1829 / 92 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

trruhen, Aufstaͤnde

1116166“ G 85

Das Journal du Commerce schreibt aus Lissa⸗

bon vom 11. Maͤrz: „Vor Kurzem traf hier ein außeror⸗ mit Depeschen an die Regierung ein;

ddeentlicher Courier 1

bald darauf fand eine Versammlung des Staats⸗Rathes statt, in welcher Dom Miguel den Vorsitz fuͤhrte. Seit der letz⸗ Bestuͤr⸗

1 ten Hinrichtung herrscht in der Hauptstadt dumpfe zung. In dem Decret, durch welches Dom Miguel das Trribunal einsetzte, von dem das Urtheil zur Hinrichtung ge⸗ faͤllt worden ist, sagt derselbe unter Andern: „„Er wolle zum Besten des Staats und seiner getreuen Untertha⸗ naen sich seiner Gnade entkleiden, und nicht laͤnger jene vpon boͤser Gesinnung und Irreligioͤsitaͤt eingegebenen Un⸗ und Verraͤthereien dulden, welche in und den andern bedeutenden Ortschaften des Koͤnigreiches statt gefunden haͤtten; sein Wille sey, daß der Prozeß muͤndlich und summarisch instruirt werde, und daß die Hinrichtung 24 Stunden nach geschehenem Ur⸗ theilsspruche puͤnktlich vollzogen werde.““ Aus der summa⸗ rischen Instruction des Prozesses geht hervor: Marine⸗Brigadier Alexander Emmanuel Moreira Freire, Commandeur des Ordens von San Bento d’'Aviz, Ritter

dder Hauptstadt

dsdes Thurm; und Schwerdt⸗Ordens, am Abend des 9. Jan. Iiin die Kaserne der Marine⸗Brigade eingetreten sey, worauf⸗

Officier denselben verhaftet habe. General daß es sich um eine Verschwoͤrung ge⸗

handelt habe; man habe ihm einen Fallstrick legen wollen; er sey auf die schriftliche Einladung Segurado's nach

der Kaserne gekommen, um mit diesem und einigen an⸗

dern Personen in einen Freimaurer⸗Verein aufgenom⸗ men zu werden. 2) Was Joseph Gomez Fereira Braga, Artillerie⸗Lieutenant von Fernambuc, betrifft, welcher an der Thuͤr der Marine⸗ Kaserne verhaftet wurde, so ist die Commission der Meinung, daß er ein Verschwor⸗

naer sey, weil er vor der Marine⸗Kaserne auf den guͤnstigen Augenblick lauerte, um hinein zu schluͤpfen, und weil Zeugen

vor dem Corregidor von Belem ausgesagt haben, daß Go⸗

mmez Fereira ein Mensch von schlechtem Charakter sey; man wirft ihm auch vor, daß er uͤber seiner Uniform einen Man⸗ tel und ein dreieckigen mit Wachstuch uͤberzogenen Hut ge⸗

tragen habe. Aus der Instruction geht aber hervor, daß es in jener Nacht stark regnete. 3) Joachim Vellez Barreiros,

Lieutenant außer Dienst, und Anton Bernhard Pereira Chavy, Marine⸗Cadett, wurden gegen 10 Uhr in der Naͤhe der Kaserne durch eine Patrouille von 4 Soldaten und ei⸗

nem Sergeanten verhaftet; der Erstere erklaͤrte, daß er zu

seinem Schuldner Lopez habe gehen wollen, um eine Summe

von 2400 Reis in Empfang zu nehmen; der Letztere behauptete,

im Begriff gewesen, aus der Wohnung seines Be⸗ kannten, des Marine⸗Cadetten Rodrigo de Sa Nogueira, nach Hause zu gehen. 4) J. Scarnichia, adeliger Marine⸗Sol⸗ dat, wurde verhaftet und vor Gericht gestellt, weil er unter den Gruppen gesehen worden war, welche sich in der Nacht des 9. Januar nach der Verhaftung des General Moreira vor der Marine⸗Kaserne in Boa⸗Vista, und auf der St. Nepomuks⸗Straße gebildet hatten.“

ddeer wachthabende Moreira laͤugnet,

AH Tuͤrkei und Griechenland.

Ein vom Nuͤrnberger Correspondenten mitge⸗ theiltes Schreiben von der Tuͤrkischen Graͤnze vom 10. März enthaͤlt Nachstehendes: „Aus den durch die neueste Post von Konstantinopel erhaltenen Briefen ersieht man, daß der

Sultan auf seiner Ruͤckfahrt aus dem Meere von Marmora

von einem Sturm uͤberfallen, und durch die Seekrankheit ziemlich stark heimgesucht wurde. Seit Mahmuds Ruͤckkehr in die Hauptstadt werden die Anstalten zu seinem Auszug zur Armee an der Donau thaͤtig betrieben, und man wollte wissen, daß derselbe bereits auf den 15. Mai angesetzt sey. Saͤmmtliche Minister und Große des Reichs, und ein Theil der waffenfaͤhigen Einwohner werden den Sultan nach Adrianopel begleiten, in der Hauptstadt aber ein Pascha als Gouverneur zuruͤckbleiben. Die Wegschaffung vieler Raya's kann bereits als eine der Sicherheitsmaaßregeln angesehen werden, welche die Pforte bei der Entfernung des Großherrn fuͤr noͤthig erachtet. Zwischen dem Reis⸗Effendi und Hrn. v. Jaubert fanden noch immer Unterredungen statt, von de⸗ ren Erfolg aber nichts mit Bestimmtheit verlauten will. Die Pfeorte soll Nachricht erhalten haben, daß der Russische Ad⸗ miral Heyden, nach dem Abgang der Englischen und Fran⸗ zoͤsischen Schiffe von der Insel Kandia, diese Insel foͤrmlich .I Blokadestand erklaͤrt und jede Verbindung mit Aegypten abgeschnitten hat. Diese Nachricht machte in Konstantino⸗ pel großes Aufsehen. Man war der Meinung, daß der Be⸗ fehl des Sultans nach Alexandrien, zur Ausruͤstung einer h—.“];

21

1) daß der

der drei Jahre hintereinander sich gegen

1“ v

neuen Expedition von 15,000 bis 20,000 Mann, den Nus schen Admiral bewogen habe, jene Maaßregel so schnell „e moͤglich in Vollzug zu setzen. Die Pforte hat mit Oeste reichischen und Sardinischen Kaufteuten einen Vertrag schlossen, wonach die Getreide⸗Zufuhr aus den Haͤfen d Schwarzen Meeres auf Schiffen jener Nationen gestah wird, wogegen die Eigenthuͤmer unter zwei Ladungen eir der Tuͤrkischen Regierung abtreten, welche dafuͤr die vertrag maͤßigen Preise, je nachdem sie von Taganrog, Odessa kommen, entrichten wird. Untersuchung der fuͤr die Pfo bestimmten Ladung findet nicht statt, sondern es wird gege seitig auf Treu und Glauben gehandelt. Wie es heißt, der Handelsstand Schritte thun, um von der Russisch Regierung unter gleichen Bedingungen die Erlaubniß; Getreide⸗Ausfuhr zu erhalten.“

Der Courrier de Smyrne enthaͤlt im neueß Blatte (vom 15. Febr.) ein Schreiben aus Napoli di Rom nia vom 23. Jan., aus dem wir Folgendes mittheilge

„Der Oberst Heidegger macht Anstalten zur Ruͤckkehr me Baiern. Man hat bemerkt, daß er weder bei den Christtag Ceremonien, noch am Neujahre, noch bei dem Tedeum, h. am Geburtstage des Praͤsidenten abgesungen ward, noch

vorden, welcher letztere sehr lebhafte Aeußerungen gegen jede

inmischung Brasiliens in die Angelegenheiten von Portu⸗ al und Ausfaͤlle gegen den Kaiser und seine Minister ent⸗

gielt, und die Tendenz hatte, die Nation wider die Regie⸗

einzunehmen, wogegen es in dem oben erwaͤhnten lan⸗ n Aufsatze heißt, daß Brasilien noch nie eine aͤhnliche gute gelezenheit gehabt habe, um sich allgemein in Achtung zu tzen, und daß Ehre, Dankbarkeit und eigenes Interesse die Hazwischenkunft Brasiliens in die Angelegenheiten Portugals heischen. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York, 28. Febr. Nach erfolgter Vergleichung r Stimmen fuͤr die Wahl eines Praͤsidenten und Viee⸗ raͤsidenten der Vereinigten Staaten, hat der Congreß am zten d. M. erklaͤrt, daß Andrew Jackson, vom Aten des uͤchsten Monats an gerechnet, auf 4 Jahre zum Praͤsiden⸗ n, und J. C. Calhoun fuͤr die naͤmliche Zeit zum Viee⸗ räsidenten erwaͤhlt worden sey. Wie es heißt, hat Gene⸗ 1 Jackson folgende Personen zu seinen Ministern gewaͤhlt, ümlich: Man Buren zum Staats⸗Secretair; S. D. Ingham m Schatz⸗Minister; J. H. Eaton zum Kriegs⸗Minister; Branch zum Marine⸗Minister; J. M'Pherson⸗Berrien

dem Jahresfeste der Ankunft des Praͤndenten erschienenon General⸗Anwald und J. M Lean zum General⸗Post⸗

Man versichert, die National⸗Versammlung werde in di

.

ister. Das Haus der Repraͤsentanten hat beschlossen, den

ersten Tagen des Maͤrz zusammen berufen werden. Die Preaͤsidenten zu bitten, den practischen Einfluß der vor Kur⸗

Umstand gab Anlaß zu einem lebhaften Zwiste zwischen de Praͤsidenten und dem Panhellenion. Der Erstere behaupten daß alle Griechen, die neuerlich aus verschiedenen Theile von Europa angekommen waͤren, und das Bouͤrgerrecht erhe⸗ ten haͤtten, zu Mitgliedern der Versammlung ernannt we den koͤnnten. Das Panhellenion behauptete nicht nur ein entgegengesetzte Ansicht, sondern reichte zugleich eine von ihm unterzeichnete Acte ein, mit der Erklaͤrung, daß alle Franke (unter dieser Bezeichnung begreift man alle seit Kuͤrzem ang kommene Europaͤisch gekleidete Griechen), alle seit eimge Jahren angesiedelten Fremden, wenn sie sich auch zur Verthei gung des Landes geschlagen haͤtten, kurz alle, die das Be gerrecht erst erhalten haben, unfaͤhig seyen, ihren Sitz in der Ve sammlung zu nehmen. Das Panhellenion hat aber ke Recht, ein von der Versammlung zu Epidaurus und Biat erlassenes Gesetz zu entkraͤften, nach welchem jeder Fremb den gemeinschaft chen Feind geschlagen, und dem Vaterlande Dienste geleist hat, alle Rechte eines Buͤrgers genießen soll. Die Anst des Praͤsidenten ist daher in Bezug auf diese Individu⸗ dem Gesetze gemäaͤß; was aber die beiden andern Klassen! trifft, d. h. die neuen Ankoͤmmlinge, und die zu Buͤrgernn hobenen Korsioten, so hat das Panhellenion sie mit Ruüuth abgewiesen, und man muß gestehen, daß es allerdings desßs gen koͤnnte, sich von jener herzustroͤmenden Menschenmenge hevrscht zu sehen, die den wahren Interessen Griechenlands frem sind, und sich durch ihr bisheriges Betragen auch nichts wenige als Vertrauen erworben haben. Seit diesem Zwiste hat sich da ganze Panhellenion zweimal bei dem Praͤsidenten gemeldet, war aber jedesmal von ihm abgewiesen. Omer Pascha ist mi 2000 Mann von Negropont ausgezogen, und nachdem er sic reichlich mit Lebensmitteln versehen hatte, wieder dahin zu ruͤck gekehrt. Man weiß nicht, was Ypsilanti macht. E. hat von der Regierung das regelmaͤßige Corps verlangt, das zu einem Zuge nach Thessalien bestimmt seyn soll. eine seits hat General Church in seiner Eigenschaft als Genete lissimus dasselbe Corps verlangt, um damit, wie er sagt Epirus zu revolutioniren. Wir sind hier in Eroberunge Gedanken, und es laͤßt sich kaum sagen, wie weit in diese insicht die Taͤuschungen gehen, die die Regierung selbst; heibes scheint. Von Argos sind 130 Mann regelmaͤßig Eavallerie, die man in diesem Augenblicke organisirt, abg 400 Pferde in Empfang zu ne Armee der Regierung uͤberlaͤg Der Artillerie⸗Oberst Pieri soll ebenfalls zwoͤlf treflich spannte Feld⸗Kanonen in Empfang nehmen, welche die Feg zoͤsische Armee abtritt. Einige sagen, dies sey ein neues schenk der Franzoͤsischen Regierung; Andere dagegen behall ten, daß dies alles an den Praͤsidenten fuͤr 50,000 Talart Englische Blaͤtter geben Nachrichten aus Brastliꝛ nischen Leönngen bis zum 27. Januar.

minense vom 7. t faß Auszuͤge aus den Verhandlungen der vorigjaͤhrigen Sitzun

gen der Brasilianischen Kammern. Unterm 165ten giebt einen Aufsatz, der 7 Spalten einnimmt, und der, nach Verfassers Angabe, durch einen, in einem andern zu

Janeiro erscheinenden Blatte, be b4“ 8“

gangen, um zu Navarin men, welche die Franzoͤsische

1A4“

Das Diario Flu

4

8 ““

bis zum 27. Januar enthaͤlt fast nichts als

Rin findlichen Artikel veranlaßt

erlassenen Acte des Britischen Parlamentes, in Folge lcher die Einfuhr von Baumwolle in Britischen, von ord⸗Amerikanischen Colonieen kommenden Schiffen erlaubt ird, zu untersuchen, und sich Gewißheit daruͤber zu ver⸗ haffen, in wie fern diese Acte mit dem tractatmaͤßig ange⸗

dommenen Grundsatz gleicher gegenseitiger Rechte zwischen

iden Staaten uͤbereinstimme. 8

Berlin. Des Koͤnigs Majestaͤt haben auf den Antrag Ministerien des Innern und der auswaͤrtigen Angele⸗

aheiten durch eine Allerhoͤchste Cabinets⸗Ordre vom 12ten

aͤrz, mit Abaͤnderung der im §. 12. des Consulat⸗Regle⸗ ats vom 18. September 1796 enthaltenen Festsetzung, zu ehmigen geruhet:

haß die Consulats⸗Gebuͤhren zu Helsingoͤr von den Preu⸗ zischen Schiffen, welche den Sund passiren, bei jedesmali⸗ gem Durchgange des Schiffs mit Zehn Silbergroschen er⸗ hoben werden, und die Schiffer verpflichtet seyn sollen, ꝛach dieser Bestimmung die Consulats⸗Gebuͤhren zu be⸗ zahlen. 11“ v1I1111111“*“

1 ’“

Diejenigen Aerzte und Wundaͤrzte, welche geneigt seyn ten, bei der Kaiserlich Russischen Armee Dienste zu neh⸗ n, koͤnnen, sobald sie mit den erforderlichen Zeugnissen er ihre Erfahrung und Geschicklichkeit versehen sind, sich die hiesige Kaiserlich Russische Gesandtschaft wenden, um

den Bedingungen vollstaͤndig unterrichtet zu werden, un⸗

denen ihre Aufnahme in die Kaiserlich Russische Armee

t finden kann. 114“*“

Berlin den 31sten Maͤrz 1829.

VWorlesungen b 85 “] auf der 8 6 Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universitäa 8 Bonn

im Sommer⸗Haltzjahre ““ r

Evangelische Theologie. Erklaͤrung des Exodus: Prof. c. Erklaͤrung des Propheten Jesaias: Prof. A gusti. Penf ung guserwaͤhlter Abschnitte aus den kleinen Propheten, mit r vollstaͤndigen Einleitung in die saͤmmtlichen Schriften der⸗ en: Prof. Bleek. Historisch⸗kritische Einleitung in das Neue ament: Derselbe. Erklaͤrung der drei ersten Evangelien, Hptisch: Ders. Erklaͤrung der Briefe an die Epheser, Philip⸗ Kolosser, an den Timotheus, Titus und Philemon: Professor seler. Bihlische Theologic des N. T.: Prof. Nitzsch. Era⸗ gtorium uͤber die Dogmatik, in Lateinischer Sprache: Prof. s. Christliche Moral: Prof. Nitzsch. Allgemeine Ueber⸗ der christl. Kirchen⸗Geschichte: Professor Augusti. Kirchen⸗ schichte, erster Theil: Prof. Gieseler. Kirchen⸗Geschichte, er Theil: Derselbe. Homiletik: Prof. Sack. Theologisches butatorium in Latein. Sprache: Prof. Nitzsch. Uebungen des Nogischen Seminars: die Professoren Augusti und Gieseler.

ungen des homiletisch⸗katecheti asssdat n Un 4 luütsch und Sack. sch⸗katechetischen Seminars: die Professoren

atholische Theologie. Encyklopaͤdie, Hodegetik; vsophische Einleitung in die Theologie: Prof. Heer . dng des Pentateuchs: Prof. Scholz. Erklaͤrung einiger Ab⸗ ’1 1 den deuterokanonischen Buͤchern, in Latein. Sprache: eselbe. Erklaͤrung des Briefes an die Hebraͤer, der Apoka⸗ „und der katholischen Briefe: Derselbe. Der Kirchen⸗

chichte zweiter Theil: Prof. Ritter.

Der 8

dritter Theil:

Kirchen⸗Geschichte

Derselbe. Erster Theil der Kirchen⸗Geschichte: Br Biblische Archaͤologie: Prof. Scholz. Christliche Alterthuͤmer, nach A. Pelliccia: Prof. Nitter. Die Offenbarungs⸗ Lehre uͤber Gottes Eigenschaften: Prof. Hermes. Prolegomena zur christkatholischen Moral: Prof. Achterfeldt. Der christlichen Moral erster Theil: Derselbe. Einleitung in die Pastoral⸗Theo⸗ logie, und der erste Theil derselben: Ders. Die beiden Apologieen des heil. Justinus: Dr Braun. Homiletische und katechetische Uebungen: Prof. Achterfeldt. Revpetitionen der in der katho⸗ lisch-theologischen Facultaͤt vorgetragenen Diseiplinen im Con⸗ victorium, durch besonders angestellte Repetenten, unter Leitung des Prof. Achterfeldt. 1 Rechtswissenschaft. Encyklopaͤdie und Methodologi

Prof. Walter. Das Geri chtswesen in Athen, nach seinem Buche: Professor Heffter. Institutionen des Roͤmischen Rechts: Professor Mackeldey. Erklaͤrung der Justinianeischen Institutionen nach dem Terte dersetben: Dr. Arndts. Einleitung in das Studium der Rechtswissenschaft in Verbindung mit den Anfangsgruͤnden des Noͤmischen Privat⸗Rechts: Derselbe. Pandekten: Professor Hasse. Ueber auserlesene Theile des Roͤmischen Rechts: Ders. Die Lehre von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und vom Concurse der Glaͤubiger: Prof. Mackeldey. Geschichte und Alterthuͤmer des Roͤmischen Rechts: Professor Puͤggé und Dr Arndrs. Roͤmische Rechtsgeschichte: Dr. Hille. Erklaͤrung der Institutionen des Gajus: Prof. Puͤggé. Erklärung der Vatica⸗ nischen Fragmente: Derselbe. Erklaͤrung auserlesener Stellen des Corp. Jur. in Lat. Sprache, mit Disputir⸗Uebungen: Der Natur⸗Recht: Prof. von Droste. Geschichte des Natur⸗Rechts: Derselbe. Natur⸗Recht und Geschichte desselben: Dr. Haas. Deutsches Privat⸗Recht: Prof. Walter. Auserwaͤhlte Lehren des Deutschen Privat⸗Rechts: Derselbe. Heutiges gemeines Deut⸗ sches Privat⸗Recht, mit Einschluß des Handels⸗, Sce⸗ und Wech⸗ sel⸗Rechts, mit Beziehung auf die statutarischen Rechte Deutsch⸗ lands und der Preußischen Monarchie: Dr. Maurenbrecher. Lehnrecht: Prof. Mag eldey Deutsche Staats⸗ und Rechtsge⸗ schichte: De Deiters. Ueber die cheliche Guͤter⸗Gemeinschaft, nach gemeinem Deutschen Rechte, und den statutarischen Rechten in den Rheinischen und Westphaͤlischen Provinzen: Dr. Mau⸗ renbrecher. Preußisches allgemeines Landrecht: Dr. Haas und Dr. Deiters. Preußisches Wechsel⸗Recht: Dr. Hgas. Franzbsi⸗ sches Civil⸗Recht in Vergleichung mit dem Preußischen: Professor Hesffter. Staatsrecht: Prof. von Droste. Staatsrecht mit Be⸗ ruͤcksichtigung des Preußischen Staatsrechts: Dr. Haas. Gemei⸗ ner Deutscher Civil⸗Prozeß: Prof. Mackeld ey. Preußische Ge⸗ richts⸗Ordnung: Prof. Heffter. Criminal⸗Recht und Criminal⸗ Prozeß: Derselbe. Criminal⸗Recht mit Criminal⸗Prozeß: Dr. Hilte. Kirchen⸗Recht: Prof. Walter. Eraminatoria und Repe⸗ titoria: Dr. Haas, Dr. Deiters, Dr. Arndts und Dr. Hille. Anthropologische Propaͤdeutik zur gerichtlichen Medicin, insbeson⸗ dere den Juristen gewidmet: dann die gerichtliche Medicin, gleich⸗ fons. 8 fuͤr Juristen bestimmt: Prof. E. Bischoff. S. unter

eilkunde 8

Heilkunde. Geschichte der Mediein: Professor Windisch⸗

mann. Dieselbe: Prof. Naumann. Anatomie der verschiedenen Ragen des Menschen⸗Geschlechts: Prof. Mayer. Knochen⸗Lehre des Menschen, nach seinen Grundlinien: Prof. Weher. Patho⸗ logische Anatsmie: Prof Mayer. Demonstration einiger auser⸗ waͤhlten Praparate des angtomischen Museums: Derselbe Un⸗ terricht im Zergliedern und Praͤpariren der Thierkoͤrper: Professor Weher, Ueber Eingeweide⸗Wuͤrmer in naturgeschichtlicher und medicinischer Hinsicht: Prof. Muͤller. Vergleichende Anatomie: Prof. Weber. Dieselbe: Prof. Muͤller. Anthropologische Pro⸗ paͤdeutik zur gerichtlichen Medicin, insbesondere fuͤr Juristen, und durch einen Koͤnigl. Praͤparaten⸗Apparat erlaͤutert, nach seinem Grundrisse: Prof. Ernst Bischoff. Anthropologie oder gll⸗ gemeine Phystologie und Pfychologie des Menschen: Profes⸗ sor Ennemoser. Physiologie des Menschen mit Experimen⸗ ten und mikroskopischen Beobachtungen: Prof. Mayer. Phy⸗ siologie des Menschen und vergleichende, mit Demonstrationen und Experimenten an Thieren, nach seinem Grundriß der Phy⸗ 1 siologle: Prof. Muͤller. Allgemeine Pathologie und der spe⸗ ciellen Pathologie ersten Theil: Prof. Harleß. Allgemeine Pathologie, nach seinem Grundriß: Prof. Muͤller. Allgemeine und specielle Semiotik: Prof. Naumann. Allgemeine Thera⸗ pie und der speciellen Therapie ersten Cursus: Prof. Harleß. Pathologie und Therapie der Vergiftungen: Prof. Nasse. Me⸗ dicinische Chirurgie: Prof. Naumann. Die Lehre von den Frauen⸗Krankheiten: Derselbe. Ueber psychische Krankheiten in aͤrztlich⸗polizeilicher und forensischer Hinsicht: Prof. Nasse. Diaͤtetik: Prof. Ennemoser. Der Arzneimittel⸗Lehre zweiten Cursus, nach seinem Handbuche: Prof E. Bischoff. Formu⸗ lare: Derselbe. Propaͤdeutisches Clinicum: Prof. Nasse. Therapeutisches Clinicum und Policlinicum; Derselbe. Chi⸗ rurgie: Prof. von Walther. Ueber die Augen⸗Krankheiten: Derselbe. Das chirurgische und Augenkranken⸗Clinieum und

olielinieum: Ders. Einen Operations⸗Cursus an Leichen:

ers. Die Lehre von den Knochen⸗Krankheiten, von den Kno⸗ chen⸗Bruͤchen und Verrenkungen: Prof. Weber. Gesammte Geburtshuͤlfe: Prof. Kilian. Geburtshuͤlfliche Clinik und Po⸗ lielinie: Ders. Geburtshuͤlfliche Instrumenten⸗Lehre: Ders. Praktische Uebungen am Phantome: Ders. Gerichtliche Me⸗ diein fuͤr Medieciner wie fuͤr Juristen: Prof E. Bischof. Me⸗ dicinische Geographie und Heilquellen⸗Kunde: Prof. Harleß. Erklaͤrung der Aphorismen des Hippokrates: Prof. Ennemo⸗

Dr. Braun