1 aus den Schluß ziehen, daß sie nicht abgeschafft werden duͤrf⸗ CESConmission gemachten Vorschlages hervor und
zuletzt gegen den Antrag der C zu Gunsten desselben auf, und behauptete, daß dem Koͤniglichen Vorrechte dadurch nicht zu nahe getreten werde. „Ich habe,“ fuͤgte er hinzu, „Allem, was im Laufe der allgemeinen Dis⸗ cussion uͤber den Gegenstand gesagt worden ist, mit der groͤß⸗ ten Aufmerksamkeit zugehoͤrt, und folge nur meiner innigsten Ueberzeugung. Mich beseelt weder ein Oppositions⸗Geist ge⸗ gen die Minister, deren guten Absichten ich vielmehr volle Ge⸗ rechtigkeit widerfahren lasse, noch der Wunsch, mich gewissen Meinungen gefaͤllig zu bezeigen. Ich spreche wie ich denke, wenn ich sage: der Entwurf der Commission scheint mir besser zu seyn als der der Regierung; er entspricht, mehr wie dieser, den uns oft gegebenen Versprechungen, so wie den Beweggruͤnden des Gesetzes. Er scheint mir mit einem Worte ganz dazu geeignet, das Ziel unserer steten Bemuͤ⸗ hungen, die Ruhe, die Wohlfahrt und das Gluͤck Frank⸗ reichs, zu erreichen.“ Nach dieser Rede machte Herr von Vatimesnil noch einen letzten Versuch, um der Ansicht des Ministeriums den Sieg zuzuwenden; er bemerkte zu die⸗ sem Behufe, wie der Vorschlag der Commission mehrere an⸗ dere bestehende gesetzliche Bestimmungen verletze; unmoͤglich koͤnne man dem Amendirungs⸗Rechte eine solche Ausdehnung einraͤumen; wenn der Koͤnig ein Gesetz vorschlage, so wisse eer recht gut, daß die Kammern das Recht haͤtten, dasselbe zu verbessern; er wolle aber auch, daß sie sich innerhalb der Graͤnzen des Gesetzes selbst hielten; man koͤnne sonach in dem vorliegenden Falle das erste Kapitel des Entwurfes, welches von den Bezirks⸗Conseils handele, wohl fehler⸗ haft finden und eine andere Wahl⸗Methode vorschla⸗ gen, nicht aber diese Bezirks⸗Conseils gaͤnzlich aufheben. Diese Conseils selbst angehend, war der Minister der Mei⸗ nung, daß, wenn dieselben nicht wesentliche Nachtheile oder gai eine dringende Gefahr darboͤten, die Kammer sie beibe⸗
alten muͤsse; statt dergleichen Nachtheile aber nachzuweisen, behaupte man nur, die Bezirks⸗Conseils seyhen von keinem besondern Nutzen; einmal, so wuͤrde dies immer noch kein hinreichender Grund seyn, um das Bestehende auf eine so ganz ungebraͤuchliche Weise zu vernichten; zweitens aber koͤnne er jene Behauptung auch durchaus nicht gelten lassen. Nachdem der Redner den Nutzen, den die Bezirks⸗Conseils, seiner Ansicht nach, stifteten, zu beweisen sich bemuͤht hatte, stellte Herr von Rambuteau einige Betrachtungen uͤber den Gegenstand an und stimmte zuletzt fuͤr den Antrag der Commission, indem bei den Cantonal⸗Wahlen die Cantons besser als bisher repraͤsentirt werden wuͤrden. Ihm folgte der Koͤnigliche Commissarius, Baron Cuvier, auf der Red⸗ nerbuͤhne. Er nannte in seiner Vertheidigung der Bezirks⸗ Conseils diese Conseils Seminarien fuͤr die jungen Buͤrger, um sich zu Deputirten zu bilden, — ein Ausdruck, der sich in der Versammlung von Mund zu Mund fortpflanzte, und na⸗ mentlich auf der linken Seite einiges Gelaͤchter erregte. Herr Aug. Pörier vertheidigte das Amendement der Commission. „Ich hoffe,“ sagte er unter Anderm, „daß eine gruͤndliche Berathung uͤber die einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes die Minister, wenn auch nicht fuͤr unser System, doch min⸗ destens fuͤr ein Ausgleichungs⸗Mittel geneigt machen werde, damit das sehnlichst gewuͤnschte Gesetz dem Lande nicht gaͤnz⸗ lich entzogen wird. (Zeichen des Zweifels.) Waͤre dem aber nicht so, so wuͤrden wir von den Ministern an den Koͤnig appelliren, uͤberzeugt, daß der Monarch die Redlichkeit unserer Absichten und unsere Bemuͤhungen fuͤr das Wohl des Landes und fuͤr die Sicherheit des Thrones nicht verkennen wird.“ (Gelaͤchter auf der rechten Seite.) Die Berathung wurde hierauf geschlossen und der Praͤsident rief den Be⸗ richterstatter auf die Rednerbuͤhne, um sein Résumé zu machen. Dieser bemuͤhte sich vorzuͤglich, den Baron Cuvier zu widerlegen. „Der Koͤnigl. Commissarius,“ aͤußerte er, „hat die Sache der Bezirks⸗Conseils wie ein Mann ver⸗ fochten, der an der Stiftung derselben einen großen Antheil gehabt hat; er hat sie mit (kleinen) Seminarien verglichen; der Ausdruck ist etwas seltsam; indessen will Hr. Cuvier dar⸗
Der Redner hob hierauf die Vortheile des von der
chloß mit man habe dabei keine andere hoh. ge⸗ Regierung ihren Einfluß auf die Ver⸗ waltung des Landes zu erleichtern. Der Praͤsident ver⸗ las hierauf das Amendement der Commission, um dar⸗ uͤber abstimmen zu lassen, wobei er zugleich bemerkte, daß die Annahme desselben die Aufhebung des ganzen ersten Kapitels zur Folge haben wuͤrde. Ein erster Abstimmungs⸗ Versuch blieb zweifelhaft, da etwa 50 Mitglieder der rechten Seite nicht mitstimmten. „Warum stimmen
ten.“
der Bemerkung: habt, als der
ommission. Herr Faure trat
8 e
die Pflicht
zu nehmen. .
8
bon, und Herr Ricard fuͤgte hinzu, daß es Deputirten sey, an der 1u..³“ dene Praͤsident bemerkte indessen, daß es zwischen zwei M mungs Versuchen nicht erlaubt sey, das Wort b waͤhrend die aͤußerste rechte Seite ihre heimliche mit Muͤhe verbergen konnte. Nach einer zweiten erklaͤrte das Buͤreau, daß das Amendeme men sey. Sofort erhoben sich die Minister des und der Justiz und verließen den Saal. Die aͤbrigen nister behielten ihre Plaͤtze und wurden von einer M Deputirten belagert, die sie mit Fragen bestuͤrmten 4 ganze Versammlung hatte sich erhoben und die Sitzun eine Zeit lang voͤllig unterbrochen. Der Constitutich will bei dieser Gaͤhrung der Gemuͤther einen auffallan Contrast in den Physiognomieen der Anwesenden bemerkt de die Mitglieder der linken Seite haͤtten das An sehen Maͤnnern gehabt, die ihre Pflicht gewissenhaft erfill haben glauben; die rechte Seite dagegen haͤtte, das ” auf den Lippen, sich gleichsam an der Verlegenheit dnh nister geweidet, waͤhrend das rechte Centruͤm ganz gäü gewesen sey. Als es nach einer viertelstuͤndigen Unterbech dem Praͤsidenten endlich gelang, die Ruhe wieder herzuse wurden die Berathungen uͤber das zweite Kapitel dess setz⸗Entwurfes eroͤffnet; dieselben hatten aber nur ebe gonnen, als der Vicomte von Martignac und der Portalis wieder in den Saal traten. Kaum . Herr Daunou, der sich eben auf der Rednerbuͤhne best seinen Vortrag beendigt, als der Minister des Inn schnell die Tribune bestieg. „Meine Herren,“ aͤußerte „der Koͤnig hat uns befohlen, Ihnen die nachstehende 8” theilung zu machen: „„Wir Karl, von Gottes Gnaden, ben verordnet und verordnen hiermit: Die, der Deputin Kammer am 9. Februar in Unserem Namen vorgeleg. beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die Organisation der Commun Verwaltung und der Bezirks⸗ und Departements⸗Conseils s zuruͤckgenommen. — Die tiefste Stille folgte auf i Mittheilung. Der Praͤsident bescheinigte dem Minister Empfang der Verordnung und hob die Sitzung mit! Sercser iler ag am folgenden Tage der Bericht uͤber 3 wegen einer 2 —6 .“ abgestattet e Ebe e 8 8 Post aris, 10. April. Die obige Sitzung de vuti Kammer giebt den hiesigen Blaͤttern “ Unwillen oder ihre Freude uͤber die Zuruͤcknahme des partemental⸗Gesetzes auszudruͤcken. Am heftigsten sprech sich die drei Blaͤtter aus, welche man als die Organe der schiedenen Fractionen der linken Seite betrachten darf,d Constitutionnel, der Courrier und das Journal du Ch merce, so wie in einem anderen Sinne die Gazette .b b⸗ Se Vis ea einen milderen 2 n, hin em sich eine innerliche Freude nicht verken laͤßt. Der Messager aͤußert sich nur ganz kurz 1c versp eine Erklaͤrung von Seiten der Regierung. Das Journal Dobats schweigt, wie immer in kritischen Faͤllen. Doch lassen die Blaͤtter selbst reden. Der Messager des Cham bress Die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe sind zuruͤckgenommen worden. 2 Grund zu dieser Maaßregel scheint die Annahme eines Amen ments zu seyn, wodurch beide Entwuͤrfe wesentlich veraͤndz wurden. Ohne Zweifel wird die Regierung sich näͤher klaͤren. Was uns anbetrifft, so scheint uns, daß eine wichtige Frage wie die vorliegende, welche die Koͤnigl.⸗ tiative und das gesammte Verwaltungs⸗System so nahe geht, nicht improvisiren werde, daß man vielmehr nicht und Nachdenken genug auf die Untersuchung der schwi Punkte, die sich an die beiden zuruͤckgenommenen G Entwuͤrfe knuͤpfen, verwenden koͤnne.“ — Die Gazt de France zaußert sich in folgender Art: „Das dem jaͤmmerlichen Ministerium vorgelegte anarchische setz ist an der edeln Treue der rechten Seite gestz tert. Die rechte Seite hat durch ihre Unbeweglichkeit bene sen wollen, daß, nachdem sie bereits das Princip des Gesct verworfen, sie an den Berathungen uͤber die einzelnen Al kel desselben keinen Theil mehr nehmen koͤnne. Sie hat! weisen wollen, daß das Gesetz fuͤr die Monarchie eine Fru auf Leben und Tod sey.“ — Die AQuotidienne mei Herr von Martignac habe ganz recht gehabt, wenn er! hauptet, daß die Minister unmoͤglich die Verantwortlichke eines Gesetzes uͤbernehmen koͤnnten, das sie nicht selbst abge faßt haͤtten; nur haͤtte er bei solchen Grundsaͤtzen einen Em wurf, der das ganze royalistische Frankreich in Schrecke versetzt habe, gar nicht vorlegen sollen; durch die Zuruͤcknahme des Gesetzes sey das Ministerium nunmehr in eine seltsame Lage gekommen; so viel scheine ausgemacht, daß, nachdenm
Freude Ab stimm
nt angeng
die Herren nicht mit!“ rief laut der Marquis von Cam⸗
8
dasselbe von einer Schwaͤche in die andere verfallen, es nun
zu ergreitlCourrier
Tagen so beleidigend fuͤr rLammer gewo riw⸗Verfassun
Innel: „Ganz Frankreich wird es der Kammer Dank
hnd sie hat nunmehr bewiesen, daß sie sich selber nicht
1““ ö
1“
nothwendig an der Anstrengung sterben muͤsse, die es
tehabe, um einer neuen Schwaͤche zu entgehen; man
dasselbe schon jetzt so ziemlich ahbs todt betrachten. —
frangais erklaͤrt: „Das Schicksal des De⸗
es ist entschieden; die Kammer hat ihre
d das Ministerium seine Drohungen er⸗
Ausgang einer Discussion, welche seit die Nation, so verletzend fuͤr rden war. Man spricht von einer Revpraͤ⸗ g; eine solche kann aber nicht in einem bestehen, wo die Minister der Kammer verbieten wollen, tgelegten Gesetz⸗Entwuͤrfe zu aͤndern, und ihr drohen, ürden, wenn man ihnen nicht gehorchte, die Muͤhen, tn und Hoffnungen der Kammer vereiteln, und eine ng unfruchtbar machen, welche so reich zu werden ver⸗ es giebt keine Repraͤsentativ⸗Regierung mehr in ei⸗ ande, wo die Minister es laut aussprechen, daß bewilligungen der Regierung wie Gnadenbezeugungen demuth und ohne sie weiter zu pruͤfen, aufgenom⸗ gerden muͤßten, gleichsam als ob das Volk keine (haͤtte und nur eine vom Willen ihres Hirten ge Heerde waͤre; — in einem Lande, wo die Mini⸗ in die ungehorsame Kammer zu strafen, im Zorne den gssaal verlassen, und bald darauf mit einer Ver⸗ ug zuruͤckkommen, die ihr sinkendes Ansehen und ihren haͤchten Ruhm raͤchen soll! Das unschuldige Commu⸗ Gesetz hat das Loos seines Vorgaͤngers theilen muͤssen. Minister sind vollstaͤndig geraͤcht, aber diese Rache ihnen wenig nuͤtzen. Vergeblich hoffen sie, daß man vergoͤnnen werde, mit den Herren von Polignac und im Ministerium zu sitzen u. s. w.“ Der Consti—⸗
sacas Gesetz t get an un Dies ist der
—
, daß sie die Gewalt, die man ihr anthun wollte, mit und Wuͤrde zuruͤckgewiesen hat. Wir werden keine rtemental⸗- und Municipal⸗Raͤthe, aber immer noch Deputirten⸗Kammer haben. Haͤtte sie verfassungswidri⸗ dichungen nachgegeben und die Rechte ihrer Committen⸗ Fopfert, so haͤtte sie aufgehoͤrt zu existiren, denn sie hhre Ehre verloren. Zwei Gesetze werden der Kammer segt; in den Buͤreaux wird eine ruhige und gruͤndliche ussion eroͤffnet; eine aus allen Nuͤancen der Kammer zu⸗ engesetzte Commission wird ernannt, sie unterzieht sich einer
Herr von Martignac, daß die Regierung
loͤsen oder abzudanken;
kein Amendement annehmen wuͤrde; in dieser raͤth er dem Koͤnige, das Com⸗ munal⸗Gesetz zuruͤckzunehmen, welches gar nicht Gegenstand der Discussion war; er setzt also voraus, daß die Deputir⸗ ten⸗Kammer mit diesem Gesetze Absichten hatte, die der Köͤ⸗ niglichen Praͤrogative zuwider sind. Das sind offenbare Herausforderungen und Feindseligkeiten gegen die Kammer, und es bleibt den Ministern nichts uͤbrig, als dieselbe aufzu⸗
eine Versoͤhnung ist nicht mehr moͤglich.“ —
Seit dem 1. d. M. werden die Arbeiten an dem Mo⸗ numente, welches hieselbst dem Herzoge von Berry auf dem Platze der alten Oper errichtet wird, mit großer Thaͤtigkeit betrieben. Man hofft, daß das Denkmal noch im Laufe die⸗ ses Jahres werde vollendet werden.
Der Koͤnigl. Gerichtshof hat das Urtheil des Föichezab⸗ zei⸗ Gerichtes, welches den verantwortlichen Geschaͤftsfuͤhrer des Albums, Herrn Magallon, wegen seiner dem Moͤrder Kotzebue's gehaltenen Lobrede, zu einjaͤhriger Haft und einer Geldbuße von 500 Franken condemnirt, bestaͤtigt.
Der Direktor des Gymnasiums zur heiligen Barbara, Herr Nicolle, ist vorgestern hieselbst mit Tode abgegangen. (Großbritanien und Irland. 11“ 886 Parlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung des Oberhauses vom 8. April wurde (wie gestern gemel⸗ det) die Berathung uͤber die katholische Concessions⸗Bill im Ausschusse fortgesetzt. Vorher wurden mehrere Bittschriften uͤberreicht; namentlich eine von Lord Farnham, die zu einer kleinen Discussion die Veranlassung gab. Die Bittsteller beschwerten sich naͤmlich daruͤber, daß die auf den Jonischen Inseln stationirten Britischen Truppen, protestantischen Glaubens, nicht dieselbe Verguͤnstigung genießen, welche an⸗ dererseits den katholischen Soldaten, die in einem protestan⸗ tischen Orte garnisoniren, dadurch zu Theil wird, daß sie nicht noͤthig haben, die ihrem Glauben nicht angehoͤrigen Gotteshaͤuser zu besuchen. Namentlich in Korfu sey das protestantische Militair an gewissen katholischen Festtagen zu mehreren Ceremonien verbunden, die es als aberglaͤubisch und abgoͤttisch anzusehen gewohnt sey. Die Soldaten und ihre Officiere muͤßten dort den Processionen beiwohnen, Fackeln tragen, Ehrensalven abfeuern und, nach den Vor⸗ schriften der Priester, Bilder und andere Abzeichen in der
8
enhaften und reiflich erwogenen Arbeit; Eintracht herrscht allen ihren Beschluͤssen; sie sucht sich den Ministern zu naͤ⸗ vird aber mit Stolz zuruͤckgewiesen; sie stattet ihren Be⸗ bin Denkmal der Besonnenheit, Klugheit, Maͤßigung und aften Ergebenheit gegen den Thron und die Inter⸗ bes Landes, ab. Die Debatte wird eroͤffnet; nicht eine e erhebt sich, um das Gesetz der Minister zu verthei⸗
Dennoch zeigt sich die constitutionnelle Majoritaͤt eneigt, groͤßere Opfer darzubringen, als man erwarten
Herr von Cambon hatte ein Amendement vorge⸗
Herr von Martignac erklaͤrt aber, daß er sein Gesetz zu⸗ hmen wuͤrde, wenn die Kammer das Amendement an⸗ .Herr Delalot spricht von gluͤcklichen Modifica⸗ n, und am folgenden Tage erklaͤrt der Minister der ger, daß sie das Gesetz ganz annehmen oder darauf ver⸗ muͤsse, daß dasselbe eine Concession der Regierung sey, die abiner Weise der Kritik unterwerfen duͤrfe. Dennoch er⸗ r. Dupin der Aeltere neue Aussicht zu einer Versoͤhnung. ugustin Perier spricht in demselben Tone, aber die er wollen nichts von Annaͤherung wissen; Alles oder s, ist ihr letztes Wort. Die Kammer fuͤhlte sich ver⸗
werden konnte.“ Das Journal du Commerce: Benehmen des Herrn v. Martignac ist unbegreiflich; en Male hat er einen von der Leidenschaft eingege⸗ Entschluß gefaßt. Auch halten manche sein sonderba⸗ hetragen fuͤr die Folge eines voraus entworfenen Pla⸗ Er soll seine beiden Gesetze nur mit Widerwillen gegen ngriffe der rechten Seite vertheidigt, und auf einen and zu ihrer Zuruͤcknahme gewartet haben. Man sogar, er habe die Verordnung schon beim Beginn fitzung in seinem Portefeuille gehabt, und sein heftiges isgehen und Wiedereintreten sey nur zum Schein ge⸗
Konnte eine halbe Stunde wohl hinreichen, um dem die Zuruͤcknahme beider Gesetze vorzuschlagen, und Sustimmung zu dieser Maaßregel zu erlangen? War em solchen Entschlusse nicht eine Berathung im vollen rn⸗Nathe erforderlich? Und er sollte von den Herren nenac und Portalis in Abwesenheit ihrer Collegen, welche N der Ministerbank sitzen blieben, gefaßt worden seyn?
e Unwahrscheinlichkeiten geben zu den sonderbarsten
Hand halten. „Wenn alle diese Angaben wahr sind,“ sagte der Lord, „wie peinlich muß es dort fuͤr einen protestantischen Soldaten seyn, der solchem Aberglauben sich hergeben muß?“ Da mehrere Lords durch Murmeln zu verstehen gaben, daß ihnen die Sache unglaublich erscheine, so versicherte Lord Farnham, daß die Bittsteller ihre Angaben mit Thatsachen belegen und auch vollstaͤndig erweisen wollten. Der Herzog v. Wellington erhob sich darauf und sagte: „Ich muß Ihnen, Mylords, zuvoͤrderst sagen, daß, in so vielen Laͤndern ich auch als Soldat gewesen bin, und zwar unter Nationen, die entweder einem andern christlichen Glaubensbekenntniß, als dem unserigen, oder einer ganz andern Religion, als der christlichen, zugethan waren, ich doch nirgends gesehen habe, daß es der Goldat nicht fuͤr eine Ehren⸗Pflicht hielt, allen religioͤsen Instituten Ehrerbietung und jedem Landes⸗ Ceremoniell Achtung zu erweisen. Wir Soldaten gehen nicht in das Ausland, um dort irgend eine Parthei in reli⸗ gioͤsen Streitigkeiten zu ergreifen, oder uns um die Begriffe, die irgend ein Volk uͤber Glaubens⸗Materien hat, viel zu be⸗ kuͤmmern. Uns kommt es vielmehr zu, Pflichten ganz an⸗ derer Art zu erfuͤllen — militairische Pflichten, die mit dem Glauben des Landes nichts zu schaffen haben. Ich gestehe auch, niemals gehoͤrt zu haben, daß es unsere Art sey, an den religioͤsen Gehraͤuchen eines Landes auf die geschilderte Weise Theil zu nehmen; es muͤßte denn in Malta seyn, von wo ich zufaͤllig weiß, daß es eine alte, schon vor laͤnge⸗ rer Zeit her uͤberkommene Sitte ist, daß, bei einer gewissen Prozession, von unserer Artillerie einige kleine Kanonen als Ehrensalve abgefeuert werden. Ich weiß auch, daß einige Officiere einmal bei solcher Gelegenheit dem Commandanten nicht gehorchten; nicht aus einem militairischen, sondern aus religioͤsem Grunde verweigerten sie es, dem alten Gebrauche sich zu fuͤgen, und feuerten darum nicht, als die Prozession voruͤber kam. Was aber war die Folge dieser Weigerung? Sie wurden vor ein Kriegsgericht gestellt und cassirt — nicht etwa, weil sie keinen Theil an einer Ceremonie nehmen wollten, die ihnen abgoͤttisch erschien, oder weil sie in die Gebraͤuche der Landes⸗Einwohner sich nicht fuͤgen wollten, son⸗ dern aus dem einfachen und klaren Grunde, weil sie ihrem Com⸗ mandeur, der, einer alten Sitte gemaͤß, die uͤbliche Salutirung zu
thungen Anlaß. In der vorletzten Sitzung erklaͤrte
bestimmter Zeit anbefohlen hatte, keinen Gehorsam leisteten. Aus