den Rechten der Deputirten werde dadurch der To⸗ desstoß versetzt; der vorige Praͤsident haͤtte nicht aͤrger han⸗ deln koͤnnen und dergl. Herr B. TConstant ergriff zuletzt das Wort, um uͤber das Reglement zu sprechen. „Das Re⸗ gllement“, aͤußerte er, „besagt, daß, bevoreine Berathung
geschlossen wird, der Praͤsident die Kammer zu befragen
hat, ob sie sich fuͤr hinlaͤnglich unterrichtet halte. Hieraus geht klar
ervor, daß der Praͤsident die Kammer nur erst befragen 8s nachdem die Discussion schon eroͤffnet worden ist, denn eine Discussion, die nicht eroͤffnet worden, kann auch nicht geschlossen werden. Ich begreife wohl, daß die laͤr⸗
mende Ungeduld, die sich bei einem Theile dieser Versamm⸗
lung geaͤußert hat, um die Berathung zu ersticken, den Praͤ⸗ sidenten, den ich immer nur hoͤchst ungern beschuldigen moͤchte, leicht bewegen konnte, so zu handeln, wie er gehandelt hat.
Aber ich glaube, daß er, bei den besten Absichten von der Welt, sich diesmal geirrt hat, denn bevor er die Kammer befragte, mußte er die Eroͤffnung der Discussion abwarten. Ich protestire daher gegen diese Verfahrungsweise, weil es sonst stets von einem Theile der Kammer abhaͤngen wuͤrde, eine Berathung zu hintertreiben. Das bei dieser Gelegen⸗ heit gegebene Beispiel einer gewaltsamen und tumultuarischen Unterbrechung ist hoͤchst gefaͤhrlich; es verletzt die Charte, und vernichtet die Freiheit der Rednerbuͤhne. (Unterbrechung von der rechten Seite.) Unterbrechungen, wie die, welche ich so eben erfahre, sind auch ein Eingriff in das Reglement; auch sie verletzen die Charte, und sie sind daher tadelnswuͤr⸗ dig, von welcher Seite sie auch kommen moͤgen. 2 obigen Gruͤnden glaube ich, daß man in dem vorliegenden Falle eine Berathung, die dem Reglement zuwider geschlossen worden ist, als gar nicht geschlossen betrachten muͤsse, und ich trage daher darauf an, daß die Verfammlung solches er⸗ klaͤre.“ — „Es handelt sich von einer abgeurtheilten Sache!“ rief man von der rechten Seite. „Ja, aber von einer schlecht abgeurtheilten!“ erwiederte man von der linken. Auf die Erklaͤrung des Praͤsidenten indessen, daß er seiner Seits in der Sache nichts weiter thun koͤnne, da er nur das Werkzeug der Kammer und ihres Reglements sey, wurde dem Antrage des Herrn Benjamin Constant keine weitere Folge gegeben. Der Vicomte von Curzay stattete hierauf einen zweiten Petitions⸗Bericht ab. Als 98 Daunant uͤber die erste Bittschrift, die der⸗ selbe zum Vortrag brachte (den Antrag eines inactiven Of⸗ ficiers zu Nimes auf die Fortzahlung des Reform⸗Gehaltes bis zu feiner Wieder⸗Anstellung), das Wort verlangte, rief ein Mitglied der linken Seite (Hr. v. Briqueville) dem Praͤsidenten zu: er moͤge doch die Kammer befragen, ob sie unterrichtet genug sey; was ein allgemeines Gelaͤchter er⸗ regte. Die Bittschrift wurde, nach einigen Bemerkungen des Kriegs⸗Ministers, auf den Antrag des Herrn Daunant, die⸗ sem Minister uͤberwiesen. Die Commission hatte fuͤr die Ta⸗ gesordnung gestimmt. — Eine andere Eingabe, worin Mittel angegeben wurden, den oͤffentlichen Unterricht zu verbessern und zu verbreiten, ward Hrn. v. Vatimesnil zugestellt. — Ein gewisser Lacroze zu Paimboeuf verlangte die Aufhebung des Tabacks⸗Monopols. „Der Mann koͤmmt etwas spaͤt!“ rief man zur rechten Seite. Nichts desto weniger ergriff Hr. B. Constant das Wort. „Allerdings“, aͤußerte er, „ist es zu späͤt, das System eines Gesetzes zu bekaͤmpfen, nachdem dieses bereits angenommen ist; jedoch bin ich uͤberzeugt, daß die Regierung unmoͤglich so wenig bei dem Tabacks⸗Mono⸗ pole, als bei unserem gegenwaͤrtigen Besteuerungs⸗Systeme noch lange beharren kann; ich hoffe daher auch, daß sie noch vor Ablauf der neuerdings bewilligten 6 Jahre auf ein Privilegium verzichten werde, welches einen großen Theil des Landes zur Verzweiflung bringt.“ Herr Pe⸗ tou klagte, daß die Eingabe des Lacroze, welche bereits am 28. Januar d. J. eingereicht worden, der mit der Pruͤ⸗ fung des Gesetz⸗Entwurfes wegen des Tabacks⸗Monopols beauftragt gewesenen Commission nicht zugestellt worden sey, und gab den Wunsch zu erkennen, daß solches hinfuͤhro hin⸗ sichtlich aller andern Petitionen, die sich auf irgend ein der Kammer vorliegendes Gesetz bezoͤgen, geschehen moͤchte. Die gedachte Eingabe wurde hierauf durch die Tagesordnung be⸗ seitigt. — Ein Gleiches geschah in Betreff der meisten an⸗ deren Bittschriften, welche groͤßtentheils Privat⸗Reclamatio⸗ nen betrafen, und fuͤr das Ausland von keinem Interesse sind. Als der Praͤsident die Sitzung gegen 6 Uhr aufhob, bemerkte er noch, daß die Kammer am folgenden Tage den Bericht des Hrn. Thomas uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Ueberlabung des oͤffentlichen Fuhrwerks, so wie den des Herrn Humann uͤber das Ausgabe⸗Budget fuͤr 1830 verneh⸗ men wuͤrde. Den Rest der Sitzung sollten die Berathungen
uͤber die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen der Hafenbauten in
Aus den
1*“ 8 78 1 Havre und der Post⸗Verbindung mit England und St rika fuͤllen. 2
Paris, 24. Mai. Der TConstitutionnel be seine Unzufriedenheit uͤber die Art, wie in der obigen 88 der Deputirten⸗Kammer die Berathung uͤber die des Hrn. Lorrière vereitelt worden ist. „Die Kamm sagt derselbe, „hat eine Discussion geschlossen, noch 69e selbe eroͤffnet worden war; sie hat sich fuͤr hinlaͤnglic terrichtet erklaͤrt, noch ehe sie irgend einen Redner vern men hatte. Was diesen Beschluß noch um so beklagen, ther macht, ist, daß derselbe von dem Praͤsidenten der mer, einem achtbaren Manne, dessen Ansichten in der gel so richtig sind, der aber diesmal das Reglement so; verkannt hat, gleichsam herbeigefuͤhrt worden ist. Ty bleibt es aber auch, daß eine Versammlung, der Gegen so schoͤner Hoffnungen, und deren Mitglieder sich gtth theils durch so verfassungsmaͤßige Grundsaͤtze angezin hatten, selbst nachdem Hr. B. Constant das Reglemeng drige ihres Verfahrens hervorgehoben hatte, nichts dest niger bei einem Irrthume beharrte, der, wenn er als F fuͤr die Zukunft gelten sollte, die freie Aeußerung der nungen voͤllig vernichten wuͤrde.“
Das Journal des Débats meldet jetzt, der M von Chateaubriand sey durch eine Unpaͤßlichkeit seine mahlin in Rom zuruͤckgehalten worden, und werde a gen Ende d. M. hier eintreffen. 8
Der Graf von Corbidère ist am Llsten hieselbst kommen. b
Der Einfuͤhrer der Gesandten, Baron von Lalzwe am 15ten d. M. hier mit Tode abgegangen.
Auch die hiesigen Baͤcker haben zur Abstellung der! telei eine Summe von 1200 Fr. zusammengeschossen un die Polizei⸗Praͤfektur⸗Kasse Lelangen lassen.
Der Messager des Chambres enthaͤlt nachtte
Recension uͤber die am 21sten auf dem Theater Farart lt
gefundene Vorstellung der Zauberfloͤte: „Die Deutsche h die uns den Freischuͤtz gegeben, hat sich geirrt, wenn e glaubt, durch die Auffuͤhrung der Zauberfloͤte ein Cnm in dem Enthusiasmus des Publikums zu bewirken. großen Namen Mozart ist die Demuͤthigung zu DW worden, daß er Langeweile erregt hat; jeder Anwesen innerte sich dabei der schoͤnen Partituren des Don und der Hochzeit des Figaro, die noch immer nicht a sind. Als Gedicht laͤßt sich nicht leicht etwas Abgst teres denken, als die Zauberfioͤte. Zu dem negane teresse desselben gesellt sich noch die Mattheit eim b die mit gothischen Zierrathen uͤberladen ist, und wonest zuweilen das einfache und tiefe Genie des Meisters sa blickt. Der schoͤne Chor im 4ten Acte war von u Effect. Herr Haitzinger (Tamino) hat sich in zwei stuͤcken selbst uͤbertroffen. Seine Arie im dritten Acte. er wiederholen. Wir haben noch keinen Tenoritan hoͤrt, der eine so schoͤne Bruststimme haͤtte, als Kuͤnstler. Der Mlle. Greiß, welche in der Ael⸗ Pamina zum Erstenmale auftrat, fehlt es nic Mitteln; sie hat einen Anfang von Methode; doch sie noch sehr eines ernsten Studiums. Wir der Direktion, in ihrem eigenen wie in dem Inttnis Publikums, die Zauberfloͤte nicht zu wiederholen; daggg wartet man mit um so groͤßerer Ungeduld den Fidelt⸗ Beethoven, als der Genuß der Deutschen Oper uns haupt nur bis zum 10ten k. M. gestattet ist.“ — Globe aͤußert: „Die Darstellung der Zauberflöͤte vielem Beifall aufgenommen worden. Herr Haitzingh sich als Tamino nicht minder ausgezeichnet, als in doh des Max im Freischuͤtz. Die Deutsche Truppe findet h denen Beifall, der Saal kann kaum die Masse der 9
und Hoͤrbegierigen fassen und die taͤgliche Einnahme i
sieben bis acht kausend Franken. Unsere Dilettanti ven Lob, sie machen in Unpartheilichkeit und gutem Gesch
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merkwuͤrdige Fortschritte.“ (Großbritanien und
Parlaments⸗ Verhandlungen.
Irlan d. In der Ch des Oberhauses vom 22. Mai gab zu der (gestern erm
ten) Debatte uͤber das Recht des Parlaments, enchc. gaben⸗Nachweis der Stadt London zu fordern, zuna Bittschrift des Lord⸗Mayors, der Aldermen und des meinde⸗Raths der City, die Veranlassung. In dieser, schrift wurde gesagt, daß das Begehren des Oberhan . wohl ein ungebraͤuchliches, als ein in die Rechte de eingreifendes sey; die Buͤrgerschaft verlange daher, 8 ihren Wortfuͤhrer an der Barre des Hauses sich ausst
— 4 p js zu duͤrfen. Viscount Melville, der diese Bittschrist
.“
chte, sprach
Ein e er endlich auch
seine Meinung dahin aus, daß man entweder fruͤher vom Oberhause erlassene Aufforderung zuruͤckneh⸗ i muͤsse (einen Antrag, den er jedoch nicht machen wolle); et, daß man, wie es in der Bittschrift gewuͤnscht werde, Wortfuͤhrer der Buͤrgerschaft an der Barre vernaͤhme; „ daß man die Berathung des ganzen Ge⸗
standes auf einige Tage hinausschiebe. Die Weigerung Eity entstehe nicht etwa daher, daß man die verlangten chnungen nicht ablegen wolle; denn der groͤßte Theil der⸗ hen sey bereits veroͤffentlicht, und wuͤrde die City auch gar in Anstand nehmen, alle uͤbrigen Rechnungen dem Aus⸗ sse des Hauses ebenfalls vorzulegen. Der Grund jedoch, welchen sich ein edler Lord (Durham) bei seinem Antrage in Rechnungs⸗Ablegung gestuͤtzt, erscheine nicht ange⸗ in, und haͤtte dieser Antrag fuͤglicher im Ausschusse, in ganzen Hause, gemacht werden sollen. Demnach er nun darauf an, daß man, um den Gegenstand bis sin genauer untersuchen zu koͤnnen, die fernere Erwaͤgung Bittschrift auf den naͤchsten Donnerstag hinausschiebe. Lord rham trat zur Widerlegung auf: die City selbst, sagte er e zu seinem Antrage die erste Veranlassung gegeben; n sie trug, Behufs des Ausbaues der neuen London⸗ scke, beim Parlament auf die Ueberweisung der dazu noͤ⸗ gen Fonds an, mit dem Hinzufuͤgen, daß sie diese Aus⸗ in nicht tragen koͤnne, weil es ihr an Geld mangle. hts sey daher natuͤrlicher, als erfahren zu wollen, woher er Geldmangel entstanden, und wozu die Eity ihre Ein⸗ fte verwendet habe; besonders, da er geneigt sey zu glau⸗ daß die ganze Angabe falsch, und die Buͤrgerschaft Fonds hinreichend versehen sey, in welchem Falle also h die Einleitung zu der Bill, wodurch das Parlament Fonds bewilligt, und worin jene Ursache angegeben , als auf falschen Thatsachen beruhend, erscheinen wuͤrde. s Haus habe demnach, und nicht blos sein Ausschuß, erste Recht, zu untersuchen, wie diese Thatsachen, auf n Grund es eine Bill erlassen soll, sich verhalten. t habe das Parlament die City provocirt, sondern die ere sey vor dem Parlamente erschienen, und habe eine st nachgesucht; sie habe eine Million Pfd. Sterl. zum bau der London⸗Bruͤcke begehrt und dadurch gleichsam irt, daß sie sich in banquerottem Zustande befinde; dies e jedoch erst erwiesen werden, ehe man es als ausge⸗ ht annehme. Er trage daher, in der Form eines Amen⸗ ents zu dem Antrage des edlen Viscounts (Melville), uf an, daß die City durch ihren Wortfuͤhrer an der re des Hauses, und zwar am naͤchsten Montage Mai), vernommen werde. — Lord Ellenbo⸗ gh machte die Bemerkung, daß die Bill in Bezug die Verwilligungen zum Ausbau der neuen London⸗ cke, wiewohl sie eine neue Taxe erhebe, doch in Kategorie der Privat⸗Bills gehoͤre. Erlaͤuterungen uͤber bat⸗Bills und der ihnen zum Grunde liegenden That⸗ n koͤnnen jedoch nur vor dem Ausschusse erstattet wer⸗ und dieser allein habe die allerdings gegruͤndete Berech⸗ ig gehabt, Auskunft daruͤber zu verlangen. Dieser An⸗ ‚weil sie ein Privilegium des Hauses betraf, wider⸗
nich Graf Grey; außerdem, sagte er, daß eine Bill, die
neue Taxe gestatte, nicht in die Kategorie der Privat⸗ Bgehoͤre, habe auch das Haus, unter aͤhnlichen Umstaͤn⸗ schon oͤfter von dem Rechte Gebrauch gemacht, Papiere ordern, die vor den Ausschuß gehoͤren. Da es nun schenswerth sey, uͤber den Gegenstand recht bald Auf⸗ ß zu erhalten, so unterstuͤtze er das Amendement, Wortfuͤhrer der City am Montage zu vernehmen. auͤhnliche Weise sprach sich Lord Goderich aus. — Der hog v. Wellington sagte, daß ihm der Antrag des Lord ham auf Vorlegung der City⸗Rechnungen, zwar vor der bringung desselben mitgetheilt worden sey, und habe er von Seiten der Regierung nichts dagegen einzuwenden uden, doch muͤsse er — von dem Gesichtspunkte ausge⸗ 5, daß sich das Haus um das Privat⸗Eigenthum einer voration nicht zu bekuͤmmern habe — hinzufuͤgen, daß nur die Regierung, jedoch dem Rechte der Corporation ischadet, nichts einzuwenden gehabt. Die Bittsteller be⸗ in sich aber nicht blos auf die in Rede stehende Bill, * auf das dem Privat⸗Eigenthum einer Corporation hende Recht im Allgemeinen; dies jedoch sollte die Lords gen, von ihrem Einschreiten in die Angelegenheit abzustehen. ag8 Malmesbury, der ein Mitglied des Ausschus⸗ war in dem vorliegenden Falle nicht der Mei⸗ Ie- Herzogs, und sagte, daß er sich der erwaͤhnten Bill 5b wuͤrde, wenn die City nicht den Beweis fuͤhre, erst Umstaͤnde wirklich von der Art seyen, um einer
üͤtzung, die sie in forma pauperis begehrt habe, zu beduͤrfen.
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Nachdem darauf noch mehrere andere Mitglieder ihre Mei⸗ nung 5 hatten, kam man endlich zu dem Beschluß, daß die fernere Erwaͤgung der Bittschrift bis zum Montage verschoben werde. — Die Bill in Bezug auf die Jagd⸗Ge⸗ setze ging darauf durch den Ausschuß, nachdem ein unerheb⸗ e Amendement des Lord Wharneliffe verworfen wor⸗
London, 23. Mai. Se. Majestaͤt empfingen gester 8 die Besuche des Herzogs von Cumberland und 88 een von Gloucester, und ertheilten dem Lord Farnborough eine Audienz. 8
Die Herzoge von Orleans und Chartres besuchten ge⸗ stern fruͤh mit einem Theile ihres Gefolges den Tunnel. Vor einigen Tagen hatten dieselben eine Unterredung mit Herrn Frost, dem Direktor der Medico⸗Botanischen Gesell⸗ schaft, und trugen ihre Namen in das Verzeichniß der Mit⸗ glieder der Gesellschaft ein. “ . Herr O'Connell hat eine Adresse an die Freisassen der Grafschaft Clare abgefaßt, worin er ihnen seine Absicht mittheilt, einer der Bewerber um den gegenwaͤrtig erledig⸗ ten Sitz im Unterhause fuͤr diese Grafschaft zu werden. Es scheint als ziemlich gewiß angenommen zu seyn, daß Unterhandlungen uͤber eine neue Anleihe fuͤr den Kaiser Pe⸗ dro statt finden. Indessen sind die Brasilianischen Papiere beinahe 1 pCt. niedriger gegangen, als sie eroͤffnet wurden. Noch hat sich uͤbrigens kein Handlungs⸗Haus als Theilneh⸗ mer an den neuen Contract genannt. In Cobbet's Register liest man Folgendes: „Jeder kann es nun einsehen, daß auf die Laͤnge die Dinge nicht so fortbestehen koͤnnen, als sie gegenwaͤrtig sind; daß eine große Reduction in der Taxation, oder eine große Veraͤnde⸗ rung im Geldwerth, oder eine große Veränderung in der Verwendung der Staats⸗Einkuͤnfte erfolgen muß. Das
sieht Jedermann jetzt ein; und der Gegenstand der Besorg⸗ niß ist nur der, wo und wann die Veraͤnderungen beginnen sollen. Viele meinen, daß die Reihe zuerst an die Irlaͤndi- sche Kirche kommen, Andere glauben, daß die oͤffentliche
Schuld die Ehre des Vortritts haben werde; und Einige
vermuthen, man wuͤrde die Kron⸗Domainen versteigern. Ich
meines Theils weiß weder, noch kuͤmmert es mich, wie oder wann der Angriff beginnen wird. Beginnen muß er, und enden muß er — enden in der Reform des Hauses der Ge⸗ meinen im Parlament. Der Nation ist es ziemlich gleich⸗ guͤltig, wann die Reform stattfinden soll; fuͤr die Aristokratie aber ist es von der allerhoͤchsten Wichtigkeit. Es giebt Leute, die der Meinung sind, eine Art von Reform werde unverzuͤglich stattfinden, und auf jeden Fall noch in der gegenwaͤrtigen Parlamentssitzung. Ich bin nicht dieser Meinung. Einige kleine Flickwerke duͤrften vielleicht versucht werden, doch glaube ich, daß waͤhrend der jetzigen Sitzung wenig oder nichts vorgenom⸗ men werden wird. Der Mensch schiebt nun einmal schon die boͤse Stunde so lange auf, als er nur immer kann; und die interessirten Partheien, die sich in diesem Fall befinden, wissen wirklich nicht was sie thun sollen. Eine Sache aber, von der sie uͤberzeugt sind, und wenn sie es nicht sind, es seyn muͤßten, ist, daß sie nichts thun, weder ein neues Geld⸗ System schaffen, noch das alte beibehalten; weder still stehen
noch sich bewegen koͤnnen, ohne nur einen so vollstaͤndigen
Sieg zuzugestehen, als jemals einem Sterblichen zu Theil ward.“ 88 Aus Hobart⸗Town sind Nachrichten bis zum 23sten November v. J. eingegangen. Die Colonie schwebt noch immer in einiger Angst wegen der letzten verwegenen Ein⸗ faͤlle, welche die Eingebornen gemacht haben. Ein Theil die⸗ ser Wilden ist kuͤrzlich besiegt worden, und hat man dabei einen ihrer Koͤnige, Namens Eumarrah, zum Gefangenen gemacht. Ungemein betruͤbt und unwillig zeigte sich dieser Koͤnig daruͤber, daß er seiner Freiheit beraubt wurde. Er erklaͤrte, es sey seines Stammes und noch dreier anderen Staͤmme fester Entschluß, die feindlichen Invasionen stets zu erneuern und dabei so viele Weiße, als nur immer moͤglich, umzubringen: denn eine sehr patriotische Pflicht glauben sie dadürch zu erfuͤllen. — Einige schwarze Eingeborne, die vor einiger Zeit nach Sydney kamen, erzaͤhlten dort von einem sehr ausgedehnten See, der sich im Innern von Neu⸗Hol⸗ land befinden sollte. Sir John Jamieson hat darauf eine Expedition ausgesandt, um den See zu untersuchen. Sollte er sich als schiffbar erweisen, so wuͤrde die Entdeckung von großer Wichtigkeit fuͤr den Verkehr mit dem Innern des Landes seyn. Man hat uͤbrigens laͤngst schon das Daseyn irgend eines großen Sees oder Morastes in jenem Landes⸗ theile vermuthet, denn anders konnte man es sich nicht erklaͤren, daß auf einem so ausgedehnten Continente kein einziger nu irgend bedeutender Fluß sich finde.