Großen, 1 die Geringeren in Abhaͤngigkeit von sich hielten; 2) es m. die Gesammtheit des Volks braver, denn indem es dieß sassen uͤber die freien Leute stellte, erhob es den Geist geringeren Sorte in Bezug auf das oͤffentliche Wesen, erregte ihren Ehrgeiz, Freisassen zu werden; und 3) bem auf diese Weise das Gesetz eine Absonderung der unt Geistlichkeit und der Klosterleute von einem Dienst, in chem sie viel
thun konnten
Fortsetzung ““
folgt.)
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Groͤßte in der Chie Donau gehen werde.
fuͤr Privatzwecke,Z und noch mehr fuͤr!
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der in den Grafschaften Irlands registrirten Stimmen Bruͤssel, 12. Maͤrz. Der „Philanthrope“, eine von Wohlthaͤtigkeits⸗Gesellschaft der suͤdlichen egebene Zeitschrift, enthaͤlt uͤber den Zustand der Nieder⸗ ischen Armen⸗Colonieen im Jahr 1828 ihen dieser Anstalten zeugende Angaben: nieen der Provinz Antwerpen zaͤhlte man in der Colonie
Provinzen her⸗ folgende fuͤr das 133 Gebaͤude,
G zur Unterdruͤckung der Bettelei 4 Meie⸗ nebst einem Bettler⸗Depot; die Einwohnerzahl dieser
nieen lief sich auf 1292 Individuen, und der Betrag der
hrigen Erndten auf 30,305 Fl., also 6770 Fl. mehr,
m Jahr 1827. Am Schlusse des laufenden Jahres steht
och guͤnstigeres Resultat zu erwarten; 104 Morgen sind Getreide besaͤet worden, und man erwartet nur das jahr, um die Anpflanzung der Kartoffeln und die uͤbri⸗ Feldarbeiten wieder mit aller Thaͤtigkeit beginnen zu koͤn⸗ Am 31. December v. J. waren in den Niederlassungen esellschaft 297 Stuͤck Hornvieh, 1093 Hammel und 9Pferde. BGerichte uͤber den moralischen so wie uͤber den Gesund⸗ üstand der Colonieen lauten aͤußerst befriedigend.“ Naͤchst Angaben enthaͤlt der Philanthrope den Bericht uͤber von Hrn. Eduard Mary nach den noͤrdlichen und suͤd⸗ Colonieen unternommenen Reise, woraus wir Folgen⸗
Auszuge mittheilen: „In Fredericksoord waren de v. J. in einer Ausdehnung von mehr als 2 Stun⸗ Geges sechs Colonieen mit 416 Meiereien; 1107 Mor⸗ purden bebaut und 2268 Arme fanden dort ihre Sub⸗ — In Veenhuizen besitzt die Gesellschaft 2756 hen mit drei Niederlassungen, welche jetzt fuͤr 2000 Wai⸗ 000 Bettler und 300 arme Familien eingerichtet sind; Bevoͤlkerung betrug am 1. Januar d. J. 4115 Indi⸗ . — In Wateren ist eine Industrie⸗Colonie mit 60 Leuten, welche spaͤter zu Vorstehern in den Anstalten imt sind. Die Wohlthaͤtigkeits⸗Gesellschaft besaß am isse des vorigen Jahres nahe an 7000 Morgen, wovon bebaut waren, deren Erndte 150,000 Fl. Ertrag gab, dem besaß sie 100 Pferde, 1000 Kühe und 2500 Ham⸗
8 Gesammt⸗Bevoͤlkerung dieser Colonieen betrug mit hluß der
eamten 7614 Seelen. “ “ 3 BioA bnr 8 1“ 188
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In einem Schreiben aus Jassy vom 21 Febr. (in der meinen Zeitung) heißt es: „Hier wird nichts ver⸗ „um den Feldzug baldmoͤglichst mit Nachdruck begin⸗ mkoͤnnen. Die verschiedenen Corps fangen an sich zu triren, um gegen die Donau zu marschiren. Eine un⸗ e Menge Kriegs⸗Material wird theils an die Ueber⸗ punkte von Isaktschi und Hirsowa, theils nach Kale⸗ der kleinen Wallachei geschafft; man vermuthet, daß
orps des Generals Langeron bei letztgenanntem Orte
Uebrigens duͤrfte der vorjaͤh⸗ dzugs⸗Plan wieder befolgt, und der Haupt⸗Angriff hena aus gegen Burgas gerichtet werden, um den sehr gen Paͤssen uͤber den Balkan auszuweichen. Man egroßen Zuruͤstungen in Sebastopol, und die großen de⸗Einkaͤufe in Odessa fuͤr Rechnung der Regierung, ser Ansicht in Verbindung bringen. General Roth in Varna, duͤrfte aber die Belagerung von Silistria [sobald die bessere Jahreszeit die Arbeiten zu beginnen Man erwartet die Ankunft Sr. Majestaͤt des Kai⸗ um die Mitte des kuͤnftigen Monats. Taͤglich fallen hden leichten Russischen Truppen und den Besatzun⸗ Tuͤrkischen Donau⸗Festungen Gefechte vor. Vor n Tagen nahm ein Bataillon Infanterie eine Redoute Naͤhe von Nikopolis und verbrannte zugleich 30 Tuͤr⸗ ahrzeuge.“
Die Allgemeine Zeitung enthäͤlt ferner nachste⸗ Mittheilungen: Konstantinopel, 10. Febr. Die Nachrichten aus ger von Schumla sprechen fortwaͤhrend, doch ohne l., von versuchten Ueberfaͤllen gegen die von den Rus⸗ schanzten Punkte, welche die Communications⸗Linie Varna und der Donau bilden. Nach der Einnahme bslodschi wendete sich Halil⸗Pascha gegen Bazardschik, n Naͤhe er ein durch 500 Mann besetztes Dorf uͤber⸗ aben, und hierauf gegen Bazardschik selbst vorgeruͤckt I. Die Einnahme dieser Stadt, von welcher fruͤhere esprachen, scheint sich aber nicht zu bestaͤtigen. — purgas wird gemeldet, daß einige Russische, mit Mon⸗ nd Lebensmitteln nach Varna bestimmte Transport⸗ wegen widrigen Windes dort haͤtten einlaufen muͤs⸗ Aus Thessalien lauten die Berichte Reschid⸗Pascha's
—
„In den freien
wieder guͤnstiger, die Griechen sind aus der Gegend der Thermopylen vertrieben worden.“ „Bucharest, 18. Febr. Ibrahim⸗Pascha, welcher in Turno commandirte, und der Ayan von Turno haben sich, aus Furcht, ihre Koͤpfe in Nikopolis zu verlieren, von wo⸗ her Tschapan⸗Oglu sie fuͤr Feige und Verraͤther erklaͤrte, ent⸗ schlossen, dem Grafen Langeron zu folgen, und fuͤr ihre Per⸗ sonen die Capitulation nicht zu benutzen. Sie werden mit Auszeichnung behandelt. — Vom jenseitigen User der Do⸗ nau hoͤren wir seit einiger Zeit hier nichts Neues. (Ande⸗ ren Briefen vom 18ten zufolge waͤren drei Ayans von Tur⸗ uo, als sie die Capitulation von Turno dem Tschapan⸗Oglu uͤberbrachten, auf dessen Befehl enthauptet worden.)“ „Von der Servischen Graͤnze, 26. Febr. Nach der Russischen Armee An⸗
allen Nachrichten bemerkt man bei Bedrohung der Donau⸗Festungen
stalten, welche auf die nahe
und auf Richtung eines Haupt⸗Angriffs nach dieser Seite schließen lassen. Die Tuͤrken sind daher bedacht, sich in Ver⸗ theidigungsstand zu setzen, die Garnisonen der Festungen zu verstaͤrken, und Kriegs⸗- und Mund⸗Vorraͤthe herbei zu schaf⸗ fen. Auch erlaubt die trockene Witterung jetzt wieder alle Arten von Transport. In den Geschaͤften herrscht ziemliche Le⸗ bendigkeit; besonders finden Kriegsbeduͤrfnisse guten Abgang, obgleich in Belgrad der Platz jetzt mit Pulver und Geweh⸗ ren uͤberfuͤllt ist, und in der letzten Zeit mehrere in diesen Artikeln gemachte Speculationen nicht gut einschlugen. In Bosnien wird die Aushebung der waffenfaͤhigen Mannschaft mit Nachdruck vollzogen.“ I“
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„ Das Journal du Commerce meldet: „Briefe aus Vera⸗Cruz vom 15. Jan. bestaͤtigen die Wiederherstellung
der Ruhe in der Hauptstadt und dem Staate von Mexiko. Die beiden Kammern des Congresses hielten am 1. Jan. eine Versammlung, in welcher der Praͤsident Vittoria in einer langen Rede die letzten Ereignisse, die innere Lage der Republik und ihre Verhaͤltnisse zu den fremden Maͤchten be⸗ trachtete; er versicherte, daß die letzteren Verhaͤltnisse hoͤchst freundschaftlicher Art seyen. In der Sitzung vom 2. Jan. schlug der Deputirte Don Jose Fisco Berduzeo folgendes Gesetz gegen Vertreibung der Spanier vor: Art. 1. Binnen drei Monaten, von der Bekanntmachung des gegenwaͤrtigen Gesetzes an gerechnet, sollen alle Spanier die Republik ver⸗ lassen. 2) Unter der Benennung „Spanier“ werden alle
Individuen verstanden, die auf der Halbinsel, in den Afri⸗ kanischen Praͤsidien oder auf den Balearischen und Canari⸗ schen Inseln geboren sind. 3) Diejenigen Spanier, welche binnen der durch den 1sten Artikel vorgeschriebenen Frist die Republik nicht verlassen haben, sollen mit sechsmonatlicher Haft in einer Festung bestraft,
trafzeit eingeschifft werden. geschehen, die unter irgend des Krieges mit Spanien auf das Gebiet der Repu⸗ blik zuruͤckkehren moͤchten. 4) Wer Spanier verborgen haͤlt oder sich ihrer Auswanderung widersetzt, soll dieselbe Strafe erleiden und außerdem eine Geldbuße von 500 bis 1000 Piastern entrichten. 5) Die Frauen der Spanier sollen nicht gezwungen seyn, ihren Maͤnnern zu folgen, sondern Schutz genießen, sobald sie ihren Willen einer Behoͤrde an⸗ zeigen. 6) Die Spanier duͤrfen die Guͤter ihrer Frauen nicht mitnehmen, sondern nur das eigene Vermoͤgen, und zwar ein Drittheil in baarem Gelde, die beiden andern Drittheile in Effecten. 7) Die Spanier, welche eine Pen⸗ sion, Gehalt oder ein geistliches Benefiz beziehen, sollen im Genuß derselben bleiben, wenn sie sich in einer der befreun⸗ deten Republiken niederlassen und ihren Aufenthaltsort durch den Consul dieser Republik anzeigen; dagegen verlieren sie alle Anspruͤche, wenn sie s
einem Vorwande waͤhrend
ille Ansp sich an einem unter Spanischer Herrschaft stehenden Orte niederlassen.“ 1G
„Dieser Gesetz⸗Entwurf wurde von der Deputirten⸗Kam⸗ mer fast einstimmig angenommen. In der naͤmlichen Siz⸗ zung wurde eine Motion zur Zuruͤcknahme des die Preßfrei⸗ heit beschraͤnkenden Gesetzes vom 14. October gemacht. Am 3. Januar stellte der General Calderon die Feindseligkeiten ein und erkannte die Regierung an. Die zu seiner Division gehoͤrenden Corps sind in verschiedene Orte vertheilt, und die Chefs und Generale werden nach der Hauptstadt kom⸗ men. Pedraza, dessen Erwaͤhlung zum Praͤsidenten die In⸗ surrection Guerrero's veranlaßte, hat seine Entlassung nach⸗ gesucht und um Paͤsse nach dem Auslande gebeten. Nach⸗ dem somit alle Schwierigkeiten beseitigt waren, schritt der Congreß am 6. Januar zur Wahl eines neuen Praͤsidenten und Vice⸗Praͤsidenten, welche bekanntlich die Generaͤle Vin⸗
cente Guerrero und Vincente Bustamente traf.“
und nach Verlauf ihrer Dasselbe wird mit denen