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ten Linnen⸗Fabrikation sich ausgleicht durch erhoͤhete Baum⸗ wollen⸗Fabrikation, deren Entstehen fast ganz der neueren Zeit angehoͤrt, und welche um so mehr als ein wirklicher Gawinnst fuͤr die Natural⸗Industrie anzusehen ist, als sie nicht mehr nur auf Kosten der Consumenten durch Einfuhr⸗Verhote und sonstige uͤbermaͤßige Beguͤnstigungen sich erhaͤlt, sondern mit ihren Erzeugnissen selbst auf fremden Maͤrkten concurrirt.
dagegen im Jahre 1825 — 6773.
Wir koͤnnen ferner nicht umhin, den bedeutenden Zwischen⸗ handel mit in Anschlag zu bringen, welcher durch Schlesischen
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Gewerbsfleiß mit dem von Boͤhmen aus in ungebleichtem Zu⸗ stande eingehenden und nach erfolgter Bleiche weiter seewaͤrts ausgefuͤhrten Linnen getrieben wird. “ iese Einfuhr beltef sich
Heet im Jahre 1826 auf 19,415 Centner S1t h... . 822.81827 ⸗12,572. dagegen die Zoll⸗Register der ebengedachten Jahre beim Haupt⸗ Zollamt zu Wittenberge, uͤber welches die Erportation, mittelst de, he. und Kanat⸗Schiffahrt nach Haͤmburg statt findet, eine Ausfuhr an gebleichter Leinwand von resp. 41,634 und 40,726 Centner nachweisen. 89e EE
Wir muͤssen ferner auf das Beispiel der angraͤnzenden Saͤch⸗ ssschen Ober⸗Lausitz verweisen, deren Fabrikanten, in gewiß nicht guͤnstigerem Verhaͤltnisse gegen die Schlesischen Gebirgs⸗ weber stehend, durch die Mannigfaltigkeit ihrer Fabrikate und durch kluges Anpassen der zu Markt gebrachten Waare an die Wuͤnsche und Beduͤrfnisse der Kauflustigen auch der bedraͤngten Zeit und unguͤnstigen Handels⸗Couzuncturen weit besser als jene ihre Arbeitsgenossen auszuweichen gewußt haben.
Darin ja eben soll der wahrhaft thaͤtige und besonnene Gewerbfleiß sich bezeichnen, daß er nicht klebend an dem, was gewesen ist, sein Streben nach den Anspruͤchen der Gegenwart modle, die Erfahrungen der Vergangenheit nur zur Berechnung der wahrscheinlichen Zukunft klug benutze, und wo er auf dem
bis dahin eingeschlagenen Wege das Ziel nicht erreichen kann,
darum noch nicht die Haͤnde muͤßig in den Schooß lege, um das vermeintlich Unabwendbare uͤber sich ergehen zu lassen, oder sich in unfruchtbaren Klagen erschoöpfe, wo nur eigener Fleiß und Scharfsinn helfen kann, wenn, wie nicht zu laͤugnen ist, ein Zusammentreffen aͤußerer Umstaͤnde mit dem Absat uͤber⸗ tuf zper dem Absatz einzelner Waaren⸗Gattungen nachthei⸗ ig wirkt. Mdßbdgen wir das Gestaͤndniß nicht scheuen, daß eben in die⸗ ser Beziehung dem Gewerbfleiße Schlesiens eine regere Thaͤtig⸗ keit und umsichtlichere Beweglichkeit Noth thut, bei welcher die Regierung nur durch Rath und FPelsbeant mitwirken, und die Hindernisse, welche einer freien Verwenoͤung menschlicher Kraͤfte sich entgegenstellen, hinwegraͤumen kann, waͤhrend die Hauptsache aus den Bestrebungen der Betheiligten selbst her⸗ vorgehen muß. vn. 11“
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st nun im Vorstehenden nachgewiesen, einmal, daß die
behauptete Abgaben⸗Ueberbuͤrdung der Provinz Schlesien in
Es betrug die Zahl der auf Baumwolle arbeitenden Webe⸗ fuͤhle im Jahre 1819 — 3951,
111“ 8 8 8 Vergleich gegen andere Theile der aussetzung beruhe, daß die Provinz zwar eine hoͤhers an Abgaben aufbringe, als im Jahre 1806, aber mehr h auf dieselbe nach dem erhoͤheten Stande der oͤffentlig verhaͤltnißmaͤßig trifft, laͤßt sich daher die behauptet mung der Provinz weder als eine Folge aus jenen auf Praͤmissen, noch uͤberall, als in der Wirklichkeit zutr kennen; so ergiebt sich schon hieraus, daß und wesha Sv. auf einen dieser Provinz vor andern zu ge Erlaß an den bestehenden Abgaben sich zur Befuͤrwort eignet. Jeder vorzugsweise Erlaß muͤßte nothwendig, Ungerechtigkeit gegen die andern Provinzen der Mon scheinen, und wuͤrde deren Seits eben so dringende als Antraͤge auf eine gleiche Beguͤnstigung zur Folge habe in dieser Ausdehnung nachzugeben die Sorgfalt fuͤr rechthaltung des Gleichgewichts zwischen den Einnah Ausgaben des Staatshaushalts nicht erlauben wuͤrde Gestattet aber der guͤnstigere Ertrag einzelner 6. Zweige und die unablaͤssig auf Verminderung aller emt Ausgaben gerichtete Sorgfalt 89 die Folge eine En der Staatslasten, so wird dabei unstreitig, wie es biß geschehen, vorzugsweise auf Eeserenas solcher Laste werden, welche, sey es nach der Form ihrer Veranla Erhebung, oder durch Mißverhaͤltniß gegen die Kraͤft stungspflichtigen, am schwersten empfunden werden, ¹ Heruͤntersetzung zur Belebung innern Verkehrs und werbsamkeit wuͤnschenswerth ist, und aus diesem Gesik sind insbesondere die bereits statt gefundenen Ermt in der Klassensteuer durch Freilassung der 60jaͤhrigen zaͤhlung saͤmmtlicher Landwehrmaͤnner waͤhrend der zeiten; so wie die Beschraͤnkung der Steuerpflichtig 14ten auf das t6te Jahr; dann die Ermaͤßigung un fachung der Tabackssteuer, endlich die neuerdings † genehmigte bedeutende Heruntersetzung des Chaussen rifs 8. beurtheilen. ben hieraus aber wird sich bemessen lassen, welch in der Reihe den von der Zukunft zu verhoffenden Erg
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einahe hundert Jahren unveraͤndert besteht; und hie wohl als durch ihre ganze Natur sich einer vom Grun thum einmgl bofveacinvamenen unabloͤslichen Rente naͤhert, als dies bei irgend einer andern Abgabe der
Das Projekt einer zu errichtenden Provinzial⸗T het — wie im Eingange schon bemerkt ist — auf de setzung, daß dieser Bank zu ihrer Fundirung der vi der gesammten in Schlesten aufkommenden Grundfe lich uͤberwiesen werden solle. Da auf diesen Erlaß zugehen seyn wird, so wird es nicht noͤthig seyn, d Errichtung dieser Bank eingereichten Statuts⸗Enty naͤheren Pruͤfung zu unterzichen.
Berlin, den 11ten Februar 1829. Der Minister des Innern.
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Der Finanz⸗M 1
(gez.) v. Schuckmann. (gez.) v. Mad
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zu den Breslauer Fruͤhja rs⸗ und Herbst⸗Wollmaͤrkten von
Frühjahrs⸗Markt.
W; 217 dem Groß⸗ 6 Herzogthum Posen und
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Schlesische
Herzogthum Posen und dem Aus⸗ lande.
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1816 15326 ½ 650 7⸗, 15976 13% 9215 ½ 413 22 1817 1 1818 1819 1820 1821 —
Schlesische Wolle.
Summa.
15813 K] 1387 17200 , 7928 ½ 581½ 18383 ½ 2111½88 20495 11, 89712, 9311 21834 2553⸗ ½ 24387 ½½ 8013,2, 1095 23736 75 4192 27928 ½ 8849 1351 G. 22705» 8 4839 ½ 27545 ½ 8160 z 1545 ½ 1822 25934 52692 31204 ½ 6774 % 1013 1823 29901 ½ 5222 235123, ¼8] 7033 ¾ 851 % 1824 37539 2460v ½ 40000 6331 6682 1825 2349 ½ 35000 1826 8168 54000 1827 11500 63371 1828 8040 365
4600 1068 2111
4000 9932 6600
32650 ½ 45832 51871 41325
der
Herbst⸗Markt.
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hren 1816 bis 1828 ebra
Gesammtbetrag beider Maͤrkte. 8
1 11““
den Ja
Wolte aus dem Groß-⸗-⸗ Herzogthum .
Posen und dem Aus⸗ 8*
1¼ M.
Summa.
24541 ½ 23742 ¾ 273541½ 29847 ¾ 32586 ¾ 30866 ¾ 32708 36934½ 43871 ⅔ 36650 ½ 55764 58471 50325
Bei den Quant Herbstmaͤrkte in neue Zufuhr die von den N. Maͤrkten lagerl
in Ansatz ge
25605 ½ 25710 ½ 30398 „, 33496 ¾ 38130 37251 ½ ½ 38991 1G 43008 ⅞ ½ 47000 43600 65000 72082 60365
1063 ½ 1968,8 3043 ½ 3649 5543 ½ 6385 „, 6282½ 6074 15 3128 ½ 6949 9236 13611 10040
9706 88 7787 1 7885 7000 8600 11000 8711
Monarchie auf irri,
hen diejenige Steuer einzunehmen hat, welche nun
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Berlin, Mittwoch den Zten
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Amtliche Nachrichten. b11X“
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Adel des Ober⸗ esgerichts⸗Vice⸗Praͤsidenten Johann FriedrichSchil⸗ u Breslau anzuͤerkennen geruhet.
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben die Landraths⸗Stelle des enhagenschen Kreises, im Regierungs⸗Bezirk Stettin, Kammerherrn Major von Steinaecker⸗Allergnaͤdigst bertragen geruhet. 1b 293. ‚ Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Vice⸗ ul Werner in Havre zum Consul daselbst zu ernennen et. 8& 5 2 Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Fuͤsilier Weiß, 7ten Infanterie⸗Regiment, das Allgemeine Ehrenzeichen
Klasse zu verleihen geruhet.
Der bisherige Kammergerichts⸗Referendarius Stei um Justiz⸗Commissarius fuͤr die West⸗Priegnitz, mit An⸗ ng seines Wohnorts in Havelberg, bestellt worden.
Angekommen: Der Kaiserl. Russische Feldjaͤger, Lieu⸗ at Feodorow, als Courier von London. 1111“*
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Ausland.
Rußland.
St. Petersburg, 28. Maͤrz. ung enthaͤlt Folgendes: g „Zu den vielbewegten Industrie⸗Fragen, womit sich opa seit dem Anfange dieses Jahrhunderts beschaͤftigt, ot auch die uͤber den Runkelruͤben Zucker. Daß man bis mit der Ueberzeugung uͤber den Nutzen dieses Industrie⸗ siges noch nicht ins Reine gekommen, giebt schon an sich gute Vorbedeutung. — Auch bei uns sind einige Ruͤben⸗ eSe- angelegt worden.“ „Wenn man als Wahrheiten annehmen will — daß es r sey, eine Sache theurer zu Hause zu machen, als von ern Nationen wohlfeiler einzutauschen — daß es mit der evon der Unentbehrlichkeit der Tausch⸗Artikel uͤberhaupt 8 927 sondern man ohne zu kaufen immerfort reichlich
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Unsere Hande ls⸗
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kaufen koͤnne — daß es recht und billig sey, den Con⸗ enten zum Vortheil jeder Art von inlaͤndischer Fabrika⸗ zu besteuern; — so ist allerdings der Prozeß des Ruͤben⸗ ers gewonnen.“ ““ „Wenn es aber Axiome sind — daß es vernuͤnftig ist, anderen Laͤndern das, wozu wir weniger geeignet sind, en das, wo uns die Umstaͤnde beguͤnstigen, einzutauschen, daß die Tauschmittel die Basis des Handels sind, und st solche Waaren, die der Auslaͤnder gar nicht oder nur echt hat, weniger von uns gekauft werden, wenn wir gar nichts abnehmen wollen, — daß der Consument bil⸗ r Weise zum Vortheil des einheimischen Producenten nur n besteuert werden kann, wenn es dert, welche zur Nutrizion ntbehrlich ist, oder wenn es darauf ankoͤmmt, dustrie⸗Zweige einzufuͤhren und groß zu ziehen, erkt, in der Folge fuͤr sich selbst bestehen koͤnnen, briken und staͤdtische Gewerbe verschiedener Art; lt sich die Frage anders.“ „In diesem Sinne deuten alle e des Streites dahin, daß die
die, wohl⸗
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die Staats⸗Einnahme
des Staatskoͤrpers nun einmal allgemeine
als da dann
Erfahrungen und Resul⸗
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1S. 11“ nur in sofer ann, als sie die Zoll⸗Abgabe gewinnt. Diese betraͤgt zum Beispiel bei uns selten unter 33 pCt. Die Nation zollt also dem Ruͤben⸗Fabrikanten zum Wenig⸗ sten 33 pCt. Da nun aber das verminderte Staats⸗Einkom⸗ men durch etwas Anderes ersetzt werden muß, so sind vom Consumenten auf irgend eine Art noch 33 pCt. zu erheben. Er wird also zum Vortheil einer erzwungenen Fabrikation mit 66 pCt. besteuert.“
„Die Hauptfrage uͤber den Nutzen des Ruͤben⸗Zuckers besteht also darin, ob er eine innere Accise von 33 pCt. er⸗ tragen koͤnne; und dies wird jeder genaue Kalcul widerlegen. Der Consument und viele Producenten haͤtten aber ein vol⸗ les Recht, die Einfuͤhrung einer solchen Accise zu fordern.“
„Nun ist noch zu entscheiden, ob dieser Industrie⸗Zweig nicht so hochwichtig ist, um es zu rechtfertigen, die Nation mit 66 pCt. zu besteuern. — Dies wird wohl nicht zu be⸗ weisen seyn, da Ruͤben⸗Zuckereien immer nur vereinzelte Un⸗ ternehmungen bleiben muͤssen, zur Verstaͤrkung der Zahl der städtischen Consumenten und der allgemeinen Betriebsamkeit nichts beitragen, und dagegen, wenn die Sache weit getrie⸗ ben werden sollte, dem Absatz unserer rohen Und fabricirten Produkte schaden wuͤrde.“ * Gann ¹„Es bteibt also zweifelsohne vortheilhafter, den Roh Zucker auf der ersten Stufe seiner Fabrikation (Sand⸗Zucker) gegen unsern *b und Flachs, unsere Segeltuͤcher, die so stark nach den Zuckerlaͤndern gehen, unsere Metalle und viele andere Gegenstaͤnde, wo uns die Natur beguͤnstigt, schen, als bei uns zu Hause den schlechtern Ruͤben⸗
erzwingen.“ diesen Gegenstand dem Urtheil
„Es schien uns nützlich, des Publikums naͤher zu legen, nicht etwa, um der Fabrika tion des Ruͤben⸗Zuckers entgegen zu arbeiten — denn sie wird von selbst stehen, oder hoͤchst wahrscheinlich fallen — sondern um Denen, die etwa ihre Kapitale darin anlegen wollen, die Kehrseite der Sache ins Licht zu stellen. .
1“ Frankreich. 8
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 30 sten März, an welcher auch die aus Griechenland zuruͤckgekehr ten Generale Higonnet und T. Sebastiani wieder Theil nah men, eroͤffnete der Finanz⸗Minister mit der Vorlegung zweier Gesetz⸗Entwuͤrfe von oͤrtlichem Interessez ferner rines dritten, wonach die Goldstuͤcke von 48, 24 und 12 Livres, so wie die Silbermuͤnzen von 6 Livres, 3 Livres, 24 Sous, 12 Sous und 6 Sons Tournois innerhalb fuͤnß Jahren, vom 1. Juli d. J. an, der Circulation allmaͤhlig entzogen, und durch Muͤnzen nach dem gegenwaͤrtigen Decimalfuße ersetzt werden sollen. Der Minister bemerkte, die Regierung hoffe einen großen Theil der Kosten durch die betraͤchtliche kenge Goldes zu decken, das sich noch in den alten Silber⸗ muͤnzen befinde. Die Gesammt⸗Summe des solchergestalt innerhalb fuͤnf Jahren umzupraͤgenden Geldes betraͤgt nahe an 600 Millionen Fr. Vom 1. Juli 1834 ab sollen die ob⸗ gedachren Muͤnzsorten von den Koͤniglichen Muͤnzen nur noch nach ihrem innern Gold⸗ oder Silberwerthe angenom men werden. — Einem vierten Gesetz⸗Entwurfe zufolge so die Post⸗Verwaltungs⸗Behoͤrde vom 1. April 1830 ab in allen den Gemeinden, wo es kein Post⸗Buͤreau giebt, min⸗ destens einen Tag uͤber den andern sowohl die Dienst⸗ und Privat⸗Correspondenz, als die Ausgabe der Zeitungen, Zeit⸗ schriften und sonstigen Druckschriften, deren Befoͤrderung der Post zusteht, durch Fußboten gegen eine Porto⸗Erhoöͤhung von 2 Sous besorgen lassen. — Nachdem der Druck und die Vertheilung dieser vier Gesetz⸗Entwuͤrfe angeordnet worden, begannen die Berathungen uͤber das Gesetz wegen der Be⸗ zirks⸗ und Departements⸗Conseils. Fuͤnf Redner ließen sich an diesem Tage uͤber den Gegenstand vernehmen, zuerst Hr.
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2 14
Fabrikation dieses Zuckers
v. Formont von der rechten Seite gegen den Entwurf. Er
einzutau-⸗