1829 / 97 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Annalen des vaterlaͤndischen Heeres und der hiesigen vinz ein neues Denkmal des hochherzigen Sinnes gegruͤndet, mit welchem Allerhoͤchst Dieselben ruhmwuͤrdige Thaten und treue, ausgezeichnete Dienste in vieljaͤhriger Pflicht⸗Erfuͤl⸗ lung zu belohnen wissen. Durch einen besonderen Allerhoͤchsten Befehl war naͤmlich

dem General⸗Major *) und Commandeur der ersten Division, Herrn Grafen von Wylich und Lottum, der ehrenvolle Auf⸗ trag geworden, dem allgemein verehrten commandirenden Ge⸗ neral des ersten Armee⸗Corps, Herrn General⸗Lieutenant, Freiherrn von Krafft Excellenz, an dem heutigen so denk⸗ wuͤrdigen Jahrestage, im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, ein Allerhoͤchstes Handschreiben zu uͤberreichen, dessen huld⸗ voller Inhalt also lautet: ae. „Da Sie in dem laufenden Monat Ihre 50jaͤhrige Dienst⸗Laufbahn vollenden, so nehme Ich gern Veran⸗ lassung, Ihnen zu diesem seltenen Ereignisse hierdurch aufrichtig Gluͤck zu wuͤnschen, und mache Mir zu⸗ gleich das Vergnuͤgen, Ihnen, zur Belohnung Ihrer dem Staate ruhmwuͤrdig geleisteten Dienste, so wie zur oͤffentlichen Anerkennung Ihrer treuen Anhaͤnglichkeit an Mein Haus, den hierneben erfolgenden Schwarzen Adler⸗ orden zu verleihen. Sie empfangen dieses Zeichen an dem Tage (30. Maͤrz), an welchen sich die Erinnerung an den Beschluß des großen und schoͤnen Kampfes unmittelbar anschließt, dem das Vaterland vor 15 Jahren seine Erret⸗ tung und Befreiung dankte, und zu dessen glorreichen Aus⸗ gang auch Sie so kraͤftig mitgewirkt haben. Ich wuͤnsche deshalb, daß Ihnen dieses Ehrenzeichen zugleich eine stete und belohnende Erinnerung an jene gewichtvolle Zeit sey, und daß Sie dasselbe zu Meiner Freude recht lange tra⸗ gen moͤchten. Berlin, den 20. Maͤrz 1829. (gez.) Friedrich Wilhelm.“ Auch Se. Koͤnigliche Hoheit der Kronprinz, unter des⸗ sen Befehlen der Herr General⸗Lieutenant von Krafft in seinem fruͤheren Verhaͤltniß als Commandeur der 3ten Di⸗ vision gestanden, hatte die Feier dieses Tages durch ein hoͤchst liebreiches und wohlwollendes eigenhaͤndiges Schreiben erhoͤ⸗ het, welches neben dem schmeichelhaftesten Anerkenntniß der seltenen Eigenschaften des verehrten Jubilars, den Edelsinn und die Liebenswuͤrdigkeit des theuern Koͤnigssohnes in dem gglaͤnzendsten Lichte zeigt. 8 Dem Allerhoͤchsten Befehle zufolge begab der Herr Ge⸗ naeral Graf von Lottum sich schon um 9 Uhr Morgens, nur von dem Ehef des Generalstabes begleitet, zu dem in seiner Anspruchslosigkeit nichts ahnenden und erwartenden Jubilar, unnd ihnen ward der schoͤne Anblick, die Thraͤnen der Freude unnd der Ruͤhrung uͤber die Huld des gnaͤdigen Monarchen auf den Wangen des ehrwuͤrdigen Kriegshelden zu sehen. SGelleich darauf geruheten Se. Exc., die treuen und ehrerbietigen GBluͤckwuͤnsche der Officiere Ihrer Umgebung und der bei dem Ge⸗ neral⸗Commando angestellten Militair⸗Beamten anzunehmen. Unterdessen hatte das gesammte Officier⸗Corps der Garnison, nebst den Mitgliedern des Collegiums der Militair⸗Inten⸗ dantur und den uͤbrigen Militair⸗Beamten, sich versammelt, um unter Anfuͤhrung des Herrn General⸗Majors und Divi⸗ sions⸗Commandeurs, Grafen von Wylich und Lottum, dem gefeierten Helden ihre innig empfundenen Gluͤckwuͤnsche dar⸗ zubringen. Unvergeßlich wird Allen der edle und beschei⸗ ddene Sinn blieben, mit dem der hochverdiente Kriegsheld ddiese Gluͤckwuͤnsche annahm. In fruͤher Jugend unter die vaterlaͤndischen Fahnen ge⸗ treten, und trotz den Wechselfaͤllen einer Zeit, die nach schwe⸗

rer von dem gefeierten Helden muthvoll durchkaͤmpfter Be⸗

») Jetzt General⸗Lieutenant.

Pro⸗

Dienstag, 7. April. Im Opernhause: Die Stun

Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr.

St.-Schuld-Sch.

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aris, 1. April. In der vorgestrigen

Sitzung der Deputirten⸗Kammer legte der Finanz⸗Minister mehrere

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Außerorden

r Allgemeinen

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draͤngniß, die Tage des Ruhms und der Erhebung, an fi dig bestandene Gefahren und Beschwerden knuͤpfte, genn derselbe jetzt das seltene Gluͤck, in ungeschwaͤchter Kraft durch glaͤnzende Waffenthaten und ausgezeichnete Leistun geschmuͤcktes halbes Jahrhundert im Dienste unsers geliel Herrscherhaufes zu beschließen.

Landtags⸗Abschied

88 ie zum zweiten Provinzial⸗Landtage versam⸗

b ewesenen Staͤnde des Herzogthums Schle⸗ Koͤnigliche Schauspiele. 5 der Grafschaft Glatz und des Markgraf⸗ thums Ober⸗Lausitz.

ir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Koͤnig von Ein Platz in den Logen des erf 11 g. 9 b

Ein Platz in den Logen ütbieten Unsern auf dem Provinzial⸗Landtage zu Breslau zweiten Ranges 20 Sgr. Ein Platz in den Parquet⸗melt gewesenen getreuen Staͤnden des Herzogthums Schle⸗ 1 Rthlr. Ein Platz in den Logen des dritten Ranges 15 Cgler Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Ober⸗Lausitz

F. b 6 naͤdigsten Gruß. b 1,Fenen 1111“*“ 5. haben aus deren allerunterthaͤnigsten Eingaben mit lan⸗

Im Schauspielhause: Keine Franzoͤsische Vorstellu⸗ klichem 1ectaeh,, ncrs e ööh . doch bleiben die hierzu bereits geloͤsten, und mit Montag b sich Fen auf die auf Unfere Alberhöchnen zeichneten Schauspielhaus⸗Billets zu Mittwoch, 8. Aitionen von ihnen abgegebenen ehrfurchtsvollen Erklaͤrun⸗ guͤltig. Bii auf die außerdem Uns ehrerbietig uͤberreichten Antraͤge I“ sitten, den nachfolgenden gnaͤdigsten Bescheid. Unsere Allerhoͤchsten Propositionen betreffend, so genehmigen Wir 8 89 v die von Unseren getreuen Staͤnden vorgelegten, die An⸗ chen, das Patent und der Shawl, Lustspiel in 3 Abtheisßeing des § 10. 29 des katholischen Schul⸗Reglements vom gen nach Claurens Erzaͤhlung, von Holbein: Hierauf: Kffni 1801 auf die evangelischen Landschulen betreffenden Vor⸗ schereien. “*“ der Dotationen, welche den schlecht Mittwoch, 8. April. Lenore 1-. 8 en Schullehrern als Minimum zu gewaͤhren ist, anbelangt, 9. April Graf Ory 88 r Maaßgabe, daß nur bei Aufbringung des baaren Gehal⸗ Leh Sc d des Deputats an Brennholz Seitens der Dominien mit von Seiten der Schul⸗Gemeinden mit 2 concurrirt werde. ngegen, da die Anwendung dieses Vertheilungs⸗Maaßstabes

8 zu gewaͤhrende Getreide⸗Deputat und die auszusetzenden

ien, Wiesewachs und Huͤtungen mit Schwierigkeiten ver⸗

seyn wuͤrde, unser Ober⸗Praͤsidium angewiesen worden ist⸗

enes zweckmaͤßigen Repartitions⸗Modus mit den betheilig⸗ hitominien in Berathung zu treten; indem Wir hiernaͤchst JFZMreJhin Beschluß uͤber die von Unseren getreuen Staͤnden ander⸗ 15. antragten gesetzlichen Bestimmungen nach deren vorgaͤngi⸗ 106 ¾ 11lfufung noch vorhehalten, verhoffen Wir, daß Dominien und 197* Gemeinden es sich ernstlich angelegen seyn lassen werden, 107 ¾ rgeschriebene Verbesserung der zu gering dotirten Schul⸗ 106¾ Stellen, und zwar da, wo ruͤcksichtlich der Aufbringung

61 ½¾ Merigkeiten obwalten sollten, durch vergleichsweise Vereini⸗ 61 ngesaͤumt zur Ausfuͤhrung zu bringen Mit ganz beson⸗ 627 Wohlgefallen wuͤrden Wir es aber aufnehmen, wenn die 62 ½ inien und Gemeinden sich hierhei zur freiwilligen Annahme

88 effenden Vorschriften des katholischen Schul⸗Reglements gten In dieser Beziehung der Bereitwilligkeit der Bethei⸗ vertrauend haben Wir Unserem Ober⸗Praͤsidio befohlen, all⸗

Uns Bericht zu erstatten, und dieienigen Dominien und 1** welche sich dabei besonders hervorgethan, Uns nam⸗ machen.

Die Erklaͤrung Unserer getreuen Staͤnde auf Unsere Pro⸗ n wegen der Provinzial⸗Irren⸗ und Kranken⸗Anstalten in ien anbelangend, so haben dieselben dabei uͤbersehen, daß ausdruͤcklicher Befehl, von dessen Ausspruch sie ihre Ver⸗ ung, der Provinz den Bedarf zur Einrichtung und Verwal⸗ jener Anstalten zu beschaffen, abhaͤngig machen, bereits in m, den naͤmlichen Gegenstand betreffenden Bescheide des

gs⸗Abschiedes vom 2. Junius 1827 ausdruͤcklich enthalten

Es kann daher nicht bewilligt werden, wenn dieselben mit nahme auf die, ihre Ansicht jedoch keineswegs unterstuͤtzende

von Portici, große Oper in 5 Abtheilungen, mit Balleh 8 Musik von Auber. Preise der Plaͤtze:

8 1““

K’ nigs st aͤdtsches Theater. Dienstag, 7. April. Zum Erstenmale: Das Alpen

üH.

Den 6 April. 1829.

——

Amil. Fonds- und Geld-Cours Zettel. (Preuss. C

94 ½ 93 ½ [Kur- u. Neum. do. 104 [103 ¼ [Schlesische do.

[103 ¾ [Pomm. Dom. do.

93 ½ 93 Märk. do. do.

93 ½ 93 [Oapr. do. do. 100 ½ HRückst. C. d. Kmk. 100 ½ 99 [% do. do. d. Nmk.

93 ½ 93 VZins-Sch. d. Kmk 100 ¾˖ 100 dito d. Nmk. 36 35 ¾ erne

96 94 ½ 94 2 99 ½ 99 ½ 95 ½ 95

104

Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Kurm. Ob. m 1. C. Neum. Int. Sch do. Berlin. Stadt-Ob. dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th Z. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf.

Pomm. Plandbr.

CAA

Holl. vollw. Duc. Friedrichsd'or.

Disconto

18 ½ 13 ¾

SEe

Börsen.

London, 31. März. di auf Abrechnung 87 ½. ¼. Russ. Anl. 95 ¼. Brasil. M7 Portug. 41 ½. 42. Buenos-Ayres 25. 26. Mexic. 21 ½. 22.

WWies I“ 5p Ct. Metall. 97 ½⅞. Bank-Actien 109955. Berichtigung. Im gestrigen Blatte dieser Zeitung S. 1, Sp. 2,2 v. u. statt: „China“ l. „Chiva.“

Verpflichtung aufs Neue in Zweifel ziehend, jetzt wiederholt

antragen, ein Mehreres nicht von der Provinz zu fordern, e Kosten der Ernaͤhrung und Bekleidung der unvermoͤgen⸗ Bemuͤthskranken, und muß es vielmehr, da die Verpflichtung rovinz fuͤr den Kosten⸗Bedarf der Einrichtung und Verwal⸗ der in Rede stehenden Anstalten feststeht, bei Unserer ihnen ndtags⸗Abschiede vom 2. Junius 1827 in dieser Beziehung eten Allergnaͤdigsten Resolution sein Bewenden behalten; emaͤß Wir ihnen auf den Uns eingereichten Beschluß vom ebruar v. J. und auf Ihre sonstigen Antraͤge hiermit Fol⸗ s zu erkennen geben:⸗

Hierbei eine Außerordentliche Beilage,

88 1 Y11“ 1“ 16. 2— X“

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E.¹.]

mung des Allgemeinen Landrechts Theil II, Tit. 18, §. 344

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3) der zu 6) des Beschlusses fuͤr den Bedarf pro 1828 1829 votirten 60,000 Rthlr auch hierauf vüean werden. 9.

4) Gestatten Wir, daß die von dem Liegnitzer Regierungs⸗ Departement in der Anstalt zu Plagwitz bereits fuͤr unvermoͤgende Irre seit dem 1. Januar v. J. veecwendeten Verpflegungs⸗ und Bekoͤstigungs⸗Kosten demselben Departement von der Provinz verguͤtet werden. Die Realisirung wird aber mit Ruͤcksicht auf den Zustand des betreffenden Fonds und der darauf haftenden sona-⸗ stigen Verpflichtungen nur allmaͤhlig statt finden koͤnnen. 11m“

5) Die Bestimmung zu 3) des Beschlusses, daß zur Ausglei⸗ chung der Communal⸗Interessen den Gemeinden, welche unver⸗ Gemuͤthskranke bei sich behalten, bis zu deren Aufnahme in die Provinzial⸗Irren⸗Anstalten eine Beihuͤlfe von jaͤhrlich 30 Rthlr. und nach Befinden der Umstaͤnde bis zu 50 Rthlr ge⸗ waͤhrt wird, genehmigen Wir mit der Maaßnahme, daß die Be⸗ willigung des erhoͤheten, uͤber den Betrag der 30 Rthlr. hinaus⸗ gehenden Beihuͤlfe nur in sofern eintreten darf, als der Zustand der betreffenden Fonds und die Coneurrenz der sonst darauf haf⸗ tenden Anspruͤche solches verstatten wird.

..6) Das nach der Bestimmung sub 4. des Beschlusses zu nor⸗ mirende Verfahren, fuͤr die Aufnahme der Gemuͤthskranken in der Heil⸗Anstalt zu Leubus, wird durch die besondere Haus⸗Ord⸗ nung festgestellt werden, uͤber welche mit den von Unseren getreuen Staͤnden nach 8. des Beschlusses erwaͤhlten Deputirten, denen Wir hiermit unsere Bestaͤtigung ertheilen, berathen werden soll.

7) In Betreff der Repartition der Provinzial⸗Beitrͤge ge⸗ nehmigen Wir, daß mit der von den Staͤnden zu 7. des Be⸗ schlusses Litt. a. b. c. d. e. und g. vorgeschlagenen Quotisation versuchsweise und mit Vorvehalt, kuͤnftighin fuͤr noͤthig zu be⸗ findende Abaͤnderungen mit Vertheilung der Orts⸗Contingente, in den Gemeinden des platten Landes aber in derselben Art ver⸗ fahren werde, wie zeither verfassungsmaͤßig die Verpflegungs⸗ Mittel fuͤr angehoͤrige Ortsarme sagnme worden sind.

8) Da die Einrichtung der Heil⸗Anstalt zu Leubus nicht noch laͤnger hinausgeschoben werden kann, und die den getreuen Staͤnden bewilligte Concurrenz bei Pruͤfung und Fegttellun der diese Anstalt betreffenden Einrichtungs⸗Kosten sehr fuͤgli durch deren mit General⸗Vollmacht versehene Deputirte wahr⸗ genommen werden kann, so hat Unser Ober Praͤsident der Pro⸗ vinz den Befehl erhalten, die Anschlaͤge mit diesen Deputirten foͤrdersamst bhsc isüben und zu berathen, wobei denselben zur Genuͤgung ihrer Verantwortlichkeit gegen die Provinz, unbenom⸗ men seyn wird, mit Anhalt an den Bestimmungen Unseres ge⸗

enwaͤrtigen Bescheides, zur Schonung der Provinz, dahin zu ehen, daß der Aufwand der ohne Verzug auszufuͤhrenden Ein⸗ richtung der gedachten Anstalt auf das Nothwendige beschraͤnkt und zweckmaͤßig angewandt werde. b 1“

9) Ob der in Antrag gebrachten Vereinigung aller Anstal⸗ ten fuͤr Gemuͤthskranke im Bereiche des Instituts zu Leubus 1 wird statt gegeben werden koͤnnen, bedarf einer genauen Un⸗ tersuchung und Pruͤfung, die Wir noch veranlassen werdben.

10) Schließlich eroͤffnen Wir Unseren getreuen Staͤnden, daß Wir beschlossen haben, die Provinz mit Uebernahme des dem Direktor der Irren⸗Anstalt zu Leubus fuͤr die Zeit bis zum 31. Dec. 1828 gezahlten Gehalts in Gnaden zu verschonen.

3. Da eine gehoͤrige Kenntniß der bestehenden Polizei⸗Ge⸗ setze allerdings fuͤr die Dorf⸗Bewohner uͤberhaupt und die laͤnd⸗ lichen Polizei⸗Behoͤrden insbesondere sehr wuͤnschenswerth, die fuͤr Schlesien publicirte Dorf⸗Polizeiordnung vom 1. Mai 1804 aber wegen der seit der Zeit in der Gesetzgebung eingetretenen Veraͤnderungen zum großen Theile unanwendbar ist, so haben Wir Unseren Behoͤrden den Auftrag ertheilt, einen allgemein faßlichen Auszug der den Landmann angehenden Polizei⸗Gesetze entwerfen zu lassen, und werden demnaͤchst das Weitere beschließen.

Was den eingereichten Entwurf einer Communal⸗Ordnung anlangt, so lassen sich die Grundsaͤtze uͤber die Verbindlichkeit der Gemeinden zur Aufnahme neuer Mitglieder und Einwohner und die Gemeine⸗Angehoͤrigkeit der Einzelnen nicht einzeln fuͤr eine Provinz festsetzen Da nun auch allgemeine Bestimmungen fuͤr die ganze Monarchie in Beziehung auf diesen Gegenstand beabsichtigt werden, in Hinsicht der uͤbrigen bei einer Commu⸗ nal⸗Ordnung zu beruͤckstchtigenden Punkte aber auf dem Land⸗ tage eine Vereinigung der betheiligten Staͤnde nicht statt ge⸗ funden hat: so koͤnnen Wir Uns nicht -bewogen finden, den ge⸗ schehenen Vorschlaͤgen zur Zeit weitere Folge zu geben, lassen es

setz⸗Entwuͤrfe vor, namentlich einen, wonach, vom 1. Juli 1834 ab, die Sechs⸗ und die Drei⸗Livresstuͤcke, ferner u 1 5 1 ir 8

Stuͤcke von 28 von 12 und von 6 Sous Tournois, desgleichen auf die Goldstuͤcke von 48, 24 und 12 8f nicht mehr eil da⸗ 10 8 ve

gezwungenen Cours nach ihrem dermaligen Nominal⸗Werth haben, sondern nur nach ihrem Gewicht bei den Koͤniglichg der in Irren⸗Anstalten unterzubringenden unvermoͤgenden

Muͤnzen angenommen werden sollen. Demnaͤchst begann, der Tages⸗Ordnung gemaͤß, die Discussion uͤber den Depat ithskranken vom Jahre 1828 ab auf den gesammten Provin⸗

mental⸗Gesetz⸗Entwurf, wobei zuerst Herr v. Formont gegen denselben auftrat; sodann aber der Oberst Jacqueminot, Verband uͤbertragen werde. b . 3 fuͤr denselben mit den Amendements der Commission stimmte. Nach ihnen sprachen noch drei Mitglieder, Herr v. ( ) zu 2) ebendaselbst muß aber die Provinz nicht nur die Sache zu entscheiden. . ege pe

celles, Herr Etienne und Herr Thouvenel, saͤmmtlich fuͤr die Amendirung des Entwurfs v äidung und Ernäaͤhrung der in denen Anstalten unterzubrin⸗ 4. Bei der Proposition wegen gesetzlicher Beschraͤnkung der

Gestern schloß 3 Etige Rente 79 Fr. 55 Cent.; 5p Ctige Rente 108 Fr. 90 Cent 1 1 unvermoͤgenden Kranken, sondern, nach Maaßgabe Unserer Zersplitterung des baͤuerlichen Grund⸗Eigenthums ist Unsere lan⸗

Fr M., 3. April Hesterr. 58 Metalli 98½. B k⸗Actie 1325. jal⸗Obli Loose en Bestimmungen im Landtags⸗Abschiede vom 2. Junius desvaͤterliche Absicht lediglich dahin gerichtet gewesen, in der

. 8 miq. 984¼. ank⸗-Actien 1325. Partial⸗Oblig. 1 Litt. A. No. 12, die Kosten der Einrichtung und Verwal⸗ Provinz einen zahlreichen und kraͤftigen Bauernstand zu erhal⸗

1u dieser Anstalten uͤbernehmen und muß demgemaͤß die Ver⸗ ten, und demgemaͤß durch gesetzliche Bestimmungen zu verhin⸗

1“ 89U 8 v1163“] dern, daß derselbe durch Verkleinerung oder gaͤnzliche Aufloͤsung

NRedacteur, John, Mitredacteur Cott 8 8 G 1u“ 8 ““ g S

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vielmehr bei dem jetzt bestehenden gesetzlichen Zustande allenthal⸗ ben bewenden, und behalten Uns vor, nicht nur zu seiner Zeit Unseren getreuen Staͤnden bestimmte Vorschlaͤge uͤber diese An⸗ gelegenheit vorlegen zu lassen, sondern auch inmittelst uͤber die einzelnen zweifelhaften Punkte auf besondere Eroͤrterung der

8

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