Schritte.
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Wohl der leidenden Menschheit!
. Dmitrji Sokolow. Festung Hirsowa, den 19. Jan. 1829. 8 Odessa, 8. April. sige Gefaͤngniß⸗Kirche im Beiseyn des General⸗Gouverneurs und seiner Gemahlin, des Civil⸗Gouverneurs und einer gro⸗ ßen Zahl hiesiger Bewohner feierlich eingeweiht.
Seit dem 4ten d. M. sind hier 3 Schiffe von Varna und 1 Schiff von Sisopolis mit Ballast eingelaufen.
Am 4ten d. M. langte im hiesigen Hafen, von Varna aus, der Harem Jussuf⸗Pascha's an. Er besteht mit Inbe⸗ griff der Dienstboten beiderlei Geschlechts aus 15 Personen.
Am Sonntag Nachmittag gab ein Herr Knote dem Publikum das Schauspiel eines Schnelllaufes; er legte einen Raum von 14 Wersten in 44 Minuten zuruͤck, obgleich er
49 dazu bestimmt hatte, und schien nicht angegriffen zu seyn.
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Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 18. April. Der ;ste Artikel des Militair-Strafgesetzbuches, welcher in der letzten Sitzung aufs Neue an die Commission verwiesen wor⸗ den war, wurde nach einer interessanten Discussion, an wel⸗ cher der Berichterstatter Graf von Ambrugearc, der Her⸗ zog von Dalmatien, der Graf von Pontécoulant und die Minister des Krieges und des oͤffentlichen Unterrichts Theil nahmen, angenommen. Ein Amendement, das der Graf von Rougé bei dem 2ten Artikel in Antrag gebracht hatte, gab Anlaß zu einer nochmaligen Ueberweisung dieses Artikels an die Commission. Die Artikel 3 und 4 waren bereits in der vorigen Sitzung angenommen worden. Der 5te Artikel fuͤhrte eine Discussion herbei, in deren Laufe sich die Herzoͤge Decazes und von Broglie, so wie zwei Koͤnigl. Commissarien, die Herren Jacquinot de Pam⸗ pelune und v. Salvandy, vernehmen ließen. Nachdem auch dieser Artikel nochmals der Commission zugestellt worden, wurde die Fortsetzung der Berathung auf den L2osten verlegt. Aeußerlich vernimmt man uͤber diese Sitzung Folgendes: Der General von Ambrugeac soll im Namen der Com⸗ mission dgrauf angetragen haben, die Eisenstrafe mit der Kugel bei Verbrechen beizubehalten, der Marschall Soult dagegen bei seinem Vorschlage, diese Strafe gaͤnzlich abzu⸗ schaffen, beharrt haben, und dabei von dem Grafen von Pontécoulant unterstuͤtzt worden seyn. Nach einigen Bemerkungen des Grafen von Caux und des Herrn von Vatimesnil wurde indessen der gedachte Vorschlag ver⸗ worfen, und der 1ste Artikel in der von dem Berichterstatter in Antrag gebrachten Art angenommen. Das oben erwaͤhnte Amendement des Grafen von Rougs, welches eine abermalige Ueberweisung des 2ten Artikels an die Commission veran⸗ laßte, besteht darin, daß fuͤr die Officiere statt der Kugel⸗ Strafe die Festungs⸗Strafe verlangt wird. Der 5te Artikel, welcher von der Zwangs⸗Arbeit und der Reclusion, so wie von den Folgen dieser Strafen in staatsbuͤrgerlicher Hinsicht han⸗ delt, gab dem Herzog Decazes Gelegenheit, seine Verwun⸗ derung daruͤber zu aͤußern, daß, nachdem die Regierung be⸗ reits den Pranger und das Brandmarken aus dem Mili⸗ tair⸗Straf⸗Gesetzbuche entfernt habe, sie auf so schoͤnem Wege stehen bleiben, und den im peinlichen Codex festgesetzten buͤrgerlichen Tod — eine Strafe, die mit den Sitten und mit den Grundsaͤtzen einer gesunden Moral voͤllig im Wi⸗ derspruch stehe — beibehalten wolle. Der Herzog v. Broglie soll den Ansichten des eben erwaͤhnten Redners beigetreten seyn, die beiden Koͤnigl. Commissarien sich denselben aber mit dem Bemerken widersetzt haben, daß das Militair⸗Ge⸗ setzbuch sich hinsichtlich der von dem gemeinen Rechte ent⸗ lehnten Strafen jedweder Neuerung habe enthalten muͤssen, weil es sonst leicht das Ansehen haͤtte gewinnen koͤnnen, als ob man ein Privilegium zu Gunsten der Militairs ein⸗ fuͤhren wolle. Nach einer hoͤchst eloquenten improvisirten Rede des Herzogs Decazes wurde, wie oben erwaͤhnt, der 5te Artikel nochmals der Commission uͤberwiesen. Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 18. April wurde uͤber verschiedene bei der Kammer einge⸗ gangene Bittschriften Bericht abgestattet. Die wichtigsten darunter, 72 an der Zahl, ruͤhrten von etwa 60,000 Wein⸗ bauern und Weinhaͤndlern aus allen Provinzen her, worun⸗ ter allein 19,000 aus dem Departement der Gironde. Hr. Daunant, welcher diesen Gegenstand zum Vortrag brachte,
diger Vater von meiner Kindheit an gegeben hat, und der Eid der Treue, den ich meinem Kaiser vor dem Altar des Allwissenden geschworen habe, staͤrken mich zu diesem meinen Morgen, wenn ich die letzte Pflicht des Christen werde erfuͤllt haben, betrete ich meine neue Wohnung. — Allguͤtige Vorsicht, laͤutere und erleuchte meinen Geist zum
Am letzten Sonntage ward die hie⸗
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druͤckte sich im Wesentlichen in folgender Art aus: Bittsteller messen den niedrigen Preis der Weine und sle Mangel an Absatz derselben, einer allzu hohen Besteuen dieses Artikels bei, und verlangen daher eine Herabsenn der Abgaben; einige von ihnen klagen auch uͤber di 1 nahme der Ausfuhr. Die Commission hat saͤmmtliche n’ tionen, die sich leider alle nur zu aͤhnlich sehen, in eih Bericht zusammen gefaßt; sie sind fast aus allen Prori des Reiches eingegangen, und alle enthalten dieselben Klaa- Seit einigen Jahren schon, sagen die Bittsteller, üfh Wein⸗ und Brandtweinhandel in steter Abnahme beg waͤhrend die Wein⸗Erndte in gleichem Maaße zugenon⸗ hat. Der Preis des Weines ist zwar nicht uͤberall derzul doch laͤßt sich im Allgemeinen annehmen, daß er so zien auf allen Punkten des Reiches in gleichem Maaße gesu ist. Es giebt Weine, wovon das Hectoliter (85 Beg Quart) kaum 4 Franken (etwa 32 Silbergroschen) kostet, un nige, mit Ausnahme einiger vorzuͤglichen Gegenden, wo f Hectoliter mehr wie 9 bis 10 Fr. gezahlt wird. Einigenqh schriften ist eine detaillirte Uebersicht der Pflanzungs⸗, Kall Fabrikations⸗ und Erhaltungs⸗Kosten beigefuͤgt; und wenn man annehmen kann, daß in diesen Gemaͤlden die Farbenz unter zu stark aufgetragen sind, so laͤßt sich doch nich⸗ Abrede stellen, daß an manchen Orten die Kosten des Ph baues gar nicht mehr, an anderen nur schwach, und sitt den gesegnetesten Gegenden nur so gedeckt werden, doß Gewinn fuͤr die Subsistenz des Pflanzers nur mit zaluh
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ausreicht. Namentlich werden, nach Ausweis mehrerlhh uns vorliegenden Bittschriften, schon seit einigen Jahte üal alle Weinberge im westlichen und mittaͤgigen Frankreich⸗ dire
mit Schaden bebaut. Den Weinbauern im Östen umd Centrum geht es im Allgemeinen nicht besser, doch gich einige Departements, namentlich das der Saoône und nAn wo der Weinstock noch 1 ½ pCt. vom Kapitale abwirft. Mit auch dieser schwache Gewinn wird zu einem Verluste, s azuj die Aerndten keinen Absatz finden. Als einen Beweis bsetz Behauptung fuͤhren die Weinbauer des Gironde⸗Deyes ments den Ertrag eines der Pairs⸗Kammer zugehoͤrigen lht mit Wein bebauten Grundstuͤcks an, das, auf 120,00 n abgeschaͤtzt, einen jaͤhrlichen Verlust von 7067 Fr. darkehulah wobei der Verlust der Zinsen vom Kapitale noch nichtuuhh mal mitgerechnet ist. Gleichwie die Weinpreise abnetbth sinkt aber auch der Werth des Eigenthums. Viele Aumh berge finden gar keine Kaͤufer mehr, weshalb auch an! chen Orten schon der Weinstock ausgerottet wird. Am! sten leidet hier ohne Zweifel das große Eigenthum, da Bewirthschaftung desselben verhaͤltnißmaͤßig bedeutendere Koß nach sich zieht, als die des kleinen, das der Landmann selbst bebe und dies ist um so beklagenswerther, als der große Eigenthän allein der Kultur, der Fabrikation und der Erhaltung Weines diejenige Sorgfalt widmen kann, die zur Veredelegttti desselben noͤthig ist. Mehrere der eingegangenen Vittschstt ten sind von bloßen Winzern unterzeichnet, welche, ftt Versicherung nach, im Begriffe stehen, an dem Nothwegtie sten Mangel zu leiden. — Was nun die Ursachen Mett Uebelstandes betrifft, so laͤugnen die Bittsteller zwar Pitzfe daß die Kultur des Weinstocks seit dem Jahre 1789 b tend zugenommen hat; doch behaupten sie, diese Zumpeftig sey nicht von der Art, daß es unmoͤglich sey, den Ertm ig consumiren. In der That waren bis zum Jahre Atz 1,200,000 Hectaren Landes mit dem Weinstock bepste disg und in der vorjaͤhrigen Sitzung hat Herr Carl Dupttaah rechnet, daß seit jener Zeit bis zum Jahre 1824 der9 w6 bau nur um 7 pCt, zugenommen hat, waͤhrend die B” rung um 9 pCt. gewachsen ist.“ Nachdem der Berichz⸗ ter dasjenige angefuͤhrt hatte, was die Bittsteller al eag. Einwand erwiedern, daß die letzten drei Erndten zu en 8 in der Quantitaͤt und zu schlecht in der Qualitaͤt ausget seyen, untersuchte derselbe die verschiedenen auf den Bü 1n lastenden Abgaben. Diese Abgaben, mit Einschluß derer 1 dem Aepfel⸗ und Birnen⸗Wein, die indessen nur sehr u benn heblich sind, bringen dem Schatze jaͤhrlich etwa 100 N g nen Franken ein, wovon ein Fuͤnftheil durch die Erhebung kosten absorbirt wird. Hierzu koͤmmt noch die Thor eise. Da naͤmlich die Staͤdte, nach dem Beispiele
Regierung, dafuͤr halten, daß Wein und Brandtwein, steuerbarsten Gegenstaͤnde sind, so haben sie die Abgabe diesen Artikeln zu ihrem Haupt⸗Einkommen gemacht, so die Accise, wenn gleich in der Regel geringer als -. n gabe fuͤr die Regierung, dieser doch oftmals gleich koͤme ja sie zuweilen, dem Gesetze zum Trotze, uͤbersteigt. z. B. Lille jedes Hectoliter Wein mit einer Thor⸗ von 14 Fr. belegt und dadurch den Genuß dieses G
kes zum Vortheile eines andern, das in dieser Stad