inzwischen damals, wie unvorsichtig es seyn wuͤrde, die Aus⸗ gaben auf die bloße Hoffnung hin, daß die indireeten Steuern zunehmen wuͤrden, zu vermehren; sie reducirte daher das Budget, im Einverstaͤndnisse mit der Regierung, auf 923 Millionen. Jetzt werden die Ausgaben pro 1828 auf 71 Millionen hoͤher berechnet, als dazu bewilligt worden waren; 14 ½ Millionen davon stehen als complementarische Zuschuͤsse und 56 ½ Millionen als außerordentliche Ausgaben aufgefuͤhrt; complementarische Zuschuͤsse sind solche, die fuͤr Gegenstaͤnde verlangt werden, wovon die Kosten sich nicht genau vorher⸗ sehen lassen. Wenn dergleichen Ausgaben aber schon mehrere Jahre hinter einander mehr betragen haben, als sie veran⸗ schlagt waren, so mußte dieser Anschlag von Hause aus hoͤ⸗ her gemacht werden, da man sonst wissentlich ein Deficit begruͤndete. Was die außerordentlichen Ausgaben anbetrifft, so verlangen sieben Minister Zuschuͤsse: der Justiz⸗Minister 244,000 Fr.; der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten 4,870,000 Fr.; der Minister des oͤffentlichen Unterrichts ⁊97,000 Fr.; der Handels⸗Minister 400,000 Fr.; der Kriegs⸗ Minister 27 Millionen; der Marine⸗Minister 23,300,000 Fr. und der Finanz⸗Minister 830,000 Fr. (Alles in runden Summen).“ — Der Berichterstatter ging hierauf diese verschiedenen Ministerien durch; am laͤngsten hielt er sich bei der erstern Summe von 244,000 Fr. auf, welche sich noch von der Verwaltung des Grafen von Peyronnet herschreibt; sie zerfaͤllt 1) in 65,000 Fr. fuͤr einen Prozeß den dieser Minister mit der Eigenthuͤmerin des an das Hotel des Justiz⸗Ministeriums stoßenden Gebaͤudes gefuͤhrt und verloren hat; und 2) in 179,000 Fr. fuͤr verschiedene Bauten und Reparaturen in dem gedachten Hotel, so wie fuͤr die Anschaffung eines neuen Mobiliars. Was die erste Summe anbetrifft, so erklaͤrte Hr. Lepelletier d'Aulnay, daß die Commission fuͤr die Zahlung derselben stimme, obgleich sie nicht wohl begreifen koͤnne, wie ein Beamter, der fuͤr Rechnung des Staates auftritt, unvorsichtiger habe zu Werke gehen koͤnnen als ein Privatmann. Hinsichtlich der zweiten Summe aber setzte der Berichterstatter auseinander, daß der damalige Großsiegelbewahrer die fuͤr 1827 bewilligten Aus⸗ gaben ohne Noth uͤberschritten habe; das Gesetz vom 25. Maͤrz 1817, fuͤgte er hinzu, verbiete solches indeß ausdruͤck⸗ lich und gestatte es hoͤchstens nur in ganz dringende Faͤlle; der Minister, der also in dieser Beziehung seine Befug⸗ nissse uͤberschreite, sey gesetzlich zum Schaden⸗Ersatze verbunden; in diesem Falle befinde sich der Graf Peyronnet; die Com⸗ mission glaube daher, daß um den Credit der Regierung nicht zu schwaͤchen, die obgedachte Summe zwar ebenfalls be⸗ willigt werden muͤsse, daß es aber auch angemessen sey, sich zur Sicherung des Staats⸗Vermoͤgens an den Minister zu 1 der seine Befugnisse uͤberschritten habe; aus diesem Grunde trage die Commission auf folgendes Amendement an: „Der Zuschuß von 179,865 Fr. wird bewilligt, mit Vorbe⸗ halt jedoch der Entschaͤdigungsklage, die das Finanz⸗Ministerium gegen den Minister anzustellen hat, von dem die Ausgabe, ohne vorherige Ermaͤchtigung, verfuͤgt worden ist.“ — Dieser Antrag erregte großes Au sehen; eine Stimme zur Rechten fragte, wo das competente Tribunal sey, um einen Minister zu richten.
— Gegen den von dem Ministerium der auswaͤrtigen Ange⸗
legenheiten verlangten Zuschuß von 4,870,000 Fr., worunter At Millionen fuͤr die Expedition nach Morea, und 250,000 Fr. fuͤr die Loskaufung von Griechen⸗Sklaven, fand der Bericht⸗ erstatter eben so wenig etwas zu erinnern, als gegen die 400,000 Fr. fuͤr das Handels⸗Ministerium. Die 97,000 Fr. fuͤr das Ministerium des oͤffentlichen Unterrichts bewilligte derselbe gleichfalls, jedoch unter der Bedingung, daß dieselben nicht auf das Staats⸗Budget, sondern auf den besondern Etat des oͤffentlichen Unterrichts entnommen wuͤrden. In die 27 Millionen fuͤr das Kriegs⸗Ministerium sind 3 ½˖ Mill. fuͤr die Besetzung Spaniens, 16 ½⅞ꝙ Millionen fuͤr die Verstaͤr⸗ kung des Heeres um etwa 51,000 Mann und den Ankauf von 6000 Pferden*), und 6 Millionen fuͤr die Expedition nach Morea, wozu 14,000 Mann mobil gemacht worden, mitbegriffen. Auch diese Summen schienen der Commission hinlaͤnglich gerechtfertigt, und sie bewilligte dieselben, so wie gleichzeitig die 23,300,000 Fr. fuͤr das Marine⸗Ministerium (wofuͤr 128 Schiffe und 14,400 Mann Seetruppen aus⸗ geruͤstet worden sind), und die 830,000 Fr. fuüͤr das Finanz⸗ Ministerium. Der Berichterstatter schloß seinen Vortrag in folgender Art: „Aus dem Gesagten geht hervor, daß das
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8 Sen Mann berechnet, belief sich aber am 31. December des ge⸗
ten Jahres auf 283,818 Mann. Von den angekauften Pfer⸗ den sind die fuͤr die Cavallerie durchschnittlich ngc 455 85 die fuͤr die Artillerie mit 478 Fr. bezahlt worden
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in dem Budget fuͤr 1828 nur auf
haben,
Budget von 1828 um etwa 71 Millionen uͤberschritten waß den ist, wovon beinahe 39 Millionen auf die außerordentz chen Ausgaben kommen, zu deren Deckung im vorigen Jahn die Anleihe der 4 Millionen Renten eroͤffnet wurde. Na Abrechnung dieser 39 Mill. sind also immer noch 32 Mg zu viel verausgabt worden; im Jahre 1827 betrug die Mehr⸗Ausgabe 33 Mill.; im Jahre 1826: 32 Mill.; Jahre 1825: 44 Mill. Der Finanz⸗Minister gedenkt von den gen 71 Mill. 17 Mill. durch die Mehr⸗Einnahme des Jahres 18 % den Rest von 54 Millionen aber durch die gedachte Anles der 4 Millionen Renten zu decken. Es leuchtet indessen ei daß, wenn die Staats⸗Ausgaben nicht richtig abgeschaͤtzt wo den, und die Minister bestaͤndig Nachschuͤsse fuͤr unnoͤth Ausgaben verlangen, das Budget keinen Maaßstab mehr die eigentlichen Beduͤrfnisse des Landes abgeben kann, somit nicht mehr diejenige Aufmerksamkeit verdient, wel— die Kammer den Berathungen uͤber dasselbe zu widmen pflen Sparsamkeit in die Leitung der oͤffentlichen Angelegenhein eines großen Reiches zu bringen, ohne sich zugleich nuͤtzlich Ausgaben zu entziehen, ist immer eine schwierige Aufgah mit einem festen Willen gelangt man indessen zum Zie Da die Minister uͤber die oͤffentlichen Ausgaben zu verfug haben, so ist ihre vornehmste Pflicht, daß sie die Gesetze i nen, worauf ihre Befugnisse und Verpflichtungen sich gri den; die Unkenntniß dieser Gesetze kann nur verderbliche Fe gen nach sich ies Wenn die Minister sich im Laufe ein Session mittelst Koͤnigl. Verordnung Credite eroͤffnen lasse so verletzen sie dadurch ihre Privilegien, und die Ausgabe die daraus bestritten werden, sind ein Mißbrauch, desse Ruͤckkehr allein durch eine gerichtliche Belangung desjen gen, der sich desselben schuldig gemacht hat, vermiene werden kann. Die gewoͤhnlichen Ausgaben eines Etag Jahres muͤssen stets durch die Steuern desselben Jahres deckt werden. Außerordentliche Umstaͤnde allein, welche ein Staat in die Nothwendigkeit versetzen, seine Rechte mf seine Unabhaͤngigkeit zu bewahren, machen eine Ausnahn von dieser Regel. Schon oft ist hier der Wunsch geaͤuße worden, daß das Desicit, welches alljaͤhrlich durch die we langten außerordentlichen Zuschuͤsse herbeigefuͤhrt wird, en lich einmal aufhoͤren moͤge. Wir wiederholen hiermit dies Wunsch; ob derselbe erfuͤllt werden wird, wissen wir nicht wenn indessen die wirklichen Ausgaben stets 30 bis 35 M lionen mehr betragen, als sie abgeschäͤtzt werden, so moͤgel Vergangenheit uns wenigstens als Lehre dienen, daß auch auf Mittel bedacht sind, diesen Mehr⸗Betrag durch Steuern zu decken, damit wir nicht ein Budget festgestellt haben glauben, wenn danach die Einnahme die Ausgah um eine Million uͤbersteigt.“ — Nach Beendigung diee Berichtes, und nachdem die Versammlung sich dahin u nigt, daß sie sich am naͤchsten Montag (4. Mai) mit w. Gegenstande desselben beschaͤftigen wolle, wurden die Baß thungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Umschmelzung alten Gold⸗ und Silbermuͤnzen eroͤffnet. Hr. Amat stimm gegen denselben, indem er es fuͤr hoͤchst gefaͤhrlich fuͤr de Privatmann hielt, eine große Anzahl cursirender Muͤn der Circulation zu entziehen, ohne den Inhabern ein Mi an die Hand zu geben, dieselben los zu werden. Herr vt St. Albin gab dem Gesetz⸗Entwurfe seinen voͤlligen T fall, und verlangte auch noch die Umschmelzung der al Kupfermuͤnzen, da das Gepraͤge derselben an eine fruͤl ungluͤcksschwangere Zeit erinnere. Hr. Reboul meinte, der Staat die einzuschmelzenden Muͤnzen zu ihrem Nomin Werthe annehmen muͤsse. Herr von Lorgeril unterstil den Gesetz⸗Entwurf namentlich in dem Interesse
westlichen Departements, welche mit den alten Muͤng uͤberfuͤllt wären, und wo ein strafbarer Wucher dam getrieben wuͤrde. Herr Mestadier verlangte, daß me bald mit der Umschmelzung der Kupfermuͤnzen we schreite. — Die allgemeine Discussion wurde hierauf gesch sen und der Praͤsident verlas den einzigen Artikel des 0 setz⸗Entwurfes, welcher nach einem Vorschlage des Hen Bézien du Lézard, wozu der Finanz⸗Minister seine Zuste mung gab, in folgender Abfassuns angenommen wurl „Die 6 und 3 Livres⸗Thaler, die 24 Sous⸗, 12 Sonlg und 6 Sous⸗Stuͤcke, so wie die Goldmuͤnzen von 48,
und 12 Livres, sollen vom 1. April 1834 ab im Privat⸗ Ul
Handels⸗Verkehr zu ihrem gegenwaͤrtigen Nennwerthe keind
gezwungenen Cours mehr haben. Die Steuer⸗Empfaͤnge so wie die General⸗- und Unter⸗Einnehmer sollen dieselt jedoch fuͤr Rechnung des Staates zu ihrem jetzig Nennwerthe bis zum 1. Juli 1834 annehmen. eit an werden die gedachten Geldsorten von den Instalten nur noch zu dem Gewichte, welches sie behalte angenommen, naͤmlich die Silberstuͤcke als Barren; 5 8 “ 8— 1X“
8
Von dieße Muͤng
1 “ 1.“
e2, (das Kilogramm zu 198 Fr. 53 Cent.) und die Gold⸗ inzen zu 164% (das Kilogramm zu 3091), in Gemaͤßheit 6 Tarifs vom 17ten Prairial des Jahres XI.“ — Der nanz⸗Minister bemerkte bei dieser Gelegenheit, er be⸗ üftige sich bereits seit mehreren Monaten mit der schmelzung der Kupfermuͤnzen; er habe dieserhalb die räͤfekten und en aber die Antwort erhalten, daß die Operation bedeu⸗ nde Kosten (etwa 6 bis 7 Millionen Fr.) nach sich ziehen irde; es sey daher nothwendig, den Gegenstand vorher in indliche Erwaͤgung zu ziehen. Drei von den Herren Amat dv. Puymaurin in Antrag gebrachte Zusatz⸗Artikel fan⸗ keine Unterstuͤtzung. Als zaletzt uͤber den Gesetz⸗Ent⸗ urf abgestimmt wurde, ward derselbe mit 264 gegen 8 immen angenommen. Paris, 29. April. Der Hof wird in den ersten Ta⸗ des kuͤnftigen Monats die Hauptstadt verlassen, um die ommer⸗Residenz in St. Cloud zu beziehen. Die Compagnie Croi der Gardes⸗du⸗Corps marschirt chalb am 1. k. M. von Versailles nach St. Cloud, um t den Dienst zu versehen; die Compagnie Grammont mt dagegen von Saint Germain hierher, die Compag⸗ en Noailles und Luxemburg gehen, erstere nach Versailles, tere nach St. Germain. Das zweite Regiment der Gre⸗ diere zu Pferde begiebt sich nach Versailles und wird durch SFerste Cuirassier⸗Regiment ersetzt, welches von Meaux mt; das von Melun kommende Uhlanen⸗Regiment wird 6 nach Provins marschirende Jaͤger⸗Regiment abloͤsen. dit dem 1. Mai tritt auch der Fuͤrst von Solre als auptmann der Gardes⸗du⸗Corps an die Stelle des Her⸗ hs von Luxemburg; der Major⸗General der Koͤnigl. Garde, arschall Herzog von Ragusa, wird durch den Marschall rzog von Belluno abgeloͤst. Der Messager des Chambres sagt in Bezug auf den trigen Artikel des Journal des Débats, worin die Aufloͤsung Deputirten-Kammer verlangt wurde: „Also beschraͤnkt in sich nicht mehr darauf, das Ministerium zu tadeln und e Veraͤnderung desselben zu verlangen; man will die Ur⸗ he des Uebels in der Zusammenstellung der politischen Koͤr⸗ finden. Der aufmerksame Beobachter wird den Zweck ser Taktik leicht erkennen. Was die oͤffentlichen Blaͤtter Sheute als einen Rath geben, werden sie in 8 Tagen als e Neuigkeit debitiren, und welche Vortheile sie sich von er neuen Senekhenstelluns der Kammer versprechen, be⸗ f keiner Erwaͤhnung. Was koͤnnte wohl die Regierung einer Aufloͤsung der Kammer bewegen? Welche Resultate nte sie wohl davon erwarten? Die Majorttaͤt, sagt man, weder auf der aͤußersten rechten, noch auf der aͤußersten ken Seite; wir wissen nicht, ob man daruͤber klagen, oder h dazu Gluͤck wuͤnschen soll. Die gegenwaͤrtige Kammer det freilich keine zwei eompacte Massen, welche sich gegen⸗ ig bekaͤmpfen; nichts desto weniger hat aber, ungeachtet verschiedenen Nuͤancen, die man im Schooße der Kam⸗ r wahrnimmt, die letzte Abstimmung uͤber die Pairs⸗ ptationen hinlaͤnglich bewiesen, daß die Majoritaͤt irgend⸗ existire. Wir begreifen wohl, daß, wenn ein Ministe⸗ einer bestimmten Parthei sein Daseyn verdankt, dHsich auf diese stuͤtzt, eine compacte Majoritaͤt ein noth⸗ ndiges Erforderniß fuͤr dasselbe ist; wo das Ministerium aber eine gewissenhafte Unterstuͤtzung begehrt, ist auch die ajoritaͤt, die sich nach innerer Ueberzeugung bildet, die ein⸗ „die es fuͤr sich in Anspruch nehmen kann und darf. Es n mit einem Worte, unserer Meinung nach, keinem ver⸗ ftigen Menschen, der sein Land wahrhaft liebt, in den nn kommen, die Aufloͤsung der Deputirten⸗Kammer zu langen. Was die geheime Absicht anbetrifft, die man bei Abhandlung solcher Fragen und der Verbreitung solcher ruͤchte hegt, so liegt sie zu klar am Tage, als daß es noch hig waͤre, sie besonders zu bezeichnen.“ Der Deputirte des Departements der Oise, Levaillant, cht in einem Schreiben an den Redacteur des Journal
Débats den Vorschlag, daß kuͤnftig beim Namens⸗Auf⸗
e in der Kammer jeder Deputirte vor seinem Sitze auf⸗ t stehend mit lauter Stimme sein Votum fuͤr oder gegen Gesetz abgebe. Jeder Deputirte, der im Laufe einer hres⸗Sitzung dreimal beim Namens⸗Aufrufe gefehlt ha⸗ solle einer Wiedererwaͤhlung unterworfen werden, wenn ne Abwesenheit nicht durch bewilligten Urlaub oder Krank⸗ t entschuldigt wird. Der Briefsteller haͤlt ebenfalls die oͤsung der Kammer fuͤr unvermeidlich.
Der Courrier frangais will nach Briefen aus Lon⸗ in wissen, daß der Fuͤrst Lieven im Begriff stehe, nebst 8 Gemahlin England zu verlassen, um vielleicht nicht
er zuruͤckzukehren Graf Matuschewitz werde einstweilen
Handels⸗Kammern des Reichs befragt, von
seine Stelle vertreten; falls jedoch Fuͤrst Lieven den Posten eines Russischen Botschafters in London wirklich verlassen sollte, wuͤrde der Graf Stroganoff diesen Posten erhalten.
Der Vice⸗Admiral von Rigny ist von Toulon hier an⸗ gekommen; sein Aufenthalt hieselbst wird jedoch, wie es
4 1“
heißt, nur von kurzer Dauer seyn; seine S.g8⸗ weht noch 6
immer auf dem „Conquérant“ auf der Rhede von Toulon. Aus Toulon schreibt man unterm 22. April: „Die
Goelette „Daphne“ und die Fregatte „Amphitrite“ sind ge⸗
stern hier angekommen; die letztere segelte nach Marseille weiter, um dort ein an ihrem Bord befindliches Bataillon des 8ten Linien⸗Regiments an's Land zu setzen. — Die Cor⸗ vette „Lybio“ geht morgen mit 250 lebenslaͤnglich verurtheil⸗ ten Galeeren⸗Sklaven von hier nach Brest ab. Im hiesigen Bagno sind, der Königl. Verordnung vom 20. August v. J. gemaͤß, Anordnungen wegen Absonderung der nur auf eine bestimmte Zeit verurtheilten Verbrecher von den auf Lebens⸗ zeit Condemnirten getroffen worden. Diejenigen unter ihnen, welche sich am besten betragen, sollen in einem besondern Saale wohnen, weniger anstrengende Arbeiten verrichten und bessere Nahrung, Kleidung und Betten erhalten, als die uͤbrigen; auch wird man vorzugsweise unter ihnen diejenigen waͤhlen, die der Gnade des Koͤnigs empfohlen werden sollen.“
Die vier Statuen, welche noch auf der Bruͤcke Lud⸗ wigs XVI. fehlen, und gleich den uͤbrigen aus weißem Mar⸗ mor und acht Fuß hoch gearbeitet werden sollen, sind die des Narschalls Tourville, von Marin; die des Ministers Col⸗ bert, von Milhomme; die des Abbé Suger, von Stouf; und die des Ritters Bayard, von Mantoni.
Der fruͤhere Großsiegelbewahrer, Graf von Peyronnet, ist nach Bordeaux abgereist. u““ Großbritanien und Irland. London, 25. April. Als ein bemerkenswerther Um⸗ stand wird angefuͤhrt, daß, bei dem kuͤrzlich zu Cashel in Irland stattgefundenen Leichenbegaͤngniß einer angesehenen Dame, die protestantische mit der katholischen Geistlichkeit Hand in Hand gefolgt ist, und auf dem Kirchhofe so lange verweilte, als der Priester die Leichen⸗Rede hielt.
Mit der Untersuchung der Ursachen, welche das gelbe Fteber in Gibraltar herbeifuͤhrten, ist eine Commission beauf⸗ tragt worden. Ein Berichterstatter in der Times sieht die Uebervoͤlkerung jenes Platzes und die damit verbundene Un⸗ moralitaͤt als Haupt⸗Ursachen an. Gegen eine Aufenthalts⸗ Gebuͤhr von Einem Realen pro Tag wird es jedem Fremden — jedem Abentheurer — gestattet, sich in und bei Gibraltar nie⸗ derzulassen. Der groͤßte Theil des daraus erwachsenden Ein⸗ kommens, das, wie der Berichterstatter glaubt, sich jaͤhrlich auf 90,000 Pfd. Sterl. belaufen soll, fließt in die Kassen der sehr schlecht organisirten Polizei, die daher auch alles Moͤg⸗ liche thut, um die Zahl der auf dem Felsen von Gibraltar sich aufhaltenden Leute (die groͤßtentheils Schleichhandel mit Spanien treiben) auf alle moͤgliche Weise zu vermehren.
In den letzten Assisen der Grafschaft Warwick wurde uͤber 66 Gefangene das Todes⸗Urtheil gesprochen, von denen 28 Wilddiebe waren.
Niederlande. 8
— — Bruͤssel, 30. April. Die von der Regierung be⸗ willigten Modificationen des neuen Gesetzes uͤber die Presse
haben die guͤnstigste Stimmung unter den Deputirten her⸗
vorgebracht, wovon die große Majoritaͤt von 80 Stimmen, mit welcher das Gesetz angenommen wurde, ein Belag ist. Es laͤßt sich daher mit großer Wahrscheinlichkeit folgern, daß auch das zehnjaͤhrige Budget, welches nun bald zur Bera⸗ thung koͤmmt, so wie es von der Regierung vorgelegt wor⸗ den ist, durchgehen duͤrfte. Der 8- Nuntius des Roͤmi⸗ schen Stuhles bei unserem Hofe bestimmte Monsignor Ca⸗ paccini hat seine Beglaubigungs⸗Schreiben noch nicht erhal⸗ ten. Diese Wahl erhaͤlt hier allgemeinen Beifall, indem man die Einsicht und Maͤßigung anerkennt, womit dieser Praͤlat die schwierigen, ihm aufgetragenen Unterhandlungen zum be⸗ friedigenden Ziele geleitet hat. — Herr Dedel ist von seiner Mission nach Rio⸗Janeiro zuruͤckgekehrt und scheint den Zweck seiner Sendung, naͤmlich die Abschließung eines Han⸗ dels⸗Tractats zwischen unserer und der Brasilianischen Re⸗ gierung, zur Zufriedenheit des Ministeriums erreicht zu ha⸗ ben; jedoch verlautet im Publikum bis jetzt noch nichts Naͤ⸗ heres uͤber diesen Gegenstand. — Seit einer Woche haben wir anhaltenden Sturm und Regen, der, wenn er noch laͤn ger waͤhren sollte, Besorgnisse fuͤr die naͤchste Aerndte erregen wuͤrde.
Die Sitzung der Generalstaaten wird, wie man glaubt, gegen Ende des naͤchsten Monats geschlossen werden.