1829 / 99 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Glauben nicht zu halten braucht, oͤffentlich zuruͤcknimmt? Ehe nicht eine soiche Zuruͤcknahme erfolgt ist, werde ich uͤber die Katholiken auch ferner so denken, wie es meine Voraͤltern gethan haben.“ General Preachy und Herr Moore sprachen noch fuͤr, Herr Wynn aber und Dr. Lushington gegen das Amendement, das ohne Abstimmung verworfen wurde. Oberst Sibthorpe brachte einen neuen Paragraphen in Antrag, wonach Katholiken die Leitung oder Controlle von Schulen, Armenhaͤusern und an.⸗ dern wohlthaͤtigen Instituten verwehrt seyn soll. Herr Peel sagte, daß dies eben so ungerecht als unpassend seyn wuͤrde, und wurde darin von Lord Milton und Hrn. W. Horton unterstuͤtzt. Sir Charles Wetherell erklaͤrte sich jedoch in einem ausfuͤhrlichen Vortrage fuͤr den vom Oberst Sibthorp vorgeschlagenen Paragraphen. Er suchte darzuthun, daß alle Schulen im Lande seit der Reformation von Protestanten gegruͤndet worden, und zwar in der Ab⸗ sicht, den Protestantismus stets mehr zu verbreiten; es wuͤrde also zweckwidrig seyn, einen Katholiken zum Schul⸗ Direktor zu machen. Bei dieser Gelegenheit nannte der Redner die Bill eine jacobinische und sagte, die Tinte darin habe kaum Zeit gehabt, trocken zu werden, so eilig habe man sie in und durch das Haus gebracht. Dr. Lushington entgegnete, es sey nicht zu besorgen, daß ein Katholik Di⸗ rektor einer Elementar⸗Schule werde; denn die meisten Ele⸗ mentar⸗Schulen seyen dotirte Institute, und als solche haͤnge die Bestimmung ihrer Direktoren von dem Bischofe der Dioͤzese ab. Nachdem noch einige Mitglieder ihre Bemer⸗ kungen abgegeben hatten, nahm Oberst Sibthorpe sein Amendement mit der Bestimmung zuruͤck, es bei der drit⸗ ten Lesung der Bill wieder vorzubringen. (Wir ha⸗ ben bereits gemeldet, daß es 1* verworfen wurde.) Sir R. Vyvyan fand sich hierauf veranlaßt, dem Hause eine vollstaͤndige Geschichte der Jesuiten mitzutheilen, und daraus die Gruͤnde zu einem Amendement in dem Verbal⸗ Ausdruck der Bill herzunehmen. Es sollen naͤmlich die Jesui⸗ ten nicht bloß von dem „Vereinigten Koͤnigreiche“, sondern von allen Besitzungen Sr. Majestaͤt ausgeschlossen seyn. Es koͤnnte sich sonst, fuüͤgte der Redner hinzu, das Ungluͤck er⸗ eignen, daß einmal ein Jesuit Gouverneur einer Colonie wird. Herr Francland Lewis konnte nicht begreifen, warum man die Jesuiten in diesem Lande so fuͤrchte, da es doch bekanntlich nicht mehr als drei in ganz Irland gaͤbe. Herr Leslie Foster berichtigte dies, indem er sagte, es habe bereits vor einigen Jahren 30 Jesuiten dort gegeben, und duͤrften sie sich seitdem wohl noch vermehrt haben. Indessen war er auch der Meinung, daß keine Ur⸗ sache vorhanden sey, uͤber die im Lande befindlichen Jesuiten unruhig zu werden. Doch lobte er es, daß man diesem Or⸗ den den ferneren Eintritt versage; denn das Proselytenma⸗ Iecehen gehoͤre zu seinen ersten Pflichten, je gewissenhafter also keein Jesuit sey, um so gefaͤhrlicher waͤre er auch. Nach einigen Bemerkungen des Hrn. Peel nahm Sir R. Vy⸗ vyan sein Amendement zuruͤck. Hr. Peel trug dagegen auf die Einschaltung eines neuen Paragraphen an, wonach die Regierung ermaͤchtigt seyn soll, einzelnen Jesuiten oder andern geistlichen Ordens⸗Mitgliedern den Eintritt in das Land und den Aufenthalt daselbst fuͤr 6 Monate zu ge⸗ statten. Die Regierung soll jedoch eine solche Erlaubniß auch vor Ablauf der bestimmten Zeit wieder zuruͤcknehmen koͤnnen, und muß das Inviduum, spaͤtestens 20 Tage nach dieser Zuruͤcknahme, das Land verlassen haben. Herr Hume sah die ganze Ausschließung der Jesuiten als etwas an. Herr Huskisson meinte, man haͤtte die Zeit auf laͤnger als 6 Monate ausdehnen sollen. Der Zusatz⸗Paragraph des Herrn Peel wurde hierauf zum ersten⸗ und zweitenmale verlesen und ging durch. Sir R. Vyvyan hatte ein neues Amendement zu machen: es soll naͤmlich Jesuiten und geistlichen Ordens⸗Mitgliedern bei 200 Pfd., oder im Wie⸗ derholungsfalle bei 500 Pfd. Strafe, verboten seyn, Unter⸗ richt als Schullehrer zu ertheilen. Herr Trant unterstuͤtzte das Amendement. Herr Peel aber erwiederte, daß die Aecte von 1791 den Jesuiten gestatte, Schulen zu halten, sobald sie einen gewissen Eid geleistet, und ihre Namen bei dem Frie⸗ densgerichts⸗Schreiber haben registriren lassen. Das Haus muͤsse nun den Jesuiten eben so gut, wie jedem Andern, das was ihnen versprochen wurde, auch halten. Sir R. Vy⸗ vyan nahm hierauf auch dieses Amendement wieder zuruͤck. Der Bericht uͤber die Bill wurde alsdann (wie bereits ge⸗ meldet) mit 333 gegen 106 Stimmen genehmigt. Das Haus vertagte sich um 10 ¾ Uhr.

Folgendes ist der Inhalt der (gestern vorlaͤufig er⸗

waͤhnten) Rede, welche der Staats⸗Secretair Poel am 30.

aͤcherliches

Maͤrz im Unterhause, in Erwiederung Sir Ch. Wethere gehalten hat: „Die Rede des ehrenwerthen Herrn, der eben gesprochen, scheint mir von seinen beiden fruͤheren gehaltloseste, und schließt in den darin gegen mich erhoh nen Beschuldigungen eine Herausforderung ein, die ich ¹ zunehmen bereit bin, um die Bill gegen seine Angriffe vertheidigen. Soll jene Rede alle Maͤngel der Maaßra aufdecken, die ihr beigemessen werden koͤnnen, so habe im ganzen Verlauf der Debatten, wie aufmerksam ich den beredten Vertheidigern der Maaßregel gefolgt bin, nen Vortrag vernommen, der mir groͤßere Genugthuung

waͤhrt haͤtte, als der des ehrenwerthen Mitgliedes fuͤr Piu

ton gegen die Bill. Der ehrenwerthe Herr hat es versug die politische Richtung der Bill anzugreifen, und wie that es? er hat irgendwo ein Citat, eine Meinung des He Richters Allybone aufgestoͤbert, womit er das Unpolitit des Eintritts der Katholiken in ein Richter⸗Amt dartz will; Alles, was ich gehoͤrt, schien bloß beweisen zu solg daß, weil der Herr Richter Allybone eine abgeschmackte 9 nung vorgefaßt oder von abgeschmackten Argumenten brauch gemacht, auch alle Katholiken gleiche Grundsaͤtze annehr wuͤrden, sobald sie ins Richter⸗Amt treten. (Hoͤrt!) 2 wuͤrde aber die Folge seyn, wenn man diese Lehre auf Protestanten anwenden wollte? (Beifall.) Nach der hauptung des ehrenwerthen Herrn soll ein Jeder, der der Gerichts⸗Bank eine falsche oder schaͤdliche Lehre spricht, nicht bloß fuͤr sich selbst aller buͤrgerlichen Re verlustig werden, nein! seine irrigen Ansichten sollen a denselben Nachtheil auf alle seine Glaubens⸗Genossen dur alle Generationen bringen. (Beifall.) Was wuͤrde ah frage ich, nach solchen Principien aus den Rechtsgelehr von 1829 werden, wenn sie nach den Lehren des vorige Jahrhunderts beurtheilt werden sollten? Was geschah

der Frage uͤber die Schiffs⸗Gelder? Waren die Richter afe

Katholiken bei dieser Gelegenheit? Ist es moͤglich, aus irrigen Ansichten Derer, die in einer verderbten Zeit lehbt ein Argument gegen eine Meinung uͤberhaupt zu entnehma Kann man nur einen Augenblick daran denken, die Kagh ken fuͤr immer vom Richter⸗Rechte ausschließen zu nlg weil Herr Richter Allybone zu jener Zeit mit seinen G.

gen nicht einerlei Meinung war? (Beifall.) Was aber sah

der Lord Ober⸗Richter bei jener Gelegenheit; er seg „Alles was auf die Regierung stoͤrend einwirkt, oder Volk aufwiegelt, gehoͤrt zu den libellis famosis, und meinerseits halte das vorliegende fuͤr ein Libell.“ An⸗ Richter, nicht Katholiken, waren der Meinung Herren Richters Allybone. Der ehrenwerthe Herr h. sich in diesem Augenblick an einen katholischen Rie ter; wenn er aber, wie neulich Abend, Lust hat, gegg

Lauf zu lassen, so nimmt er zum Lord Kanzler Shaftesb und Lord Kanzler Jeffreys seine Zuflucht. Gegen die tholiken zieht er mit den Irrthuͤmern der Katholiken Felde; greift er die Protestanten an, so findet er auch ihnen Waffen dazu. Wir aber erklaͤren uns laut ge solche Lehren wir werden uns durch die Handlungen je

Richter eben so wenig bestimmen lassen, wie die heutige

Katholiken es thun. Die Argumente des ehrenwertz’ Herrn gelten entweder nichts, oder eben sowohl gegen 1 Protestanten als gegen die Katholiken. Nach Beserilzun dieses Punkts muß ich, von dem ehrenwerthen Hern aufgefordert, nunmehr zu einem andern uͤbergehen. If muß vorerst erklaren, daß Niemand uͤber die neuliche Re des ehrenwerthen Herrn mehr verwundert, mehr erstauß seyn konnte, als ich es war. Bis zu jener Stunde,

welcher wir seine Rede vernahmen, hat Niemand weder u

seiner Absicht, hin zu halten, noch von dem Unwillen, der, er sagt, ihn ergriffen, noch von seinem Vorgefuͤhl politischer 6 fahren, auf welches er sich bezog, irgend etwas vernommen.] werde mich indessen an Thatsachen halten. Der ehrenwer Herr hat Recht, wenn er dem Hause sagte, daß ihm die! sichten der Regierung 7 Tage vor Eroͤffnung des Parlamen bekannt gemacht wurden. Aber warum geschah dies? Der ehr werthe Herr gehoͤrte nicht zum Geheimen Rath, und wir bG ten keine Verpflichtung, seine Meinung uͤber zu ergreifen

kaaßregeln einzuholen. (Hoͤrt!) Wir bedienten uns ledh lich seines juristischen Beistands bei der Abfassung der W. welche wir dem Hause vorzulegen dachten. Das Haus ws glauben, der ehrenwerthe Herr habe seinen Beistand hiebei und der Einbringung der Bill verweigert, er aͤußerte jedoch nicht was auf solche Gesinnungen haͤtte schließen lassen, (Sir Wetherell unterbrach Hrn. Peel hiebei, was er sagt

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allerie nicht verstaͤndlich.) Er war beim Entwurf der

r Unterdruͤckung der katholischen Association, ohne alle ndungen behuͤlflich, auch bei Entwerfung der vorliegenden istete er uns in mehreren Punkten Beistand, und nur 23. Februar erklaͤrte der ehrenwerthe Herr sich gegen aaßregel und gab den Entschluß zu erkennen: die nicht abzufassen. Das Parlament aber versammelte on am 5. Februar. (Hoͤrt!) Als nun die Zeit heran wo fuͤr meinen edlen Freund die Nothwendigkeit vor⸗ war, alle Details der Bill in Bereitschaft zu haben das Princip selbst hatten wir uns schon geeinigt ehrenwerthe Herr dazu aufgefordert wurde, sollte da eder glauben, der die Rede des ehrenwerthen Herrn gehoͤrt hat, derselbe habe geantwortet: „ich erblicke n, die dem Vaterlande aus der Bill entspringen, in Eid erlaubt mir nicht, euch zu unterstuͤtzen.“ Der rthe Herr that nichts dergleichen. (So viel man ver⸗ konnte wurde dies von Sir Wetherell bestritten.) dem Abend, als er seine Rede hielt, vernahmen wir, seinem Eide als General⸗Anwald zuwider seyn sollte, l abzufassen. Der ehrenwerthe Herr hatte meinem reunde nur erklärt, daß er der Emancipation seine in⸗ e Unterstuͤtzung nicht geben koͤnne. (Beifall.) Er och als ein Diener der Krone, als General⸗Anwald t, um gegen die Bill zu eifern. Dies mußte mich bei General⸗Anwald erstaunen. (Beifall.). Der ehren⸗ Herr war zu solchem Benehmen nicht befugt; er be⸗ das Amt eines General⸗Anwalds, er hatte die Ab⸗ iese Stelle aufzugeben, nicht zu erkennen gegeben, und so zu jener Zeit kein Recht, die vertraulichen Mit⸗ gen, die ihm als einem Rathgeber der Krone ge⸗

worden waren, zur Oeffentlichkeit zu bringen, in

sischt, darauf Beschuldigungen gegen die Regierung inden, unter der er diente. Was aber die Gesetze trifft, so bekenne ich, so schwach ich mich auch im der Rechtswissenschaft gegen den ehrenwerthen Herrn nichts häͤtte mich mehr uͤber den Verlust seines Rechts⸗ des troͤsten koͤnnen, als die Einwendungen, die wir sen Abend gegen die Bill erheben hoͤrten. (Hoͤrt!) rde ihm in seinen rechtswissenschaftlichen Argumenten fuͤr Schritt folgen, und da ich durch seine Bemer⸗ beine noch hoͤhere Meinung von der Bill bekommen

meinen edlen Freund, den Lord Kanzler, seinen Spoͤttelet als ich fruͤher hegte, so setzt mich dies in den Stand,

dem Hause noch waͤrmer zu empfehlen, als jemals. e Einwendung des ehrenwerthen Herrn besagt, daß einen unbeschraͤnkten Verkehr mit dem Roͤmischen roͤffne und zulasse. Die Bill aber enthaͤlt nichts der⸗ Sie widerruft keine einzige der Acten die gegen⸗ diesen Verkehr verbieten. Haͤtten wir denselben le⸗ wollen, und zu dem Ende eine Commission zur lung und Beaufsichtigung desselben eingesetzt, so wir eben dadurch denselben anerkannt haben. Der rthe Herr hat demnaͤchst ein Paar wesentlich ver⸗ e Gegenstaͤnde mit einander verwechselt. Er beschul⸗ ich, die in der Bill von 1825 befindlichen Klauseln den zu haben, denen zufolge eine Commission katholi⸗ ischoͤfe, zur Pruͤfung des Charakters der Candidaten liche Aemter errichtet werden sollte. Ich gab diese auf, weil ich sie fuͤr unnuͤtz erachtet. Die Commission choͤfe sollte uͤber die Loyalitaͤt geistlicher Candidaten erstatten. Ich weiß nicht, was Loyalitaͤt heißt, oder n ihrer gewiß seyn kann. Diejenigen, welche die riebenen Eide leisten, muͤssen als solche betrachtet die ihre gesetzliche Obliegenheiten erfuͤllen, und hei⸗ al. Ich gab die Klausel auf, weil ich sie, als eit betrachtet, fuͤr unnuͤtz halten muß, und haͤtte die line Commission katholischer Bischoͤfe zur Erforschung innungen der Candidaten eingesetzt, so waͤre dies ein ntniß der Katholiken in England Seitens der Krone welches besser vermieden wird. (Beifall.) Dieselben finden auf die Klauseln der Beaufsichtigung des Ein⸗ knisses mit Rom, welche sich in fruͤheren Acten vor⸗ nwendung. Diese Klauseln besagen, daß Alles, geistige Angelegenheiten Bezug hat, von der In⸗ ausgenommen werden soll, diese Ausnahmen wuͤrden groß seyn, daß ich die Klausel uͤberhaupt fuͤr unnuͤtz mußte. Sie wuͤrden, wie sehr richtig bemerkt wor⸗ den Protestanten als eine Blende dienen, ohne ih⸗

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hüh, 2 tun g Mr. 99. v 85. nen wahrhafte Sicherheit zu gewaͤhren. Die naͤchste Ein⸗ wendung des ehrenwerthen Herrn besteht in dem Eide. Er wirft mir vor, daß ich in den vorgeschriebenen Eid der Katho⸗ liken die Erklaͤrung nicht aufgenommen, daß es ihnen nicht erlaubt sey, weder den Eid gegen die Protestanten zu bre⸗ chen noch sie zu toͤdten, aber warum sollten wir so beleidi⸗ gende Worte beibehalten? Wir ließen sie aus, weil es unsd weiser erschien; und deswegen beschuldiget man uns, alle Sicherheiten fuͤr die protestantische Kirche aufgegeben zu haben, wenn wir den Katholiken die Erklaͤrung erließen, daß sie ihre Eide gegen Ketzer zu halten verpflichtet seyen, und Letztere nicht toͤdten duͤrften. Bei Auslassung dieser Worte wuͤrden, wie der ehrenwerthe Herr vermeint, die Katholiken nicht denselben Strafen unterliegen, als nach der Acte von 1793. In dem Eingange dieser Acte ist aber ausdruͤcklich gesagt, daß die Katholiken, wenn sie den darin vorgeschrie⸗ benen Eid leisten, keinen andern Strafen und Nachtheilen unterworfen seyn sollen, als die Protestanten. Der ehren⸗ werthe Herr sagt ferner, der katholische Eid verhindere die Katholiken nicht an dem Versuch, der protestantischen Reli⸗ gion zu schaden. Wenn dies Argument begruͤndet ist, wie will er es mit der Aufnahme der Dissidenten und mit dem Eide eines Geheimen Raths in Einklang bringen? Ein Dissident muß beim Eintritt ins Parlament erklaͤren, daß er durch irgend ein von ihm bekleidetes Amt keine Macht und keinen Einfluß ausuͤben will, protestantischen Einrichtun⸗ gen zu schaden, oder den Bischoͤfen und der Geistlichkeit in der Ausfuͤhrung ihres Amtes hinderlich zu seyn. Die Bill gestattet den Katholiken den Eintritt in den Geheimen Rath, indem sie ihnen ebenfalls den Eid auferlegt, von ihren Pri⸗ vilegien zum Nachtheil der bestehenden Kirche keinen Gebrauch machen zu wollen. Die naͤchste Einwendung des sehr ehren⸗ werthen Herrn bezieht sich auf die Klausel, welche den Erz⸗ bifchof von Canterbury berechtiget, geistliche Pfruͤnden und Befoͤrderungen zu vertheilen, falls derjenize, dem seinem Amte nach dieses Vorrecht zusteht, ein Katholik seyn sollte. Wir sind bereit, alle vernuͤnftige Einwendungen gegen die Bill in Erwaͤgung zu ziehen; warum aber wohnte der ehrenwerthe Herr dem Comité nicht bei, da er se viele Einwendungen zu machen hat, und warum hat er ie bis auf die letzte Station der Maaßregel ausgesetzt? Die Einwendung des sehr ehrenwerthen Herrn ist aber nicht ge⸗ gruͤndet, wenn er anfuͤhrt, daß die kirchlichen Befoͤrderungen in Schottland in die Haͤnde des Erzbischofes von Canterbury gegeben seyen. Hiervon ist in der Bill nichts vorhanden, und der ehrenwerthe Herr hat sie entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, wenn er voraussetzt, daß sie den Erzbischof von Canterbury mit solchen Vorrechten bekleide. Die Bill gesteht dem Erzbischof weder ein Patronats⸗ noch ein Be⸗ foͤrderungs⸗Recht irgend einer Art zu. Da sich jedoch ge⸗ wisse Rechte zu kirchlichen Befoͤrderungen in den Haͤnden der Krone befinden, die von einem verantwortlichen Mi⸗ nister ausgeuüͤbt werden, so kann, wenn der Minister des Innern ein Katholik seyn sollte, er der Krone die Ver⸗ leihung einer solchen Befoͤrderung nicht vorschlagen, sondern es muß solches durch einen protestantischen Minister gesche⸗ hen. Es giebt jedoch einige Kron⸗Aemter, wie z. B. das eines Kanzlers von Lancaster, die ihren Besitzern virtute of⸗ sicli ein Recht zur Verleihung gewisser geistlicher Aemter zu⸗ gestehen, und die Bill verordnet, daß, wenn ein solches Amt durch einen Katholiken bekleidet wird, der Erzbischof von Canter⸗ bury die Befugniß solcher Befoͤrderungen auszuuͤben hat; es trifft sich aber, daß in Schottland kein einziges Civil⸗Amt mit einem kirchlichen Patronat verbunden ist. (Hoͤrt, hoͤrt!) Die folgende Einwendung geht auf die Klausel wegen der Unterrichts⸗Anstalten. Der ehrenwerthe Herr widersetzt sich den Worten „Kirch. liche Schulen“, aber in der That macht die Bill in dem Gesetz keine Aenderung, und protestantische Schulen werden wie bisher nur protestantische Lehrer haben; im Uebrigen sind wir bereit, die Worte „Schulen von kirchlicher Stif⸗ tung“ auszulassen, so daß die Bestimmungen sich auf alle Schul⸗Anstalten beziehen. Es folgt nun der Einwurf des ehrenwerthen Herrn, daß alle Strafen in Geldbußen beste⸗ hen, und es dem Gutduͤnken des General⸗Anwalds uͤberlassen werde, das gerichtliche Verfahren gegen die Uebertretungen des Gesetzes erfolgen zu lassen, da doch derselbe möͤglicher⸗ weise selbst ein Katholik seyn koͤnnte, oder Falls er zum ge⸗ richtlichen Einschreiten geneigt waͤre, von einem katholischen

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