1829 / 149 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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mer um Erlaubniß der des Obersten Simon war, berichten zu duͤrfen. folgender: Hr. Lafontaine verlan . Generalstabes eingetragen zu werden, von denen er angeblich unge⸗ rechterweise gestrichen worden ist, und fordert sein ruͤckstaͤndiges Gehalt. Der Berichterstatter ging nun naͤher auf den Thatbe⸗

and ein; „Der Bittsteller“, begann er, „wirft der Regierung vor, ihm erdichtete Vergebungen Cechagh⸗ gegeben zu haben, um ihn dafuͤr zu bestrafen, daß er bei der eputirten⸗Wahl in Dijon im J. 1822 nicht fuͤr den ministeriellen Candidaten gestimmt habe. Bei jener Wahl haben, wie aus dem Zeugnisse der Orts⸗Behoͤrde hervorgeht, in der genannten Stadt Unruhen stattgefunden; man hat sich Eingriffe in die Wahl⸗Freiheit erlaubt, und das zur ve gechthattuag der Ordnung anwesende Militair beleidigt. Diese Unordnungen dauerten meh⸗ rere Tage lang, und namentlich wurde Herr Lafontaine unter denen genannt, welche an der Spitze dieser Unruhen gestanden haben sollten. Eine Untersuchung ergab jedoch, daß keine .—5 liche Verfolgung gegen ihn einzuleiten sey. Der damalige Kriegs⸗ Minister, Herzog von Belluno, verhaͤngte nichtsdestoweniger we⸗ gen Theilnahme an jenen Unruhen eine Disciplinar⸗Strafe von zwei Monaten Gefaͤngniß uͤber ihn. Der Bittsteller richtete vom

efaͤngniß aus eine Peti er, le L-ee Anlaß 8* Der Kriegs⸗Minister vertheidigte sich damals gegen den Vorwurf, den Hauptmann Lafontaine wegen seines Voͤtuͤms bestraft zu haben, und versicherte, dies sey vielmehr nur wegen einiger Disciplinar⸗Vergehungen geschehen. Die Kam⸗ mer schritt am 31. Juli 1822 üg—ber dessen Bittschrift zur Tages⸗ Ordnung, und von demselben Datum ist die Koͤnigl. Verordnung datirt, durch welche der Hauptmann 897seht wurde. Die Kam⸗ mer hat nur zu untersuchen, ob dieser ritt der Regierung ge⸗ setzlich war. Der Bittsteller spricht dem oͤnige, obgleich derselbe Oberhaupt des Staates und erster Chef der Armee sey, und alle Aemter zu vergeben habe, das Recht einer so absoluten Absetzung ab, und klagt die Minister, welche fuͤr alle Acte der Regierung allein verantwortlich seyen, wegen dieser Ungerechtigkeit an. Der Koͤnig hat aber zu allen Zeiten uͤber saͤmmtliche Stellen in der Armee verfuͤgt, und wenn bisweilen Conseils fuͤr diesen Zweig der Verwaltung ernannt wurden, so ist dadurch dem Princip der Koͤ⸗ niglichen Allgewalt kein Abbruch gethan, noch sind dadurch un⸗ abhaͤngige Rechte geschaffen worden. (Lebhafte Unterbrechung zur Linken.) Das Recht der Erneunun schließt das Recht der Ab⸗ setzung in sich; nur die Richter sind davon ausgenommen, und Versuche, um die Unabsetzbarkeit der Militair⸗Aemter einzufuͤhren, welche hauptsaͤchlich vom General Dupont ausgingen, sind voͤllig

escheitert. Der Schritt der Regierung, gegen welchen der Bitt⸗

eller sich beklagt, ist also nicht /aber es duͤrfte hier⸗ bei noch eine andere Ruͤcksicht als die strenge Gesetzlichkeit zu neh⸗ men seyn. Dem Staate Dienste geben ein bestimmtes Recht, ein Eigenthum, welches durch die Gesetze beschuͤtzt werden muß, und welches auch durch die schwersten Vergehungen nicht verloren gehen kann. Die Stabilitaͤt in den Officier⸗Stellen traͤgt dazu bei, den Geist der Treue und Disciplin in dem Heere zu erhalten, und die Koͤnigliche Praͤrogative kann nicht den Sinn ha⸗ ben, ein so theuer erworbenes Eigenthum zu zerstoͤren. Die Commission hat es sich nicht verhehlen koͤnnen, daß man den Bittsteller mit zu großer Strenge behandelt, und eben dadurch zu tadelnswerthen Aeußerungen gereizt hat. Man haͤtte sich gegen einen, durch seine Tapferkeit und Diensttreue ausgezeichneten Officier nachsichtiger zeigen sol⸗ len, und die Commission schlaͤgt Ihnen daher, m. H., vor, die Bittschrift an den Kriegs⸗Minister zu uͤberweisen”ë = Der Marquis von Chauvelin trat zur Unterstuͤtzung der Petition auf; er ging in einen umstaͤndlichen Bericht uͤber die Ereignisse bei den Wah⸗ len von Dijon im Jahre 1822 ein, und theilte zwei, den Bitt⸗ steller rechtfertigende Bescheinigungen mit, von denen die eine vom Maire von Dijon, Marquis von Courtivron, die andere von dem General⸗Major von Gruͤndler als Befehlshaber der dort ste⸗ henden Truppen ausgestellt war; beide versichern, daß bei den dort statt gefundenen Wahlen weder eine aufruͤhrerische Versammlung noch andere Unordnungen vorgefallen seyen, die eine Dazwischen⸗ kunft der bewaffneten Macht noͤthig gemacht haͤtten. Schließlich trat der Redner dem Antrage der Commission auf Ueberweisung der Petition an den Kriegs⸗Minister bei. Als jetzt der Graf Lo⸗ bau, General Demargay und andere Mitglieder der linken Seite das Wort verlangten, bestieg der Kriegs⸗Minister die Rednerbuͤhne: „Ich kann bei Eröͤrterungen nicht schwei⸗ gen, welche einen unangenehmen Einfluß auf den Geist und die Kriegszucht des Heeres haben moͤchten. Es muß ein wichtiger Grund der Erfuͤllung dieser fortwaͤhrenden Gesuche bisher im Wege gestanden haben, denn einer der Bittsteller (Hr. Simon Loridre) reicht seine Petition zum neuntenmagle, der An⸗ dere zum zweitenmale ein. Es handelt sich hier nicht von einer Parthei⸗Sache; es liegt in dieser Angelegenheit etwas, was die Königl. Praͤrogative betheiligt. Schon im vorigen Jahre hatte ich Gelegenheit, meine Ansicht uͤber diesen Gegenstand auszuspre⸗ chen; und habe dieselbe seitdem verwirklicht. Das von der Pairs⸗ Kammer bereits angenommene Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch, das ich Ihnen gestern vorzulegen die Ehre hatte, enthaͤlt eine Bestim⸗ mung, welche die Absetzung zu einer gerichtlichen Strafe macht. Diese neue Wohlthat, welche der Existenz der Officiere allen wuͤn⸗ schenswerthen Schutz gewaͤhrt, werden wir der gesetzmaͤßigen Mo⸗ narchie zu verdanken haben. Was den Hauptmann Lafontaine insbesondere betrifft, so will ich die Ereignisse bei den Wahlen in

Dijon im Jahre

uͤber die Eingabe des Herrn La Loriere, an welcher eigentlich die Reihe

Der Inhalt der ersteren Petition ist t wieder in die Listen des Koͤnigl.

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tion an die Kammer, welche sn lebhaften

1822 nicht wiederholen aus einer Menge mir

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8 u 1“ 111““ ustuͤcke ergiebt fich, daß damals dor

gebrochen sind, und daß ůͦ er das personliche Benehneanauh

manns schwere Klage gefuͤhrt worden ist. Richtsdestowenine

ich zu, daß die Strafe einmonatlichen Gefaͤngnisses zu tron

und daß sie sich hoͤchstens auf 14 Tage haͤtte beschränten Meiner Ansicht nach hat der Bittsteller durch süh Sra die Achtung verstoßen, welche er den Anfuͤhrern der Armee den Ministern des Krieges und der Justiz schuldig ist. 84 ihn persoͤnlich gesprochen, ihm auf eine bessere ukunft erzffnet und ihn über das neue Gesetzbuch unterrichtet; er mg aber die Pibsgsghnt in seinen Grad und die Augg der Gehaltsruckstaͤnde. Die Lebhaftigkeit, mit der diese Fuß en geschehen, verdiente eine Strafe, die zwar ein Ziel ann, an deren Stelle jedoch nicht eine so vollstaͤndige Eng gung treten darf, wie der Bittsteller sie verlangt.“ ] ortrage des Ministers wurde von beiden Centris und h rechten Seite lebhafter Beifall gezollt. Nachdem noch der ral Gerard, Herr von Berbis und Herr Moine den der Commission unterstuͤtzt hatten, zeigte der Kriegs⸗Minsf Schreiben des General Gruͤndler vom 17. April d. J. vor, aus erhellt, daß Herr Lafontaine bei dem Generale geye und ihm ein, zu seinen Gunsten lautendes Zeugniß mit da sprechen abgedrungen habe, daß er seine Bittschrift zuruͤcknehma Hr. Dupin der Aeltere, welcher hierauf das Wort verlangte,a das Princip des unbedingten Gehorsams der Militairpersin trennte aber im vorliegenden Falle den Officier von dem Wis stimmte fuͤr den Antrag der Commission, welcher daraufn Kammer einstimmig an 8 enommen wurde. Eine Stimmeng Centrum rief: Wozu also diese lange Erbrterung! Als dar dent den Vorschlag machte, den Rest der naͤchsten Sitzung mit der Berathung uͤber einen Gesetz⸗Entwurf von detace teresse beginnen wird, auch noch den Petitionen zu widng, die Sitzung von Sonnabend zum Theil fuͤr den uigg Bericht uͤber das Budget zu behalten, eilten die Mitglege rechten Seite aus dem Saale. Die zuruͤckgebliebenen I welche dem groͤßten Theile nach den beiden Abtheilungen s ken Seite angehoͤrten, beschlossen, daß der Bericht der Bih ten⸗Commission in der naͤchsten Sitzung fortgesetzt werden HParis, 23. Mai. Das Bezirks⸗Wahl⸗Collegi Narbenne (Depart. des Aude) hat, an die Stelle doh geschiedenen Herrn Sernin, den constitutionnellen (u ten, Baron von Podenas, Rath beim Koͤnigl. Gerite zu Toulouse, mit 305 unter 466 Stimmen zum Doyth gewaͤhlt. Sein Mitbewerber erhielt nur 160 Stimme Der Schweizer⸗Militair⸗Rath trat vor einige auf dem Marsfelde zusammen, um uͤber zwei des Diß angeschuldigte Gardisten das Urtheil zu sprechen; . derselben wurde zu zwanzigjaͤhriger, der andere mindne dige zu zehnjaͤhriger Zwangs⸗Arbeit verurtheilt. Nh sager bemerkt, das anwesende Volk, welches schet Todesstrafe der beiden Angeklagten gefaßt gewesaere diesem milden und menschlichen Erkenntnisse laut sehest fall gezollt. 1 Es heißt, daß die beruͤhmte Taͤnzerin Mlle. 0 deren Contract bei der großen Oper mit dem 1. Juleh zu Ende geht, von der Direktion des Theaters an!

St. Martin mit einem jaͤhrlichen Gehalte von 3000,

engagirt worden sey.

Großbritanien und Irland.

London, 22. Mai. Die Zeitung John Bull folgende, die Roͤmisch⸗katholischen Einrichtungen in G betreffende Notizen, die in diesem Augenblick von R. seyn duͤrften:

Die Roͤmisch⸗katholische Geistlichkeit wird in Englut vier Oberen, Apostolische Vicare genannt, regiert, die sh sich in den Bezirken von London, und in dem Wile dem Mittel⸗ und dem Noͤrdlichen Bezirk, praͤsidiren Bischoͤfe sind alle vom Papst beauftragt, uͤben N Rechte aus, und koͤnnen nach Belieben abberufen e In der That sind sie Bischoͤfe der Roͤmisch⸗kat Kirche, genießen aber in Britanien nicht Bischoͤfliche ihre Sitze sind nicht viel mehr als nominell oder „n bus.”“ Jeder Priester hat gleichfalls einen besonden, zirk, jedoch kein besonderes Kirchspiel, sondern „eine sion“ und wird „Missionair“ genannt. Er handell einer, ihm vom Apostolischen Vicar ertheilten Des und kann nach Belieben abberufen werden. In Irlan gegen kann kein Bischof auf bloßem Willen des P gesetzt werden, und ehen so wenig ein Priester Willen des Bischofs. Um das zu bewirken, ist ein Tanle Grund, ein Klaͤger, ein ordentlicher Prozeß, Urtheil Le fication erforderlich. In Irland giebt es 32 kathol. Erzbei und Bischoͤfe; 52 Diacone und Erzdiacone; ohngefähnn Kirchspielspriester, 3000 Curat⸗Geistliche und 984 Pfn mit ohngefaͤhr 6000 Seelen in jeder, im Durchschnitt

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r Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 149.

n Großbritanien giebt es 456 katholische Kapellen Eongregationen, außer den Privat⸗Kapellen des hohen niedern Adels; in Lancashire 84; in Yorkshire 47; in les 6 und in Inverneßshire 17. In London und seiner

giebt es 25. In Irland hat jedes Kirchspiel

eKapelle, außer einer Menge Kapellen in den vorzuüͤg⸗

en Städten, wo sie sich in den letzten 10 Jahren schnell eihrt haben. Außer 10 freien Pensionen und Tagesschu⸗ in der Hauptstadt, und anderen, zu den in den volkrei⸗ Bezirken befindlichen Kapellen gehoͤrigen Schulen, giebt ich in Großbritanien eine große Anzahl von Collegien, Seminarien, und einige Moͤnchs⸗ und Nonnenkloͤster. a ist zu bemerken, daß, der neuen zufolge, Stiftungen kloͤsterlicher Art allmaͤhlig unterdruͤckt werden 8 bestimmt sind. Nach officiellen Berichten giebt es grland 24 katholische, zu christlichen religioͤsen Bruͤder⸗ ten gehoͤrende Schulen; 46 weibliche, zu Nonnenkloͤstern rige, und 352 Tagesschulen, welche letzteren theils oder durch Unterzeichnungen bestehen. eaza koͤnnen noch legien gerechnet werden. Der Englischen Roͤmisch⸗katho⸗ in Pairs, die das Recht haben, im Parlament zu sitzen, es 8; in Irland zaͤhlt man deren auch 8, und in Schott⸗ 2 katholische Grafen. An katholischen Baronets zaͤhlt and 16, Irland 6 und Schottland 1. Das Oberhaus hatte die Buͤrgerschaft von London auf⸗ dert, ihm einen vollstaͤndigen Bericht uͤber ihre Ein⸗ e und Ausgabe seit 13 Jahren vorzulegen. Die Buͤr⸗ haft weigert sich dessen jedoch, und wendet dagegen ein, man nicht berechtigt sey, Rechenschaft uͤber ihr Eigen⸗ zu fordern. Heute Abend kam diese Angelegenheit im

Thause zur Sprache, wobei Lord Melville sich zu Gun⸗

der Stadt, Lord Durham aber (welcher die Aufforde⸗ an die Buͤrgerschaft in Antrag gebracht o wie pords Ellenborough, Grey, Goderich und Lauderdale sich oder minder gegen deren Einwendung erklaͤrten; der enannte brachte jedoch zugleich als Amendement in An⸗ den Anwald der City an kommendem Montag zu hoͤren. Herzog von Wellington war nicht dieser Meinung, son⸗ wollte, daß die Sache am Montag oder Dienstag naͤ⸗ rwogen werde. Der Beschluß des Hauses ist noch nicht

t. b Im City⸗Artikel der gestrigen Times liest man: „An Hoͤrse unterhaͤlt man sich neuerdings und zwar jetzt noch als vor einiger Zeit, von obwaltenden Differenzen mit nd, wegen seines Krieges mit der Tuͤrkei. Am Geld⸗ te scheint man indessen diese Frage fuͤr minder wichtig

ülten, als sie wohl eigentlich ist; man glaubt dort nicht,

end etwas fuͤr den Stand der Course zu fuͤrchten sey; ohl andererseits die nach der Levante handelnden Kauf⸗ uͤberzeugt sind, es sey die Zeit nicht fern, wo England Unterhandlungen, oder auf andere Weise, einschreiten Bei ihnen (den Kaufleuten) scheint die Frage vom he der Begebenheiten abzuhaͤngen; fast Alle sind der ung, daß kein Britischer Minister die Eroberung der sruhig zugeben wuͤrde, doch unterfangen sie sich nicht, schon anzugeben, wann eine Einschreitung statt finden ,wogegen sie um so eifriger nach den Begebenheiten den Kriegs⸗Schauplatz blicken, weil diese ihnen den stab geben, ein Urtheil uͤber zukuͤnftige Ereignisse zu

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ruͤssel, 24. Mai. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben bisherigen Vice⸗Praͤsidenten des Staats⸗Raths und denten des Minister⸗Raths, Baron Mollerus, auf sein hren und in Beruͤcksichtigung seines hohen Alters von Aemtern zu entlassen geruhet, und dieselben dagegen Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen von Oranien uͤbertragen. Baron Mollerus ist zugleich zum Staats⸗Minister er⸗ t worden. Der durch einen Koͤnigl. Beschluß vom Fept. 1823 errichtete Minister⸗Rath versammelt sich woͤ⸗ ich einmal und zwar an dem gewoͤhnlichen Audienz⸗ Die Berathungen dieses Conseils werden nicht durch inmen entschieden, sondern das Resultat derselben nebst Keinung der Majoritaͤt und der Minorituͤt von dem ister, den die Angelegenheit naͤher betrifft, dem Koͤnige Die Sitzungen werden im Museum gehalten.

wovon indessen diejenigen ausgenommen sind, die fuͤr

Der Koͤnig wird seine Reise am 26sten d. M antreten und erst gegen Pfingsten hierher zuruͤckkehren. Ihre Maj. die Koͤnigin werden unterdessen, in Begleitung J. K. H. der Prinzessin Mariane, Ihrer K. H. der Frau Chur ürstin von Hessen⸗Kassel einen Besuch in Bonn abstatten, und gleichzeitig mit Sr. Maj. dem Koͤnige wieder hier eintreffen.

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Kopenhagen, 23. Mai. Se. Maj. der Koͤni ken in den ersten Tagen des näͤchsten n otens⸗ nach den verschiedenen Theilen des Reichs zu unternehmen und in den ersten Tagen des Juli⸗Monats hieher zuruͤck⸗ Fh. ü 1

orgestern wurden die irdischen Ueberreste der verewig⸗ ten Prinzessin Karoline von Hessen in der hiesigen Deut⸗ schen Petri⸗Kirche feierlichst beigesetzt, um, wie es verlautet, demnaͤchst nach der Fuͤrstlichen Begraͤbniß⸗Kapelle in Rum⸗ penheim gefuͤhrt zu werden. Alle Straßen, durch welche der feierliche Leichenzug ging, waren zwar mit einer unzaͤhligen Menschenmasse angefuͤllt, aber schon in der ernsten Ruhe sprach sich die Theilnahme aus, die dieser unerwartete Todes⸗ fall so allgemein erregt hat. Die Straßen waren von den Einwohnern aus eigenem Antriebe mit Sand und Blumen

bestreut, und alle Schiffe flaggten auf halbem Maste.

111““ Hamburg, 27. Mai. Die dritte Saͤcu

serer beruͤhmten gelehrten Schule, des Johanneums, wurde

durch zweitaͤgige Festlichkeiten am Sonntage den 24., und

am Dienstage den 26. Mai auf das Feierlichste begangen.

Schon am Sonnabend wurden unter den saͤmmtlichen Schuü⸗

lern aller Klassen des Johanneums schoͤne silberne Denk⸗ muͤnzen vertheilt. 1

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8 8 ““ . . 3 8 s e I n. .“ 11. Der Oesterreichische Beobachter meldet: „Nachrich⸗ ten aus Korfu zufolge waren in der Nacht vom 3. auf den

4. Mai die Englischen Linienschiffe,Windsor⸗Castle“, Capitain

rakus vor sechs Tagen verlassen hatten, auf der Rhede von Korfu vor Anker gegangen. Der Vice⸗Admiral Sir Pulte⸗ ney Malcolm (der sich bekanntlich in den ersten Tagen die⸗ ses Monats zu Neapel befand) wurde mit der „Asia“, zwei andern Linienschiffen, und mehreren kleinern Kriegsfahrzeugen gleichfalls in Korfu erwartet, von wo er, dem Vernehmen zufolge, mit den daselbst sich sammelnden Kriegsschiffen, un⸗ verweilt nach der Levante segeln wird. Einige glauben, Ab⸗ miral Malcolm werde von Neapel nach Zante segeln, bei welcher Insel sich sodann alle uͤbrigen Kriegsfahrzeuge ein⸗ finden wuͤrden, um von da nach der Levante abzugehen.“

Moldau und Wallachei.

Zu Bucharest erscheint seit dem 20. April in Wallachi⸗ scher Sprache woͤchentlich zweimal eine politische 555 unter dem Titel der „Wallachische Kurier“”. Im Blatte vom 4. Mai enthaͤlt dieselbe folgenden Artikel: „Se. Ex⸗ cellenz der Praͤsident des Divans der Wallachei und der Moldau, Peter Theodorowitsch Scheltuchin, hat, in Voraus⸗ sicht eines Mangels an Lebensmitteln, wenn die Felder nicht zu rechter Zeit bearbeitet wuͤrden, unterm 23. April sowohl an den Divan, als an die heilige Metropole (den Metropo⸗ liten), eine Vorstellung Behufs der Saat im Fruͤhling er⸗ lassen. Wiewohl nun der Inhalt dieser Vorstellung im gan⸗ zen Lande sowohl von Seite des Divans, als der heiligen Metropole publicirt worden ist, so publiciren wir sie doch auch hier, damit sie immer bekannter werde. Der Inhalt dieser Vorstellung besteht in folgenden vier Punkten: 1) Alle Grundherren sind gehalten, den Einwohnern, nach Verhaͤlt⸗ niß ihrer Gruͤnde, Mais⸗, Gersten⸗, Hafer⸗ und Hirse⸗Sa⸗ men zu verabfolgen, und darauf zu sehen, daß zu seiner Zeit gesaͤet werde. Haben sie keinen Samen, so buen sie ihn van Andern borgen, und die Einwohner ihn jenen schulden, bei denen er entlehnt wurde. 2) Alle Grundherren, moͤgen sie nun selbst haben oder nicht, muͤssen den Einwohnern un⸗ weigerlich besonders Mais⸗Samen verschaffen, und sie bere⸗ den, auch Kartoffeln zu pflanzen. 3) Sollten die Einwoh⸗ ner kein Vieh haben, um ihre Aecker zu bestellen, so halte man sie an, selbe mit der Haue zu bearbeiten, und nach 3 ö1““ b1“