1829 / 78 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 19 Mar 1829 18:00:01 GMT) scan diff

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der Katholiken, eingereicht wurden; es sey jedoch jedesmal befunden worden, daß die Erfuͤllung ihrer Wuͤnsche unver⸗ traͤglich mit dem Wohle des Landes sey, und unbezweifelt wenigstens hosse er so wuͤrden Ihre Herrlichkeiten auch jetzt zu demselben Beschlusse kommen. (Hoͤrt!) Im Unterhause leisteten zuvoͤrderst mehrere neue Mitglieder den Eid, und nahmen ihre Plaͤtze ein. Die Sherifs von London uͤberreichten eine Bittschrift des Ge⸗ neinde⸗Rathes, worin um Maaßregeln zu Milderung der Strafe fuͤr Verfaͤlschung von Staats⸗Papieren angetragen wird. Auf den Antrag des Alderman Wood ward die Bill wegen der London⸗Bruͤcke zum zweiten Male verlesen, nachdem hierauf Herr Pallmer eine Petition mehrerer Be⸗ sitzer von Auslade⸗Stellen uͤberreicht hatte, welche fuͤr den urch den Bau der neuen Bruͤcke erlittenen Verlust entschaͤ⸗ igt zu werden verlangen, uͤberbrachten die Sherifs von Lon⸗ on eine Petition des Gemeinde⸗Raths, die Bitte enthal⸗ end, daß das Parlament solche Verwilligungs⸗Maaßregeln zu Gunsten vaͤren, die Ruhe in Irland wieder herzustellen. Der Lord⸗ Mayor begleitete den Antrag, diese Bittschrift auf die Tafel zu legen, mit einigen Bemerkungen uͤber dieselbe, worin er inter Anderm sagte: wenn auch die jetzt in Vorschlag ge⸗ rachten Maaßregeln nicht die ganze Bevoͤlkerung von Ir⸗ and zufrieden stellten, so wuͤrden sie doch mindestens dem nuͤchternen und denkenden Theil derselben genuͤgen. Man abe bereits gesagt, und werde ferner sagen, daß die Eman⸗ ipation den Irlaͤndern nicht Nahrung, Kleidung und Er⸗ ziehung gewaͤhren koͤnne. Das werde sie allerdings nicht, ber sie werde die Grundlage einer gesunden Gesetzge⸗ bung fuͤr jenes Land bilden, durch welche dessen Be⸗ wohner auf die gehoͤrige Stufe in der Gesellschaft ge⸗ stellt wuͤrden. Die uͤbrigen Verhandlungen betrafen ebenfalls groͤßtentheils Petitionen, welche theils fuͤr, theils wider Concessionen zu Gunsten der Katholiken uͤbergeben wurden. Es wurden dabei wiederum in Bezug auf mehrere Petitionen gegen die Katholiken Bemerkungen uͤber die FIkttadelnswerthe Art und Weise der Unterschriftsammlung ge⸗ macht, so wie auch daruͤber, daß diese Bittschriften nicht durchweg die wahre Gesinnung der Districte ausdruͤckten, aus denen sie eingesandt worden. Hr. Bankes bemerkte ei Ueberreichung von 14 verschiedenen Petitionen der Graf⸗ chaft Dorset, daß weder er, noch, wie er glaube, ein anderes Kitglied die Absicht hege, die Einbringung der Bill zu ver⸗ zoͤgern oder eine Abstimmung deshalb zu veranlassen. Es sey ihm darum zu thun, baldmoͤglichst den Inhalt der Bill ge⸗ au zu erfahren, und es sey daher um so besser, je fruͤher dieses geschehe. In Bezug auf die zweite Lesung aber, und bei allen ferneren Gelegenheiten werde er der Bill allen ir⸗ gend moͤglichen Widerstand leisten. Er wuͤnschte uͤbrigens, daß die zweite Lesung spaͤter als nach acht Tagen angesetzt werden moͤge, indem dieser Zeitraum zu kurz sey. Gene— real Gascoyne fragte, ob der sehr ehrenwerthe Herr (Herr Peel) die Absicht hege, die Ernennung eines besonderen Comité'ss Behufs der von Sr. Majestaͤt in der Thron⸗ Rede anempfohlenen Untersuchung des ganzen Zustandes von Irland in Vorschlag zu bringen? (Hoͤrt! Gelaͤchter!) Das duͤnke ihm der Weg, den man hiebei haͤtte einschlagen sollen. Heerr Peel druͤckte in seiner verneinenden Erwiederung sein Erstaunen aus, daß das ehrenwerthe und tapfere Mit⸗ glied, jetzt noch einige naͤhere Auskunft in Bezug auf IFrland fuͤr noͤthig halten koͤnne. Lord Milton aͤußerte, daß die Opponenten der Maaßregel keinen guten Weg ein⸗ schluͤgen, um die Sache zu verzoͤgern, wobei er zugleich in Bezug auf den, von dem Mitgliede fuͤr Dublin (Hr. Ban⸗ kes) ausgesprochenen Wunsch bemerkte, daß der Zwischenraum einer Woche zwischen der ersten und zweiten Lesung der Bill ganz hinreichend sey. Auch Herr M. Fitzgerald sprach dieselbe Meinung aus, wohingegen Herr Trant und Sir Rob. Inglis eine laͤngere Frist wuͤnschten Herr Peel erklaͤrte dagegen, daß er geneigt seyn wuͤrde die Sache zu verschieben, wenn irgend Gruͤnde vorhanden waͤren, dies fuͤr zutraͤglich anzusehen. In Folge der weite⸗ ren Auseinandersetzung, daß dies keinesweges der Fall sey, aͤußerte er zugleich, daß allerdings, wenn man fortfuͤhre, wie bisher, uͤber jede einzelne Petition zu debattiren, es zu spaͤt werden moͤchte, die Bill diesen Abend einzubringen. Lord Howick erklaͤrte sich gegen alle Verzoͤgerung; es scheine, sagte er, in der That, die Absicht gewisser Personen zu seyn, nur Zeit zu gewinnen, um das Land zu einer Menge neuer Petitionen aufzuregen, um dadurch die Maaßregel zu verzoͤgern, wo nicht sie zu vereiteln. Nachdem nun noch eine bedeutende Anzahl Petitionen fuͤr und wider die Emancipation eingereicht worden, trug Herr Peel

Schritt mit einander gingen. Die Einbringung ward

der Katholiken ergreifen moͤge, die geeignet

und glaubten, daß dadurch eine achtbare Zahl von Ful

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darauf an, den Comité⸗Bericht uͤber die Anspruͤche der tholiken zu vernehmen. Der Bericht ward verlesen und stimmt, daß eine damit in Uebereinstimmung stehende eingebracht werden solle. Hr. Peel trug demnaäͤchst noch dar an, die Einbringung einer Bill zur Regulirung der Wo. faͤhigkeit bei den Grafschafts⸗Wahlen in Irlamnd Ald, gestatten, wobei er zugleich erklaͤrte, daß er beide Pd, welches leider viele unbedachte, wenn nicht falsche und am folgenden Tage (10. Maͤrz) einzubringen gedenke, zae ruͤgerische Eide hervorgebracht hat. Jedem ist es daselbst beide Bills zum ersten Mal verlesen wuͤrden, und glecllaubt, seine Stimme, lediglich auf Grund seiner Eides⸗ ung, eintragen zu lassen, wenn er von der Natur dieser ligen Verbindlichkeit vielleicht gar keine Begriffe hat. Die zslegung des Gesetzes ist auch nicht, ob des Mannes Frei⸗ wirklich einen Ertrag von 40 Shill. gewaͤhrt, sondern ob

s lieber behalten oder 40 Sh. jaͤhrlich dafuͤr annehmen will? zwegen entstehen fortwaͤhrend eine Menge von Freiguͤtern, hrend das Einkommen derselben unbedingt weniger Werth ,als 40 Shill. im Jahre. Die Maaßregeln welche ich dählt habe, werden diesen Uebelstand hinreichend vermin⸗ n; es soll danach ein Jeder, der aus seinem Freilehn eine rliche Rente von 10 Pfd. zieht, zur Registriruüng und Ab⸗ mung faͤhig seyn, wenn erwiesen seyn wird, daß er ein hhes Freigut auch wirklich besitzt. Ich schlage vor, daß, uhdem die Bill durchgegangen seyn wird, in jeder Graf⸗ ft Irlands ein Tag anberaumt und allen Markt⸗Staͤdten ezeigt werden soll, an welchem die bona fide Eintragung Freilehnen mit jaͤhrlicher Rente von 10 Pfd. Sterl. of⸗ steht. Der Punkt, den ich jetzt beruͤhren will, naͤmlich Constituirung des Tribunals, welches uͤber die Wahl⸗Ge⸗ tsame entscheiden soll, scheint mir der wichtigste. Ich age hiezu einen Weg vor, der mir mehr wie jeder andere diesen Zweck geeignet duͤnkt. Ein Jeder weiß, daß sich den saͤmmtlichen Grafschaften Irlands sogenannte Assisti⸗ de⸗Anwalde befinden. Sie erfuͤllen ihre Pflichten auf lo⸗ bwerthe Weise, und diesen Gerichts⸗Personen moͤchte ich Amt uͤbertragen, Freilehne zu registriren, und nach ih⸗ Gutduͤnken Untersuchungen uͤber die Richtigkeit der An⸗ hen von Individuen hinsichtlich der Existenz derselben an⸗ ellen. Diese Beamte denke ich auf doppelte Weise unter ntrolle zu bringen. Sollte erstlich das Stimm⸗Recht auf und eines gesetzlichen Zweifels, z. B. eines Zweifels uͤber Besitz verweigert werden, so soll eine Appellirung an a Assisen⸗Richter stattfinden. Entsteht der Zweifel aus er Thatsache etwa in Bezug auf den Werth des ilehns alsdann soll dem Freisassen das Recht der Ent⸗ idung einer Jury zustehen.“ (Ein Mitglied, dessen Na⸗ i, wie der Courier bemerkt, nicht in Erfahrung zu brin⸗ lehns in Irland nicht zu veraͤndern, weil es zu grofeth war, fragte: weshalb die Freilehne in Irland nicht in wassthärigeit erfordern wuͤrde, das Irlaͤndische Systemmnselben stricten Sinne, wie, in England genommen wer⸗ dem Englischen zu vermaͤhlen. Das System in jenem o sollten? Der Redner fuhr darauf fort:) „Ich schlage vor, daß besteht darin, daß große Gutsbesitzer ihre Laͤndereien an Mise Freigutsbesitzer in Irland auf gleichen Fuß gestellt wer⸗ maͤnner verpachten, wonach denn das Freilehn durch voßh, und ich denke zu beweisen, daß mehr Mißbraͤuche aus telnde Kanaͤle hervorgebracht wird. Es wuͤrde deshaln Wahl⸗Recht durch einfache Lehne entstanden sind, als Versuch, dieses System zu veraͤndern, mit zu vieler Gühch irgend ein anderes Verfahren bei der Erthei⸗ verknuͤpft, und den bestehenden Verhaͤltnissen des 9hg der Wahl⸗Freiheiten. Es sind Faͤlle vorgekom⸗ nicht angemessen seyn. In den diesfaͤlligen fruͤheren Courlhh, in welchen Berge abgetheilt worden sind, um da⸗ Verhandlungen wird man finden, daß uͤber die Hoͤstlsch Stimmfäͤhigkeit zu verschaffen, waͤhrend der Grundbe⸗ Guts⸗Ertrags, bei welchem die Wahlfreiheit zulaͤssttüller sich das Recht, Torf daraus zu graben, oder andere soll, verschiedene Meinungen abgegeben worden sind. lpleichen unbedeutende Vortheile vorbehalten hatte; so daß Individuen, deren Urtheil die groͤßte Hochachtung ve diese Weise der Freisasse nicht das mindeste Eigenthum besitzt, sprachen sich entschieden fuͤr eine Summe von 20 Pf; sich ausschließlich unter dem Einfluß der Grund⸗Eigenthuͤmer ndet. Ich wuͤnsche jedoch die Magßregel nicht auf zuͤnf⸗ (Staͤdte ausgedehnt zu sehen, da ich es fuͤr jetzt nicht angemes⸗ halte, sie in ihren Rechten einzuschraͤnken. Die Einwendun⸗ swelche gegen meinen Vorschlag, die Wahlfaͤhigkeit durch ein kommen von 10 Pfd. Sterl. zu bestimmen, gemacht werden gen, kann ich mir nicht verhehlen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Man unere sich jedoch, daß ich es als einen Theil des großen hstems in Vorschlag gebracht habe. (Hoͤrt) Es beruht auf Grundsaͤtzen gegenseitiger Aufopferungen, und so lange Paroxismus, den dieser Wechsel verursachen wird, anhaͤlt, ichte ich es nicht rathsam, die Wahlfreiheit in ihrem jetzi⸗ Zustande zu lassen. Abgesehen von dieser Betrachtung öt dasselbe auch die Mittel zur Errichtung einer kraͤftigen eomanry an die Hand. In den sͤdlichen Theilen Irlands rden freilich viele Freisassen durch diese Maaßregel ihre immfaͤhigkeit einbuͤßen; Viele aber werden sie auch behal⸗ , und dadurch ihren unpartheilichen Ansichten und Mei⸗ ngen den gehoͤrigen Eingang zu verschaffen wissen. Wenn an mich fragt, welche Entschaͤdigung ich denen anzubieten be, die in ihren bestehenden Interessen geschmaͤlert werden, lehns nicht allein auf den Eid des Betheiligten beruhenantworte ich den Katholiken ich schaffe die Schmach Nichts Verfahren, nweg, uͤber welche ihr euch beschwert, ich zerstoͤre den ges 7, g ssigen Unterschied gegen den ihr Bittschriften gefandt, und

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wonach Alles dem Eide von Individuen uͤberlassen

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standen. Das Haus vertagte sich um 11 ½ Uhr.

des Staats⸗Secretairs Peel. . (Fortsetzung und Schluß.) Dies ist die Meinung eines Freundes von Volkz! rechtsamen; er erklaͤrt es sonach fuͤr eine vortheilhafte M regel, das Wahlrecht hoͤher zu stellen; und da ich seine nebstder Einleitung jener Acte den dermaligen Umstaͤnden st sprechend fand, konnte ich nicht umhin, sie dem Hause vog sen. (Hoͤrt!) Die Maaßregel, welche ich vorschlage, he gleichfalls daͤrin, die Achtbarkeit der Stimmenden in 49. zu erhoͤhen, und ich kann betheuern, daß meine Absicht, schließlich darauf gerichtet ist, dem Lande unabhaͤngige! ler zu verschaffen, die weder von den großen Landeig⸗ mern noch von der Priesterschaft abhaͤngig sind. († Ich behaupte, und glaube auch nicht, daß der Erfolg Maaßregel die legitime Einwirkung der Katholiken dern wird, diese soll auch nicht unterdruͤckt, allein d stige illegitime Einfluß soll dadurch zerstoͤrt werden. (B Ehe wir zu einer endlichen Entscheidung dieser Mag gelangen, ersuche ich das Haus, die in dem Untersuch Comité der Lords und der Gemeinen im Jahre 18. machten Angaben zu durchlesen. Die Aussagen der waren zur Zeit nicht bekannt gemacht, allein die der G. nen lagen einem Jeden offen. Moͤgen die ehrenmweh Herren die von jedem Individuum gemachten Angu. von Katholiken sowohl als von Protestanten, von! und von Geistlichen zusammen halten, und sich uͤberzen daß niemals eine groͤßere Uebereinstimmung in den nissen uͤber die aus dem gegenwaͤrtigen Zuͤstande der W. freiheit in Irland hervorgegangenen Mißbraͤuche statt funden hat. Jene Wahlkfreiheit unterscheidet sich aber allen ihren Beziehungen von der Englischen. Hier (cehe Freisassen in der hoͤchsten Achtung, und unter tausend findet sich kaum einer, wo das Freilehn nicht aus erster! und lebensläͤnglich waͤre. Ich wuͤnsche die Natur des

(Meomanry) entstehen, und diese bei den Wahlen eine! haͤngige Stimme abgeben wuͤrden. Ich selbst bin der nung, daß ein Uebergang von 40 Shillingen auf 20

Sterling zu betraͤchtlich seyn duͤrfte, und halh Mitte dieser Summen fuͤr die angemessenste, nn 10 Pfd. Es wuͤrde sehr schwierig seyn, aus den besto Wahl’⸗Listen abzuschaͤtzen, wie groß die Anzahl Der wuͤrde, die bei einem Freilehn von 10 Pfd. jaͤhrlichen ges zu den Wahl⸗Befaͤhigten gehoͤren duͤrften; die Zah selben wuͤrde gewiß sehr ansehnlich seyn. Die reyst Anzahl der Freiguͤter mit einem jaͤhrlichen Ertrage u oder 20 Pfd. kann nicht als Norm dienen, weil kein We niß der dazwischen liegenden von 20 Pfd. bis zu 40 Sb. handen ist, indem diese saͤmmtlich wie die von 40 Sh. bett. werden; daher koͤnnen wir nicht schließen, daß Dieje welche als Vierzig⸗Shillings⸗Freisassen eingetragen stehe auch wirklich sind, weil sie ein Einkommen von 10—15 oder jeder anderen Summe unter 20 Pfd. besitzen moͤgen, wuͤrde zuerst vorschlagen, daß der Beweis des Besitzes eines

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Staats⸗Zeitung Nr. 7

ich erhebe euch und eure Nachkommen zu Ehren und zu Aus⸗ zeichnungen im Staate. Dies, glaube ich, wird hinreichende Entschaͤdigung fuͤr den Verlust elender Privilegien seyn, die eigentlich keine sind. Leset die Aussagen, und seht, was der wahre Zustand der Wahlfaͤhigen ist; auf der einen Seite sehen sie sich zur Befoͤrderung ihres zeitlichen Interesses von ihren Guts⸗ besitzern, auf der andern von den Priestern gedraͤngt, um ihr Seelenheil zu beruͤcksichtigen. Der Verlust jener Freiheit ist also in der That ein leichtes Opfer. Noch habe ich die Pro⸗ testanten zu befriedigen, und ihnen sage ich der Ersatz, den ich euch anzubieten habe, besteht darin, daß ihr in der Ausuͤbung dieses Rechtes nicht durch ungesetzmaͤßigen Ein⸗ fluß beeintraͤchtigt werden sollt. dem sich fuͤr den Zustand des Landes ersprießlich zeigen sollte, so waͤre dies ein unschaͤtzbarer Gewinn. Ich hoffe, es wird nicht noͤthig seyn, mich beim Hause wegen der ermuͤ⸗ denden Details zu entschuldigen, die ich ihm vorzutragen ge⸗ noͤthiget war. (Hoͤrt, hoͤrt!) Es bleibt nun noch die Unter⸗

Wenn der Erfolg von alle

suchung des Theiles der Frage uͤbrig, der sich auf die kirch,

lichen Sicherheiten bezieht. Wie soll man zuvoͤrderst die mische Kirche betrachten? Ist es wuͤnschenswerth, sie dem Staate einzuverleiben, sie zu beguͤnstigen und zu befoͤrdern, oder soll man sie, wie sie ist, bestehen lassen, und sie aus demselben Gesichtspunkt betrachten, wie alle uͤbrigen Dissidenten der Anglikanischen Kirche betrachtet werden. Die Natur de Sicherheiten muß auf den Principien beruhen, denen wir in dieser Ruͤcksicht folgen wollen.

dem Staate aufgestellt worden, meiner Aufmerksamkeit nich entgangen, so wenig als die Vortheile, welche aus einer vom Staate ausgehenden Fuͤrsorge hinsichts der Einkuͤnfte der katholischen Geistlichen gezogen werden koͤnnten. Ich weiß, daß viele große Maͤnner zu Gunsten einer solchen Anordnung fuͤr die katholische Geistlichkeit entschieden haben und daß vornehmlich Lord Castlereagh der Meinung war, die vorge⸗ schlagene Maaßregel zur Emancipation der Katholiken sollte mit einer Besoldung der Geistlichen als einer Art kirchlicher Sicherheit verbunden werden. Wenn diese Sicherheiten in⸗ deß den Gegenstand von Unterhandlungen und Vertraͤgen mit dem Roͤmischen Hofe ausmachen sollten, so wuͤrde ihre Feststellung mit nicht geringen Schwierigkeiten verbunden seyn. Mir daͤucht, es wuͤrde eine Art von Aufregung in den Gefuͤhlen des Volkes und in der Unabhaͤngigkeit und im Stolze dieses Landes erzeugen, wenn der Koͤnig von Eng⸗ land sich an einen fremden geistlichen Hof wenden wollte, um entscheiden zu lassen, wie seine eigenen Unterthanen ge⸗ stellt seyn sollen. (Beifall.) Wir koͤnnen uns dem Roͤmischen Hofe nicht naͤhern, ohne dadurch zuzugeben, daß er einen Theil unserer Gesetzgebung ausmache, und daß er danach ein Recht besitze, seine Einwilligung in unsere Maaßregel zu ver⸗ weigern, wenn es ihm angemessen erscheinen sollte. Ich nehme an, daß aus diesen Gruͤnden allein eine Unterhandlung mit dem Roͤmischen Hofe dem Hause als mit der Wuͤrde und Unabhaͤngigkeit Englands unvereinbar erscheinen wird, und dies ist das große Hinderniß bei dem Versuche, Sicherheiten in dieser Ruͤcksicht zu bestelen. Auch muß ich sagen, daß die Einverleibung der Roͤmischen Kirche mit dem Staate, wenn man der Krone eine Controlle uͤber dieselbe durch die Bestimmung des Einkommens der Priesterschaft geben wollte, den Gefuͤhlen

des Landes widerwaͤrtiger seyn wuͤrde, als irgend eine Maaß⸗

regel, die man ergreifen koͤnnte. (Beifall) Ueberdies vermag ich nicht zu behaupten, daß es selbst den Katholiken in Ir⸗ land in 88* gegenwaͤrtigen Stimmung genehm seyn wuͤrde. Haͤtten wir aber auch ein Mittel der Art, so wuͤrde es eine Abweichung von den großen Principien seyn, welche die Unverletzlichkeit der Lehren und der Disciplin der Anglika⸗ nischen Kirche sichern. Fragt man mich, ob mir mittelst Stipendien oder Einmischungen oder aber durch Controllen Sicherheiten zu Gebote stehen, so muß ich antworten; ich habe keine. (Beifall) Ich kann keine Einverleibung der Roͤ⸗ misch⸗katholischen Kirche mit dem Staate vorschlagen, so wenig als ich ihr die Rechte einer von dem Staate in allen Theilen anerkannten Kirche zugestehen kann. Ich beziehe mich auf diejenigen Gefuͤhle, welche durch den religioͤsen Theil der Frage rege geworden sind, und sage darnach, die katholische Religion soll nicht auf dem Fuße einer foͤrmlich anerkannten, sondern wie eine dissentirende Kirche betrach⸗ tet werden. (Hoͤrt! hoͤrt!) Jedoch scheint es den Mini⸗

Es sind die Argumente, welche zu Gunsten einer Einverleibung der Roͤmischen Kirche mi

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