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orden, theilte der Praͤsident der Versammlung drei ihm 8 Schreiben mit. Durch eines derselben reicht Herr Sernin, Deputirter des Depts. der Aude, seine Ab⸗ dankung ein, da seine beschraͤnkte Zeit (er ist Arzt) ihm nicht gestatte, den Amts⸗Verrichtungen, zu denen er, der Charte gemaͤß auf fuͤ nf Jahre, gewaͤhlt worden sey, gehoͤrig voorzustehen, und er sonach die eputirten⸗Kammer nicht laͤn⸗ ger einer dem allgemeinen Besten gewidmeten Stimme be⸗ rauben wolle. Diese Abdankung macht die Zusammenberu⸗ fung des Bezirks⸗Wahl⸗Collegiums zu Narbonne innerhalb zweier Monate nothwendig. In den beiden andern obge⸗
dachten Schreiben entschuldigen die Deputirten, Baron Hely
d'’'Hissel und Graf Duchaͤtel, ihre Abwesenheit durch Unpaͤß⸗ lichkeit. Herr B. Constant dagegen befand sich, ungeachtet
er einen Urlaub genommen hatte, auf seinem gewoͤhnlichen
Platze. — An der Tages⸗Hrdnung war jetzt der Commis⸗ sions⸗Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf zur Eroͤffnung einer Anleihe, Behufs der Verbesserung des Boulogner Hafens. Der Vicomte Blin de Bourdon stattete denselben ab, und stimmte fuͤr die Annahme des Entwurfes. Die Frage des Praͤsidenten, wann die Kammer ihre Bera⸗ tbhungen uͤber diesen Gegenstand beginnen wolle, veranlaßte
eine ziemlich lebhafte Debatte. Hr. v. Chan telauze ver⸗ langte naͤmlich, daß man sich zuvoͤrderst mit dem Gesetz⸗Ent⸗
wurfe uͤber die Dotation der Pairs⸗Kammer beschaͤftige, da id ob es . 2 e. Aeg) . — welche sich kuͤrzlich der Insel Kandien haͤtten bemaͤcht
dieser Entwurf gleich nach Eroͤffnung der diesjaͤhrigen Session vorgelegt worden sey, und ihm sonach die Prioritaͤt gebuͤhre. Die linke Seite widersetzte sich diesem Antrage mit dem Be⸗
merken, daß der Commissions⸗Bericht uͤber den gedachten Ent⸗
wurf noch nicht abgestattet worden sey. Hr. v. Chantelauze 6. Juli puͤnktlich erfuͤllt werde; die Regierung entferne
erwiederte indessen, daß er grade deshalb die Sache zur Sprache bringe; die Wuͤrde der Kammer erheische, daß sie die betreffende Commifsion wegen ihres langsamen Verfah⸗
rens zur Rechenschaft ziehe, und falls dieselbe sich weigern
sollte, ihren Bericht abzustatten, eine andere Commission an ihrer Stelle ernenne. Der Marquis von Chauvelin benutzte diese Gelegenheit, um ganz zur Unzeit seine Anhaͤnglichkeit an die Verfassung zu betheuern, und dem Großsiegelbewahrer daraus einen Vorwurf zu machen, daß er vor einigen Tagen einen Unterschied zwischen den Grundbestimmüngen und den reglementarischen Bestimmungen der Charte gemacht habe. Man rief dem Redner von verschiede⸗ nen Seiten zu, er moͤge bei der Sache bleiben; Hr. v. Chauve⸗ lin kehrte sich indessen hieran nicht, und als der Praͤsident be⸗ merkte, es sey seine Pflicht, ihn (den Redner) daran zu er⸗
innern, daß er ganz von dem Gegenstande der Discussion
abschweife, erwiederte Dieser, es koͤnne ihn sonach nur be⸗ truͤben, daß der Praͤsident diese Pflicht nicht erfuͤllt, als der Großsiegelbewahrer von der Rednerbuͤhne herab, so seltsame Grundsaͤtze verkuͤndigt habe. „Ich erwartete,“ so schloß der Redner, „daß die Minister meine Bemerkung benutzen wuͤr⸗ den, um das von ihrem Collegen aufgestellte Princip zu wi⸗ derlegen; und ich glaubte ihnen einen Dienst zu leisten, in⸗ dem ich ihnen eine Gelegenheit dazu bot.“ Aller Blicke rich⸗ teten sich bei diesen Worten auf die Minister⸗Baͤnke, wo in diesem Augenblicke bloß die Herren v. Martignac, Hyde de Neuville und v. Vatimesnil saßen. Der Erstere erwiederte von seinem Platze: „Die Minister sind sters bereit, der Kam⸗ mer diejenigen Aufschluͤsse uͤber ihre Grundsaͤtze zu ge⸗ ben, die sie von ihnen verlangt, weil diese Grundsaͤtze von der Art sind, daß man sie laut eingestehen darf; aber die Minister hegen auch eine zu große Achtung fuͤr das Reglement der Kammer und die Bemerkungen ihres Praͤsidenten, als daß sie sich erlauben sollten, die Reihefolge der Berathungen durch eine dem Gegenstande der Discussion ganz fremde Debatte zu unterbrechen. Herr von Cassaig⸗ noles, Praͤsident der mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes wegen Dotation der Pairs⸗Kammer beauftragten Commission, welcher mittlerweile sein Costuͤm angelegt hatte, bestieg hier⸗ auf die Rednerbuüͤhne und erklaͤrte, daß diese Commission das ihr anvertraute Geschaͤft mit Eifer und Thaͤtigkeit betrieben, jedoch verschiedene Erkundigungen einzuziehen sich genöoͤthigt gesehen, und dadurch ihren Bericht verzögert habe; sie hoffe indessen, denselben noch im Laufe der naͤchsten Woche abstat⸗ ten zu koͤnnen. Nach dieser Exklärung beschloß die Kam⸗ mer, auf den Antrag des Praͤsidenten, sich mit dem Gesetz⸗ Entwurfe in Betreff des Boulogner Hafens am naͤchsten Sonnabend (4. April) zu beschaͤftigen. — Hierauf kamen mehrere Bittschriften zum Vortrage. Die meisten derselben betrafen bloße Privat⸗Reclamationen, und wurden durch die Tagesordnung beseikigt. Der Antrag eines gewissen Reousselet auf die Einfuͤhrung einer Hundesteuer, um die Hundswuth zu vermindern, wurde auf das Nachweis⸗Buͤreau niedergelegt. — Ein Pariser Einwohner reichte der Kammer
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Frankreich
eine Denkschrift uͤber die
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Politik ein, welche
den Angelegenheiten des Orients zu befolgen habe. Der
richterstatter, Hr. Viennet, bemerkte: die Commiss durchdrungen von dem Grundprincipe, daß dem Koͤn allein das Recht gebuͤhre, Krieg zu erklaͤren und Frieden schließen, habe nicht einmal gewollt, daß er sich ing Analyse der gedachten Bittschrift einlasse; sie sey Meinung, daß, da dergleichen wichtige Fragen ohnehin Gelegenheit des Budgets zur Sprache kaͤmen, es um so gemessener sey, sich hier nicht damit zu beschaͤftigen, eine Bittschrift stets ein Votum der Commission erforden mache und auch sofort einen positiven Entschluß vone ten der Kammer herbeifuͤhre, wogegen eine beilaͤnsige batte von der Art, wie solche in der Regel im Laufe Berathungen uͤber das Budget statt faͤnde, von m keinen Folgen waͤre; aus diesen Gruͤnden, und um Fu reichs auswaͤrtiger Politik durch die Abgabe dieses oderj Votums nicht hinderlich zu seyn, schlage die Commission uͤber die gedachte Bittschrift zur Tagesordnung zu schren
Der Graf von Laborde fand es laͤcherlich, daß man
sechs Monaten der Erwartung, die Kammer noch auf Budget verweisen wolle, um von den Ministern Aust. daruͤber zu verlangen, ob der Tractat vom 6. Juli wirklich das Ultimatum der Europaͤischen Großmuth abg solle, und ob es gegruͤndet sey, daß die Aegyptischen Hot
wollen, von der Russischen, nicht aber von der Franzoͤstf Flotte zuruͤckgewiesen worden seyen. Der See⸗Mini antwortete hierauf von seinem Platze, daß der Vertrag
bei ihren Handlungen nie von Dem, was die Rechtlich von ihr verlange; ihre Puͤnktlichkeit sey Pflicht, und e greife daher nicht, wie man von der Rednerbühne herab sie au dern koͤnne, anders zu handeln. Hr. Carl Dupin gab Leidwesen daruͤber zu erkennen, daß der Graf von la Ferronn nicht in der Sitzung zugegen sey, um auf die sein Departen betressenden Fragen mit jener Freimuͤthigkeit, welche Klugheit nicht ausschließe, und mit seiner Vertrauen g tenden Loyalität antworten zu koͤnnen. „Ganz Frankräj fuͤgte er hinzu, „bedauert es, daß unter den gegenwaͤn kritischen Umstaͤnden Frankreichs Diplomatie schon seit Monaten nur durch ein Interimisticum geleitet wird, von sich das Ende noch nicht absehen laͤßt. Ich fraged den provisorischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenhe ob die Regierung uͤber den wahrscheinlichen Zeitpunk Wiederherstellung des Grafen von la Ferronnays unte tet, und ob Hoffnung vorhanden ist, daß derselbe die Lel
seines Ministeriums noch vor der Eroͤffnung der Berathuß uͤber das Budget wieder werde uͤbernehmen koͤnnen. Seltst
bejahenden Falle wuͤrde es indessen nicht minder zu be seyn, daß man die Leitung der Dipkomatie Monate lange Minister uͤbertragen hatte, der bereits mit Arbeiten uͤberladen Man wird mir vielleicht antworten, daß der Justiz⸗Mit in der Wahl eines Unter⸗Staats⸗Secrerairs einen gesch Stellvertreter gefunden habe. Allein aus dieser Recht ung scheint mir nur hervorzugehen, daß wir, statt! Plehisrrunge deren zwei haben. Die Lage der Angelz heiten des Orients und des ganzen uͤbrigen Europas ist von der Art, daß sie fuͤr Frankreich mehr als einen ben interimistischen Minister erheischt.“ (Gelaͤchter.) Großsiegelbewahrer erwiederte von seinem Platze: habe auf das, was der vorige Redner verlangt, nuf Wort zu sagen. Dem Koͤnige allein gebuͤhrt die Wah die Ernennung seiner Minister. Der Koͤnig wird thun, er fuͤr die Leitung seiner politischen Angelegenheiten fuͤ gemessen findet. Nicht nur der Minister, der zu Ihnen sy sondern alle Minister des Koͤnigs sind solidarisch veran⸗ lich fuͤr das ihnen anvertraute heilige Gut.“ Mehrere Stin riefen hier: „Aber dies heißt nicht antworten! es bleitt mer erwiesen, daß wir keinen Minister der auswaͤrtigen gelegenheiten haben.“ Nachdem noch der Baron v. Mf bel, der Graf v. Noailles und den Baron Moͤchit uͤber die Denkschrift, welche zu der Debatte Anlaß gegl geaͤußert hatten, wurde dieselbe durch die Tages⸗Ordnu seitigt. Die Bemerkung des Hrn. v. Noailles, es sey wendig, uͤber die Eingabe recht ernsthaft zur Tages! nung zu schreiten, um die Bitrsteller kuͤnftig von aͤhnl Reclamationen abzuhalten, erregte einiges Gelaͤchter. — andere Bittschrift des Matre und Stadt⸗Raths von M Saint⸗Aignan (Dept. der niedern Seine), worin diese einige willkuͤhrliche und gesetzwidrige Handlungen von ten des Erzbischofs von Rouen Klage fuͤhren, gab dem nister der geistlichen Angelegenheiten Anlaß, Rednerbuͤhne zu besteigen. Er erklaͤrte im Allgeme
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llerdings einige Unregelmaͤßigkeiten vorgefallen waͤren, glenen er erst kuͤrzlich Kenntniß erhalten haͤtte, dieselben an indessen in der eingegangenen Bittschrift uͤbertrieben. habe jetzt“, fuͤgte er hinzu, „Kenntniß von der Sache; erwaltung wird sie genau untersuchen und sie in weni⸗ agen mit den Ruͤcksichten, die einem Erzbischofe ge⸗ ‚zugleich aber auch mit der Festigkeit, die einem Mi⸗ des Koͤnigs ziemt, erledigen.“ Nach dieser mit gro⸗ beifall aufgenommenen Erklaͤrung verlangte Herr von ont, daß man uͤber die betreffende Eingabe zur Ta⸗ nung schreite, da der Minister des Innern so eben habe „Der Minister des Innern hat nichts er⸗ wurde er unterbrochen. Herr von Formont: „Von Minister habe ich denn gesprochen?“ (Gelaͤchter.) von Schonen: „Von dem Minister des Innern.“ von Formont: „Ah! da habe ich mich geirrt! ich den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten; (staͤr⸗ Gelaͤchter) doch nein! den Minister der geistlichen genheiten. Von diesem also wollte ich sagen, daß er ‚er habe bereits eine Untersuchung in der Sache ßt, und man thue sonach am Besten die eingegangene rift nicht weiter zu beruͤcksichtigen.“ Der Antrag eine Unterstuͤtzung und die Eingabe wurde, dem Vor⸗ der Commission gemaͤß, den Ministern des Innern r geistlichen Angelegenheiten uͤberwiesen. — Die Bitt⸗
eines gewissen Herrn Saint Hilaire zu Paris, worin
erlangt, daß die Bewilligung doppelter Gehaͤlter an ad dieselbe Person gesetzlich verboten werde, sobald die e 6000 Fr. uüͤbersteigt, wurde nach einer weitlaͤuftigen ssion, an welcher unter Andern auch der Minister des n Theil nahm, einerseits dem Minister⸗Rathe uͤber⸗ „audererseits auf das Nachweis⸗Buͤreau niedergelegt. Sitzung wurde um 5 ½ Uhr aufgehoben. Der Praͤsident Irte am Schlusse derselben noch, daß die Berathungen sas Departemental⸗Gesetz am naͤchsten Montage (30sten), ie Kammer zugleich eine neue amtliche Mittheilung scheinlich den Duell⸗Gesetz⸗Entwurf) zu erwarten habe, en wuͤrden. aris, 30. Maͤrz. Der Herzog von Orleans hat nur age auf seinem Schlosse Randan in Auvergne zuge⸗ und ist bereits hier wieder eingetroffen. Einem Pro⸗ Blatte zufolge sollen Se. Koͤnigl. Hoheit eine Reise * Schweiz beabsichtigen. blgendes sind die mit der Pruͤfung der verschiedenen „Gesetze beauftragten Commissionen, wovon die erste tzte ausnahmsweise aus 18 Mitgliedern bestehen: Commission fuͤr den Rechnungs⸗Abschluß 1827. Der Graf von Augier und der Marquis von a; der Vicomte von Curzay und Herr Amat; der omte Renouard de Bussieères und der Baron du Teil; von Andigné de Resteau und Herr von Saunae; Baron Thénard und der Baron Bignon; Herr Vassal Herr Calmont; der General Mathieu Dumas und Faure; der Graf von la Bourdonnaye und Herr Riberolles; der Graf von Laborde und Herr Labbey Pompières. Commission fuͤr die außerordentlichen Zu⸗ sse fuͤr 1828. Herr von Lorgeril, Herr Allent, der on von Jankowitz, Herr Haas, der Baron Lepelletier⸗ lnay, Herr Sappey, Herr Lucas, der General Lafont Herr Duvergier de Hauranne. Commission fuͤr das Einnahme⸗ und Aus⸗ Budget fuͤr 1830. Herr von Lardemelle und der von Rambuteau; Herr Pardessus und der Vicomte Tertre; Herr Mestadier und der Baron von Clarac; Ravez und Herr von Berbis; Hr. Cas. Périer und Laffitte; Herr von Lastours und Herr Humann; Aug. Périer und Herr Girod; Herr Gauthier und 28 Delessert; Herr von Cormenin und Herr J. Jbvre. as Bezirks⸗Wahl⸗Collegium zu Marseille hat, an die des ausgeschiedenen Herrn von Strafforello, den con⸗ unellen Candidaten Hrn. Thomas, einen Advocaten, Deputirten gewaͤhlt, nachdem sein constitutionneller verber, Herr Larrequy, sich, um die Stimmen nicht plittern, der Candidatur freiwillig begeben hatte.
Großbritanien und Irland.
arlaments⸗Verhandlungen. Am 25. Maͤrz er⸗ i Oberhaufe der Bischof von Winchester, der tikatholische Bittschrift zu uͤberreichen hatte, daß er m Inhalte der Petition durchaus nicht uͤbereinstimme. chtigte zugleich die Worte, die man einem seiner Col⸗
Macht der Gerichtspersonen zu beschraͤnken. eyen j fuͤgte er hinzu, 23 in verschiedenen Perioden der Englischen.
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keinesweges, sagte er, habe dieser erklaͤrt, daß alle diejenigen Geistlichen, die der katholischen Sache entgegen sind, unzu⸗ gaͤnglich fuͤr die Vernunft und die Lehren der Erfahrung seyen; er habe vielmehr bei Ueberreichung einer Bittschrift gesagt: „Diejenigen, die von der Geistlichkeit denken, sie sey der Vernunft und den Lehren der Erfahrung unzugaͤnglich, duͤrften durch diese Bittschrift von ihrem Irrthume uͤberzeugt werden.“ „Meine eigene Meinung“, fuhr der Bischof fort, „ist das Resultat reislicher Ueberlegung. Wenn ich nur fuͤr
einen Augenblick glauben koͤnnte, es sey irgend ein Grund zu der Besorgniß vorhanden, daß der katholische Glaube sich uͤber England verbreiten duͤrfte, so wuͤrde ich mich der Maaß⸗ regel der Minister auf das Lifrigste widersetzen; ich denke aber, daß zwischen politischer und religioͤser Vereinigung mit den Katholiken ein großer Unterschied sey.“ Das Haus vertagte sich, nachdem noch der Herzog von Sussex und andere Lords mehrere Bittschriften uͤberreicht hatten.
— Im Unterhause wurde die Bill zur Ermaͤchtigung gewisser Gerichts⸗Beamten, junge Verbrecher summarisch be⸗ strafen zu duͤrfen, zum ersten Male verlesen. Nachdem hier⸗ auf mehrere Petitionen in der katholischen Sache uͤberreicht worden waren, trug Hr. Peel darauf an, eine Bill fuͤr die Verbesserung der Verwaltung von Friedensgerichten einbrin⸗ gen zu duͤrfen. Er sey weit entfernt, sagte er, Denjenigen diese Verwaltung nehmen zu wollen, die jetzt damit beauftragt seyen; denn Niemand koͤnne, so wie er, als Minister⸗Staats⸗Se⸗ cretair des Innern, davon die Ueberzengung haben, daß die Herren saͤmmtlich die sich freiwillig auferlegte Pflicht treu erfuͤllen. Der Gegenstand der Bill sey vielmehr, die Ausuͤbung dieser Pflicht zu erleichtern, keinesweges aber, die Rechte und die Es seyen jetzt,
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Geschichte erlassene und mitunter sehr complicirte Parlaa-«.“ ments⸗Acten, in Bezug auf die Befaͤhigung zu dem Amre eines Friedensrichters, in Kraft. Zu großen Vortheilen wuͤrde es aber gereichen, wenn man nach denselben Principien, wie man sie bereits bei den Criminal⸗Gesetzen angewandt, auch hier verfuͤhre, und die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften in eine einzige Aecte vereinigte, jedoch dabei auf die im Ver⸗ laufe der Zeit nothwendig gewordenen Verbesserungen Ruͤcke sicht naͤhme. Der Redner sagte weiterhin, daß er erst als⸗ dann, wenn die Bill gedruckt seyn, und das Haus mehr Muße haben werde, eine ausfuͤhrliche Auseinandersetzung al⸗ ler ihrer Punkte geben wolle. Vorlaͤufig begnuͤgte er sich, darauf aufmerksam zu machen, daß es gut waͤre, die Quote der Einkuͤnfte, welches zu dem Amte eines Friedensricha.
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jaͤhrlich zu erhoͤhen; naͤchst diesem soll die Bill den Friedens⸗ richtern eine groͤßere Macht in sofern verleihen, als sie be-⸗
fugt seyn sollen, die Zeugen zu persoͤnlicher Erscheinung
vor dem Gerichte zu zwingen; dagegen soll aber auch der Friedensrichter, wie dies jetzt oft nicht der Fall ist, die Verpflichtung haben, den Vorgeladenen selbst zu vernehmen.
Die Bill soll ferner solche Anordnungen treffen, daß bestän⸗
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ters die Befaͤhigung verleiht, von 100 Pfd. auf 300 Pfd. 6
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dig durch das ganze Land kurze Friedensgerichts⸗Sitzungen
gehalten werden; auch soll fuͤr alle Faͤlle eine
Form der gerichtlichen Ueberfuͤhrung bestimmt werden; bis⸗ her war diese zum Theil der Disecretion jedes einzelnen Frie⸗ densrichters uͤberlassen. Ferner sollen diese Gerichts⸗-Personen verpflichtet werden, von Zeit zu Zeit einen genauen Bericht uͤber die Strafen und Geldbußen abzustatten, die sie waͤhrend einer gewissen Periode auferlegt haben; auch sollen die Fäaͤlle genauer bestimmt werden, in welchen eine Appellation gegen die summarische Ueberfuͤhrung bei den Friedensgerichten ge⸗ stattet ist; endlich aber sollen auch die Sporteln der Ge-⸗
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richtsschreiber festgestellt werden. (Beifall.) Der Minister
fuͤhrte schließlich als Beweis fuͤr die Wichtigkeit der von ihm vorgeschlagenen Maaßregel auch das an, daß Hr. Hobhouse, der besser als irgend Jemand mit der Verfassung der Friedens⸗
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gerichte vertraut sey, schon fruͤher auf deren Verbesserung auf.— merksam gemacht habe. — Gegen den Vorschlag des Ministers
hatte zunaͤchst Herr Hume einige Einwendungen zu machen.
Er meinte die Erhoͤhung der Quote von 100 auf 300 Pfd. 8
— mithin der Besitz von Eigenthum sollte wohl nicht haupt⸗. saͤchlich, wo nicht einzig und allein, die Befaͤhigung zu dem
Amte eines Friedensrichters verleihen; Kenntnisse und Faä⸗ higkeiten sollten vielmehr die rechte Norm dazu geben.
dem Bischof von Chester, vielfach in den Mund legt;
Der Besitz von 300, ja selbst von 30,000 Pfd. jähr⸗ licher Einkuͤnfte gewaͤhre eine schlechte Buͤrgschaft fuͤr die gute Verwaltung eines Friedensgerichtes; er kenne,
sagte er, Leute, die eben weiter nichts als viele Lebensjahre
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aufzuzeigen haben, die sich darum aber doch besser dazu eignee. ten, eine Gerichts⸗Person zu repraͤsentiren, als so viele Nar⸗
ren mit 10,000 oder 20,000 Psd. Rente. (Gelaͤchter.) Der
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