1829 / 87 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Adams, war nach Janina uͤbergeschifft, um mit dem neuen Groß⸗Vezier Reschid⸗Pascha eine Conferenz zu halten. Ge⸗ neral Ypsilanti behauptete sich fortwaͤhrend in Livadien, und hoffte bald wieder angreifend verfahren zu koͤnnen; indessen hatte das Truppen⸗Corps, das zur Blokade von Lepanto be⸗ stimmt war, wegen der strengen Winterwitterung noch nicht ankommen koͤnnen. Aber die in Lepanto als Besatzung lie⸗ genden Albaneser hatten sich wegen des hohen Preises der Lebensmittel empoͤrt, und sogar das Leben des Pascha's be⸗ droht. sich zu einer Unternehmung an, um das von den Griechen be⸗ lagerte Schloß von Vonitza zu entsetzen. Inzwischen hatte der Griechische Capitain Beneke im Hafen von Prevesa zwei Tuͤrki⸗ sche Kanonier-Schaluppen mit 6 Kanonen und 24 Mann Besatzung, worunter der Befehlshaber der Tuͤrkischen Flot⸗ tille, Capitain Hassan, weggenommen. In den Gewaͤssern von Kandia hatten die Tuͤrken sich vieler, mit fluͤchtenden Griechischen Familien, besonders mit Weibern beladener Fahr⸗ zeuge bemaͤchtigt, und trotz des Flehens der Ungluͤcklichen alle ins Meer geworfen, worauf sie auch die Fahrzeuge versenk⸗ ten. Zu Patras verspuͤrte man seit einigen Wochen bei⸗ nahe taͤglich Erdstoͤße, die immer von atmosphaͤrischen Bewe⸗ gungen begleitet waren.

Der Hamburger Correspondent enthaͤlt Folgen⸗ des: „Ein bei der Redaction dieses Bl. eingegangenes direec⸗ tes Schreiben aus Poros vom 1. Febr. lautet guͤnstig uͤber den jetzigen Zustand Griechenlands. Der Russische Admiral, Graf v. Heyden, war an jenem Tage am Bord eines Dampf⸗ schiffes zu Poros eingetroffen, wo noch 4 Russische Linien⸗ schiffe und die Griechische Fregatte Hellas unter dem Befehle des beruͤhmten Admirals Miaulis lagen. Graf Heyden hatte mehrere Gebaͤude auf dieser Insel auffuͤhren lassen, um dort Magazine zu errichten.“

Der Constitutionnel enthaͤlt nach Briefen aus Narseille, vom 12ten d. M., zwei durchaus widersprechende Nachrichten uͤber die neuesten Vorfaͤlle auf Kandien und in der Naͤhe dieser Insel. In einem dieser Briefe heißt es, daß 4 große Aegyptische Schiffe auf Kandien Truppen ans Land gesetzt haͤtten, und daß der Pascha die Griechen aufgefordert habe, die Waffen niederzulegen, wenn sie nicht gaͤnzlich aus⸗ gerottet seyn wollten, da die Insel, nach der Convention mit den drei verbuͤndeten Maͤchten (2), das Eigenthum des Vice⸗Koͤnigs von Aegypten geworden sey. Der zweite Brief dagegen besagt Folgendes: „Der Capitain Gabriel, welcher am 20. Febr. Alexandrien verlassen hat, und heute (12. Maͤrz) hier in Marseille eingelaufen ist, hat uns die, wie er behauptet, voͤllig anuthentische Nachricht uͤberbracht, daß, nachdem der Vice⸗Koͤnig von Aegypten durch einen ihm aus London zugefertigten Courier erfahren, daß Kandien nicht mit in die Blokade der Dardanellen von Seiten Ruß⸗ lands begriffen sey, er sofort eine Expedition gegen diese In⸗ sel anbefohlen habe, daß diese Expedition aber, bestehend aus dem Reste der Aegyptischen Seemacht und einer großen An⸗ zahl von Transport⸗Schiffen mit Landungs⸗Truppen, am 12. Febr. auf der Hoͤhe der Insel Kandien von dem Ge⸗ schwader des Admirals Heyden angegriffen, und bis auf eine

einzige Fregatte, der es gelungen, sich nach Alexandrien zu

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retten, gaͤnzlich zerstoͤrt worden sey.“

Inland. Koblenz, 18. Maͤrz. Das Koͤnigl. Ober⸗ hat folgende Bekanntmachung erlassen:

Im Verfolg meiner Aufforderung vom 14. Jan. d. J. mache ich hierdurch bekannt, daß in die Rheinische Adels⸗ Matrikel nur nachstehende Personen aus dem Adelstande verzeichnet werden: a. Rheinlaͤnder adelicher Rheinlaͤndischer Extraction, welche, sey es mit oder ohne Grundbesitz, in den Rhein⸗Provinzen wohnen; hb. solche, welche ihren Wohnsitz zwar in andern in⸗ oder auslaͤndischen Provinzen, aber Grund⸗ besitz in den Rhein⸗Provinzen haben, oder ihre Abstammung von Rheinlaͤndischen adelichen Familien nachweisen; c. ade⸗

Praͤsidium

Veli⸗Pascha war zu Prevesa angelangt, und schickte

liche Personen, welche zwar aus andern Provinzen gc aber gegenwaͤrtig auch in den Rhein⸗Provinzen mit 6; stuͤcken ansaͤssig sind. it G. Saͤmmtliche Betheiligte wollen hiernach bei ihr, meldungen sich achten. 1 Koblenz, den 16. Maͤrz 1829.

Der Staats⸗Minister und Ober⸗Praͤside 1

Rhein⸗Provinzen, v. Ingersleben.

Koͤnigliche Schauspiele.

Freitag, 27. Maͤrz. Im Opernhause, zum Erste Heinrich IV. vor Paris, Drama in 5 Abtheilungen dem Englischen. Die Ouvertuͤre und die zur Handlu hoͤrende Musik ist von G. B. Bierey.

Im Schauspielhause: Pour la premidèdre représen de Madame Dangeville, première actrice du thé- périal françgais de St. Péfüersbourg: 1) Les trois 1 comédie en 3 acies et en vers, par Favart. 2) Um à Bedlam, vaudeville en 1 acte, par Scribe. . première pièce, Madame Dangeville remplira len Roxelane, et dans la seconde, celui d'Amélic.

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Koͤn igs staͤdtsches Thea ter. Freitag, 27. Maͤrz. Auf Hoͤchsten Befehl: Gh.

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er liner Börse. Den 26. Mäarz. 1829. 8

Geld- Cours- Zettel. Preus⸗

[MväTCe [27.7 937 1- 103 ¾ n e. 107 106

Amtl.

Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Pomm. Dom. do. Märk. do. do. Ostpr. do. do. Rückst. C d. Kmk.

do. do. d. Nmk. Zins-Sch. d. Kmk dito d Nmk.

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Kurm. Ob. m. I. C. Neum. Int. Sch do. Berlin. Stadt-Ob. dito dito Königsbg do. Elbinger do Danz. do in-Th Z. Westpr. Psdb. A ditob dito B. Grosshz. Pos do. Ostpr. Pfandbrf. 95

Pomm. Pfandbr. 104 e˙˙˙],

A (Berlin, den 26. März.)

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342 95⅔ 94 99¾ 94¾

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8— Holl. vollw. Duc. 99 ½⅔

Friedrichsd'or-. Disconto ö

1 8 virr bund Senat der Koͤnigl. Friedrich⸗Wilhelms⸗Universitaͤ

250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 LStl. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 100 Rbl. 100 Rbl.

Amsterdam dito Hamburg dito London Paris Wien in 20 Xr.. Augsburg Breslau Leipzig Frankfurt a. M. Wz.. Petersburg. BN.. ..

Auswärtige Börsen. 888 Amsterdam, 21. März

Oesterr. 58 Metallig. 93 ½. Russ. Anl. Hamb. Cert

Hamburg, 24. März. Oesterr. 5pCent Metalliques pr. ult. 973. Russ. Engl. Anl. desgl. 913⅛. 8— 92 8 Wien, 21. März.

5pCt. Metall. 97 ½ ½3.. Bank-Actien 1094.

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21. Maͤrz. In der vorgestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer, wo uͤber das Communal,⸗

Departemental⸗Gesetz berichtet wurde, hat die Kammer, gegen die Intention der Minister, namentlich gegen den e

Wunsch der Herren von Martignac und Hyde de Neuville, die Beide an der Discussion Theil nahmen, den Besch faßt, daß der Departemental⸗Gesetz⸗Entwurf zuerst zur Ber schloß sich die rechte Seite der linken und dem linken Centrum an.

Gestern schloß 3p Ctige Rente 77 Fr. 95 Cent. Frankfart a. M., 23. Maͤrz.

Oesterr. 58 Metalliq. 97 &. Bank⸗Actien 1316. Partial⸗Oblig. 1243.

athung kommen solle. Bei der Absti

5pCtige Rente 107 Fr. 60 Cent.

Reedacteur

Bank-A

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Berlin, Sonnabend den 28sten

Beim Ablaufe des Vierteljahrs wird hierdurch in Erinnerung gebracht, meration, hier am Orte bei der Redaction (Hausvoigtei⸗Platz Nr. zu machen sind, und daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang des Staats auf 1 Rthlr uͤr uͤbrigens den hiesigen Abonnenten das Blatt, am Vorabend seines Datums, Wir bemerken zugleich, daß die Abonnenten der Staats⸗Zeitung den damit verbundenen Allgemeinen Anzei⸗

wird.

rdie Preußischen Staaten auch fernerhin unentgeltlich erhalten, fuͤr die Nicht⸗Abonnenten aber der n Blatteszauf 1 Rthlr. 10 Sgr. fuͤr das Jahr, oder Zehn Silbergroschen vierteljaͤhrlich festgesetzt ist.

mtliche Nachrich Keronik des Tages. Bekanntmachung.

Folge einer Verfuͤgung des hohen vorgesetzten M

z werden die Vorlesungen des kommenden Sommer⸗ eers an hiesiger Universitaͤt, wegen des spaͤt eintreten⸗ ker⸗Festes, nicht wie gewoͤhnlich mit dem Montage zubilate, sondern schon mit dem Montage nach Qua⸗ geniti, den 27. April, beginnen. Es wird dieses rs den abwesenden Studirenden zur Nachachtun bekannt gemacht. F“ rlin, den 26. Maͤrz 1829.

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Frankreih.

irs⸗Kammer. In der Sitzung vom 19. Maäͤr

Finanz⸗Minister den von der Deputirten⸗Kammer angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen des Fluß⸗Fisch⸗ or; der General⸗Forst⸗Direktor entwickelte die Gruͤnde lben. Demnaͤchst stattete die Commission zur Auf⸗ r die Tilgungs⸗Kasse durch das Organ ihres Praͤsi⸗ des Marquis von Orvilliers, den Jahres⸗Bericht Sg. der gedachten Kasse ab. Den Rest der ʒfuͤllten die Berathungen uͤber die 26 Gesetz⸗Entwuͤrfe Aenderungen in der Begraͤnzung verschiedener Ge⸗

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en. Saͤmmtliche Entwuͤrfe wurden zuletzt mit 125 ge⸗

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meth (eines

Stimmen angenommen. Deputirten⸗Kammer.

Die Sitzung vom 19ten eroͤffnete der Praͤsident damit, daß er der Versamm⸗ den, Tages zuvor erfolgten Tod des Grafen Mitgliedes der linken Seite, De—

der Seine und Oise) anzeigte. Nachdem die ion ernannt worden, die demselben die letzte Ehre soll, wurden die Mitglieder der Commisson zur uͤber die Tilgungs⸗Kasse mit dem uͤblichen Ceremo⸗ pgefuͤhrt. Der Pair, Marquis von Orvilliers, at der gedachten Commission, bestieg die Rednerbuͤhne, te der Kammer Rechnung uͤber den Zustand des Til⸗ nds und uͤber die Operationen desselben in dem Etats⸗ 182 ab. An der Tages⸗Ordnung waren demnaͤchst missions⸗Berichte uͤber die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe

der Communal⸗Verwaltung, und der Organisation der „und Departements⸗Raͤthe.) Herr Dupin der

welcher den

8 8 zei der Wichtigkeit des Gegenstandes, und um unsern ei den Berathungen uͤber denselben einen sichern Leit⸗ n die Hand zu geben, fuͤgen wir dem heutigen Blatte ats⸗Zeitung eine vollstaͤndige Uebersetzung der gedachten

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ese Zeitung, nebst Provinzen aber bei den Koͤnigl. Post⸗ 15 Sgr. vierteljaͤhrlich festgestellt durch die Stadt⸗Post frei ins Haus

daß die Bestellungen auf diese 1.), in den

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Bericht uͤber den Communal⸗ Gesetz⸗Entwurf abzustatten hatte, aͤußerte sich im Wesentlichen, wie folgt:

„Meine Herren! Ein neues Municipal⸗Gesetz ist laͤngst ge⸗

wuͤnscht worden; man betrachtete dasselbe mit Recht als das geeignetste Mittel, die verfassungsmaͤßige Ordnung in Frankreich zu befestigen. Zu verschiedenenmalen schon fruchtlos begehrt,

mußte das Verlangen danach bei dem Sturze eines Ministe⸗

riums, welches alle amtlichen Befugnisse der Orts⸗Behoͤrden

vermengt, und sonach das Beduͤrfniß, dieselben endlich durch ein Gesetz festgestellt zu sehen, in hohem Grade fuͤhlbar gemacht

hatte, nur um so maͤchtiger werden. Die Deputirten⸗Kammer gab in ihrer ersten Antwort auf die Thron⸗Rede den Wunsch

zu erkennen, „„daß man dem Lande jene Municipal⸗Verfassung,

das Denkmal der alten Vorrechte der Nation, zuruͤckgeben moͤchte, um auf diesen Grund das Gebaͤude der Volks⸗Freiheiten aufzu⸗ fuͤhren.““ Die Bitte ging nicht verloren, und bei der Eroͤff⸗ nung der diesjaͤhrigen Sitzung vernahmen wir aus erhabenem

Munde die Erklaͤrung: „„wie man schon laͤngst die Nothwen⸗-⸗

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digkeit einer mit der Verfassung uͤbereinstimmenden Municipal-⸗

und Departemental⸗Organisation erkannt habe““ Die Kam⸗ mer dankte damals dem Koͤnige im Namen Frankreichs, daß er ihrem vornehmsten Wunsche Gehoͤr gegeben habe. In der That wurden uns unmittelbar darauf 2 Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die von der Regie⸗ rung selbst als unvollstaͤndig und unzusammenhaͤngend anerkannte Municipal⸗ und Departemental⸗Verfassung vorgelegt, und die Kammer ernannte zwei Commissionen, denen sie die Pruͤ⸗ fung eines jeden dieser Gesetze uͤbertrug, nicht um Beide von einander zu trennen, sondern um die Pruͤfung selbst zu erleich⸗ tern und abzukuͤrzen. Die Commission fuͤr das Communal⸗

Gesetz hat sich seit ihrer Einsetzung dem ihr uͤbertragenen schwierigen Geschaͤfte taͤglich gewidmet, um dem Vertrauen der

Kammer und den Erwartungen des Landes moͤglichst zu ent⸗ sprechen. Achtzehn Sitzungen, eine jede von fuͤnf Stunden sind dazu verwandt worden, Zu der Abfassung des Berichtes ausersehen, habe ich mich diesem ehrenvollen Auftrage mit al⸗ lem Eifer und aller Thaͤtigkeit unte zogen; die Commission hat meiner Arbeit Beifall geschenkt; gluͤcklich werde ich mich schaͤtzen, wenn mir dieselbe Nachsicht auch von Ihnen, meine Herren, zu Theil wird. Jeder von uns erinnert sich noch der glaͤnzen⸗ den Rede, womit der Minister des Innern die gedachten beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe dieser Kammer vorlegte; von den hochherzig⸗ sten Ansichten ausgehend, wurde uns darin die Hoffnung gegeben, daß alle Bestimmungen des Gesetzes den großmuͤthigen Eingebungen entsprechen wuͤrden, die bei der Abfassung desselben vorgeherrscht haͤtten, und wenn auch einige von diesen Bestimmungen uns den gehegten Erwartungen nicht ganz zu entsprechen geschienen haben, so berechtigt die Rede des Ministers uns wenigstens zu dem Glan⸗ ben, daß seine Absichten rein gewesen sind.“ Nach diesem Ein⸗

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gange ließ der Redner sich in eine weitlaͤuftige Auseinandersetzung des ganzen Gesetzes ein, worin wir demselben unmoͤglich folgen koͤnnen. Wir begnuͤgen uns daher, hier die wesentlichsten Aende⸗ rungen, worauf derselbe antrug, anzudeuten: Zu Maires sollen stets nur solche Maͤnner ernannt werden, di in die Waͤhler-Liste eingetragen sind. Das veraltete Wort Notabler soll uͤberall

beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe in der Ordnung bei, wie solche der Kammer vorgelegt worden sind, d. h. den Departemental Gesetz⸗ Entwurf zuletzt, obgleich derselbe nach dem in der obigen Sitzung der Debutirten⸗Kammer gefaßten Beschlusse zuerst zur Berathung kommen wird. Wir bemerken zugleich, daß wir uns im Laufe der Dis ussion, der Kuͤrze wegen, stets auf die anlie⸗ ende Uebersetzung (die unsern auswaͤrtigen vesern mit der naͤch⸗ sten Fahr⸗Post nachgeschickt werden soll) beziehen und nur die⸗ kensden Gesetzes Artikel auffuͤhren werden, die eine Aenderung rleiden.