II. Ausland.
tationen verschollener und ausgetretener
Name des ELandes.
Mecklenburg. Kreymann, Joh. Peter, aus Rostock. Anh.⸗Dessau. Die unbekannt. Real⸗Praͤtendenten 8 an dem, dem Gastwirth C. G. Kula 8 zugehoͤrigen Gasthof in Zerbst
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z soll das im Schlawer Kreise, hiesigen Departements, 2 ½ Meile von Fhsonnalbe, und 1 ⅞ Meile resp. von den Staͤdten Schlawe und Stolp belegeue Koͤnigl. Domainen⸗Vorwerk Paalow, im Wege der Lizitation vom 1. Juli d. J. ab, auf mindestens Zwoͤlf hinter⸗ einander folgende Jahre veryachtet werden. G — Zu diesem Vorwerk gehoͤren: 8 a) Zur 2. Classe a. b) Zur 2. dito b.. c) Zur 3. dito d) Zur 4. dito. e) Dreijaͤhrig Land .. 8
8 H) Zwoͤlfjaͤhrig dito. 40. 2) Gartenland “ 10 3) Wiesen: “
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77 Morg. 98 ¶Ruth. 668 — 144 — 559 — 143 — 332 — 165 — 132 — 88 — 153
85 171
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weischnittige “ Benhairtige öCCCCCqC111616“ 107 Huͤthung . . . . . . . 1544 136 9 Hof⸗ und Baustellen.. 9 99 b 1 Ueberhaupt 3381 Morg. 176 DRuth. 6) die Branntwein⸗Brennerei, 7) eine Anlage zum Mergelkalkbrennen. — Eine naͤhere Bekanntmachung uͤber die Verpachtungs⸗Bedin⸗ gungen bleibt vorbehalten, und wird gegenwartig nur bemerkt, daß der Werth des bei diesem Vorwerk befindlichen Inventariums entweder bei der Uebergabe mit 2260 Thl. 17 sgr. 6 pf. baar bezahlt, außerdem aber eine Caution von 800 Thl. neben Vorausbezahlung einer Quartalpacht geleistet, oder in dem Fall, daß die Verzinsung des Inventariums nh enchee wuͤrde, eine Caution von 3000 Thl. eich bestellt werden muß. . r Der Nalgations⸗Termin ist auf den 29. Mai d. J. in dem Ge⸗ schaͤftsszimmer des hiesigen Koͤnigl. Regierungs⸗Gebaͤudes festgesetzt, und werden Pachtlustige dazu hiedurch eingeladen, mit dem Bemer⸗ ken, daß die speziellen Verpachtungs⸗Bedingungen auf Verlangen denselben zuvor mitgetheilt werden sollen 1.“ Coͤslin, den 11. April 1829. Koͤnigl. Preuß. Regierung.
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Abtheil. der Fi
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1 Bekanntmachung. Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 17. Februar d. J. in Nr. 12. dieses Anzeigers, die Kuͤndigung der ausgelooseten hiesi⸗ en Stadt⸗Obligationen im Betrage von 150000 Thal. betreffend, machen wir hiermit nachtraͤglich bekannt: daß wir uns in der Lage befinden, nach Verlauf dreier Monate abermals fuͤr 30000 Thl. Elbiger Stadt⸗Obligationen einloͤsen zu koͤnnen. Wir haben daher eeine neue Verloosung veranlaßt, bei welcher nachstehende Nummern durchs Loos zur Zahlung bestimmt worden sind, und daher hiermit ebenfalls gekuͤndigt werden: “ Fee ag à 1000 Thl., naͤmlich: Nr. 22. 68 und 75. 30 Stuͤck à 500 Thl., und zwar: Nr 149. 178. 207. 241. 259. 311. 326. 356. 371 373. 379. 381. 402. 411. 424. 470. 473. 496. 518. 595. 616. 649. 651. 654. 734. 770. 779. 791. 805. 808. 84 Stück à 100 Thl., und zwar: Nr. 911. 925. 930. 948. 977. 1032. 1114. 1256. 1278. 1285. 1294. 1341. 1400. 1415. 1546. 1564. 1609. 1611. 1612. 1663. 1691. 1700. 1750. 1820. 1886. 2026. 2157. 2173. 2387. 2412. 2426. 2428. 2460. 2672. 2675. 2709. 2715. 2718. 2746. 2748. 2759, 2761. 2765. 2795. 2799. 2821. 2862. 2955. 2979. 3002. 3003. 3004. 3012. 3075. 3110. 3182. 3183. 3212. 3241 3253. 3270. 3289. 3341. 3345 3354. 3369. 3370. 3384. 3394. 3400. 3403. 3447. 3459. 3479. 3519. 3525. 3536. 3558. 3587. 3612. 3687. 3691. 3706. 3759. 58 Stuͤck à 50 Thl., naͤmlich: Nr. 3857. 3905. 3988. 4029. 4158. 4176. 4217. 4276. 4320. 4332. 4378. 4424 4426. 4431. 4522. 4525. 4562. 4603. 4679. 4680. 4697. 4734. 4735. 4892. 4908. 4917. 4927. 4943. 4952. 4999. 5072. 5100. 5112. 5211.5248. 5253. 5255. 5279. 5333. 5367. 5371. 5373. 5437. 5443. 5514. 5575. 5620 5632. 5645. 5672. 5679. 5690. 5709. 5746. 5750. 5764. 5781. 5784. 5 Stuͤck à 20 Thl., naͤmlich: Nr. 5874. 5897. 5985. 6034. 6094. 6121. 6159. 6170. 6225. 6279. 6341. 6549. 6578. 6621. 6644. 6649. 6693. 6695. 6696. 6699. 6746 “ 6747. 6803. 6807. 6812. 6822. 6845. 6858. 6884. 6981. 7002. Der Betrag dieser Obligationen kann vom 1. bis 15. August, un
Letzter bekannter Aufenthalt desselben.
werden.
6352. 6354. 6361. 6363.
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Personen etc.
Perempt. Termin.
Blatt wo das Wel
Name des Gerichts. zu ersehen.
Rath zu Rostock. Anhalt⸗Dessau. Ju⸗ sttiz⸗Amt zu Zerbst.
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wenn es gewuͤnscht wird, schon am 1. Juli d. J. gegen Ablief der quittirten Obligationen, durch einen Kommissionair be. hiesigen Stadtschuldentilgungs⸗Kasse in Empfang genommen ne wer aber nicht spaͤtestens bis zum 15. August c. das Geld in Art erhebt, auf dessen Gefahr und Kosten, wird dasselbe gerie deponirt werden. Der Zinsenlauf hoͤrt daher 3 Monate nach en Einruͤckung dieser Bekanntmachung gaͤnzlich auf. Wer da diese durch die zweite Ausloosung gekuͤndigten Kapitalien, de sigen Stadt zu 4 ½ Ct. Zinsen zu belassen geneigt sein sollte, ersucht, dieses bis zum 31. Mai c. unter Bezeichnung der Nu und des Geld⸗Betrages der im Besitz habenden Obligationg erklaͤren, und soll derselbe alsdann nicht nur den Vortheil gene die Obligationen mit den Coupons von Liur. Q. bis incl. Abaͤnderung des Zinsfußes und Beifuͤgung neuer auf 4 ½⅞ pEt⸗ tenden Zins⸗Coupons, in der Zeit vom 15. Juli ab bis 15 N. unfrankirt an die hiesige Stadtschuldentilgungs⸗ Kasse einsend duͤrfen, um die abgeaͤnderten Obligationen mit den neuen Cny postfrei zuruͤckzuerhalten, mithin durch diese Operation aller uͤberhoben zu bleiben; sondern es sollen demselben auch die gen Zinsen zu 4 ½ pCt., sofern es gewuͤnscht wird, in Berlin g 1 Diejenigen, die sich wegen der bereits am 17. Feb gekuͤndigten Obligationen, bisjetzt zur Belassung des Kapitz 4 ½ pCt. Zinsen bereit erklaͤrt haben, so wie die darunter lichen, welche sogar ihre, durchs Loos nicht betroffenen Kayit vom Juli c. ab, nur zu 4 ½ pCt. verzinset haben wollen, mal die Zinsen kuͤnftig in Berlin erheben koͤnnen, sollen denselben theik genießen, und eben so auch alle Diejenigen, welche ebe ihre nicht gekuͤndigten Kapitalien der hiesigen Stadt vom d. J. ab, zu 4 ½ pCt. Zinsen belassen zu wollen bereit seyn und solches bis zum 31. Mai c. erklaͤren werden. Zwar sollen Diejenigen, welche sich zufolge der fruͤheren Bekanntmachung bis zum 15. Mai zur Belassung ihrer am 17. Febr. c. ge kin Kapitalien zu 4 ½ pCt. melden werden, gleichfalls den Vorce⸗ nießen, kein Porto fuͤr die Hersendung und den Nuͤckemume Obligationen und Coupons zahlen zu duͤrfen, indem Sr. 8 Majestaͤt allergnaͤdigst zu bewilligen geruht haben, daß das und Ruͤck⸗Porto fuͤr die auf 4 ½ pCt. Zinsen herabzusetzenden gationen von uns zur Erstattung liquidirt werden darf: d koͤnnen von diesen, die den 15. April unbenutzt haben vogt hen lassen, die kuͤnftigen Zinseu nur hier in Elbing erhoint den; und wer sich erst nach Ablauf der bestimmten Terma Belassung der Kapitalien zu 4 ½ pCt. Zinsen bereit erklaͤren dem kann dies nur unter Verzichtleistung auf dreimonatlichen bewilligt werden, weil waͤhrend einer eben so langen Zeit! denselben parat liegenden Gelder ganz unbenutzt bleiben.
Wir hoffen binnen kurzer Zeit eine 3. Verloosung der 58 tigen Obligationen eintreten lassen zu koͤnnen, bemerken schließlich: daß die hiesige Kasse sich mit Uebersendung der digten Capitalien nicht befassen kann, vielmehr, wie oben ist, diese durch einen Commissionair auf eigene Kosten zu h und diesem die diesfaͤlligen quittirten Obligationen portoft, senden sind. Sollte dennoch Jemand dies unbeachtet lasse die quittirten Obligationen uns, oder der Kasse, und w. unfrankirt, zur Gelduͤbersendung zu senden: so wird nicht e verursachte Porto von dem Kapital in Abzug gebracht, sonden das Geld ebenso, wie bei den sich gar nicht Meldenden, an Gefahr und Kosten, zum gerichtlichen Depositoriov offerirt umd liefert werden. 1 Elbing, den 30. April 1829.
11“ Der. Magistrat.
Berlin. Int.⸗Bl. p. Anhalt⸗Dessau. Wa⸗ Blatt Nr. 16.
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Ein altschriftsaͤßiges Rittergut im Meißner Kreise des reichs Sachsen, 3 Stunden von Dresden, 1 ½⅞ und 2 Stun den Staͤdten Pirna, Stolpen und Radeberg, in vorzuͤgli Lage gelegen, soll alsbald verkauft werden. Es hat gute und Wirthschaftsgebaͤude, 427, Acker, Gaͤrten, 82 Wiesel zungen u. s. w. gegen 500 Stuͤck veredelte Schaafe, 63 Sti⸗ vieh, Hand⸗ und Spanndienste, Ober⸗, Unter⸗ und Erbg das jus patronatus uͤber Kirche und Schule, und viele Gel keiten. Kauflustige koͤnnen sich unmittelbar, nicht durch Ume ler, an den Unterzeichneten allhier, Hauptstraße Ro. 143. dg wenden, welcher die noͤthige Auskunft ertheilen wird. . MNeustadt Dresden, den 26. April 1829.
Thiermann, Accise⸗Inspektor.
haß seit geraumer Zeit schon mehrere
und gar nicht einmal beendigt, wie z.
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Amt
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Kam⸗ ergerichts⸗Assessor Hirschfeld zum Rath bei dem Land⸗ gericht zu Crossen Allergnaͤdigst zu ernennen geruhet.
liche Nachrichten. Kronik des Tages.
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9 “ Pairs⸗Kammer.
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In der Sitzung vom 28sten April ruͤckte die Kammer mit ihren Berathungen uͤber das Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch bis zum 80sten Artikel vor. Die Tages zuvor aufs Neue an die Commission verwiesenen Ar⸗ skel 57 und 70 wurden mit einer unbedeutenden Aenderung in der Redaction angenommen. Sechzehn Redner ließen ich an diesem Tage vernehmen, worunter die Minister des Krieges und des oͤffentlichen Unterrichts. Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 28sten April, welche erst um 3 Uhr eroͤffnet wurde, war den Be⸗ athungen uͤber einen Gesetz⸗Entwurf von oͤrtlichem Inter⸗ se gewidmet. Der Pallast der Boͤrse und die Umgebungen desslben sollen naͤmlich an die Stadt Paris unter der Be⸗ bingung abgetreten werden, daß die Sradt den gedachten pallast und die umliegenden Gebaͤude auf ihre Kosten aus⸗ Fauen und fuͤr die Unterhaltung derselben Sorge tragen laͤßt. zwei Redner ließen sich nur uͤber den Gegenstand ver⸗ gehmen, Herr Pelet und der Graf von Chabrol, rafekt des Seine ⸗Departements. Ersterer klagte, Ausgaben auf das Staats⸗Budget gebracht wuͤrden, welche lediglich fuͤr die Ver⸗ choͤnerung der Hanptstadt bestimmt waͤren und mithin ei— gentlich von dieser getragen werden muͤßten; im Uebrigen, uͤgte er binzu, werde aber auch der beabsichtigte Zweck nicht inmal immer erreicht, wovon man sich leicht uͤberzeugen koͤnne, wenn man einen Blick auf jene doppelte Reihe kolossaler Statuen werfe, welche die Bruͤcke Ludwigs XVI. in gleichem Maaße als das Budget belasteten, und durch ihre riesenmaͤ⸗ zigen Verhaͤltnisse gegen den guten Geschmack verstießen; mehrere Gebaͤude wuͤrden uͤberdies aber auch nur angefangen B. der Palast auf hem Quai Orsay, welcher Anfangs fuͤr das Ministerium der üuswaͤrtigen Angelegenheiten bestimmt gewesen, jetzt aber, ie es scheine, ganz aufgegeben worden sey. Der Graf
Chabrol nahm sich der Verschoͤnerungen der Hauptstadt
n; Paris sey keine bloße Municipalitaͤt, sondern die Resi⸗ denz eines der maͤchtigsten Souveraine von Europa und der Mittelpunkt eines großen Reiches; es sey um so angemessener, die Kuͤnste durch Errichtung von Denkmaͤlern aller Art auf⸗ zumuntern, als diese der Hauptstadt eine große Menge von Fremden zufuͤhrten, die hier ihre Reichthuͤmer gegen ein be⸗ nemes und angenehmes Leben austauschten. — Der Gesetz⸗ entwurf wurde hierauf mit einem Amendement des Herrn Delet, demzufolge es jetzt ausdruͤcklich heißt, daß das betref⸗ ende Terrain nebst den darauf befindlichen Gebaͤuden der Stadt eigenthuͤmlich uͤberlassen wird, mit 261 gegen 10 Stimmen angenommen. Die Sitzung wurde bereits um 4 ihr aufgehoben, und die Versammlung trat in einen gehei⸗ nen Ausschuß zusammen. Der naͤchste Sitzungstag ist noch icht anberaumt.
In der eben erwaͤhnten geheimen Sitzuns beschaͤftigte
Kammer sit ie man verni 1i Proposition Kammer sich, wie man vernimmt, mit der Proposition
des Obersten Barons Laguette de Mornay, den Koͤnig zu bitten, daß er ein Gesetz vorlegen lasse, wodurch den Mit⸗ gliedern der Ehren⸗Legion ihr von 1814 bis 1820 ruͤckstaͤndi⸗ ges Gehalt zugesichert werde. Um die Staats⸗Ausgaben nicht zu vermehren, hatte Herr von Mornay den Vorschlag ge⸗ macht, die gedachten Nachschuͤsse aus der Dotation der Ehren⸗ Legion selbst zu bestreiten, und 8 diesem Behufe einen be⸗ sondern Plan vorgelegt. Der Vicomte Lemercier und Herr Mechin unterstuͤtzten den Antrag lebhaft, der Fi⸗ nanz⸗Minister aber widersetzte sich demselben und behauptete, daß das Gesetz vom Jahre 1820 als ein foͤrmlicher Vergleich zwi⸗ schen dem Staate und den Ehren⸗Legions⸗Rittern zu betrachten sey, wonach die Rechte dieser Letztern fuͤr die Zukunft anerkannt, deren Reclamationen fuͤr die Vergangenheit aber ein fuͤr allemal zuruͤckgewiesen worden seyen. Der General Sebastiani sprach sich mit vieler Heftigkeit gegen diese Ansicht aus; un⸗ moͤglich, meinte er, koͤnne man dem angefuͤhrten Gesetze eine ruͤckwirkende Kraft geben, um sich der Abtragung einer heili⸗ gen Schuld zu entziehen. Herr Faure hielt dafuͤr, daß die Frage aus gesetzlichen, finanziellen und politischen Gruͤnden eroͤrtert werden muͤsse, um endlich einmal den sich alljaͤhrlich erneuernden Forderungen der Ehren⸗Legions⸗Ritter ein Ende zu machen. — Demungeachtet entschied die Kammer, als es uͤber die Proposition des 8 von Mornay zur Abstim⸗ mung kam, daß dieselbe nicht in Erwaͤgung zu ziehen sey. Einige dreißig Mitglieder des linken Centrums stimmten bei dieser Gelegenheit wieder mit der rechten Seite und dem rechten Centrum. Paris, 30. April. Als der Koͤnig sich vorgestern in Begleitung des Dauphins, der Dauphine und der Herzogin von Berry in die Messe begab, empfing Er auf dem Wege nach der Schloßkapelle die unlaͤngst in Calais gelandeten vier jungen Chinesen, die sich gegenwaͤrtig hier befinden. Sie wurden Sr. Maj. in ihrer National⸗Tracht von dem Abbé Etienne, dem General⸗Procurator der Congregation, vorge⸗ stellt. Den Gebraͤuchen ihres Landes gemaͤß warfen sie sich mit bedecktem Haupte aufs Knie und begruͤßten den Koͤnig dreimal, wobei sie die Erde mit der Stirn beruͤhrten. Der aͤlteste von ihnen, Namens Joseph Ly, hielt hierauf die nach⸗ stehende, von ihm abgefaßte Rede in Chinesischer Sprache,
welche dem Koͤnige gleichzeitig von dem Abbé Etienne in
einer Lateinischen und Franzoͤsischen Uebersetzung, wovon die erstere von dem Ly selbst angefertigt worden war, uͤberreicht wurde: „Wir schaͤtzen uns gluͤcklich, großer und vortrefflicher Koͤnig, Ew. Maj. den Tribut unserer tiefen Ehrfurcht zu zollen, und Ihnen den Ausdruck der lebhaftesten Erkennt⸗ lichkeit im Namen aller christlichen Chinesen zu erkennen zu geben. Die goͤttliche Fackel des Glaubens ist uns von den Missionarien gebracht worden; wir wissen aber, daß wir diese Wohlthat der Freigebigkeit Ludwigs des Großen, Ihres erhabenen Ahnherrn, und der Froͤmmigkeit Ihres erlauchten Bruders, des Koͤniglichen Maͤrtyrers, verdanken. Wenn wir noch jetzt so gluͤcklich sind, jene apostolischen Maͤnner in unserer Mitte zu behalten, und die Zahl derselben sich taͤglich mehren sehen, so wissen wir, daß solches nur durch den er⸗ habenen und maͤchtigen Schutz geschieht, welchen Ew. Maj. der Congregation des heiligen Lazarus, die uns dieselben gesendet hat, verleihen. Moͤge Gott in seiner Herrlichkeit so üunschaͤtzbare Wohlthaten wuͤrdig belohnen! uns aber, Sire, sey es gestattet, Ew. Maj. demuͤthigst zu bitten, die Versicherung etas degep. daß Sie in allen christlichen Chi⸗ nesen ehrerbietige und erkenntliche Kinder haben.“ Se. Maj. geruhten hierauf, Sich durch den Abbé Etienne mit den Frem⸗ den eine kurze Zeit zu unterhalten.
Am 24sten d. M. haben drei Missionarien, aus dem Se⸗ minar der fremden Missionen, ihre Reise nach dem Orient angetreten; sie wollen sich in Nantes nach Macao einschif⸗ fen, und China und Cochinchina bereisen.
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