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Publikandum..
eEs soll das im Schlawer Kreise, hiesigen Departements, .S
n Nuͤgenwalde, und 1 ⅞ Meile resp. von den Staͤdten Schlawe
und Stolp belegene Koͤnigl. Domainen⸗Vorwerk Paalow, im Wege
der Lizitation vom 1. Juli d. J. ab, auf mindestens Zwoͤlf hinter⸗ einander folgende Jahre verpachtet werden. Zu diesem Vorwerk gehoͤren: “
1) Acker: “ az) Zur 2. Classe a. 77 Morg. 98 Ruth. 38 668 — F —
b) Zur 2. dito b.. c) Zur 3. dito 559 — 3 332 — 165 132
20) Dreijaͤhrig Lan 12. f) Foblfzähris v 40 88 3 NI” EE12 153 Zweischnittige.. 85 171 Einschnittige 43 197 II88e“* 9 Se. und Baustellen.. 7 — 99 Ueberhaupt 3381 Morg. 176 IRuth. 6) die Branntwein⸗Brennerei, 8 7) eine Anlage zum Mergelkalkbrennen. 1 Eiie naäͤhere Bekanntmachung uͤber die Verpachtungs⸗Bedin⸗ gungen bleibt vorbehalten, und wird gegenwaͤrtig nur bemerkt, daß der Werth des bei diesem Vorwerk befindlichen Inventariums entweder bei der Uebergabe mit 2260 Thl. 17 sgr. 6 pf. bgar bezahlt, außerdem aber eine Caution von 800 Thl. neben Vorausbezahlung einer Quartalpacht geleistet, oder in dem Fall, daß die Verzinsung des Inventariums vorgezogen wuͤrde, eine Caution von 3000 Thl. sogleich bestellt werden muß.
Der Lizitations⸗Termin ist auf den 29. Mai d. J. in dem Ge⸗ schaͤftozimmer des hiesigen Koͤnigl. Regierungs⸗Gebaͤudes festgesetzt, und werden Pachtlustige dazu hiedurch eingeladen, mit dem Bemer⸗ ken, daß die speziellen Verpachtungs⸗Bedingungen auf Verlangen denselben zuvor mitgetheilt werden solen— Koͤnigl. Preuß. Regierung. Abtheil 1“ 1 “
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I Bekanntmachung. “ Mit Bezug auf unsere heutige umstaͤndliche Bekannt machung
(in Nr. 24. dieses Blattes) wonach außer denen am 17. Febr. d. J. gekuͤndigten 150,000 Thl. in Elbinger Stadt⸗Obligationen, heute noch andere 30,000 Thl. von diesen Obligationen gekuͤndigt, und die, durch eine 2. Ausloosung betroffenen, Nummern derselben zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, auch fuͤr Diejenigen, welche die fruͤher und jetzt nach dem Loose gekuͤndigten Capitalien der hiesigen Commune zu 42½ pCt. Zinsen belassen wollen, besondere darin naͤhr⸗ ausgedruͤckte Vortheile offerirt worden sind, wiederholen wir hieer mit, daß Diejenigen von den heute gekuͤndigten Capitalien, welche nicht spaͤtestens den 15. August c. bei der hiesigen Stadtschulden⸗ Tilgungs⸗Kasse durch einen Commissionair gegen Ablieferung der quittirten Obligationen und der dazu gehoͤrigen Zins⸗Coupons von Littr. Q. bis incl. Z. erhoben, oder bis zum 31. Mai zur Belassung zu 4 ⅞ pCt. angemeldet worden, auf Gefahr und Kosten der Inha⸗ ber werden deponirt, und keine Zinsen davon weiter werden gezahlt werden. Das Naͤhere hieruͤber kann in dem oben gedachten Blatte nachgelesen werden.
Elbing, den 30. April 1829. 1“ Magistrat.
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Seit den 1760r Jahren wird dahier ein Vermoͤgen verwaltet, welches anfangs unbedeutend, sich gegenwaͤrtig bis auf beilaͤufig Fl. 1900 vermehrt hat. Es war dasselbe nach einem vorliegenden, aus fruͤheren, gegenwaͤrtig vermißten Akten gestellten, aber eben⸗ maͤßig nur fragmentarischen Commisfionsberichte, Eigenthum eines gewissen Johannes Hebener, oder wie ihn amtliche Urkunden von den 1770r Jahren Johannes Heppner, Hepner, und die aͤlteren Curatel⸗Rechnungen nennen, Johannes Hebner, Sohn des vor und
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in dem Siebenjaͤhrigen Krieg in der Kaiserlichen Armee als Fleisch⸗
hacker gestandenen Jakob Hebeners. Seine Mutter soll die Toch⸗ ter eines Mannes gewesen sein, der mit Glas gehandelt, den man nicht anders als uüͤnter dem Namen Glasmann gekannt, und wel⸗ cher sich von Zeit zu Zeit auf seinem Handel dahier aufgehalten habe. Außer dem Abwesenden seien aus derselben Ehe vorhanden gewesen, noch 2 Geschwister, mit Namen Franziska und Sebastian. Diese 3 Kinder habe die Mutter nebst 300 Fl. baar Geld, als sie ihrem Ehemann in das Feld nachgezogen, dem laͤngst verstorbenen Balthasar Metzger dahier, zur Verwaltung und resp. Verpflegung — die Kinder aber nur auf kurze Zeit — uͤbergeben; denn nachdem sie dieselbe bald darnach wieder zu sich genommen, seien die beiden aͤltesten Kinder Franziska und Sebastian, nach ihrer Mutter waͤh⸗ rend des Feldzugs erfolgten Tod in die Ff ege des Ehemanns i
Schwester, des Kaiserlichen Fourier Schaͤfer gekommen.
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Meustadt Dresden, den 26. April 1829.
allgemein bekannt durch die Haupt⸗Quelle, verbunden mit .
Hiermit endigen sich die Nachrichten, welche uns der fragt Somifsions⸗Verscht ertheilt. — fua Wir sinden ferner in einem Amts⸗Berichte des verstorhe Amts⸗Assessors, und Actuars Gelius von. Umstadt à. 4. 18. 8. 1775, daß des abwesenden Schwester Franziska als Ehefrau des hann Gottfried Weidner, Gastwirth zum goldnen Loͤwen zu Hofß, Baireuthischen, durch an den dahiesigen Stadtrath erlassene Sch⸗ ben d. d. 26. Mai 1772 und 12. Octob. 1773, bewirkt hatte, das bisher in den Haͤnden der Balthasar Metzgerischen Erben findliche Kapital durch Erlaß vom 18. Nov. 1775, dem Obenmg lich bestellten Cürator Johannes Harth, Schuhn acher dahier, Verwaltung uͤbergeben wurde.
Ueber Sebastian Hebener sind keine Nachrichten vorhane dagegen besagen die unterm 15. Dezemb. 1823 durch das dahit Landgericht erlassene Edietales, den abwesenden Johannes Hebe — welcher, ohne daß wir wissen, wie, spaͤter alleiniger Eigeng mer dieses Depositums geworden sein soll — betreffend: diß hiesiger Gegend die Sage bestehe, als seie derselbe Glashaͤnge oder in Kaiserl. Oesterreichischer Armee angestellter Metzger ga
sen, und kurz nach seiner Abreise von hier, von Straßenraälne
am Main ermordet worden, und daß er nach diesem Geruͤchte hannes Heppner oder Huͤbener geheißen habe.
Fuͤr die Wabrheit dieser Sage sprechen aber, wie bemg durchaus nicht die Aeten, und koͤnnen wir darum nur annehn daß sie auf einer Verwechselung beruhe; dies vorausgeschickt, den alle Nachkoͤmmlinge des besagten Johannes Hebener, seine schwister, deren Nachkommen, oder wer sonst Anspruͤche an fragliche Depofitum machen zu koͤnnen glaubt, insbesondere; die . ersten Edictales sich angemeldet habende Erbpraͤten
I. Johannes Huͤbeners Erben in Zweibruͤkken, II. Johannes Huͤbners Erben von Schwabach und Harm,
11“ Georg Albrecht Huͤbenerische Erben in Buͤhl,
aufgefordert, ihre Anspruͤche durch gehoͤrig bevollmaͤchtigte Gtoßt zogl. Hessische Anwaͤlte innerhalb 6 Monaten vom Tag des Erste nens dieses Aufrufs in den Zeitungen an gerechnet, um ss gen
ser dahier anzumelden, und zu begruͤnden, als ansonsten dieses N
moͤgen dem Großherzogl. werden solle. 1 Umstadt, am 16. April 1829. Großherzogl. Hessisches Landgericht daselbfe. Martin. Kraus.
Fiskus als herrnloses Gut uͤberwi
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1X“ 1“ Ein altschriftsaͤßiges Rittergut im Meißner Kreise der Küni reichs Sachsen, 3 Stunden von Dresden, 1 v⅞ und 2 Stunda 1. den Staͤdten Pirna, Stolpen und Radeberg, in vorzuͤglich g Lage gelegen, soll alsbald verkauft werden. Es hat gute W. und Wirthschaftsgebaͤude, 427 Acker, Gaͤrten, Feld, Wiesen, zungen u. s. w. gegen 500 Stuͤck veredelte Schaafe, 63 Stüͤck R. vieh, Hand⸗ und Spanndienste, Ober⸗, Unter⸗ und Erbgerst das jus patronatus üͤher Kirche und Schule, und viele Gerech keiten. Kauflustige koͤnnen sich unmittelbar, nicht durch Untense ler, an den Unterzeichneten allhier, Hauptstraße Nr. 143. wohne wenden, welcher die noͤthige Auskunft ertheilen wird.
Thiermann, Aceise⸗Inspektor.
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daranstoßenden Eigenthume des Unterzeichneten, ist das einte Badehaus in der Stadt, welches den Kurgaͤsten sowohl, alz, andern Reisenden die Annehmlichkeit darbietet, zugleich auch einen billigen Preis bekoͤstigt werden koͤnnen. Man klang nemlich fuͤr Logis, Fruͤhstuͤck, Mittagsessen an der table d'hau Baͤder gemaͤß Verordnung des Arztes, entweder gewoͤhnliche⸗ oder Dampf⸗Baͤder, nach Belieben, fuͤr 1 Thl. 25 sgr. bis taͤglich, aboniren.
Das Haus liegt mitten in der Stadt, in der Naͤhe des ters, der Redoute und des neuen Elisen⸗Brunnens, welcher der Kaisers⸗Quelle alimentirt wird.
Die Baͤder sind neuerdings verschoͤnert, die Douchen 1 Luftpumpen zu einer noch groͤßern Staͤrke gebracht, und mul auch eine aufsteigende Douche angelegt worden, welche, das Gas⸗Bad, den Aachener Baͤdern bisher gemangelt haben: Dampf⸗Bad ist von Cabinetten zum Ausruhn umgeben..
Gesunde Stallungen und geraͤumige sichere Remisen, sind den Wohngebaͤuden getrennt, so daß die Kurgaͤste dadurch auf t Weise inkommodirt werden.
Ich werde es mir recht angelegen seyn lassen, den Freme welche mich mit ihrem guͤtigen Zuspruche beehren, den hies Aufenthalt so beauem als angenehm zu machen, und omenn fuͤr gute Aufwartung und Bedienung zu sorgen. 1 9 Aachen, den 1. Mai 1829.
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„Rede auf den verstorbenen Herzog von Avaray.
t 111 gegen 1 Stimme angenommen.
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Amtliche Nachrichten.
Kironik des Tages.
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Im Bezirke der Koͤnigl. Regieruug— zu Breslau, ist der Diakonus Meiser zum Archi⸗ nkonus an der Pfarrkirche St. Nicolai in Brieg ernannt; zu Danzig, ist dem bisherigen katholischen Pfarrer zu Grabau, Johann Paraski, die erledigte Roͤmisch⸗ thoische Pfarrstelle in Schwarzau verliehen; zu Oppeln, ist der katholische Pfarrer Andreas ilge in Czwicklitz zum Pfarrer in Kreutzdorff; der katho⸗ che Pfarrer Aloys Schindler in Groß⸗Rudno, zum arrer in Czwicklitz; und der katholische Pfarrer Christoph jeronymus Wohle in Kujau zum Pfarrer in Polnisch⸗ 9 selwitz ernannt. 8 1. v“ 6 Abgereist: Seine Durchlaucht der Statthalter des oßherzogthums Posen, Fuͤrst Radziwill, nach Posen.
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Pairs⸗Kammer. Die Sitzung vom 5. Mai er⸗ sete der Marquis von Mortemart mit einer Ee af von Bastard stattete demnaͤchst Bericht uͤber das
setz wegen Verhaftung der Schuldner ab. Den Rest der tzung fuͤllten die Berathungen uͤber den Entwurf wegen zlegung mehrerer Artikel des Militair⸗Straf⸗Gesetzbuches. ach einer Discussion wurde dieser Entwurf
der von der Commission in Antrag gebrachten Abfassung Der naͤchste Siz⸗ gstag ist noch nicht anberaumt. Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 5. ai wurden die Berathungen uͤber die Zuschuͤsse fuͤr das tsjahr 1828 fortgesetzt. Herr Cabanon erklaͤrte, daß
ldiese Nachschuͤsse nicht bewilligen koͤnnte, so lange die inister ihm nicht die Nothwendigkeit derselben bewiesen
ken. „Ich habe nun einmal“, aͤußerte er, „den boͤsen hler, daß, wo es sich um das Geld der Steuerpflichtigen, wie um die Rechte der Waͤhler handelt, ich durchaus keine benruͤcksichten nehme. Wenn uns daher der Finanz⸗Minister ht eine baldige und dringend nothwendige Reform unsers echten Finanz⸗Systems verspricht, wenn der Minister des In⸗ n uns nicht gleichmaͤßtg die Zusicherung giebt, daß er in der jsten Session das uns entrissene Communal⸗Gesetz wieder legen werde, so kann ich mich zu nichts verstehen. Sie en, meine Herren, 9 in nichts umsonst; wenn wir also sehen, daß vor unseren gen Einige mehr geben wollen als sie bekommen, und An⸗ dagegen wieder mehr nehmen wollen als sie geben, so inen wir, die wir mit der Wahrnehmung der Interessen r beauftragt sind, wenn wir nichts erhalten, auch nichts ben.“ — Hr. Agier (bekanntlich das Haupt eines beson⸗ Vereins von Deputirten im Schooße der Kammer) ßerte uͤber das Ministerium, dasselbe habe das Ungluͤck ge⸗ bt, sich, hoffentlich nur auf kurze Zeit, eine Majoritaͤt ent⸗ luͤpfen zu lassen, die ihm nicht von einzelnen Partheien, ndern von der allgemeinen Stimmung der Gemuͤther ge⸗ ten worden, und die um so sicherer und staͤrker gewesen „als sie auf der wahren oͤffentlichen Meinung beruht habe. jesem Ungluͤcke allein habe das Ministerium seine gegenwaͤrtige
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in dieser eigennuͤtzigen Welt giebt
schwierige Stellung beizumessen; ihm allein muͤsse man auch die Unbehaglichkeit, die die Kammer selbst empfinde, die aber unmoͤg lich von Dauer seyn koͤnne, zuschreiben. Er glaube indessen nicht daß dies ein Grund sey, den Ministern die verlangten Nachschuͤsse vorzuenthalten. Eben so wenig halte er dafuͤr daß der vo rige Großsiegelbewahrer wegen der von ihm ohne Autorisa tion verausgabten Gelder zur Rechenschaft gezogen werdet koͤnne, da das, was er gethan, nur hoͤchstens den Namen einer schlechten Verwaltungs⸗Maaßregel, nicht den einer Ver⸗ schleuderung verdiene. Der Redner stimmte schließlich fuͤr die Bewilligung der verlangten Nachschuͤsse. Nachdem noch Herr Fleury sich gegen dieselben ausgesprochen hatte, bestieg der Großsiegelbewahrer in seiner Eigenschaft als in⸗ terimistischer Chef des Ministeriums der auswaͤrtigen Ange⸗ 1“ die Rednerbuͤhne, und aͤußerte sich in folgender rt:
„Wir haben eine schwierige Aufgabe zu loͤsen. Von Seiten mehrerer Redner sind die Minister aufgefordert worden, sich uͤber die zartesten Punkte der auswaͤrtigen Politik zu erklaͤren. Die Einen haben, waͤhrend sie den Handlungen des Ministeriums Gnade widerfahren licgen/ die Absichten desselben entstellt; die Anderen hinwiederum sind, waͤhrend sie dessen gute Gesinnungen anerkannten, mit bitterem Tadel uͤber seine Handlungen her⸗ gefallen. Unter solchen Umstaͤnden muß ich in der That mehr als je die Entfernung desjenigen meiner edlen nnd trefflichen Freunde bedauern, dessen Lob gestern so schoͤn von dieser Redner⸗ buͤhne herab (aus dem Munde des Herrn Etienne) erklungen ist; seine Worte wuͤrden ohne Zweifel guͤnstiger als die meinigen aufgenommen worden seyn. Gleichwohl, meine Herren, halte ich mich uͤberzeugt, daß, waͤre er noch unter uns, er unser System nicht mißbilligen wuͤrde, und wenn wir daher seines Beistandes beraubt sind, so glaube ich doch, behaupten zu koͤnnen, daß uns sein Beifall und sein Vertrauen nie entstanden hat. Ein Umstand, der mich uͤberdies noch troͤstet, ist der, daß im Schooße dieser Kammer selbst sich eine so große Meinungs⸗Berschie denheit offen⸗ bart hat; denn waͤhrend ein Redner (Hr Bignon), gestuͤtzt auf seine Erfahrungen im Felde der Politik, versichert, daß unsere Expedition nach Griechenland schlecht ersonnen und zur ungele⸗ Fenh Zeit ausgefuͤhrt worden sey, hat ein anderer Redner von derselben Seite (General Sebastiani) mit der naͤmlichen Ueber⸗ zeugung behauptet, daß diese Expedition sich aus Gruͤnden der hoͤhern Politik vollstaͤndig rechtfertigen lasse. Sie werden daher, meine Herren, Ihr Urtheil zuruͤckhalten; Sie werden nicht diejenigen verdammen, die mit voller Sachkenntniß gehan⸗ delr haben und denen es, um einen Entschluß zu fassen, nicht an den Notizen gefehlt hat, die den von Ihnen gehoͤrten Rednern abgehen. Jene gruͤndliche Kenntniß des Sachverhaͤltnisses hat vielleicht einigermgaßen die Geschicklichkeit ersetzt, die man dem Ministerium abspricht, so wie uns andererseits der Mangel an Sachkenntniß Derer, welche die Beschluͤsse tadeln, die wir dem Koͤnige gerathen haben, das Gewicht ihrer Argumente zu schwaͤ⸗ chen scheint. Welchen Zeitpunkt hat man im Uebrigen gewaͤhlt, um uns zu fragen, was wir mit dem Ansehen der Nation im Auslande gemacht haben? Wann haͤtte jemals seit der Wieder⸗ herstellung der Monarchie die Franzoͤsische Flagge ruhmwuͤrdiger auf den Meeren beider Hemisphaͤren geweht, als gerade jetzt? Wann waͤre jemals das Buͤndniß des Koͤnigs von Frankreich von allen fremden Maͤchten eifriger nachgesucht worden, wann die Ver⸗ mittelung seiner Agenten begieriger und erfolgreicher in Anspruch genommen worden, als eben jetzt? Freilich wird die hochherzige Politik des Koͤnigs von jener edlen Uneigennuͤtzigkeit geleitet, woran ganz Eu⸗ ropa den aͤchten Franzoͤsischen Geist erkennt; aber diese Uneigen⸗ nuͤtzigkeit wird ihre Fruͤchte tragen, und es ist daher schwer zu begreifen, wie man von dieser Rednerbuͤhne herab behaupten konnte (Herr Bignon), die Expedition, welche ganz Frankreich beifaͤllig aufgenommen, sey in dem Geiste der Russischen Politik begonnen und in dem der Englischen Politik beendigt worden. Kann man armen Christen⸗ Sklaven keine huͤlfreiche Hand reichen und ihnen keine buͤrgerliche und religidse Freiheit zusichern, ohne von dem Cabinette von St. Petersburg geleitet zu wer⸗ den? Kann man die Feindseligkeiten auf einem bereits befrei⸗ ten Boden nicht einstellen, und eine den Griechen guͤnstige, unseren Verhaͤltnissen mit der Pforte entsprechendere und fuͤr Frankreich minder laͤstige Stellung daselbst nicht einnehmen, ohne
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