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5 Gewinne zu 1500 Rthlr. fielen auf Nr. 34,035. 45,415. 47,723. 68,528 und 75,051, in Berlin bei Gronau und bei
Matzdorff, nach Breslau bei Zipffel, Danzig bei Rotzoll und nach Glogau bei Fraͤnckel; 4 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 27,125. 27,525. 35,697 und 43,297, in Berlin bei
Mendheim, nach Danzig bei Reinhardt, Landshut bei Juͤtt,
ner, Und nach Minden bei Wolfers; 19 Gewinne zu 500 HRthlr. auf Nr. 8433. 8572. 16,012. 19,105. 34,257. 41,338. 422,010. 48,356. 51,747. 52,426. 56,495. 56,996. 62,134. ⁊73,600. 74,831. 78,221. 80,238. 87,385 und 87,478, in Berlin bei Jonas, 2mal bei Matzdorff, bei Seeger und bei G. Wolff, nach Breslau bei Leubuscher, bei Loͤwenstein und bie Schreiber, Koͤln bei Reimbold, Kottbus bei Breest, De⸗ litzsch bei Freyberg, Duͤsseldorf bei Spatz, Frankfurt bei Bassewitz, Halle bei Lehmann, Hirschberg bei Martens und bei Raupbach, Koͤnigsberg in Pr. bei Borchardt und bei Heygster, und nach Ratibor bei Steinitz; 26 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 6610. 9871. 13,895. 14,935. 17,154. 17,671. 23,462. 25,321. 28,806. 38,301. 44,247. 48,302. 74,851. 75,267. 77,091. 83,250. 85,225. 85,964 und 85,981. Die Ziehung wird fortgesetzt.
Berlin, den 29. Mai 1829. 2 Kdoͤnigl. Preuß. General⸗Lotterie⸗Direktion. Angekommen: Der Regierungs⸗Praͤsident Graf von
Flemming, von Arnsberg.
Abgereist: Der Fuͤrst Serje Dolgoruky, nach Frankfurt am Main.
Der General⸗Major, General⸗Adjutant Sr. Majestaͤt
des Koͤnigs und Commandeur der 2ten Garde⸗Cavall
Brigade, “
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Nachrichten. Ausland.
Nachrichten vom Kriegs⸗Schauplatze.
Aus Warschau vom 26. Mai wird gemeldet: „Der Feldzug hat an der Donau mit der Berennung der wichtigen Festung Silistria begonnen, die am 5. (17.) Mai eben so nachdrucksvoll als erfolgreich ausgefuͤhrt worden ist.“
„Das Hauptquartier war einige Zeit vorher jenseits der Donau nach Czernowody verlegt worden. Nachdem der Ober⸗Befehlshaber, Graf Diebitsch, mehrere Truppen daselbst zusammengezogen hatte, ruͤckte er am 1. (13.) Mai, an der Spitze von 21 Bataillons nebst 16 Schwadronen Cavallerie und einigen Kosaken⸗Regimentern, uͤber Kuzgoun gegen Si⸗ listria. Die große Straße uͤber Rasserat stand, in Folge der Donau⸗Ueberschwemmung, noch unter Wasser, und die Truppen hatten, auf sehr schwierigen Wegen, Hindernisse aller Art zu besiegen; aber der Gedanke, gegen den Feind zu ziehen, ließ sie die Beschwerden mit dem groͤßten Wetteifer ertragen.“
„Am 5. (17.) Mai um 3 Uhr Morgens langte das Corps bei dem Dorfe Almalui, 5 Werst von Silistria, an, ohne waͤhrend des Marsches auf den Feind gestoßen zu seyn. Der Ober⸗Befehlshaber theilte hier dasselbe in drei Colonnen, die rechte unter dem Befehl des General⸗Lieutenants Bar⸗ tholomey, die mittlere von dem General⸗Major Laschkiewitsch, und die linke von dem General⸗Lieutenant Krassowsky befehligt. Die erstere stieß zuerst auf den Feind, der, etwa 5000 Mann stark, einige Verschanzungen besetzt hielt, die wir im vorigen Jahre, 2. Werst von Silistria errichtet hatten. Ein lebhafter An⸗ griff, den ein Regiment Kosaken vom Schwarzen Meere, unter den Augen des Ober⸗Befehlshabers, gegen eine auf den Anhoͤhen postirte Masse Tuͤrkischer Reiterei ausfuͤhrte, wurde das Signal zum allgemeinen Kampf. Die rasch nachruͤckende Infanterie griff mit gleichem Eifer an, der Feind ward ge⸗ worfen und in weniger als einer Viertelstunde aus allen
Werken, die er auf diesem Punkte besetzt hatte, vertrieben. Die Colonne des Centrums folgte diesem Beispiel; die linke
fand jedoch lebhafteren Widerstand, und da sie einen weite⸗
ren Umweg zu machen gehabt haͤtte, so langte sie erst gegen 2 Uhr Nachmittags an. Nachdem deren Befehlshaber, Ge⸗ neral Krassowsky, die Truppen 1 Stunde lang hatte ausru⸗ hen lassen, fuͤhrte er sie gegen zwei sehr vortheilhaft gele⸗ zen⸗ und starke feindliche Redouten, weiche in einem Augen⸗ blick genemmen wurden. Die auf allen Punkten zuruͤckge⸗ cxcriebenen Tuͤrken dachten nunmehr an nichts weiter, als in ddie Festung zu gelangen.“
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„Unsere vom Contre⸗Admiral Patiniotti befehligte lottille unterstuͤtzte ihrerseits diese Bewegungen die Einschließung des sehr ausgedehnten Platzes Säüine einem einzigen Tage nicht nur vollstaͤndig bewerkstellig dern man auch den Waͤllen bis auf Kartaͤtschen⸗Squh nahe geruͤckt ist. In der darauf folgenden Nacht fingen sere Kosaken⸗Vorposten einen Tuͤrkischen Courier auf der Pascha von Silistria an den Groß⸗Vezier nach Sch schickte, um ihn von der er 8ꝙ Einschließung zu e richtigen und dringend um Huͤlfe zu bitten.“ * „Der Verlust des Feindes am 5ten (17.) d. M. kan auf 4 bis 500 Mann an Todten und Vermwundeten fen; von den ansgn sind an 150 Mann theils getl theils verwundet. ie zu Kalarasch erhaute Bruͤcke, Vollendung durch das Steigen des Wassers verspazͤtet den war, soöll in 2 oder 3 Tagen beendigt seyn und; wie die bei Hirsova geschlagene Bruͤcke, den Verkehr mi linken Donau Ufer neuerdings erleichtern. Die Vanin gen des Belagerungs⸗Corps mit den Plaͤtzen h schick, Koslodschi und Prawody sind vollstaͤndig gesichen, die zum Kundschaften ausgesandten Streif⸗Corps haben ter nichts als einige feindliche Marodeurs vereshe „Der Admiral Greigh hat, nachdem er in Sisspeg Nachricht von dem Erscheinen der Tuͤrkischen Foh Schwarzen Meere erhalten, sich beeilt, mit dem unter Befehl stehenden Geschwader unter Segel und ihr aal
Petersburg, 20. Mai. Seine M der Kaiser haben folgende, hinsichtlich der katzel Klöͤster gefaßte Beschluͤsse des Reichs⸗Raths Ale zu bestaͤtigen geruhet: 1) Kein Novize darf zur ung des sogenannten feierlichen Geluͤbdes anders assen werden, als es im Reglement vom 13. Nov. vorgeschrieben ist, das heißt, nicht eher, als bis er die
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eines Unter⸗Diakon erhalten hat, welches nach dem di
nischen Concilium nicht vor dem 22sten Jahre 9 darf. 2) Das Noviziat soll nicht weniger als drei. jahre umfassen, selbst wenn der Candidat uͤber 22 N. waͤre. 3) Von nun an sind alle sogenannten feierlche dens⸗Geluͤbde, die vor der hier festgesetzten Zeit abgele den, unguͤltig. 4) Jeder, der sich einem geistlichn widmet und in ein Kloster treten will, hat sich dag die Ober⸗Behoͤrde seines Gouvernements zu wen den
von ihr ein Zeugniß sowohl uͤber seinen freien
auch daruͤber, daß er weder einer Civil⸗ noch Cmtl tersüuchung unterworfen ist, auszubitten. Dit seh eingezogenen Erkundigungen theilt die Ober⸗Behene Gouvernements den Vorgesetzten des geistlichen Ne mit, welche ihrerseits davon dem Roͤmisch „katzelteh Collegium berichtet und demselben sowohl die Bitte dust didaten um Aufnahme, als auch dessen Taufschein Jede Bitte dieser Art ist das Roͤmisch⸗katholische LColh verpflichtet, mit seinem Beschlusse, der Ober⸗Verwaltur geistlichen Angelegenheiten fremder Confessionen vorza welcher allein das Recht der Entscheidung uͤber die Aüse⸗ in Kloͤstern zusteht. 5) Die Vorsteher Roͤmisch ⸗kathe Kloͤster sollen sich bei Zurechtweisungen und Beftuis ihrer Untergebenen genau an den Ukas vom 22. Junt und an das Canonische Recht halten, und mithin solt Gutachten des Wilnaischen Consistoriums gemaͤß, jedelt
genannten Kloͤstern angewandte koͤrperliche Strafe vont
an auf immer verboten seyn. 8 6 Frankreich.
Pairs⸗Kammer. Die Sitzung vom 21 stah
eroͤffnete der Finanz⸗Minister mit der Vorleguh beiden von der Deputirten⸗Kammer bereits angenollne Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen des Austausches verschiedener N Guͤter gegen Privak⸗Eigenthum und wegen der außeren⸗ lichen Zuschuͤsse fuͤr das Etatsjahr 1828. Hierauf vl die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der haftung der Schuldner fortgesetzt und beendigt. Nag noch 9 Redner sich uͤber die letzten Artikel desselben vernehmen lassen, wurde der ganze Entwurf mit 148 9 15 Stimmen angenommen.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom Mai stattete zuvoͤrderst Herr Duvergier de Haulg
*) Die mehrfach erwaͤhnten, in verschiedenen öffentlichen tern neuerdings wiederum enthaltenen deh, hoh von Baltschick und Kowarna Seitens der Tuͤrken, desgleicha deren Wiedereinnahme von Sisipolts, sind durch obigen genugsam widerlegt.
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suns Sod⸗Amerika Bericht 3b. ndels⸗Minister die Rednerbuͤhne.
vurf fruͤber vorlegen zu koͤnnen; aher die Haupt⸗
und Flachs zu bauen, den Oelbaum zu
eruͤchte von der Beset
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ben Gefet⸗Entwurf egen Pollendung der Hafenbau⸗ 9 Havre, und der Graf v. Nagilles über den Ent⸗ wegen der Befoͤrherung der Corresvondenz nach Eng⸗
V erauf bestieg der
Köͤnig hat uns befohlen,“ aͤußerte er „Ihnen, m. H., Hesch⸗Enzwurf vorzulegen, wodurch mebxete Saͤge unseres arifs modisteirt werden. Wir haͤtten gewunscht, Fechen den 2 immun⸗
die Frucht der Nachforschungen und Bergthun⸗ iner Commission, die, ungeachtet des angestrengtesten Eikers, Arbeit doch erst vor wegigen Tagen hat heenden koͤnnen. hdie Ernennung dieser Commission hat der Köͤnig uns in Stand setzen wollen, auf das Feierlichste der von uns im ingenen Jahre uͤhernommenen Verbindlichkeit nachzukommen, Bartbeilung des Systems, wodurch Frankreich seit mehr ) Fahren sich bemuͤht, Handel und Gewerbfleiß zu beschuͤtzen sozehr und mehr auszudehnen, solchen Maͤnnern anzuver⸗ a, deren Unabhaͤngigkeit, Einstchten und Uneigennüͤtzigkeit band in keiner Art in Abrede zu stellen vermoͤchte. Wenn Gystem auch einerseits dem größeren Theile der Interessen indes entspricht, so haben wir doch andererseits nie in Abrede ge⸗ daß einige andere dadurch mehr oder weniger verletzt wuͤrden; und weil diese letztern, vorzuͤglich seit einigen Jahren, lehhafte Klagen ggefuͤhrt haben, vielleicht ohne daß man sich dabei gefraͤgt ob nicht ein anderes System jenen Interessen, wenn auch uf indireete Weise, noch nachtheiliger als das bisherige wer⸗ püͤrde, hat es uns unumgaͤnglich noͤthig geschienen, einer Art zury, deren Mitglieder in beiden Kammern gewaͤhlt wuͤr⸗ die Frage zu unterwerfen: ob unser jetziger Zoll⸗Tarif dem imt⸗Interesse es Franhlschen Handels foͤrderlich oder hin⸗ h sey. Nicht, daß wir uns auf das Urtheil sachkundiger
er deshalb berufen haͤtten, weil wir in unserem eigenen Ür⸗ sere geworden waͤren; wir glauben vielmehr noch heute, wie zrigen Jahre, daß man den Handel mit dem Auslande weder stei geben, noch ihn ganz beschraͤnken muͤsse. Es ist nicht Gewohnheit, zu uͤbertreiben, und ich werde mich daher huͤten, zu behaupten, daß wir ganzaufhoͤren wuͤrden, Getreide, bag und die Vieh⸗
zu treiben, wenn aus der Krimm und Polcn das Getreide, em Norden der Hanf, aus Belgien der Flachs, aus der Le⸗ und Italien das Oel, aus Deutschland und den Niederlan⸗ gs Schlachtvieh, aus Spanien und Maͤhren die Wolle, aus egland u. Mecklenburg die Pferde, frei von aller Abgabe bei uns ört werden koͤnnten; aber das kann ich versichern, daß un⸗ chen Umstaͤnden der Preis aller dieser Gegenstaͤnde sehr sin⸗ ind daß wahrscheinlich der Franzoͤsische Producent mit dem nde bald nicht mehr wuͤrde concurriren koͤnnen. Mit noch er Bestimmtheit behaupte ich, daß alsdann unsere Seiden⸗, wollen⸗, Tuch⸗ und Leinen⸗Manufakturen, unsere Haͤmmer usere Fabriken kurzer Waaren bald von den Englischen wollen⸗Waaren, den Hollaͤndischen Tuͤchern und Leinen, schwedischen, Englischen und Deutschen Eisen⸗, Stahl⸗ und kurzen Wagren verdraͤngt werden wuͤrden. Ja, ich bin der Meinung, daß unsere bluͤhende Lyoner Fabriken durch currenz der Ostindischen Seiden⸗Waaren einen empfindlichen erleiden koͤnnten. Nach diesem Allen laͤßt sich leicht ermes⸗ ie schwer, ja wie unmoͤglich es seyn wuͤrde, unsere Acker⸗ und Gewerbtreibende Klasse fuͤr die Arbeit, deren man sie lig beraubt, zu entschaͤdigen. Ich gebe zu, daß wir dem de mehr Wein als bisher liefern wuͤrden; dieses Product aber auch wohl das einzige seyn, fuͤr welches wir einen len Absatz sinden duͤrften; abgesehen aber davon, daß unsere producenten ihre Wohlfahrt gewiß nicht auf Kosten so vie⸗ jerer erkaufen moͤchten, fruͤge es sich auch noch, ob der wieser Letztern nicht die Consumtion des Weines im Innern ndes vermindern wuͤrde. — Man wuͤrde uns sehr falsch ver⸗ haben, wenn man aus dem Gesagten den Schluß ziehen daß wir der Meinung waͤrven, unser Zoll⸗Tarif sey nicht der en Verbesserung faͤhig; wir behaupten nur, daß unser Acker⸗ d unsere Fabriken eines angemessenen Schutzes nicht ent⸗ aͤnnen. Es handelt sich mithin nur um die Frage, wie ind auf welche Handelszweige sich dieser Schutz vorzugs⸗ rstrecken muͤsse, Um diese Frage zu loͤsen, ist es bei der stets keitenden Entwickelung des gesellschaftlichen Zustandes, mit tdie Gesetgebung naruͤrlich gleichen Schritt halten muß, bänglich noͤthig, daß die Besteuerung dieses oder jenes Han⸗ iges von Zeit zu Zeit einer aufmerksamen Pruͤfung unter⸗ e Dieses Beduͤrfniß hat bei uns die Handels⸗Unter⸗ gs⸗Commission herbeigefuͤhrt, deren Einfuͤhrung uns nichts⸗ eniger bitteren Tadel und lebhafte Vorwuͤrfe zugezogen hat. ligaben sind von dieser Commisston vorzuͤglich in Erwaͤgung naͤmlich die vom fremden Eisen und die vom je, Das einstimmige Urtheil der Commission aber, worin, ie7 88 H aus dem Protokolle ihrer Berathungen ersehen 85 Meinung ihr besonderes Organ gcehabt hat, ist dahin Jufl. daß das Handels⸗System, d. h. das System, welches eeflagen die Handels Verbindungen der Volker unter sich 2 ₰ nothwendige Folge ihrer politischen Trennung ist; ftr ystem, sobald es weise berechnet worden, eine Buͤrg⸗ unndehi offentliche und Privat⸗Interesse in sich schließt; daß gängii ige Verbot ein Uebel ist, daß aber gewisse Verbote b glich nothwendig seyn oͤnnen; daß sonach der Schutz,
der aus der 5 Zuzichen ist, der aus 78 ormlichen; 2*8
Betzlehung zuch nicht zu weit gelegten heiden wichtigen Fengen 80 bst hat. t
doch nicht nach einer
Besteuerung hervorgeht, gewoͤhnlich demienigen vor⸗ 9 grsariggt, un daß bei Zustande d leißes in Frankreich kin vernünftiges Probibitiv⸗System alten, d. h., daß man 2 seits den Producenten wirksam heschüͤtzen, und andererseits eeusgonng des, jedem hesonderen Gewerbzweige zu verlei⸗ henden Schutzes sorgfaͤltig ermitteln muß, damit man in dieser ht iu. gehe. Sie wissen nunmehr, m. iste die mehrerwaͤhnte Commission die ihr vor⸗ Das Resultat ihrer starken Heften per⸗
NS
man sich hei dem Zustande des Gewer
H., in welchem Ge Untersuchungen und Berathungen ist in zwei zeichnet worden, die heute unter die Mitglieder dieser K vertheilt worden sind. Sie werden 1n has ,2 H. daß ich mich in eine ausfuͤhrliche Eroͤrterung einer Arbeit ein⸗ lasse, wovon zwei durch 8 Schriftsteller⸗Talent und ihre Ge⸗ schaͤfts⸗Erfahrung ruͤhmlichst bekannte Pairs nur mit Muͤhr einen Auszug haben geben koͤnnen. Ich beschraͤnke mich d er darauf, Sie von den, von der Commission gemachten Vor⸗ schlaͤgen, so wie von denen, wozu das Cabinet Sr. Maj. sich ent⸗ schlossen hat und die mit jenen fast uͤberall übereinstimmen, in Kenntniß zu setzen, wobei ich mich der moͤglichsten Kuͤrze beflei⸗ ßigen werde.“ Der Minister untersuchte hierauf einzeln die beiden Fragen, womit die Handels⸗Commisston sich zu beschaͤftigen gehabt
hat, naͤmlich die Besteuerung des Eisens und des Zuckers. „In einem
Augenblicke“, aͤußerte er unter Anderm, „wo die Proditetion des Eisens bei uns, wie in England, so bedentend zugenommen hat (sie betraͤgt gegenwaärtig 1,500,000 Centner), daß sie aller Wahr⸗ scheinlichkeit nach die Consumtion bereits bei Weitem uͤbersteigt, hatte die Commission sich mit der Frage zu beschaͤftigen, ob es angemesten sey, den Zoll⸗Tarif in dieser Beziehung zu ermaͤßigen; sie hat na⸗ tuͤrlich keinen Augenblick Anstand nehmen koͤnnen, sich dahin zu erklaͤren, daß man Alles aufs Spiel setzen wuͤrde, wenn man un⸗ ter solchen Umstaͤnden durch irgend eine Ermaͤßigung noch die Concurrenz des Auslands beguͤnstigen wollte. Vach blieb ihr noch zu untersüuchen uͤbrig, ob es vielleicht angemessen sey, einen mehr oder minder fernen Zeitpunkt festzusetzen, wo der Zoll⸗Tarif in Betreff des Stabeisens herabgesetzt werden koͤnnte; hier ist sie, der
Mehrheit nach, der Meinung gewesen, daß man dem Interesse
ller genuͤgen wuͤrde, wenn man die gegenwaͤrtigen a⸗ en noch 5 Jahre lang fortdauern ließe, 88 demnaͤchst Fuͤnftheil herabsetzte, die uͤbrigen vier Fuͤnftheile aber noch quf die naͤchsten 5 Jahre heibehielte, so daß die Regierung und die Kammern im Jahre 1840 nach den bis dahin gemachten Erfah⸗ rungen den Gegenstand aufs Neue in Erwaͤgung zu ziehen haben wuͤrden; wir unsrerseits schlagen dagegen vor, die gedachte Ab⸗ gabe, vom Jahre 1835 ab, nur um ein Zehntheil zu vermindern, und die Herabsetzung des zweiten Zehntheils erst mit dem Jahre 1838 eintreten zu lassen. Was das Guß⸗Eisen anhetrifft, so be⸗ zahlt dgsselbe gegenwaͤrtig, wenn es zur See eingefuͤhrt wird, 9 Fr. füuͤr 100 Kilogramme. Da indessen unsere Gießer der Mei⸗ nung sind, daß das inlaͤndische Guß⸗ Fi. bei weitem nicht die Qualitaͤt hat, als das Englische, so schlaͤgt die Commission vor, jene Abgabe schon jetzt um 3 Fr. zu ermaͤßigen; wogegen wir nur fuͤr eine Herabsetzung von 2 Fr. stimmen.“ Hinsichtlich der Abgaben vom Zucker aus anderen als den Franzoͤsischen Colonieen, machte der Minister den veshe Vorschlag, dieselben von 95 Fr. auf 76 fur 100 Kilogramme herabzusetzen. Nach einigen Bemer⸗ kungen uͤber den Runkelruͤben⸗Zucker, von dem der Redner der Meinung war, daß er seiner großen Wohlfeilheit wegen den Ame⸗ rikanischen Zucker uͤber kurz oder lang leicht ganz verdean en moͤchte, beleuchtete derselbe die Abgghen des gegenwaͤrtigen Zon ⸗Tarifs⸗ von Seiden⸗ und Baumwollen⸗Waaren, vom Mahagoni⸗Holze, vom Weine und von den Pferden, und schloß zuletzt mit folgen⸗ den Worten: „Sie werden aus dieser Darstellung entnehmen, daß der Gesetz⸗Entwurf, den wir Ihnen vorlegen, frei von jedem rein fiscalischen Interesse, so wie von jeder prohibitiven Tendenz ist. Fast alle Bestimmungen desselben zeugen vielmehr von dem Wunsche, den verschiedenen Handelszweigen nur denjenigen Schutz angedei⸗ hen zu lassen, dessen sie Fessefenb g beduͤrfen. Auch wir glauben, daß man nach einer unbedingten Handelsfreiheit streben muͤsse, je⸗ — er solchen, wie sie von Maͤnnern, die sich we⸗ niger mit der Praxis, als mit den Theorien beschaͤftigen, verstan⸗ den, sondern wie sie die fortschreitende Entwickelung unserer Kuͤnste und unsers Gewerdbfleißes gestatten wird, und wie sie England heutiges Tages versteht und ausuͤbt, indem es solchen Handelszweigen, die sich schon von selbst beschuͤtzen, seinen Schutz entzieht. Dieses England ist bei uns schon oft der Gegenstand der verschrobensten Urtheile gewesen; ein solches wuͤrde aber heu⸗ tiges Tages unverzeihlich seyn, wo ein ausgezeichneter Staats⸗ mann und einer unsrer zierlichsten Schriftsteller uns das Verwal⸗ tungs⸗System dieses Landes in einer 27 Schrift erklaͤrt hat, die unter Sie, m. H. vertheilt worden ist, und wovon mehrere von Ihnen mich mit verdienten Lobeserhebungen und einem leb⸗ haften Interesse unterhalten haben.“
Nach Beendigung dieser Rede theilte der Graf von St. Cricqg noch der Versammlung den Gesetz⸗Entwurf selbst mit, dessen wichtigste Bestimmungen schon in dem Obigen ent⸗ halten sind, der aber im Laufe der diesjaͤhrigen Session schwerlich noch zur Berathung kommen duͤrfte. Nachdem der Praͤstdent dem Minister im Namen der Kammer die ge⸗ schehene Vorlegung dieses Gesetz⸗Entwurfes bescheinigt hatte, wurde, der Tages⸗Ordnung gemaͤß, zu einem Berichte der Bitt⸗ schriften⸗Commission uͤbergegangen. Demzufolge bestieg der Be⸗ richterstatter, Herr Seguy, die Rednerbuͤhne und bat die Kam⸗