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Herzoge von Richelieu an, bis auf die gegenwartige Zeir, haben die Gerechtigkeit unserer Forderungen anerkannt, und auch die jetzigen Minister wuͤrden, ich bin dessen gewiß, wenn man sie persoͤnlich befragte, dieselbe Ansicht von der Sache haben; ich stimme daher dafuͤr, daß man die Eingabe des Generals Alix dem Kriegs⸗Minister uͤberweise.“ Hr. Marchal trat diesem Antrage, wofuͤr sich auch die Commission ent⸗ schieden hatte, bei. Die Herren von Caqueray und von Montbel stimmten dagegen fuͤr die Tages⸗Ordnung. Der Baron Möchin kam nochmals auf die beiden Proscriptions⸗ Listen vom Jahre 1815 zuruͤck. „Wissen Sie“, fragte er, „durch wen und wie diese Listen angefertigt worden sind? Durch einen Koͤnigsmoͤrder. Dieser Koͤnigsmoͤrder war der Minister Ludwigs XVIII. geworden; er hielt einen Hof, an den ich mich auch einmal begeben habe. Auf welche empoͤrende Weise die gedachten Listen nun aber angefertigt wurden, dazu liefert die nachste⸗ hende Anekdote einen Belag. Ein beruͤhmtes Mitglied der Akademie (Arnault), verwundert daruͤber, daß auch er sich unter der Zahl der Proscribirten befinde, geht zu Fouché, um dagegen Einspruch zu thun; und was antwortet der Mi⸗ nister ihm? „„Das Alphabet verurtheilt Sie; Ihr Name faͤngt mit einem A an.““ So proscribirte man im Jahre 1815. Jetzt ist aber die Zeit gekommen, wo man jedem Partheigeiste entsagen, und das Andenken an die Vergan⸗ genheit voͤllig ausloͤschen muß. Der Bittsteller ist ein aus⸗ gezeichneter Militair; er hat kein Vermoͤgen und lebt in bedraͤngten Umstaͤnden. (Stimme zur Rechten: Er bezieht das Disponibilitaͤts⸗Gehalt der General⸗Lieutenants, 12,000 Fr.) Ich stimme daher fuͤr die Antraͤge der Commission.“ Herr von Formon verlangte, daß man schon aus dem einzigen Grunde uͤber die Eingabe des Generals Alix zur Tages⸗Ordnung schreite, weil dieselbe nicht zu der Competenz der Kammer gehoͤre; ein Gesetz habe die Verbannung meh⸗ rerer Individuen ausgesprochen .... „Nicht ein Gesetz!“ rief hier Hr. Laffitte, „sondern Fouché’s Wille.“ „Die Gerech⸗ tigkeit des Koͤnigs“, erwiederte Herr von Formon, „steht hoͤher, als das Gesetz.“ Diese Aeußerung veranlaßte eine heftige Unterbrechung von der linken Seite, und Herr Dupin der Aeltere verlangte sofort das Wort. „Liegt viel⸗ leicht,“ fragte der Redner, „etwas Verfassungswidriges in meinen Worten? (Ja! Nein!) Ich sage, daß die Gerech⸗ tigkeit des Koͤnigs das Gesetz beherrscht, wo es auf das Begnadigen ankoͤmmt. Wenn Sie das nicht verstehen, so weiß ich nicht, wie ich mich ausdruͤcken soll. Des Koͤnigs Gnade hat also die durch ein Gesetz verbannten Individuen Was verlangt nun der Bitt⸗
nach Frankreich zuruͤckberufen. steller? daß die Kammer untersuche, ob des Koͤnigs Gnade sich auch weit genug erstreckt habe, und daß sie Ihm vor⸗
schreibe, wie weit Er darin gehen muͤsse. Ich stimme daher fuͤr die Tages⸗Ordnung, und hoffe, daß Niemand etwas da⸗ wider haben wird.“ (Lautes Gelaͤchter zur linken Seite.) Hr. Dupin der Aeltere bemerkte hierauf, wie beklagens⸗ werthes sey, daß die gleichguͤltigsten Gegenstaͤnde sogleich den Partheigeist weckten; die vorliegende Bittschrift beabsichtige nichts, als die nachtraͤgliche Zahlung eines Gehaltes, und man spreche sofort von der Emigranten⸗Entschaͤdigung, von der Milliarde fuͤr die alte Armee, von den hundert Ta⸗ gen u. s. w.; ein Redner habe vollends behauptet, daß die Gerechtigkeit des Koͤnigs das Gesetz beherrsche; die Behauptung sey voͤllig falsch, denn wenn der Monarch begnadige, so bediene er sich nur eines Rechtes, das gerade das Gesetz ihm gebe. „Eine richtigere Auslegung unseres Grund⸗Gesetzes“, schloß der Redner, „sollte uns vor der⸗
leichen Irrthuͤmern bewahren. Warum handelt es sich uͤbri⸗
ens in diesem Augenblicke? Bloß darum, ob die nachtraͤg⸗ liche Zahlung eines Gehaltes mit Recht verlangt werden koͤnne oder nicht. Es war allerdings ein großes Ungluͤck, ver⸗ bannt zu werden; aber dieses Ungluͤck koͤmmt hier gar nicht in Betracht; nur die bestehenden Verordnungen muͤssen be⸗ fragt werden; statt dessen aber erregt man die Leidenschaf⸗ ten, und will die fruͤheren Verbannungen rechtfertigen. Diese sind aber nicht zu entschuldigen, denn nichts berechtigte dazu. (Bravo.) Diejenigen Individuen also, welche die Opfer der⸗ selben gewesen sind, muͤssen die erlittenen Unfaͤlle ihrem Lande großmuͤthig zum Opfer bringen; diejenigen aber, die bloße Zuschauer derselben gewesen, muͤssen vollends zur Ver⸗ soͤhnung und Eintracht ermahnen, und den Verbannten vom Jahre 1793, wie denen von 1815, zurufen: „Vergeßt die Ver⸗ gangenheit, freut Euch der Gegenwart, tragt, wenn Ihr koͤnnet, zu der Wohlfahrt des Landes bei, und huͤtet Euch vor Allem, den Geist der Zwietracht auf's Neue zu erwecken.“ Nach dieser mit großem Beifall aufgenommenen Rede, ent⸗ schied die Versammlung sich fuͤr die Ueberweisung der Bitt⸗ schrift des Generals Alix an den Kriegs⸗Minister. —
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Eingabde des Sohnes des veranüten Berssardin de Sk. Pien worin derselbe ein Gesetz verlangt, welches den Kindern Schriftsteller das Eigenthum der Schriften ihrer Väat sichere, wurde den Ministern des Innern und der Iu uͤberwiesen, wobei der Baron Möchin, unter der Bemerkun⸗ daß der Sohn des Verfassers von „Paul und Virginit in einem kleinen Ministerial⸗Posten mit 1200 Fr. Geha vegetire, die Gnade des Koͤnigs fuͤr denselben in Ansprug nahm. — In einer andern Bittschrift wurde die Abschaffn der Abgabe, welche saäͤmmtliche Unterrichts⸗Anstalten an Universitaͤt zu entrichten haben, verlangt. Der General Deme gay und Herr von Sainte⸗Marie unterstuͤtzten den) trag. Der Letztere bemerkte, das Universitaͤts⸗Monopol die furchtbarste Tyrannei, von der die Republik und h Kaiserthum nur immer ein Beispiel gegeben haͤtten, und koͤnnen durch den beruͤchtigten Grundsatz Dantons gerechtfertigt werde daß, bevor die Kinder ihren Eltern, sie der Republik angehoͤrte uͤberall, fuͤgte er hinzu, wo die Religions⸗Freiheit herrse muͤsse auch die Unterrichts⸗Freiheit herrschen, wenn man nic in den ungeheuersten Widerspruch verfallen wolle. H;e Carl Dupin ließ sich weitlaͤuftig uͤber den Gegenstand am „Ich muß“, aͤußerte er, „vor allen Dingen dem Minjee des oͤffentlichen Unterrichts den Tribut meiner Erkenntlich fuͤr die großmuͤthige Sorge, die er auf die Verbreitung Elementar⸗Unterrichts verwendet, und fuͤr die heilsames⸗ stigkeit darbringen, womit er die Landesgesetze zur Auff rung kommen laͤßt, um zu verhindern, daß sich in ußge Schulen solche Grundsaͤtze einschleichen, die unserer Verfasse verderblich, und nur dazu geeignet sind, schlechte Buͤrger bilden.“ Der Redner erhob sich hierauf gegen die Univen taͤts⸗-Abgabe. Die Bemerkung, daß diese Abgabe sich je beinahe auf 3 Millionen Fr. jaͤhrlich belaufe, erregte eint ges Aufsehen. „Ein Koͤnig“, so schloß Herr Duypft „dessen ruhmwuͤrdiges Andenken auf ewige Zeiten fort ben wird, der Stifter der Charte, hegte im Jahl 1814 die großmuͤthige Absicht, die Universitaäͤts⸗Abgah durch eine angemessene Dotation zu ersetzen. Dieser Em schluß des gesetzgebenden Koͤnigs wird fuͤr seine Nachkomm hoffentlich nicht verloren seyn. Wir wollen wuͤnschen, dü eine solche Wohlthat den Familien, die nur eines maͤßigg Einkommens genießen, und ohnehin schon die schwerste Opfer bringen muͤssen, um ihren Kindern eine angemessen Erziehung zu verschaffen, recht bald zu Theil werden mäͤge⸗ Nach einigen Bemerkungen des Ministers des oͤffentl chen Unterrichts aͤußerten sich noch die Herren Pel und von Laboulaye, Letzterer mit vieler Heftigkeit, gege das Universitaͤts⸗-Monopol. Als es zur Absteemmung kan wurde die Bittschrift, welche die Discussion veranlaßt hattt auf das Nachweis⸗Buͤreau niedergelegt und dem Mivie des oͤffentlichen Unterrichts uͤberwiesen. Am Schlusse d Sitzung beschaͤftigte die Kammer sich noch mit dem Gese Entwurfe, wonach zur Bestreitung der Ausgaben fuͤr dö Hafen⸗Bauten in Boulogne 1600 Actien zu 1000 Fr. au gegeben werden sollen, und nahm diesen Entwurf mit 2 gegen 18 Stimmen an. In der naͤchsten Sitzung solltend Berathungen uͤber das Departemental⸗Gesetz fortgesetzt we den. Die zunaͤchst eingeschriebenen Redner waren die Hern v. Laboulaye und B. Constant.
Paris, 6. April. Der Prinz Leopold von Sachf Coburg speiste vorgestern mit dem Koͤnige und der Koͤ lichen Familie. Die Herzogin von Berry war zur Mitta Tafel gleichfalls aus Rosny hierher zuruͤckgekehrt.
Die Nachricht von der Ernennung des Cardinat Castiglioni zum Papste ist am 4ten Morgens durch eine g 1 Depesche aus Toulon hier eingetroffen.
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Pairs, der Marquis von Herbouville und hhh
be er sich im Parlamente uͤber diese Frage ausgesprochen; fruͤher im Unterhause und das andere Mal, waͤhrend der Session, hier im Oberhause. Jedesmal habe er sich egen die damals gemachten Vorschlaͤge erklaͤrt, doch habe ch immer hinzu gefuͤgt, daß sobald man die vorgeschla⸗ Concessionen mit der gehoͤrigen Sicherheit fuͤr die pro⸗ ische Kirche und fuͤr die großen Interessen des Reiches üpt, bewilligen koͤnne, man auch verpflichtet sey, sie Fatholiken nicht laͤnger vorzuenthalten. Der Redner irtigte sich alsdann gegen die Anklage, als habe er sei⸗ Dienst⸗Eid verletzt; dieser besage, daß er dem Monar⸗ jets treuen Rath ertheilen wolle, und dem sey er auf zewissenhafteste nachgekommen. In Bezug auf die An⸗ die der Redner von Sir Ch. Wetherell im Unterhause en hatte, sagte er: „An einem andern Orte bin ich chmaͤhungen niedrigster Art ausgesetzt gewesen. Wenn ich jedoch erinnere, daß der Mann, von welchem diese hungen ausgingen, zugleich sagte, daß er, bei seiner ssion uͤber die Frage, von dem Zustande Irlands nicht wolle, so kann ich auch Alles, was dieses Indivibuum hat, nur als den Auswuchs einer wilden und ungere⸗ Einbildungskraft ansehen, nicht aber als eine Aeuße⸗ des Scharfsinns und der Erfahrung.“ — Weiterhin te der Redner, daß er, waͤhrend er im Unterhause als Master of the rolls gesprochen, noch nicht, wie die Verpflichtung gehabt habe, als verantwortlicher an seinen Rath zur Abhuͤlfe des Zustandes in Irland jen. „Der edle und gelehrte Lord“ (Eldon) sagte t zwar waͤhrend der 25 Jahre, in welchen er Rathgeber one war, einen solchen Rath zu ertheilen nicht fuͤr gut en, darum ist aber auch das Uebel immer aͤrger gewor⸗ (Hoͤrt!) Der Redner sagte dann, daß es nicht sowohl rcht vor einem Buͤrgerkriege, als die Besorgniß sey, e protestantischen Volksklassen Irlands, besonders die n, alle von dort auswandern duͤrften, welche ihn er jetzigen Gesinnung bestaͤrke. „Wer kann“, sagte die Geschichte Irlands seit den letzten 12 Jahren ehen, ohne die maͤchtigen Gruͤnde aufzufinden, welche rledigung der katholischen Frage wuͤnschenswerth ma— — Er ging alsdann auch zu dem Beweise uͤber, daß Raaßregel mit der Constitution von 1688 eben so im Widerspruche sey, als mit dem Geiste der Schot⸗ vaions⸗Acte. Er fuͤhrte dabei an, daß weder im lol7, als eine Bill die Katholiken zu gewissen Mi⸗ ftellen faͤhig machte, Lord Eldon, der damals auf dem cke saß, noch im Jahre 1791, als den Irlaͤndischen liken ihre Wahlberechtigung ertheilt wurde, Lord Re⸗ , der damals General⸗Fiskal war, gesagt habe, diese regeln seyen der Constitution von 1688 zuwider. Der bezog sich alsdann, um zu beweisen, welche wohlthaͤ⸗ Folgen die Concessionen fuͤr den Zustand Irlands ha⸗ rden, auf das, fruͤher schon von Burke angeregte Bei⸗ er Beruhigung von Wales, welches zweihundert Jahre, ge England es mit Strafgesetzen heimsuchte, nicht zu en gewesen; als aber unter Heinrich VIII. den Walli⸗ re Rechte bewilligt und ihre Vertreter ins Parlament wurden, da habe sich ploͤtzlich, wie durch einen Zau⸗ er aufgeregte Zustand in einen ruhigen und friedlichen delt. Nachdem der Minister auch noch darzuthun ge⸗ atte, daß ein Uebergewicht der Katholiken im Par⸗ edurchaus nicht zu fuͤrchten sey, wie die Erhoͤhung ahl⸗Census in Irland wesentlich dazu beitragen wuͤrde, t zu viele Katholiken gewaͤhlt wuͤrden, und nachdem ich auch den Eid, so wie die uͤbrigen Paragraphen ons⸗Bill seiner Untersuchung unterworfen hatte, r mit folgenden Worten: „Ich fuͤrchte, Mylords,
Bischof von Autun, Hr. v. Vichy, sind vor einigen Tahhh, was fast unvermeidlich war, hier schon oft gehoͤrte
hieselbst mit Tode abgegangen. 8 “ Großbritanien und Irland. .
Ungluͤck fuͤr das Land seyn wuͤrde, wenn die Bill, undh dem sie in der Thron⸗Rede empfohlen worden, nachdem die gewichtige große Majoritaͤt der Volks⸗Vertreter fuͤr sG erlangt, nun durch irgend einen unguͤnstigen Umstand de nicht zum Gesetze wuͤrde. Alsdann rechtfertigte er, auf
in einer vorhergehenden Sitzung geschehene Herausforderm
des edlen und gelehrten Lords an der Tafel (Graf v. Eldon)
welchen er so nenne, weil dieser ihm nicht erlauben wollt ihn noch als seinen edlen und gelehrten Freund and
reden — seine fruͤhere und jetzige Meinung in Bezug a Nur bei zweien
setzung und Schluß des gestern abgebrochenen Berichuhn Anspruch genommen habe. Der Lord⸗Kanzler erklaͤrte zunaͤchst, daß es ein gru
Gelegenheiten, sag
mente wiederholt, und alte Gruͤnde aufs Neue vorge⸗ 8 habe; der Gegenstand, das weiß und fuͤhle ich, ist meton
erschoͤpft, ich muß daher auch sehr um Entschul⸗
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. (Föhtt bitten, daß ich Ew. Herrlichkeiten Aufmerksamkeit so
Wir sind indessen, bei
üwas dem Menschen theuer, dem Christen heilig ist,
dert, diese große Maaßregel zur Erhaltung buͤrgerli⸗ d religioͤser Freiheit durchzufuͤhren; in dieser letzten beschwoͤre ich Sie daher, Ihre Zeit nicht an Klein⸗ n. zu verschwenden, und das, was Sie gewaͤhren, it Widerwillen und Murren, sondern maͤnnlich, li⸗ d gern zu bewilligen. Millionen blicken voll Hoffnung rcht auf das, was Ew. Herrlichkeiten entscheiden werden. uhe, der Wohlstand, vielleicht auch die Sicherheit des Sraates ist in Ihren Haͤnden. Ich beschwoͤre Sie nochmals, schlagen Sie den Weg ein, welches der wei⸗ d geradeste ist, den unsere Senatoren jemals er⸗ X“ e vbXX“ 111“
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waͤhlt haben. Koͤnnte ich hoffen, daß mein Name dereinst dem der großen Vertheidiger dieser Maaßregel beigesellt werde, wenn auch nur als der Letzte und Niedrigste von Denen, die an die Ausfuͤhrung des großen Werkes Iu]“] gangen sind, so wuͤrde ich auf alle andere Ehren, im Ver⸗ gleiche mit dieser, geringschaͤtzig herabblicken.“ (Lauter Bei⸗ fall.) — Graf von Falmouth suchte zuhnaͤchst die Angaben 8 des Lord-Kanzlers zu widerlegen; er las zu diesem Behufe 8 aus einer fruͤhern Rede desselben eine Steile vor, worin er (Lord Lyndhurst) die Constitution von 1688 fuͤr das Grund⸗ 8 gesetz der protestantischen Kirche erklaͤrt hatte. „Dies ist“”“ sagte er, „eine der merkwuͤrdigen Meinungs⸗Veraͤnderungen, 6 wie wir sie in jetziger Zeit nur allzuhaͤufig antreffen — Mitten unter allen diesen Veraͤnderungen gereicht es mir 6 aber zum Troste, auf den edlen und gelehrten Lord an der Tafel (Lord Eldon) zu blicken, der uns ein weit besseres Beispiel giebt. (Hoͤrt!) Der Lebenslauf dieses edlen und gelehrten Lords ist vielem Wechsel unterworfen gewesen; Gefahr und Sicherheit, Ungluͤck und Gedeihen, Sturm und Ruhe trafen ihn abwechselnd auf seinem Lebenspfad — im-. mer aber ist der edle und gelehrte Lord in Allem, was das 1 oͤffentliche Wohl anging, unveraͤndert derselbe geblieben; wird 8 daher einmal seine Laufbahn zu Ende seyn, so bin ich auch 8 uͤberzeugt, daß sein Andenken Allen, die ihr Vaterland lie- ben, theuer bleiben wird, und daß die Ehren seines Grabes selbst den Ehren derjenigen nicht nachstehen werden, die ihr Grab bei Waterloo gefunden haben.“ (Hoͤrt, hoͤrt) Der Redner, nachdem er auf die Auseinandersetzung der Bill eingegangen, und seinen erklaͤrten Widerwillen gegen dieselbe
zu erkennen gegeben hatte, sprach den Wunsch aus, daß die buͤrgerliche Laufbahn des edlen Herzogs (v. Wellington) dem Ruhme seiner militairischen Carriere keinen Eintrag thun möͤge. Auf die Bemerkung des Grafen, als habe er aus
der Rede des Herzogs verstanden, dieser wolle die Bill wie⸗ der zuruͤcknehmen, wenn sie in ihren Wirkungen nicht so se⸗ gensreich ausfalle, als er davon erwarte, erwiederte der Her⸗ zog von Wellington, daß dies keinesweges der Fall sey; vielmehr habe er gesagt, daß selbst, wenn die Maaßregel nicht sogleich die Beruhigung Irlands zur Folge haͤtte, er doch 8 keinen Anstand nehmen wuͤrde, ihre Bewilligung vom Par⸗ lamente zu verlangen. „Keinesweges“, fuhr der Herzog fort, „habe ich auch die Epifkopalen in Schottland mit den Katholiken in Irland, in Hinsicht der Gefahr, die von bei⸗
den fuͤr die Englische Kirche erwachsen kann, verglichen; ich
habe nur Schottland als ein Beispiel dafuͤr angefuͤhrt, daß 8
die Ruhe dort sogleich hergestellt wurde, als man den Epi⸗ skopalen gleiche Rechte bewilligte, wobei ich die Hoffnung aussprach, daß es der gleiche Fall mit den Katholiken in Ir⸗ land seyn duͤrfte.“ Als sich darauf mehrere Lords zugleich erhoben, hoͤrte man den Ruf: „Zur Frage!“ Der Lord⸗ Kanzler befragte nun das Haus uͤber das Amendement des Erzbischofs von Canterbury, die zweite Lesung der Bill auf 6 Monate zu verschieben. Das Amendement wurde ver⸗ worfen. Fast waͤre es auch sogleich zur Abstimmung uͤber die zweite Lesung gekommen, denn der Lord⸗Kanzler hatte auf sein Befragen das „Content“ der Majoritaͤt; da jedoch der Herzog von Richmond behauptete, das Verfah⸗ ren hiebei sey ein reglementswidriges gewesen, so wurde
die Debatte fortgesetzt und Lord Goderich nahm das Wort.
Hoͤchst unbillig und unfreundlich, sagte er, muͤsse er die Art und Weise nennen, wie der edle Graf (v. Falmouth) das Verfahren des Herzogs von Wellington gemustert habe. Erinnere man sich der Rede, welche Letzterer in der vorjaͤh⸗ rigen Session uͤber die katholische Frage gehalten, so werde Jedem auch beifallen, daß damals bereits gesagt wurde, man koͤnne sich der Hoffnung hingeben, daß die Zeit bald ein⸗ treten werde, in welcher der edle Herzog es selbst als seine dringende Pflicht erkennen wuͤrde, einen andern Weg einzu⸗ b schlagen. — Im Verlaufe seiner Rede schilderte der Lord
besonders die Ungerechtigkeit, die man gegen die katholischen
Pairs begehe, indem man sie ihres Sitzes im Oberhause be⸗ raube. „Mylords, ich sage, man beraubt sie ihres Rechtes, und darum ist die Maaßregel nicht bloß eine angemessene, sondern, in Bezug auf die katholischen Pairs, auch eine Sache des Rechts. (Hoͤrt, hoͤrt! wobei besonders Lord Hol⸗ lands Stimme vernehmlich war.) Das Recht, dessen man sie beraubt hat, ist ihr angestammtes; aus welchem andern Rechtstitel aber, als aus dem der von unseren Voraͤltern angeerbten Sitte und aus dem, welcher aus dem unverbruͤch⸗ lichen Charakter des Rechtes selbst hervorgeht, nehmen wir hier unsere Sitze ein? Es mag einst einen temporairen Grund gegeben haben, der die Ausschließung der Katholiken noth⸗ wendig gemacht hat; aber der Himmel bewahre uns dafuͤr, ihnen ihr gutes Recht fuͤr immer nehmen zu wollen. Denn