1829 / 148 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

blicken.

St. Petersburg zu bestaͤtigen

8 Gestern Abend war die Stadt glaͤnzend erleuchtet. Auch bei dieser Illumination zeichnete sich wieder das Schatz⸗Colle⸗ gium, das wegen seiner Construction dazu vorzugsweise geeignet ist, besonders aus. Naͤchstdem gewaͤhrten das Kriegs⸗Ministe⸗ rium, das Ministerium des Innern, die Post, das Rathhaus, das Palais des Chefs des Gouvernements Grafen von So⸗ bolewsky, aber auch viele andere Privat⸗Gebaͤude einen im⸗ posanten Anblick. Der einem einzigen Laquaien und ohne irgend gleitung in einem offenen Wagen durch die Stadt,

eine sonstige Be⸗ und muß⸗

ten oft eine Viertel⸗Stunde lang halten, um durch die Wa⸗ gen, die in vielen Straßen in drei und vier Reihen fuhren, sich einen Weg

zu bahnen. 8 Heute ist Polonaisen⸗Ball bei Hofe. Außerdem werden nooch drei Baͤlle seyn, einer bei Hofe, einer beim Grafen von Sobolewsky und einer, den die Stadt in dem Lokale der neuen Boͤrse zu geben beabsichtiget. Das große Volksfest und die oͤffentliche Speisung wird morgen auf dem Ujazdo⸗ wer Platze statt finden. 1 6“ Am Freitag ist Hr. Nicolo Paganini hier eingetroffen, und hat gleich am folgenden Tage im Polnischen Theater sein erstes Concert gegeben, das ungemein besucht war, und ihm eine Einnahme von 11,000 Polnischen Gulden (1833 Rthlr. Preuß.) gewaͤhrt haben soll. Ein Sperrsitz kostete

. EE““ 6 ü8 1 St. Petersburg, 20. Mai. Seine Majestaͤt der Kaziser haben den verabschiedeten General⸗Major Bibikow I.

zum Civil⸗Gouverneur von Nishnei⸗Nowgorod mit dem Nange

eines Wirklichen Etatsrathes ernannt.

Der Kammerherr Hofrath S. Chruschtschow ist zum einstweiligen Ceremonienmeister des Kaiserlichen Hofes er⸗ nannt worden.

Der im Collegium der auswaͤrtigen Angelegenheiten die⸗ nende Titular⸗Rath N. Roͤmer ist zum Collegien⸗Assessor befoͤrdert worden. 8n

Se. Majestaͤt haben geruht, den Landshoͤfding des Wi⸗ öurgschen Gouvernements und die Mitglieder des Senates von Finnland, Wirklichen Staatsraͤthe Hiesinger und Ba⸗ ron Mellin, zu Rittern des St. Annen⸗Ordens erster Klasse

zu ernennen.

Se. Majestaͤt der Kaiser haben unterm 11ten des vori⸗ gen Monats an den Oberbefehlshaber der Reserve⸗Armee Grafen Witt solgendes Rescript zu erlassen geruhet: „Als Ich Ihnen die Bildung der zur Completirung der activen Armee bestimmten Reserve⸗Truppen uͤbertrug, war Ich im Voraus uͤberzeugt, daß Sie diesen Auftrag mit Erfolg voll⸗ ziehen wuͤrden. Sie haben Meinen Erwartungen vollkommen entsprochen: Die zur Verstaͤrkung der activen Armee bestimm⸗ ten Truppen sind zu rechter Zeit abgesendet worden, und er⸗ fuͤllen, nach den Mir zugekommenen Berichten, ganz den Zweck, zu dem sie gebildet wurden. Indem Ich Ihnen Mein Wohlwollen hezeuge, hoffe Ich, in Ihren kuͤnftigen Arbeiten einen neuen Eifer fuͤr die Erfuͤllung Meiner Befehle zu er⸗ Ich bezeuge Ihnen Meine Dankbarkeit fuͤr den den Sie der activen Armee durch Er⸗ richtung von Kornmagazinen in den Militair⸗Colonieen des Chersonschen Gouvernements geleistet haben. Ich verbleibe Ihr wohlgeneigter gez. Nicolaus.“

Das vorgestrige Blatt der einem Auszuge aus einem Privatschreiben, den Tagesbefehl des Generalmajor Malinowski vom 17. (29.) Maͤrz, an das von ihm commandirte Detaschement in den Festungen Turno und Kale, worin er seine Untergebenen auffordert, den bei der Einnahme dieser Plaͤtze gefallenen Waffenbruͤdern, unweit der ehemaligen Redoute, mit vereinten Kraͤften, einen Kur⸗

gan (Grabhuͤgel) zu errichten, der, dauernder als Erz und Stein, den spaͤten Jahrhunderten noch den ⸗„Tod der Helden und den Sieg an diesem Orte verkuͤnde. Der General selbst legte am folgenden Tage die erste Hand ans Werk, und in die Mitte des Huͤgels, der emporstieg, wurde ein Stein mit der Inschrift gesenkt: „Unter der Regierung des Kaisers aller Reussen Nicolai I., errichteten die Russischen Truppen der Infanterie⸗Regimenter von Schluͤsselburg und Ladoga, das 9te und 10te Jaͤger⸗Regiment und das Moskowische

Dragoner⸗Regiment mit deren Artillerie, diesen Kurgan zum Gedaͤchtniß ihrer tapfern Waffenbruͤder, die bei dem Sturme der Festungen Kale und Turno, den 13. Januar 1829, an diesem Platze fielen. 1 Am 21. Nov. 1827 geruheten Seine Majestäaͤt der Kai⸗

ser, das von dem Minister des Kaiserlichen Hofes einge⸗ reichte Project der Verwaltung der Kaiserlichen Theater in und zugleich zu befehlen, daß

wichtigen Beistand,

Kaiser und die Kaiserin fuhren mit

Nordischen Biene liefert, in

Frankreich.

dasselbe, dem Vorschlage Seiner Excellenz des Minist: maͤß, fuͤr's Erste nur auf ein Jahr zur Probe aus 4 werden solle. Da die dieses jetzt verflossena bejahres gezeigt hat, daß die Verwaltung der Kaisen Theater mittelst eines Comité in mancher Hinsicht dem 8 nicht entspricht, so haben Seine Majestaͤt die Vorsie des Ministers, die Verwaltung der Kaiserlichen Theat der Person eines unter dem Befehl und der Oberleitunz Ministers des Kaiserlichen Hofes stehenden Direktors gn centriren, Allerhoͤchst zu bestaͤtigen geruhet, und zu dem den, die Function eines Hofmeisters des Allerhoͤchsten ge versehenden Wirklichen Etats⸗Rath Fuͤrsten S. Gagarin⸗ Direktor der Kaiserlichen Theater ernannt.

Unser vaterlaͤndischer Bildhauer B. J. Orlowek von Seiner Maäjestaͤt dem Kaiser, fuͤr die von ihm e tigte schoͤne Buͤste des Kaisers Alexander I., eine Beloh von 10,000 Rubeln, und die 3000 Rubet, die der c' selige Kaiser ihm als Jahrgehalt fuͤr die Zeit seines fenthaltes im Auslande ausgesetzt hatte, als lebensling Pension erhalten. 3

Der Koͤniglich⸗Sardinische Gesandtschaftsrath quis von St. Germain ist nach Polangen, und der Kammerherr Fuͤrst Lobanow⸗Rostowski nach Moskan der Staats⸗Secretair des Großfuͤrstenthumes Finnland, Rehbinder, nach Abo von hier abgereist.

Das Orlogsschiff „Kaiser Peter I.“, von 110 Kana⸗

das am 14. Mai hieselbst von Stapel lief, ist von h

Obrist des Corps der Schiffs⸗Ingenieurs Issakow, Theil nach Seppings Methode erbaut worden. Am z. cember 1827 wurde der Kiel gelegt. Es mißt in der ( 198 Fuß, in der Breite 51 Fuß 8 Zoll; in der Aee Fuß; beigezaͤhlt wird dieses Schiff der 5ten Linien⸗Eguge

Nachrichten aus Reval zufolge war die Rhede; Baltischport seit dem 5ten d. M. vom Eise befreit. 6ten war bereits ein Schiff aus Riga abgesegelt, hatte des Eises und contrairen Windes wegen, am feolhan Morgen zuruͤckkehren muͤssen. Im vorigen Jahre lief erste Schiff aus Riga am 5. April aus. Seit Menst gedenken hat die Schifffahrt so spaͤt nicht begonnen;! kein einziges Fahrzeug war am 11. Mai eingelaufen, wohl schon Hunderte von Schiffen den Sund passit ten. Die Ueberschwemmung hat in Riga minder! den angerichtet, als man besorgte. b

Odessa, 13. Mai. Der General⸗Gouverneh Neu⸗Rußland und Beßarabien, Graf von Worontz von hier nach der Krimm gereist.

Unter den aus Varna hieher gesandten Altue von Marmor (s. Nr. 139 d. Z.) befinden sich mehm Denkmale mit Figuren und Inschriften; das Fragmmene Basreliefs, das Aeskulap und Hygiea vorstellt, dem Rhyton (Trinkhorn) in der Hand halt, man fand hi einem Privat⸗Hause in Varna eingemauert; wahrsct war es ein, dem Aeskulap nach erfolgter Heilung Krankheit gewidmetes Votiv⸗Bild; ferner ein großes destal von weißem Marmor und mit einer Inschrift! hen, der zufolge es zur Statue eines Buͤrgers, M. Herosodon, Sohn des Pharnagos, Ober⸗Befehlshabt Stadt und der Commune der 5 Staͤdte, gehoͤrt haben! Diese Inschrift bestaͤtigt den einstmaligen Verband 1 Staͤdten, von denen Odessus (Varna) der Mittelpwn wesen zu seyn scheint; Tomi (Kustendschi), Callatia (b galia), Mesembria und Apollonia (Sisipolis) waleg andern. In Kurzem wird das Dampfboot „die Stadt regelmaͤßig alle 14 Tage zwischen hier und der Krimms

Nach officiellen Berichten ist die diesjaͤhrige Sch auf dem Asowschen Meere am 2ilsten v. M. eroͤffnet

In den letzten Tagen des vorigen Monats sit Theodosta ein Pferderennen statt, an dem Polnischt, sche, Tscherkassische und Tartarische Pferde Theil nahmee 8

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 20. Mai.⸗ setzung der Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegt Verhaftung der Schuldner. Der 3ö5ste Artikel, woruͤbt Discussion bereits Tages zuvor begonnen hatte, und 8”- diejenigen in Haft befindlichen Wechsel⸗Schuldner, un uͤber 70 Jahre alt sind, gleich nach der Bekanntmachung Gesetzes, die uͤbrigen Schuldner von jenem Alter ng Wochen spaͤter auf freien Fuß gesetzt werden sollten, um auf den Antrag des Vicomte Lainé, welcher der war, daß eine solche Bestimmung dem Gesetze eine ric

kende Kraft geben wuͤrde, welche, als eine Lieblingswa 1 Despotismus, niemals und selbst dann nicht zu billigen

2*

z, wie hier, von der Menschlichkeit geboten wuͤrde,

n sis

Peputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 20. ei legte der Kriegs Minister das von der Pairs⸗ umer bereits angenommene Miktrair⸗Straf⸗Gesetzbuch vor. üdem er die Gruͤnde zu demselben entwickelt, und der nigl. Commissair, Staatsrath von Salvandy, den burf in der Art, wie solcher von der erblichen Kammer nirt worden, vorgetragen hatte, wurden die Berathun⸗ üͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der desinitiven Feststel⸗ des Budgets von 1827 wieder aufgenommen. Der

n v. Schonen entwickelte seinen (gestern erwaͤhnten)

has Artikel, des Inhalts, daß der von dem Rechnungshofe blicch zu erstattende Bericht kuͤnftig gedruckt und unter die

tglieder der Kammern vertheilt werden follte. Hr. Mercier Hr. Labbey de Pompidres unterstuͤtzten den Antrag. Finanz⸗Minister ging ausfuͤhrlicher in die Sache Der Rechnungshof, aͤußerte er, wie solcher im J. 1807 nsirt worden, bestehe aus einem Ersten Praͤsidenten, 3 Pragͤ⸗ ten, 16 Rechnungsraͤthen und 80 Referendarien, welche Letz⸗ gdie Rechnungen zu revidiren haͤtten, und deren Bemer⸗ en in dieser Hinsicht jaͤhrlich unter dem Vorsitze des in Praͤsidenten von einem besondern Ausschusse gepruͤft von diesem in einen Immediat⸗Bericht zusammengefaßt gen; dieser Bericht nun sey es, den die Kammer bestaͤndig inge, und die Regierung aus guten Gruͤnden verweigere, se Deputirten von einem Aetenstuͤcke, welches nur dazu die Regierung uͤber die Amtsfuͤhrung dieses oder jenes nungspflichtigen zu unterrichten, keine Kenntniß zu neh⸗ brauchten. Selbst wenn eine solche Mittheilung nuͤtz⸗ waͤre, fuͤgte der Redner hinzu, wuͤrde sie immer noch in in gefaͤhrlich seyn, als die Berichterstatter sich alsdann mehr mit solcher Offenheit aussprechen wuͤrden, als sie es bisher gethan; die Minister haͤtten laͤngst gefuͤhlt, das Rechnungswesen eine Luͤcke in Bezug auf die Kam⸗ mdarbiete, da diese in der That nicht alle die Garantien

bänden haͤtten, deren sie eigentlich beduͤrften, um uͤber die

hnungsabschluͤsse mit voͤlliger Sachkenntniß zu urtheilen; en thaͤten sie (die Minister), Alles was in ihren Kraͤf⸗ staͤnde, um diesem Mangel abzuhelfen. Der obige ag des Hrn. v. Schonen wurde hierauf mit starker nmen⸗Mehrheit verworfen und es kam jetzt die Reihe as Amendement des Hrn. Enouf, welcher verlangte daß üstiz⸗Minister den Direktor der Koͤnigl. Druckerei da⸗ herichtlich belange, daß er im Jahre 1827 Schmaͤhschrif⸗ hne den Namen des Druckers und Schriftstellers habe en lassen. „Den besten Beweis,“ aͤußerte Hr. Enouf, es keine ministerielle Verantwortlichkeit giebt, hat die gestrige Sitzung dieser Kammer geliefert, wo wir in haben, daß ein Minister (Hr. v. Villeèle), un⸗ et sich derselbe notorisch einer hoͤchst strafbaren lung schuldig gemacht hatte, doch nicht von der ner belangt werden konnte. Mein Amendement soll stens dazu dienen, das gestern von uns gegebene aloͤse Beispiel der Ungestraftheit einigermaaßen wieder u machen, und ich beharre daher dabei.“ Diese Aeuße⸗ erregte einen großen Tumult in der Versammlung. Graf von la Bourdonnaye rief: ein Skandal sey

ale Beschluͤsse der Kammer vor der Kammer selbst anzu⸗

n. Andere Stimmen von derselben Seite forderten hraͤsfidenten auf, den Redner zur Ordnung zu verweisen, end Hr. v. Corcelles Herrn Enouf aufmunterte, seine se zu wiederholen. Der Praͤsident suchte die Gemuͤ⸗ zu beschwichtigen, und als ihm solches nicht gleich ge⸗ aͤußerte er: „Ich muß bei dieser Gelegenheit im All⸗ nen bemerken, wie ich nicht wohl begreifen kann, daß e Mitglieder der Kammer zuweilen mich fuͤr das, was der Rednerbuͤhne herab gesagt wird, verantwortlich ma⸗ wollen. Der Praͤsident ist nicht der Widersprecher sei⸗ kollegen, nicht der Censor ihrer Grundsaͤtze. Waͤre er bHwuͤrden Sie hier nie eine andere Meinung als seine ehoͤren. Mein Amt ist, weder zu billigen noch zu ta⸗ sondern allen Meinungs⸗Aeußerungen gleiche Freiheit tschaffen. Doch giebt es allgemeine Lehren des Wohl⸗ es, welche man selbst auf der Rednerbuͤhne ehren muß. Redner muß in dieser Beziehung sein eigener Richter „Man behauptet, daß Derjenige, welcher in diesem Au⸗ icke die Tribune einnimmt, die Kammer beleidigt habe. rsuche denselben, seine Worte, die ich nicht recht ver⸗ n habe, zu wiederholen und zugleich zu sagen, welchen er damit verbinde.“ Herr Enous erklaͤrte hierauf, y nicht seine Absicht gewesen, die Kammer zu belei⸗ zees sey leicht moͤglich, daß er sich mit zu gro⸗

Ditterkeit geaͤußert habe; bei seiner geringen Be⸗

1“

2298

kantitschaft mit der Rednerbuͤhne muͤsse man ihm solches äaber zu gut halten. Nachdem er fuͤr sein Amendement eine andere Abfassung in Vorschlag gebracht hatte, ergriff Hr. Agter das Wort, um zuvoͤrderst die Tages zuvor von Hen. B. Constant aufgestellte Behauptung, daß sich im ahre 1827 nur funfzehn Vertheidiger der Verfassung und der Volksfreiheiten in der Kammer befunden haͤtten, zu wi⸗ derlegen; waͤre dies wirklich der Fall gewesen, meinte er, so wuͤrde es um Freiheit und Verfassung schon laͤngst geschehen

seyn. „Ich hoffe,“ fuͤgte er hinzu, „Hr. B. Constant wird

mir fuͤr diese Berichtigung Dank wissen, da sie einerseits seinem Verdienste nichts nimmt, andererseits aber mehreren achtbaren Mitgliedern dieser Kammer einen Theil des Ruh⸗ mes zuerkennt, den sie sich in dem Kampfe fuͤr die Verthei⸗ digung der Volksfreiheiten erworben haben.“

Die mehr er⸗

wähnten Schmaͤhschriften betreffend, war Herr Agier der

Meinung, daß das Land durch die neuen Wahlen bereits den Stab uͤber sie gebrochen habe, und daß es sich mithin nicht der Muͤhe lohnen wuͤrde, daß die Kammer um eines solchen elenden Gegenstandes willen ihre Befugnisse uͤberschreite, wel⸗

ches offenbar der Fall seyn wuͤrde, wenn sie den Vorschlag

des Hrn. Enouf annaͤhme. Hr. B. Constant gab seine Verwunderung uͤber die Empfindlichkeit eines Theiles der

Kammer bei der obigen Aeußerung des Hrn. Enouf zu er⸗

kennen, da dieser doch nichts weiter gesagt habe, als was gewisse andere Deputirte zu andern Zeiten sowohl gegen die bestehenden Gesetze, als gegen einen Theil der Kammer selbst geäußert haͤtten. Noch nie habe sich die linke Seite so weit vergessen, daß sie, (wie der Graf von la Bourdonnaye im Jahre

1824) ihren Gegnern geradezu gesagt habe: „Frankreich will

nichts mehr von Euch wissen!“ Hr. v. Briqueville rief, indem

er sich an die rechte Seite wandte: „Jetzt ist die Reihe an Euch!

von Euch will Niemand mehr etwas wissen! Hr. B. Constant

fuhr nach dieser Unterbrechung fort: „Hr. Agier spricht von der großen Anzahl von Deputirten, woraus die ehren:⸗

volle Opposition in den Jahren 1826 und 1827 bestanden habe; ich weiß nicht, ob ich von dieser Rednerbuͤhne herab

gesagt, daß diese Opposition nur 15 Mitglieder gezaͤhlt habe, aber das weiß ich, daß die Zahl der Opponenten in jener Zeit mit jedem Tage zunahm; wir haben vielleicht kein au⸗

deres Verdienst gehabt, als daß wir die Ersten waren, die 8 System des damaligen Ministeriunms

auf das verderbliche aufmerksam machten. Spaͤterhin schlossen sich uns mehrere achtbare Mitglieder eines andern Theiles der Kammer an, worunter der vorige Redner die erste Stelle einnahm. Jedem von uns gebuͤhrt daher das Anerkenntniß, daß er zu

dem Umsturze der beklagenswerthen Verwaltung beigetragen

habe.“ rechten Seite, wahrscheinlich weil man eine Aussoͤhnung bei⸗ der Partheien befuͤrchtet. Nachdem Herr B. Constant zu Gunsten des Amendements des Herrn Enouf gestimmt hatte, ließ noch der Großsiegelbewahrer sich uͤber den Gegenstand vernehmen. Andern, „beschraͤnkt sich auf eine einfache Untersuchung we⸗ gen Uebertretung des Gesetzes vom Jahre 1814, wonach nichts ohne den Namen des Druckers und Herausgebers gedruckt werden soll. Ja, m. H., eine solche Uebertretung hat statt gefunden; (Lebhafte Sensation) ich beklage es eben so sehr wie Sie, daß sie statt gefunden, und daß die Koͤnigl. Drucke⸗ rei selbst das Beispiel dazu gegeben hat; es betruͤbt mich tief, daß eine solche Verletzung des Gesetzes von der Behoͤrde

-selbst ausgegangen ist; aber es bleibt deshalb nicht minder

Diese Aeußeruug erregte einige Besorgnisse auf der

„Das gedachte Amendement“, aͤußerte er unter

wahr, daß die Kammer in dieser Sache die Initiative nicht

ergreifen darf, da dem oͤffentlichen Ministerium allein das Recht zustehen wuͤrde, ex officio ein gerichtliches Verfahren dieserhalb einzuleiten. Dieses also und die Koͤnigl. Gerichts⸗ Hoͤfe haͤtten fruͤher in der Sache ihre Pflicht thun sollen, ohne sich weiter an die Winke des Justiz⸗Ministers zu kehren. Ich meinerseits erklaͤre wenigstens, daß, wenn ich noch die CEhre haͤtte, General⸗Procurator zu seyn, und als solcher die Ueberzeugung, daß wegen irgend eines Vergehens ein Prozeß anzustellen sey, ich auf einen Gegenbefehl, und kaͤme er von dem Chef der Justiz selbst, nicht achten, meinem innern Gefuͤhle folgen wuͤrde.“ Herrn Enouf wurde hierau verworfen. Als zuletzt uͤber den ganzen Gesetz⸗Entwurf abgestimmt wurde, ging derselbe mit 223 gegen 73 Stimmen durch. kuͤndigte der Praͤsident noch 1 sten Tag eine Mittheilung der Regierung Gesetz) an.

(das neue Zoll⸗

Paris, 22. Mai. Vorgestern hielter Se. Maj. in St. Cloud einen mehrstuͤndigen Minister⸗Rath. Dem Geruͤchte, daß die Kammern diesmal nicht geschlos⸗ sen, sondern prorogirt werden wuͤrden, giebt die Vorlegung . 1

sondern nur Der Verschlag des

Bei Aufhebung der Sitzung der Versammlung fuͤr den naͤch,